Vorgehen bei Einsprachen

HSA-AU Vorgehen bei Einsprachen
Zuständigkeit
Version
1
Hochschule für Soziale Arbeit
negativer Entscheid
Negativer Entscheid:
- betreffend Zulassung zum Studium
- betreffend Bestehen eines Moduls
Eingeschriebenen Brief an Student/in mit Rechtsmittelbelehrung.
Administration
eingeschriebenen Brief senden
Post / Mail
Einsprache muss innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt des
eingeschriebenen Briefes erfolgen.
Student/-in
Einsprache bei Direktion
Direktionsassistent/in
Empfangsbestätigung an
Student/-in
BA-Leitung nimmt mit den
involvierten Personen Kontakt auf
und bittet sie um Stellungnahme zur
Einsprache.
involvierte Dozierende
Stellungnahme z.H.v. BALeitung
Ja
rechtliche Anhörung?
Nein
BA-Leitung
rechtliche Anhörung
mit Protokoll
BA-Leitung
Stellungnahme und
Empfehlung
Direktor/in
Entscheid
Ja
Entscheid
positiv?
Student/-in
Empfehlung
umsetzen
Nein
Einsprache auf Ebene BALeitung abgeschlossen
Student/-in hat die Möglichkeit auf
Ebene FHNW die Einsprache
weiterzuziehen.
Einsprache
gutgeheissen
© copyright by FHNW
PMS-Modellierer/in
Gonzalez, Maria del Pilar
Verantwortliche/r
Fäh, Barbara
Gültig ab
Gültig bis
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von
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