Homepage Kontaktdaten Weitere Informationen, die Mitarbeiterinnen der ASKO am Staatlichen Schulamt Backnang: Broschüre Rat & Hilfe, unsere Arbeitshilfen und Formulare für die Barbara Bürkle Beantragung und Abrechnung der Sonderschullehrerin [email protected] Begegnungsmaßnahmen stehen Rebekka Holler Ihnen auf der Homepage des Sonderschullehrerin an der beruflichen Schule [email protected] Staatlichen Schulamts Backnang als Download zur Verfügung: www.schulamt-backnang.de Martina Samociuk Gymnasiallehrerin [email protected] Katharina Schäfer Beraten und Fördern Realschullehrerin [email protected] Arbeitsstelle Kooperation Simone Wisgott Grund- und Hauptschullehrerin [email protected] 07191/3454-156 (mittwochs: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr) Spinnerei 48, 71522 Backnang Telefon: 07191/3454-111 [email protected] Stand: 16.12.2015 Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) Arbeitsstelle Kooperation Information-Beratung-Vernetzung Die Arbeitsstelle Kooperation Die Mitarbeiterinnen der Arbeitsstelle Kooperation informieren zu Fragen der schulischen Bildung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung, beraten und vernetzen mit Fachdiensten oder Beratungsstellen oder weiteren Ansprechpersonen und Institutionen. entwickelt und unterstützt Kooperationen von Schulen untereinander und von Schulen mit außerschulischen Partnern. Ziel ist, die schulische Förderung und soziale Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung, einer Begegnungsmaßnahmen chronischen Erkrankung oder Nachteilsausgleich Rat & Hilfe: Zusammenstellung hilfreicher Adressen schulische Bildung bei besonderen Bedarfen mit sozialen Problemen sicherzustellen und zu verbessern. Schulverweigerung Übergang Schule-Beruf Begegnungsmaßnahmen Planung Für Begegnungen und Kooperationen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung können über die Arbeitsstelle Kooperation Zuschüsse beantragt und im Rahmen der bereitgestellten Mittel gewährt werden. Dabei müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. (siehe Flyer „Begegnungsmaßnahmen“) Beantragung mit dem Formular „Anzeige einer Begegnungsmaßnahme“ Anträge für Maßnahmen, die von Januar bis Juli geplant sind, müssen spätestens bis 15. November des Vorjahres eingereicht werden. Für Maßnahmen von September bis Dezember gilt der 15. Juni als spätester Vorlagetermin. Die Anzeige muss im Staatlichen Schulamt Backnang z. Hd. Frau Katharina Schäfer eingereicht werden. Durchführung nach Bewilligung eines Zuschusses muss die Begegnung im angegebenen Zeitraum erfolgen. Abrechnung Die Abrechnung ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme zusammen mit allen Originalbelegen im Staatlichen Schulamt Backnang z. Hd. Frau Katharina Schäfer vorzulegen. I
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