++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ bvvp-online-Newsletter++++++bvvp-online-Newsletter++++++bvvp-online-Newsletter ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Ausgabe Nr. 7/15, 06.07.2015, nur für Mitglieder der 17 Regionalverbände des bvvp Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist der neue bvvp-online-newsletter Nr 7/15. Es gibt – wie angekündigt – endlich eine Neuigkeit hinsichtlich des Bewertungsausschusses. Er hatte unsere Honorarnachzahlungen tatsächlich am 23.6. auf der Tagesordnung. Glücklicherweise waren inzwischen die Angriffe auf den KBV-Vorsitzenden abgewehrt und abgeflaut, so dass er hier nicht mehr ganz so unter Beschuss antreten musste (s. Punkte 2.14. u. 2.15). Die KBV hat sich dann sogar erstaunlich vehement für unsere Interessen eingesetzt (s. Punkte 1.1., 1.2., 2.1., 2.2). So musste schließlich wegen unvereinbarer Positionen zwischen KBV und Kassen der Erweitere Bewertungsausschuss unter Vorsitz des Unabhängigen, Prof. Wasem, angerufen werden. Das ist aber keine Verschleppung, sondern wir hatten darauf gehofft, weil eine schnelle Einigung sicher zu unseren Ungunsten gewesen wäre. Jetzt setzen wir also unsere Hoffnung letztlich auf die Entscheidung des Unabhängigen! Und auch hinsichtlich des umkämpften Versorgungsstärkungsgesetzes gibt es die Neuigkeit, dass es jetzt endgültig beschlossen ist und in Kürze in Kraft tritt (s. Punkte 2.1 bis 2.10). Es wird auch spürbare Auswirkungen auf die Abläufe Ihrer Praxis haben, z.B. wegen der Einbeziehung auch der Psychotherapeuten in die 4-WochenRegelung bei der Vergabe der Facharzttermine ab 2017. Hier werden Sie von den KVen, die die Terminservicestellen einrichten müssen, wohl noch informiert werden. Weniger zu erwarten ist, dass die KVen Sie darüber informieren werden, dass auch die neuen Aufkaufregelungen Auswirkungen auf geplante Praxisabgaben haben werden. Praxisabgeber sollten auf keinen Fall – d.h. noch weniger, als es bisher angesagt war – ihre Praxis gegen Ende zu sehr herunterfahren, weil der Versorgungsauftrag dann nicht mehr ausgefüllt wird. Außerdem: Im neuen Gesetz haben die KVen eine Prüfpflicht, sodass dann in überversorgten Gebieten möglicherweise leichter bei fehlender Substanz ohne Entschädigung entzogen wird. (s. Punkte 2.8, 2.10., 2.11, 3.2). Mit kollegialen Grüßen verbleibe ich im Namen des Vorstands Dr. Frank Roland Deister, Vorstandsmitglied des bvvp 1 ___________________________________________________________________ Inhaltsübersicht 1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände 1.1. Angemessene Vergütung der Psychotherapie 1.2. Zum Nicht-Beschluss des Bewertungsausschusses 1.3. Das neue Versorgungsstärkungsgesetz: Welche Veränderungen betreffen uns Psychotherapeuten? 1.4. bvvp-Pressemitteilung: Der bvvp spricht sich für faire Preise bei der Abgabe von Praxissitzen aus 2. Aktuelle Gesundheitspolitik 2.1. Die KBV verlangt von den Kassen höhere Honorare für Psychotherapeuten 2.2. Noch keine Einigung beim Honorar für Psychotherapeuten 2.3. Versorgungsstärkungsgesetz ist beschlossen 2.4. Bessere Versorgung von Kassenpatienten: Was das neue Gesetz bringt 2.5. Psychotherapeuten befürchten schlechtere Versorgung durch Gesetz 2.6. Sprechstunde möglich, Praxisabbau begrenzt, Befugnisse erweitert 2.7. Zukünftig mehr Psychotherapien durch Jobsharing 2.8. Welche Ausnahmen von der Aufkaufregelung derzeit vorgesehen sind 2.9. Überraschende Änderung am VSG - Heckens Amtszeit bleibt befristet - vorerst 2.10. ZI-Analyse: Immer noch 12.000 Arztsitze gefährdet 2.11. Kassensitze für Psychotherapeuten - Verband warnt vor unseriösen Preisen beim Praxiskauf 2.12. Deutschlands erstes Präventionsgesetz verabschiedet 2.13. Psychotherapeutischer Sachverstand zukünftig gefragt 2.14. Resolution der Konzertierten Aktion der Berufsverbände 2.15. FALK-KVen wollen Streit um KBV-Führung beilegen 2.16. Investition in ambulante Medizin bringt Einsparungen 2.17. Ärztliche Psychotherapie: Biopsychosoziale Einheit im Fokus 2.18. Spezifisch ärztliche Kompetenz in der Psychotherapie unersetzbar 2.19. Reform der psychotherapeutischen Ausbildung – Ziel: Direktausbildung 2.20. Krankheitsliste - Demenz ist drin, ADHS draußen 2.21. Bericht über Sicherheitslücke bei Gesundheitskarte 2.22. Neue Sicherheitsrichtlinien - Gesundheitskarte muss schon wieder ausgetauscht werden 2.23. Grünes Licht für Telematik-Pläne 2.24. Vorratsdatenspeicherung - Kabinett gibt grünes Licht 2.25. Psychotherapie: Krankenkassen verzögern und informieren falsch 2.26. Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen gefährdet 2.27. Niedersachsen fordert Dolmetscher für Traumatherapien 2.28. Unabhängige Patientenberatung gefährdet 2.29. TK-Boschüre: Gesund studieren 2 2.30. Gegen Verbote und Abstinenzgebote 2.31. Psychische Erkrankungen: Niederschwellige Therapieangebote ausbauen 2.32. Psychotherapie muss deutlich flexibler werden 2.33. Kinder und Eltern in Beratungsstellen häufiger psychisch krank 2.34. G-BA auf gesundheitspolitischem Irrweg 2.35. Lange Wartezeiten: Sechs Monate leiden bis zur Psychotherapie 2.36. Ertragsvergleich Ärzte vs. Psychotherapeuten 2.37. Schwerstkranke und sterbende Menschen psychotherapeutisch versorgen 3. Praxis 3.1. bvvp Bundeshomepage: Nützliche Informationen und Angebote für die Mitglieder im bvvp 3.2. Praxisabgabe - Langsames Ausklingen-Lassen ist riskant 3.3. Praxisgemeinschaft: Zugriff auf Patientendaten muss streng geregelt sein 3.4. Juristische, praktische und psychodynamische Aspekte der beruflichen Verschwiegenheit 3.5. Wenn die Seele streikt 3.6. Frauen mit Behinderungen stärken 4. Rechtliches und Urteile 4.1. Urteil zur Vergütungspflicht der praktischen Tätigkeit von PiA 4.2. BSG-Urteil zu hälftigen Versorgungsaufträgen 5. Medien und Wissenschaft 5.1. Seht mich verschwinden – Kinostart am 02.07.2015 5.2. Wenn das Leben stillsteht 5.3. Wie aus Kindern Therapiefälle werden 5.4. Versorgungsforschung aus der Genderperspektive: neuere Antidepressiva bei männlichen und weiblichen Patienten gleich häufig eingesetzt 5.5. „Wir werden nicht als Täter geboren, aber auch nicht als weißes Blatt“ 5.6. „Unsere Patienten gelten als verrückt, nicht als krank“ 5.7. Studie deckt auf - Das macht Männer zu Kinderschändern 5.8. Jedes fünfte Kind betroffen - Ärzte fordern mehr Angebote für psychisch auffällige Kinder 5.9. Das Böse beginnt im Gehirn 5.10. „Wer krank wird, ist ein Verlierer“ 5.11. Raus aus dem Teufelskreis der Panik 5.12. Am Tisch mit Marianne Leuzinger-Bohleber, "Fremdenfreundin“ 5.13. Interview mit Otto Kernberg, dem berühmtesten Psychiater der Welt 5.14. Interview mit ERICH FROMM 5.15. Mit dem Smartphone gegen Depressionen 5.16. Video zur Situation der PiA 3 1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände 1.1. Angemessene Vergütung der Psychotherapie Bewertungsausschuss kann sich nicht einigen und ruft den Erweiterten Bewertungsausschuss an Am 23.6.2015 hatte der Bewertungsausschuss zu entscheiden, ob die Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen noch den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genügt. Nach diesen Vorgaben muss es einem Psychotherapeuten bei maximalem persönlichem Einsatz und optimaler Praxisausstattung möglich sein, wenigstens das durchschnittliche Einkommen vergleichbarer Arztgruppen zu erzielen. Weil KBV und GKV-Spitzenverband sehr divergierende Anträge in die Sitzung einbrachten, gab es keine Mehrheit für einen der beiden Anträge, so dass der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen werden musste. Um genügend Zeit für eine gründliche Befassung mit der komplizierten rechtlichen Materie zu haben, wurde eine Vertagung auf die nächste Sitzung im August beschlossen. Die Vertreter der Psychotherapeuten in den Honorargremien der KBV, Best und Doebert, sehen in der Anrufung des Erweiterten Bewertungsausschusses einen ersten Erfolg. Sie hatten eine Einigung im Bewertungsausschuss auf Kosten der Psychotherapeuten befürchtet. Tatsächlich war im Vorfeld zu hören gewesen, dass die Kassen eine Anpassung der Psychotherapeutenhonorare auf lange Sicht nicht für nötig halten. Nachdem sich eine Mehrheit der KVen nach langen Diskussionen für eine Positionierung zu Gunsten der Psychotherapeuten entschieden hatte und die KBV diese Position sehr überzeugend vorgetragen hatte, können die Psychotherapeuten nun ihre Erwartungen auf eine sachgerechte und rechtlich einwandfreie Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschuss setzen. Zur Vorgeschichte: Der Bewertungsausschuss hatte bereits am 23.12.2013 beschlossen, die Psychotherapiehonorare auf ihre Rechtmäßigkeit bis zum 30.6.2014 zu überprüfen. Die fast einjährige Verzögerung hatte zu Protestaktionen der Psychotherapeuten geführt und zur Aufforderung an das BMG, aufsichtsrechtlich tätig zu werden. Zur Sitzung des Bewertungsausschusses hatten zwei divergierende Beschlussanträge vorgelegen: Während die KBV in ihrem Antrag feststellt, dass eine angemessene Vergütung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Jahre 2012 nicht gegeben war, sah der Krankenkassenvorschlag keine Nachzahlungspflicht für dieses und die Folgejahre. Nun wird der Erweiterte Bewertungsausschuss zu entscheiden haben. Quelle: bvvp, 24.06.15 4 1.2. Zum Nicht-Beschluss des Bewertungsausschusses Der Bewertungsausschuss tagt unter dem Verschwiegenheitsgebot der Teilnehmer. Einzelheiten über Positionen und Argumente dürfen von den Teilnehmern nicht veröffentlicht werden. Insofern sind wir, die wir Bescheid wissen, weil wir dabei waren, dennoch darauf angewiesen, dass zunächst andere etwas ausplaudern, ehe man direkt berichten kann. Die Position der Krankenkassen wurde weit im Vorfeld so ähnlich schon einmal vorgebracht und von KV-Chefs dann in Vertreterversammlungen ausgeplaudert. Die Begründung ist klar: es kostet die Kassen viel Geld. Bei Nachzahlungen, für die die Kassen ab 2013 zuständig sind, sehen die Kassen, dass es mehrere 100 Mio. kosten könnte, ohne dass dadurch die Versorgung ihrer Mitglieder besser werden würde. Knackpunkt in allen Diskussionen im Vorfeld auch mit den KVen ist das sog. normative Helferinnen-Gehalt, das in jede Sitzung bisher einfließt und nun weiterhin einfließen würde, obwohl Psychotherapeuten real kein Personal beschäftigen. Das BSG hat aber deutlich dargestellt dass es nicht um reales Honorar geht sondern um die Berechnung eines Mindesthonorars. Die entscheidende Rechtsfrage ist nun: Wird das BSG dem Bewertungsausschuss zugestehen, im Sinne der Gestaltungsfreiheit der Selbstverwaltung so weit von den bisherigen Urteilen abzuweichen, in dem kein normatives Personal oder nur Zuschläge für einen Teil der Praxen vorgesehen werden. Für diese Frage muss auch Prof. Wasem, Unparteiischer im erweiterten Bewertungsausschuss eine Abschätzung treffen. Unsere Befürchtung, dass sich KBV und Kassen auf unsere Kosten einigen, ist nun doch nicht eingetreten, wofür wir ziemlich kämpfen mussten. Nun haben wir die KBV mit der Mehrheit der KVen hinter uns! Quelle: Jürgen Doebert, bvvp, 24.06.15 1.3. Das Versorgungsstärkungsgesetz: Welche Veränderungen betreffen uns Psychotherapeuten? Grundsätzlich ist zunächst zu sagen, dass zuvor in keinem anderen Gesundheitsreformgesetz die Gruppe der Psychotherapeuten so viel Erwähnung fand und mit so vielen besonderen Regelungen versehen wurde. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf Änderungen im SGB V. § 28: Die Delegationsmöglichkeiten bei administrativen Tätigkeiten sowie vorbereitenden und behandlungsergänzenden Maßnahmen gelten künftig auch für 5 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten. Damit wird der sozialrechtliche Rahmen für die Beschäftigung von qualifiziertem Praxispersonal geschaffen. Davon unberührt bleibt die Tatsache, dass psychotherapeutische Leistungen bzw. Teile davon weiterhin prinzipiell nicht delegiert werden können. § 73: Bestehende Befugnisbeschränkungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten werden aufgehoben: Diese beiden Heilberufe dürfen in Zukunft Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation (insbesondere psychosomatische und psychiatrische Reha), Krankentransporte, Krankenhausbehandlungen sowie Soziotherapie verordnen. In nächster Zeit werden dazu sicherlich von den Landespsychotherapeutenkammern entsprechende Schulungen angeboten werden, und die gesamten dafür erforderlichen Formalien müssen auch noch geregelt werden. Nicht ins Gesetz übernommen wurde die Forderung vieler Vertreter der PP und KJP, in Zukunft auch Heilmittel verordnen zu dürfen, wie Ergotherapie oder Logopädie. § 75: Die von den KVen einzurichtenden Terminservicestellen, um einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen zu garantieren, werden auch die Psychotherapeuten betreffen, sobald die Überarbeitung der Psychotherapierichtlinie abgeschlossen ist. Die Terminvergabefrist bezieht sich dabei auf die psychotherapeutische Sprechstunde und der sich aus der Abklärung ergebenden zeitnah erforderlichen Behandlungstermine. Stichtag ist voraussichtlich der 1. Januar 2017. Dieser Stichtag schließt so dicht an die veränderte Psychotherapierichtlinie, dass praktisch keine Übergangsphase zur Etablierung der neuen Angebote zur Verfügung steht. Immerhin beinhaltet der gesetzliche Evaluationsauftrag die Chance, dass Engpässe in der psychotherapeutischen Versorgung in den Terminservicestellen klar dokumentiert werden können. §79: Die geforderte Stimmenparität von Haus- und Fachärzten bei gemeinsamen Abstimmung in den Vertreterversammlungen wird nun auf die Vertreterversammlung der KBV beschränkt. Dort wird derzeit an einer Satzungsregelung gearbeitet. Inwieweit dies dann rechtskonform umgesetzt werden kann bzw. inwieweit die Hausärzte dann dieser Regelung zustimmen, das muss sich zeigen. Ebenso muss sich zeigen, welche Auswirkungen die Neuregelung auf das Stimmengewicht der PP und KJP in der KBV haben wird. Diese sind einerseits auf 10 Prozent der Mitglieder der Vertreterversammlung begrenzt, andererseits gehören sie zum fachärztlichen Versorgungsbereich, der in der Vertreterversammlung der KBV für die geforderte Stimmenparität mit den Hausärzten, die in der Minderzahl sind, geringer gewichtet werden müsste. §79b: Die im Gesetzentwurf zunächst formulierte Forderung, dass die Beratenden Fachausschüsse Psychotherapie auf Ärzteseite nur von überwiegend psychotherapeutisch tätigen Ärzten besetzt werden dürfen, wurde wieder gestrichen. Der bvvp ist mit diesem Verzicht auf Änderung einverstanden, da der Änderungswunsch zwar aus erheblichen Spannungen im Beratenden Fachausschuss der KBV entstanden war, die Situation auf Landesebene sich aber – wie Rückmeldungen aus bvvp-Landesverbänden ergab - anders darstellte; dort hatten sich die bisherigen Besetzungsregelungen der Beratenden Fachausschüsse in vielen KVen bewährt im Sinne einer guten Kooperation aller an der psychotherapeutischen Versorgung beteiligten Fachgruppen. 6 §87b: Nicht übernommen wurde folgender Antrag der in der KBV vertretenen Psychotherapeutenverbände: „Die Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen haben eine Höhe der Vergütung je Zeiteinheit zu gewährleisten, mit der sichergestellt ist, dass eine mit vertragsärztlichen Leistungen voll ausgelastete psychotherapeutische Praxis den Ertrag einer ebenso mit vertragsärztlichen Leistungen voll ausgelasteten Praxis des fachärztlichen Versorgungsbereichs erzielt; dieser ist als Durchschnittsertrag aller Facharztgruppen zu ermitteln. Die Überprüfung der Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen erfolgt jährlich.“ Dass dieser Änderungswunsch in toto nicht durch den Gesetzgeber übernommen wurde, war nicht verwunderlich. Allerdings hätte der letzte Satz des Antrags, nämlich die gesetzliche Vorgabe der jährlichen Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung, angesichts der seit 2009nun verzögerten Überprüfung durchaus im neuen Gesetz berücksichtigt werden können. Schließlich sind dem BMG die derzeitigen Probleme wohl bekannt. §92, Absatz 6a: Im Gesetz wird explizit der Auftrag festgelegt, bis Mitte 2016 bei der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu einem Ergebnis zu kommen. Dass psychotherapeutische Sprechstunden gefordert werden, ist schon lange klar. Nun werden aber im Gesetz überdies die frühzeitige diagnostische Abklärung, die Akutversorgung, die Förderung der Gruppentherapie und die Rezidivprophylaxe erwähnt, wie bvvp und DPtV in ihrer gemeinsamen Stellungnahme gefordert hatten. Außerdem soll das Gutachterverfahren vereinfacht werden. Damit wird der GBA verpflichtet, ein umfassendes Gesamtkonzept für die psychotherapeutische Versorgung vorzulegen. §95: Ergänzend zur im ersten Entwurf bereits vorgesehenen Prüfpflicht der KV hinsichtlich der Einhaltung der Versorgungsaufträge wird die KV nun außerdem dazu verpflichtet, über die Ergebnisse ihrer Prüfungen die Landes und Zulassungsausschüsse mindestens einmal jährlich zu informieren. Laut Bundesmantelvertrag definiert sich ein voller Versorgungsauftrag folgendermaßen: „Der sich aus der Zulassung des Vertragsarztes ergebende Versorgungsauftrag ist dadurch zu erfüllen, dass der Vertragsarzt an seinem Vertragsarztsitz persönlich mindestens 20 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung steht.“ Diese Definition ist für Psychotherapeuten nicht wirklich schlüssig, denn sie haben in der Regel keine offenen Sprechstundenzeiten, sondern vergeben feste Termine. Es wird also Aufgabe der Selbstverwaltung sein, hier realistische Kriterien zu definieren. Der Gesetzgeber fordert die KV außerdem auf, bei Verstößen gegen die vertragsärztlichen Pflichten auf Sanktionsmaßnahmen zurückzugreifen. Des Weiteren gilt in Zukunft für medizinische Versorgungszentren nicht mehr die Auflage, dass diese fachübergreifend sein müssen. Damit werden rein psychotherapeutische Versorgungszentren ermöglicht. Falls in dem Zentrum kein psychotherapeutisch tätiger Arzt beschäftigt wird, kann auch ein Psychologischer Psychotherapeut Leiter des MVZ sein. §101: Für alle Praxen gilt in Zukunft, dass ein unterdurchschnittliches Praxisvolumen bei Anstellung eines Arztes oder beim Jobsharing bis zum Fachgruppendurchschnitt ausgeweitet werde darf. Bisher wurde das Volumen gedeckelt auf den bisherigen Umfang der Praxis. Für psychotherapeutische Praxen ist weitergehend eine Vergrößerung des Praxisumfangs über den Fachgruppendurchschnitt hinaus 7 vorgesehen bei einer Anstellung oder beim Jobsharing. Der GBA wird die genaue Ober-Grenze noch festlegen. Hier ist die Profession gefordert, entsprechende Vorschläge zu machen. §103: Die vorgesehenen Änderungen zur Möglichkeit des Aufkaufs von Praxissitzen durch die KV hat für reichhaltige Diskussion und zahlreiche Stellungnahmen im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes gesorgt. Ergebnis: Die bisherige Regelung, dass ein Praxissitz in nominell überversorgten Planungsbereichen aufgekauft werden kann, wenn er für die Versorgung nicht relevant ist, gilt weiterhin ab einem Versorgungsgrad von 110 % bis zu einem Versorgungsgrad von 140%. Erst darüber hinaus wird aus dem „kann“ ein „soll“, was eine noch sorgfältigere Prüfung der Versorgungsrelevanz bedeutet. Allerdings ist der Versorgungsgrad der Psychotherapeuten in sehr vielen Planungsbereichen größer als 140 %, sodass mehr als 4.000 Praxen bundesweit bedroht sind. Unverändert ist es glücklicherweise so, dass bei Stimmgleichheit von Ärzteseite und Kassenseite im Zulassungsausschuss der Antrag auf Nachbesetzung als angenommen gilt. Eine Privilegierung eines Angestellten oder Jobsharing-Partners im ersten Schritt des Nachbesetzungsverfahrens in dem Sinne, dass die Praxis dann ohne Überprüfung der Versorgungsrelevanz ausgeschrieben werden muss, gilt zukünftig erst nach drei Jahren der Anstellung oder des Jobsharings. Demgegenüber hat sich für die Privilegierung im zweiten Schritt des Verfahrens, also bei der Auswahl eines Kandidaten als Nachfolger eines Praxissitzes, nichts geändert bei der Vorgabe des zeitlichen Umfangs der vorherigen Anstellung oder des vorherigen Jobsharings in der Praxis. Hier gelten also weiterhin die bisherigen Spruchpraxen der jeweiligen Zulassungsausschüsse. Zukünftig wird ein Praxissitz auch dann ohne Prüfung ausgeschrieben und vergeben, wenn sich der Bewerber dazu verpflichtet, die Praxis in ein anderes Gebiet des Planungsbereichs zu verlegen, in dem nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung aufgrund einer zu geringen Ärztedichte ein Versorgungsbedarf besteht. Das, was also bisher nicht möglich ist mit der Begründung des verbotenen Lizenzhandels, nämlich die beliebige Verlegung eines Praxissitzes, wird nun gesetzlich ermöglicht, soweit die Verlegung in ein unterversorgtes Gebiet geschehen soll. § 117: Ein wichtiger Erfolg der gemeinsamen Interventionen der Verbände im BMG und bei der KBV besteht darin, dass unsere PTG-Ausbildungsinstitute nun doch nicht in einen Topf mit den Hochschulambulanzen geworfen werden. Die zunächst vorgesehene Regelung hätte gravierende Auswirkungen auf die Finanzierung unserer Institute gehabt. Quelle: Ulrike Böker, bvvp, 22.06.15 8 1.4. bvvp-Pressemitteilung: Der bvvp spricht sich für faire Preise bei der Abgabe von Praxissitzen aus Der bvvp unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen und Möglichkeiten, die vorhandenen Praxissitze auch in nominell überversorgten Gebieten für die Versorgung und für den Nachwuchs zu erhalten. Jede Praxis, die nicht weitergegeben wird, wird in diesen auf dem Papier überversorgten Gebieten ersatzlos wegfallen. Die Preisgestaltung beim Verkauf eines ganzen oder halben psychotherapeutischen Kassensitzes ist jedoch der Moment, in dem es zu den größten Interessenskonflikten kommen kann zwischen den Kolleginnen und Kollegen, die dem Ende ihrer Berufstätigkeit entgegen gehen, und denen, die gerade mit der ambulanten Patientenversorgung in eigener Kassenpraxis beginnen wollen. Die heutigen Praxisabgeber haben zum Teil u.a. aufgrund der schlechten Honorare keine hinreichende Altersvorsorge abgeschlossen, und auch die Niederlassungswilligen stehen vor einer schweren finanziellen Situation nach Studium und Aus- bzw. Weiterbildung. Sie starten in ihre Berufspraxis mit hohen Schulden und oft schlechten Aussichten auf eine Niederlassung. Außerdem sind die Honorare nach wie vor nicht in dem Bereich, den man als angemessen bezeichnen könnte. In den letzten Jahren ist ein massiver Anstieg von Preisen für halbe und ganze Kassensitze zu verzeichnen, obwohl inzwischen Praxisbewertungsmodelle vorliegen, die eine für alle Beteiligten faire Gestaltung des Kaufpreises nahelegen sollen. Da die Planungsbezirke in Deutschland zur Zeit fast flächendeckend als überversorgt gelten und daher für Neuzulassungen gesperrt sind, ist die Übernahme eines abzugebenden Kassensitzes meist die einzige Möglichkeit für junge Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, einen Praxissitz zu erwerben. Ein Kassensitz kann in nominell überversorgten Gebieten überhaupt nur deshalb weitergeben werden, weil es den grundgesetzlich verbrieften Schutz des Eigentums gibt, hier den zu schützenden Wert der Praxis, der im Verkaufspreis abgebildet wird. Dazu gehört nach BSG-Urteil vom 14.12.2011 (B 6 KA 39/10) auch der immaterielle Wert der Praxis. Alle gängigen Bewertungsmodelle* beziffern diesen Wert recht überschaubar. So muss nach einem modifizierten Ertragswertmodell, das den nachhaltig erzielbaren künftigen Ertrag berechnet, vom Überschuss einer Praxis nicht nur ein dem Arbeitsumfang entsprechendes Gehalt incl. Arbeitgeberanteil abgezogen werden, sondern außerdem in vielen Modellen die Ertragssteuer, die an die Einkommenssteuer angelehnt ist. Preise, die diese seriöse Wertermittlung erheblich übersteigen und somit den Druck der jungen Kolleginnen und Kollegen ausnutzen, auch zu überhöhten Preisen einen Sitz zu erwerben, lassen sich weder mit dem Argument der mangelnden Altersvorsorge des Abgebers, noch mit einer großen Nachfrage an einem begehrten Standort rechtfertigen. Zu bedenken ist allerdings, dass der Kaufpreis bei Abgabe der ersten Praxishälfte voll versteuert werden muss. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich bei der Auswahl eines Nachfolgers im Zulassungsausschuss die Höhe des Preises, den der Kandidat zu 9 zahlen bereit ist, nicht unter den Kriterien des SGB V finden lässt und somit im Zulassungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss keine Rolle spielen darf. Beim Nachbesetzungsverfahren sind die wirtschaftlichen Interessen des ausscheidenden Vertragsarztes oder seiner Erben nur maximal in Höhe des Verkehrswerts der Praxis zu berücksichtigen. Diesen Preis muss der Kandidat bereit sein zu bezahlen. Quelle: bvvp, 04.0615 S. dazu auch die Pressemeldung unter Punkt 2.1. sowie folgende Links: http://www.kbv.de/media/sp/Hinweise_zur_Bewertung_von_Arztpraxen_Dt__Aerztebl att_51_52_2008.pdf und http://www2.pk-hb.de/uploads/pkhb_praxiswert_empfehlungen_stand_07.09.11.pdf und http://www.psychotherapeutenkammerberlin.de/themen/praxisverkauf_praxisabgabe/index.html 2. Aktuelle Gesundheitspolitik 2.1. Die KBV verlangt von den Kassen höhere Honorare für Psychotherapeuten …Psychotherapeutenverbände begrüßen Anrufung des Erweiterten Bewertungsausschusses Sowohl die DPtV als auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Sie erwarten „einen rechtssicheren und sachgerechten Beschluss“, betonte Best. Die Verbände hatten zuvor „eine Einigung auf Kosten der Psychotherapeuten“ befürchtet. „Doch die KBV hat in einer Weise für uns gekämpft, dass wir sehr zufrieden sein konnten“, sagte Jürgen Doebert, Sachverständiger im Bewertungsausschuss und Mitglied im Vorstand des bvvp, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt… Quelle und kompletter Text: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63277 , 26.06.15 2.2. Noch keine Einigung beim Honorar für Psychotherapeuten 25.06.2015 - Über die Höhe der psychotherapeutischen Vergütung muss jetzt der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband sind am Dienstag gescheitert. 10 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wollte erreichen, dass die Bewertung antragspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen (EBM-Abschnitt 35.2) rückwirkend ab 2012 um rund 5,4 Prozent erhöht wird. Damit wäre das Honorar für eine Therapiestunde im Jahr 2012 im Schnitt um 4,35 Euro auf etwa 85,50 Euro gestiegen. Für das laufende Jahr hätte dies eine Anhebung auf 88,65 Euro bedeutet. Der Antrag der KBV sah ferner vor, dass überdurchschnittlich ausgelastete Praxen einen Strukturzuschlag von bis zu 15.000 Euro im Jahr erhalten. Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/1150_15921.php ,25.06.15 2.3. Versorgungsstärkungsgesetz ist beschlossen Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Bundestag mit der Mehrheit der Koalition verabschiedet worden. Von der Opposition hagelte es Kritik BERLIN. Gesundheitspolitiker der Koalition haben das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. Der Bundestag verabschiedete die Reform am Donnerstagnachmittag mit Koalitionsmehrheit, die Linken enthielten sich, die Grünen stimmten dagegen. Das VSG tritt zum 1. August in Kraft. Menschen machten sich Sorgen, ob die gute medizinische Versorgung künftig erhalten bleibe, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Deshalb stärke das Gesetz die Versorgung im ländlichen Raum, sagte er in der Debatte. Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/versorgungsgesetz2014/ article/887886/bundestag-versorgungsstaerkungsgesetzbeschlossen.html?sh=8&h=-79830892 , 11.06.15 2.4. Bessere Versorgung von Kassenpatienten: Was das neue Gesetz bringt Warten auf einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten, aus dem Krankenhaus entlassen ohne Rezept für notwendige Medikamente, eine Operation steht bevor, und man hätte gern eine zweite Meinung: Viele gesetzlich Versicherte kennen solche Probleme. Das neue Versorgungsstärkungsgesetz, das ab Sommer in Kraft tritt, soll die Lage verbessern. Finanztest beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Gesetz. Quelle und weiter: https://www.test.de/Bessere-Versorgung-von-KassenpatientenWas-das-neue-Gesetz-bringt-4863562-0/ , 11.06.15 11 2.5. Psychotherapeuten befürchten schlechtere Versorgung durch Gesetz Für Kassenpatienten in Schleswig-Holstein dürfte die bisherige Wartezeit auf eine Psychotherapie von durchschnittlich 29 Wochen in Zukunft noch steigen. Quelle und weiter: http://www.lnonline.de/Nachrichten/Norddeutschland/Psychotherapeuten-befuerchtenschlechtere-Versorgung-durch-Gesetz , 15.06.15 2.6. Sprechstunde möglich, Praxisabbau begrenzt, Befugnisse erweitert BPtK: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält wichtige Verbesserungen Berlin, 9. Juni 2015: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplanten Veränderungen in der ambulanten Versorgung: Die Bundesregierung will eine psychotherapeutische Sprechstunde einführen, sie halbiert annähernd den bisher geplanten Abbau psychotherapeutischer Praxen und sie erweitert die Befugnisse von Psychotherapeuten. „Die ambulante Versorgung könnte sich durch die psychotherapeutische Sprechstunde deutlich verbessern“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Zukünftig könnten Psychotherapeuten schneller Termine für ein erstes Gespräch anbieten. Ratsuchende erhielten dadurch viel früher als bisher eine fachliche Beratung darüber, ob sie psychisch krank sind oder nicht und was sie benötigen. Akut Behandlungsbedürftige bekämen rascher professionelle Hilfe. Andere könnten an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen weitergeleitet werden.“ Allerdings könnte dieser Fortschritt teilweise wieder zunichte gemacht werden. „Nach dem Gesetzentwurf sollen weiterhin fast 5.000 psychotherapeutische Praxen abgebaut werden, obwohl sie für die Versorgung dringend notwendig sind“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Immerhin habe der Gesetzgeber einen stärkeren Kahlschlag vermieden. Ursprünglich sollten sogar über 7.400 psychotherapeutische Praxen nicht mehr an einen Nachfolger übergeben werden können. „Vom Praxisabbau sind aber immer noch vor allem Psychotherapeuten betroffen, obwohl gerade hier die bisherige Bedarfsplanung besonders mangelhaft ist“, stellt Munz fest. Die BPtK fordert deshalb, den Abbau von psychotherapeutischen Praxen so lange auszusetzen, bis eine neue Bedarfsplanung vorliegt. Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz soll bis zum 1. Januar 2017 die Bedarfsplanungs-Richtlinie grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere sollen zukünftig sowohl die demographische Entwicklung als auch die Sozial- und Morbiditätsstruktur berücksichtigt werden. „Falls zukünftig tatsächlich die Häufigkeit psychischer Erkrankungen berücksichtigt wird, wäre dies ein wesentlicher Fortschritt. 12 Bis 2017 sollte es gelingen, wenigstens die systematischen Fehler der bisherigen Bedarfsplanung für Psychotherapeuten zu beseitigen“, erläutert der BPtK-Präsident. Schließlich hebt der Gesetzgeber wichtige Einschränkungen von Psychotherapeuten auf, die für Ärzte nicht bestehen. Zukünftig sollen Psychotherapeuten eine Krankenhausbehandlung und auch den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. „Ist ein Patient schwer krank und benötigt dringend eine stationäre Behandlung, dann muss ein Psychotherapeut auch dafür sorgen können, dass er sie umgehend erhält“, erklärt Munz. „Die bisherige Regelung gefährdete eine unmittelbar notwendige Behandlung.“ Ferner sollen Psychotherapeuten zukünftig Soziotherapie und medizinische Reha-Leistungen verordnen können. „Vielen schwer psychisch Kranken ist es nur mit soziotherapeutischer Unterstützung möglich, sich ambulant psychotherapeutisch behandeln zu lassen“, erläutert der BPtK-Präsident. Soziotherapie verhindere Krankenhausaufenthalte und hohe stationäre Behandlungskosten. „Dass auch Psychotherapeuten Soziotherapie verordnen können, ist längst überfällig.“ Quelle:Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 09.06.15 2.7. Zukünftig mehr Psychotherapien durch Jobsharing GKV-VSG ermöglicht Flexibilisierung der Versorgungsaufträge Berlin, 11. Juni 2015: Die Bundesregierung ermöglicht Psychotherapeuten durch Jobsharing zukünftig mehr Behandlungsstunden anzubieten. „Dadurch können mehr Patienten schneller eine Psychotherapie erhalten“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum GKVVersorgungsstärkungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird. „Dies ist aber auch für unsere jungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Familie und Beruf miteinander in Einklang bringen müssen, und für unsere erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die Supervision und Selbsterfahrung im Rahmen der Psychotherapieausbildung anbieten, ein großer Fortschritt. Ein Psychotherapeut, der seine Behandlungsstunden z. B. aufgrund familiärer Verpflichtungen oder wegen seines Engagements in der Ausbildung angehender Psychotherapeuten verringern musste, kann zukünftig das Jobsharing nutzen, um seine Praxis auszulasten.“ Beim Jobsharing teilen sich zwei Psychotherapeuten einen Praxissitz. Dabei handelt es sich entweder um eine Anstellung oder um eine Berufsausübungsgemeinschaft mit einem Senior- und einem Juniorpartner. Bisher durfte der Umfang dieser neuen Gemeinschaftspraxis allerdings nicht wesentlich höher sein als der Umfang der vorherigen Einzelpraxis. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sieht jetzt vor, dass psychotherapeutische Praxen, die bisher nur wenige Therapiestunden anbieten können, durch Jobsharing mehr Behandlungsstunden erbringen können als eine psychotherapeutische Durchschnittspraxis. Wo genau die Obergrenze liegen soll, das soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen. 13 Das Bundessozialgericht sieht die Maximalauslastung einer psychotherapeutischen Praxis bei 36 Psychotherapiesitzungen pro Woche. Dies entspricht einer wöchentlichen Gesamtarbeitszeit von 51 Stunden. Die zusätzliche Arbeitszeit wird für Dokumentation, Anträge, Abrechnung, Praxismanagement, Inter- und Supervision sowie Fortbildung benötigt. „Daran sollte sich auch der G-BA orientieren, der jetzt angemessene Kapazitätsgrenzen beim Jobsharing definieren muss“, fordert BPtKPräsident Munz. Psychotherapeuten erbringen im Durchschnitt rund 22 bis 27 Psychotherapiestunden pro Woche. Für eine höhere Auslastung von psychotherapeutischen Praxen gibt es grundsätzlich eine Vielzahl von rechtlichen Hindernissen. Ein Psychotherapeut kann sich – anders als andere Arztgruppen – bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung nicht vertreten lassen. Er muss seine Praxis in diesen Zeiten schließen. Außerdem sind Psychotherapeuten im Gegensatz zu anderen Arztgruppen bisher nicht befugt, Untersuchungen und Behandlung an andere zu delegieren. Bei den Ärzten gelten auch delegierte Leistungen, wie z. B. Blutabnahmen durch einen Praxishelfer, als „ärztliche“ Arbeitszeit. Dadurch liegt die durchschnittliche Arbeitszeit von Psychotherapeuten selbst dann unter der durchschnittlichen Arbeitszeit von Ärzten, wenn sie persönlich gleich lange gearbeitet haben. Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 11.06.15 Anmerkung der bvvp-Redaktion: Wir möchten darauf hinweisen, dass der bvvp es durchaus problematisch findet, dass die BPtK hier mit einem Vorschlag vorprescht, ohne sich zuvor mit den Psychotherapeutenvertretern in der KBV und im G-BA abzustimmen. 2.8. Welche Ausnahmen von der Aufkaufregelung derzeit vorgesehen sind Berlin – Im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind zahlreiche Ausnahmen für die Aufkaufpflicht von Praxen bei formaler Überversorgung vorgesehen. So sollen Nachbesetzungen grundsätzlich auch in überversorgten Gebieten möglich sein, „wenn ein besonderer lokaler oder qualifikationsbezogener Versorgungsbedarf besteht oder ein Arztsitz einer speziellen Fachrichtung weiterhin benötigt wird.“ Mitversorgeraspekte, die Bedürfnisse Behinderter oder das besondere Angebot von Medizinischen Versorgungszentren wie auch Berufsausübungsgemeinschaften sollen bei den Entscheidungen der Zulassungsausschüsse eine Rolle spielen können. Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63059 , 08.06.15 2.9. Überraschende Änderung am VSG - Heckens Amtszeit bleibt befristet - vorerst 14 Eigentlich wollte die Koalition die Amtszeit von GBA-Chef Josef Hecken optional über 2018 hinaus verlängern - doch jetzt wurde der Passus überraschend gestrichen. Am Donnerstag macht der Bundestag beim Versorgungsstärkungsgesetz den Deckel drauf. Von Anno Fricke und Florian Staeck BERLIN. Überraschung auf der Zielgeraden: Kurz vor der Verabschiedung des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) durch den Bundestag am Donnerstagnachmittag ist eine wesentliche Änderung verschwunden. Der Bundestag wird das Gesetz ohne die Entfristung der Amtszeit des unparteiischen GBA-Vorsitzenden Josef Hecken beschließen. Das haben Vertreter der Koalition der "Ärzte Zeitung" am Mittwoch bestätigt. Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/versorgungsgesetz2014/ default.aspx?sid=887789&cm_mmc=Newsletter-_-Telegramm-C-_-20150610-_Versorgungsgesetz+2014/de ,10.06.15 2.10. ZI-Analyse: Immer noch 12.000 Arztsitze gefährdet 04.06.2015 - Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat die möglichen Auswirkungen der umstrittenen Aufkaufregelung von Arztpraxen untersucht. Bei einer Anhebung der Grenze auf einen Versorgungsgrad von 140 Prozent – wie nun von der Politik vorgesehen – könnten insgesamt noch immer bis zu neun Prozent aller Arzt- und Psychotherapeutensitze bundesweit wegfallen. Das entspricht 12.000 Arztsitzen. Jeder dritte Internisten-Sitz betroffen Am stärksten betroffen wären der Analyse zufolge die Fachinternisten. Etwa jeder dritte Sitz (knapp 3.100) könnte nach der neuen Aufkaufregelung wegfallen, sofern die Zulassungsausschüsse dem zustimmten. Auch die Praxen von Psychotherapeuten stünden überproportional häufig vor einem Aufkauf; fast jeder fünfte Sitz (knapp 4.500) könnte nicht wiederbesetzt werden. Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/1150_15649.php , 04.06.15 2.11. Kassensitze für Psychotherapeuten - Verband warnt vor unseriösen Preisen beim Praxiskauf 15 Junge Psychotherapeuten, die einen Kassensitz erwerben wollen, müssen oft tief in die Tasche greifen. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. verzeichnet einen massiven Anstieg von Preisen für Kassensitze in den vergangenen Jahren und warnt vor Preisen jenseits der seriösen Wertermittlung. Die Preisgestaltung sei der Moment, in dem es zu den größten Interessenskonflikten zwischen dem Verkäufer und Käufer kommen könne, teilte der Verband mit. Praxisbewertungsmodelle ermöglichten eine faire Gestaltung des Kaufpreises für alle Beteiligten. Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,158177,0.html , 09.06.15 2.12. Deutschlands erstes Präventionsgesetz verabschiedet 18.06.2015 - Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden. Das ist ein Vorhaben, das der Bundestag mit dem heute beschlossenen Präventionsgesetz auf den Weg gebracht hat. Geregelt ist jetzt auch, dass die Kassen die Kosten für Impfausweise übernehmen müssen. Quelle und weiter: KBV, http://www.kbv.de/html/1150_15832.php , 18.06.15 2.13. Psychotherapeutischer Sachverstand zukünftig gefragt BPtK zum Präventionsgesetz Berlin, 18. Juni 2015: Die Chance, gesundheitsschädigendes Verhalten zu ändern und eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu erreichen, ist von einer Reihe emotionaler, motivationaler und sozialer Faktoren abhängig. Die Prävention von Diabetes mellitus Typ 2 oder Adipositas bei Kindern und Jugendlichen beispielsweise erfordert schwierige Einstellungs- und Verhaltensänderungen, für die Psychotherapeuten über die fundierteste Expertise verfügen. „Es ist gut, dass Prävention in Deutschland endlich eine breite gesetzliche Grundlage bekommt und zukünftig psychotherapeutischer Sachverstand einzubeziehen ist, wenn Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen zur primären Prävention festgelegt werden“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des heute verabschiedeten Präventionsgesetzes. „Wir sind froh, dass dies im Gesetzgebungsverfahren noch ergänzt wurde.“ Bei der psychischen Gesundheit greift das Gesetz dennoch zu kurz. „Obwohl psychische Erkrankungen zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts gehören, sollen Psychotherapeuten weder Gesundheitsuntersuchungen durchführen noch Präventionsempfehlungen ausstellen“, kritisiert Dr. Munz. Dabei arbeiten in Deutschland rund 40.000 Psychologische Psychotherapeutinnen und 16 Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und psychotherapeuten, die auf das Erkennen und Behandeln von psychischen Erkrankungen spezialisiert sind. „Hier wird ein großes Potenzial verschenkt, denn Prävention gehört zu den essenziellen Leistungen einer psychotherapeutischen Sprechstunde, wie sie mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt wird.“ Psychische Beschwerden sind nicht immer behandlungsbedürftig. „Stellt ein Psychotherapeut Symptome einer psychischen Überforderung fest, die zu einer psychischen Erkrankung führen können, sollte er präventive Maßnahmen empfehlen können“, so Munz. „Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass diese Leistungen nur von Ärzten erbracht werden sollen.“ Dies gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. Zeigen Kinder und Jugendliche psychische Auffälligkeiten, sollten diese in der Sprechstunde von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeklärt werden. Bei Risiken für die psychische Gesundheit, aus denen sich noch keine behandlungsbedürftigen Erkrankungen entwickelt haben, sollte der Psychotherapeut unmittelbar eine Präventionsempfehlung geben können. Quelle und weiter: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 18.06.15 2.14. Resolution der Konzertierten Aktion der Berufsverbände Berlin – Die Konzertierte Aktion der Berufsverbände, der rund 50 Berufsverbände angehören hat heute mit einer Resolution die Vertreterversammlung der KBV aufgefordert, endlich zur Sacharbeit zurückzukehren und diffamierende und persönlich beleidigende Äußerungen gegenüber dem von ihnen gewählten KBV-Vorsitzenden einzustellen. Mehr: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63120 ,12.06.15 Anmerkung der bvvp-Redaktion: Auch der bvvp hat die Resolution unterstützt. 2.15. FALK-KVen wollen Streit um KBV-Führung beilegen Berlin – Die wichtige Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Rahmen der aktuellen Gesetzgebungsverfahren haben die Vorstände der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) betont. Sie fordern daher, die Diskussionen um den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu beenden und sich ganz auf die Sacharbeit zu konzentrieren. „Aus Sicht von FALK hat der KBV-Vorstand mit einer neuen Kultur der Kommunikation alle Möglichkeiten, verlorenes Vertrauen wiederherzustellen“, sagten die FALK-Vorstände gestern. 17 Basis dafür seien Änderungen in den Strukturen der KBV sowie eine offenere, transparente Kommunikation im Vorstand der KBV. Dieser müsse künftig als Team agieren und gemeinsam getroffene Entscheidungen zusammen vertreten. Zudem sei es eine der vorrangigen Aufgaben der KBV-Spitze, sich mit den Landes-KVen und der Vertreterversammlung abzustimmen und nach außen mit einer Stimme zu sprechen. Sie schlagen deshalb der KBV einen neuen „Beratenden Ausschuss Länder-KVen“ vor, der den KBV-Vorstand in allen strategischen und operativen Fragen beraten soll. aerzteblatt.de Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63174 , 18.06.15 2.16. Investition in ambulante Medizin bringt Einsparungen 18.06.2015 - Jeder zweite Euro, der in den nächsten zehn Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung mehr für die Gesundheitsversorgung ausgegeben werden muss, lässt sich einsparen, wenn der ambulante Bereich gestärkt wird. Das sagte ZI-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried am Mittwoch auf einer Fachtagung in Hamburg mit Verweis auf ein aktuelles IGES-Gutachten. Quelle und weiter: KBV, http://www.kbv.de/html/1150_15849.php , 18.06.15 2.17. Ärztliche Psychotherapie: Biopsychosoziale Einheit im Fokus Bühring, Petra Die meisten psychisch kranken Patienten werden von Ärzten behandelt. Doch angesichts der zahlenmäßigen Übermacht der Psychologen befürchtet die Bundesärztekammer, dass die ärztliche Psychotherapie an Bedeutung verliert. Ärztinnen und Ärzte sind die zentrale Säule in der Versorgung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Darauf weist die Bundesärztekammer (BÄK) in einem Positionspapier hin, das vom 118. Deutschen Ärztetag in Frankfurt/Main im vergangenen Mai begrüßt wurde. Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/archiv/171156 , 26.06.15 2.18. Spezifisch ärztliche Kompetenz in der Psychotherapie unersetzbar Dr. Cornelia Goesmann, Vorstandsbeauftragte der Bundesärztekammer für die ärztliche Psychotherapie, hat sich gegen die derzeit diskutierte Direktausbildung zum 18 psychologischen Psychotherapeuten ausgesprochen. Käme es zu einem solchen Studiengang, würde letztlich auch die ärztliche Psychotherapie geschwächt, sagte Goesmann in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (Heft 26). Quelle und weiter: http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/newsdetail/spezifisch-aerztliche-kompetenz-in-der-psychotherapie-unersetzbar/ , 29.06.15 2.19. Reform der psychotherapeutischen Ausbildung – Ziel: Direktausbildung Bühring, Petra Bundesgesundheitsministerium und Psychotherapeutenschaft wollen die Ausbildungsstrukturen grundlegend an die der anderen Heilberufe angleichen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Arbeiten an einem Gesetzentwurf, der die psychotherapeutische Ausbildung grundlegend reformieren soll, aufgenommen. Das hatte Ministerialdirektorin Karin Knufmann-Happe beim 26. Deutschen Psychotherapeutentag Ende Mai in Berlin verkündet. „Die Nachfrage nach qualifizierten Psychotherapeuten wird weiter wachsen und auch das Interesse an dem Beruf ist ungebrochen. Deshalb brauchen wir eine Ausbildung, die näher dran ist an den Strukturen der anderen Heilberufe“, sagte sie. Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/archiv/171168/Reform-der-psychotherapeutischenAusbildung-Ziel-Direktausbildung , 26.06.15 2.20. Krankheitsliste - Demenz ist drin, ADHS draußen BONN. Eine der zentralen Bausteine der Geldumverteilung zwischen den Krankenkassen, wird 2016 neu gefasst: Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die im kommenden Jahr gültige Liste von 80 Krankheiten bekannt gegeben, mit dem die "Morbiditätslast" der Versicherten einer Kasse ermittelt wird. Dies ist entscheidend für die Zuweisung von Geld über den Morbi-RSA. Berücksichtigt werden sollen vor allem Krankheiten mit "schwerwiegendem Verlauf", die besonders kostenintensiv sind. Neu in die Liste aufgenommen wurden acht Krankheiten, darunter Demenz - einschließlich der Alzheimer-Erkrankung und der vaskulären Demenz -, Delir und Enzephalopathie, schweres Schädel-Hirn-Trauma oder Peritonitis. Nicht mehr in der Liste enthalten sind unter anderem Angst- und Zwangsspektrumsstörungen, akute schwere Lebererkrankung sowie ADHS und Störungen des Sozialverhaltens sowie Entwicklungsstörungen. Letzteres stößt bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)auf Kritik. 19 Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=885 514&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20150508-_-Krankenkassen , 31.05.15 2.21. Bericht über Sicherheitslücke bei Gesundheitskarte „Größter Datenschutzskandal im Gesundheitssystem“ Kriminellen soll es möglich sein, illegal und ohne Hackerkenntnisse an Gesundheitskarten und hochsensible Sozialdaten, wie Arztbesuche oder Medikation, zu gelangen. Das haben Recherchen des „heute-journals“ ergeben. Das Bundesgesundheitsministerium kündigt an zu reagieren. Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,158665,0.html ,24.06.15 2.22. Neue Sicherheitsrichtlinien - Gesundheitskarte muss schon wieder ausgetauscht werden Die elektronische Gesundheitskarte wird immer teurer. Die seit Anfang des Jahres geltenden Karten für die rund 70 Millionen GKV-Versicherten müssen schon wieder ausgetauscht werden. Grund sind neue Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,158835,0.html, 01.07.15 2.23. Grünes Licht für Telematik-Pläne Bundeskabinett beschließt den E-Health-Gesetzentwurf Das Bundeskabinett hat heute den „Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – das sogenannte EHealth-Gesetz – beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zeigte sich erfreut über diesen Schritt: Nach den Streitereien der Vergangenheit rücke nun endlich der konkrete Nutzen der Telematik in den Mittelpunkt. „Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird.“ Quelle und weiter: http://www.hausarzt.de/content/red.otx/1108,157796,0.html , 26.05.15 20 2.24. Vorratsdatenspeicherung - Kabinett gibt grünes Licht Das Bundeskabinett hat heute den umstrittenen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Auch Ärzte sind von den geplanten Neuerungen betroffen. Juristen schlagen Alarm. BERLIN. Angela Merkels Ministerrunde hat am Vormittag den umstrittenen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Jetzt kann sich der Bundestag damit befassen. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz beschlossen werden, so der bisherige Fahrplan. Auch Ärzte sind von der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Der Deutsche Anwaltsverein hält den Schutz der Berufsgeheimnisträger wie Ärzten, Anwälten, Seelsorgern und Priestern für unzureichend und nicht mit Europäischer Rechtsprechung vereinbar. Grund ist, dass auch ihre Daten gespeichert, aber nicht abgerufen werden sollen. Als Geheimnisträger können sie ohnehin das Zeugnis verweigern. Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=886894&cm_mmc= Newsletter-_-Telegramm-C-_-20150527-_-Politik+%26+Gesellschaft , 27.05.15 S.a.: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62941 2.25. Psychotherapie: Krankenkassen verzögern und informieren falsch BPtK kritisiert bürokratische Tricks bei der Kostenerstattung Berlin, 22. Juni 2015: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten falsch informieren, wenn sie sich in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen wollen. „Manche Krankenkassen muten psychisch kranken Menschen immer höhere Hürden zu, wenn sie dringend eine Psychotherapie benötigen“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Sie lassen sich inzwischen eine Menge bürokratischer Tricks einfallen, um eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis und die Abrechnung über Kostenerstattung zu erschweren. Sie verzögern Anträge und geben falsche Auskünfte.“ Eine solche Behandlung ist aber für Patienten oft der einzige Weg, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu vermeiden. „Krankenkassen bürden ihren Versicherten nicht nur ein aufwendiges Antragsverfahren auf, sondern ziehen das Verfahren zusätzlich in die Länge. Psychisch kranke Menschen sind damit meist überfordert“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Das ist ein zynisches Taktieren mit den Schwächen ihrer Versicherten.“ 21 Versicherte, die ablehnende Bescheide bekommen, können sich beim Bundesversicherungsamt und beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung über ihre gesetzliche Krankenkasse beschweren, was häufig auch zu empfehlen ist. Versicherte bekommen Auskünfte, in denen die Krankenkasse mitteilt: „Wir zahlen grundsätzlich keine Therapie mehr im Kostenerstattungsverfahren.“ Oder für eine solche Psychotherapie sei „eine besondere Schwere“ der Erkrankung notwendig. Oder Wartezeiten von „sechs Monaten“ müssten hingenommen werden. Oder Versicherte bekommen freie Behandlungsplätze bei einem Psychotherapeuten genannt, der aber auf Nachfrage monatelange Wartezeiten hat. Oder Anträge werden grundsätzlich abgelehnt und erst bei Widerspruch genehmigt. Oder die Versicherten müssen immer mehr Anfragen bei Psychotherapeuten nachweisen, bei denen keine freien Behandlungsplätze verfügbar sind. Die BPtK stellt klar: Grundsätzlich ist es Aufgabe der Krankenkassen, rechtzeitig für eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, kann der Versicherte sich eine Leistung selbst beschaffen und die Kasse muss die Ausgaben dafür erstatten. Eine solche Leistung kann eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis sein. Die BPtK empfiehlt dringend, den Antrag auf eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis und auf Kostenerstattung vor der Behandlung an die Krankenkasse einzureichen. Diesem Antrag sollte beigefügt werden: die Bescheinigung eines Hausarztes, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist, eine Liste mit den Namen von drei bis fünf Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, die der Versicherte angerufen hat und die kurzfristig keine freien Behandlungsplätze haben (dazu die Wartezeiten notieren), die Bescheinigung eines Psychotherapeuten in Privatpraxis, dass die Behandlung kurzfristig übernommen werden kann. Zu den Fristen, die eine Krankenkasse einhalten muss: Grundsätzlich hat eine Krankenkasse drei Wochen Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Hält sie eine gutachterliche Stellungnahme für notwendig, muss sie erst fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden. Gegen eine Ablehnung kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Die Krankenkasse hat drei Monate Zeit, über einen Widerspruch zu entscheiden. Danach bleibt nur noch die Klage beim Sozialgericht, die sich noch viel länger hinziehen kann. Links: 22 Bundesversicherungsamt: http://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einensozialversicherungstraeger.html Patientenbeauftragter der Bundesregierung: http://www.patientenbeauftragter.de/index.php/kontakt BPtK-Broschüre zur Kostenerstattung: http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/BPtK_Infomaterial/Kosteners tattung/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 22.06.15 2.26. Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen gefährdet BPtK: Finanzierung psychosozialer Zentren verbindlich sichern Viele psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sind bedroht. Damit ist die ohnehin minimale Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen in Zukunft gefährdet. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung hervor. Grund dafür sind sowohl Verzögerungen in der EUFinanzierung der psychosozialen Zentren zur Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen als auch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das am 1. März in Kraft getreten ist. Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychotherap-86.html , 21.05.15 2.27. Niedersachsen fordert Dolmetscher für Traumatherapien Viele Flüchtlinge und Asylbewerber sind traumatisiert. Für eine sinnvolle Therapie werden nicht nur Therapeuten, sondern auch Dolmetscher gebraucht. Niedersachsen will helfen. Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlingetraumatherapien-mit-dolmetschern-13665114.html , 24.06.-15 2.28. Unabhängige Patientenberatung gefährdet 23 BPtK kritisiert, dass zukünftiger Dienstleister auch für Krankenkassen arbeitet Berlin, 1. Juli 2015: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht die bisher unabhängige Patientenberatung gefährdet. Künftig soll ein neuer Dienstleister die unabhängige Information und Beratung der Patienten im deutschen Gesundheitssystem übernehmen und sich ihrer Beschwerden annehmen. Dieser Dienstleister arbeitet nach eigenen Angaben bereits für gesetzliche Krankenkassen, z. B. AOK Plus, AOK Sachsen-Anhalt und BARMER GEK. Auf seiner Internetseite beschreibt er auch den Geschäftsbereich „Versorgungsmanagement durch Patienten Coaching“. Ziel dieses Geschäftsbereich sei u. a. die „Vermeidung von Krankengeldzahlungen“, z. B. bei Depressionen. Gerade das Krankengeldmanagement war häufig Gegenstand der Patientenanfragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. „Zukünftig könnte es passieren, dass sich Versicherte bei einem Dienstleister über ihre Krankenkasse beschweren, für die dieser auch Patientencoaching durchführt“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz die geplante Entscheidung des GKVSpitzenverbandes. „Ein unabhängiges Informations- und Beratungsangebot ist so nicht gewährleistet.“ Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 01.07.15 2.29. TK-Boschüre: Gesund studieren Befragungsergebnisse des Gesundheitssurvey für Studierende in NRW Sabine Meier, Simone Milz, Alexander Krämer Universität Bielefeld Auswertungen der Arzneiverordnungen Thomas Grobe, Hans Dörning ISEG Hannover …In Deutschland hat nach Daten der Techniker Krankenkasse (TK) gut jeder fünfte Studierende laut ärztlicher Diagnose psychische Probleme. Bei den Studentinnen seien 30 Prozent betroffen, bei den männlichen Kommilitonen 15 Prozent. Das sagte TK-Vorstandschef Jens Baas der Deutschen Presse-Agentur zu Ergebnissen des «TK-Gesundheitsreports 2015», den die bundesweit größte Krankenkasse am Vormittag in Berlin vorstellt. Quelle und weiter: http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/48822/Datei/629/Broschuere-Gesundstudieren.pdf , Zugriff 30.06.15 2.30. Gegen Verbote und Abstinenzgebote 24 2. Alternativer Drogen- und Suchtbericht: BtMG grundlegend erneuern Der 2. Alternative Drogen- und Suchtbericht 2015 fordert das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundlegend zu erneuern. Das Gesetz verfehle sein Ziel, Menschen und die Gesellschaft vor den Folgen der Sucht zu schützen, und richte massive Schäden an. Die Experten aus Wissenschaft und Drogenhilfe, die den alternativen Bericht veröffentlichten, verlangen auch eine staatlich kontrollierte Produktion und Distribution von Cannabis-Produkten. Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/gegen-verbot.html , 22.05.15 2.31. Psychische Erkrankungen: Niederschwellige Therapieangebote ausbauen 04.06.2015 - Psychische Erkrankungen spielen in der Gesellschaft eine immer größere Rolle. Um Patienten vor dem Hintergrund des steigenden Behandlungsbedarfs eine zeitnahe und qualitativ hochwertige Versorgung zu ermöglichen, sollten aus Sicht der KBV niedrigschwellige Angebote neben der Richtlinienpsychotherapie gefördert und ausgebaut werden. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 ist ein kontinuierlicher und volkswirtschaftlich relevanter Anstieg der Fehlzeiten unter der Diagnose von psychischen Erkrankungen zu erkennen, wie die Gesundheitsberichterstattung der Krankenkassen gezeigt hat. Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/1150_15645.php , 04.06.15 2.32. Psychotherapie muss deutlich flexibler werden Berlin – Bestimmte Patientengruppen in Deutschland erhalten nur sehr schwer eine Psychotherapie, obwohl diese für ihre Erkrankung sinnvoll und leitliniengerecht ist. Das kritisierte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) heute auf ihrem sogenannten Hauptstadtsymposium. Die Fachgesellschaft fordert eine Neustrukturierung der psychotherapeutischen Versorgung. Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62897 , 21,.05.15 2.33. Kinder und Eltern in Beratungsstellen häufiger psychisch krank 25 Psychotherapie in der Jugendhilfe unverzichtbar Kinder und Eltern, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten, sind häufiger psychisch krank als Kinder und Eltern, die keine Leistungen der Jugendhilfe benötigen. Dies ist ein Ergebnis einer neuen Studie „Psychotherapeuten in der Jugendhilfe, einschließlich Erziehungsberatung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Nach Einschätzung der befragten Psychotherapeuten leiden rund 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die in Beratungsstellen Hilfe suchen, unter einer psychischen Erkrankung. Dieser Anteil verdoppelt sich in stationären Jugendhilfeeinrichtungen auf fast 75 Prozent. Auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten, sind nach Einschätzung der Befragten überdurchschnittlich häufig psychisch krank (Beratungsstellen 30 Prozent, stationäre Einrichtungen 53 Prozent). Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/kinder-und-e.html , 26.05.15 2.34. G-BA auf gesundheitspolitischem Irrweg BPtK fordert Therapie für abhängige Raucher Berlin, 29. Mai 2015: Rund jeder zehnte Erwachsene in Deutschland ist nikotinabhängig. Tabak ist die verbreitetste und tödlichste Droge in Deutschland. Jährlich sterben rund 110.000 Menschen vorzeitig, weil sie rauchen. Trotzdem ist bis heute nicht sichergestellt, dass Menschen mit Nikotinabhängigkeit eine Therapie in Anspruch nehmen können, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai. Die aktuelle S3-Leitlinie empfiehlt mit höchster Evidenz Psychotherapie, um Tabakabstinenz zu erreichen. Trotzdem plant der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Psychotherapie-Richtlinie ausdrücklich festzuschreiben, dass Tabakabhängigkeit keine Indikation für eine ambulante Psychotherapie ist. „Statt seine Richtlinie an den wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten, begibt sich der G-BA auf einen gesundheitspolitischen Irrweg“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Das ist Politik gegen kranke Menschen. Insbesondere bei Nikotinsüchtigen mit schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen, wie z. B. nach Herzinfarkt oder einem Krebsleiden, ist es nicht nachvollziehbar, dass der G-BA diesen Menschen eine nachweislich wirksame Behandlung vorenthalten will.“ Nach den aktuellen Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie sind die substanzbezogenen Störungen insgesamt eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie. Hierzu zählt auch die Tabakabhängigkeit. Die BPtK fordert, dass der G-BA klarstellt, dass Nikotinabhängigen eine psychotherapeutische Behandlung angeboten werden kann. 26 Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 29.05.15 2.35. Lange Wartezeiten: Sechs Monate leiden bis zur Psychotherapie Mit Wartezeiten von drei bis sechs Monaten ist in Deutschland bei einer Psychotherapie zu rechnen. Das ist zu lang. Experten werben für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Mitte Juni soll im Deutschen Bundestag darüber entschieden werden, ob die psychotherapeutische Sprechstunde kommt. epd/sh Quelle und weiter: http://www.augsburger-allgemeine.de/wissenschaft/LangeWartezeiten-Sechs-Monate-leiden-bis-zur-Psychotherapie-id34271292.html, 02.06.15 2.36. Ertragsvergleich somatische Ärzte vs. Psychotherapeuten Liebe K&K, anbei eine aktualisierte Grafik zur Entwicklung der Erträge von (somatisch tätigen) Ärzten und (psychologischen und ärztlichen) Psychotherapeuten zur freien Verwendung. Ich habe die Grafik möglichst einfach gestaltet, um sie ggf. für ein Protestplakat nutzen zu können. Mit kollegialen Grüßen Roland Hartmann 27 Quelle: Roland Hartmann, 04.06.15 2.37. Schwerstkranke und sterbende Menschen psychotherapeutisch versorgen Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz Berlin, 17. Juni 2015: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland zu verbessern. „Bei einer umfassenden Versorgung von Menschen an ihrem Lebensende sollten auch psychische Erkrankungen berücksichtigt und behandelt werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der ersten Lesung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Bundestag. „Hier gibt es erhebliche Versorgungsdefizite. Aktuell wird nur ungefähr die Hälfte der psychischen Erkrankungen in Palliativ- oder Hospizeinrichtungen erkannt und nur etwas mehr als ein Drittel behandelt.“ Bis zu einem Drittel der Patienten in Palliativ- und Hospizeinrichtungen leidet unter einer behandlungsbedürftigen affektiven Störung. Zudem treten bei schwerkranken und sterbenden Patienten häufig kognitive Störungen auf. Die Schätzungen hierfür liegen zwischen 25 und 85 Prozent. Die Überlappung von körperlichen und psychischen Symptomen bei sterbenden Patienten erschweren die Differenzialdiagnostik und Erfassung des psychologischen Unterstützungsbedarfs. Psychotherapeutischer oder fachärztlicher Sachverstand sollte deshalb regelhaft in der Palliativversorgung aber auch in Pflegeeinrichtungen, in denen viele Menschen die letzte Lebensphase verbringen, verfügbar sein. 28 Neben einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Hospiz- und Palliativeinrichtungen bietet das Gesetz auch die Chance, die psychotherapeutische Versorgung in stationären Pflegeheimen zu verbessern. „Hier sind die Versorgungsdefizite bei psychischen Erkrankungen noch größer“, kritisiert BPtKPräsident Munz. Mehr als die Hälfte der Pflegeheimbewohner leiden unter einer psychischen Erkrankung, nur fünf bis maximal 20 Prozent von ihnen erhalten eine psychotherapeutische Behandlung. „Ziel muss es sein, durch Kooperationsverträge mit den vertragsärztlichen Leistungserbringern psychotherapeutischen oder fachärztlichen Sachverstand regelhaft in Heimen verfügbar zu machen.“ Der Gesetzentwurf geht aus Sicht der BPtK hier nicht weit genug. Quelle: BPtK Pressemitteilung, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 17.06.15 3. Praxis 3.1. bvvp Bundeshomepage: Nützliche Informationen und Angebote für die Mitglieder im bvvp Liebe Kollegin, lieber Kollege, im internen Bereich unserer Bundeshomepage stellen wir exklusiv für unsere Mitglieder zum Download eine Sammlung von Informationen und Musterverträgen zur Verfügung. - Suchen Sie z.B. nach Vorlagen zu Behandlungsverträgen nach dem neuen Patientenrechtegesetz? Wollen Sie Ihren halben oder ganzen Praxissitz abgeben? Oder jemanden anstellen? Dann sind Sie auf unserer Homepage genau richtig! Ebenfalls auf den internen Seiten finden Sie die aktuellen Informationen zu den Angeboten unseres Referats Dienstleistungen, das unser Kollege Manfred Falke seit vielen Jahren zuverlässig für uns betreut. Zur Anregung erhalten Sie in der Anlage die aktuellen Inhalte als Übersicht, es lohnt sich also auf jeden Fall, ab und zu auf unserer Bundeshomepage vorbeizuschauen! Natürlich gilt das auch für den öffentlichen Bereich. Wenn Sie Mitglied sind, aber noch keinen Login zu unserem Mitgliederbereich haben, fordern Sie diesen unkompliziert per E-Mail bei der Bundesgeschäftsstelle [email protected] an. Damit haben Sie auch Zugriff auf alle online-Newsletter, die ebenfalls als Informationsmedium nur unseren Mitgliedern vorbehalten sind. 29 Über Ihre Rückmeldungen und Anregungen freut sich unser Homepage-Team! Mit kollegialen Grüßen für den bvvp Bundesvorstand Ihre Ulrike Böker bvvp e.V. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten Bundesgeschäftsstelle Württembergische Straße 31, 10707 Berlin Telefon: 030 88725954 Fax: 030 88725953 eMail: [email protected] www.bvvp.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Übersicht interne Seiten bvvp Bundeshomepage – Stand 28.05.2015 Praxiskaufvertrag Informationen und Musterverträge zum Verkauf ganzer oder halber Praxissitze Merkblatt für Praxiskaufverträge Praxiskaufvertrag ganzer Praxissitz, mit Verlegung, ohne Inventar MUSTER Praxiskaufvertrag ganzer Praxissitz, ohne Verlegung, mit Inventar MUSTER Praxiskaufvertrag halber Praxissitz, mit Verlegung, ohne Inventar MUSTER Praxiskaufvertrag halber Praxissitz, ohne Verlegung, mit Inventar MUSTER Praxiskaufvertrag halber Praxissitz, ohne Verlegung, vorherige Anstellung MUSTER Praxiskaufvertrag innerhalb einer Gemeinschaftspraxis MUSTER Vertrag für eine Gemeinschaftspraxis MUSTER Anstellungsvertrag Informationen und Musterverträge für in Praxen angestellte Psychotherapeuten Erläuterungen zum Anstellungsvertrag Anstellungsvertrag für psychotherapeutische Praxen MUSTER Anstellungsvertrag Entlastungs-Assistenz MUSTER Artikel Böker, Ulrike: "Geringes Risiko, angemessener Profit. Überlegungen zur Entwicklung eines Mustervertrages für in Praxen angestellte Psychotherapeuten." Projekt Psychotherapie 2013/2 Patientenrechtegesetz Informationen und Vorlagen (09.08.2013): bvvp Anschreiben 01 Dokumentation Aufklärung Patienten 02 1 Behandlungsvertrag GKV ÄP 02 2 Behandlungsvertrag GKV_PP 02 3 Behandlungsvertrag GKV_KJP 02 4 Behandlungsvertrag PKV_ÄP 02 5 Behandlungsvertrag PKV_PP 02 6 Behandlungsvertrag PKV_KJP 03 Einwilligung Therapeutenausfall 04 Stundenausfallregelung 30 Übersicht interne Seiten bvvp Bundeshomepage – Stand 28.05.2015 bvvp-Dienstleistungen 1. Versicherungen und Ruhestandsplanung - Gruppenversicherungsverträge Übersicht - Formular zur Angebotsanforderung - Info zu betrieblichen Versicherungen - bvvp Info zur Rürup-Rente - Info zur Riester-Rente - Info zur Entwicklung von Versorgungswerksrenten - Info zur GKV Zusatzversicherungen - Info zur Praxisunterbrechungsversicherung P.U.V. 1. Einkauf von Büromaterial 2. Abrechnungssoftware 3. Chipkartenlesegeräte 4. Sonderkonditionen für Mitglieder in den MARITIM Starwood Hotels 5. Pkws: Rabatt beim Einkauf von Neuwagen 6. Rabatt Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis (MHP) 7. Rabatt bei Bezug von Zeitschriften 8. Urlaubstipps von Kollegen 9. Fachexkursionen für bvvp Mitglieder 2015 10. Allgemein Quelle: bvvp, 29.05.15 3.2. Praxisabgabe - Langsames Ausklingen-Lassen ist riskant Der geplante Zwangsaufkauf von Arztsitzen macht eine immer noch gelegentlich gewählte Vorgehensweise vor dem Ruhestand zum Risiko: das langsame Herunterfahren der Praxis. BERLIN. Manche Ärzte lassen vor der Praxisabgabe die Praxistätigkeit langsam ausklingen, das heißt, sie nehmen immer weniger Patienten an und haben im Gegenzug zwar weniger Honorar, aber dafür mehr Freizeit. 31 Einzug von Praxissitzen Paragraf 103 Absatz 3a SGB V nach dem GKV-VSG: In dieser Woche soll das GKVVSG verabschiedet werden. Nach den jüngsten Änderungsanträgen bedeutet dies, dass ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent Arztsitze, die zum Verkauf stehen, von der KV eingezogen werden sollen. Zuvor soll aber auch die Bedarfsplanung überarbeitet werden. Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/default.aspx?sid=8877 32&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20150610-_-Praxisf%c3%bchrung ,10.06.15 3.3. Praxisgemeinschaft: Zugriff auf Patientendaten muss streng geregelt sein 04.06.2015 - Auch wenn sich Ärzte und Psychotherapeuten in einer Praxisgemeinschaft die Räume teilen, dürfen sie nicht einfach Einblick in die Patientendaten des Kollegen nehmen. Darauf hat der Berliner Datenschutzbeauftragte hingewiesen. Der gemeinsame Zugriff auf Patientendaten in Praxisverwaltungssystemen (PVS) durch Ärzte und Personal in Praxisgemeinschaften ist demnach nur gestattet, wenn die betroffenen Patienten zustimmen. Anderenfalls würde die Praxis gegen den Datenschutz verstoßen. Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/1150_15632.php , 04.06.15 3.4. Juristische, praktische und psychodynamische Aspekte der beruflichen Verschwiegenheit Obwohl die berufliche Schweigepflicht einen der am häufigsten beschworenen berufsethischen Grundsätze darstellt, stellen Verletzungen der Schweigepflicht keine Einzelfälle dar. Zudem besteht in der alltäglichen Praxis bei den Angehörigen der betroffenen Berufsgruppen erhebliche Unsicherheit über die Befugnis bzw. Pflicht zur Offenbarung anvertrauten Wissens an Dritte (z.B. Vorgesetzte, KollegInnen, Institutionen, Angehörige). Quelle und weiter: http://www.schweigepflicht-online.de , Zugriff 16.06.15 3.5. Wenn die Seele streikt 32 Erkrankungen der Psyche ziehen für privat Versicherte oft Ärger mit dem Versicherer nach sich. Bei Vorerkrankungen machen die meisten PKV-Unternehmen ohnehin die Schotten dicht. Aber auch harmlos erscheinende Arztbesuche können sich als Bumerang erweisen. Das macht den Vertrieb von PKV-Policen manchmal zum Hürdenlauf… … So leisten private Krankenversicherer für die psychotherapeutische Behandlung (exemplarische Auswahl von Tarifen): Quelle und weiter: http://www.onlinepkv.de/files/presse_portfolio_artikel_psychotherapie.pdf, Zugriff 22.06.15 3.6. Frauen mit Behinderungen stärken: www.suse-hilft.de Online-Plattform sucht Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen. Etwa jede zweite Frau mit Behinderung erlebt sexualisierte Gewalt in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene. Fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Besonders betroffen sind gehörlose Frauen, Frauen, die in Behinderteneinrichtungen leben, und Frauen mit Lernschwierigkeiten oder „geistigen Behinderungen“. Bisher erreicht sie jedoch noch viel zu selten die Unterstützung durch Anti-Gewalt-Arbeit und Therapie. Beratungsstellen und Praxen sind vielfach nicht barrierefrei und oft fehlt das Wissen über Beratungsmöglichkeiten und Therapie. Quelle und weiter: BPtK, http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/frauen-mitb.html , 25.06.15 4. Rechtliches und Urteile 4.1. Urteil zur Vergütungspflicht der praktischen Tätigkeit von PiAs Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit Vergütungspflicht Verfahrensgang: vorgehend ArbG Münster, 16. September 2011, Az: 4 Ca 784/11, Urteil 33 vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 11. Kammer, 29. November 2012, Az: 11 Sa 74/12, Urteil Quelle und weiter: http://www.juris.de/jportal/portal/t/uvh/page/homerl.psml/js_peid/PSuchportlet1/media type/html;jsessionid=C4B7CAA9E6ACD171993A67773908AED5.jp19?eventSubmit_ doFphomepagesearch=search&action=portlets.jw.MainAction&desc=all&form=jurisF astSearch&deletemask=no&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fstartseite%2Fsucheseite.jsp &sughashcode0=90821673086944190533000160922006471460629&sughashcode1 =-234055629980349228770443198135660547550007&sughashcode2=809913472354475936318272090750312822480019&sughashcode3=158415472711 3998013592562451511261004210013&sughashcode4=46303568599813756639516 5452873593040150004&sughashcode5=1250026810042570543605944149278692676480002&sughashcode6=42958115359 89082238992646684451496900136&sughashcode7=9387405977650396433769636 63406835941370175&sughashcode8=664407450284267422512177542922720969550243&sughashcode9=78041345405929925074224424392439857090006&sughashcode10=100155661113 5388219218932958628119559430021&sughashcode11=1564429300701013146934 400944434082074390001&sughashcode12=1650744269991751547542322506995301210990002&controlElement=Alles&query= 9+AZR+289%2F13&standardsuche=suchen , Zugriff 30.05.15 4.2. BSG-Urteil zu hälftigen Versorgungsaufträgen Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 11.2.2015 entschieden, dass ein Arzt an zwei Standorten eine Praxis mit jeweils einem halben Versorgungsauftrag führen darf, auch wenn diese beiden Praxen in verschiedenen KV Bezirken liegen. (Aktenzeichen: B 6 KA 11/14) Quelle: bvvp, 20.05.15 5. Medien und Wissenschaft 5.1. Seht mich verschwinden – Kinostart am 02.07.2015 Am 02.07. kommt der Film „Seht mich verschwinden“ in die deutschen Kinos. Im Rahmen einer Pressevorführung konnte unser Vorstandsmitglied Ariadne Sartorius diesen Film bereits sehen. 34 Es handelt sich um einen Dokumentarfilm von Kiki Allgeier über das Leben der französischen Schauspielerin Isabelle Caro, die sich im Jahr 2007 mit 32 Kg Körpergewicht von dem Skandalfotografen Oliviero Toscani für eine Kampagne gegen Anorexie ablichten ließ. Diese Bilder sorgten weltweit für Aufsehen. Mit Hilfe von Familienfotos, einem Videotagebuch und Interviews – auch von Familienangehörigen – zeichnet sie Caros Leben nach und erforscht den Antrieb, der die Frau dazu brachte, ihren Körper ablichten zu lassen und sich den Medien zu stellen. Trotz eines Gewichts um 30 Kilo arbeitete Caro über Jahre, unterbrochen von gelegentlichen Krankenhausaufenthalten auf der Intensivstation, an ihrer Karriere als Schauspielerin und engagierte sich in der Modewelt als Model und Beraterin. Die Dokumentation beleuchtet dabei nicht nur die aktuelle Lebenssituation, sondern zeigt die unterschiedlichen Beschreibungen von Isabelle und ihren Eltern über ihre Kindheit und ihr Erwachsenensein auf: Als die Mutter von Isabelle, als diese vier Jahre alt ist, an einer schweren Depression erkrankte, durfte Isabelle jahrelang das Haus nicht verlassen, wurde daheim unterrichtet und wuchs isoliert von sozialen Kontakten außerhalb der Mutter-Kind-Interaktion auf. Sie musste mehrere Lagen Kleidung tragen, weil die Mutter gelesen hatte, dass dies das Wachstum aufhalten könne. Zunehmend vermüllte das Haus ihrer einst glücklichen Kindheit, die Mutter lebte in enger Symbiose mit dem Kind. Einzig das Fernsehen zeigte Isabelle, die ursprünglich den Namen Melody trug, dass es noch eine andere Realität gibt als das, was sie zu Hause erlebte. Dies brachte sie bereits als Kind dazu, die Vaterschaft ihres Vaters in Frage zu stellen, weil er sie nicht schützte vor der Mutter. Zudem suchte sie sich eine neue Identität, sah im Spiegelbild ein fremdes Mädchen und entwickelte Dissoziationen. Die Eltern –selbst gefangen in ihren eigenen Problemen - sahen die Not des Kindes nicht. So durchziehen die Berichte immer wieder die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Realitätsbeschreibungen der einzelnen Familienmitglieder. Die Eltern berichten beispielsweise, wie sehr Isabelle sich gewünscht habe, Geige spielen zu lernen, Isabelle hingegen, wie sehr sie es gehasst habe und dass sie auf die Straße geschickt worden sei, um Geld zu sammeln „für ein Geschenk für meine Mama“, das sie der Mutter habe abgeben müssen. Auch berichtet der Vater, wie „die Magersucht von heute auf morgen, vollkommen unvorbereitet“ sich plötzlich innerhalb von 2 Monaten entwickelt hatte. Eine Kindheit ohne Vater mit einer schwer kranken Mutter, die in symbiotischer Beziehung mit der Tochter lebt, sie missbraucht für ihre eigenen emotionalen Bedürfnisse, gefangen in ihrer Depression, und die sogar nach dem Tod von Isabelle 2010 ihre Autonomiebestrebungen nicht ertragen konnte und ein Kolumbarium entwarf und bauen ließ, sich selbst suicidierte und dafür sorgte, dass Mutter und Tochter übereinander beigesetzt wurden – mit einem leeren Platz für den abwesenden Vater, der sich 25 Jahre zuvor von ihr getrennt hatte. Ein Film über Eltern, die ihr Kind nicht sehen können, mit ihrem Leben und den eigenen Themen wie Schuld und Krankheit beschäftigt sind. Über den Umgang der Medien mit Isabelle Caro und ihren eigenen Kampf. Über den Respekt vor der 35 Krankheit und den Alltag mit einer schweren, unbehandelten Anorexie. Über Konstruktionen von Wirklichkeit, über Grenzen, Grenzverletzungen und Autonomie, über Enttäuschungen und krankhafte Liebe, über das Leben und den Tod. Ein erschütternder Film, der mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt über das Leben mit Depressionen, über die Konsequenzen, die diese haben können für Kinder. Sehenswert und berührend. Quelle: bvvp, 30.06.15 5.2. Wenn das Leben stillsteht Der Film "Das dunkle Gen" versucht, den genetischen Ursachen der Depression auf die Spur zu kommen. Tatsächlich ist die Krankheit aber so komplex, dass sie sich nicht als rein genetisch bedingtes Phänomen beschreiben lässt. Wir haben mit dem Psychiater Sönke Arlt vom Universitätsklinikum Eppendorf in Hamburg gesprochen: über die neuesten Erkenntnisse der Depressionsforschung, über neue Ansätze in der Therapie und die Frage, ob depressive Menschen eigentlich gut genug versorgt werden. Quelle und weiter: https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Das-dunkle-GenInterview-Psychiater-Soenke-Arlt,depression194.html , 08.06.15 s.a. dazu: http://www.das-dunkle-gen.de/der+film.html und: http://youtu.be/S_hxNR3Nxpk 5.3. Wie aus Kindern Therapiefälle werden Auditive Sprachstörung, Dyskalkulie oder ADHS? Wehe, wenn die Kita-Erzieherin ihre Diagnosen stellt: Der Kinderarzt Michael Hauch warnt vor der Lösung pädagogischer Probleme mit dem Rezeptblock. von MARTINA LENZEN-SCHULTE Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/kindheit-ist-keinekrankheit-von-michael-hauch-13605427.html , 22.05.15 36 5.4. Versorgungsforschung aus der Genderperspektive: neuere Antidepressiva bei männlichen und weiblichen Patienten gleich häufig eingesetzt (lifePR) (Frankfurt, 20.05.2015) In den letzten Jahren mehren sich Untersuchungsergebnisse, wonach geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Entstehung, dem Verlauf und der Therapie von Erkrankungen existieren. Diesem Thema wird auch beim diesjährigen Bundeskongress Gender-Gesundheit am 21./22. Mai in Berlin Beachtung geschenkt. IMS Health hat am Beispiel der Depression untersucht, ob bei dieser Erkrankung geschlechtsspezifische Ausprägungen der gesundheitlichen Versorgung im Hinblick auf die Kriterien Arzneimitteltherapie, haus/fachärztliche Behandlung und Überweisung zur Psychotherapie festzustellen sind. Die Berücksichtigung von Gender-Aspekten in der gesundheitlichen Versorgungsforschung bedeutet, die geschlechtsspezifische Ausprägung der Versorgung u.a. hinsichtlich der Diagnose und Therapie sowie der fachärztlichen Behandlung von Erkrankungen in der Alltagspraxis zu untersuchen. Nach einer Prognose der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden Depressionen bis zum Jahr 2030 die Volkskrankheit Nummer eins sein. Dies verweist auf die Relevanz der Erkrankung, die individuell sehr belastend und für die Gesellschaft mit hohen Kosten verbunden ist. Für Deutschland hat das Robert-Koch-Institut eine Prävalenz von 8,1 % in der erwachsenen Gesamtbevölkerung ermittelt, unter Frauen 10,2 %, bei Männern 6,1 %.[1] Nach Analysen von IMS Health hat sich der Absatz von Antidepressiva in Deutschland in den letzten zehn Jahren von Jahr zu Jahr in unterschiedlichem Ausmaß erhöht, in 2014 ggü. Vorjahr um 2 % auf 24,4 Millionen Packungen[2]. Antidepressiva befanden sich in 2014 unter den führenden 10 Arzneimittelklassen[3] mit verschreibungspflichtigen Präparaten. In der IMS Health Studie, die auf Daten aus dem Versorgungsalltag basiert[4], wurden männliche und weibliche Depressionspatienten hinsichtlich der Häufigkeit der medikamentösen Therapie sowie der Dauer bis zum Beginn der Therapie miteinander verglichen. Die Diagnose "Depression" wird danach bei Frauen viel häufiger gestellt als bei Männern, ein Ergebnis, das sich mit anderen Untersuchungen deckt[5]. Von 100.725 Patienten mit der ersten Depressionsdiagnose bei Hausärzten im Zeitraum 2009 bis 2013 waren 65% Frauen; bei Fachärzten (Nervenärzte/Psychiater/Neurologen) betrug der Anteil weiblicher Patienten 62% (von insgesamt 100.373 Patienten). Diese Zahlen spiegeln jedoch weniger die Häufigkeit der Erkrankung bei beiden Geschlechtern wieder als vielmehr die höhere Bereitschaft von Frauen sich wegen depressiver Symptome an einen Arzt zu wenden. Verordnung neuerer Therapien bei beiden Geschlechtern vergleichbar Antidepressiva neuerer Generationen werden vor allem Vorteile in puncto Verträglichkeit gegenüber älteren Therapieprinzipien zugeschrieben. Von daher interessierte in der IMS Health-Analyse, ob beide Geschlechter zu vergleichbaren Anteilen diese neueren Präparate verordnet bekommen. Sobald eine Depression diagnostiziert ist, unterscheidet sich die Verteilung der Therapieklassen zwischen weiblichen und männlichen Patienten nicht. Bei 37 Hausärzten erhielten 38 % der Frauen und 39 % der Männer selektive SerotoninWiederaufnahmehemmer (SSRI) oder selektive Serotonin-NoradrenalinWiederaufnahmehemmer (SSNRI). Bei den Fachärzten beträgt der Anteil dieser Therapieklasse bei Frauen 53 % und bei Männern 51 %. Auch wenn SSRI und SSNRI Vorteile wie eine bessere Wirkung und weniger Nebenwirkungen zugeschrieben werden und der Anteil der Patienten, die mit diesen Klassen therapiert werden, insgesamt geringer ist als erwartet, so besteht also kein nennenswerter Unterschied zwischen Frauen und Männern. Dies gilt auch für den Zeitpunkt der Erstverordnung. Beim Hausarzt erhalten 38 % der Frauen und 37 % der Männer ihre erste Antidepressiva-Verordnung am Tag der ersten Diagnosestellung, beim Facharzt liegt der Anteil der Frauen und auch der Männer, die sofort mit der Therapie starten, bei 50 %. Innerhalb eines Jahres nach der Diagnosestellung erhöht sich dieser Anteil bei den Fachärzten auf 80%, ebenfalls für beide Geschlechter. Neben der medikamentösen Therapie wird ein Teil der Patienten an Psychotherapeuten überwiesen, entweder anstelle oder aber zusätzlich zur medikamentösen Behandlung. Vom Facharzt erhalten 36 % der Frauen und 34 % der Männer eine entsprechende Überweisung. "Während mancherorts6 Studien darauf hinweisen, dass Frauen mehr günstige, ältere Antidepressiva verordnet werden als Männern, stellt sich die heutige Versorgung in Deutschland nach unseren Studienergebnissen im Blick auf die Geschlechter vergleichbar dar, auch wenn der Einsatz neuerer Antidepressiva sicherlich noch gesteigert werden kann. Die Untersuchung bietet auch eine nützliche Grundlage, um zukünftige Bedarfe in der Versorgung abzuschätzen und die Versorgung als solche zu optimieren sowie weitere Versorgungsaspekte im Detail zu analysieren" resümiert Prof. Dr. Karel Kostev, Senior Research Advisor bei IMS Health. [1] Quelle: Statista 2015 (unter Bezug auf DEGS1 des Robert-Koch-Instituts, Umfragezeitraum 2008-2011) 2 Quelle: IMS PharmaScope National 3 ATC3-Niveau 4 Die Daten stammen aus der Datenbank IMS® Disease Analyzer, die mehr als 20 Millionen aEMR (anonymized Electronic Medical Records) niedergelassener Ärzte beinhaltet. 5 Wittchen, H.-U., Jacobi, F., Klose, M. und Ryl, L., 2010: Depressive Erkrankungen. Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 51, Hrsg. Robert-Koch-Institut, Berlin 6 Österreichischer Frauengesundheitsbericht 2010/11: http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitsfoerderung_Praevention/Frauenge sundheit/Oesterreichischer_Frauengesundheitsbericht_2010_2011 Quelle: Pressemitteilung ims. Intelligence. Applied. 20.5.15 5.5. „Wir werden nicht als Täter geboren, aber auch nicht als weißes Blatt“ 38 Es vergeht keine Woche, in der Frank Urbaniok keine Morddrohung erhält. Im Interview spricht der Psychiater über Wutbürger, das kriminelle Potential von Schlachthäusern und die Gemeinsamkeiten von Psychopathen und Investmentbankern. von MELANIE MÜHL Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/psychiater-frankurbaniok-ueber-pathologie-im-alltag-13601129p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 , 31.05.15 5.6. „Unsere Patienten gelten als verrückt, nicht als krank“ Zweieinhalb Monate ist der Absturz der Germanwings-Maschine her, da warnt der Psychiatrieprofessor Andreas Reif: Das Unglück gefährde massiv die zukünftige Versorgung psychisch Kranker. 10.06.2015, von LUCIA SCHMIDT Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/psychiater-imgespraech-unsere-patienten-gelten-als-verrueckt-nicht-als-krank-13620895.html , 10.06.15 5.7. Studie deckt auf - Das macht Männer zu Kinderschändern Männer mit pädophiler Neigung, die Kindesmissbrauch begehen, weisen Veränderungen im Gehirn auf. Diese bahnbrechende Erkenntnis eines internationalen Forscherteams könnte die Prävention deutlich voranbringen. Von Angela Mißlbeck BERLIN. Wer tut so etwas? Wie kann man so etwas nur machen? Diese Aufschreie gellen bei jeder Meldung über sexuellen Missbrauch an Kindern durch die Öffentlichkeit. Eine Antwort hat jetzt die medizinische Forschung gefunden: Männer mit pädophiler Neigung, die Kindesmissbrauch begehen, weisen charakteristische neurobiologische Veränderungen auf. Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuropsychiatrische_krankheiten/default.aspx?sid=887165&cm_mmc=Newsletter-_Newsletter-C-_-20150602-_-Neuro-psychiatrische+Krankheiten , 02.06.15 39 5.8. Jedes fünfte Kind betroffen - Ärzte fordern mehr Angebote für psychisch auffällige Kinder Sie sind aggressiv oder ziehen sich völlig zurück: Psychische Auffälligkeiten zeigt jedes fünfte Kind, beobachten Kinder- und Jugendärzte. Bei der Beratung und Vorbeugung hapere es, sagen sie. Sie sitzen allein vor der Mattscheibe und sind in ihren Familien oft unzureichend gefördert: Psychisch auffällige Kinder werden in Deutschland nach Einschätzung von Kinderärzten nur mangelhaft betreut. Dabei zeige etwa jedes fünfte Kind in Arztpraxen psychische Auffälligkeiten. Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/familie/aerzte-fordern-mehrangebote-fuer-auffaellige-kinder-13643938.html, 12.06.15 5.9. Das Böse beginnt im Gehirn Verbrecherhirne haben mit Managerhirnen oft erstaunlich viel gemeinsam. Solche Psychopathen sind auch behandelbar. Es kommt nur darauf an, die Formbarkeit des Geistes zu verstehen. 22.06.2015, von NIELS BIRBAUMER Wer glaubt, Gewalt, Mord und Totschlag neurobiologisch besser erklären zu können, als dies Geisteswissenschaften, Philosophie, Sozialwissenschaften und Psychologie und der „Common Sense“ über Jahrhunderte versuchten, irrt. Hirnforschung und Kriminologie benötigen sich gegenseitig. Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/wissen/mensch-gene/hirnforschung-mitstraftaetern-das-boese-beginnt-im-gehirn-13649029.html , 22.06.15 5.10. „Wer krank wird, ist ein Verlierer“ In der deutschen Arbeitswelt dominiert die Arroganz der Gesunden, warnt der Arbeitsmediziner Andreas Weber. Gesundheit wird zum Leistungsmerkmal, Kranke sind angeblich selbst schuld. Ein Vorurteil? Oder ist da doch was dran? 22.06.2015, von URSULA KALS Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/krankheit-inder-deutschen-arbeitswelt-ein-interview-mit-mediziner-andreas-weber13642576.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 , 22.06.15 40 5.11. Raus aus dem Teufelskreis der Panik Angst schützt. Aber: Im Übermaß kann sie krank machen. Bei Konrad B., 45, beherrschte dieses Gefühl irgendwann sein ganzes Leben. Eine Psychotherapie half ihm, einen Weg aus der Angst zu finden. Konrad B. ist auf der Autobahn, er ist unterwegs zur Arbeit, wie hunderte Male zuvor. Doch diesmal rast plötzlich sein Herz, immer lauter, immer schneller. Schweiß bricht aus, die Fahrbahn beginnt vor seinen Augen zu verschwimmen. Der 45-Jährige fürchtet, die Kontrolle zu verlieren, hält auf dem Standstreifen an, atmet durch. Nach einigen Minuten beruhigt sich sein Körper. War das ein drohender Herzinfarkt? Quelle und weiter: http://www.merkur.de/leben/gesundheit/angststoerungen-rausteufelskreis-panik-zr-5151303.html , 22.06.156 5.12. Am Tisch mit Marianne Leuzinger-Bohleber, "Fremdenfreundin“ Gastgeberin: Regina Oehler Menschen aus anderen Kulturen und Traditionen mit Respekt und Neugier zu begegnen, diesen Anspruch stellt Marianne Leuzinger-Bohleber an sich und andere. Die Psychoanalytikerin ist Direktorin des Sigmund-Freud-Instituts in Frankfurt und hat viele Forschungs- und Therapie-Projekte mit ins Leben gerufen, die Flüchtlinge und Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund unterstützen sollen. “Ich bin ja selber eine Fremde“, sagt die Schweizerin, die seit langem in Frankfurt lebt und an der Universität Kassel lehrt. Im Gespräch mit Regina Oehler erzählt Professor Marianne Leuzinger-Bohleber von ihren Erfahrungen als Psychotherapeutin, davon, wie sich traumatische Erfahrungen im Körper niederschlagen, warum für sie das Stichwort „Embodiment“ eine so zentrale Rolle spielt – und was gefährdete junge Menschen vor Rechtsradikalismus und Islamismus bewahren kann. Quelle und Podcast: http://www.hr-online.de/website/radio/hr2/index.jsp... , 14.06.15 5.13. Interview mit Otto Kernberg, dem berühmtesten Psychiater der Welt Von Angelika Hager Otto F. Kernberg ist gebürtiger Wiener und der bekannteste praktizierende Psychiater der Welt. profil besuchte ihn in New York und hatte viele Fragen dabei: Ist ein Narzisst liebesfähig? Neigen Frauen häufiger zu sexuellem Masochismus? Wie ruinieren Eltern die Psyche ihrer Kinder 41 Quelle und weiter: http://www.profil.at/gesellschaft/interview-otto-kernbergpsychiater-welt-5664082 , 26.05.15 5.14. Interview mit ERICH FROMM Ein legendärer Psychoanalytiker spricht offen über die kranke Gesellschaft. Quelle und Video: http://www.dailymotion.com/video/x2rse9n_ein-legendarerpsychoanalytiker-spricht-offen-uber-die-kranke-gesellschaft_school , Zugriff 05.05.15 5.15. Mit dem Smartphone gegen Depressionen Wer eine Psychotherapie macht, muss oft auf Papier notieren, was er an sich beobachtet: mehrmals täglich, auch in der Öffentlichkeit. Das ist anstrengend, unangenehm und nicht sehr zuverlässig. Eine App will nun dabei helfen, Therapien effektiver zu machen - und das StartUp dazu wurde fast aus Versehen gestartet. Quelle und weiter: http://detektor.fm/digital/machen-statt-quatschen-die-apparya/453688 , 04.06.15 5.16. Video zur Situation der PiA Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=qDj2p84ez-E, Zugriff 23.06.15 bvvp Württembergische Straße 31, 10707 Berlin, Tel. 030-88725954, [email protected] ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ bvvp-online-Newsletter++++++bvvp-online-Newsletter++++++bvvp-online-Newsletter ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 42
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