FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN Informationen zum studienbegleitenden Praktikum (SP) (48-Stunden-Praktikum) im zweiten Studiensemester Im zweiten Studiensemester sind studienbegleitende Kurzpraktika in einschlägigen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu absolvieren. In diesen Praktika ist die Einübung, Anwendung und Reflexion von Handlungskonzepten unter Bezugnahme auf theoretische Erklärungsmodelle unter fachlicher Anleitung bei der Arbeit mit ausgewählten Zielgruppen vorgesehen. Sie sollen mit arbeitsfeldbezogener methodischer Arbeit vertraut gemacht werden, Erfahrungen mit Klienten/-innen sammeln und professionelles sozialpädagogisches Handeln einüben. Für Praktikumsstellen mit dem Schwerpunkt Musik- und Bewegungserziehung gilt, dass sich mindestens ¼ der Praktikumszeit (12 Std.) auf einschlägige sozialpädagogische Tätigkeitsbereiche erstrecken sollte (z.B. Tanzprojekt an Schulen = 36 Std. Tanzprojekt + 12 Std. Schulsozialarbeit/ Einzelfallhilfe/ Beratung/ Administration etc.). Diese Praxisstunden sind entweder an einem Wochentag im Semester oder im Block während der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des zweiten Semesters (nach den Prüfungen im ersten Semester) oder im laufenden zweiten Semester zu absolvieren. Die Ableistung des Praktikums an einer der Fakultät bisher nicht bekannten Praktikumsstelle bedarf der Genehmigung durch den SPKoordinator. Gegebenenfalls werden Sie, nachdem Sie Ihr Anmeldeformular abgegeben haben, gebeten, nähere Informationen zur Praxisstelle zu übermitteln. Die Auswertung der praktischen Erfahrungen erfolgt im Rahmen einer begleitenden Lehrveranstaltung an der Hochschule durch Dozierende, die mit den einschlägigen Praxisfeldern besonders vertraut sind. Die Seminargruppen für die begleitenden Lehrveranstaltungen werden bereichsspezifisch zusammengestellt und auf der E-Learning-Plattform vor Semesterbeginn bekannt gegeben. Im Regelfall werden Gruppen mit ca. 18 Studierenden zusammengestellt. Über das SP-Praktikum ist ein Bericht anzufertigen. Nähere Angaben hierzu befinden sich in den Formularen für das SP-Praktikum. Der Abgabetermin am Ende des Vorlesungszeitraumes im 2. Semester wird in den Begleitveranstaltungen bekannt gegeben. Aus der beigelegten Bescheinigung (SP-Bestätigung) muss hervorgehen, dass Sie in einem einschlägigen Praxisfeld der Sozialen Arbeit mindestens 48 Stunden tätig waren. Über den Ablauf der SP-Lehrveranstaltungen und die Erstellung des Praktikumsberichts werden Sie gleichfalls von der jeweiligen Lehrperson zu Semesterbeginn informiert. Die SP-Stelle soll von Ihnen selbst gesucht werden. Für die konzeptionelle Planung der SPVeranstaltungen ist es erforderlich, dass Sie spätestens bis zum 23. Dezember bzw. bis zum 15. Juni mitteilen, wo Sie Ihr SP- Praktikum absolvieren werden. Wir bitten Sie, die SP-Mitteilungen bei Frau Popp ins Postfach zu werfen. Für Ihre Mitteilung benutzen Sie bitte die Formulare „SP-Anmeldung“ und „SP- Bestätigung“. Bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen sind Ihnen die jeweiligen Lehrpersonen und der SPKoordinator behilflich. Durch den SP-Koordinator erfolgt eine bereichsspezifische Zuordnung zu den SP-Gruppen. Die Zuordnung der Arbeitsfelder zu den einzelnen SP-Gruppen ist als verbindlich zu betrachten. Die SP-Gruppe kann nicht unabhängig vom Praktikumsplatz ausgewählt werden. Sollten sich Unklarheiten ergeben, weil Ihre Praxisstelle nicht zugeordnet werden kann, bitten wir um Rücksprache mit dem Beauftragten für die Koordination der SP-Praktika, Herrn Prof. Dr. Dalferth.
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