Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 1571 Drucksache 6/ 30.12.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kießling (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Thüringer Polizei: Planstellen, Vorgänge, Krankheit und Überstunden Die Kleine Anfrage 659 vom 9. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Zuge der Evaluation der Polizeistrukturreform soll insbesondere geprüft werden, ob die Landespolizei ihren Aufgaben mit dem vorhandenen und zukünftigen Personalbestand effektiv nachkommen kann. Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, hat bereits mehrfach auf die steigende Belastung der Polizei infolge des vermehrten Zustroms von Asylbewerbern aufmerksam gemacht und eine Berücksichtigung der hieraus resultierenden zusätzlichen Belastungen im Rahmen der Evaluation der Polizeistrukturreform gefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Planstellen gibt es in der Thüringer Polizei nach dem Organisations- und Dienstpostenplan (aufgegliedert in SOLL 2015 und IST 2015, untergliedert in die jeweilige Organisationsstruktur) und wie viel Prozent davon sind ordnungsgemäß besetzt? 2. Wie hoch ist die Anzahl der abgeordneten und auf Lehrgängen befindlichen Beamten der Thüringer Polizei (bitte getrennt auflisten)? 3. Wie viele Vorgänge (bitte nach Vorgangsarten und Jahren aufgeschlüsselt und nach Dienststellen sortiert) gibt es im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage (bei den Vorgängen bitte aufschlüsseln und gliedern nach "offenen", "wartenden" und "geschlossenen" Vorgängen)? 4. Wie hoch war der Krankheitsstand bei den Beamten des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Polizeidienstes in den Jahren 2010 bis 2015? Welchen Anteil nahm dieser Krankheitsstand verhältnismäßig an der Gesamtzahl der regulären Arbeitstage ein? Wie viele Beschäftigte der einzelnen Dienststellen sind nur eingeschränkt oder gar nicht mehr dienstfähig (bitte getrennt nach Dienststelle und Laufbahn auflisten)? 5. Wie groß ist in den einzelnen Dienststellen der Anteil der Beschäftigten in der Altersgruppe der unter 40-Jährigen, in der Altersgruppe der 40- bis 50-Jährigen und in der Altersgruppe der über 50-Jährigen? 6. Wie viele Beschäftigte der einzelnen Dienststellen befinden sich im Mutterschutz beziehungsweise in der Elternzeit (bitte getrennt nach Dienststelle und Amtsbezeichnung darstellen)? Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2016 Drucksache 6/ 1571 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 7. Wie hoch sind aktuell die Überstunden bei den Beamten des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Polizeidienstes? In welchem Verhältnis stehen diese zur Gesamtzahl der regulären Arbeitstage? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Beschäftigte im Sinne dieser Anfrage sind sowohl die Beamten des Polizeivollzugsdienstes und des Verwaltungsdienstes als auch die Tarifbeschäftigten im Bereich der Thüringer Polizei. Bei der Beantwortung wurde der Behördenbegriff des § 1 in Verbindung mit § 7 Thüringer Polizeiorganisationsgesetz (ThürPOG) zugrunde gelegt. Behörden der Polizei sind danach das für die Polizei zuständige Ministerium, das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA), die Landespolizeidirektion (LPD), die Landespolizeiinspektionen (LPIen), die Autobahnpolizeiinspektion (API) und die Bereitschaftspolizei (BPTh). Darüber hinaus werden die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei im Sinne des § 7 ThürPOG gesondert aufgeführt. Bildungseinrichtungen der Polizei sind die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, (VFHS, FBPol) und das Bildungszentrum der Thüringer Polizei (BZThürPol) in Meiningen. Zu 1.: Planstellen und Stellen werden in den Stellenplänen und Stellenübersichten der jeweiligen Haushaltspläne ausgebracht. Die Planstellen und Stellen der Thüringer Polizei sind in den nachfolgenden Kapiteln des Einzelplans 03 veranschlagt: - Kapitel 03 12 - Polizeibildungseinrichtungen - Kapitel 03 13 - Landeskriminalamt Thüringen - Kapitel 03 14 - Landespolizei Die in den einzelnen Kapiteln im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Planstellen und Stellen sowie deren Besetzung sind in der nachfolgenden Tabelle nach Kapiteln (Stichtag: 31. Oktober 2015) dargestellt. Kapitel 03 12 03 13 03 14 Planstellen/Stellen Soll 2015 Polizeivollzugsdienst 144 Verwaltungsdienst 29 Beschäftigte 53 Polizeivollzugsdienst 486 Verwaltungsdienst 65 Beschäftigte 104 Polizeivollzugsdienst 5.654 Verwaltungsdienst 256 Beschäftigte 649 Besetzung Anzahl Prozent (gerundet) 138 96 26 90 42 79 471 97 63 97 98 94 5.449 96 250 98 601 93 Zu 2.: Die Anzahl der abgeordneten Beamten der Thüringer Polizei beträgt zum Stichtag 1. Dezember 2015 228 Beamte. Die Anzahl der auf Lehrgängen am Bildungszentrum der Thüringer Polizei im Zeitraum vom 1. Januar bis 25. November 2015 befindlichen Beamten beläuft sich auf insgesamt 4.258 Beamte. Die durchschnittliche Lehrgangsdauer betrug hierbei drei Arbeitstage. Im Jahr 2015 wurden durch die Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei bis zum Stand 29. November 2015 306 Lehrgangsplätze bei den Partnerländern der Sicherheitskooperation in Anspruch genommen. Davon entfallen auf die Landespolizeidirektion 248, das Landeskriminalamt Thüringen 45 und auf das Bildungszentrum der Thüringer Polizei 13 Plätze. 2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 1571 Mangels detaillierter statistischer Erfassung können die der Thüringer Polizei zur Verfügung stehenden Plätze bei anderen polizeilichen und zivilen Bildungsträgern nicht dargestellt werden. Auch im Rahmen von internen Schulungsmaßnahmen der Behörden und Bildungseinrichtungen für ihren Organisationsbereich erfolgt eine Fortbildung von Polizeibeamten. Statistische Erhebungen hierzu liegen jedoch nicht vor. Zu 3.: Statistische Erhebungen über die Anzahl personalwirtschaftlicher Vorgänge und deren Bearbeitungsstand liegen nicht vor. Zu 4.: Krankenstand Bei der Thüringer Polizei wird statistisch seit dem Jahr 2004 die Krankenquote für die Bediensteten erhoben, ohne dabei nach der Berufsgruppe (Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte, Tarifbeschäftigte) zu unterscheiden. Ein valider Aussagewert kann nur im Hinblick auf den Jahresdurchschnitt gegeben werden. Die Krankenquote gibt die Zahl der durchschnittlich im Kalenderjahr ständig im Krankenstand befindlichen Bediensteten an und wird rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) ermittelt. Der Zeitabstand wurde mit 365 Tagen definiert, da die Krankschreibungen grundsätzlich für Kalendertage und nicht nur für Arbeitstage erfolgen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass innerhalb der Polizei das ganze Jahr (Wochenenden, Feiertage etc.) Dienst verrichtet wird. Somit muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei den zugrunde liegenden Krankentagen nicht automatisch um Arbeitszeit handeln muss, sondern auch Zeiten des Freizeitbereichs betroffen sein könnten. Auch werden Bedienstete in die Berechnung einbezogen, die keinen planmäßigen Dienst an Wochenenden und Feiertagen leisten. Jahr Krankenquote (in Prozent) 2010 8,83 2011 8,86 2012 9,42 2013 9,68 2014 9,24 2015 wird erst im ersten Quartal 2016 erhoben Darüber hinaus gehende statistische Erhebungen zum Krankenstand in der Thüringer Polizei liegen nicht vor. Dienst(un)fähigkeit Beamte der Thüringer Polizei, die nicht mehr dienstfähig sind, sind gemäß § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in den Ruhestand zu versetzen. Die Anzahl der Beamten, bei denen die Verfahren gemäß § 26 Abs. 1 BeamtStG abgeschlossen und die Ruhestandsversetzungen vollzogen wurden, wird statistisch nicht erfasst. Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine andere Verwendung möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird in der Tabelle der Anlage 1 auf laufende Ruhestandsversetzungsverfahren, begrenzte Dienstfähigkeit sowie eingeschränkte Verwendung trotz Polizeidienstunfähigkeit abgestellt. 3 Drucksache 6/ 1571 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Behörde Anteil in Prozent Beschäftigte im Alter unter 40 Jahren Beschäftigte im Alter von 40 bis 50 Jahren Beschäftigte im Alter über 50 Jahren TLKA 27 38 35 LPD 24,5 28,5 47 LPI Erfurt 38,5 30 31,5 LPI Gera 31 27 42 LPI Gotha 33 34 33 LPI Jena 32 36 32 LPI Nordhausen 21,5 38 40,5 LPI Saalfeld 21,5 34,5 44 LPI Suhl 27 29,5 43,5 API 10 38,5 51,5 BPTh 60,5 23 16,5 VFHS, FBPol 27 31 42 BZThürPol 37 29 34 Zu 6.: Zur Beantwortung wird auf die Anlage 2 verwiesen. Zu 7.: Mit Novellierung des Laufbahnrechts in Thüringen zum 1. Januar 2015 wurden die Laufbahnen ausschließlich den Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes zugeordnet. Eine Laufbahngruppe einfacher Dienst besteht nicht. Für den Polizeivollzugsdienst werden bestehende Zeitguthaben statistisch nicht nach Laufbahngruppen getrennt erfasst. Eine entsprechende Datenerhebung wäre nur in einem personal- und zeitintensiven Verfahren zu realisieren, da die Arbeitszeitnachweise aller Polizeivollzugsbeamten manuell ausgewertet werden müssten. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist nicht vertretbar. Es wird daher auf eine bereits mit Ablauf des dritten Quartals durchgeführte Erhebung der Jahresarbeitszeitstände für Dienstzeiten, die nach den Vorgaben des Vorgesetzten (ohne Gleitzeit) zu leisten waren, verwiesen. Danach bestanden zum 30. September 2015 in der Landespolizei Zeitguthaben von etwa 21 Stunden je Polizeivollzugsbeamten. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 4 Anlage 1 Stichtag: 01.12.2015 Anzahl Anzahl Behörde Laufbahngruppe nichttechnischer Verwaltungsdienst Dienstunfähigkeit festgestellt, Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit noch nicht abgeschlossen Polizeidienstunfähigkeit festgestellt, Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit noch nicht abgeschlossen begrenzte Dienstfähigkeit nach § 27 BeamtStG festgestellt Polizeidienstunfähigkeit festgestellt, Verwendung nach § 105 Absatz 2 ThürBG möglich begrenzte Dienstfähigkeit nach § 27 BeamtStG festgestellt TLKA mittlerer Dienst 0 1 mittlerer Dienst 0 0 0 TLKA gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 4 1 (in Prüfung) 0 TLKA höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 LPD mittlerer Dienst 1 0 mittlerer Dienst 1 14 0 LPD gehobener Dienst 0 1 gehobener Dienst 0 3 0 LPD höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 1 0 LPI Erfurt mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 5 66 0 LPI Erfurt gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 1 9 0 LPI Erfurt höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 LPI Gera mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 3 70 0 LPI Gera gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 0 18 0 LPI Gera höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 LPI Gotha mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 1 68 0 LPI Gotha gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 1 11 0 LPI Gotha höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 LPI Jena mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 5 60 0 LPI Jena gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 1 18 0 LPI Jena höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 LPI NDH mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 2 62 0 LPI NDH gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 1 7 0 LPI NDH höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 LPI SLF mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 2 47 0 LPI SLF gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 1 11 0 LPI SLF höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 Laufbahngruppe Polizeidienst 1 Anlage 1 Stichtag: 01.12.2015 Anzahl Anzahl Behörde Laufbahngruppe nichttechnischer Verwaltungsdienst Dienstunfähigkeit festgestellt, Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit noch nicht abgeschlossen Polizeidienstunfähigkeit festgestellt, Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit noch nicht abgeschlossen begrenzte Dienstfähigkeit nach § 27 BeamtStG festgestellt Polizeidienstunfähigkeit festgestellt, Verwendung nach § 105 Absatz 2 ThürBG möglich begrenzte Dienstfähigkeit nach § 27 BeamtStG festgestellt LPI Suhl mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 1 33 0 LPI Suhl gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 1 8 0 LPI Suhl höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 BPTh mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 0 3 0 BPTh gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 0 3 0 BPTh höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 API mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 1 32 2 API gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 0 4 0 API höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 VFHS,FBPol mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 0 0 0 VFHS,FBPol gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 0 0 0 VFHS,FBPol höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 BZThürPol mittlerer Dienst 0 0 mittlerer Dienst 0 0 0 BZThürPol gehobener Dienst 0 0 gehobener Dienst 1 8 0 BZThürPol höherer Dienst 0 0 höherer Dienst 0 0 0 Laufbahngruppe Polizeidienst 2 Anlage 2 Behörde S mittleren Polizeivollzugsdienst gehobenen Polizeivollzugsdienst höheren Polizeivollzugsdienst mittleren Verwaltungsdienst gehobenen Verwaltungsdienst höheren Verwaltungsdienst Tarifbeschäftigte Anzahl Beschäftigter im Mutterschutz TLKA 0 1 0 0 0 0 0 LPD 0 0 0 0 0 0 0 LPI Erfurt 1 0 0 0 0 0 0 LPI Gera 1 1 0 0 0 0 0 LPI Gotha 2 1 0 0 0 0 0 LPI Jena 2 2 0 0 0 0 0 LPI Nordhausen 0 1 0 0 0 0 0 LPI Saalfeld 1 0 0 0 0 0 0 LPI Suhl 0 1 0 0 0 0 0 API 0 0 0 0 0 0 0 BPTh 0 0 0 0 0 0 0 VFHS, FBPol 0 0 0 0 0 0 0 BZThürPol 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl Beschäftigter in Elternzeit TLKA 1 3 0 0 0 0 3 LPD 1 1 0 0 1 0 2 LPI Erfurt 4 6 0 0 0 0 0 LPI Gera 3 1 0 0 0 0 0 LPI Gotha 5 8 0 0 0 0 1 LPI Jena 3 9 0 1 0 0 1 LPI Nordhausen 2 8 0 0 0 0 0 LPI Saalfeld 2 3 0 0 0 0 0 LPI Suhl 3 6 0 0 0 0 1 API 0 1 0 0 0 0 0 BPTh 4 1 0 0 0 0 1 VFHS, FBPol 0 0 0 0 0 0 0 BZThürPol 1 2 0 0 0 0 0 1
© Copyright 2024 ExpyDoc