Interview Mein Fazit zu Solvium Container Invest 13-05 Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition wird in Materialien anschaulich erläutert. Ich sehe für Anleger zwei wesentliche Risiken: Eine Rücknahmepflicht hat Solvium nicht. Es könnte passieren, dass Solvium die Container nicht oder zu einem geringeren Preis zurücknimmt. Dann könnte die Anlage zu einem Verlustgeschäft werden. Im schlimmsten Fall muss der Anleger irgendwo in der Welt seinen Container selber abholen. Zuvor hat er jedoch 2 Mal die Möglichkeit, den Vertrag zu gleichen Mietkonditionen zu verlängern, was sein Risiko erheblich reduziert, da er für jedes Jahr mehr als 10 % Mietzahlungen bekommt. Alle Ansprüche gegen Solvium, sei aus dem Vertrag direkt oder wegen Haftung für etwaiges Missmanagement, stehen und fallen damit, dass Solvium solvent ist. Angesichts der generell guten Lage für die Container-Logistik spricht einiges dafür, dass Solvium mit dem Angeboten dieser Art gute Geschäfte macht und schon deswegen ein hohes Interesse daran hat, die Container zurückzukaufen. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Herr Wreth, warum beinhaltet Ihr Angebot keine Rücknahme-Garantie? Dieses Angebot richtet sich an unternehmerisch investierende Menschen, die hohe Auszahlungen und eine geringe (keine) steuerliche Belastung dieser Auszahlungen erreichen möchten. Sobald ein Rückkaufpreis „garantiert“ wird, verliert der Anleger u.a. diese steuerlichen Unternehmereigenschaften und damit die Möglichkeit zur Nutzung von Abschreibungen. Warum muss ich möglicherweise meine Container in Asien abholen? Die Container werden weltweit zur See eingesetzt. Das Zentrum der Containerkauf- und -vermietaktivitäten ist der asiatische Raum. Insofern liegt es nahe, dass sich der Container mit Auslauf eines Mietvertrages oder beispielsweise beim Ausfall eines Mieters in Asien befindet. Über den Autor Andreas Kunze hat nach Redakteursstationen bei Finanztest und Handelsblatt die Agentur für Finanzwissen FINTEXT gegründet und schreibt selber als Finanzjournalist vor allem über Versicherungen, Altersvorsorge, Recht und Immobilien. Als kompetenter Fachjournalist wird er häufig von Radio und TV-Sendern zu Experten-Interviews eingeladen. Wie das Finanz- und Versicherungswesen funktioniert, lernte der gebürtige Göttinger hautnah kennen: Nach dem Abitur absolvierte er bei einer Lebensversicherungsgesellschaft eine kaufmännische Ausbildung. Nach einem Volontariat arbeitete er als Redakteur, absolvierte berufsbegleitend ein BWL-Studium mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und machte sich im Anschluss daran mit der Fachpresseagentur FINTEXT selbstständig. Wie überzeugen Sie potenzielle Investoren von Ihrer Solidität? Durch Einsatz, Service und Leistung. Wir haben unsere Firmenzentrale und damit auch die zentrale Verwaltung der Container in Deutschland. So sind wir in der Lage, viele Themen und Wünsche schnell und unkompliziert anzugehen. Zudem stehen wir für eine 100-%-Erfüllungsquote. Alle Mieten und Rückzahlungen wurden planmäßig ausgezahlt. Wir haben in den letzten Jahren mehr als 80 Millionen Euro Anlegerkapital für über 3.000 Investoren investiert. Alle Investments laufen planmäßig oder wurden planmäßig abgeschlossen. Dies weisen wir durch unseren geprüften Portfoliobericht nach. Im Material heißt es, Zahlungen an Eigentümer könnten nur geleistet werden, wenn sie Miete zahlen. Im Vertrag gibt Solvium allerdings eine davon unabhängige Zahlungsgarantie. Wie passt das zusammen? Wir sind natürlich verpflichtet, bei der Risikobeschreibung auf Extreme hinzuweisen. Wir nutzen einen breiten Miet- pool für unsere Containerinvestments. Aus unserer Erfahrung sind wir in der Regel in der Lage, höhere Mieten zu erzielen als die, die dem Anleger zugesichert werden. Durch diesen Mietpool können wir auch Ausfälle von Mietern abfedern ohne dass dies eine Folge für den Eigentümer hat. Schließlich lassen sich Standardcontainer normalerweise binnen zwei bis drei Monaten wieder in eine neue Vermietungssituation bringen. Sollten jedoch eine Vielzahl von Mietern gleichzeitig ausfallen und die Container nicht in den gängigen Zeitfenstern neu vermietet werden können, dann kann es zu dem Extrem kommen, dass Solvium die Miete nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe an den Eigentümer zahlen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anleger seinen Container verliert oder direkten Kapitalverlust erleidet. Etwas kompliziert wirkt das Thema Mehrwertsteuer. Können Sie erklären, was aus Ihrer Sicht für Kauf und Mieter der Container gilt? Jetzt muss ich einmal in das Steuerrecht gehen: Der Anleger erbringt durch die Vermietung der Container umsatzsteuerbare Leistungen und erwirbt daher die Rechtsstellung eines umsatzsteuerlichen Unternehmers. Die Vermietung der Container als bewegliche körperliche Gegenstände ist umsatzsteuerlich als „Sonstige Leistung“ an die Verwaltungsgesellschaft zu qualifizieren und im Inland umsatzsteuerbar. Es erfolgt keine Lieferung in Form der Schaffung der Verfügungsmacht an den Container während der Mietphase, sondern eine Nutzungsüberlassung der Container an die Mieter. Die Mietzahlungen werden allerdings nur dann der Umsatzsteuer unterworfen, wenn der Anleger umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und er die Umsatzgrenzen eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmens gemäß § 19 UStG überschreitet oder er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. In diesem Fall erfolgen die monatlichen Mietauszahlungen an den Anleger durch die Solvium zuzüglich des auf die Mietzahlungen entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Der Erwerb der Container sowie deren Veräußerung durch den Anleger stellen Lieferungen dar. Da sich die Container zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht im Inland, sondern stets auf hoher See oder in Freihäfen befinden, liegt der Ort der Lieferungen jeweils nicht im Inland, sodass es sich bei den Lieferungen um nicht umsatzsteuerbare Vorgänge handelt. Für individuelle Fragen empfehlen wir dem Anleger eine steuerliche Beratung. FINBLOG.de/ FINCHECK Andreas Kunze | Wissmannstrasse 8 | 40219 Düsseldorf Container Invest 13-05 (Solvium Capital) FAZIT: Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition wird in Materialien anschaulich erläutert.“ Mindestens 3.440 Euro investieren, sich mindestens drei Jahre binden – dafür knapp fünf Prozent p.a. VorsteuerRendite: So lautet, kurz zusammengefasst, das aktuelle Angebot von Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG, Hamburg, mit dem Namen Container Invest 13-05. Ein Sachwert-Investment soll es sein, denn der Anleger kauft Standardcontainer, die auf Schiffen weltweit eingesetzt werden. Dafür bekommt er eine fest vereinbarte Miete. Ein überlegenswertes Investment oder eine eher heiße Kiste? Ich habe mir Solvium Container Invest 13-05 genauer angeschaut und einem Check unterzogen. Was ist die Idee beim Container-Direktinvestment? Fast 90 Prozent des weltweiten Handels werden derzeit über Seefracht abgewickelt, ohne Standardcontainer geht da gar nichts. Die angebotenen 20-Fuß-Standardcontainer sind gut 6 Meter lang, 2,40 Meter breit und 2,60 Meter hoch. So ein 20-Fuß-Standardcontainer entspricht einem TEU, und das steht für „Twenty Foot Equivalent Unit“. Die Schiffe kreuzen mit immer gigantischeren Ladungen über die Weltmeere. Die „MSC Zoe“ etwa transportiert mehr als 19.000 Container. Beim Container Invest 13-05 wird der Investor direkt Eigentümer von einem oder mehreren dieser Container, um von deren Einsatz bzw. Vermietung zu profitieren. Es ist also keine Beteiligung an einem Fonds, sondern der Kauf von etwas, das sich, wenn man Spaß daran hat, anfassen lässt. Fachleute nennen dies auch Direktinvestment. „Mein Haus, mein Auto, meine Container“, könnte der Investor beim nächsten Jubiläums-Klassentreffen über seinen Erwerb sagen. Was bietet Solvium Container Invest 13-05 konkret? Solvium tritt zum einen als Verkäufer der Container auf, zum anderen als Anbieter eines gleichzeitig abzuschließenden Verwaltungsvertrags. Der Investor unterzeichnet einen Kauf- und Verwaltungsvertrag. Im Namen des neuen Container-Eigentümers kümmert sich Solvium um die Verwaltung (z.B. Versicherung, Vermietung, Mieterbetreuung etc.) und verspricht bei einer dreijährigen Vertragsbindung jährliche Mietzahlungen von 10,17 Prozent auf Basis des Kaufpreises. Mit dem zu erwartenden Verkaufserlös können Anleger laut Solvium Capital mit einer VorsteuerRendite von 4,7 Prozent p.a. rechnen. Übersicht des Angebots Preis Container 1.720 Euro Mindestanlage 3.440 Euro 2 Container Mindestlaufzeit 3 Jahre 2 Verlängerungsoptionen Ausschüttungen 174,84 Euro p.a. (14,57 Euro je Monat) Mtl. Auszahlung / 10,17% p.a. AfA 11,11 % 9 Jahre unterstellte Restnutzungsdauer der Container Kalkulierter Restwert 2.840 Euro 2. Container / 82,5 % Rendite vor Steuern 4,74 % p.a. interner Zinsfuß Wieso nur 4,7 Prozent Rendite p.a., wenn doch jährlich über 10 Prozent als Miete ausgezahlt werden sollen? Ganz einfach: Nach drei Jahren wird beim Verkauf nicht der volle Investitionsbetrag erzielt, sondern in etwa 82,5 Prozent Restwert, wie Solvium kalkuliert. Daraus errechnen sich auf Grundlage des Internen Zinsfußes 4,7 Prozent, was meine Berechnungen bestätigt haben. Solvium Capital räumt dem Investor außerdem das Recht ein, zweimal um jeweils zwei Jahre den Verwaltungsvertrag mit identischen Mietzahlungen zu verlängern. Bei fünf Jahren Laufzeit erhöht sich die Rendite auf jährlich 5 Prozent und bei 7 Jahren auf 5,3 Prozent. Welche Rendite ergibt sich nach Steuern mit dem Container? wird. Dem kann er entgehen, indem er für die Kleinunternehmerregelung optiert (Quelle Wikipedia): Die Nachsteuer-Rendite hängt wesentlich vom Steuersatz des Investors ab. Er sollte eines wissen: Die laufenden Einnahmen bleiben praktisch steuerfrei, denn den rund 10 Prozent (Miet)Einnahmen stehen 11 Prozent jährliche Abschreibung gegenüber. Allerdings kommt eine höhere steuerliche Belastung, wenn die Container zurückgekauft werden. Ist der Rückkaufswert höher als der Buchwert (Kaufpreis minus Abschreibungen), muss die Differenz versteuert werden – wenn diese die Freigrenze von 600 Euro in diesem Jahr übersteigt. Oder positiv formuliert: Wenn der Verkaufsgewinn unter 600 Euro bleibt, das dürfte bei 2 Containern nach 3 Jahren der Fall sein, ist die Rendite von 4,7 Prozent steuerfrei. ie Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine VereinD fachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz; insoweit entsteht (§ 38 AO) auch die Umsatzsteuer, allerdings wird die Steuer durch das Finanzamt nicht erhoben (§ 218 ff. AO). Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen. Für die Nachsteuer-Rendite kommt es also wesentlich darauf an, wie hoch der persönliche Steuersatz im Jahr der Container-Rückgabe ist. In Beispielrechnungen mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent kommt Solvium nach drei Jahren auf mehr als 3 Prozent NachsteuerRendite. Was sind die Risiken beim Solvium Container Invest 13-05? Was ist steuerlich bei diesem Investment zu beachten? Mit dem Investment wird der Anleger zum Unternehmer und erzielt laut Solvium „Sonstige Einkünfte“, nicht etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach meiner Meinung könnte das Finanzamt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht ziehen. In jedem Fall muss der Anleger davon ausgehen, dass er umsatzsteuerpflichtig In dem Fall wäre allerdings auch Solvium verpflichtet, die Mieten zuzüglich der Mehrwertsteuer auszuzahlen. Solvium macht kein Hehl daraus, dass es ein Investment mit Risiken ist. Wörtlich heißt es im Informationsmaterial: »Solvium Container Invest ist nur für Investoren geeignet, die ihr Vermögen bereits in verschiedenen Anlageklassen angelegt haben und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust ihrer Kapitalanlage in Kauf nehmen können.« Ausführlich wird auf Risiken eingegangen, die neben den Konjunkturrisiken etwa in der Bonität der Container-Mieter liegen können. Oder in typischen Gefahren auf hoher See, sei es Beschädigungen oder Piraterie. Allerdings ist das nach dem Vertrag eigentlich kein Anlass zur Sorge, denn Solvium … • verpflichtet sich, auch bei Unterdeckungen die vereinbarte Miete zu erbringen: Etwaige Unterdeckungen gegenüber der Miete gemäß § 2 Ziff. 3 gehen zulasten der Solvium Capital. Eventuell über die Miete gemäß § 2 Ziff. 3 hinausgehende Mieteinnahmen verbleiben bei Solvium Capital. • verpflichtet sich zudem, eine All-Risk-Versicherung abzuschließen. Solvium Capital stellt sicher, dass die Container ab Beginn der Laufzeit des Verwaltungsvertrags mittels einer branchenüblichen All-Risk-Versicherung gegen alle typischen Risiken versichert sind. Dies umfasst insbesondere den Versicherungsschutz gegen Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl. • verpflichtet sich bei Totalverlust, den oder die Container zu ersetzen: Im Falle des Totalverlustes eines oder mehrerer Container ist Solvium Capital verpflichtet, dem Investor einen oder mehrere gleichwertige Container zu übertragen. Somit werden die üblichen wirtschaftlichen Risiken weitgehend ausgeschaltet. Allerdings sehe ich gleichwohl Risiken: • Die Zusagen von Solvium sind nur dann etwas wert, solange Solvium selbst zahlungsfähig ist. • Der Investor ist als Eigentümer der rechtlich Verantwortliche für die Mietverträge, denn die werden in seinem Namen abgeschlossen, wie Solvium auf Anfrage erklärt. Kommt es da zu Problemen – und Solvium sowie ein eingeschalteter Leasingmanager sind nicht mehr verfügbar -, drohen möglicherweise Scherereien. • Die Kalkulation geht nur auf, wenn Solvium (oder jemand anderes) die Container tatsächlich nach drei Jahren oder später zum erhofften Preis kauft. Solvium hat nicht die Pflicht dazu. Das Unternehmen stellt aber in Aussicht, ein Angebot zu unterzubreiten. Das erläuterte mir Solvium-Geschäftsführer André Wreth im Interview (siehe Rückseite). Was steht im Vertrag über Solvium Container Invest 13-05? An mehreren Stellen im Werbematerial verweist Solvium darauf, dass maßgeblich für das Investment nur der Kaufund Verwaltungsvertrag ist. Deshalb habe ich ihn mir genauer angeschaut, wenngleich ein juristisches Gutachten hier natürlich nicht erstellt werden kann. Der Solvium-Vertrag ist nur 5 Seiten lang, der Rest sind Formalien wie die Widerrufsbelehrung. Es handelt sich um eine Kombination aus Kauf- und Verwaltungsvertrag. 1. Hinsichtlich des Kaufgegenstandes fällt auf, dass zum Container nicht erklärt wird, ob er neu oder gebraucht ist. Vermutlich handelt es sich um gebrauchte Container, denn an anderer Stelle heißt es, der Kaufgegenstand sei bereits vermietet oder verwaltet. 2. Beim Kaufpreis wird Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch bei den genannten Ausschüttungsbeträgen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. 3. Das Gleiche gilt für die zugesagte All-Risk-Versicherung. Da sie zugunsten des Container-Eigentümers abgeschlossen wird, müsste er im Zweifel die Prämie zahlen. Nach Aussage André Wreths kommt der Mieter oder die Container-Leasinggesellschaft für die Kosten dieser Versicherung auf. Eine eindeutige Formulierung wäre, dass die Prämien stets zu Lasten von Solvium Capital bzw. nicht zu Lasten des Anlegers gehen. 4. Für die vertragliche Verwaltertätigkeit haftet Solvium, etwa wenn bei der Versicherung geschlampt wird. Der Vertrag enthält keine Einschränkung der Haftung, etwa für leichte Fahrlässigkeit oder Begrenzungen der Höhe nach. Das ist positiv für die Investoren. 5. Zur Rückgabe der Container schreibt Solvium, dass sie „möglichst“ außerhalb Europas erfolgen soll. Dadurch ist der Rückkauf kein umsatzsteuerbarer Vorgang, heißt es (siehe Interview Rückseite). Allerdings ist das für den Anleger auch eine Unwägbarkeit. Übersicht des Angebots Preis Container 1.720 Euro Mindestanlage 3.440 Euro 2 Container Mindestlaufzeit 3 Jahre 2 Verlängerungsoptionen Ausschüttungen 174,84 Euro p.a. (14,57 Euro je Monat) Mtl. Auszahlung / 10,17% p.a. AfA 11,11 % 9 Jahre unterstellte Restnutzungsdauer der Container Kalkulierter Restwert 2.840 Euro 2. Container / 82,5 % Rendite vor Steuern 4,74 % p.a. interner Zinsfuß Wieso nur 4,7 Prozent Rendite p.a., wenn doch jährlich über 10 Prozent als Miete ausgezahlt werden sollen? Ganz einfach: Nach drei Jahren wird beim Verkauf nicht der volle Investitionsbetrag erzielt, sondern in etwa 82,5 Prozent Restwert, wie Solvium kalkuliert. Daraus errechnen sich auf Grundlage des Internen Zinsfußes 4,7 Prozent, was meine Berechnungen bestätigt haben. Solvium Capital räumt dem Investor außerdem das Recht ein, zweimal um jeweils zwei Jahre den Verwaltungsvertrag mit identischen Mietzahlungen zu verlängern. Bei fünf Jahren Laufzeit erhöht sich die Rendite auf jährlich 5 Prozent und bei 7 Jahren auf 5,3 Prozent. Welche Rendite ergibt sich nach Steuern mit dem Container? wird. Dem kann er entgehen, indem er für die Kleinunternehmerregelung optiert (Quelle Wikipedia): Die Nachsteuer-Rendite hängt wesentlich vom Steuersatz des Investors ab. Er sollte eines wissen: Die laufenden Einnahmen bleiben praktisch steuerfrei, denn den rund 10 Prozent (Miet)Einnahmen stehen 11 Prozent jährliche Abschreibung gegenüber. Allerdings kommt eine höhere steuerliche Belastung, wenn die Container zurückgekauft werden. Ist der Rückkaufswert höher als der Buchwert (Kaufpreis minus Abschreibungen), muss die Differenz versteuert werden – wenn diese die Freigrenze von 600 Euro in diesem Jahr übersteigt. Oder positiv formuliert: Wenn der Verkaufsgewinn unter 600 Euro bleibt, das dürfte bei 2 Containern nach 3 Jahren der Fall sein, ist die Rendite von 4,7 Prozent steuerfrei. ie Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine VereinD fachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz; insoweit entsteht (§ 38 AO) auch die Umsatzsteuer, allerdings wird die Steuer durch das Finanzamt nicht erhoben (§ 218 ff. AO). Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen. Für die Nachsteuer-Rendite kommt es also wesentlich darauf an, wie hoch der persönliche Steuersatz im Jahr der Container-Rückgabe ist. In Beispielrechnungen mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent kommt Solvium nach drei Jahren auf mehr als 3 Prozent NachsteuerRendite. Was sind die Risiken beim Solvium Container Invest 13-05? Was ist steuerlich bei diesem Investment zu beachten? Mit dem Investment wird der Anleger zum Unternehmer und erzielt laut Solvium „Sonstige Einkünfte“, nicht etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach meiner Meinung könnte das Finanzamt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht ziehen. In jedem Fall muss der Anleger davon ausgehen, dass er umsatzsteuerpflichtig In dem Fall wäre allerdings auch Solvium verpflichtet, die Mieten zuzüglich der Mehrwertsteuer auszuzahlen. Solvium macht kein Hehl daraus, dass es ein Investment mit Risiken ist. Wörtlich heißt es im Informationsmaterial: »Solvium Container Invest ist nur für Investoren geeignet, die ihr Vermögen bereits in verschiedenen Anlageklassen angelegt haben und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust ihrer Kapitalanlage in Kauf nehmen können.« Ausführlich wird auf Risiken eingegangen, die neben den Konjunkturrisiken etwa in der Bonität der Container-Mieter liegen können. Oder in typischen Gefahren auf hoher See, sei es Beschädigungen oder Piraterie. Allerdings ist das nach dem Vertrag eigentlich kein Anlass zur Sorge, denn Solvium … • verpflichtet sich, auch bei Unterdeckungen die vereinbarte Miete zu erbringen: Etwaige Unterdeckungen gegenüber der Miete gemäß § 2 Ziff. 3 gehen zulasten der Solvium Capital. Eventuell über die Miete gemäß § 2 Ziff. 3 hinausgehende Mieteinnahmen verbleiben bei Solvium Capital. • verpflichtet sich zudem, eine All-Risk-Versicherung abzuschließen. Solvium Capital stellt sicher, dass die Container ab Beginn der Laufzeit des Verwaltungsvertrags mittels einer branchenüblichen All-Risk-Versicherung gegen alle typischen Risiken versichert sind. Dies umfasst insbesondere den Versicherungsschutz gegen Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl. • verpflichtet sich bei Totalverlust, den oder die Container zu ersetzen: Im Falle des Totalverlustes eines oder mehrerer Container ist Solvium Capital verpflichtet, dem Investor einen oder mehrere gleichwertige Container zu übertragen. Somit werden die üblichen wirtschaftlichen Risiken weitgehend ausgeschaltet. Allerdings sehe ich gleichwohl Risiken: • Die Zusagen von Solvium sind nur dann etwas wert, solange Solvium selbst zahlungsfähig ist. • Der Investor ist als Eigentümer der rechtlich Verantwortliche für die Mietverträge, denn die werden in seinem Namen abgeschlossen, wie Solvium auf Anfrage erklärt. Kommt es da zu Problemen – und Solvium sowie ein eingeschalteter Leasingmanager sind nicht mehr verfügbar -, drohen möglicherweise Scherereien. • Die Kalkulation geht nur auf, wenn Solvium (oder jemand anderes) die Container tatsächlich nach drei Jahren oder später zum erhofften Preis kauft. Solvium hat nicht die Pflicht dazu. Das Unternehmen stellt aber in Aussicht, ein Angebot zu unterzubreiten. Das erläuterte mir Solvium-Geschäftsführer André Wreth im Interview (siehe Rückseite). Was steht im Vertrag über Solvium Container Invest 13-05? An mehreren Stellen im Werbematerial verweist Solvium darauf, dass maßgeblich für das Investment nur der Kaufund Verwaltungsvertrag ist. Deshalb habe ich ihn mir genauer angeschaut, wenngleich ein juristisches Gutachten hier natürlich nicht erstellt werden kann. Der Solvium-Vertrag ist nur 5 Seiten lang, der Rest sind Formalien wie die Widerrufsbelehrung. Es handelt sich um eine Kombination aus Kauf- und Verwaltungsvertrag. 1. Hinsichtlich des Kaufgegenstandes fällt auf, dass zum Container nicht erklärt wird, ob er neu oder gebraucht ist. Vermutlich handelt es sich um gebrauchte Container, denn an anderer Stelle heißt es, der Kaufgegenstand sei bereits vermietet oder verwaltet. 2. Beim Kaufpreis wird Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch bei den genannten Ausschüttungsbeträgen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. 3. Das Gleiche gilt für die zugesagte All-Risk-Versicherung. Da sie zugunsten des Container-Eigentümers abgeschlossen wird, müsste er im Zweifel die Prämie zahlen. Nach Aussage André Wreths kommt der Mieter oder die Container-Leasinggesellschaft für die Kosten dieser Versicherung auf. Eine eindeutige Formulierung wäre, dass die Prämien stets zu Lasten von Solvium Capital bzw. nicht zu Lasten des Anlegers gehen. 4. Für die vertragliche Verwaltertätigkeit haftet Solvium, etwa wenn bei der Versicherung geschlampt wird. Der Vertrag enthält keine Einschränkung der Haftung, etwa für leichte Fahrlässigkeit oder Begrenzungen der Höhe nach. Das ist positiv für die Investoren. 5. Zur Rückgabe der Container schreibt Solvium, dass sie „möglichst“ außerhalb Europas erfolgen soll. Dadurch ist der Rückkauf kein umsatzsteuerbarer Vorgang, heißt es (siehe Interview Rückseite). Allerdings ist das für den Anleger auch eine Unwägbarkeit. Interview Mein Fazit zu Solvium Container Invest 13-05 Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition wird in Materialien anschaulich erläutert. Ich sehe für Anleger zwei wesentliche Risiken: Eine Rücknahmepflicht hat Solvium nicht. Es könnte passieren, dass Solvium die Container nicht oder zu einem geringeren Preis zurücknimmt. Dann könnte die Anlage zu einem Verlustgeschäft werden. Im schlimmsten Fall muss der Anleger irgendwo in der Welt seinen Container selber abholen. Zuvor hat er jedoch 2 Mal die Möglichkeit, den Vertrag zu gleichen Mietkonditionen zu verlängern, was sein Risiko erheblich reduziert, da er für jedes Jahr mehr als 10 % Mietzahlungen bekommt. Alle Ansprüche gegen Solvium, sei aus dem Vertrag direkt oder wegen Haftung für etwaiges Missmanagement, stehen und fallen damit, dass Solvium solvent ist. Angesichts der generell guten Lage für die Container-Logistik spricht einiges dafür, dass Solvium mit dem Angeboten dieser Art gute Geschäfte macht und schon deswegen ein hohes Interesse daran hat, die Container zurückzukaufen. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Herr Wreth, warum beinhaltet Ihr Angebot keine Rücknahme-Garantie? Dieses Angebot richtet sich an unternehmerisch investierende Menschen, die hohe Auszahlungen und eine geringe (keine) steuerliche Belastung dieser Auszahlungen erreichen möchten. Sobald ein Rückkaufpreis „garantiert“ wird, verliert der Anleger u.a. diese steuerlichen Unternehmereigenschaften und damit die Möglichkeit zur Nutzung von Abschreibungen. Warum muss ich möglicherweise meine Container in Asien abholen? Die Container werden weltweit zur See eingesetzt. Das Zentrum der Containerkauf- und -vermietaktivitäten ist der asiatische Raum. Insofern liegt es nahe, dass sich der Container mit Auslauf eines Mietvertrages oder beispielsweise beim Ausfall eines Mieters in Asien befindet. Über den Autor Andreas Kunze hat nach Redakteursstationen bei Finanztest und Handelsblatt die Agentur für Finanzwissen FINTEXT gegründet und schreibt selber als Finanzjournalist vor allem über Versicherungen, Altersvorsorge, Recht und Immobilien. Als kompetenter Fachjournalist wird er häufig von Radio und TV-Sendern zu Experten-Interviews eingeladen. Wie das Finanz- und Versicherungswesen funktioniert, lernte der gebürtige Göttinger hautnah kennen: Nach dem Abitur absolvierte er bei einer Lebensversicherungsgesellschaft eine kaufmännische Ausbildung. Nach einem Volontariat arbeitete er als Redakteur, absolvierte berufsbegleitend ein BWL-Studium mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und machte sich im Anschluss daran mit der Fachpresseagentur FINTEXT selbstständig. Wie überzeugen Sie potenzielle Investoren von Ihrer Solidität? Durch Einsatz, Service und Leistung. Wir haben unsere Firmenzentrale und damit auch die zentrale Verwaltung der Container in Deutschland. So sind wir in der Lage, viele Themen und Wünsche schnell und unkompliziert anzugehen. Zudem stehen wir für eine 100-%-Erfüllungsquote. Alle Mieten und Rückzahlungen wurden planmäßig ausgezahlt. Wir haben in den letzten Jahren mehr als 80 Millionen Euro Anlegerkapital für über 3.000 Investoren investiert. Alle Investments laufen planmäßig oder wurden planmäßig abgeschlossen. Dies weisen wir durch unseren geprüften Portfoliobericht nach. Im Material heißt es, Zahlungen an Eigentümer könnten nur geleistet werden, wenn sie Miete zahlen. Im Vertrag gibt Solvium allerdings eine davon unabhängige Zahlungsgarantie. Wie passt das zusammen? Wir sind natürlich verpflichtet, bei der Risikobeschreibung auf Extreme hinzuweisen. Wir nutzen einen breiten Miet- pool für unsere Containerinvestments. Aus unserer Erfahrung sind wir in der Regel in der Lage, höhere Mieten zu erzielen als die, die dem Anleger zugesichert werden. Durch diesen Mietpool können wir auch Ausfälle von Mietern abfedern ohne dass dies eine Folge für den Eigentümer hat. Schließlich lassen sich Standardcontainer normalerweise binnen zwei bis drei Monaten wieder in eine neue Vermietungssituation bringen. Sollten jedoch eine Vielzahl von Mietern gleichzeitig ausfallen und die Container nicht in den gängigen Zeitfenstern neu vermietet werden können, dann kann es zu dem Extrem kommen, dass Solvium die Miete nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe an den Eigentümer zahlen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anleger seinen Container verliert oder direkten Kapitalverlust erleidet. Etwas kompliziert wirkt das Thema Mehrwertsteuer. Können Sie erklären, was aus Ihrer Sicht für Kauf und Mieter der Container gilt? Jetzt muss ich einmal in das Steuerrecht gehen: Der Anleger erbringt durch die Vermietung der Container umsatzsteuerbare Leistungen und erwirbt daher die Rechtsstellung eines umsatzsteuerlichen Unternehmers. Die Vermietung der Container als bewegliche körperliche Gegenstände ist umsatzsteuerlich als „Sonstige Leistung“ an die Verwaltungsgesellschaft zu qualifizieren und im Inland umsatzsteuerbar. Es erfolgt keine Lieferung in Form der Schaffung der Verfügungsmacht an den Container während der Mietphase, sondern eine Nutzungsüberlassung der Container an die Mieter. Die Mietzahlungen werden allerdings nur dann der Umsatzsteuer unterworfen, wenn der Anleger umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und er die Umsatzgrenzen eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmens gemäß § 19 UStG überschreitet oder er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. In diesem Fall erfolgen die monatlichen Mietauszahlungen an den Anleger durch die Solvium zuzüglich des auf die Mietzahlungen entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Der Erwerb der Container sowie deren Veräußerung durch den Anleger stellen Lieferungen dar. Da sich die Container zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht im Inland, sondern stets auf hoher See oder in Freihäfen befinden, liegt der Ort der Lieferungen jeweils nicht im Inland, sodass es sich bei den Lieferungen um nicht umsatzsteuerbare Vorgänge handelt. Für individuelle Fragen empfehlen wir dem Anleger eine steuerliche Beratung. FINBLOG.de/ FINCHECK Andreas Kunze | Wissmannstrasse 8 | 40219 Düsseldorf Container Invest 13-05 (Solvium Capital) FAZIT: Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition wird in Materialien anschaulich erläutert.“ Mindestens 3.440 Euro investieren, sich mindestens drei Jahre binden – dafür knapp fünf Prozent p.a. VorsteuerRendite: So lautet, kurz zusammengefasst, das aktuelle Angebot von Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG, Hamburg, mit dem Namen Container Invest 13-05. Ein Sachwert-Investment soll es sein, denn der Anleger kauft Standardcontainer, die auf Schiffen weltweit eingesetzt werden. Dafür bekommt er eine fest vereinbarte Miete. Ein überlegenswertes Investment oder eine eher heiße Kiste? Ich habe mir Solvium Container Invest 13-05 genauer angeschaut und einem Check unterzogen. Was ist die Idee beim Container-Direktinvestment? Fast 90 Prozent des weltweiten Handels werden derzeit über Seefracht abgewickelt, ohne Standardcontainer geht da gar nichts. Die angebotenen 20-Fuß-Standardcontainer sind gut 6 Meter lang, 2,40 Meter breit und 2,60 Meter hoch. So ein 20-Fuß-Standardcontainer entspricht einem TEU, und das steht für „Twenty Foot Equivalent Unit“. Die Schiffe kreuzen mit immer gigantischeren Ladungen über die Weltmeere. Die „MSC Zoe“ etwa transportiert mehr als 19.000 Container. Beim Container Invest 13-05 wird der Investor direkt Eigentümer von einem oder mehreren dieser Container, um von deren Einsatz bzw. Vermietung zu profitieren. Es ist also keine Beteiligung an einem Fonds, sondern der Kauf von etwas, das sich, wenn man Spaß daran hat, anfassen lässt. Fachleute nennen dies auch Direktinvestment. „Mein Haus, mein Auto, meine Container“, könnte der Investor beim nächsten Jubiläums-Klassentreffen über seinen Erwerb sagen. Was bietet Solvium Container Invest 13-05 konkret? Solvium tritt zum einen als Verkäufer der Container auf, zum anderen als Anbieter eines gleichzeitig abzuschließenden Verwaltungsvertrags. Der Investor unterzeichnet einen Kauf- und Verwaltungsvertrag. Im Namen des neuen Container-Eigentümers kümmert sich Solvium um die Verwaltung (z.B. Versicherung, Vermietung, Mieterbetreuung etc.) und verspricht bei einer dreijährigen Vertragsbindung jährliche Mietzahlungen von 10,17 Prozent auf Basis des Kaufpreises. Mit dem zu erwartenden Verkaufserlös können Anleger laut Solvium Capital mit einer VorsteuerRendite von 4,7 Prozent p.a. rechnen. Übersicht des Angebots Preis Container 1.720 Euro Mindestanlage 3.440 Euro 2 Container Mindestlaufzeit 3 Jahre 2 Verlängerungsoptionen Ausschüttungen 174,84 Euro p.a. (14,57 Euro je Monat) Mtl. Auszahlung / 10,17% p.a. AfA 11,11 % 9 Jahre unterstellte Restnutzungsdauer der Container Kalkulierter Restwert 2.840 Euro 2. Container / 82,5 % Rendite vor Steuern 4,74 % p.a. interner Zinsfuß Wieso nur 4,7 Prozent Rendite p.a., wenn doch jährlich über 10 Prozent als Miete ausgezahlt werden sollen? Ganz einfach: Nach drei Jahren wird beim Verkauf nicht der volle Investitionsbetrag erzielt, sondern in etwa 82,5 Prozent Restwert, wie Solvium kalkuliert. Daraus errechnen sich auf Grundlage des Internen Zinsfußes 4,7 Prozent, was meine Berechnungen bestätigt haben. Solvium Capital räumt dem Investor außerdem das Recht ein, zweimal um jeweils zwei Jahre den Verwaltungsvertrag mit identischen Mietzahlungen zu verlängern. Bei fünf Jahren Laufzeit erhöht sich die Rendite auf jährlich 5 Prozent und bei 7 Jahren auf 5,3 Prozent. Welche Rendite ergibt sich nach Steuern mit dem Container? wird. Dem kann er entgehen, indem er für die Kleinunternehmerregelung optiert (Quelle Wikipedia): Die Nachsteuer-Rendite hängt wesentlich vom Steuersatz des Investors ab. Er sollte eines wissen: Die laufenden Einnahmen bleiben praktisch steuerfrei, denn den rund 10 Prozent (Miet)Einnahmen stehen 11 Prozent jährliche Abschreibung gegenüber. Allerdings kommt eine höhere steuerliche Belastung, wenn die Container zurückgekauft werden. Ist der Rückkaufswert höher als der Buchwert (Kaufpreis minus Abschreibungen), muss die Differenz versteuert werden – wenn diese die Freigrenze von 600 Euro in diesem Jahr übersteigt. Oder positiv formuliert: Wenn der Verkaufsgewinn unter 600 Euro bleibt, das dürfte bei 2 Containern nach 3 Jahren der Fall sein, ist die Rendite von 4,7 Prozent steuerfrei. ie Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine VereinD fachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz; insoweit entsteht (§ 38 AO) auch die Umsatzsteuer, allerdings wird die Steuer durch das Finanzamt nicht erhoben (§ 218 ff. AO). Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen. Für die Nachsteuer-Rendite kommt es also wesentlich darauf an, wie hoch der persönliche Steuersatz im Jahr der Container-Rückgabe ist. In Beispielrechnungen mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent kommt Solvium nach drei Jahren auf mehr als 3 Prozent NachsteuerRendite. Was sind die Risiken beim Solvium Container Invest 13-05? Was ist steuerlich bei diesem Investment zu beachten? Mit dem Investment wird der Anleger zum Unternehmer und erzielt laut Solvium „Sonstige Einkünfte“, nicht etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach meiner Meinung könnte das Finanzamt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht ziehen. In jedem Fall muss der Anleger davon ausgehen, dass er umsatzsteuerpflichtig In dem Fall wäre allerdings auch Solvium verpflichtet, die Mieten zuzüglich der Mehrwertsteuer auszuzahlen. Solvium macht kein Hehl daraus, dass es ein Investment mit Risiken ist. Wörtlich heißt es im Informationsmaterial: »Solvium Container Invest ist nur für Investoren geeignet, die ihr Vermögen bereits in verschiedenen Anlageklassen angelegt haben und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust ihrer Kapitalanlage in Kauf nehmen können.« Ausführlich wird auf Risiken eingegangen, die neben den Konjunkturrisiken etwa in der Bonität der Container-Mieter liegen können. Oder in typischen Gefahren auf hoher See, sei es Beschädigungen oder Piraterie. Allerdings ist das nach dem Vertrag eigentlich kein Anlass zur Sorge, denn Solvium … • verpflichtet sich, auch bei Unterdeckungen die vereinbarte Miete zu erbringen: Etwaige Unterdeckungen gegenüber der Miete gemäß § 2 Ziff. 3 gehen zulasten der Solvium Capital. Eventuell über die Miete gemäß § 2 Ziff. 3 hinausgehende Mieteinnahmen verbleiben bei Solvium Capital. • verpflichtet sich zudem, eine All-Risk-Versicherung abzuschließen. Solvium Capital stellt sicher, dass die Container ab Beginn der Laufzeit des Verwaltungsvertrags mittels einer branchenüblichen All-Risk-Versicherung gegen alle typischen Risiken versichert sind. Dies umfasst insbesondere den Versicherungsschutz gegen Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl. • verpflichtet sich bei Totalverlust, den oder die Container zu ersetzen: Im Falle des Totalverlustes eines oder mehrerer Container ist Solvium Capital verpflichtet, dem Investor einen oder mehrere gleichwertige Container zu übertragen. Somit werden die üblichen wirtschaftlichen Risiken weitgehend ausgeschaltet. Allerdings sehe ich gleichwohl Risiken: • Die Zusagen von Solvium sind nur dann etwas wert, solange Solvium selbst zahlungsfähig ist. • Der Investor ist als Eigentümer der rechtlich Verantwortliche für die Mietverträge, denn die werden in seinem Namen abgeschlossen, wie Solvium auf Anfrage erklärt. Kommt es da zu Problemen – und Solvium sowie ein eingeschalteter Leasingmanager sind nicht mehr verfügbar -, drohen möglicherweise Scherereien. • Die Kalkulation geht nur auf, wenn Solvium (oder jemand anderes) die Container tatsächlich nach drei Jahren oder später zum erhofften Preis kauft. Solvium hat nicht die Pflicht dazu. Das Unternehmen stellt aber in Aussicht, ein Angebot zu unterzubreiten. Das erläuterte mir Solvium-Geschäftsführer André Wreth im Interview (siehe Rückseite). Was steht im Vertrag über Solvium Container Invest 13-05? An mehreren Stellen im Werbematerial verweist Solvium darauf, dass maßgeblich für das Investment nur der Kaufund Verwaltungsvertrag ist. Deshalb habe ich ihn mir genauer angeschaut, wenngleich ein juristisches Gutachten hier natürlich nicht erstellt werden kann. Der Solvium-Vertrag ist nur 5 Seiten lang, der Rest sind Formalien wie die Widerrufsbelehrung. Es handelt sich um eine Kombination aus Kauf- und Verwaltungsvertrag. 1. Hinsichtlich des Kaufgegenstandes fällt auf, dass zum Container nicht erklärt wird, ob er neu oder gebraucht ist. Vermutlich handelt es sich um gebrauchte Container, denn an anderer Stelle heißt es, der Kaufgegenstand sei bereits vermietet oder verwaltet. 2. Beim Kaufpreis wird Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch bei den genannten Ausschüttungsbeträgen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. 3. Das Gleiche gilt für die zugesagte All-Risk-Versicherung. Da sie zugunsten des Container-Eigentümers abgeschlossen wird, müsste er im Zweifel die Prämie zahlen. Nach Aussage André Wreths kommt der Mieter oder die Container-Leasinggesellschaft für die Kosten dieser Versicherung auf. Eine eindeutige Formulierung wäre, dass die Prämien stets zu Lasten von Solvium Capital bzw. nicht zu Lasten des Anlegers gehen. 4. Für die vertragliche Verwaltertätigkeit haftet Solvium, etwa wenn bei der Versicherung geschlampt wird. Der Vertrag enthält keine Einschränkung der Haftung, etwa für leichte Fahrlässigkeit oder Begrenzungen der Höhe nach. Das ist positiv für die Investoren. 5. Zur Rückgabe der Container schreibt Solvium, dass sie „möglichst“ außerhalb Europas erfolgen soll. Dadurch ist der Rückkauf kein umsatzsteuerbarer Vorgang, heißt es (siehe Interview Rückseite). Allerdings ist das für den Anleger auch eine Unwägbarkeit. Interview Mein Fazit zu Solvium Container Invest 13-05 Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition wird in Materialien anschaulich erläutert. Ich sehe für Anleger zwei wesentliche Risiken: Eine Rücknahmepflicht hat Solvium nicht. Es könnte passieren, dass Solvium die Container nicht oder zu einem geringeren Preis zurücknimmt. Dann könnte die Anlage zu einem Verlustgeschäft werden. Im schlimmsten Fall muss der Anleger irgendwo in der Welt seinen Container selber abholen. Zuvor hat er jedoch 2 Mal die Möglichkeit, den Vertrag zu gleichen Mietkonditionen zu verlängern, was sein Risiko erheblich reduziert, da er für jedes Jahr mehr als 10 % Mietzahlungen bekommt. Alle Ansprüche gegen Solvium, sei aus dem Vertrag direkt oder wegen Haftung für etwaiges Missmanagement, stehen und fallen damit, dass Solvium solvent ist. Angesichts der generell guten Lage für die Container-Logistik spricht einiges dafür, dass Solvium mit dem Angeboten dieser Art gute Geschäfte macht und schon deswegen ein hohes Interesse daran hat, die Container zurückzukaufen. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Herr Wreth, warum beinhaltet Ihr Angebot keine Rücknahme-Garantie? Dieses Angebot richtet sich an unternehmerisch investierende Menschen, die hohe Auszahlungen und eine geringe (keine) steuerliche Belastung dieser Auszahlungen erreichen möchten. Sobald ein Rückkaufpreis „garantiert“ wird, verliert der Anleger u.a. diese steuerlichen Unternehmereigenschaften und damit die Möglichkeit zur Nutzung von Abschreibungen. Warum muss ich möglicherweise meine Container in Asien abholen? Die Container werden weltweit zur See eingesetzt. Das Zentrum der Containerkauf- und -vermietaktivitäten ist der asiatische Raum. Insofern liegt es nahe, dass sich der Container mit Auslauf eines Mietvertrages oder beispielsweise beim Ausfall eines Mieters in Asien befindet. Über den Autor Andreas Kunze hat nach Redakteursstationen bei Finanztest und Handelsblatt die Agentur für Finanzwissen FINTEXT gegründet und schreibt selber als Finanzjournalist vor allem über Versicherungen, Altersvorsorge, Recht und Immobilien. Als kompetenter Fachjournalist wird er häufig von Radio und TV-Sendern zu Experten-Interviews eingeladen. Wie das Finanz- und Versicherungswesen funktioniert, lernte der gebürtige Göttinger hautnah kennen: Nach dem Abitur absolvierte er bei einer Lebensversicherungsgesellschaft eine kaufmännische Ausbildung. Nach einem Volontariat arbeitete er als Redakteur, absolvierte berufsbegleitend ein BWL-Studium mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und machte sich im Anschluss daran mit der Fachpresseagentur FINTEXT selbstständig. Wie überzeugen Sie potenzielle Investoren von Ihrer Solidität? Durch Einsatz, Service und Leistung. Wir haben unsere Firmenzentrale und damit auch die zentrale Verwaltung der Container in Deutschland. So sind wir in der Lage, viele Themen und Wünsche schnell und unkompliziert anzugehen. Zudem stehen wir für eine 100-%-Erfüllungsquote. Alle Mieten und Rückzahlungen wurden planmäßig ausgezahlt. Wir haben in den letzten Jahren mehr als 80 Millionen Euro Anlegerkapital für über 3.000 Investoren investiert. Alle Investments laufen planmäßig oder wurden planmäßig abgeschlossen. Dies weisen wir durch unseren geprüften Portfoliobericht nach. Im Material heißt es, Zahlungen an Eigentümer könnten nur geleistet werden, wenn sie Miete zahlen. Im Vertrag gibt Solvium allerdings eine davon unabhängige Zahlungsgarantie. Wie passt das zusammen? Wir sind natürlich verpflichtet, bei der Risikobeschreibung auf Extreme hinzuweisen. Wir nutzen einen breiten Miet- pool für unsere Containerinvestments. Aus unserer Erfahrung sind wir in der Regel in der Lage, höhere Mieten zu erzielen als die, die dem Anleger zugesichert werden. Durch diesen Mietpool können wir auch Ausfälle von Mietern abfedern ohne dass dies eine Folge für den Eigentümer hat. Schließlich lassen sich Standardcontainer normalerweise binnen zwei bis drei Monaten wieder in eine neue Vermietungssituation bringen. Sollten jedoch eine Vielzahl von Mietern gleichzeitig ausfallen und die Container nicht in den gängigen Zeitfenstern neu vermietet werden können, dann kann es zu dem Extrem kommen, dass Solvium die Miete nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe an den Eigentümer zahlen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anleger seinen Container verliert oder direkten Kapitalverlust erleidet. Etwas kompliziert wirkt das Thema Mehrwertsteuer. Können Sie erklären, was aus Ihrer Sicht für Kauf und Mieter der Container gilt? Jetzt muss ich einmal in das Steuerrecht gehen: Der Anleger erbringt durch die Vermietung der Container umsatzsteuerbare Leistungen und erwirbt daher die Rechtsstellung eines umsatzsteuerlichen Unternehmers. Die Vermietung der Container als bewegliche körperliche Gegenstände ist umsatzsteuerlich als „Sonstige Leistung“ an die Verwaltungsgesellschaft zu qualifizieren und im Inland umsatzsteuerbar. Es erfolgt keine Lieferung in Form der Schaffung der Verfügungsmacht an den Container während der Mietphase, sondern eine Nutzungsüberlassung der Container an die Mieter. Die Mietzahlungen werden allerdings nur dann der Umsatzsteuer unterworfen, wenn der Anleger umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und er die Umsatzgrenzen eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmens gemäß § 19 UStG überschreitet oder er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. In diesem Fall erfolgen die monatlichen Mietauszahlungen an den Anleger durch die Solvium zuzüglich des auf die Mietzahlungen entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Der Erwerb der Container sowie deren Veräußerung durch den Anleger stellen Lieferungen dar. Da sich die Container zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht im Inland, sondern stets auf hoher See oder in Freihäfen befinden, liegt der Ort der Lieferungen jeweils nicht im Inland, sodass es sich bei den Lieferungen um nicht umsatzsteuerbare Vorgänge handelt. Für individuelle Fragen empfehlen wir dem Anleger eine steuerliche Beratung. FINBLOG.de/ FINCHECK Andreas Kunze | Wissmannstrasse 8 | 40219 Düsseldorf Container Invest 13-05 (Solvium Capital) FAZIT: Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition wird in Materialien anschaulich erläutert.“ Mindestens 3.440 Euro investieren, sich mindestens drei Jahre binden – dafür knapp fünf Prozent p.a. VorsteuerRendite: So lautet, kurz zusammengefasst, das aktuelle Angebot von Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG, Hamburg, mit dem Namen Container Invest 13-05. Ein Sachwert-Investment soll es sein, denn der Anleger kauft Standardcontainer, die auf Schiffen weltweit eingesetzt werden. Dafür bekommt er eine fest vereinbarte Miete. Ein überlegenswertes Investment oder eine eher heiße Kiste? Ich habe mir Solvium Container Invest 13-05 genauer angeschaut und einem Check unterzogen. Was ist die Idee beim Container-Direktinvestment? Fast 90 Prozent des weltweiten Handels werden derzeit über Seefracht abgewickelt, ohne Standardcontainer geht da gar nichts. Die angebotenen 20-Fuß-Standardcontainer sind gut 6 Meter lang, 2,40 Meter breit und 2,60 Meter hoch. So ein 20-Fuß-Standardcontainer entspricht einem TEU, und das steht für „Twenty Foot Equivalent Unit“. Die Schiffe kreuzen mit immer gigantischeren Ladungen über die Weltmeere. Die „MSC Zoe“ etwa transportiert mehr als 19.000 Container. Beim Container Invest 13-05 wird der Investor direkt Eigentümer von einem oder mehreren dieser Container, um von deren Einsatz bzw. Vermietung zu profitieren. Es ist also keine Beteiligung an einem Fonds, sondern der Kauf von etwas, das sich, wenn man Spaß daran hat, anfassen lässt. Fachleute nennen dies auch Direktinvestment. „Mein Haus, mein Auto, meine Container“, könnte der Investor beim nächsten Jubiläums-Klassentreffen über seinen Erwerb sagen. Was bietet Solvium Container Invest 13-05 konkret? Solvium tritt zum einen als Verkäufer der Container auf, zum anderen als Anbieter eines gleichzeitig abzuschließenden Verwaltungsvertrags. Der Investor unterzeichnet einen Kauf- und Verwaltungsvertrag. Im Namen des neuen Container-Eigentümers kümmert sich Solvium um die Verwaltung (z.B. Versicherung, Vermietung, Mieterbetreuung etc.) und verspricht bei einer dreijährigen Vertragsbindung jährliche Mietzahlungen von 10,17 Prozent auf Basis des Kaufpreises. Mit dem zu erwartenden Verkaufserlös können Anleger laut Solvium Capital mit einer VorsteuerRendite von 4,7 Prozent p.a. rechnen.
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