Arbeitsstelle Kooperation (ASKO)

Homepage
Kontaktdaten
Weitere Informationen, die
Mitarbeiterinnen der ASKO am
Staatlichen Schulamt Backnang:
Broschüre Rat & Hilfe, unsere
Arbeitshilfen und Formulare für die
Barbara Bürkle
Beantragung und Abrechnung der
Sonderschullehrerin
[email protected]
Begegnungsmaßnahmen stehen
Rebekka Holler
Ihnen auf der Homepage des
Sonderschullehrerin an der beruflichen Schule
[email protected]
Staatlichen Schulamts Backnang
als Download zur Verfügung:
www.schulamt-backnang.de
Martina Samociuk
Gymnasiallehrerin
[email protected]
Katharina Schäfer

Beraten und Fördern
Realschullehrerin
[email protected]

Arbeitsstelle Kooperation
Simone Wisgott
Grund- und Hauptschullehrerin
[email protected]
07191/3454-156
(mittwochs: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr)
Spinnerei 48, 71522 Backnang
Telefon: 07191/3454-111
[email protected]
Stand: 16.12.2015
Arbeitsstelle
Kooperation
(ASKO)
Arbeitsstelle Kooperation
Information-Beratung-Vernetzung
Die Arbeitsstelle Kooperation
Die Mitarbeiterinnen der Arbeitsstelle
Kooperation
informieren zu Fragen der schulischen Bildung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung,
beraten und vernetzen mit Fachdiensten oder Beratungsstellen oder
weiteren Ansprechpersonen und Institutionen.
entwickelt und unterstützt
Kooperationen von Schulen
untereinander und von Schulen mit
außerschulischen Partnern.
Ziel ist, die schulische Förderung
und soziale Teilhabe von
Schülerinnen und Schülern mit
einer Behinderung, einer

Begegnungsmaßnahmen
chronischen Erkrankung oder

Nachteilsausgleich

Rat & Hilfe: Zusammenstellung
hilfreicher Adressen

schulische Bildung bei
besonderen Bedarfen
mit sozialen Problemen
sicherzustellen und zu verbessern.

Schulverweigerung

Übergang Schule-Beruf
Begegnungsmaßnahmen
Planung
Für Begegnungen und Kooperationen von Kindern
und Jugendlichen mit und ohne Behinderung können über die Arbeitsstelle Kooperation Zuschüsse
beantragt und im Rahmen der bereitgestellten
Mittel gewährt werden. Dabei müssen bestimmte
Kriterien eingehalten werden.
(siehe Flyer „Begegnungsmaßnahmen“)
Beantragung mit dem Formular
„Anzeige einer Begegnungsmaßnahme“
Anträge für Maßnahmen, die von Januar bis Juli
geplant sind, müssen spätestens bis 15. November
des Vorjahres eingereicht werden.
Für Maßnahmen von September bis Dezember gilt
der 15. Juni als spätester Vorlagetermin.
Die Anzeige muss im Staatlichen Schulamt
Backnang z. Hd. Frau Katharina Schäfer
eingereicht werden.
Durchführung
nach Bewilligung eines Zuschusses muss die
Begegnung im angegebenen Zeitraum erfolgen.
Abrechnung
Die Abrechnung ist spätestens 4 Wochen nach
Abschluss der Maßnahme zusammen mit allen
Originalbelegen im Staatlichen Schulamt Backnang
z. Hd. Frau Katharina Schäfer vorzulegen.
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