Bundesministerium für Inneres Frau Bundesministerin Mag

Bundesministerium für Inneres
Frau Bundesministerin
Mag. a Johanna Mikl-Leitner
Herrengasse 7
1010 Wien
DVR: 0013145
Zahl: BGM-B/10c-089-2015/Kü
Villach, 22. Dezember 2015
E-Mail: [email protected]
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
ich will Ihnen meine Empörung darüber zum Ausdruck bringen, dass wir Villacher
in der causa Flüchtlings-Großquartier in der Henselkaserne erneut vor vollendete
Tatsachen gestellt wurden. Bei meiner Informationsveranstaltung vor mehr als
300 besorgten Bürgerinnen und Bürgern auf der Fellach hat uns der Vertreter I hres Ministeriums, Otmar Roschitz, Anfang Dezember zugesagt, uns zukünftig o ffen über die weitere Vorgangsweise zu informieren.
Das ist leider wieder nicht passiert. Jetzt erreicht uns die Nachricht, dass die
Flüchtlingseinrichtung seitens des Innenministeriums bereits verordnet und damit
fixiert ist. Ich erachte es als Vertrauensbruch, dass wir erneut aus externen Quellen wie aus den Medien von Ihrem Vorhaben erfahren.
Dies entsetzt mich umso mehr, als auch ich den verunsicherten Anrainerinnen
und Anrainern im Wort bin, sie sofort über jede Neuigkeit in dieser sensiblen A ngelegenheit in Kenntnis zu setzen. Meiner Informationspflicht den Bürgerinnen
und Bürgern gegenüber kann ich leider nicht nachkommen, weil Sie, Frau Bu ndesministerin, die Entscheidung einfach über unsere Köpfe hinweg getroffen h aben.
Günther Albel | 9500 Villach, Rathaus |T 0 42 42/205 - 1000 | E [email protected] | www.villach.at
Auch jene drei Schreiben, die wir in den vergangenen Wochen an Sie gerichtet
haben, um die vielen drängenden Fragen zu klären, die mit einem Flüchtlings Großquartier in der Henselkaserne verbunden sind, blieben Ihrerseits konsequent
unbeantwortet. Dass wir uns – statt einer ergiebigen, uns zustehenden Information – nicht mit vorgefertigten Weihnachtswünschen zufrieden geben, werden Sie
verstehen.
Ich ersuche Sie mit aller Entschlossenheit, mir und den Villacherinnen und Vill achern bis 31. Dezember 2015 folgende Fragen zu beantworten, die bei der Info rmationsveranstaltung von Bürgerinnen und Bürgern gestellt wurden:
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Wie lange bleibt Ihre Verordnung für die Henselkaserne aufrecht? Erlischt sie
mit dem Tag, an dem wir die Asylwerberquote erfüllen? Ich gehe davon aus,
dass wir im Sommer 2016 die uns vorgeschriebene Zahl erreicht haben.
Wie viele Flüchtlinge sollen in der Henselkaserne untergebracht werden?
Wer wird die Quartiere betreiben? Wer versorgt die Flüchtlinge?
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind angedacht, sowohl nach innen als auch
nach außen? Wird die Polizei in diesem Stadtteil verstärkt, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen?
Wie werden die Flüchtlinge in das Großquartier gebracht? Welche Möglichkeiten haben sie, sich im Umfeld zu bewegen?
Wird es eine Informationsveranstaltung des Innenministeriums für die Bürg erinnen und Bürger geben?
Werden hier nur Männer leben oder Familien? Welchen Religionsgemei nschaften werden sie angehören?
Wie lange sollen die Flüchtlinge hier leben?
Wie können die Anrainerinnen und Anrainer mit den Flüchtlingen in Kontakt
treten?
Welche konkreten Maßnahmen denken Sie zur Integration der Flüchtlinge zu
setzen?
Wird es Ausgangssperren geben?
Sind Container oder Zelte für die Unterbringung vorgesehen?
Welche Auswirkungen hat das Flüchtlings-Großquartier auf die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres in der Henselkaserne?
Was bedeutet ihre Verordnung für das hier untergebrachte Munitionsdepot?
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Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich darf Sie nochmals darauf hinweisen,
dass wir in der schwierigen Frage der Flüchtlingssituation alle an einem Strang
ziehen müssen und wir die Bürgerinnen und Bürger auf unserer Seite brauchen.
Deshalb, und weil ich die Sorgen und Ängste ernst nehme, gibt es eine Informationspflicht aller Verantwortlichen. Die Antworten sind Sie uns bisher schuldig
geblieben. Die Villacherinnen und Villacher haben jedoch ein Recht darauf zu
wissen, was – zumal in einer so sensiblen Thematik - in ihrer Stadt und vor ihrer
Haustüre passiert.
Ich ersuche Sie nochmals, uns diese Fragen bis spätestens 31. Dezember 2015
zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Albel
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