Container Invest 13-05

Interview
Mein Fazit zu Solvium Container Invest 13-05
Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im
aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition
mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition
wird in Materialien anschaulich erläutert. Ich sehe für Anleger zwei wesentliche Risiken:
Eine Rücknahmepflicht hat Solvium nicht. Es könnte passieren, dass Solvium die Container nicht oder zu einem
geringeren Preis zurücknimmt. Dann könnte die Anlage zu
einem Verlustgeschäft werden. Im schlimmsten Fall muss
der Anleger irgendwo in der Welt seinen Container selber
abholen. Zuvor hat er jedoch 2 Mal die Möglichkeit, den
Vertrag zu gleichen Mietkonditionen zu verlängern, was
sein Risiko erheblich reduziert, da er für jedes Jahr mehr
als 10 % Mietzahlungen bekommt.
Alle Ansprüche gegen Solvium, sei aus dem Vertrag
direkt oder wegen Haftung für etwaiges Missmanagement,
stehen und fallen damit, dass Solvium solvent ist. Angesichts der generell guten Lage für die Container-Logistik
spricht einiges dafür, dass Solvium mit dem Angeboten
dieser Art gute Geschäfte macht und schon deswegen ein
hohes Interesse daran hat, die Container zurückzukaufen.
Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Herr Wreth, warum beinhaltet Ihr Angebot keine
Rücknahme-Garantie?
Dieses Angebot richtet sich an unternehmerisch investierende Menschen, die hohe Auszahlungen und eine geringe
(keine) steuerliche Belastung dieser Auszahlungen erreichen möchten. Sobald ein Rückkaufpreis „garantiert“ wird,
verliert der Anleger u.a. diese steuerlichen Unternehmereigenschaften und damit die Möglichkeit zur Nutzung von
Abschreibungen.
Warum muss ich möglicherweise meine Container
in Asien abholen?
Die Container werden weltweit zur See eingesetzt. Das
Zentrum der Containerkauf- und -vermietaktivitäten ist der
asiatische Raum. Insofern liegt es nahe, dass sich der Container mit Auslauf eines Mietvertrages oder beispielsweise
beim Ausfall eines Mieters in Asien befindet.
Über den Autor
Andreas Kunze hat nach
Redakteursstationen bei Finanztest
und Handelsblatt die Agentur für Finanzwissen
FINTEXT gegründet und schreibt selber als
Finanzjournalist vor allem über Versicherungen, Altersvorsorge,
Recht und Immobilien. Als kompetenter Fachjournalist wird er
häufig von Radio und TV-Sendern zu Experten-Interviews
eingeladen. Wie das Finanz- und Versicherungswesen funktioniert,
lernte der gebürtige Göttinger hautnah kennen: Nach dem Abitur
absolvierte er bei einer Lebensversicherungsgesellschaft eine
kaufmännische Ausbildung. Nach einem Volontariat arbeitete er
als Redakteur, absolvierte berufsbegleitend ein BWL-Studium
mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und machte sich
im Anschluss daran mit der Fachpresseagentur
FINTEXT selbstständig.
Wie überzeugen Sie potenzielle Investoren
von Ihrer Solidität?
Durch Einsatz, Service und Leistung. Wir haben unsere
Firmenzentrale und damit auch die zentrale Verwaltung
der Container in Deutschland. So sind wir in der Lage,
viele Themen und Wünsche schnell und unkompliziert
anzugehen. Zudem stehen wir für eine 100-%-Erfüllungsquote. Alle Mieten und Rückzahlungen wurden planmäßig ausgezahlt. Wir haben in den letzten Jahren mehr als
80 Millionen Euro Anlegerkapital für über 3.000 Investoren
investiert. Alle Investments laufen planmäßig oder wurden
planmäßig abgeschlossen. Dies weisen wir durch unseren
geprüften Portfoliobericht nach.
Im Material heißt es, Zahlungen an Eigentümer könnten
nur geleistet werden, wenn sie Miete zahlen. Im Vertrag
gibt Solvium allerdings eine davon unabhängige Zahlungsgarantie. Wie passt das zusammen?
Wir sind natürlich verpflichtet, bei der Risikobeschreibung
auf Extreme hinzuweisen. Wir nutzen einen breiten Miet-
pool für unsere Containerinvestments. Aus unserer Erfahrung sind wir in der Regel in der Lage, höhere Mieten zu
erzielen als die, die dem Anleger zugesichert werden.
Durch diesen Mietpool können wir auch Ausfälle von
Mietern abfedern ohne dass dies eine Folge für den
Eigentümer hat. Schließlich lassen sich Standardcontainer
normalerweise binnen zwei bis drei Monaten wieder in
eine neue Vermietungssituation bringen. Sollten jedoch
eine Vielzahl von Mietern gleichzeitig ausfallen und die
Container nicht in den gängigen Zeitfenstern neu vermietet werden können, dann kann es zu dem Extrem kommen,
dass Solvium die Miete nicht mehr oder nicht mehr in voller
Höhe an den Eigentümer zahlen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anleger seinen Container verliert oder
direkten Kapitalverlust erleidet.
Etwas kompliziert wirkt das Thema Mehrwertsteuer.
Können Sie erklären, was aus Ihrer Sicht für Kauf und
Mieter der Container gilt?
Jetzt muss ich einmal in das Steuerrecht gehen: Der Anleger erbringt durch die Vermietung der Container umsatzsteuerbare Leistungen und erwirbt daher die Rechtsstellung eines umsatzsteuerlichen Unternehmers. Die
Vermietung der Container als bewegliche körperliche Gegenstände ist umsatzsteuerlich als „Sonstige Leistung“
an die Verwaltungsgesellschaft zu qualifizieren und im
Inland umsatzsteuerbar. Es erfolgt keine Lieferung in Form
der Schaffung der Verfügungsmacht an den Container
während der Mietphase, sondern eine Nutzungsüberlassung der Container an die Mieter.
Die Mietzahlungen werden allerdings nur dann der Umsatzsteuer unterworfen, wenn der Anleger umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und er die Umsatzgrenzen eines
umsatzsteuerlichen Kleinunternehmens gemäß § 19 UStG
überschreitet oder er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. In diesem Fall erfolgen die
monatlichen Mietauszahlungen an den Anleger durch die
Solvium zuzüglich des auf die Mietzahlungen entfallenden
Umsatzsteuerbetrages.
Der Erwerb der Container sowie deren Veräußerung durch
den Anleger stellen Lieferungen dar. Da sich die Container
zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht
im Inland, sondern stets auf hoher See oder in Freihäfen befinden, liegt der Ort der Lieferungen jeweils nicht im Inland,
sodass es sich bei den Lieferungen um nicht umsatzsteuerbare Vorgänge handelt. Für individuelle Fragen empfehlen
wir dem Anleger eine steuerliche Beratung.
FINBLOG.de/ FINCHECK Andreas Kunze | Wissmannstrasse 8 | 40219 Düsseldorf
Container Invest 13-05
(Solvium Capital)
FAZIT: Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 %
p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine
kleine Investition mit überschaubarer
Laufzeit. Das Modell dieser Investition
wird in Materialien anschaulich erläutert.“
Mindestens 3.440 Euro investieren, sich mindestens drei
Jahre binden – dafür knapp fünf Prozent p.a. VorsteuerRendite: So lautet, kurz zusammengefasst, das aktuelle
Angebot von Solvium Capital Container Investment
GmbH & Co. KG, Hamburg, mit dem Namen Container
Invest 13-05. Ein Sachwert-Investment soll es sein, denn
der Anleger kauft Standardcontainer, die auf Schiffen
weltweit eingesetzt werden. Dafür bekommt er eine fest
vereinbarte Miete. Ein überlegenswertes Investment oder
eine eher heiße Kiste? Ich habe mir Solvium Container
Invest 13-05 genauer angeschaut und einem Check unterzogen.
Was ist die Idee beim
Container-Direktinvestment?
Fast 90 Prozent des weltweiten Handels werden derzeit
über Seefracht abgewickelt, ohne Standardcontainer geht
da gar nichts. Die angebotenen 20-Fuß-Standardcontainer
sind gut 6 Meter lang, 2,40 Meter breit und 2,60 Meter hoch.
So ein 20-Fuß-Standardcontainer entspricht einem TEU,
und das steht für „Twenty Foot Equivalent Unit“. Die Schiffe
kreuzen mit immer gigantischeren Ladungen über die
Weltmeere. Die „MSC Zoe“ etwa transportiert mehr als
19.000 Container.
Beim Container Invest 13-05 wird der Investor direkt Eigentümer von einem oder mehreren dieser Container, um von
deren Einsatz bzw. Vermietung zu profitieren. Es ist also
keine Beteiligung an einem Fonds, sondern der Kauf von
etwas, das sich, wenn man Spaß daran hat, anfassen lässt.
Fachleute nennen dies auch Direktinvestment. „Mein Haus,
mein Auto, meine Container“, könnte der Investor beim
nächsten Jubiläums-Klassentreffen über seinen Erwerb
sagen.
Was bietet Solvium Container
Invest 13-05 konkret?
Solvium tritt zum einen als Verkäufer der Container auf,
zum anderen als Anbieter eines gleichzeitig abzuschließenden Verwaltungsvertrags. Der Investor unterzeichnet
einen Kauf- und Verwaltungsvertrag. Im Namen des neuen Container-Eigentümers kümmert sich Solvium um die
Verwaltung (z.B. Versicherung, Vermietung, Mieterbetreuung etc.) und verspricht bei einer dreijährigen
Vertragsbindung jährliche Mietzahlungen von 10,17 Prozent auf Basis des
Kaufpreises. Mit dem zu erwartenden Verkaufserlös können
Anleger laut Solvium Capital
mit
einer
VorsteuerRendite von 4,7 Prozent p.a. rechnen.
Übersicht des Angebots
Preis Container
1.720 Euro
Mindestanlage
3.440 Euro
2 Container
Mindestlaufzeit
3 Jahre
2 Verlängerungsoptionen
Ausschüttungen
174,84 Euro p.a.
(14,57 Euro je Monat)
Mtl. Auszahlung /
10,17% p.a.
AfA
11,11 %
9 Jahre unterstellte
Restnutzungsdauer
der Container
Kalkulierter Restwert
2.840 Euro
2. Container / 82,5 %
Rendite vor Steuern
4,74 % p.a.
interner Zinsfuß
Wieso nur 4,7 Prozent Rendite p.a.,
wenn doch jährlich über 10 Prozent
als Miete ausgezahlt werden sollen?
Ganz einfach: Nach drei Jahren wird
beim Verkauf nicht der volle Investitionsbetrag erzielt, sondern in etwa
82,5 Prozent Restwert, wie Solvium
kalkuliert. Daraus errechnen sich auf
Grundlage des Internen Zinsfußes 4,7
Prozent, was meine Berechnungen
bestätigt haben. Solvium Capital räumt
dem Investor außerdem das Recht ein,
zweimal um jeweils zwei Jahre den
Verwaltungsvertrag mit identischen
Mietzahlungen zu verlängern. Bei fünf
Jahren Laufzeit erhöht sich die Rendite
auf jährlich 5 Prozent und bei 7 Jahren
auf 5,3 Prozent.
Welche Rendite ergibt sich nach Steuern
mit dem Container?
wird. Dem kann er entgehen, indem er für die Kleinunternehmerregelung optiert (Quelle Wikipedia):
Die Nachsteuer-Rendite hängt wesentlich vom Steuersatz
des Investors ab. Er sollte eines wissen: Die laufenden
Einnahmen bleiben praktisch steuerfrei, denn den rund
10 Prozent (Miet)Einnahmen stehen 11 Prozent jährliche
Abschreibung gegenüber. Allerdings kommt eine höhere
steuerliche Belastung, wenn die Container zurückgekauft
werden. Ist der Rückkaufswert höher als der Buchwert
(Kaufpreis minus Abschreibungen), muss die Differenz
versteuert werden – wenn diese die Freigrenze von 600 Euro
in diesem Jahr übersteigt. Oder positiv formuliert: Wenn
der Verkaufsgewinn unter 600 Euro bleibt, das dürfte bei
2 Containern nach 3 Jahren der Fall sein, ist die Rendite
von 4,7 Prozent steuerfrei.
ie Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine VereinD
fachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit
niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie
Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer
unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz; insoweit entsteht
(§ 38 AO) auch die Umsatzsteuer, allerdings wird die Steuer durch
das Finanzamt nicht erhoben (§ 218 ff. AO). Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung
von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.
Für die Nachsteuer-Rendite kommt es also wesentlich
darauf an, wie hoch der persönliche Steuersatz im Jahr
der Container-Rückgabe ist. In Beispielrechnungen mit
einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent kommt Solvium nach drei Jahren auf mehr als 3 Prozent NachsteuerRendite.
Was sind die Risiken beim
Solvium Container Invest 13-05?
Was ist steuerlich bei
diesem Investment zu beachten?
Mit dem Investment wird der Anleger zum Unternehmer
und erzielt laut Solvium „Sonstige Einkünfte“, nicht etwa
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach meiner
Meinung könnte das Finanzamt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht ziehen. In jedem Fall muss der
Anleger davon ausgehen, dass er umsatzsteuerpflichtig
In dem Fall wäre allerdings auch Solvium verpflichtet, die
Mieten zuzüglich der Mehrwertsteuer auszuzahlen.
Solvium macht kein Hehl daraus, dass es ein Investment mit
Risiken ist. Wörtlich heißt es im Informationsmaterial:
»Solvium Container Invest ist nur für Investoren geeignet,
die ihr Vermögen bereits in verschiedenen Anlageklassen
angelegt haben und die gegebenenfalls den bei einem
unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust ihrer Kapitalanlage
in Kauf nehmen können.«
Ausführlich wird auf Risiken eingegangen, die neben den
Konjunkturrisiken etwa in der Bonität der Container-Mieter
liegen können. Oder in typischen Gefahren auf hoher See,
sei es Beschädigungen oder Piraterie. Allerdings ist das
nach dem Vertrag eigentlich kein Anlass zur Sorge, denn
Solvium …
• verpflichtet sich, auch bei Unterdeckungen die vereinbarte Miete zu erbringen: Etwaige Unterdeckungen gegenüber der Miete gemäß § 2 Ziff. 3 gehen zulasten der
Solvium Capital. Eventuell über die Miete gemäß § 2 Ziff.
3 hinausgehende Mieteinnahmen verbleiben bei Solvium
Capital.
•
verpflichtet sich zudem, eine All-Risk-Versicherung
abzuschließen. Solvium Capital stellt sicher, dass die
Container ab Beginn der Laufzeit des Verwaltungsvertrags mittels einer branchenüblichen All-Risk-Versicherung gegen alle typischen Risiken versichert sind. Dies
umfasst insbesondere den Versicherungsschutz gegen
Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl.
•
verpflichtet sich bei Totalverlust, den oder die Container zu ersetzen: Im Falle des Totalverlustes eines oder
mehrerer Container ist Solvium Capital verpflichtet, dem
Investor einen oder mehrere gleichwertige Container zu
übertragen.
Somit werden die üblichen wirtschaftlichen Risiken weitgehend ausgeschaltet. Allerdings sehe ich gleichwohl
Risiken:
• Die Zusagen von Solvium sind nur dann etwas wert,
solange Solvium selbst zahlungsfähig ist.
• Der Investor ist als Eigentümer der rechtlich Verantwortliche für die Mietverträge, denn die werden in seinem
Namen abgeschlossen, wie Solvium auf Anfrage erklärt.
Kommt es da zu Problemen – und Solvium sowie ein
eingeschalteter Leasingmanager sind nicht mehr
verfügbar -, drohen möglicherweise Scherereien.
• Die Kalkulation geht nur auf, wenn Solvium (oder jemand
anderes) die Container tatsächlich nach drei Jahren
oder später zum erhofften Preis kauft. Solvium hat nicht
die Pflicht dazu. Das Unternehmen stellt aber in Aussicht, ein Angebot zu unterzubreiten. Das erläuterte mir
Solvium-Geschäftsführer André Wreth im Interview
(siehe Rückseite).
Was steht im Vertrag über
Solvium Container Invest 13-05?
An mehreren Stellen im Werbematerial verweist Solvium
darauf, dass maßgeblich für das Investment nur der Kaufund Verwaltungsvertrag ist. Deshalb habe ich ihn mir
genauer angeschaut, wenngleich ein juristisches
Gutachten hier natürlich nicht erstellt werden kann.
Der Solvium-Vertrag ist nur 5 Seiten lang, der Rest sind
Formalien wie die Widerrufsbelehrung. Es handelt sich um
eine Kombination aus Kauf- und Verwaltungsvertrag.
1. Hinsichtlich des Kaufgegenstandes fällt auf, dass zum
Container nicht erklärt wird, ob er neu oder gebraucht
ist. Vermutlich handelt es sich um gebrauchte Container,
denn an anderer Stelle heißt es, der Kaufgegenstand sei
bereits vermietet oder verwaltet.
2. Beim Kaufpreis wird Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch bei den genannten Ausschüttungsbeträgen
wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
3. Das Gleiche gilt für die zugesagte All-Risk-Versicherung.
Da sie zugunsten des Container-Eigentümers abgeschlossen wird, müsste er im Zweifel die Prämie zahlen.
Nach Aussage André Wreths kommt der Mieter oder die
Container-Leasinggesellschaft für die Kosten dieser Versicherung auf. Eine eindeutige Formulierung wäre, dass
die Prämien stets zu Lasten von Solvium Capital bzw.
nicht zu Lasten des Anlegers gehen.
4. Für die vertragliche Verwaltertätigkeit haftet Solvium,
etwa wenn bei der Versicherung geschlampt wird. Der
Vertrag enthält keine Einschränkung der Haftung, etwa
für leichte Fahrlässigkeit oder Begrenzungen der Höhe
nach. Das ist positiv für die Investoren.
5. Zur Rückgabe der Container schreibt Solvium, dass sie
„möglichst“ außerhalb Europas erfolgen soll. Dadurch
ist der Rückkauf kein umsatzsteuerbarer Vorgang, heißt
es (siehe Interview Rückseite). Allerdings ist das für den
Anleger auch eine Unwägbarkeit.
Übersicht des Angebots
Preis Container
1.720 Euro
Mindestanlage
3.440 Euro
2 Container
Mindestlaufzeit
3 Jahre
2 Verlängerungsoptionen
Ausschüttungen
174,84 Euro p.a.
(14,57 Euro je Monat)
Mtl. Auszahlung /
10,17% p.a.
AfA
11,11 %
9 Jahre unterstellte
Restnutzungsdauer
der Container
Kalkulierter Restwert
2.840 Euro
2. Container / 82,5 %
Rendite vor Steuern
4,74 % p.a.
interner Zinsfuß
Wieso nur 4,7 Prozent Rendite p.a.,
wenn doch jährlich über 10 Prozent
als Miete ausgezahlt werden sollen?
Ganz einfach: Nach drei Jahren wird
beim Verkauf nicht der volle Investitionsbetrag erzielt, sondern in etwa
82,5 Prozent Restwert, wie Solvium
kalkuliert. Daraus errechnen sich auf
Grundlage des Internen Zinsfußes 4,7
Prozent, was meine Berechnungen
bestätigt haben. Solvium Capital räumt
dem Investor außerdem das Recht ein,
zweimal um jeweils zwei Jahre den
Verwaltungsvertrag mit identischen
Mietzahlungen zu verlängern. Bei fünf
Jahren Laufzeit erhöht sich die Rendite
auf jährlich 5 Prozent und bei 7 Jahren
auf 5,3 Prozent.
Welche Rendite ergibt sich nach Steuern
mit dem Container?
wird. Dem kann er entgehen, indem er für die Kleinunternehmerregelung optiert (Quelle Wikipedia):
Die Nachsteuer-Rendite hängt wesentlich vom Steuersatz
des Investors ab. Er sollte eines wissen: Die laufenden
Einnahmen bleiben praktisch steuerfrei, denn den rund
10 Prozent (Miet)Einnahmen stehen 11 Prozent jährliche
Abschreibung gegenüber. Allerdings kommt eine höhere
steuerliche Belastung, wenn die Container zurückgekauft
werden. Ist der Rückkaufswert höher als der Buchwert
(Kaufpreis minus Abschreibungen), muss die Differenz
versteuert werden – wenn diese die Freigrenze von 600 Euro
in diesem Jahr übersteigt. Oder positiv formuliert: Wenn
der Verkaufsgewinn unter 600 Euro bleibt, das dürfte bei
2 Containern nach 3 Jahren der Fall sein, ist die Rendite
von 4,7 Prozent steuerfrei.
ie Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine VereinD
fachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit
niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie
Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer
unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz; insoweit entsteht
(§ 38 AO) auch die Umsatzsteuer, allerdings wird die Steuer durch
das Finanzamt nicht erhoben (§ 218 ff. AO). Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung
von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.
Für die Nachsteuer-Rendite kommt es also wesentlich
darauf an, wie hoch der persönliche Steuersatz im Jahr
der Container-Rückgabe ist. In Beispielrechnungen mit
einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent kommt Solvium nach drei Jahren auf mehr als 3 Prozent NachsteuerRendite.
Was sind die Risiken beim
Solvium Container Invest 13-05?
Was ist steuerlich bei
diesem Investment zu beachten?
Mit dem Investment wird der Anleger zum Unternehmer
und erzielt laut Solvium „Sonstige Einkünfte“, nicht etwa
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach meiner
Meinung könnte das Finanzamt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht ziehen. In jedem Fall muss der
Anleger davon ausgehen, dass er umsatzsteuerpflichtig
In dem Fall wäre allerdings auch Solvium verpflichtet, die
Mieten zuzüglich der Mehrwertsteuer auszuzahlen.
Solvium macht kein Hehl daraus, dass es ein Investment mit
Risiken ist. Wörtlich heißt es im Informationsmaterial:
»Solvium Container Invest ist nur für Investoren geeignet,
die ihr Vermögen bereits in verschiedenen Anlageklassen
angelegt haben und die gegebenenfalls den bei einem
unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust ihrer Kapitalanlage
in Kauf nehmen können.«
Ausführlich wird auf Risiken eingegangen, die neben den
Konjunkturrisiken etwa in der Bonität der Container-Mieter
liegen können. Oder in typischen Gefahren auf hoher See,
sei es Beschädigungen oder Piraterie. Allerdings ist das
nach dem Vertrag eigentlich kein Anlass zur Sorge, denn
Solvium …
• verpflichtet sich, auch bei Unterdeckungen die vereinbarte Miete zu erbringen: Etwaige Unterdeckungen gegenüber der Miete gemäß § 2 Ziff. 3 gehen zulasten der
Solvium Capital. Eventuell über die Miete gemäß § 2 Ziff.
3 hinausgehende Mieteinnahmen verbleiben bei Solvium
Capital.
•
verpflichtet sich zudem, eine All-Risk-Versicherung
abzuschließen. Solvium Capital stellt sicher, dass die
Container ab Beginn der Laufzeit des Verwaltungsvertrags mittels einer branchenüblichen All-Risk-Versicherung gegen alle typischen Risiken versichert sind. Dies
umfasst insbesondere den Versicherungsschutz gegen
Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl.
•
verpflichtet sich bei Totalverlust, den oder die Container zu ersetzen: Im Falle des Totalverlustes eines oder
mehrerer Container ist Solvium Capital verpflichtet, dem
Investor einen oder mehrere gleichwertige Container zu
übertragen.
Somit werden die üblichen wirtschaftlichen Risiken weitgehend ausgeschaltet. Allerdings sehe ich gleichwohl
Risiken:
• Die Zusagen von Solvium sind nur dann etwas wert,
solange Solvium selbst zahlungsfähig ist.
• Der Investor ist als Eigentümer der rechtlich Verantwortliche für die Mietverträge, denn die werden in seinem
Namen abgeschlossen, wie Solvium auf Anfrage erklärt.
Kommt es da zu Problemen – und Solvium sowie ein
eingeschalteter Leasingmanager sind nicht mehr
verfügbar -, drohen möglicherweise Scherereien.
• Die Kalkulation geht nur auf, wenn Solvium (oder jemand
anderes) die Container tatsächlich nach drei Jahren
oder später zum erhofften Preis kauft. Solvium hat nicht
die Pflicht dazu. Das Unternehmen stellt aber in Aussicht, ein Angebot zu unterzubreiten. Das erläuterte mir
Solvium-Geschäftsführer André Wreth im Interview
(siehe Rückseite).
Was steht im Vertrag über
Solvium Container Invest 13-05?
An mehreren Stellen im Werbematerial verweist Solvium
darauf, dass maßgeblich für das Investment nur der Kaufund Verwaltungsvertrag ist. Deshalb habe ich ihn mir
genauer angeschaut, wenngleich ein juristisches
Gutachten hier natürlich nicht erstellt werden kann.
Der Solvium-Vertrag ist nur 5 Seiten lang, der Rest sind
Formalien wie die Widerrufsbelehrung. Es handelt sich um
eine Kombination aus Kauf- und Verwaltungsvertrag.
1. Hinsichtlich des Kaufgegenstandes fällt auf, dass zum
Container nicht erklärt wird, ob er neu oder gebraucht
ist. Vermutlich handelt es sich um gebrauchte Container,
denn an anderer Stelle heißt es, der Kaufgegenstand sei
bereits vermietet oder verwaltet.
2. Beim Kaufpreis wird Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch bei den genannten Ausschüttungsbeträgen
wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
3. Das Gleiche gilt für die zugesagte All-Risk-Versicherung.
Da sie zugunsten des Container-Eigentümers abgeschlossen wird, müsste er im Zweifel die Prämie zahlen.
Nach Aussage André Wreths kommt der Mieter oder die
Container-Leasinggesellschaft für die Kosten dieser Versicherung auf. Eine eindeutige Formulierung wäre, dass
die Prämien stets zu Lasten von Solvium Capital bzw.
nicht zu Lasten des Anlegers gehen.
4. Für die vertragliche Verwaltertätigkeit haftet Solvium,
etwa wenn bei der Versicherung geschlampt wird. Der
Vertrag enthält keine Einschränkung der Haftung, etwa
für leichte Fahrlässigkeit oder Begrenzungen der Höhe
nach. Das ist positiv für die Investoren.
5. Zur Rückgabe der Container schreibt Solvium, dass sie
„möglichst“ außerhalb Europas erfolgen soll. Dadurch
ist der Rückkauf kein umsatzsteuerbarer Vorgang, heißt
es (siehe Interview Rückseite). Allerdings ist das für den
Anleger auch eine Unwägbarkeit.
Interview
Mein Fazit zu Solvium Container Invest 13-05
Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im
aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition
mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition
wird in Materialien anschaulich erläutert. Ich sehe für Anleger zwei wesentliche Risiken:
Eine Rücknahmepflicht hat Solvium nicht. Es könnte passieren, dass Solvium die Container nicht oder zu einem
geringeren Preis zurücknimmt. Dann könnte die Anlage zu
einem Verlustgeschäft werden. Im schlimmsten Fall muss
der Anleger irgendwo in der Welt seinen Container selber
abholen. Zuvor hat er jedoch 2 Mal die Möglichkeit, den
Vertrag zu gleichen Mietkonditionen zu verlängern, was
sein Risiko erheblich reduziert, da er für jedes Jahr mehr
als 10 % Mietzahlungen bekommt.
Alle Ansprüche gegen Solvium, sei aus dem Vertrag
direkt oder wegen Haftung für etwaiges Missmanagement,
stehen und fallen damit, dass Solvium solvent ist. Angesichts der generell guten Lage für die Container-Logistik
spricht einiges dafür, dass Solvium mit dem Angeboten
dieser Art gute Geschäfte macht und schon deswegen ein
hohes Interesse daran hat, die Container zurückzukaufen.
Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Herr Wreth, warum beinhaltet Ihr Angebot keine
Rücknahme-Garantie?
Dieses Angebot richtet sich an unternehmerisch investierende Menschen, die hohe Auszahlungen und eine geringe
(keine) steuerliche Belastung dieser Auszahlungen erreichen möchten. Sobald ein Rückkaufpreis „garantiert“ wird,
verliert der Anleger u.a. diese steuerlichen Unternehmereigenschaften und damit die Möglichkeit zur Nutzung von
Abschreibungen.
Warum muss ich möglicherweise meine Container
in Asien abholen?
Die Container werden weltweit zur See eingesetzt. Das
Zentrum der Containerkauf- und -vermietaktivitäten ist der
asiatische Raum. Insofern liegt es nahe, dass sich der Container mit Auslauf eines Mietvertrages oder beispielsweise
beim Ausfall eines Mieters in Asien befindet.
Über den Autor
Andreas Kunze hat nach
Redakteursstationen bei Finanztest
und Handelsblatt die Agentur für Finanzwissen
FINTEXT gegründet und schreibt selber als
Finanzjournalist vor allem über Versicherungen, Altersvorsorge,
Recht und Immobilien. Als kompetenter Fachjournalist wird er
häufig von Radio und TV-Sendern zu Experten-Interviews
eingeladen. Wie das Finanz- und Versicherungswesen funktioniert,
lernte der gebürtige Göttinger hautnah kennen: Nach dem Abitur
absolvierte er bei einer Lebensversicherungsgesellschaft eine
kaufmännische Ausbildung. Nach einem Volontariat arbeitete er
als Redakteur, absolvierte berufsbegleitend ein BWL-Studium
mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und machte sich
im Anschluss daran mit der Fachpresseagentur
FINTEXT selbstständig.
Wie überzeugen Sie potenzielle Investoren
von Ihrer Solidität?
Durch Einsatz, Service und Leistung. Wir haben unsere
Firmenzentrale und damit auch die zentrale Verwaltung
der Container in Deutschland. So sind wir in der Lage,
viele Themen und Wünsche schnell und unkompliziert
anzugehen. Zudem stehen wir für eine 100-%-Erfüllungsquote. Alle Mieten und Rückzahlungen wurden planmäßig ausgezahlt. Wir haben in den letzten Jahren mehr als
80 Millionen Euro Anlegerkapital für über 3.000 Investoren
investiert. Alle Investments laufen planmäßig oder wurden
planmäßig abgeschlossen. Dies weisen wir durch unseren
geprüften Portfoliobericht nach.
Im Material heißt es, Zahlungen an Eigentümer könnten
nur geleistet werden, wenn sie Miete zahlen. Im Vertrag
gibt Solvium allerdings eine davon unabhängige Zahlungsgarantie. Wie passt das zusammen?
Wir sind natürlich verpflichtet, bei der Risikobeschreibung
auf Extreme hinzuweisen. Wir nutzen einen breiten Miet-
pool für unsere Containerinvestments. Aus unserer Erfahrung sind wir in der Regel in der Lage, höhere Mieten zu
erzielen als die, die dem Anleger zugesichert werden.
Durch diesen Mietpool können wir auch Ausfälle von
Mietern abfedern ohne dass dies eine Folge für den
Eigentümer hat. Schließlich lassen sich Standardcontainer
normalerweise binnen zwei bis drei Monaten wieder in
eine neue Vermietungssituation bringen. Sollten jedoch
eine Vielzahl von Mietern gleichzeitig ausfallen und die
Container nicht in den gängigen Zeitfenstern neu vermietet werden können, dann kann es zu dem Extrem kommen,
dass Solvium die Miete nicht mehr oder nicht mehr in voller
Höhe an den Eigentümer zahlen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anleger seinen Container verliert oder
direkten Kapitalverlust erleidet.
Etwas kompliziert wirkt das Thema Mehrwertsteuer.
Können Sie erklären, was aus Ihrer Sicht für Kauf und
Mieter der Container gilt?
Jetzt muss ich einmal in das Steuerrecht gehen: Der Anleger erbringt durch die Vermietung der Container umsatzsteuerbare Leistungen und erwirbt daher die Rechtsstellung eines umsatzsteuerlichen Unternehmers. Die
Vermietung der Container als bewegliche körperliche Gegenstände ist umsatzsteuerlich als „Sonstige Leistung“
an die Verwaltungsgesellschaft zu qualifizieren und im
Inland umsatzsteuerbar. Es erfolgt keine Lieferung in Form
der Schaffung der Verfügungsmacht an den Container
während der Mietphase, sondern eine Nutzungsüberlassung der Container an die Mieter.
Die Mietzahlungen werden allerdings nur dann der Umsatzsteuer unterworfen, wenn der Anleger umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und er die Umsatzgrenzen eines
umsatzsteuerlichen Kleinunternehmens gemäß § 19 UStG
überschreitet oder er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. In diesem Fall erfolgen die
monatlichen Mietauszahlungen an den Anleger durch die
Solvium zuzüglich des auf die Mietzahlungen entfallenden
Umsatzsteuerbetrages.
Der Erwerb der Container sowie deren Veräußerung durch
den Anleger stellen Lieferungen dar. Da sich die Container
zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht
im Inland, sondern stets auf hoher See oder in Freihäfen befinden, liegt der Ort der Lieferungen jeweils nicht im Inland,
sodass es sich bei den Lieferungen um nicht umsatzsteuerbare Vorgänge handelt. Für individuelle Fragen empfehlen
wir dem Anleger eine steuerliche Beratung.
FINBLOG.de/ FINCHECK Andreas Kunze | Wissmannstrasse 8 | 40219 Düsseldorf
Container Invest 13-05
(Solvium Capital)
FAZIT: Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 %
p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine
kleine Investition mit überschaubarer
Laufzeit. Das Modell dieser Investition
wird in Materialien anschaulich erläutert.“
Mindestens 3.440 Euro investieren, sich mindestens drei
Jahre binden – dafür knapp fünf Prozent p.a. VorsteuerRendite: So lautet, kurz zusammengefasst, das aktuelle
Angebot von Solvium Capital Container Investment
GmbH & Co. KG, Hamburg, mit dem Namen Container
Invest 13-05. Ein Sachwert-Investment soll es sein, denn
der Anleger kauft Standardcontainer, die auf Schiffen
weltweit eingesetzt werden. Dafür bekommt er eine fest
vereinbarte Miete. Ein überlegenswertes Investment oder
eine eher heiße Kiste? Ich habe mir Solvium Container
Invest 13-05 genauer angeschaut und einem Check unterzogen.
Was ist die Idee beim
Container-Direktinvestment?
Fast 90 Prozent des weltweiten Handels werden derzeit
über Seefracht abgewickelt, ohne Standardcontainer geht
da gar nichts. Die angebotenen 20-Fuß-Standardcontainer
sind gut 6 Meter lang, 2,40 Meter breit und 2,60 Meter hoch.
So ein 20-Fuß-Standardcontainer entspricht einem TEU,
und das steht für „Twenty Foot Equivalent Unit“. Die Schiffe
kreuzen mit immer gigantischeren Ladungen über die
Weltmeere. Die „MSC Zoe“ etwa transportiert mehr als
19.000 Container.
Beim Container Invest 13-05 wird der Investor direkt Eigentümer von einem oder mehreren dieser Container, um von
deren Einsatz bzw. Vermietung zu profitieren. Es ist also
keine Beteiligung an einem Fonds, sondern der Kauf von
etwas, das sich, wenn man Spaß daran hat, anfassen lässt.
Fachleute nennen dies auch Direktinvestment. „Mein Haus,
mein Auto, meine Container“, könnte der Investor beim
nächsten Jubiläums-Klassentreffen über seinen Erwerb
sagen.
Was bietet Solvium Container
Invest 13-05 konkret?
Solvium tritt zum einen als Verkäufer der Container auf,
zum anderen als Anbieter eines gleichzeitig abzuschließenden Verwaltungsvertrags. Der Investor unterzeichnet
einen Kauf- und Verwaltungsvertrag. Im Namen des neuen Container-Eigentümers kümmert sich Solvium um die
Verwaltung (z.B. Versicherung, Vermietung, Mieterbetreuung etc.) und verspricht bei einer dreijährigen
Vertragsbindung jährliche Mietzahlungen von 10,17 Prozent auf Basis des
Kaufpreises. Mit dem zu erwartenden Verkaufserlös können
Anleger laut Solvium Capital
mit
einer
VorsteuerRendite von 4,7 Prozent p.a. rechnen.
Übersicht des Angebots
Preis Container
1.720 Euro
Mindestanlage
3.440 Euro
2 Container
Mindestlaufzeit
3 Jahre
2 Verlängerungsoptionen
Ausschüttungen
174,84 Euro p.a.
(14,57 Euro je Monat)
Mtl. Auszahlung /
10,17% p.a.
AfA
11,11 %
9 Jahre unterstellte
Restnutzungsdauer
der Container
Kalkulierter Restwert
2.840 Euro
2. Container / 82,5 %
Rendite vor Steuern
4,74 % p.a.
interner Zinsfuß
Wieso nur 4,7 Prozent Rendite p.a.,
wenn doch jährlich über 10 Prozent
als Miete ausgezahlt werden sollen?
Ganz einfach: Nach drei Jahren wird
beim Verkauf nicht der volle Investitionsbetrag erzielt, sondern in etwa
82,5 Prozent Restwert, wie Solvium
kalkuliert. Daraus errechnen sich auf
Grundlage des Internen Zinsfußes 4,7
Prozent, was meine Berechnungen
bestätigt haben. Solvium Capital räumt
dem Investor außerdem das Recht ein,
zweimal um jeweils zwei Jahre den
Verwaltungsvertrag mit identischen
Mietzahlungen zu verlängern. Bei fünf
Jahren Laufzeit erhöht sich die Rendite
auf jährlich 5 Prozent und bei 7 Jahren
auf 5,3 Prozent.
Welche Rendite ergibt sich nach Steuern
mit dem Container?
wird. Dem kann er entgehen, indem er für die Kleinunternehmerregelung optiert (Quelle Wikipedia):
Die Nachsteuer-Rendite hängt wesentlich vom Steuersatz
des Investors ab. Er sollte eines wissen: Die laufenden
Einnahmen bleiben praktisch steuerfrei, denn den rund
10 Prozent (Miet)Einnahmen stehen 11 Prozent jährliche
Abschreibung gegenüber. Allerdings kommt eine höhere
steuerliche Belastung, wenn die Container zurückgekauft
werden. Ist der Rückkaufswert höher als der Buchwert
(Kaufpreis minus Abschreibungen), muss die Differenz
versteuert werden – wenn diese die Freigrenze von 600 Euro
in diesem Jahr übersteigt. Oder positiv formuliert: Wenn
der Verkaufsgewinn unter 600 Euro bleibt, das dürfte bei
2 Containern nach 3 Jahren der Fall sein, ist die Rendite
von 4,7 Prozent steuerfrei.
ie Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine VereinD
fachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit
niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie
Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer
unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz; insoweit entsteht
(§ 38 AO) auch die Umsatzsteuer, allerdings wird die Steuer durch
das Finanzamt nicht erhoben (§ 218 ff. AO). Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung
von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.
Für die Nachsteuer-Rendite kommt es also wesentlich
darauf an, wie hoch der persönliche Steuersatz im Jahr
der Container-Rückgabe ist. In Beispielrechnungen mit
einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent kommt Solvium nach drei Jahren auf mehr als 3 Prozent NachsteuerRendite.
Was sind die Risiken beim
Solvium Container Invest 13-05?
Was ist steuerlich bei
diesem Investment zu beachten?
Mit dem Investment wird der Anleger zum Unternehmer
und erzielt laut Solvium „Sonstige Einkünfte“, nicht etwa
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach meiner
Meinung könnte das Finanzamt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht ziehen. In jedem Fall muss der
Anleger davon ausgehen, dass er umsatzsteuerpflichtig
In dem Fall wäre allerdings auch Solvium verpflichtet, die
Mieten zuzüglich der Mehrwertsteuer auszuzahlen.
Solvium macht kein Hehl daraus, dass es ein Investment mit
Risiken ist. Wörtlich heißt es im Informationsmaterial:
»Solvium Container Invest ist nur für Investoren geeignet,
die ihr Vermögen bereits in verschiedenen Anlageklassen
angelegt haben und die gegebenenfalls den bei einem
unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust ihrer Kapitalanlage
in Kauf nehmen können.«
Ausführlich wird auf Risiken eingegangen, die neben den
Konjunkturrisiken etwa in der Bonität der Container-Mieter
liegen können. Oder in typischen Gefahren auf hoher See,
sei es Beschädigungen oder Piraterie. Allerdings ist das
nach dem Vertrag eigentlich kein Anlass zur Sorge, denn
Solvium …
• verpflichtet sich, auch bei Unterdeckungen die vereinbarte Miete zu erbringen: Etwaige Unterdeckungen gegenüber der Miete gemäß § 2 Ziff. 3 gehen zulasten der
Solvium Capital. Eventuell über die Miete gemäß § 2 Ziff.
3 hinausgehende Mieteinnahmen verbleiben bei Solvium
Capital.
•
verpflichtet sich zudem, eine All-Risk-Versicherung
abzuschließen. Solvium Capital stellt sicher, dass die
Container ab Beginn der Laufzeit des Verwaltungsvertrags mittels einer branchenüblichen All-Risk-Versicherung gegen alle typischen Risiken versichert sind. Dies
umfasst insbesondere den Versicherungsschutz gegen
Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl.
•
verpflichtet sich bei Totalverlust, den oder die Container zu ersetzen: Im Falle des Totalverlustes eines oder
mehrerer Container ist Solvium Capital verpflichtet, dem
Investor einen oder mehrere gleichwertige Container zu
übertragen.
Somit werden die üblichen wirtschaftlichen Risiken weitgehend ausgeschaltet. Allerdings sehe ich gleichwohl
Risiken:
• Die Zusagen von Solvium sind nur dann etwas wert,
solange Solvium selbst zahlungsfähig ist.
• Der Investor ist als Eigentümer der rechtlich Verantwortliche für die Mietverträge, denn die werden in seinem
Namen abgeschlossen, wie Solvium auf Anfrage erklärt.
Kommt es da zu Problemen – und Solvium sowie ein
eingeschalteter Leasingmanager sind nicht mehr
verfügbar -, drohen möglicherweise Scherereien.
• Die Kalkulation geht nur auf, wenn Solvium (oder jemand
anderes) die Container tatsächlich nach drei Jahren
oder später zum erhofften Preis kauft. Solvium hat nicht
die Pflicht dazu. Das Unternehmen stellt aber in Aussicht, ein Angebot zu unterzubreiten. Das erläuterte mir
Solvium-Geschäftsführer André Wreth im Interview
(siehe Rückseite).
Was steht im Vertrag über
Solvium Container Invest 13-05?
An mehreren Stellen im Werbematerial verweist Solvium
darauf, dass maßgeblich für das Investment nur der Kaufund Verwaltungsvertrag ist. Deshalb habe ich ihn mir
genauer angeschaut, wenngleich ein juristisches
Gutachten hier natürlich nicht erstellt werden kann.
Der Solvium-Vertrag ist nur 5 Seiten lang, der Rest sind
Formalien wie die Widerrufsbelehrung. Es handelt sich um
eine Kombination aus Kauf- und Verwaltungsvertrag.
1. Hinsichtlich des Kaufgegenstandes fällt auf, dass zum
Container nicht erklärt wird, ob er neu oder gebraucht
ist. Vermutlich handelt es sich um gebrauchte Container,
denn an anderer Stelle heißt es, der Kaufgegenstand sei
bereits vermietet oder verwaltet.
2. Beim Kaufpreis wird Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch bei den genannten Ausschüttungsbeträgen
wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
3. Das Gleiche gilt für die zugesagte All-Risk-Versicherung.
Da sie zugunsten des Container-Eigentümers abgeschlossen wird, müsste er im Zweifel die Prämie zahlen.
Nach Aussage André Wreths kommt der Mieter oder die
Container-Leasinggesellschaft für die Kosten dieser Versicherung auf. Eine eindeutige Formulierung wäre, dass
die Prämien stets zu Lasten von Solvium Capital bzw.
nicht zu Lasten des Anlegers gehen.
4. Für die vertragliche Verwaltertätigkeit haftet Solvium,
etwa wenn bei der Versicherung geschlampt wird. Der
Vertrag enthält keine Einschränkung der Haftung, etwa
für leichte Fahrlässigkeit oder Begrenzungen der Höhe
nach. Das ist positiv für die Investoren.
5. Zur Rückgabe der Container schreibt Solvium, dass sie
„möglichst“ außerhalb Europas erfolgen soll. Dadurch
ist der Rückkauf kein umsatzsteuerbarer Vorgang, heißt
es (siehe Interview Rückseite). Allerdings ist das für den
Anleger auch eine Unwägbarkeit.
Interview
Mein Fazit zu Solvium Container Invest 13-05
Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 % p.a über drei Jahre ist im
aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine kleine Investition
mit überschaubarer Laufzeit. Das Modell dieser Investition
wird in Materialien anschaulich erläutert. Ich sehe für Anleger zwei wesentliche Risiken:
Eine Rücknahmepflicht hat Solvium nicht. Es könnte passieren, dass Solvium die Container nicht oder zu einem
geringeren Preis zurücknimmt. Dann könnte die Anlage zu
einem Verlustgeschäft werden. Im schlimmsten Fall muss
der Anleger irgendwo in der Welt seinen Container selber
abholen. Zuvor hat er jedoch 2 Mal die Möglichkeit, den
Vertrag zu gleichen Mietkonditionen zu verlängern, was
sein Risiko erheblich reduziert, da er für jedes Jahr mehr
als 10 % Mietzahlungen bekommt.
Alle Ansprüche gegen Solvium, sei aus dem Vertrag
direkt oder wegen Haftung für etwaiges Missmanagement,
stehen und fallen damit, dass Solvium solvent ist. Angesichts der generell guten Lage für die Container-Logistik
spricht einiges dafür, dass Solvium mit dem Angeboten
dieser Art gute Geschäfte macht und schon deswegen ein
hohes Interesse daran hat, die Container zurückzukaufen.
Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Herr Wreth, warum beinhaltet Ihr Angebot keine
Rücknahme-Garantie?
Dieses Angebot richtet sich an unternehmerisch investierende Menschen, die hohe Auszahlungen und eine geringe
(keine) steuerliche Belastung dieser Auszahlungen erreichen möchten. Sobald ein Rückkaufpreis „garantiert“ wird,
verliert der Anleger u.a. diese steuerlichen Unternehmereigenschaften und damit die Möglichkeit zur Nutzung von
Abschreibungen.
Warum muss ich möglicherweise meine Container
in Asien abholen?
Die Container werden weltweit zur See eingesetzt. Das
Zentrum der Containerkauf- und -vermietaktivitäten ist der
asiatische Raum. Insofern liegt es nahe, dass sich der Container mit Auslauf eines Mietvertrages oder beispielsweise
beim Ausfall eines Mieters in Asien befindet.
Über den Autor
Andreas Kunze hat nach
Redakteursstationen bei Finanztest
und Handelsblatt die Agentur für Finanzwissen
FINTEXT gegründet und schreibt selber als
Finanzjournalist vor allem über Versicherungen, Altersvorsorge,
Recht und Immobilien. Als kompetenter Fachjournalist wird er
häufig von Radio und TV-Sendern zu Experten-Interviews
eingeladen. Wie das Finanz- und Versicherungswesen funktioniert,
lernte der gebürtige Göttinger hautnah kennen: Nach dem Abitur
absolvierte er bei einer Lebensversicherungsgesellschaft eine
kaufmännische Ausbildung. Nach einem Volontariat arbeitete er
als Redakteur, absolvierte berufsbegleitend ein BWL-Studium
mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und machte sich
im Anschluss daran mit der Fachpresseagentur
FINTEXT selbstständig.
Wie überzeugen Sie potenzielle Investoren
von Ihrer Solidität?
Durch Einsatz, Service und Leistung. Wir haben unsere
Firmenzentrale und damit auch die zentrale Verwaltung
der Container in Deutschland. So sind wir in der Lage,
viele Themen und Wünsche schnell und unkompliziert
anzugehen. Zudem stehen wir für eine 100-%-Erfüllungsquote. Alle Mieten und Rückzahlungen wurden planmäßig ausgezahlt. Wir haben in den letzten Jahren mehr als
80 Millionen Euro Anlegerkapital für über 3.000 Investoren
investiert. Alle Investments laufen planmäßig oder wurden
planmäßig abgeschlossen. Dies weisen wir durch unseren
geprüften Portfoliobericht nach.
Im Material heißt es, Zahlungen an Eigentümer könnten
nur geleistet werden, wenn sie Miete zahlen. Im Vertrag
gibt Solvium allerdings eine davon unabhängige Zahlungsgarantie. Wie passt das zusammen?
Wir sind natürlich verpflichtet, bei der Risikobeschreibung
auf Extreme hinzuweisen. Wir nutzen einen breiten Miet-
pool für unsere Containerinvestments. Aus unserer Erfahrung sind wir in der Regel in der Lage, höhere Mieten zu
erzielen als die, die dem Anleger zugesichert werden.
Durch diesen Mietpool können wir auch Ausfälle von
Mietern abfedern ohne dass dies eine Folge für den
Eigentümer hat. Schließlich lassen sich Standardcontainer
normalerweise binnen zwei bis drei Monaten wieder in
eine neue Vermietungssituation bringen. Sollten jedoch
eine Vielzahl von Mietern gleichzeitig ausfallen und die
Container nicht in den gängigen Zeitfenstern neu vermietet werden können, dann kann es zu dem Extrem kommen,
dass Solvium die Miete nicht mehr oder nicht mehr in voller
Höhe an den Eigentümer zahlen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anleger seinen Container verliert oder
direkten Kapitalverlust erleidet.
Etwas kompliziert wirkt das Thema Mehrwertsteuer.
Können Sie erklären, was aus Ihrer Sicht für Kauf und
Mieter der Container gilt?
Jetzt muss ich einmal in das Steuerrecht gehen: Der Anleger erbringt durch die Vermietung der Container umsatzsteuerbare Leistungen und erwirbt daher die Rechtsstellung eines umsatzsteuerlichen Unternehmers. Die
Vermietung der Container als bewegliche körperliche Gegenstände ist umsatzsteuerlich als „Sonstige Leistung“
an die Verwaltungsgesellschaft zu qualifizieren und im
Inland umsatzsteuerbar. Es erfolgt keine Lieferung in Form
der Schaffung der Verfügungsmacht an den Container
während der Mietphase, sondern eine Nutzungsüberlassung der Container an die Mieter.
Die Mietzahlungen werden allerdings nur dann der Umsatzsteuer unterworfen, wenn der Anleger umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und er die Umsatzgrenzen eines
umsatzsteuerlichen Kleinunternehmens gemäß § 19 UStG
überschreitet oder er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. In diesem Fall erfolgen die
monatlichen Mietauszahlungen an den Anleger durch die
Solvium zuzüglich des auf die Mietzahlungen entfallenden
Umsatzsteuerbetrages.
Der Erwerb der Container sowie deren Veräußerung durch
den Anleger stellen Lieferungen dar. Da sich die Container
zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht
im Inland, sondern stets auf hoher See oder in Freihäfen befinden, liegt der Ort der Lieferungen jeweils nicht im Inland,
sodass es sich bei den Lieferungen um nicht umsatzsteuerbare Vorgänge handelt. Für individuelle Fragen empfehlen
wir dem Anleger eine steuerliche Beratung.
FINBLOG.de/ FINCHECK Andreas Kunze | Wissmannstrasse 8 | 40219 Düsseldorf
Container Invest 13-05
(Solvium Capital)
FAZIT: Eine Vorsteuer-Rendite von 4,7 %
p.a über drei Jahre ist im aktuellen Marktumfeld nach meiner Meinung sehr attraktiv. Die Mindestanlage ermöglicht eine
kleine Investition mit überschaubarer
Laufzeit. Das Modell dieser Investition
wird in Materialien anschaulich erläutert.“
Mindestens 3.440 Euro investieren, sich mindestens drei
Jahre binden – dafür knapp fünf Prozent p.a. VorsteuerRendite: So lautet, kurz zusammengefasst, das aktuelle
Angebot von Solvium Capital Container Investment
GmbH & Co. KG, Hamburg, mit dem Namen Container
Invest 13-05. Ein Sachwert-Investment soll es sein, denn
der Anleger kauft Standardcontainer, die auf Schiffen
weltweit eingesetzt werden. Dafür bekommt er eine fest
vereinbarte Miete. Ein überlegenswertes Investment oder
eine eher heiße Kiste? Ich habe mir Solvium Container
Invest 13-05 genauer angeschaut und einem Check unterzogen.
Was ist die Idee beim
Container-Direktinvestment?
Fast 90 Prozent des weltweiten Handels werden derzeit
über Seefracht abgewickelt, ohne Standardcontainer geht
da gar nichts. Die angebotenen 20-Fuß-Standardcontainer
sind gut 6 Meter lang, 2,40 Meter breit und 2,60 Meter hoch.
So ein 20-Fuß-Standardcontainer entspricht einem TEU,
und das steht für „Twenty Foot Equivalent Unit“. Die Schiffe
kreuzen mit immer gigantischeren Ladungen über die
Weltmeere. Die „MSC Zoe“ etwa transportiert mehr als
19.000 Container.
Beim Container Invest 13-05 wird der Investor direkt Eigentümer von einem oder mehreren dieser Container, um von
deren Einsatz bzw. Vermietung zu profitieren. Es ist also
keine Beteiligung an einem Fonds, sondern der Kauf von
etwas, das sich, wenn man Spaß daran hat, anfassen lässt.
Fachleute nennen dies auch Direktinvestment. „Mein Haus,
mein Auto, meine Container“, könnte der Investor beim
nächsten Jubiläums-Klassentreffen über seinen Erwerb
sagen.
Was bietet Solvium Container
Invest 13-05 konkret?
Solvium tritt zum einen als Verkäufer der Container auf,
zum anderen als Anbieter eines gleichzeitig abzuschließenden Verwaltungsvertrags. Der Investor unterzeichnet
einen Kauf- und Verwaltungsvertrag. Im Namen des neuen Container-Eigentümers kümmert sich Solvium um die
Verwaltung (z.B. Versicherung, Vermietung, Mieterbetreuung etc.) und verspricht bei einer dreijährigen
Vertragsbindung jährliche Mietzahlungen von 10,17 Prozent auf Basis des
Kaufpreises. Mit dem zu erwartenden Verkaufserlös können
Anleger laut Solvium Capital
mit
einer
VorsteuerRendite von 4,7 Prozent p.a. rechnen.