20160317-Rolle der Krankenkassen-O.Hartmann

Die Rolle der Krankenkassen
im Gesundheitswesen – Problemlöser, Lotse und Versorgungsmanager
Oliver Hartmann
AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion
Essen – Mülheim an der Ruhr
Die Krankenkasse als Problemlöser
Arztterminservice – Wir kümmern
uns darum!
• schnelle Untersuchungs- oder Behandlungstermine
nach Überweisung von Hausarzt an einen Facharzt
• Abklärung einer Diagnose
• zeitnahe Vermittlung eines Arzttermins für notwendige
ärztliche Behandlungen – auch bei Vorsorgeterminen
• Unterstützung unserer Kunden bei der Vereinbarung
von ambulanten und stationären Krankenhausterminen
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Arztterminservice – Wir kümmern
uns darum!
• Koordination eines Arzttermins innerhalb von drei
Werktagen, der vor dem bisher angebotenen
Termin liegt
• Arztterminservice – ein kostenloses Angebot für
Kunden der AOK Rheinland/Hamburg
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Zweitmeinungsservice
Gesundheit ist die Basis unserer Lebensqualität. Jede
lebensverändernde Erkrankung stellt eine hohe
psychische Belastung dar.
• eine zweite, unabhängige Meinung eines Spezialisten
• zusätzliche Sicherheit unserer Kunden bei der Wahl
der geeigneten Therapie
• 20 namhafte Professoren und Ärzte aus dem
Rheinland und aus Hamburg stehen unseren Kunden
exklusiv zur Seite.
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Zweitmeinungsservice
• Alle Mediziner des KompetenzCenters sind
führend in Diagnostik und Therapie.
• Bei der stetig fortschreitenden Entwicklung in der
Medizin, der Nutzung von Innovationen sowie in
der qualifizierten Begleitung der Patienten
versteht sich die AOK Rheinland/Hamburg als
Lotse der Kunden in die qualitativ bestmögliche
Versorgung.
• jährlicher Kongress „Was gibt es Neues in der
Medizin“
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Zweitmeinungsservice
Wann ist es ratsam, eine zweite Meinung einzuholen?
• bei einer schwerwiegenden Krankheit oder langfristigen
Behandlung, die Sie besonders belastet
• vor einem planbaren operativen Eingriff, z. B. dem
Einsatz eines künstlichen Knie- bzw. Hüftgelenkes oder
einer Operation am Rücken
• bei einer Krebserkrankung
• verschiedene Ärzte haben Ihnen unterschiedliche
Empfehlungen gegeben
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Zweitmeinungsservice
• Es wurde ein größerer Eingriff empfohlen und sie
wollen sicherstellen, dass dieser die sinnvollste
Therapie für Sie ist.
• Sie haben den Eindruck, über die geplante Therapie
noch mehr Informationen zu benötigen.
• Ihnen wurde keine klare Diagnose mitgeteilt oder
keine Therapieempfehlung gegeben.
• Sie möchten herausfinden, ob für Sie andere
Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen.
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Zweitmeinungsservice
• zur Diagnose einer schwerwiegenden oder
lebensverändernden Krankheit und Entscheidung der
richtigen geeigneten Therapie
• umfangreicher und kostenloser Zweitmeinungsservice
durch einen weiteren Spezialisten
• spezielle Angebote für Krebspatienten und bei
orthopädischen Operationen
• Gutachten mit der unabhängigen Meinung eines
weiteren Spezialisten
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Ärztliche Beratung
• AOK-Clarimedis - ein exklusiver Service für
Versicherte
• Fachärzte aus nahezu allen medizinischen
Bereichen, sowie Psychologen, Pflegefachkräfte,
Krankenschwestern und Experten für
Krankenversicherung beantworten Ihre Fragen am
Telefon zu Gesundheit, Medizin und Versicherung.
• Mit dem medizinischen Service AOK-Clarimedis
(kostenfreie Rufnummer 0800 0 326 326) ist die
Gesundheitskasse an 365 Tagen im Jahr rund um
die Uhr für ihre Kunden da.
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Behandlungsfehler
Ein Kunde, der möglicherweise einen Behandlungsfehler
erlitten hat, befindet sich in einer schwierigen Situation.
Oftmals ist die Vertrauensbasis zum behandelnden Arzt
erschüttert und der Patient leidet unter den Auswirkungen
des Behandlungsfehlers.
Häufig geht es um:
• den Erhalt von Schmerzensgeld und/oder materiellen
Schadenersatz
• die vorsorgliche Absicherung für zu erwartende
Folgeschäden
• die Anerkennung des Behandlungsfehlers als solches
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Behandlungsfehler
AOK-Service-Team „Ärztliche
Behandlungsfehler“
• übernimmt die Betreuung eines geschädigten
Patienten
• gibt Hilfestellungen bei Anforderung von
Behandlungsunterlagen, gutachterlicher Klärung,
Vermittlung an einen qualifizierten Anwalt oder
Unterstützung des Anwalts im Rahmen der
Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung
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Die Krankenkasse als Lotse im
Gesundheitswesen
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Patientenbefragung - PEQ-Versichertenbefragung
Grundsätzliches
• seit Anfang 2009 – fünf Anschreibeaktionen pro Jahr
• der von der Bertelsmann-Stiftung bzw. Weissen Liste
im Auftrag entwickelte PRQ-Fragebogen wird
eingesetzt
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Patientenbefragung - PEQ-Versichertenbefragung
Beteiligte:
• Bertelsmann-Stiftung (über Weisse Liste gGmbH)
• AOK
• BarmerGEK
• hkk
• Festlegung auf einheitliches, methodisches
Verfahren
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Patientenbefragung
Wer wird befragt?
• Versicherte der beteiligten Krankenkassen im Alter
zwischen mindestens 18 und höchstens 80 Jahren
• Dauer des Krankenhausaufenthalts von mindestens
zwei Übernachtungen
• Krankenhausentlassung vor zwei bis acht Wochen
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Patientenbefragung
• Einige Ausschlusskriterien, z. B.
- Geburtsfall
- Verlegung in ein anderes Krankenhaus
- Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I bis III)
- bestimmte Diagnosen, die vermuten lassen,
dass die Beantwortung des Fragebogens eine
unzumutbare Belastung für den Patienten darstellt
• Versicherte werden innerhalb eines Jahres nur einmal
befragt.
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Patientenbefragung
Dimensionen des Fragebogens für Ermittlung von
Auswertungsergebnissen – Festlegungen im gemeinsamen Verfahren –
Grundlage der Veröffentlichung
• „Ärztliche Versorgung“
Frage 1: Berücksichtigung Wünsche &
Bedenken
Frage 2: Umgang der Ärzte
Frage 3: Auskunft durch den Arzt
Frage 4: Qualität medizinische
Versorgung
• „Pflegerische Betreuung“
Frage 5: Berücksichtigung Wünsche &
Bedenken
Frage 6: Umgang der Pflegekräfte
Frage 7: Auskunft durch Pflegekräfte
Frage 8: Qualität pflegerische
Versorgung
• „Organisation und Service“
Frage 9: Wartezeiten während
Aufenthalt
Frage 10:
Ablauf Aufnahme
Frage 11:
Sauberkeit
Frage 12:
Essensversorgung
Frage 13:
Entlassorganisation
• „Weiterempfehlung“
Frage 14:
Weiterempfehlung
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Patientenbefragung
Zusammensetzung der Auswertungsgruppe –
Rheinland
Ausgewertete Rückläufer:
ca. 88.000
Zeitraum Stichprobe:
Anfang Oktober 2013 bis Mitte
September 2015
Anzahl Krankenhäuser:
147
Anzahl Fachabteilungen:
552
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Patientenbefragung
Nutzen für die Beteiligten
• „Ich fühle mich ernst genommen und verstanden.“
• „Gegenseitige Wertschätzung ist mir wichtig.“
• „Es gibt immer eine Chance zur Verbesserung.“
• „Der Kunde ist König“ – Das gilt auch für Patienten.
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Beschwerdemanagement
Kundenanliegen sind Chancen
Partnerschaftlicher Umgang
• Die Sicht der AOK Rheinland/Hamburg
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Beschwerdemanagement
Kundenanliegen sind Chancen
Partnerschaftlicher
Umgang
• Empfinden der
Patienten/Kunden
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Beschwerdemanagement
Kundenanliegen sind Chancen
Partnerschaftlicher Umgang
• Empfinden der Krankenhausmitarbeiter
- Ärzte
- medizinisches Personal
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Die Krankenkasse als
Versorgungsmanager
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Gesetzliche Neuerungen zum 1. Januar 2016
Was ändert sich für den Versicherten? (Überblick)
Präventionsgesetz:
z.B. Stärkung der Prävention in Lebenswelten, Stärkung der BGF, ärztliche
Präventionsempfehlungen, Gesundheitsbonus als Satzungsleistung
Pflegestärkungsgesetz (PSG):
z.B. Verbesserung der Pflegeberatung und -dokumentation, Qualitätssicherung, primärpräventive
Leistungen
Gesetz für sichere digitale Kommunikation (eHealth Gesetz):
z.B. Medikationsplan elektronisch ab 2018 und Prüfung auf Arzneimittelsicherheit, Notfalldatensatz,
Videosprechstunde, elektronische Patientenakte
Krankenhausstrukturgesetz (KHSG):
z.B. Qualität als Kriterium der Krankenhausplanung, Pflegestellenförderprogramm Verbesserung der
Krankenhausqualitätsberichte, Mindestmengen
GKV Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG):
z.B. Terminservicestellen, Recht auf Zweitmeinung, DMP Rücken u. Depression, Innovationsfonds,
Konvergenz 2017
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Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die GKV 2016
 Die anhaltend positive Konjunktur spiegelt sich in den Einnahmen des Gesundheitsfonds
wieder. Diese betragen in 2016 rd. 206,2 Mrd. EUR. Das entspricht einem Plus von 5,2%
gegenüber 2015.
 Die Ausgaben der GKV 2016 steigen um 11,2 Mrd. EUR auf
rd. 220,6 Mrd. EUR. Das entspricht einer relativen Zunahme um 5,4% gegenüber 2015.
 Die Einnahmen des Gesundheitsfonds stellen die Obergrenze der Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds an die GKV dar. Somit erhalten die Krankenkassen in 2016 rd. 206,2
Mrd. EUR aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen.
 Das Ergebnis des Gesundheitsfonds beträgt 0 EUR, während die GKV 14,4 Mrd. EUR ihrer
Ausgaben durch Fondszuweisungen nicht decken kann. Der Fehlbetrag ist über den
Zusatzbeitrag (Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,1%) durch die Arbeitnehmer
auszugleichen.
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Krankenhaus
Entwicklung der Operationen
Index: 2005 = 100
ambulante
Operationen
135,2
136,0
136,2
132,2
129,6
128,2
130,4
126,7
vollstationäre
Operationen
123,2
119,5
138,3
118,4
112,8
110,4
109,6
104,0
100,0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.1.1
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Düsseldorf, den 13.01.2016
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Krankenhaus
Veränderung der Anzahl der Ärzte* und Pflegekräfte** im Krankenhaus in %
Index: 2002 = 0
Krankenhausärzte
gesamt 30,68
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
-5,0
Pflegekräfte
gesamt -3,39
-10,0
-15,0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
* Vollkräfte; ** Vollkräfte, Pflegekräfte mit einem direkten Beschäftigungsverhältnis bei der Einrichtung
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.1.1
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AOK Rheinland/Hamburg
Die Rolle
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Düsseldorf, den 13.01.2016
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Krankenhaus
Krankenhausinvestitionen der Bundesländer
Summe Ist und Soll* in Mio. Euro
Soll-Investitionen* der Bundesländer
6.501
6.708
6.247
5.779
5.990
5.439
4.787
4.841
4.879
4.995
5.199
Ist-Investitionen der Bundesländer nach dem
Krankenhausfinanzierungsgesetz
2.849
2.787
2003
2004
2.697
2.722
2.664
2.685
2005
2006
2007
2008
2.861
2009
2.822
2010
2.665
2.615
2011
2012
2.724
2013
* bei einer Investitionsquote von 10%, bereinigt durch die Kosten der Hochschulkliniken in Höhe von 14%
Quelle: DKG, Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.3
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Düsseldorf, den 13.01.2016
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Arzneimittel
Nutzenbewertung nach Wirkstoffen
Ergebnisse aus den 96 Nutzenbewertungen nach §35a SGB V
kein Zusatznutzen
Zusatznutzen
geringer Zusatznutzen 25
beträchtlicher Zusatznutzen 20
kein Zusatznutzen 39
nicht quantifizierbarer Zusatznutzen 8
Festbetrag 4
erheblicher Zusatznutzen 0
geringerer Nutzen 0
Stand: 4.12.2014
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
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Düsseldorf, den 13.01.2016
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Servicekosten – AOK Rheinland/Hamburg (2011-2014)
Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben (in Mio. Euro)
in Prozent
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lichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit