238. Sitzung Grosser Gemeinderat

Grosser Gemeinderat
Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez
Tel. 033 655 33 15, Fax 033 655 33 85
[email protected]
238. Sitzung Grosser Gemeinderat
29. Februar 2016, 19:00 Uhr, Gemeindesaal Lötschberg, Spiez
TRAKTANDEN
GR-/GPK- u.
Sako-Sprecher
1
Protokoll der Sitzung vom 30. November 2015
2
Geschäftsprüfungskommission / Ersatzwahl SP
3
Kanalisation Bürg (Etappen 4 und 5) / Verpflichtungskredit von
Fr. 439'000.00
Brenzikofer/Leuenberger
4
GZ Lötschberg / Sanierung Parkhaus, Kreditabrechnung
Zybach/Bürki
5
Informationen des Gemeindepräsidenten
Arnold
6
Neue Einfache Anfragen
7
I-Pads am Schulzentrum Längenstein / Einfache Anfrage A. K. Zeilstra
(GS)
Lanz
8
Markierung Kehrichtsammelstellen / Einfache Anfrage R. Barben
FS/GLP)
Brenzikofer
9
Abschaffung Mehrweggeschirr / Motion BDP-Fraktion (P. Bürchler)
Brunner
10 Neueingänge parlamentarischer Vorstösse
Die Präsidentin
des Grossen Gemeinderates
Nadja Keiser
- Unterlagen zu den Traktanden 2 – 4 und 7 - 9
Geht als Einladung an
 Mitglieder GR und GGR
 Gemeindeschreiber
 Abteilungsleiter
 Protokollführer
 Presse und Parteien
 Hauswart GZL z.K.
 Restaurant Primo Amore (Bereitstellen von Mineralwasser)
Spiez, 26. Januar 2016/az
1 von 11
Grosser Gemeinderat Spiez
ANTRAG der SP Spiez
vom 15. Januar 2016
GGR-Nr. 239/16, 29. Februar 2016
_______________________________
Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission
1. Rücktritt
Herr Albert Trummer hat seine Demission als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission
per 31. Januar 2016 eingereicht. Der Gemeinderat hat von diesem Rücktritt Kenntnis genommen und ihr für die geleistete Arbeit bestens gedankt.
2. Ersatzwahl
Als neues Mitglied der Geschäftsprüfungskommission wählt der Grosse Gemeinderat
- gestützt auf Art. 42 e) der Gemeindeordnung
- auf Vorschlag der SP Spiez
Frau Marianne Hayoz Wagner, Haselweg 24, 3700 Spiez
3. Amtsantritt
Der Amtsantritt erfolgt per sofort; die Amtsdauer endet am 31. Januar 2017
2 von 11
Grosser Gemeinderat Spiez
Antrag des Gemeinderates
vom 11. Januar 2016
GGR-Nr. 240/16, 29. Februar 2016
________________________________
Beschluss des Grossen Gemeinderates
betreffend
Bürgquartier / Trennsystem, 4. und 5. Etappe, Verpflichtungskredit von Fr. 439'000.00
Der Grosse Gemeinderat von Spiez
- auf Antrag des Gemeinderates
- gestützt auf Art. 40.1 a der Gemeindeordnung
beschliesst:
1. Dem Projekt Trennsystem Bürgquartier, 4. und 5. Etappe, wird zugestimmt.
2. Hiefür wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 439'000.00 zulasten der Investitionsrechnung (Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung Fr. 388‘000.00 und Strassensanierungen Fr. 51‘000.00) bewilligt.
3. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist dem Grossen Gemeinderat die Kreditabrechnung zur Genehmigung vorzulegen.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3 von 11
1.
Ausgangslage
Im Rahmen des GEP (Generellen Entwässerungsplanes) muss im Bürg-Quartier das AbwasserTrennsystem eingeführt werden. Dieses Quartier befindet sich gemäss Naturgefahrenkarte des Kantons Bern in der gelben bzw. blauen Gefahrenzone für Absenkungen, Einsturz und Dolinen (Gipsvorkommen), in welcher die punktuelle Versickerung von Regenabwasser grundsätzlich zu vermeiden ist und bestehende Versickerungsanlagen möglichst aufzuheben sind. Mit dem Ausbau werden
zum Teil auch unterdimensionierte oder beschädigte Abwasserleitungen ersetzt und das Schmutzabwasserpumpwerk in der Bucht nachhaltig entlastet. Das Ingenieurbüro Kissling & Zbinden AG hat
für die Einführung des Trennsystems im Bürgquartier ein Vorprojekt/Gesamtprojekt ausgearbeitet.
Dieses beinhaltet insgesamt 12 Bauetappen. Drei Etappen wurden bisher ausgeführt. Für die Ausführung der Etappen 4 und 5 hat der Gemeinderat am 13. Januar 2014 einen Planungskredit über
Fr. 47‘000.00 beschlossen.
2.
Projekt
Mit dem vorliegenden Baukredit kann die Umsetzung der Etappen 4 (Neubau Trennsystem
Beatusstrasse 2. Teil) und die Etappe 5 (Schmutzabwasserleitung Grubweg) abgedeckt wer-den.
Restflächen der Strasse, die nicht den Werken zugeordnet werden können, werden im Sinne einer
gesamtheitlichen Instandsetzung der Strasse mit erneuert. Im Teilprojekt Beatusstrasse wird gleichzeitig die Wasserleitung ersetzt. Dies erlaubt das Nutzen von Synergien. Zudem müssen gemäss
Abwasserreglement der Gemeinde Spiez die privaten Liegenschaftsbesitzer ihr bestehendes Abwassersystem auf das Trennsystem umbauen. Diese Arbeiten sind jedoch nicht Bestandteil dieses
Baukredites.
3. Kostenvoranschlag / Kredit
Tiefbauarbeiten Abwasser
Tiefbauarbeiten Strassensanierungen
Fr. 388‘000.00
Fr. 51‘000.00
TOTAL 4. und 5. Etappe /Kredit inkl. 8 % MwSt.
Fr. 439‘000.00
Planungskredit Gemeinderat 13.01.2014
Fr.
Gesamttotal Planungs- und Baukredit inkl. 8 % MwSt.
Fr. 486‘000.00
47‘000.00
Die Aufwendungen werden wie folgt verbucht:
Fr. 388‘000.00 (Spezialfinanzierung Abwasser)
Fr. 51‘000.00 (Strassensanierungen, Gemeindestrassennetz)
4. Zeitplan
Mit der Erstellung der 4. und 5. Etappe soll nach dem GGR-Beschluss so rasch als möglich begonnen werden (Frühjahr 2016).
5. Antrag
Dem Grossen Gemeinderat wird beantragt, dem vorliegenden Projekt zuzustimmen und den erforderlichen Verpflichtungskredit von Fr. 439'000.-- zu bewilligen.
Spiez, 19. Januar 2016/az
4 von 11
Grosser Gemeinderat Spiez
Antrag des Gemeinderates
vom 9. November 2015
GGR-Nr. 241/16, 29. Februar 2016
_________________________________
Beschluss des Grossen Gemeinderates
betreffend
GZ Lötschberg, Sanierung Parkhaus / Kreditabrechnung
Der Grosse Gemeinderat von Spiez
- auf Antrag des Gemeinderates
- gestützt auf Art. 40.1 g) der Gemeindeordnung
beschliesst:
Die Kreditabrechnung betreffend Sanierung Parkhaus GZ Lötschberg mit Aufwendungen von
Fr. 184‘330.75 wird genehmigt.
5 von 11
1. Ausgangslage
Der Grosse Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 24. Juni 2013 für die Sanierung des
Parkhauses GZ Lötschberg einen Verpflichtungskredit von Fr. 186‘100.00 genehmigt.
2. Bericht
Gemäss Beschluss des Grossen Gemeinderates wurde die erste Etappe der Sanierungsarbei-ten
umgesetzt. Diese beinhaltete hauptsächlich die Sanierung des Bodenbelages im 2. Unter-geschoss
(Gussasphalt) und die Malerarbeiten an den Wänden. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten
kann festgestellt werden, dass die getroffenen Massnahmen die gewünschte Wirkung erzielt haben.
Das Parkhaus konnte insbesondere durch die Malerarbeiten optisch aufgewertet werden und wirkt
auch ohne zusätzliche Beleuchtung heller und freundlicher.
3. Kreditabrechnung
BKP
Arbeitsgattung
211
Baumeisterarbeiten Reprofilierung
13'000.00
8'184.50
225
Abdichtungen
10'000.00
2'277.75
230
El.-Installationen, Kontaktschwellen, St. Anzeige
280
Gussasphalt 2. UG
73'000.00
80'748.50
285
Malerarbeiten Wände
60'000.00
51'227.85
289
Bodenmarkierung
6'000.00
7'310.50
289
Verkehrsleitmassnahmen Flex. Poller
5'100.00
5'153.20
289
Leuchtschrift Parkhaus Einfahrt
16'500.00
16'740.00
289
Bodenabdeckung Fäkal- Pumpenschacht
289
Grafik Lötschbergszentrum an Wand Einfahrt
Total Sanierungskosten
Kreditunterschreitung/Minderkosten
KV
Abrechnung
6'905.35
3'428.70
2'500.00
2'354.40
186'100.00
184'330.75
1‘769.25
Der Gemeinderat hat beschlossen, für diese Sanierungsarbeiten einen Beitrag von Fr. 150‘000.00
aus dem Parkplatzersatzabgabefonds zu entnehmen.
4. Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat, der Kreditabrechnung zuzustimmen.
Spiez, 19. Januar 2016/az
6 von 11
i-Pads am Schulzentrum Längenstein / Einfache Anfrage A. K. Zeilstra (GS)
Ausgangslage
Anlässlich der GGR-Sitzung vom 30. November 2015 hat A. K. Zeilstra (GS) eine Einfache Anfrage betreffend i-Pads am SZ Längenstein eingereicht.
Die Abteilung Bildung stützt sich bei der Beantwortung der Fragen auf die Auskunft des Schulleiters, Thomas Krayenbühl und des ICT-Verantwortlichen, Patrick Egli.
Zu den Fragen nimmt die Abteilung Bildung folgendermassen Stellung
1. Was sind die Gründe für die einseitige Bevorteilung der Spez.Sek-Klassen
bzw. den Ausschluss der anderen Sek.- und Real-Klassen?



Im laufenden Schuljahr führen wir fünf 7. Klassen:
2 Real-Klassen, 2 Sek-Klassen, 1 Spez.Sek.-Klasse.
3 Klassen wurden mit i-Pads ausgestattet: 2 Sek- und 1 spez. Sek.-Klasse.
Die Klassen wurden nach folgenden Kriterien ausgewählt:
o An der Klasse unterrichten eine oder mehrere Lehrpersonen, welche das iPad bereits in der Vergangenheit intensiv im Unterricht eingesetzt haben. Dieses Knowhow
gilt es zu erhalten und weiterzugeben
o Die Mehrheit der Lehrpersonen an der Klasse ist bereit einen Mehraufwand für die
persönliche Weiterbildung und die Einführung der iPads in der Klasse zu leisten
2. Liegt der Gemeinde ein Konzept für die Verwendung bzw. den Einsatz der iPads während dem Unterricht in den betreffenden Klassen vor?

3.
Ja. Der Einsatz und die Inhalte stützen sich auf das Pädagogische Konzept ICT der Volkschule Spiez vom Juli 2014
Wenn ja, was sieht dieses Konzept vor?
 Die Lerninhalte und Ziele sind detailliert im Pädagogischen Konzept ICT der Volkschule
Spiez aufgeführt. Diese lassen sich sowohl mit Desktop-Computern als auch mit Notebooks
oder Tablets erreichen
 Weitere Ziele sind im Nutzungsvertrag iPad und in der Vision iPad 2018 formuliert
4. Wie begründet die Schule den finanziellen Aufwand von Fr 150.00, welchen die Eltern
von i-Pad-Klassen aufwenden müssen? Es gilt ja der Grundsatz, dass die Volksschule
von jedem Kind kostenlos besucht werden kann?




Die Einzelheiten sind im Nutzungsvertrag iPad geregelt
Der Grundsatz, dass die Volksschule von jedem Kind kostenlos besucht werden kann, ist
erfüllt. In der Schule steht das iPad kostenlos zur Verfügung
Die Fr. 150.00, welche die Eltern bezahlen, sind ein Depot als Absicherung bei Schäden
oder Verlusten. Der Betrag deckt grob die Kosten des Selbstbehalts
Mit dem Depot erwirbt die Familie zusätzlich das Recht, das iPad nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit ihres Kindes ohne weitere Kostenfolge zu übernehmen
7 von 11
Beschluss
Die Vorsteherin Bildung wird beauftragt, die Einfache Anfrage anlässlich der GGR-Sitzung vom
29. Februar 2016 zu beantworten.
Spiez, 26. Januar 2016/az
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident:
Der Sekretär:
F. Arnold
K. Sigrist
- Einfache Anfrage
Geht an
 Mitglieder GR und GGR
 Presse und Parteien
8 von 11
Markierung Kehrichtsammelstellen / Einfache Anfrage R. Barben (FS/GLP)
Ausgangslage
An der GGR-Sitzung vom 20. November 2015 hat Herr R. Barben (FS/GLP) eine einfache Anfrage
mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Sachverhalt
Nach der Einführung der Kehrichtsackgebühr wurden in unserer Gemeinde grosse Anstrengungen
gemacht, die Kehrichtabfuhr kostengünstiger zu gestalten.
Eine wichtige Komponente war dabei die Einführung von Kehrichtsammelstellen. Diese Sammelstellen wurden mit einem grünen K gekennzeichnet. Damit konnten die Fahrzeiten für die Kehrichtfahrzeuge wesentlich verkürzt werden, weil die Anzahl Halte wesentlich kleiner wurde.
Wir haben festgestellt, dass sehr viele Spiezerinnen und Spiezer keine Ahnung von dieser Rationalisierungsmassnahme mehr haben und ihren Kehrichtsack einfach direkt vor ihren Hauseingang
an die Strasse stellen, die grünen K fast nirgends mehr sichtbar sind.
Mit dem Auffrischen und Neumalen der grünen K und einer entsprechenden Information in unseren
Gemeindeinformationen wäre hier ein sehr leicht zu realisierendes Sparpotential vorhanden.
Ist der Gemeinderat bereit, unser Anliegen zur Prüfung entgegenzunehmen?
Bericht
Die Abteilung Bau ist bestrebt den Ablauf der Kehrichtsammlung laufend zu optimieren ohne dabei
die Bedürfnisse der Bevölkerung ausser Acht zu lassen. Die Zeiten für die Kehrichtsammlung
konnte in den letzten Jahren reduziert werden. Dies trotz steigender Abfallmenge in Bezug auf das
Gewicht.
Die Abteilung Bau wird den Vorschlag aufnehmen und prüfen. Wenn mit dieser Massnahme eine
Optimierung erzielt werden kann, können im Frühjahr 2016 die Markierungen aufgebracht und die
Bevölkerung informiert werden. Das in der einfachen Anfrage erwähnte Sparpotenzial muss allerdings ersichtlich und nachvollziehbar sein.
Erwägungen der entsprechenden Kommission
Die Planungs-, Umwelt- und Baukommission nimmt die Einfach Anfrage zur Kenntnis und hat zur
oben genannten Beantwortung keine weiteren Ergänzungen.
Antrag
Der Planungs-, Umwelt- und Bauvorsteher wird beauftragt, die einfache Anfrage anlässlich der
nächsten GGR-Sitzung vom 29. Februar 2016 zu beantworten.
Spiez, 13.01.2016 / fs
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident:
Der Sekretär:
F. Arnold
K. Sigrist
- Einfache Anfrage
Geht an
Mitglieder GR und GGR
Presse und Parteien
9 von 11
Abschaffung Mehrweggeschirr / Motion BDP-Fraktion (P. Bürchler)
Ausgangslage
Anlässlich der GGR-Sitzung vom 15. September 2015 hat die BDP-Fraktion (P. Büchler) eine
Motion betreffend der Abschaffung Pfand- / Mehrweggeschirr eingereicht:
Bericht
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2007 den Einsatz von Mehrweggeschirr an
den Spiezer Events beschlossen mit der Begründung, dass die Gemeinde als Energiestadt verpflichtet ist, Massnahmen umzusetzen die der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Am Seenachtsfest
2007 wurde die erste Serie 3dl Spiezer Becher verwendet.
Seit dem 24.06.2013 ist das Mehrweggeschirr in Art. 4 vom Abfallreglement der Gemeinde verankert (in Kraft seit 01.01.2014).
Art. 4
1
Für öffentliche Veranstaltungen, welche eine gastgewerbliche Bewilligung erfordern, darf in der
Regel nur Pfand- oder Mehrweggeschirr verwendet werden. Ein Abfallkonzept ist dem Gesuch
zwingend beizulegen.
2
Erscheint dies für kleinere Veranstaltungen mit geringen Abfallmengen nicht als zumutbar, sind
andere geeignete Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Abfalls zu treffen. In diesem Fall ist der zuständigen Stelle der Gemeindeverwaltung ein zu genehmigendes Konzept zu
unterbreiten.
Das Angebot an Mehrweggeschirr hat sich seit 2007 vergrössert. Um den Vereinen eine bessere
Übersicht zu geben, wurde eine Infobroschüre gestaltet und die Vereine wurden zu einem Infoanlass eingeladen.
Veranstaltungen
Für öffentliche Veranstaltungen, welche eine gastgewerbliche Bewilligung erfordern, darf in der
Regel nur Pfand- oder Mehrweggeschirr verwendet werden. Ein Abfallkonzept ist dem Gesuch
zwingend beizulegen (Art. 4.1 Abfallreglement).
Für die grossen öffentlichen Veranstaltungen wie Seenachtsfest, Beachsoccer, Läsetsunntig und
Spiezmärit übernimmt der Werkhof das Erstellen des Abfallkonzeptes, das Wegführen des Abfalls
und die Beschaffung des Mehrweggeschirrs nach Rücksprache mit den Vereinen/Organisatoren.
Wenn das Pfand- oder Mehrweggeschirr bei kleineren Veranstaltungen nicht sinnvoll erscheint,
sind andere geeignete Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Abfalls zu treffen (Art.
4.2 Abfallreglement). Auf diesen Abschnitt wurde bisher kaum Bezug genommen. Viele Anlässe
finden in Räumlichkeiten statt, in denen das Geschirr am Schluss abgewaschen wird.
Finanzielle Auswirkungen für Veranstalter
Die Veranstalter zahlen pro geöffnete Box eine Servicepauschale (s. beiliegende Preisliste) und je
nachdem Zuschläge für unsortierte Boxen oder stark verschmutzte Becher (Kaugummi, Zigaretten
usw.). Sollte die Anlieferung und/oder die Abholung am Wochenende oder nach 20.00 Uhr erfolgen, fällt ein Nacht- und Wochenendzuschlag an.
Bei grossen Veranstaltungen wie Seenachtsfest, Beach Soccer / Foodfestival, Läsetsunntig und
Spiezmärit übernimmt der Werkhof die Transportkosten und die Kosten der Abfallbeseitigung.
Bei kleineren öffentlichen Veranstaltungen, welche eine Gastwirtschaftsbewilligung benötigen,
übernimmt der Veranstalter die Transportkosten und die Kosten der Abfallbeseitigung.
Oftmals entstehen Kosten, wenn das Personal nicht richtig instruiert wird und die Abläufe nicht klar
kommuniziert werden (z.B. CHF 4.00 für das Bier und CHF 2.00 für das Depot = Total CHF 6.00).
10 von 11
Wenn beim Herausgeben des Getränkes das Depot nicht einkassiert wird und bei der Rückgabe
des leeren Bechers doch CHF 2.00 zurück bezahlt werden müssen, entsteht schnell ein Defizit.
Anpassungen 2016
Der Gemeinderat hat am 24. August 2015 die Abteilung Bau beauftragt, eine Evaluation nach der
Einführung des Art. 4 im Abfallreglement vorzunehmen. Aufgrund der Evaluation des Werkhofes,
hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2016 folgende Anpassungen vorgenommen, die jedoch in den beiliegenden Unterlagen noch nicht berücksichtigt werden konnten.



Arbeitsabläufe im Werkhof wurden aufgrund der Erfahrungen 2014/2015 angepasst
Ansprechstelle für Mehrweggeschirr an den Grossanlässen wurde überdacht und optimiert
Sortiment reduzieren und vereinfachen
Nur noch Spiezer Becher 3 und 4 dl, Kaffeetassen, Isolierbecher und Weingläser
Pitcher 2l und Spiezer Jetons (für z.B. PET Getränke)
Abfallreglement anpassen
Art. 4, soll wie folgt angepasst werden:
1
Für öffentliche Veranstaltungen, welche eine gastgewerbliche Bewilligung erfordern, darf in der
Regel nur Pfand- oder Mehrweggeschirr verwendet werden. Ein Abfallkonzept ist dem Gesuch
zwingend beizulegen.
2
Erscheint dies für kleinere Veranstaltungen mit geringen Abfallmengen nicht als zumutbar, sind
andere geeignete Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Abfalls zu treffen.
Kontrollen durchführen
Bei den Anlässen werden Stichproben durchgeführt, bei einem Verstoss sollen Verwarnungen
ausgestellt werden.
Der Gemeinderat ist der Überzeugung mit diesen Anpassungen, insbesondere der Reduktion des
Sortiments (z.B. Verzicht auf Teller und Besteck) und den optimierten Abläufen, dem Anliegen des
Motionärs Rechnung zu tragen. Als Energiestadt möchte der Gemeinderat auf diesen Artikel im
Abfallreglement als Massnahme zur Förderung der Nachhaltigkeit nicht verzichten.
Erwägungen der entsprechenden Kommission
Die Motion wurde an der Sitzung vom 21. Dezember 2015 behandelt. Die Planungs-, Umwelt- und
Baukommission ist mit den geplanten Anpassungen einverstanden. Aus Sicht der Kommission soll
die Motion nicht überwiesen werden.
Antrag
Dem Grossen Gemeinderat wird beantragt, die Motion nicht zu überweisen.
Spiez, 13.01.2016/az
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident:
Der Sekretär:
F. Arnold
K. Sigrist
- Motionstext
Geht an
Mitglieder GR und GGR
Presse und Parteien
11 von 11