Arbeitsrechtliche Ansprüche

Arbeitsrechtliche Ansprüche
Beschäftigungsformen
• Arbeitsverhältnis
• Werkvertrag
• Selbständige Tätigkeit/ freie Mitarbeit
• Leiharbeit
Arbeitsvertrag
• mündlich wirksam
• Kann durch tatsächliches Arbeiten mit Willen
beider Parteien, sog. konkludentes Handeln
zustande kommen
• schriftliche Vereinbarungen
• Anwendbare Tarifverträge beachten!
§ 2 Nachweisgesetz
• bedeutet, dass AN Anspruch auf schriftliche
Niederlegung der Arbeitsbedingungen durch
den AG hat:
z.B.
-Arbeitsvertragsparteien
-Arbeitszeit
-Erholungsurlaub
…..
Verstoß gegen § 2 NachweisG
• gibt AN Zurückbehaltungsrecht
• Unter Umständen Schadensersatzanspruch
• Bei Unaufklärbarkeit einer vertraglichen
Abrede, unter Umständen Wertung zu Lasten
des AG im gerichtlichen Verfahren
Minijobs (bis zu 450 € monatlich)
• Es entstehen alle arbeitsrechtlichen
Ansprüche: Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall, Urlaubsgewährung und
Urlaubsentgelt, Vergütung für Überstunden
• Rentenversicherungspflichtig mit
Befreiungsoption
• Aber: Keine Pflichtversicherung in der
Krankenkasse, folglich auch kein
Krankengeldanspruch
Entgeltfortzahlungspflicht des AG
• Bei Krankheit wird für 6 Wochen vom AG die
Vergütung weitergezahlt
• Wartezeit: 4 Wochen Bestehen des
Arbeitsverhältnisses
• Danach Krankengeldanspruch, anders beim
Minijob
Urlaub
• Gesetzlicher Mindesturlaub:
20 Arbeitstage im Jahr (Mo-Fr.)
bzw.
24 Werktage im Jahr (Mo-Sa.)
Bei Teilzeit, anteilige Kürzung: z.B. 2 Tage in der
5-Tagewoche = 20: 5 x 2, also 8 Urlaubstage
Urlaub Besonderheiten
• Soll am Stück gewährt werden, Wartezeit 6
Monate
• Antrag durch AN im Urlaubsjahr, betriebliche
Belange des AG sind zu berücksichtigen
• Übertragung des Resturlaubs bis zum 31.3. des
Folgejahrs
• Wenn im Urlaub Krankheit auftritt, wird Urlaub
nicht verbraucht
• Bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte entsteht
der volle Urlaubsanspruch
Überstunden
• Vertragliche Vereinbarung erforderlich, es sei
denn ÜSt. branchenüblich (z.B. IT Bereich),
Grenze Arbeitszeitgesetz!
• „ it Vergütu g a gegolte “: so paus hal
unwirksam, die Anzahl der Überstunden muss
angegeben werden,
• Im Streifall muss AN beweisen, dass jede
einzelne Überstunde vom AG angewiesen und
gemacht wurde
Kündigung
• Keine Angabe des Kündigungsgrundes im
Kündigungsschreiben erforderlich
• Schriftform für Kündigung: also nicht per EMail oder Fax
• Bei Betrieb mit mehr als 10 AN und 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses
ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar.
• 3-Wochenfrist für Klage gegen Kündigung,
Beginn der Frist: Zugang der Kündigung
Kündigungsschutzgesetz
• bedeutet, dass AG einen Grund für die
Kündigung des Arbeistverhältnisses benötigt:
- Verhaltensbedingte Gründe
- Personenbedingte Gründe
- Betriebsbedingte Gründe
Fristlose Kündigung
• Wenn ein wichtiger Grund besteht
• Kündigungserklärungsfrist von 2 Wochen
beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger
Wirkung
Besonderer Kündigungsschutz
• Bei Gleichstellung (30-40 GdB) und
Schwerbehinderung (mind. 50 GdB)
• Schwangerschaft
• Elternzeit
• als Betriebsrat, Datenschutzbeauftragter,
Schwerbehindertenvertreter
Vertragsstrafen
• Z.B. bei Kündigung vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses oder wenn AN
unentschuldigt nicht mehr zur Arbeit erscheint
Diese Klauseln im Arbeitsvertrag unterliegen
der Überprüfung.
Weiterbildungskosten
• Vertragliche Klauseln, die eine bestimmte
Bindungsdauer für AN und
Rückzahlungsklauseln für das vorzeitige
Ausscheiden des AN vorsehen unterliegen
ebenfalls der Inhaltskontrolle
z.B. muss erkennbar sein, wie sich die
Rückzahlungsforderung zusammensetzt
Probezeit
• Muss vertraglich vereinbart sein
• Kündigungsfrist mind. 2 Wochen
(aber anders einige Tarifverträge!)
Mindestlohn
• 8,50 € brutto (auch bei bestehenden
Minijobs!)
• Ausnahmen vom Mindestlohn
• Arbeitszeitkonto
Ausschlussfristen
• Einstufige und zweistufige AF möglich
• Im Arbeitsvertrag muss Frist mind. 3 Monate
betragen
• Nicht für Mindestlohn!!
• Bringen Anspruch zu Fall
• Gehaltsabrechnungen sind Anerkenntnis des
AG über den dort ausgewiesenen Betrag
Pfändungsgrenzen
• Aufrechnung u.U. unwirksam, d.h. das Abzug
vom Lohn unzulässig ist
wie z.B. der Einbehalt für Miete, Kleidung,
Gegenforderungen wegen Überzahlung
Zurückbehaltungsrecht
• AG kann abgemahnt werden, wenn er nicht
zahlt bzw. sonstige Pflichten verletzt
• Wenn zwei Monatsvergütungen nicht gezahlt
wurden
Wirkung:
AG muss weiterzahlen, kein Kündigungsrecht
wegen der Arbeitsniederlegung
Insolvenzgeld
• Bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
• Wenn Arbeitgeber zahlungsunfähig
• Für die letzten drei Nettolöhne vor dem
Insolvenzereignis (z.B. Einstellung der
Betriebstätigkeit, Eröffnung des
Insolvenzverfahrens
• Antrag auch vorsorglich stellen, Antragsfrist 2
Monate!
Arbeitslosengeld
• Wenn 12 Monate beitragspflichtige Tätigkeit in
einer Rahmenfrist von 2 Jahren vorliegen
-auch Beitragszeiten in anderen EU Ländern
können anerkannt werden
• Ca. 60 % vom netto bzw. 67 % mit Kind
• ALG wird auch bei Arbeitssuche im europäischen
Ausland gezahlt