Antrag - Ammerländer Versicherung

Antrag auf
WohngebäudeVersicherung
 Elementarschäden
 Glas
Bahnhofstraße 8 . 26655 Westerstede
Telefon (044 88) 529 59 -800 . Telefax (044 88) 529 59- 59
[email protected]
www.ammerlaender-versicherung.de
seit 1923
AMMERLÄNDER
VERSICHERUNG
VERSICHERUNG AUF GEGENSEITIGKEIT VVaG
Antrag
neu
Ersatz
Versicherungsschein-Nr.
Antragsteller
Makler/Vermittler-Nr.
Herr Frau Name
Vorname
Straße und Hausnummer
PLZ
Telefon
E-Mail
Untervermittler/Aktenzeichen
.
.
Geburtsdatum
Wohnort
Versicherungsort (falls abweichend von o. g. Anschrift)
PLZ
Straße und Hausnummer
Wohnort
Beginn/Zahlung
.
.
Beginn: 00.00 Uhr
Zahlweise:
*Vertragsdauer: 1 Jahr
jährlich
*Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens
drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung
zugegangen ist.
1/2jährlich
Allgemeine Fragen
1/4jährlich
Ratenzuschläge:
monatlich6%
1/4jährlich5%
1/2jährlich3%
Monatliche Zahlung nur bei Abbuchungsverfahren
möglich. Mindestrate bei Lastschrift 20,– Euro.
monatlich
(Gefahrenumstände gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz)
Brutto-für-Netto-Nachlass erwünscht?
Gilt für Neubauten bis Gebäudealter 5 Jahre (siehe Rückseite A. Nr. 2.8)
Baujahr des Gebäudes
ja
nein
Bauweise der Außenwände
massiv (z. B. Mauerwerk, Putz)
nicht massiv (z. B. Leichtbau, Holz)
Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Doppelhaushälfte, Reihenhaus
Bauweise des Daches
hart (z. B. Ziegel, Schiefer)
weich (z. B. Holz, Reet)
Mehrfamilienhaus mit
Nutzung des Wohnhauses
ständig bewohnt (Erst-/Hauptwohnsitz)
Risikobeschreibung
(Gefahrenumstände gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz)
Mietparteien
nicht ständig bewohnt (z. B. Zweit-/Ferienhaus, Wochenendhaus)
1.Ist der Antragsteller Eigentümer der Gebäude?
ja
nein
Falls nein, Eigentümer eintragen
2.Befinden sich in einem der zu versichernden Gebäude Gewerbebetriebe?
nein
ja
Art des Betriebes
prozentualer Anteil
3.Befinden sich innerhalb des Gebäudes oder in einer Entfernung von 10 Metern
feuergefährliche Betriebe? (siehe Rückseite A. 1.6)
nein
ja
Art des Betriebes
4.Befindet sich eines der zu versichernden Gebäude
noch im Bau?
ja
nein
ja
ja
nein
7.Ist das Gebäude denkmalgeschützt?
ja
nein
8.Handelt es sich um
ein Schrebergartenhaus?
ja
nein
9.Risikozuschlagspflichtige Sonderausstattung:
Die Versicherung gegen Schäden durch Leitungswasser und Sturm/Hagel
beginnt erst, wenn das/die Gebäude bezugsfertig ist/sind.
5.Ist eines der zu versichernden Gebäude ganz oder
teilweise leerstehend?
6.Befinden sich außen am Gebäude
Verkleidungen aus Asbestzement?
Schwimmbecken (innerhalb oder außerhalb)
Photovoltaikanlage (nicht versicherbar)
Solaranlage (mitversichert, wenn im Wert 1914
berücksichtigt)
nein
Zusatzfragen bei Gebäuden ab Gebäudealter 41 Jahre (Wichtiger Hinweis siehe Rückseite A. Nr. 2.3)
Wurde in den letzten 10 Jahren ab Versicherungsbeginn eine vollständige Kernsanierung der Zu- und Ableitungsrohre (Abwasserleitungen) und der
Heizung durchgeführt?
ja, im Jahre
nein
(keine Annahme des Antrages möglich)
Anteilsversicherung/Vorversicherung/Vorschäden
(Gefahrenumstände gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz)
Sämtliche Vorversicherungen in den letzten 5 Jahren
Anteilsversicherung/Differenzdeckung
des Antragstellers und ggf. der Person,
die in häuslicher Gemeinschaft lebt
keine
Versicherer
Vertragsnummer
Bestehen zum beantragten Produkt ab Versicherungsbeginn
für Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebende Person
ja
nein
weitere Versicherungen?
gekündigt vom
VN
Versicherer
VN
Versicherer
wenn ja, für wen, bei welchem Versicherer, welche
Versicherungssumme?
Sämtliche Vorschäden (auch wenn dafür in den letzten 5 Jahren kein Versicherungsschutz bestanden hat)
VGV_Antr_07_15
keine
Anzahl
es sind nachfolgend aufgeführte Schäden eingetreten:
Schadenhöhe
Schadenart
Schadenjahr Versicherer/Versicherungsnummer
Versicherungsumfang
A. Wohngebäudeversicherung (VGB 2012 -- Wert 1914)
gegen Schäden durch
Feuer
Exclusiv
Leitungswasser
Classic
Sturm und Hagel
Vorläufiger Versicherungsschutz für Feuer-Rohbauversicherung
Hinweis siehe Rückseite A. Nr. 1.8
Ermittlung der Versicherungssumme
Ein entsprechender Buchstabe A – D ist anzukreuzen.
A
Wertermittlungsbogen der Ammerländer Versicherung
B
Einschätzung durch einen Bausachverständigen (Kopie des Gutachtens beifügen)
Wird die Versicherungssumme 1914 nach der Methode C ermittelt, und wünscht der Antragsteller keine Neueinschätzung der
zur Versicherung beantragten Gebäude, so kann die Ammerländer Versicherung im Schadenfall keine Gewähr für die Richtigkeit
der Versicherungssumme 1914 übernehmen. Im Falle der Ermittlung nach D dürfen seit damaliger Festsetzung der Versicherungssumme 1914 keine An-, Um- oder Ausbauten erfolgt sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt unter D ebenfalls der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung.
C Umrechnung des vom Antragsteller angegebenen Gebäude-Neubauwertes
D Übernahme vom Vorversicherer
WICHTIGER HINWEIS: Es folgt eine automatische Umstellung der Wohngebäudeversicherung bei Erreichen des tariflichen Alters in
die zum Zeitpunkt der Umstellung gültige Tarifgruppe ab nächster Fälligkeit (siehe Rückseite A. Nr. 2)
Gebäudebezeichnung nach Nutzungsart
z. B. Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Garage/Carport, Zwischenbau, Nebengebäude,
Gartenhaus etc.
Baujahr
Versicherungssumme 1914
in Mark
Es gilt eine generelle Selbstbeteiligung je Schaden (siehe Rückseite A. Nr. 2)
Jahresbeitrag
EURO/netto
Summe A.
B. Elementarschadenversicherung
(BWE 2014) nur in Verbindung mit VGV möglich
Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkungen,
Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Fragen zu den versicherten Gefahren
Schäden: War das Versicherungsgrundstück in den letzten 10 Jahren von Schäden betroffen, die entstanden sind durch
Überschwemmung
ja
nein
Lawinen
ja
nein
Erdrutsch
ja
nein
Schneedruck
ja
nein
Erdsenkung
ja
nein
Vulkanausbruch
ja
nein
Rückstau
ja
nein
Die Bewertung erfolgt nach ZÜRS.
Beitrag: Einfamilienhaus 50,- EURO netto, Mehrfamilienhaus bis max. 6 Wohnungen 100,- EURO netto
Selbstbeteiligung: 10 % der Schadensumme, mindestens 250,- EURO, maximal 1.500,- EURO.
C. Glasversicherung für Wohnungen
und Einfamilienhäuser (AGIB 2012)
Nettobeiträge
(Berechnung nach Wohnfläche)
Einfamilien-/Zweifamilienhaus
bis 9
0 m²
30,- EURO
bis 180 m² 35,- EURO
ab 181 m² 80,- EURO
Versicherung von Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des
Einfamilienhauses gegen Bruchschäden, jedoch ohne Beleuchtungskörper.
Wohnungen im Mehrfamilienhaus
bis 90 m²
25,- EURO
bis 180 m²
30,- EURO
ab 181 m²
80,- EURO
Beitragsfrei mitversichert sind: Ceran-Kochfelder und Aquarien bis 120 Liter
sowie Wintergärten.
Bitte die Hinweise und die Vertragsgrundlagen A, B, C auf den Rückseiten beachten.
Summe A. bis C.
Bemerkungen:
Zuschlag Zahlweise
+ Versicherungssteuer aus A.
+ Versicherungssteuer aus B. + C.
Gesamtbeitrag brutto
Beitrag gemäß Zahlweise
SEPA-Lastschriftmandat
Gläubiger-Identifikationsnummer der Ammerländer Versicherung: DE56ZZZ00000022435
Ich ermächtige die Ammerländer Versicherung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut
an, die von der Ammerländer Versicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Geldinstitut
IBAN
BIC
Name und Anschrift des Kontoinhabers (nur eintragen, wenn Versicherungsnehmer nicht der Kontoinhaber ist)
Herr Frau Name
Vorname
Straße
PLZ, Wohnort
E-Mail Kontoinhaber


Ort und Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
Bemerkungen:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn
Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Satzung sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ammerländer Versicherung, Bahnhofstraße 8, 26655 Westerstede. Bei einem Widerruf
per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0 44 88 / 5 29 59-59, per E-Mail an: [email protected].
.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der
Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum
Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten, hierauf verzichten wir jedoch. Die Erstattung zurück zu zahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spä-testens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur
Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
mit einer Laufzeit von weniger als einen Monat.
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ich willige ein, dass die Ammerländer Versicherung im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderung) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie
zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende
Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Ammerländer Versicherung meine
allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führt und an die für mich zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies
der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ich ermächtige die Ammerländer Versicherung bei allen Vorversicherern des
im Antrag nachgefragten Zeitraums alle risikorelevanten Daten, insbesondere Anzahl und Höhe der Vorschäden nachzuprüfen.
Diese Einwilligung gilt in Verbindung mit dem „Merkblatt zur Datenverarbeitung“, das Sie mit dem Versicherungsschein übersandt bekommen.
Besonderer Service
Um unseren Online-Service nutzen zu können, bitten wir Sie um folgende Einverständniserklärung.
Ich bin damit einverstanden, dass mir Informationen über allgemeine Änderungen/neue Produkte per E-Mail zugeschickt werden.
Ich habe die Mitteilung über die Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG gelesen und rechtzeitig vor Antragstellung die
Satzung, die Verbraucherinformation einschließlich der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz
und die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen erhalten.
Unterschriften

Ort und Datum

Unterschrift des Antragstellers

Unterschrift des Vermittlers
WICHTIGE MITTEILUNG
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass
Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch
solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder
unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der
Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie
die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir
die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos
kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
4. Ausübung unserer Rechte
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob
fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht,
wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch
zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene
Umstand
 weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur
innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände
anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht
berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
kannten.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in
Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
 noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig
verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden
der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind
bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist,
nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise
Allgemein
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag einschließlich der Widerrufsbelehrung, den Risikobeschreibungen, dem Versicherungsschein und den gesetzlichen
Bestimmungen, der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Satzung, den allgemeinen und
besonderen Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen.
Die Verbraucherinformationen bestehen aus dem Produktinformationsblatt, der Information
gemäß §§ 1 ff. VVG-InfoV, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung sowie den Hinweisen nach
§ 28 Abs. 4 VVG und § 19 Abs. 5 VVG.
Auf das Versicherungsverhältnis findet das deutsche Recht Anwendung.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände
nach §§§ 17, 21, 29 ZPO und § 215 VVG.
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsleistungen – Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Tel. 02 28 / 4 22-80, Fax 02 28 / 4 22-74 94.
Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für Sie als weiterer
Service die Möglichkeit gegeben, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch
zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten.
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080 632, 10006 Berlin
Tel: +49 (0) 1804 / 224424 (24 Cent/Anruf)
Fax: +49 (0) 1804 / 224425
E-Mail: [email protected]
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Geltungsbereich: Deutschland, keine Übernahme ausländischer Risiken
Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft beginnt mit Abschluss eines Versicherungsvertrages und
endet mit dessen Ablauf. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
1. Erläuterungen zum Versicherungsumfang
Die maximale Versicherungssumme beträgt 100.000 Mark (Wert 1914).
Die genannten Beiträge gelten nur für Versicherungen der Gebäude der BAK I und II
und FHG I und II. Für Gebäude der BAK III wird ein Zuschlag erhoben.
Nicht versicherbar sind Gebäude der Bauartklassen BAK IV und V sowie FHG III.
Bauartkl. Umfassungswände
Bedachung
BAK I
massiv (Mauerwerk, Beton)
BAK II
Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl oder hart; z. B.: Ziegel,
Sathlbetonkonstruktionen mit Wandplattenverkleidung aus anderem Schiefer, Beton,
Material als Holz und Kunststoff (z. B. Profilblech)
Zementplatten
BAK III
Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art. Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff
Metall, gesandete
Dachpappe
BAK IV wie Klasse I oder II
weich, z. B.
mit Holz, Reet
BAK V
wie Klasse III
Schilf, Stroh,
Wellpappen (Onduline)
FHG I
in allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – aus
feuerbeständigen Bauteilen
FHG II
Fundament massiv; tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen und dergl.; Umfassungswände und tragende Konstruktionen nach innen und außen mit feuerhemmenden, nicht brennbaren Baustoffen ummantelt bzw. verkleidet (z. B. Putz, Klinker, Gipsplatten; nicht Metall-
oder Metallfolien)
FGH III Wie Gruppe II, jedoch ohne feuerhemmende
Ummantelung bzw. Verkleidung
hart; z. B.
Ziegel, Schiefer, Beton, Zementplatten, Metall.
Metall, Gesandete
Dachpappe
A. Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGB 2012)

VVG
Allgemeine Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2012)
 Besondere Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung
 Satzung

1.1Versicherungsumfang
Versichert ist der Neuwert von Schäden an Gebäuden durch Feuer (Brand, Blitzschlag,
Explosion), Leitungswasser (Frost, Rohrbruch), Sturm / Hagel.
Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise
1.2Antragsaufnahme
Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden.
Unterjährige Versicherungen – also kurzfristiges Geschäft – werden grundsätzlich nicht
gezeichnet.
1.3Vertragsbeginn/-ablauf
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn,
frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung. Die Vertragsdauer darf höchstens
drei Jahre betragen.
1.4 Versichert werden
 Ein- und Zweifamilienhäuser, auch mit teilgewerblicher Nutzung, die mindestens
zu 50 % Wohnzwecken dienen
 Mehrfamiliengebäude, auch mit teilgewerblicher Nutzung, die mindestens
zu 50 % Wohnzwecken dienen
 jeweils einschließlich dazugehöriger Garagen und Nebengebäude
1.5 Anfragepflichtige Risiken
 Gebäude, für die keine Dreifachdeckung (Feuer, Leitungswasser und Sturm)
beantragt wurde
 Gebäude, die innerhalb der letzten 5 Jahre von mehr als 2 Vorschäden
betroffen waren
 Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt oder Anträge, die abgelehnt wurden
 Gebäude, die dauernd oder vorübergehend (z. B. wegen Umbauarbeiten)
unbewohnt sind
 Versicherungen zum Zeitwert
 Wohnungsbau- und ähnliche Gesellschaften, kommunale Risiken
1.6
Nicht versichert werden
Gebäude über 100.000 Mark (Wert 1914) Versicherungssumme
 Risiken in Gebäuden mit ungewöhnlicher Nutzung (feuergefährliche Betriebe)
 Schrebergartenhäuser

Gefahrerhöhung durch feuergefährliche Betriebe Direktionsanfrage!
Gefahrerhöhung z. B. durch Bars, Diskotheken und dergleichen, Holz- und Kunststoffbetriebe, Lackierereien, Mühlen, Polstereien sowie sonstige besondere feuergefährliche
Betriebe, innerhalb des Gebäudes oder innerhalb 10 m Entfernung.
1.7
Verbundene Versicherung
Eine „Verbundene Versicherung“ ist die in einem Versicherungsvertrag zusammengefasste Versicherung gegen mehrere Gefahren unter Zugrundelegung der dafür in Betracht kommenden einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
1.8Feuer-Rohbauversicherung
Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung not
wendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des
Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zum Ablauf von 24 Mo
naten, zuschlagsfrei gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder
Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner
Ladung versichert. Voraussetzung für die beitragsfreie Rohbauversicherung ist eine
Vertragsdauer von mindestens 1 Jahr nach Bezugsfertigkeit. Sollte nach Ablauf der
Feuer-Rohbauversicherung kein Anschlussvertrag zur Wohngebäudeversicherung er
folgen, so wird für die Bearbeitung der Feuer-Rohbauversicherung eine Kostenpau
schale in Höhe von z. Z. 70,- EURO zuzügl. der gesetzlichen Versicherungssteuer erhoben.
2.Tarifierung
Es folgt eine automatische Umstellung der Wohngebäudeversicherung bei Erreichen
des tariflichen Alters in die zum Zeitpunkt der Umstellung gültige Tarifgruppe ab nächster Fälligkeit.
Ein- und Zweifamilienhäuser
Classic-SchutzExclusiv-Schutz
SB 250,- EURO
SB 250,- EURO
F, Lw, St/Hagel
0,50 %o
F, Lw
F, St/Hagel Lw, St./Hagel
Feuer Leitungswasser St/Hagel 0,40
0,20
0,45
0,10
0,30
0,15
%o
%o
%o
%o
%o
%o
0,55
0,45
0,25
0,50
0,15
0,35
0,20
%o
%o
%o
%o
%o
%o
%o
2.2 ab Gebäudealter 21 Jahre bis einschließlich 40 Jahre:
Gefahren
Classic-SchutzExclusiv-Schutz
SB 500,- EURO
SB 500,- EURO
F, Lw, St/Hagel
0,70 %o
F, Lw
F, St/Hagel Lw, St./Hagel
Feuer Leitungswasser St/Hagel 0,60
0,30
0,65
0,15
0,45
0,20
%o
%o
%o
%o
%o
%o
Gefahren
F, Lw, St/Hagel
F, Lw
F, St/Hagel Lw, St./Hagel
Feuer Leitungswasser St/Hagel Classic-SchutzExclusiv-Schutz
SB 1.000,- EURO
SB 1.000,- EURO
1,20 %o1,30 %o
%o1,10 %o
%o0,55 %o
%o1,20 %o
%o0,25 %o
%o1,00 %o
%o0,45 %o
1,05
0,50
1,15
0,20
0,95
0,40
Für Gebäude ab Gebäudealter 41 Jahre muss eine Direktionsanfrage erfolgen. Eine Annahme kann nur erfolgen, wenn in den letzten 10 Jahren ab Versiche
rungsbeginn eine vollständige Kernsanierung der Zu- und Ableitungsrohre (Ab
wasserleitungen) und der Heizung v
orgenommen wurde.
Das Datum der Fertigstellung der Kernsanierung muss im Antrag vermerkt werden.
2.4Mehrfamilienhäuser
Annahmevoraussetzungen und Selbstbeteiligung wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Zuschlag auf die Konditionen von Ein- und Zweifamilienhäuser:
Gebäudealter
LW u. St
bis 20 Jahre
ab 21 bis 40 Jahre
ab 41 Jahre
0,10 %o0,20 %o--0,20 %o0,25 %o--Direktionsanfrage; bei Annahme Zuschlag 0,40 %o
LW
0,75
0,65
0,35
0,70
0,20
0,50
0,25
%o
%o
%o
%o
%o
%o
%o
Sturm
2.5 Postleitzahlenbereiche mit 40 % Beitragszuschlag
Für Risiken innerhalb folgender Postleitzahlenbereiche wird auf den Grundbeitragssatz ein
Zuschlag in Höhe von 40 % erhoben:
21039 – 21529
25335 – 25999
22113 – 22969
27498
23552 – 23919
24103 – 24999
2.6 Zuschläge für Gefahrenerhöhungen und besondere Risiken:

Schwimmbecken (innerhalb und außerhalb)

LW
Ferien- und Wochenendhäuser
200 % Zuschlag

nicht ständig bewohnte Wohnungen und Wohnhäuser
0,40 %o
200 % Zuschlag
ständig bewohnte Wohnhäuser mit mehr als 3 Ferienwohnungen
F
Lw
0,10 %o
0,20 %o
 Außenwände überwiegend aus Holz und harte Dachung (neue Wohnhäuser aus Holz nach den entsprechenden Bauvorschriften)
F
0,50 %o


überwiegend weiche Dachung (Reet, Stroh, usw.)
keine Annahme

denkmalgeschützte Häuser
keine Annahme

Gartenhäuser (überwiegend aus Holz) guter Zustand
nur in Verbindung mit Wohngebäude

Solaranlagen oder ähnliche Anlagen
gelten als mitversichert, wenn die Anlagen
im Wert 1914 berücksichtigt sind
genereller Risikozuschlag 0,10 %
 Fotovoltaikanlagen
Anlagen sind nicht mitversichert
2.1 Gebäudealter bis einschließlich 20 Jahre:
Gefahren
2.3 ab Gebäudealter 41 Jahre:
genereller Risikozuschlag 0,15 %
2.7 Zuschläge für gewerbliche Nutzung innerhalb
des Wohngebäudes
Gewerbefläche bis
zu gemäß
25 %
50 %
Tarifgruppen
Geschäfts-Inhalt F Lw Sturm F LwSturm
F1 und F 2
-,--
-,--
-,--
0,05 %o
0,05 %o
-,--
-,--
-,--0,20 %o
0,05 %o
-,--
0,80 %o
0,10 %o
0,20 %o
2,00 %o
0,10 %o
0,20 %o
F3
0,10 %o
F4
0,30 %o
0,05 %o
0,05 %o
F5 und F6
1,00 %o
0,05 %o
0,05 %o
F7 nicht versicherbar
nicht versicherbar
2.8 Brutto-für-Netto-Nachlass:
Für Neubauten bis Gebäudealter 5 Jahre wird ein Brutto-für-Netto-Nachlass in
Höhe von 14,05 % gewährt. Der Nachlass gilt nur für Neugeschäft mit Dreifachdeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel im Classic- und Exclusiv-Schutz.
Der Nachlass entfällt mit Erreichen des Gebäudealters 6 Jahre. Dann wird mit
der nächsten Hauptfälligkeit der gültige Grundbeitragssatz berechnet. Auf das
außerordentliche Kündigungsrecht wird hingewiesen.
Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise
B. Elementarschadenversicherung (BWE 2014)
nur in Verbindung mit VGV möglich
 VVG
 VGB 2012
 Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer
Elementarschäden (BWE 2014)
 Satzung
Versicherte Gefahren
a) Überschwemmung des Versicherungsortes. Rückstauschäden gelten als mitversi chert, soweit das Gebäude, in dem sich die versicherten Räumlichkeiten befinden,
über ein/e funktionsfähige/s Rückstauklappe/Rückstauventil verfügt.
b) Erdbeben
c) Erdsenkung
d)Erdrutsch
e)Schneedruck
f)Lawinen
g)Vulkan
Versicherungssumme: wie Erstrisiko
Beitrag: Einfamilienhaus 50 EURO netto
Mehrfamilienhaus bis max. 6 Wohnungen 100 EURO netto.
Selbstbeteiligung: 10 % der Schadensumme, mind. 250,- EURO, max. 1.500,- EURO.
Annahmerichtlinien:
 Annahme von Risiken in Zone I + II nach Zürs
 massive Bauart
 ständig bewohnt.
Risiken, welche nicht gezeichnet werden:
 keine Annahme bei Schäden in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung
 keine Annahme, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre das Grundstück durch Über
schwemmung oder Starkniederschlag überflutet wurde
 keine Annahme von Risiken in Zone III + IV nach Zürs
 Risiken, die sich in einem Bereich befinden, welcher in den letzten 5 Jahren von einer
Überschwemmung betroffen war.
D. Sonstige Vereinbarungen und Hinweise
Der Vermittler berät Sie bei Abschluss des Vertrages. Er ist zur Entgegennahme mündlicher Erklärungen und Angaben nicht bevollmächtigt, und zwar weder vor noch bei Vertragsabschluss. Sämtliche Erklärungen und Angaben sind daher schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch, wenn Erklärungen und Angaben dem Vermittler gegenüber, bereits
bevor Sie diese Klausel gelesen haben, gesprächsweise geäußert wurden.
Die selbständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vermittlern verboten und ohne
rechtliche Wirkung für die Gesellschaft.
Dem Antragsteller wird die Durchschrift des Versicherungsantrages nach Unterzeichnung sofort ausgehändigt.
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Versicherer
bestätigt werden.
Zahlweise
Jährlich, 1/2jährlich, 1/4jährlich, monatlich. Monatliche Zahlung ist nur bei Abbuchungsverfahren möglich. Die Mindestrate bei Lastschrift beträgt 20,- EURO. Der Folgebeitrag ist bei
Beginn jeder Versicherungsperiode zuzüglich Versicherungssteuer zu entrichten.
Nebengebühren
Abgesehen von den gesetzlichen Abgaben (z. B. Versicherungssteuer) berechnen wir:
1. Mahngebühren in Höhe von 2,50 EURO.
Mahngebühren bei qualifizierter Mahnung mind. 5,00 EURO.
2. Die Gebühren bei Rücklastschriften entsprechen den im Einzelfall vom Bankinstitut be lasteten Gebühren.
Schlusserklärung
Bitte prüfen Sie die Angaben und Erklärungen, die Sie oder der Vermittler für Sie in diesen
Antrag oder in andere Schriftstücke geschrieben haben, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Antragsteller bestätigt, dass
seine Erklärungen zu den Gefahrenumständen vollständig schriftlich niedergelegt wurden.
Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrenumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrumstände können den Versicherer berechtigen, den
Versicherungsschutz zu versagen.
C. Glasversicherung (AGIB 2012)
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VVG
Allgemeine Bedingungen zur Glas-Zusatzversicherung (AGlB 2012)
Satzung
Der Versicherungsschutz setzt fertig eingesetzte und unbeschädigte
Scheiben/Gegenstände voraus.
Gebäudeverglasung
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Veranden, Loggien,
Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glasbausteine, Profilbaugläser, Wintergärten.
Glasarten z. B. Mehrscheiben-, Isolier- oder Normalglas sind versichert.
Beim Wohnungswechsel ist dem Versicherer bei der schriftlichen Anzeige auch die neue
gesamte Wohnfläche bei der Glasversicherung anzugeben (§ 9 AGIB 2012). Bei nicht
ausreichender Gesamtflächenerfassung besteht eine Unterversicherung.
Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln,
Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten,
Aquarien/Terrarien bis Fassungsvermögen 120 l, Glaskeramikkochflächen, Induktionskochfelder, Cerankochfelder.
Ausgeschlossen sind:
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Photovoltaikanlagen
Scheiben von Sonnenkollektoren/Solaranlagen einschließlich deren Rahmen
Scheiben und Platten aus Kuststoff
Platten aus Glaskeramik
optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
Scheiben und Platten aus Glas und Kunststoff, die Bestandteil elektronischer
Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind
(z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays);
Scheiben und Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind,
dass sie im Falle eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten
Gegenstände getrennt werden können (z. B. Glasmöbel).
AMMERLÄNDER
VERSICHERUNG VVaG
Bahnhofstraße 8, 26655 Westerstede
Tel. (0 44 88) 5 29 59 - 50, Fax (0 44 88) 5 29 59 -59
[email protected]
www.ammerlaender-versicherung.de
Vorstand: Axel Eilers (Vorsitzender) . Gerold Saathoff
Aufsichtsratsvorsitzender: Helmut Oeltjendiers
Registergericht Oldenburg HRB 201743
Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG