Antrag auf WohngebäudeVersicherung Elementarschäden Glas Bahnhofstraße 8 . 26655 Westerstede Telefon (044 88) 529 59 -800 . Telefax (044 88) 529 59- 59 [email protected] www.ammerlaender-versicherung.de seit 1923 AMMERLÄNDER VERSICHERUNG VERSICHERUNG AUF GEGENSEITIGKEIT VVaG Antrag neu Ersatz Versicherungsschein-Nr. Antragsteller Makler/Vermittler-Nr. Herr Frau Name Vorname Straße und Hausnummer PLZ Telefon E-Mail Untervermittler/Aktenzeichen . . Geburtsdatum Wohnort Versicherungsort (falls abweichend von o. g. Anschrift) PLZ Straße und Hausnummer Wohnort Beginn/Zahlung . . Beginn: 00.00 Uhr Zahlweise: *Vertragsdauer: 1 Jahr jährlich *Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. 1/2jährlich Allgemeine Fragen 1/4jährlich Ratenzuschläge: monatlich6% 1/4jährlich5% 1/2jährlich3% Monatliche Zahlung nur bei Abbuchungsverfahren möglich. Mindestrate bei Lastschrift 20,– Euro. monatlich (Gefahrenumstände gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz) Brutto-für-Netto-Nachlass erwünscht? Gilt für Neubauten bis Gebäudealter 5 Jahre (siehe Rückseite A. Nr. 2.8) Baujahr des Gebäudes ja nein Bauweise der Außenwände massiv (z. B. Mauerwerk, Putz) nicht massiv (z. B. Leichtbau, Holz) Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus Doppelhaushälfte, Reihenhaus Bauweise des Daches hart (z. B. Ziegel, Schiefer) weich (z. B. Holz, Reet) Mehrfamilienhaus mit Nutzung des Wohnhauses ständig bewohnt (Erst-/Hauptwohnsitz) Risikobeschreibung (Gefahrenumstände gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz) Mietparteien nicht ständig bewohnt (z. B. Zweit-/Ferienhaus, Wochenendhaus) 1.Ist der Antragsteller Eigentümer der Gebäude? ja nein Falls nein, Eigentümer eintragen 2.Befinden sich in einem der zu versichernden Gebäude Gewerbebetriebe? nein ja Art des Betriebes prozentualer Anteil 3.Befinden sich innerhalb des Gebäudes oder in einer Entfernung von 10 Metern feuergefährliche Betriebe? (siehe Rückseite A. 1.6) nein ja Art des Betriebes 4.Befindet sich eines der zu versichernden Gebäude noch im Bau? ja nein ja ja nein 7.Ist das Gebäude denkmalgeschützt? ja nein 8.Handelt es sich um ein Schrebergartenhaus? ja nein 9.Risikozuschlagspflichtige Sonderausstattung: Die Versicherung gegen Schäden durch Leitungswasser und Sturm/Hagel beginnt erst, wenn das/die Gebäude bezugsfertig ist/sind. 5.Ist eines der zu versichernden Gebäude ganz oder teilweise leerstehend? 6.Befinden sich außen am Gebäude Verkleidungen aus Asbestzement? Schwimmbecken (innerhalb oder außerhalb) Photovoltaikanlage (nicht versicherbar) Solaranlage (mitversichert, wenn im Wert 1914 berücksichtigt) nein Zusatzfragen bei Gebäuden ab Gebäudealter 41 Jahre (Wichtiger Hinweis siehe Rückseite A. Nr. 2.3) Wurde in den letzten 10 Jahren ab Versicherungsbeginn eine vollständige Kernsanierung der Zu- und Ableitungsrohre (Abwasserleitungen) und der Heizung durchgeführt? ja, im Jahre nein (keine Annahme des Antrages möglich) Anteilsversicherung/Vorversicherung/Vorschäden (Gefahrenumstände gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz) Sämtliche Vorversicherungen in den letzten 5 Jahren Anteilsversicherung/Differenzdeckung des Antragstellers und ggf. der Person, die in häuslicher Gemeinschaft lebt keine Versicherer Vertragsnummer Bestehen zum beantragten Produkt ab Versicherungsbeginn für Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person ja nein weitere Versicherungen? gekündigt vom VN Versicherer VN Versicherer wenn ja, für wen, bei welchem Versicherer, welche Versicherungssumme? Sämtliche Vorschäden (auch wenn dafür in den letzten 5 Jahren kein Versicherungsschutz bestanden hat) VGV_Antr_07_15 keine Anzahl es sind nachfolgend aufgeführte Schäden eingetreten: Schadenhöhe Schadenart Schadenjahr Versicherer/Versicherungsnummer Versicherungsumfang A. Wohngebäudeversicherung (VGB 2012 -- Wert 1914) gegen Schäden durch Feuer Exclusiv Leitungswasser Classic Sturm und Hagel Vorläufiger Versicherungsschutz für Feuer-Rohbauversicherung Hinweis siehe Rückseite A. Nr. 1.8 Ermittlung der Versicherungssumme Ein entsprechender Buchstabe A – D ist anzukreuzen. A Wertermittlungsbogen der Ammerländer Versicherung B Einschätzung durch einen Bausachverständigen (Kopie des Gutachtens beifügen) Wird die Versicherungssumme 1914 nach der Methode C ermittelt, und wünscht der Antragsteller keine Neueinschätzung der zur Versicherung beantragten Gebäude, so kann die Ammerländer Versicherung im Schadenfall keine Gewähr für die Richtigkeit der Versicherungssumme 1914 übernehmen. Im Falle der Ermittlung nach D dürfen seit damaliger Festsetzung der Versicherungssumme 1914 keine An-, Um- oder Ausbauten erfolgt sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt unter D ebenfalls der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung. C Umrechnung des vom Antragsteller angegebenen Gebäude-Neubauwertes D Übernahme vom Vorversicherer WICHTIGER HINWEIS: Es folgt eine automatische Umstellung der Wohngebäudeversicherung bei Erreichen des tariflichen Alters in die zum Zeitpunkt der Umstellung gültige Tarifgruppe ab nächster Fälligkeit (siehe Rückseite A. Nr. 2) Gebäudebezeichnung nach Nutzungsart z. B. Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Garage/Carport, Zwischenbau, Nebengebäude, Gartenhaus etc. Baujahr Versicherungssumme 1914 in Mark Es gilt eine generelle Selbstbeteiligung je Schaden (siehe Rückseite A. Nr. 2) Jahresbeitrag EURO/netto Summe A. B. Elementarschadenversicherung (BWE 2014) nur in Verbindung mit VGV möglich Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Fragen zu den versicherten Gefahren Schäden: War das Versicherungsgrundstück in den letzten 10 Jahren von Schäden betroffen, die entstanden sind durch Überschwemmung ja nein Lawinen ja nein Erdrutsch ja nein Schneedruck ja nein Erdsenkung ja nein Vulkanausbruch ja nein Rückstau ja nein Die Bewertung erfolgt nach ZÜRS. Beitrag: Einfamilienhaus 50,- EURO netto, Mehrfamilienhaus bis max. 6 Wohnungen 100,- EURO netto Selbstbeteiligung: 10 % der Schadensumme, mindestens 250,- EURO, maximal 1.500,- EURO. C. Glasversicherung für Wohnungen und Einfamilienhäuser (AGIB 2012) Nettobeiträge (Berechnung nach Wohnfläche) Einfamilien-/Zweifamilienhaus bis 9 0 m² 30,- EURO bis 180 m² 35,- EURO ab 181 m² 80,- EURO Versicherung von Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses gegen Bruchschäden, jedoch ohne Beleuchtungskörper. Wohnungen im Mehrfamilienhaus bis 90 m² 25,- EURO bis 180 m² 30,- EURO ab 181 m² 80,- EURO Beitragsfrei mitversichert sind: Ceran-Kochfelder und Aquarien bis 120 Liter sowie Wintergärten. Bitte die Hinweise und die Vertragsgrundlagen A, B, C auf den Rückseiten beachten. Summe A. bis C. Bemerkungen: Zuschlag Zahlweise + Versicherungssteuer aus A. + Versicherungssteuer aus B. + C. Gesamtbeitrag brutto Beitrag gemäß Zahlweise SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer der Ammerländer Versicherung: DE56ZZZ00000022435 Ich ermächtige die Ammerländer Versicherung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Ammerländer Versicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Geldinstitut IBAN BIC Name und Anschrift des Kontoinhabers (nur eintragen, wenn Versicherungsnehmer nicht der Kontoinhaber ist) Herr Frau Name Vorname Straße PLZ, Wohnort E-Mail Kontoinhaber Ort und Datum Unterschrift des Kontoinhabers Bemerkungen: Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Satzung sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ammerländer Versicherung, Bahnhofstraße 8, 26655 Westerstede. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0 44 88 / 5 29 59-59, per E-Mail an: [email protected]. . Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten, hierauf verzichten wir jedoch. Die Erstattung zurück zu zahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spä-testens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einen Monat. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass die Ammerländer Versicherung im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderung) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Ammerländer Versicherung meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führt und an die für mich zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ich ermächtige die Ammerländer Versicherung bei allen Vorversicherern des im Antrag nachgefragten Zeitraums alle risikorelevanten Daten, insbesondere Anzahl und Höhe der Vorschäden nachzuprüfen. Diese Einwilligung gilt in Verbindung mit dem „Merkblatt zur Datenverarbeitung“, das Sie mit dem Versicherungsschein übersandt bekommen. Besonderer Service Um unseren Online-Service nutzen zu können, bitten wir Sie um folgende Einverständniserklärung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Informationen über allgemeine Änderungen/neue Produkte per E-Mail zugeschickt werden. Ich habe die Mitteilung über die Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG gelesen und rechtzeitig vor Antragstellung die Satzung, die Verbraucherinformation einschließlich der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz und die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen erhalten. Unterschriften Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers WICHTIGE MITTEILUNG Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes 4. Ausübung unserer Rechte Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise Allgemein Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag einschließlich der Widerrufsbelehrung, den Risikobeschreibungen, dem Versicherungsschein und den gesetzlichen Bestimmungen, der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Satzung, den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen. Die Verbraucherinformationen bestehen aus dem Produktinformationsblatt, der Information gemäß §§ 1 ff. VVG-InfoV, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung sowie den Hinweisen nach § 28 Abs. 4 VVG und § 19 Abs. 5 VVG. Auf das Versicherungsverhältnis findet das deutsche Recht Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§§ 17, 21, 29 ZPO und § 215 VVG. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsleistungen – Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Tel. 02 28 / 4 22-80, Fax 02 28 / 4 22-74 94. Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für Sie als weiterer Service die Möglichkeit gegeben, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080 632, 10006 Berlin Tel: +49 (0) 1804 / 224424 (24 Cent/Anruf) Fax: +49 (0) 1804 / 224425 E-Mail: [email protected] Internet: www.versicherungsombudsmann.de Geltungsbereich: Deutschland, keine Übernahme ausländischer Risiken Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft beginnt mit Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 1. Erläuterungen zum Versicherungsumfang Die maximale Versicherungssumme beträgt 100.000 Mark (Wert 1914). Die genannten Beiträge gelten nur für Versicherungen der Gebäude der BAK I und II und FHG I und II. Für Gebäude der BAK III wird ein Zuschlag erhoben. Nicht versicherbar sind Gebäude der Bauartklassen BAK IV und V sowie FHG III. Bauartkl. Umfassungswände Bedachung BAK I massiv (Mauerwerk, Beton) BAK II Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl oder hart; z. B.: Ziegel, Sathlbetonkonstruktionen mit Wandplattenverkleidung aus anderem Schiefer, Beton, Material als Holz und Kunststoff (z. B. Profilblech) Zementplatten BAK III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art. Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff Metall, gesandete Dachpappe BAK IV wie Klasse I oder II weich, z. B. mit Holz, Reet BAK V wie Klasse III Schilf, Stroh, Wellpappen (Onduline) FHG I in allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – aus feuerbeständigen Bauteilen FHG II Fundament massiv; tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen und dergl.; Umfassungswände und tragende Konstruktionen nach innen und außen mit feuerhemmenden, nicht brennbaren Baustoffen ummantelt bzw. verkleidet (z. B. Putz, Klinker, Gipsplatten; nicht Metall- oder Metallfolien) FGH III Wie Gruppe II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung hart; z. B. Ziegel, Schiefer, Beton, Zementplatten, Metall. Metall, Gesandete Dachpappe A. Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2012) VVG Allgemeine Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2012) Besondere Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung Satzung 1.1Versicherungsumfang Versichert ist der Neuwert von Schäden an Gebäuden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Frost, Rohrbruch), Sturm / Hagel. Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise 1.2Antragsaufnahme Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen – also kurzfristiges Geschäft – werden grundsätzlich nicht gezeichnet. 1.3Vertragsbeginn/-ablauf Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung. Die Vertragsdauer darf höchstens drei Jahre betragen. 1.4 Versichert werden Ein- und Zweifamilienhäuser, auch mit teilgewerblicher Nutzung, die mindestens zu 50 % Wohnzwecken dienen Mehrfamiliengebäude, auch mit teilgewerblicher Nutzung, die mindestens zu 50 % Wohnzwecken dienen jeweils einschließlich dazugehöriger Garagen und Nebengebäude 1.5 Anfragepflichtige Risiken Gebäude, für die keine Dreifachdeckung (Feuer, Leitungswasser und Sturm) beantragt wurde Gebäude, die innerhalb der letzten 5 Jahre von mehr als 2 Vorschäden betroffen waren Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt oder Anträge, die abgelehnt wurden Gebäude, die dauernd oder vorübergehend (z. B. wegen Umbauarbeiten) unbewohnt sind Versicherungen zum Zeitwert Wohnungsbau- und ähnliche Gesellschaften, kommunale Risiken 1.6 Nicht versichert werden Gebäude über 100.000 Mark (Wert 1914) Versicherungssumme Risiken in Gebäuden mit ungewöhnlicher Nutzung (feuergefährliche Betriebe) Schrebergartenhäuser Gefahrerhöhung durch feuergefährliche Betriebe Direktionsanfrage! Gefahrerhöhung z. B. durch Bars, Diskotheken und dergleichen, Holz- und Kunststoffbetriebe, Lackierereien, Mühlen, Polstereien sowie sonstige besondere feuergefährliche Betriebe, innerhalb des Gebäudes oder innerhalb 10 m Entfernung. 1.7 Verbundene Versicherung Eine „Verbundene Versicherung“ ist die in einem Versicherungsvertrag zusammengefasste Versicherung gegen mehrere Gefahren unter Zugrundelegung der dafür in Betracht kommenden einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 1.8Feuer-Rohbauversicherung Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung not wendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zum Ablauf von 24 Mo naten, zuschlagsfrei gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung versichert. Voraussetzung für die beitragsfreie Rohbauversicherung ist eine Vertragsdauer von mindestens 1 Jahr nach Bezugsfertigkeit. Sollte nach Ablauf der Feuer-Rohbauversicherung kein Anschlussvertrag zur Wohngebäudeversicherung er folgen, so wird für die Bearbeitung der Feuer-Rohbauversicherung eine Kostenpau schale in Höhe von z. Z. 70,- EURO zuzügl. der gesetzlichen Versicherungssteuer erhoben. 2.Tarifierung Es folgt eine automatische Umstellung der Wohngebäudeversicherung bei Erreichen des tariflichen Alters in die zum Zeitpunkt der Umstellung gültige Tarifgruppe ab nächster Fälligkeit. Ein- und Zweifamilienhäuser Classic-SchutzExclusiv-Schutz SB 250,- EURO SB 250,- EURO F, Lw, St/Hagel 0,50 %o F, Lw F, St/Hagel Lw, St./Hagel Feuer Leitungswasser St/Hagel 0,40 0,20 0,45 0,10 0,30 0,15 %o %o %o %o %o %o 0,55 0,45 0,25 0,50 0,15 0,35 0,20 %o %o %o %o %o %o %o 2.2 ab Gebäudealter 21 Jahre bis einschließlich 40 Jahre: Gefahren Classic-SchutzExclusiv-Schutz SB 500,- EURO SB 500,- EURO F, Lw, St/Hagel 0,70 %o F, Lw F, St/Hagel Lw, St./Hagel Feuer Leitungswasser St/Hagel 0,60 0,30 0,65 0,15 0,45 0,20 %o %o %o %o %o %o Gefahren F, Lw, St/Hagel F, Lw F, St/Hagel Lw, St./Hagel Feuer Leitungswasser St/Hagel Classic-SchutzExclusiv-Schutz SB 1.000,- EURO SB 1.000,- EURO 1,20 %o1,30 %o %o1,10 %o %o0,55 %o %o1,20 %o %o0,25 %o %o1,00 %o %o0,45 %o 1,05 0,50 1,15 0,20 0,95 0,40 Für Gebäude ab Gebäudealter 41 Jahre muss eine Direktionsanfrage erfolgen. Eine Annahme kann nur erfolgen, wenn in den letzten 10 Jahren ab Versiche rungsbeginn eine vollständige Kernsanierung der Zu- und Ableitungsrohre (Ab wasserleitungen) und der Heizung v orgenommen wurde. Das Datum der Fertigstellung der Kernsanierung muss im Antrag vermerkt werden. 2.4Mehrfamilienhäuser Annahmevoraussetzungen und Selbstbeteiligung wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Zuschlag auf die Konditionen von Ein- und Zweifamilienhäuser: Gebäudealter LW u. St bis 20 Jahre ab 21 bis 40 Jahre ab 41 Jahre 0,10 %o0,20 %o--0,20 %o0,25 %o--Direktionsanfrage; bei Annahme Zuschlag 0,40 %o LW 0,75 0,65 0,35 0,70 0,20 0,50 0,25 %o %o %o %o %o %o %o Sturm 2.5 Postleitzahlenbereiche mit 40 % Beitragszuschlag Für Risiken innerhalb folgender Postleitzahlenbereiche wird auf den Grundbeitragssatz ein Zuschlag in Höhe von 40 % erhoben: 21039 – 21529 25335 – 25999 22113 – 22969 27498 23552 – 23919 24103 – 24999 2.6 Zuschläge für Gefahrenerhöhungen und besondere Risiken: Schwimmbecken (innerhalb und außerhalb) LW Ferien- und Wochenendhäuser 200 % Zuschlag nicht ständig bewohnte Wohnungen und Wohnhäuser 0,40 %o 200 % Zuschlag ständig bewohnte Wohnhäuser mit mehr als 3 Ferienwohnungen F Lw 0,10 %o 0,20 %o Außenwände überwiegend aus Holz und harte Dachung (neue Wohnhäuser aus Holz nach den entsprechenden Bauvorschriften) F 0,50 %o überwiegend weiche Dachung (Reet, Stroh, usw.) keine Annahme denkmalgeschützte Häuser keine Annahme Gartenhäuser (überwiegend aus Holz) guter Zustand nur in Verbindung mit Wohngebäude Solaranlagen oder ähnliche Anlagen gelten als mitversichert, wenn die Anlagen im Wert 1914 berücksichtigt sind genereller Risikozuschlag 0,10 % Fotovoltaikanlagen Anlagen sind nicht mitversichert 2.1 Gebäudealter bis einschließlich 20 Jahre: Gefahren 2.3 ab Gebäudealter 41 Jahre: genereller Risikozuschlag 0,15 % 2.7 Zuschläge für gewerbliche Nutzung innerhalb des Wohngebäudes Gewerbefläche bis zu gemäß 25 % 50 % Tarifgruppen Geschäfts-Inhalt F Lw Sturm F LwSturm F1 und F 2 -,-- -,-- -,-- 0,05 %o 0,05 %o -,-- -,-- -,--0,20 %o 0,05 %o -,-- 0,80 %o 0,10 %o 0,20 %o 2,00 %o 0,10 %o 0,20 %o F3 0,10 %o F4 0,30 %o 0,05 %o 0,05 %o F5 und F6 1,00 %o 0,05 %o 0,05 %o F7 nicht versicherbar nicht versicherbar 2.8 Brutto-für-Netto-Nachlass: Für Neubauten bis Gebäudealter 5 Jahre wird ein Brutto-für-Netto-Nachlass in Höhe von 14,05 % gewährt. Der Nachlass gilt nur für Neugeschäft mit Dreifachdeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel im Classic- und Exclusiv-Schutz. Der Nachlass entfällt mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre. Dann wird mit der nächsten Hauptfälligkeit der gültige Grundbeitragssatz berechnet. Auf das außerordentliche Kündigungsrecht wird hingewiesen. Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise B. Elementarschadenversicherung (BWE 2014) nur in Verbindung mit VGV möglich VVG VGB 2012 Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2014) Satzung Versicherte Gefahren a) Überschwemmung des Versicherungsortes. Rückstauschäden gelten als mitversi chert, soweit das Gebäude, in dem sich die versicherten Räumlichkeiten befinden, über ein/e funktionsfähige/s Rückstauklappe/Rückstauventil verfügt. b) Erdbeben c) Erdsenkung d)Erdrutsch e)Schneedruck f)Lawinen g)Vulkan Versicherungssumme: wie Erstrisiko Beitrag: Einfamilienhaus 50 EURO netto Mehrfamilienhaus bis max. 6 Wohnungen 100 EURO netto. Selbstbeteiligung: 10 % der Schadensumme, mind. 250,- EURO, max. 1.500,- EURO. Annahmerichtlinien: Annahme von Risiken in Zone I + II nach Zürs massive Bauart ständig bewohnt. Risiken, welche nicht gezeichnet werden: keine Annahme bei Schäden in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung keine Annahme, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre das Grundstück durch Über schwemmung oder Starkniederschlag überflutet wurde keine Annahme von Risiken in Zone III + IV nach Zürs Risiken, die sich in einem Bereich befinden, welcher in den letzten 5 Jahren von einer Überschwemmung betroffen war. D. Sonstige Vereinbarungen und Hinweise Der Vermittler berät Sie bei Abschluss des Vertrages. Er ist zur Entgegennahme mündlicher Erklärungen und Angaben nicht bevollmächtigt, und zwar weder vor noch bei Vertragsabschluss. Sämtliche Erklärungen und Angaben sind daher schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch, wenn Erklärungen und Angaben dem Vermittler gegenüber, bereits bevor Sie diese Klausel gelesen haben, gesprächsweise geäußert wurden. Die selbständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vermittlern verboten und ohne rechtliche Wirkung für die Gesellschaft. Dem Antragsteller wird die Durchschrift des Versicherungsantrages nach Unterzeichnung sofort ausgehändigt. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Versicherer bestätigt werden. Zahlweise Jährlich, 1/2jährlich, 1/4jährlich, monatlich. Monatliche Zahlung ist nur bei Abbuchungsverfahren möglich. Die Mindestrate bei Lastschrift beträgt 20,- EURO. Der Folgebeitrag ist bei Beginn jeder Versicherungsperiode zuzüglich Versicherungssteuer zu entrichten. Nebengebühren Abgesehen von den gesetzlichen Abgaben (z. B. Versicherungssteuer) berechnen wir: 1. Mahngebühren in Höhe von 2,50 EURO. Mahngebühren bei qualifizierter Mahnung mind. 5,00 EURO. 2. Die Gebühren bei Rücklastschriften entsprechen den im Einzelfall vom Bankinstitut be lasteten Gebühren. Schlusserklärung Bitte prüfen Sie die Angaben und Erklärungen, die Sie oder der Vermittler für Sie in diesen Antrag oder in andere Schriftstücke geschrieben haben, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Antragsteller bestätigt, dass seine Erklärungen zu den Gefahrenumständen vollständig schriftlich niedergelegt wurden. Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrenumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen. C. Glasversicherung (AGIB 2012) VVG Allgemeine Bedingungen zur Glas-Zusatzversicherung (AGlB 2012) Satzung Der Versicherungsschutz setzt fertig eingesetzte und unbeschädigte Scheiben/Gegenstände voraus. Gebäudeverglasung Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glasbausteine, Profilbaugläser, Wintergärten. Glasarten z. B. Mehrscheiben-, Isolier- oder Normalglas sind versichert. Beim Wohnungswechsel ist dem Versicherer bei der schriftlichen Anzeige auch die neue gesamte Wohnfläche bei der Glasversicherung anzugeben (§ 9 AGIB 2012). Bei nicht ausreichender Gesamtflächenerfassung besteht eine Unterversicherung. Mobiliarverglasungen Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Aquarien/Terrarien bis Fassungsvermögen 120 l, Glaskeramikkochflächen, Induktionskochfelder, Cerankochfelder. Ausgeschlossen sind: Photovoltaikanlagen Scheiben von Sonnenkollektoren/Solaranlagen einschließlich deren Rahmen Scheiben und Platten aus Kuststoff Platten aus Glaskeramik optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind Scheiben und Platten aus Glas und Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays); Scheiben und Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Falle eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können (z. B. Glasmöbel). AMMERLÄNDER VERSICHERUNG VVaG Bahnhofstraße 8, 26655 Westerstede Tel. (0 44 88) 5 29 59 - 50, Fax (0 44 88) 5 29 59 -59 [email protected] www.ammerlaender-versicherung.de Vorstand: Axel Eilers (Vorsitzender) . Gerold Saathoff Aufsichtsratsvorsitzender: Helmut Oeltjendiers Registergericht Oldenburg HRB 201743 Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG
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