Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission begrüßt Einigung über besseren Verbraucherschutz bei Versicherungsprodukten Brüssel, 01 Juli 2015 Die Europäische Kommission begrüßt die gestern Abend erzielte Einigung über einen Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie zum Verkauf von Versicherungen, die sogenannte „ Versicherungsvertriebsrichtlinie“. Die neuen Vorschriften werden zu Verbesserungen bei der Art und Weise führen, wie Versicherungsprodukte verkauft werden, und reale Vorteile für Verbraucher und Kleinanleger bringen.Der Einigung über den Richtlinientext waren Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vorausgegangen. „Dies ist eine gute Nachricht für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte EUKommissar Jonathan Hill, zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion. „Verbraucher werden künftig beim Kauf von Versicherungsprodukten über größere Wahlmöglichkeiten und bessere Informationen verfügen. Gleichzeitig werden Verantwortlichkeit und Wettbewerb gestärkt. Den lettischen Ratsvorsitz möchte ich zu diesem außerordentlichen Erfolg am letzten Tag seiner Amtszeit beglückwünschen.“ Die neue „Versicherungsvertriebsrichtlinie“ (IDD – Insurance Distribution Directive) wird die gesamte Vertriebskette abdecken und die Richtlinie über Versicherungsvermittlung aus dem Jahr 2002 ersetzen. Sie bringt Verbrauchern und Kleinanlegern, die Versicherungsprodukte erwerben, einige Vorteile: – Mehr Transparenz: Versicherungsvertreiber werden für mehr Transparenz hinsichtlich Preis und Kosten ihrer Produkte sorgen müssen, damit der Verbraucher weiß, wofür er zahlt. Der Verbraucher muss auf jeden Fall darüber im Bilde sein, ob der Verkäufer eines Versicherungsprodukts ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dessen Verkauf hat. – Bessere und leichter verständliche Informationen in Form einer einfachen, standardisierten Produktinformation für Nichtlebensversicherungsprodukte, damit der Verbraucher seine Entscheidungen in besserer Sachkenntnis treffen kann. Entsprechende Verbraucherinformationsblätter wurden bereits für Lebensversicherungsprodukte (mit der Solvabilität-II-Richtlinie) und für Anlageprodukte (mit der PRIIP-Verordnung) eingeführt. – Werden Versicherungsprodukte im Paket zusammen mit einer anderen Ware oder Dienstleistung angeboten (wenn beispielsweise ein Neuwagen zusammen mit einer Kfz-Versicherung zum Vorzugspreis verkauft wird), steht es dem Verbraucher frei, die Hauptware bzw. die Hauptdienstleistung ohne die Versicherung zu kaufen. – Vorschriften zu Transparenz und Geschäftsgebaren, die verhindern sollen, dass Verbraucher Produkte erwerben, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen. Diese Verbraucherschutzvorschriften werden künftig auch dann gelten, wenn ein Produkt direkt bei einer Versicherungsgesellschaft gekauft wird, und nicht mehr (wie in der Vergangenheit)nur dann, wenn der Verkauf über einen Makler oder Vermittler erfolgt. Die vereinbarten Vorschriften beinhalten strengere Anforderungen für den Verkauf von Lebensversicherungsprodukten mit Anlageelementen. Zudem enthält der neue Richtlinientext Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für den Fall, dass Branchenangehörige Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat erwerben. Der Vertrieb von Versicherungsprodukten gestaltet sich je nach Mitgliedstaat unterschiedlich. In einigen Mitgliedstaaten wenden sich die Verbraucher für ihre Versicherungen lieber an Versicherungsmakler, in anderen Mitgliedstaaten hingegen schließen die meisten Verbraucher ihre Verträge direkt mit den Versicherungsunternehmen ab. Viele Verbraucher nutzen das Internet, andere wiederum bevorzugen es, einen persönlichen Ansprechpartner zu haben. Die IDD schreibt für den Verkauf von Versicherungsprodukten kein bestimmtes Geschäftsmodell vor. Das bedeutet, dass bestehende Praktiken in Form reiner Ausführungsgeschäfte oder eines Verkaufs mit Beratung weiter zulässig sind. Im Einklang mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) können die Mitgliedstaaten gestatten, dass Versicherungsvertreiber weiterhin Einkünfte aus Provisionen oder Zahlungen Dritter erzielen, allerdings nur dann, wenn sie nachweisen können, dass die Provision auch dem Verbraucher zugutekommt. Hintergrund: Die Richtlinie über Versicherungsvermittlung (IMD – Insurance Mediation Directive) aus dem Jahr 2002 regelt die Vertriebspraktiken von Maklern und sonstigen Vermittlern, die Versicherungsprodukte verkaufen. Abgedeckt sind der Verkauf allgemeiner Versicherungsprodukte, wie Kfz-Versicherungen oder Lebensversicherungen, einschließlich Lebensversicherungen mit Anlageelementen, wie etwa fondsgebundener Lebensversicherungen. Der Kommissionsvorschlag zur Aktualisierung der IMD geht auf das Jahr 2012 zurück (MEMO/12/516). Die Richtlinie war Teil eines Maßnahmenpakets, das darauf abzielte, ein hohes Verbraucherschutzniveau beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen zu gewährleisten. Die nunmehr vereinbarte neue Richtlinie wird die Vorschriften über den Verkauf von Anlageprodukten nach der RichtlinieMiFID II und die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) ergänzen. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/finance/insurance/consumer/mediation/index_de.htm IP/15/5293 Kontakt für die Medien Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94) Maud SCELO (+32 229-81521) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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