Planstellen, Vorgänge, Krankheit und Überstunden

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
1571
Drucksache 6/
30.12.2015
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Kießling (AfD)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales
Thüringer Polizei: Planstellen, Vorgänge, Krankheit und Überstunden
Die Kleine Anfrage 659 vom 9. November 2015 hat folgenden Wortlaut:
Im Zuge der Evaluation der Polizeistrukturreform soll insbesondere geprüft werden, ob die Landespolizei
ihren Aufgaben mit dem vorhandenen und zukünftigen Personalbestand effektiv nachkommen kann. Die
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, hat bereits mehrfach auf die steigende Belastung der
Polizei infolge des vermehrten Zustroms von Asylbewerbern aufmerksam gemacht und eine Berücksichtigung der hieraus resultierenden zusätzlichen Belastungen im Rahmen der Evaluation der Polizeistrukturreform gefordert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Planstellen gibt es in der Thüringer Polizei nach dem Organisations- und Dienstpostenplan
(aufgegliedert in SOLL 2015 und IST 2015, untergliedert in die jeweilige Organisationsstruktur) und wie
viel Prozent davon sind ordnungsgemäß besetzt?
2. Wie hoch ist die Anzahl der abgeordneten und auf Lehrgängen befindlichen Beamten der Thüringer
Polizei (bitte getrennt auflisten)?
3. Wie viele Vorgänge (bitte nach Vorgangsarten und Jahren aufgeschlüsselt und nach Dienststellen sortiert) gibt es im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage (bei den Vorgängen bitte
aufschlüsseln und gliedern nach "offenen", "wartenden" und "geschlossenen" Vorgängen)?
4. Wie hoch war der Krankheitsstand bei den Beamten des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren
Polizeidienstes in den Jahren 2010 bis 2015? Welchen Anteil nahm dieser Krankheitsstand verhältnismäßig an der Gesamtzahl der regulären Arbeitstage ein? Wie viele Beschäftigte der einzelnen Dienststellen
sind nur eingeschränkt oder gar nicht mehr dienstfähig (bitte getrennt nach Dienststelle und Laufbahn
auflisten)?
5. Wie groß ist in den einzelnen Dienststellen der Anteil der Beschäftigten in der Altersgruppe der unter
40-Jährigen, in der Altersgruppe der 40- bis 50-Jährigen und in der Altersgruppe der über 50-Jährigen?
6. Wie viele Beschäftigte der einzelnen Dienststellen befinden sich im Mutterschutz beziehungsweise in
der Elternzeit (bitte getrennt nach Dienststelle und Amtsbezeichnung darstellen)?
Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2016
Drucksache 6/
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Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
7. Wie hoch sind aktuell die Überstunden bei den Beamten des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Polizeidienstes? In welchem Verhältnis stehen diese zur Gesamtzahl der regulären Arbeitstage?
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­
gierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 wie folgt beantwortet:
Beschäftigte im Sinne dieser Anfrage sind sowohl die Beamten des Polizeivollzugsdienstes und des Verwaltungsdienstes als auch die Tarifbeschäftigten im Bereich der Thüringer Polizei.
Bei der Beantwortung wurde der Behördenbegriff des § 1 in Verbindung mit § 7 Thüringer Polizeiorganisationsgesetz (ThürPOG) zugrunde gelegt.
Behörden der Polizei sind danach das für die Polizei zuständige Ministerium, das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA), die Landespolizeidirektion (LPD), die Landespolizeiinspektionen (LPIen), die Autobahnpolizeiinspektion (API) und die Bereitschaftspolizei (BPTh). Darüber hinaus werden die Bildungseinrichtungen
der Thüringer Polizei im Sinne des § 7 ThürPOG gesondert aufgeführt. Bildungseinrichtungen der Polizei
sind die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, (VFHS, FBPol) und das Bildungszentrum der Thüringer Polizei (BZThürPol) in Meiningen.
Zu 1.:
Planstellen und Stellen werden in den Stellenplänen und Stellenübersichten der jeweiligen Haushaltspläne ausgebracht.
Die Planstellen und Stellen der Thüringer Polizei sind in den nachfolgenden Kapiteln des Einzelplans 03
veranschlagt:
- Kapitel 03 12 - Polizeibildungseinrichtungen
- Kapitel 03 13 - Landeskriminalamt Thüringen
- Kapitel 03 14 - Landespolizei
Die in den einzelnen Kapiteln im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Planstellen und Stellen sowie deren
Besetzung sind in der nachfolgenden Tabelle nach Kapiteln (Stichtag: 31. Oktober 2015) dargestellt.
Kapitel
03 12
03 13
03 14
Planstellen/Stellen
Soll 2015
Polizeivollzugsdienst
144
Verwaltungsdienst
29
Beschäftigte
53
Polizeivollzugsdienst
486
Verwaltungsdienst
65
Beschäftigte
104
Polizeivollzugsdienst
5.654
Verwaltungsdienst
256
Beschäftigte
649
Besetzung
Anzahl
Prozent (gerundet)
138
96
26
90
42
79
471
97
63
97
98
94
5.449
96
250
98
601
93
Zu 2.:
Die Anzahl der abgeordneten Beamten der Thüringer Polizei beträgt zum Stichtag 1. Dezember 2015 228
Beamte.
Die Anzahl der auf Lehrgängen am Bildungszentrum der Thüringer Polizei im Zeitraum vom 1. Januar bis
25. November 2015 befindlichen Beamten beläuft sich auf insgesamt 4.258 Beamte. Die durchschnittliche
Lehrgangsdauer betrug hierbei drei Arbeitstage.
Im Jahr 2015 wurden durch die Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei bis zum Stand 29. November 2015 306 Lehrgangsplätze bei den Partnerländern der Sicherheitskooperation in Anspruch genommen. Davon entfallen auf die Landespolizeidirektion 248, das Landeskriminalamt Thüringen 45 und auf das
Bildungszentrum der Thüringer Polizei 13 Plätze.
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Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
Drucksache 6/
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Mangels detaillierter statistischer Erfassung können die der Thüringer Polizei zur Verfügung stehenden Plätze bei anderen polizeilichen und zivilen Bildungsträgern nicht dargestellt werden.
Auch im Rahmen von internen Schulungsmaßnahmen der Behörden und Bildungseinrichtungen für ihren
Organisationsbereich erfolgt eine Fortbildung von Polizeibeamten. Statistische Erhebungen hierzu liegen
jedoch nicht vor.
Zu 3.:
Statistische Erhebungen über die Anzahl personalwirtschaftlicher Vorgänge und deren Bearbeitungsstand
liegen nicht vor.
Zu 4.:
Krankenstand
Bei der Thüringer Polizei wird statistisch seit dem Jahr 2004 die Krankenquote für die Bediensteten erhoben, ohne dabei nach der Berufsgruppe (Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte, Tarifbeschäftigte) zu unterscheiden. Ein valider Aussagewert kann nur im Hinblick auf den Jahresdurchschnitt gegeben werden.
Die Krankenquote gibt die Zahl der durchschnittlich im Kalenderjahr ständig im Krankenstand befindlichen Bediensteten an und wird rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) ermittelt.
Der Zeitabstand wurde mit 365 Tagen definiert, da die Krankschreibungen grundsätzlich für Kalendertage
und nicht nur für Arbeitstage erfolgen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass innerhalb der Polizei das
ganze Jahr (Wochenenden, Feiertage etc.) Dienst verrichtet wird. Somit muss davon ausgegangen werden,
dass es sich bei den zugrunde liegenden Krankentagen nicht automatisch um Arbeitszeit handeln muss,
sondern auch Zeiten des Freizeitbereichs betroffen sein könnten. Auch werden Bedienstete in die Berechnung einbezogen, die keinen planmäßigen Dienst an Wochenenden und Feiertagen leisten.
Jahr
Krankenquote (in Prozent)
2010
8,83
2011
8,86
2012
9,42
2013
9,68
2014
9,24
2015
wird erst im ersten Quartal 2016 erhoben
Darüber hinaus gehende statistische Erhebungen zum Krankenstand in der Thüringer Polizei liegen nicht vor.
Dienst(un)fähigkeit
Beamte der Thüringer Polizei, die nicht mehr dienstfähig sind, sind gemäß § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in den Ruhestand zu versetzen. Die Anzahl der Beamten, bei denen die Verfahren gemäß § 26 Abs. 1 BeamtStG abgeschlossen und die Ruhestandsversetzungen vollzogen wurden, wird statistisch nicht erfasst.
Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine andere Verwendung möglich ist.
Vor diesem Hintergrund wird in der Tabelle der Anlage 1 auf laufende Ruhestandsversetzungsverfahren, begrenzte Dienstfähigkeit sowie eingeschränkte Verwendung trotz Polizeidienstunfähigkeit abgestellt.
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Drucksache 6/
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Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
Zu 5.:
Behörde
Anteil in Prozent
Beschäftigte im Alter
unter 40 Jahren
Beschäftigte im Alter
von 40 bis 50 Jahren
Beschäftigte im Alter
über 50 Jahren
TLKA
27
38
35
LPD
24,5
28,5
47
LPI Erfurt
38,5
30
31,5
LPI Gera
31
27
42
LPI Gotha
33
34
33
LPI Jena
32
36
32
LPI Nordhausen
21,5
38
40,5
LPI Saalfeld
21,5
34,5
44
LPI Suhl
27
29,5
43,5
API
10
38,5
51,5
BPTh
60,5
23
16,5
VFHS, FBPol
27
31
42
BZThürPol
37
29
34
Zu 6.:
Zur Beantwortung wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Zu 7.:
Mit Novellierung des Laufbahnrechts in Thüringen zum 1. Januar 2015 wurden die Laufbahnen ausschließlich den Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes zugeordnet. Eine Laufbahngruppe einfacher Dienst besteht nicht.
Für den Polizeivollzugsdienst werden bestehende Zeitguthaben statistisch nicht nach Laufbahngruppen getrennt erfasst. Eine entsprechende Datenerhebung wäre nur in einem personal- und zeitintensiven Verfahren zu realisieren, da die Arbeitszeitnachweise aller Polizeivollzugsbeamten manuell ausgewertet werden
müssten. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist nicht vertretbar. Es wird daher auf eine bereits
mit Ablauf des dritten Quartals durchgeführte Erhebung der Jahresarbeitszeitstände für Dienstzeiten, die
nach den Vorgaben des Vorgesetzten (ohne Gleitzeit) zu leisten waren, verwiesen. Danach bestanden zum
30. September 2015 in der Landespolizei Zeitguthaben von etwa 21 Stunden je Polizeivollzugsbeamten.
Dr. Poppenhäger
Minister
Anlagen*)
*)
Hinweis:
Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die
Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.
4
Anlage 1
Stichtag: 01.12.2015
Anzahl
Anzahl
Behörde
Laufbahngruppe
nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Dienstunfähigkeit festgestellt,
Verfahren zur Versetzung in den
Ruhestand wegen
Dienstunfähigkeit noch nicht
abgeschlossen
Polizeidienstunfähigkeit
festgestellt, Verfahren zur
Versetzung in den Ruhestand
wegen Dienstunfähigkeit noch
nicht abgeschlossen
begrenzte Dienstfähigkeit nach
§ 27 BeamtStG festgestellt
Polizeidienstunfähigkeit
festgestellt, Verwendung nach
§ 105 Absatz 2 ThürBG möglich
begrenzte Dienstfähigkeit
nach § 27 BeamtStG
festgestellt
TLKA
mittlerer Dienst
0
1
mittlerer Dienst
0
0
0
TLKA
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
4
1 (in Prüfung)
0
TLKA
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
LPD
mittlerer Dienst
1
0
mittlerer Dienst
1
14
0
LPD
gehobener Dienst
0
1
gehobener Dienst
0
3
0
LPD
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
1
0
LPI Erfurt
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
5
66
0
LPI Erfurt
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
1
9
0
LPI Erfurt
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
LPI Gera
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
3
70
0
LPI Gera
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
0
18
0
LPI Gera
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
LPI Gotha
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
1
68
0
LPI Gotha
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
1
11
0
LPI Gotha
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
LPI Jena
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
5
60
0
LPI Jena
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
1
18
0
LPI Jena
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
LPI NDH
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
2
62
0
LPI NDH
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
1
7
0
LPI NDH
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
LPI SLF
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
2
47
0
LPI SLF
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
1
11
0
LPI SLF
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
Laufbahngruppe
Polizeidienst
1
Anlage 1
Stichtag: 01.12.2015
Anzahl
Anzahl
Behörde
Laufbahngruppe
nichttechnischer
Verwaltungsdienst
Dienstunfähigkeit festgestellt,
Verfahren zur Versetzung in den
Ruhestand wegen
Dienstunfähigkeit noch nicht
abgeschlossen
Polizeidienstunfähigkeit
festgestellt, Verfahren zur
Versetzung in den Ruhestand
wegen Dienstunfähigkeit noch
nicht abgeschlossen
begrenzte Dienstfähigkeit nach
§ 27 BeamtStG festgestellt
Polizeidienstunfähigkeit
festgestellt, Verwendung nach
§ 105 Absatz 2 ThürBG möglich
begrenzte Dienstfähigkeit
nach § 27 BeamtStG
festgestellt
LPI Suhl
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
1
33
0
LPI Suhl
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
1
8
0
LPI Suhl
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
BPTh
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
0
3
0
BPTh
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
0
3
0
BPTh
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
API
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
1
32
2
API
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
0
4
0
API
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
VFHS,FBPol
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
0
0
0
VFHS,FBPol
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
0
0
0
VFHS,FBPol
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
BZThürPol
mittlerer Dienst
0
0
mittlerer Dienst
0
0
0
BZThürPol
gehobener Dienst
0
0
gehobener Dienst
1
8
0
BZThürPol
höherer Dienst
0
0
höherer Dienst
0
0
0
Laufbahngruppe
Polizeidienst
2
Anlage 2
Behörde
S
mittleren
Polizeivollzugsdienst
gehobenen
Polizeivollzugsdienst
höheren
Polizeivollzugsdienst
mittleren
Verwaltungsdienst
gehobenen
Verwaltungsdienst
höheren
Verwaltungsdienst
Tarifbeschäftigte
Anzahl Beschäftigter im Mutterschutz
TLKA
0
1
0
0
0
0
0
LPD
0
0
0
0
0
0
0
LPI Erfurt
1
0
0
0
0
0
0
LPI Gera
1
1
0
0
0
0
0
LPI Gotha
2
1
0
0
0
0
0
LPI Jena
2
2
0
0
0
0
0
LPI Nordhausen
0
1
0
0
0
0
0
LPI Saalfeld
1
0
0
0
0
0
0
LPI Suhl
0
1
0
0
0
0
0
API
0
0
0
0
0
0
0
BPTh
0
0
0
0
0
0
0
VFHS, FBPol
0
0
0
0
0
0
0
BZThürPol
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl Beschäftigter in Elternzeit
TLKA
1
3
0
0
0
0
3
LPD
1
1
0
0
1
0
2
LPI Erfurt
4
6
0
0
0
0
0
LPI Gera
3
1
0
0
0
0
0
LPI Gotha
5
8
0
0
0
0
1
LPI Jena
3
9
0
1
0
0
1
LPI Nordhausen
2
8
0
0
0
0
0
LPI Saalfeld
2
3
0
0
0
0
0
LPI Suhl
3
6
0
0
0
0
1
API
0
1
0
0
0
0
0
BPTh
4
1
0
0
0
0
1
VFHS, FBPol
0
0
0
0
0
0
0
BZThürPol
1
2
0
0
0
0
0
1