Bundes-Newsletter 2015_08

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Ausgabe Nr. 7/15, 06.07.2015, nur für Mitglieder der 17 Regionalverbände des bvvp
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier ist der neue bvvp-online-newsletter Nr 7/15.
Es gibt – wie angekündigt – endlich eine Neuigkeit hinsichtlich des
Bewertungsausschusses. Er hatte unsere Honorarnachzahlungen tatsächlich am
23.6. auf der Tagesordnung. Glücklicherweise waren inzwischen die Angriffe auf den
KBV-Vorsitzenden abgewehrt und abgeflaut, so dass er hier nicht mehr ganz so
unter Beschuss antreten musste (s. Punkte 2.14. u. 2.15). Die KBV hat sich dann
sogar erstaunlich vehement für unsere Interessen eingesetzt (s. Punkte 1.1., 1.2.,
2.1., 2.2). So musste schließlich wegen unvereinbarer Positionen zwischen KBV und
Kassen der Erweitere Bewertungsausschuss unter Vorsitz des Unabhängigen, Prof.
Wasem, angerufen werden. Das ist aber keine Verschleppung, sondern wir hatten
darauf gehofft, weil eine schnelle Einigung sicher zu unseren Ungunsten gewesen
wäre. Jetzt setzen wir also unsere Hoffnung letztlich auf die Entscheidung des
Unabhängigen!
Und auch hinsichtlich des umkämpften Versorgungsstärkungsgesetzes gibt es die
Neuigkeit, dass es jetzt endgültig beschlossen ist und in Kürze in Kraft tritt (s. Punkte
2.1 bis 2.10). Es wird auch spürbare Auswirkungen auf die Abläufe Ihrer Praxis
haben, z.B. wegen der Einbeziehung auch der Psychotherapeuten in die 4-WochenRegelung bei der Vergabe der Facharzttermine ab 2017. Hier werden Sie von den
KVen, die die Terminservicestellen einrichten müssen, wohl noch informiert werden.
Weniger zu erwarten ist, dass die KVen Sie darüber informieren werden, dass auch
die neuen Aufkaufregelungen Auswirkungen auf geplante Praxisabgaben haben
werden. Praxisabgeber sollten auf keinen Fall – d.h. noch weniger, als es bisher
angesagt war – ihre Praxis gegen Ende zu sehr herunterfahren, weil der
Versorgungsauftrag dann nicht mehr ausgefüllt wird. Außerdem: Im neuen Gesetz
haben die KVen eine Prüfpflicht, sodass dann in überversorgten Gebieten
möglicherweise leichter bei fehlender Substanz ohne Entschädigung entzogen wird.
(s. Punkte 2.8, 2.10., 2.11, 3.2).
Mit kollegialen Grüßen
verbleibe ich im Namen des Vorstands
Dr. Frank Roland Deister,
Vorstandsmitglied des bvvp
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Inhaltsübersicht
1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände
1.1. Angemessene Vergütung der Psychotherapie
1.2. Zum Nicht-Beschluss des Bewertungsausschusses
1.3. Das neue Versorgungsstärkungsgesetz: Welche Veränderungen betreffen uns
Psychotherapeuten?
1.4. bvvp-Pressemitteilung: Der bvvp spricht sich für faire Preise bei der Abgabe von
Praxissitzen aus
2. Aktuelle Gesundheitspolitik
2.1. Die KBV verlangt von den Kassen höhere Honorare für Psychotherapeuten
2.2. Noch keine Einigung beim Honorar für Psychotherapeuten
2.3. Versorgungsstärkungsgesetz ist beschlossen
2.4. Bessere Versorgung von Kassenpatienten: Was das neue Gesetz bringt
2.5. Psychotherapeuten befürchten schlechtere Versorgung durch Gesetz
2.6. Sprechstunde möglich, Praxisabbau begrenzt, Befugnisse erweitert
2.7. Zukünftig mehr Psychotherapien durch Jobsharing
2.8. Welche Ausnahmen von der Aufkaufregelung derzeit vorgesehen sind
2.9. Überraschende Änderung am VSG - Heckens Amtszeit bleibt befristet - vorerst
2.10. ZI-Analyse: Immer noch 12.000 Arztsitze gefährdet
2.11. Kassensitze für Psychotherapeuten - Verband warnt vor unseriösen Preisen
beim Praxiskauf
2.12. Deutschlands erstes Präventionsgesetz verabschiedet
2.13. Psychotherapeutischer Sachverstand zukünftig gefragt
2.14. Resolution der Konzertierten Aktion der Berufsverbände
2.15. FALK-KVen wollen Streit um KBV-Führung beilegen
2.16. Investition in ambulante Medizin bringt Einsparungen
2.17. Ärztliche Psychotherapie: Biopsychosoziale Einheit im Fokus
2.18. Spezifisch ärztliche Kompetenz in der Psychotherapie unersetzbar
2.19. Reform der psychotherapeutischen Ausbildung – Ziel: Direktausbildung
2.20. Krankheitsliste - Demenz ist drin, ADHS draußen
2.21. Bericht über Sicherheitslücke bei Gesundheitskarte
2.22. Neue Sicherheitsrichtlinien - Gesundheitskarte muss schon wieder
ausgetauscht werden
2.23. Grünes Licht für Telematik-Pläne
2.24. Vorratsdatenspeicherung - Kabinett gibt grünes Licht
2.25. Psychotherapie: Krankenkassen verzögern und informieren falsch
2.26. Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen gefährdet
2.27. Niedersachsen fordert Dolmetscher für Traumatherapien
2.28. Unabhängige Patientenberatung gefährdet
2.29. TK-Boschüre: Gesund studieren
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2.30. Gegen Verbote und Abstinenzgebote
2.31. Psychische Erkrankungen: Niederschwellige Therapieangebote ausbauen
2.32. Psychotherapie muss deutlich flexibler werden
2.33. Kinder und Eltern in Beratungsstellen häufiger psychisch krank
2.34. G-BA auf gesundheitspolitischem Irrweg
2.35. Lange Wartezeiten: Sechs Monate leiden bis zur Psychotherapie
2.36. Ertragsvergleich Ärzte vs. Psychotherapeuten
2.37. Schwerstkranke und sterbende Menschen psychotherapeutisch versorgen
3. Praxis
3.1. bvvp Bundeshomepage: Nützliche Informationen und Angebote für die Mitglieder
im bvvp
3.2. Praxisabgabe - Langsames Ausklingen-Lassen ist riskant
3.3. Praxisgemeinschaft: Zugriff auf Patientendaten muss streng geregelt sein
3.4. Juristische, praktische und psychodynamische Aspekte der beruflichen
Verschwiegenheit
3.5. Wenn die Seele streikt
3.6. Frauen mit Behinderungen stärken
4. Rechtliches und Urteile
4.1. Urteil zur Vergütungspflicht der praktischen Tätigkeit von PiA
4.2. BSG-Urteil zu hälftigen Versorgungsaufträgen
5. Medien und Wissenschaft
5.1. Seht mich verschwinden – Kinostart am 02.07.2015
5.2. Wenn das Leben stillsteht
5.3. Wie aus Kindern Therapiefälle werden
5.4. Versorgungsforschung aus der Genderperspektive: neuere Antidepressiva bei
männlichen und weiblichen Patienten gleich häufig eingesetzt
5.5. „Wir werden nicht als Täter geboren, aber auch nicht als weißes Blatt“
5.6. „Unsere Patienten gelten als verrückt, nicht als krank“
5.7. Studie deckt auf - Das macht Männer zu Kinderschändern
5.8. Jedes fünfte Kind betroffen - Ärzte fordern mehr Angebote für psychisch
auffällige Kinder
5.9. Das Böse beginnt im Gehirn
5.10. „Wer krank wird, ist ein Verlierer“
5.11. Raus aus dem Teufelskreis der Panik
5.12. Am Tisch mit Marianne Leuzinger-Bohleber, "Fremdenfreundin“
5.13. Interview mit Otto Kernberg, dem berühmtesten Psychiater der Welt
5.14. Interview mit ERICH FROMM
5.15. Mit dem Smartphone gegen Depressionen
5.16. Video zur Situation der PiA
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1. Mitteilungen und Aktivitäten des bvvp und seiner Landesverbände
1.1. Angemessene Vergütung der Psychotherapie
Bewertungsausschuss kann sich nicht einigen und ruft den Erweiterten
Bewertungsausschuss an
Am 23.6.2015 hatte der Bewertungsausschuss zu entscheiden, ob die Vergütung der
antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen noch den
Maßgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genügt.
Nach diesen Vorgaben muss es einem Psychotherapeuten bei maximalem
persönlichem Einsatz und optimaler Praxisausstattung möglich sein, wenigstens das
durchschnittliche Einkommen vergleichbarer Arztgruppen zu erzielen.
Weil KBV und GKV-Spitzenverband sehr divergierende Anträge in die Sitzung
einbrachten, gab es keine Mehrheit für einen der beiden Anträge, so dass der
Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen werden musste. Um genügend Zeit für
eine gründliche Befassung mit der komplizierten rechtlichen Materie zu haben, wurde
eine Vertagung auf die nächste Sitzung im August beschlossen. Die Vertreter der
Psychotherapeuten in den Honorargremien der KBV, Best und Doebert, sehen in der
Anrufung des Erweiterten Bewertungsausschusses einen ersten Erfolg. Sie hatten
eine Einigung im Bewertungsausschuss auf Kosten der Psychotherapeuten
befürchtet. Tatsächlich war im Vorfeld zu hören gewesen, dass die Kassen eine
Anpassung der Psychotherapeutenhonorare auf lange Sicht nicht für nötig halten.
Nachdem sich eine Mehrheit der KVen nach langen Diskussionen für eine
Positionierung zu Gunsten der Psychotherapeuten entschieden hatte und die KBV
diese Position sehr überzeugend vorgetragen hatte, können die Psychotherapeuten
nun ihre Erwartungen auf eine sachgerechte und rechtlich einwandfreie
Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschuss setzen.
Zur Vorgeschichte:
Der Bewertungsausschuss hatte bereits am 23.12.2013 beschlossen, die
Psychotherapiehonorare auf ihre Rechtmäßigkeit bis zum 30.6.2014 zu überprüfen.
Die fast einjährige Verzögerung hatte zu Protestaktionen der Psychotherapeuten
geführt und zur Aufforderung an das BMG, aufsichtsrechtlich tätig zu werden. Zur
Sitzung des Bewertungsausschusses hatten zwei divergierende Beschlussanträge
vorgelegen: Während die KBV in ihrem Antrag feststellt, dass eine angemessene
Vergütung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Jahre
2012 nicht gegeben war, sah der Krankenkassenvorschlag keine
Nachzahlungspflicht für dieses und die Folgejahre. Nun wird der Erweiterte
Bewertungsausschuss zu entscheiden haben.
Quelle: bvvp, 24.06.15
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1.2. Zum Nicht-Beschluss des Bewertungsausschusses
Der Bewertungsausschuss tagt unter dem Verschwiegenheitsgebot der Teilnehmer.
Einzelheiten über Positionen und Argumente dürfen von den Teilnehmern nicht
veröffentlicht werden.
Insofern sind wir, die wir Bescheid wissen, weil wir dabei waren, dennoch darauf
angewiesen, dass zunächst andere etwas ausplaudern, ehe man direkt berichten
kann.
Die Position der Krankenkassen wurde weit im Vorfeld so ähnlich schon einmal
vorgebracht und von KV-Chefs dann in Vertreterversammlungen ausgeplaudert. Die
Begründung ist klar: es kostet die Kassen viel Geld. Bei Nachzahlungen, für die die
Kassen ab 2013 zuständig sind, sehen die Kassen, dass es mehrere 100 Mio. kosten
könnte, ohne dass dadurch die Versorgung ihrer Mitglieder besser werden würde.
Knackpunkt in allen Diskussionen im Vorfeld auch mit den KVen ist das sog.
normative Helferinnen-Gehalt, das in jede Sitzung bisher einfließt und nun weiterhin
einfließen würde, obwohl Psychotherapeuten real kein Personal beschäftigen. Das
BSG hat aber deutlich dargestellt dass es nicht um reales Honorar geht sondern um
die Berechnung eines Mindesthonorars. Die entscheidende Rechtsfrage ist nun: Wird
das BSG dem Bewertungsausschuss zugestehen, im Sinne der Gestaltungsfreiheit
der Selbstverwaltung so weit von den bisherigen Urteilen abzuweichen, in dem kein
normatives Personal oder nur Zuschläge für einen Teil der Praxen vorgesehen
werden.
Für diese Frage muss auch Prof. Wasem, Unparteiischer im erweiterten
Bewertungsausschuss eine Abschätzung treffen.
Unsere Befürchtung, dass sich KBV und Kassen auf unsere Kosten einigen, ist nun
doch nicht eingetreten, wofür wir ziemlich kämpfen mussten. Nun haben wir die KBV
mit der Mehrheit der KVen hinter uns!
Quelle: Jürgen Doebert, bvvp, 24.06.15
1.3. Das Versorgungsstärkungsgesetz: Welche Veränderungen betreffen uns
Psychotherapeuten?
Grundsätzlich ist zunächst zu sagen, dass zuvor in keinem anderen
Gesundheitsreformgesetz die Gruppe der Psychotherapeuten so viel Erwähnung
fand und mit so vielen besonderen Regelungen versehen wurde.
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf Änderungen im SGB V.
§ 28: Die Delegationsmöglichkeiten bei administrativen Tätigkeiten sowie
vorbereitenden und behandlungsergänzenden Maßnahmen gelten künftig auch für
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Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-und
Jugendlichenpsychotherapeuten. Damit wird der sozialrechtliche Rahmen für die
Beschäftigung von qualifiziertem Praxispersonal geschaffen.
Davon unberührt bleibt die Tatsache, dass psychotherapeutische Leistungen bzw.
Teile davon weiterhin prinzipiell nicht delegiert werden können.
§ 73: Bestehende Befugnisbeschränkungen für Psychologische Psychotherapeuten
und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten werden aufgehoben: Diese beiden
Heilberufe dürfen in Zukunft Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation
(insbesondere psychosomatische und psychiatrische Reha), Krankentransporte,
Krankenhausbehandlungen sowie Soziotherapie verordnen. In nächster Zeit werden
dazu sicherlich von den Landespsychotherapeutenkammern entsprechende
Schulungen angeboten werden, und die gesamten dafür erforderlichen Formalien
müssen auch noch geregelt werden.
Nicht ins Gesetz übernommen wurde die Forderung vieler Vertreter der PP und KJP,
in Zukunft auch Heilmittel verordnen zu dürfen, wie Ergotherapie oder Logopädie.
§ 75: Die von den KVen einzurichtenden Terminservicestellen, um einen Termin
beim Facharzt innerhalb von vier Wochen zu garantieren, werden auch die
Psychotherapeuten betreffen, sobald die Überarbeitung der Psychotherapierichtlinie
abgeschlossen ist. Die Terminvergabefrist bezieht sich dabei auf die
psychotherapeutische Sprechstunde und der sich aus der Abklärung ergebenden
zeitnah erforderlichen Behandlungstermine. Stichtag ist voraussichtlich der 1. Januar
2017. Dieser Stichtag schließt so dicht an die veränderte Psychotherapierichtlinie,
dass praktisch keine Übergangsphase zur Etablierung der neuen Angebote zur
Verfügung steht. Immerhin beinhaltet der gesetzliche Evaluationsauftrag die Chance,
dass Engpässe in der psychotherapeutischen Versorgung in den
Terminservicestellen klar dokumentiert werden können.
§79: Die geforderte Stimmenparität von Haus- und Fachärzten bei gemeinsamen
Abstimmung in den Vertreterversammlungen wird nun auf die Vertreterversammlung
der KBV beschränkt. Dort wird derzeit an einer Satzungsregelung gearbeitet.
Inwieweit dies dann rechtskonform umgesetzt werden kann bzw. inwieweit die
Hausärzte dann dieser Regelung zustimmen, das muss sich zeigen. Ebenso muss
sich zeigen, welche Auswirkungen die Neuregelung auf das Stimmengewicht der PP
und KJP in der KBV haben wird. Diese sind einerseits auf 10 Prozent der Mitglieder
der Vertreterversammlung begrenzt, andererseits gehören sie zum fachärztlichen
Versorgungsbereich, der in der Vertreterversammlung der KBV für die geforderte
Stimmenparität mit den Hausärzten, die in der Minderzahl sind, geringer gewichtet
werden müsste.
§79b: Die im Gesetzentwurf zunächst formulierte Forderung, dass die Beratenden
Fachausschüsse Psychotherapie auf Ärzteseite nur von überwiegend
psychotherapeutisch tätigen Ärzten besetzt werden dürfen, wurde wieder gestrichen.
Der bvvp ist mit diesem Verzicht auf Änderung einverstanden, da der
Änderungswunsch zwar aus erheblichen Spannungen im Beratenden
Fachausschuss der KBV entstanden war, die Situation auf Landesebene sich aber –
wie Rückmeldungen aus bvvp-Landesverbänden ergab - anders darstellte; dort
hatten sich die bisherigen Besetzungsregelungen der Beratenden Fachausschüsse
in vielen KVen bewährt im Sinne einer guten Kooperation aller an der
psychotherapeutischen Versorgung beteiligten Fachgruppen.
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§87b: Nicht übernommen wurde folgender Antrag der in der KBV vertretenen
Psychotherapeutenverbände: „Die Bewertungen für psychotherapeutische
Leistungen haben eine Höhe der Vergütung je Zeiteinheit zu gewährleisten, mit der
sichergestellt ist, dass eine mit vertragsärztlichen Leistungen voll ausgelastete
psychotherapeutische Praxis den Ertrag einer ebenso mit vertragsärztlichen
Leistungen voll ausgelasteten Praxis des fachärztlichen Versorgungsbereichs erzielt;
dieser ist als Durchschnittsertrag aller Facharztgruppen zu ermitteln. Die
Überprüfung der Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen erfolgt jährlich.“
Dass dieser Änderungswunsch in toto nicht durch den Gesetzgeber übernommen
wurde, war nicht verwunderlich. Allerdings hätte der letzte Satz des Antrags, nämlich
die gesetzliche Vorgabe der jährlichen Überprüfung der Angemessenheit der
Vergütung, angesichts der seit 2009nun verzögerten Überprüfung durchaus im
neuen Gesetz berücksichtigt werden können. Schließlich sind dem BMG die
derzeitigen Probleme wohl bekannt.
§92, Absatz 6a: Im Gesetz wird explizit der Auftrag festgelegt, bis Mitte 2016 bei der
Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu einem Ergebnis zu kommen. Dass
psychotherapeutische Sprechstunden gefordert werden, ist schon lange klar. Nun
werden aber im Gesetz überdies die frühzeitige diagnostische Abklärung, die
Akutversorgung, die Förderung der Gruppentherapie und die Rezidivprophylaxe
erwähnt, wie bvvp und DPtV in ihrer gemeinsamen Stellungnahme gefordert hatten.
Außerdem soll das Gutachterverfahren vereinfacht werden. Damit wird der GBA
verpflichtet, ein umfassendes Gesamtkonzept für die psychotherapeutische
Versorgung vorzulegen.
§95: Ergänzend zur im ersten Entwurf bereits vorgesehenen Prüfpflicht der KV
hinsichtlich der Einhaltung der Versorgungsaufträge wird die KV nun außerdem dazu
verpflichtet, über die Ergebnisse ihrer Prüfungen die Landes und
Zulassungsausschüsse mindestens einmal jährlich zu informieren. Laut
Bundesmantelvertrag definiert sich ein voller Versorgungsauftrag folgendermaßen:
„Der sich aus der Zulassung des Vertragsarztes ergebende Versorgungsauftrag ist
dadurch zu erfüllen, dass der Vertragsarzt an seinem Vertragsarztsitz persönlich
mindestens 20 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung
steht.“ Diese Definition ist für Psychotherapeuten nicht wirklich schlüssig, denn sie
haben in der Regel keine offenen Sprechstundenzeiten, sondern vergeben feste
Termine. Es wird also Aufgabe der Selbstverwaltung sein, hier realistische Kriterien
zu definieren. Der Gesetzgeber fordert die KV außerdem auf, bei Verstößen gegen
die vertragsärztlichen Pflichten auf Sanktionsmaßnahmen zurückzugreifen.
Des Weiteren gilt in Zukunft für medizinische Versorgungszentren nicht mehr die
Auflage, dass diese fachübergreifend sein müssen. Damit werden rein
psychotherapeutische Versorgungszentren ermöglicht. Falls in dem Zentrum kein
psychotherapeutisch tätiger Arzt beschäftigt wird, kann auch ein Psychologischer
Psychotherapeut Leiter des MVZ sein.
§101: Für alle Praxen gilt in Zukunft, dass ein unterdurchschnittliches Praxisvolumen
bei Anstellung eines Arztes oder beim Jobsharing bis zum Fachgruppendurchschnitt
ausgeweitet werde darf. Bisher wurde das Volumen gedeckelt auf den bisherigen
Umfang der Praxis. Für psychotherapeutische Praxen ist weitergehend eine
Vergrößerung des Praxisumfangs über den Fachgruppendurchschnitt hinaus
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vorgesehen bei einer Anstellung oder beim Jobsharing. Der GBA wird die genaue
Ober-Grenze noch festlegen. Hier ist die Profession gefordert, entsprechende
Vorschläge zu machen.
§103: Die vorgesehenen Änderungen zur Möglichkeit des Aufkaufs von Praxissitzen
durch die KV hat für reichhaltige Diskussion und zahlreiche Stellungnahmen im
Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes gesorgt. Ergebnis: Die bisherige
Regelung, dass ein Praxissitz in nominell überversorgten Planungsbereichen
aufgekauft werden kann, wenn er für die Versorgung nicht relevant ist, gilt weiterhin
ab einem Versorgungsgrad von 110 % bis zu einem Versorgungsgrad von 140%.
Erst darüber hinaus wird aus dem „kann“ ein „soll“, was eine noch sorgfältigere
Prüfung der Versorgungsrelevanz bedeutet. Allerdings ist der Versorgungsgrad der
Psychotherapeuten in sehr vielen Planungsbereichen größer als 140 %, sodass mehr
als 4.000 Praxen bundesweit bedroht sind.
Unverändert ist es glücklicherweise so, dass bei Stimmgleichheit von Ärzteseite und
Kassenseite im Zulassungsausschuss der Antrag auf Nachbesetzung als
angenommen gilt.
Eine Privilegierung eines Angestellten oder Jobsharing-Partners im ersten Schritt des
Nachbesetzungsverfahrens in dem Sinne, dass die Praxis dann ohne Überprüfung
der Versorgungsrelevanz ausgeschrieben werden muss, gilt zukünftig erst nach drei
Jahren der Anstellung oder des Jobsharings.
Demgegenüber hat sich für die Privilegierung im zweiten Schritt des Verfahrens, also
bei der Auswahl eines Kandidaten als Nachfolger eines Praxissitzes, nichts geändert
bei der Vorgabe des zeitlichen Umfangs der vorherigen Anstellung oder des
vorherigen Jobsharings in der Praxis. Hier gelten also weiterhin die bisherigen
Spruchpraxen der jeweiligen Zulassungsausschüsse.
Zukünftig wird ein Praxissitz auch dann ohne Prüfung ausgeschrieben und vergeben,
wenn sich der Bewerber dazu verpflichtet, die Praxis in ein anderes Gebiet des
Planungsbereichs zu verlegen, in dem nach Mitteilung der Kassenärztlichen
Vereinigung aufgrund einer zu geringen Ärztedichte ein Versorgungsbedarf besteht.
Das, was also bisher nicht möglich ist mit der Begründung des verbotenen
Lizenzhandels, nämlich die beliebige Verlegung eines Praxissitzes, wird nun
gesetzlich ermöglicht, soweit die Verlegung in ein unterversorgtes Gebiet geschehen
soll.
§ 117: Ein wichtiger Erfolg der gemeinsamen Interventionen der Verbände im BMG
und bei der KBV besteht darin, dass unsere PTG-Ausbildungsinstitute nun doch nicht
in einen Topf mit den Hochschulambulanzen geworfen werden. Die zunächst
vorgesehene Regelung hätte gravierende Auswirkungen auf die Finanzierung
unserer Institute gehabt.
Quelle: Ulrike Böker, bvvp, 22.06.15
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1.4. bvvp-Pressemitteilung: Der bvvp spricht sich für faire Preise bei der Abgabe von
Praxissitzen aus
Der bvvp unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen und Möglichkeiten, die
vorhandenen Praxissitze auch in nominell überversorgten Gebieten für die
Versorgung und für den Nachwuchs zu erhalten. Jede Praxis, die nicht
weitergegeben wird, wird in diesen auf dem Papier überversorgten Gebieten
ersatzlos wegfallen.
Die Preisgestaltung beim Verkauf eines ganzen oder halben psychotherapeutischen
Kassensitzes ist jedoch der Moment, in dem es zu den größten Interessenskonflikten
kommen kann zwischen den Kolleginnen und Kollegen, die dem Ende ihrer
Berufstätigkeit entgegen gehen, und denen, die gerade mit der ambulanten
Patientenversorgung in eigener Kassenpraxis beginnen wollen.
Die heutigen Praxisabgeber haben zum Teil u.a. aufgrund der schlechten Honorare
keine hinreichende Altersvorsorge abgeschlossen, und auch die
Niederlassungswilligen stehen vor einer schweren finanziellen Situation nach
Studium und Aus- bzw. Weiterbildung. Sie starten in ihre Berufspraxis mit hohen
Schulden und oft schlechten Aussichten auf eine Niederlassung. Außerdem sind die
Honorare nach wie vor nicht in dem Bereich, den man als angemessen bezeichnen
könnte.
In den letzten Jahren ist ein massiver Anstieg von Preisen für halbe und ganze
Kassensitze zu verzeichnen, obwohl inzwischen Praxisbewertungsmodelle vorliegen,
die eine für alle Beteiligten faire Gestaltung des Kaufpreises nahelegen sollen.
Da die Planungsbezirke in Deutschland zur Zeit fast flächendeckend als überversorgt
gelten und daher für Neuzulassungen gesperrt sind, ist die Übernahme eines
abzugebenden Kassensitzes meist die einzige Möglichkeit für junge
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, einen Praxissitz zu erwerben.
Ein Kassensitz kann in nominell überversorgten Gebieten überhaupt nur deshalb
weitergeben werden, weil es den grundgesetzlich verbrieften Schutz des Eigentums
gibt, hier den zu schützenden Wert der Praxis, der im Verkaufspreis abgebildet wird.
Dazu gehört nach BSG-Urteil vom 14.12.2011 (B 6 KA 39/10) auch der immaterielle
Wert der Praxis.
Alle gängigen Bewertungsmodelle* beziffern diesen Wert recht überschaubar. So
muss nach einem modifizierten Ertragswertmodell, das den nachhaltig erzielbaren
künftigen Ertrag berechnet, vom Überschuss einer Praxis nicht nur ein dem
Arbeitsumfang entsprechendes Gehalt incl. Arbeitgeberanteil abgezogen werden,
sondern außerdem in vielen Modellen die Ertragssteuer, die an die
Einkommenssteuer angelehnt ist.
Preise, die diese seriöse Wertermittlung erheblich übersteigen und somit den Druck
der jungen Kolleginnen und Kollegen ausnutzen, auch zu überhöhten Preisen einen
Sitz zu erwerben, lassen sich weder mit dem Argument der mangelnden
Altersvorsorge des Abgebers, noch mit einer großen Nachfrage an einem begehrten
Standort rechtfertigen. Zu bedenken ist allerdings, dass der Kaufpreis bei Abgabe
der ersten Praxishälfte voll versteuert werden muss.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich bei der Auswahl eines
Nachfolgers im Zulassungsausschuss die Höhe des Preises, den der Kandidat zu
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zahlen bereit ist, nicht unter den Kriterien des SGB V finden lässt und somit im
Zulassungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss keine Rolle spielen darf. Beim
Nachbesetzungsverfahren sind die wirtschaftlichen Interessen des ausscheidenden
Vertragsarztes oder seiner Erben nur maximal in Höhe des Verkehrswerts der Praxis
zu berücksichtigen. Diesen Preis muss der Kandidat bereit sein zu bezahlen.
Quelle: bvvp, 04.0615
S. dazu auch die Pressemeldung unter Punkt 2.1. sowie folgende Links:
http://www.kbv.de/media/sp/Hinweise_zur_Bewertung_von_Arztpraxen_Dt__Aerztebl
att_51_52_2008.pdf
und
http://www2.pk-hb.de/uploads/pkhb_praxiswert_empfehlungen_stand_07.09.11.pdf
und
http://www.psychotherapeutenkammerberlin.de/themen/praxisverkauf_praxisabgabe/index.html
2. Aktuelle Gesundheitspolitik
2.1. Die KBV verlangt von den Kassen höhere Honorare für Psychotherapeuten
…Psychotherapeutenverbände begrüßen Anrufung des Erweiterten
Bewertungsausschusses
Sowohl die DPtV als auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten
(bvvp) begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Sie erwarten „einen rechtssicheren und
sachgerechten Beschluss“, betonte Best. Die Verbände hatten zuvor „eine Einigung
auf Kosten der Psychotherapeuten“ befürchtet. „Doch die KBV hat in einer Weise für
uns gekämpft, dass wir sehr zufrieden sein konnten“, sagte Jürgen Doebert,
Sachverständiger im Bewertungsausschuss und Mitglied im Vorstand des bvvp,
gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt…
Quelle und kompletter Text: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63277 , 26.06.15
2.2. Noch keine Einigung beim Honorar für Psychotherapeuten
25.06.2015 - Über die Höhe der psychotherapeutischen Vergütung muss jetzt der
Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Die Verhandlungen zwischen KBV
und GKV-Spitzenverband sind am Dienstag gescheitert.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wollte erreichen, dass die Bewertung
antragspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen (EBM-Abschnitt 35.2)
rückwirkend ab 2012 um rund 5,4 Prozent erhöht wird. Damit wäre das Honorar für
eine Therapiestunde im Jahr 2012 im Schnitt um 4,35 Euro auf etwa 85,50 Euro
gestiegen.
Für das laufende Jahr hätte dies eine Anhebung auf 88,65 Euro bedeutet. Der Antrag
der KBV sah ferner vor, dass überdurchschnittlich ausgelastete Praxen einen
Strukturzuschlag von bis zu 15.000 Euro im Jahr erhalten.
Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/1150_15921.php ,25.06.15
2.3. Versorgungsstärkungsgesetz ist beschlossen
Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Bundestag mit der Mehrheit der Koalition
verabschiedet worden. Von der Opposition hagelte es Kritik
BERLIN. Gesundheitspolitiker der Koalition haben das Versorgungsstärkungsgesetz
(VSG) gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. Der Bundestag verabschiedete die
Reform am Donnerstagnachmittag mit Koalitionsmehrheit, die Linken enthielten sich,
die Grünen stimmten dagegen. Das VSG tritt zum 1. August in Kraft.
Menschen machten sich Sorgen, ob die gute medizinische Versorgung künftig
erhalten bleibe, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Deshalb
stärke das Gesetz die Versorgung im ländlichen Raum, sagte er in der Debatte.
Quelle und weiter:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/versorgungsgesetz2014/
article/887886/bundestag-versorgungsstaerkungsgesetzbeschlossen.html?sh=8&h=-79830892 , 11.06.15
2.4. Bessere Versorgung von Kassenpatienten: Was das neue Gesetz bringt
Warten auf einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten, aus dem
Krankenhaus entlassen ohne Rezept für notwendige Medikamente, eine Operation
steht bevor, und man hätte gern eine zweite Meinung: Viele gesetzlich Versicherte
kennen solche Probleme. Das neue Versorgungsstärkungsgesetz, das ab Sommer in
Kraft tritt, soll die Lage verbessern. Finanztest beantwortet die wichtigsten Fragen
rund um das Gesetz.
Quelle und weiter: https://www.test.de/Bessere-Versorgung-von-KassenpatientenWas-das-neue-Gesetz-bringt-4863562-0/ , 11.06.15
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2.5. Psychotherapeuten befürchten schlechtere Versorgung durch Gesetz
Für Kassenpatienten in Schleswig-Holstein dürfte die bisherige Wartezeit auf eine
Psychotherapie von durchschnittlich 29 Wochen in Zukunft noch steigen.
Quelle und weiter: http://www.lnonline.de/Nachrichten/Norddeutschland/Psychotherapeuten-befuerchtenschlechtere-Versorgung-durch-Gesetz , 15.06.15
2.6. Sprechstunde möglich, Praxisabbau begrenzt, Befugnisse erweitert
BPtK: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält wichtige Verbesserungen
Berlin, 9. Juni 2015: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die mit
dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplanten Veränderungen in der ambulanten
Versorgung: Die Bundesregierung will eine psychotherapeutische Sprechstunde
einführen, sie halbiert annähernd den bisher geplanten Abbau psychotherapeutischer
Praxen und sie erweitert die Befugnisse von Psychotherapeuten.
„Die ambulante Versorgung könnte sich durch die psychotherapeutische
Sprechstunde deutlich verbessern“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.
„Zukünftig könnten Psychotherapeuten schneller Termine für ein erstes Gespräch
anbieten. Ratsuchende erhielten dadurch viel früher als bisher eine fachliche
Beratung darüber, ob sie psychisch krank sind oder nicht und was sie benötigen.
Akut Behandlungsbedürftige bekämen rascher professionelle Hilfe. Andere könnten
an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen weitergeleitet werden.“
Allerdings könnte dieser Fortschritt teilweise wieder zunichte gemacht werden. „Nach
dem Gesetzentwurf sollen weiterhin fast 5.000 psychotherapeutische Praxen
abgebaut werden, obwohl sie für die Versorgung dringend notwendig sind“, kritisiert
BPtK-Präsident Munz. Immerhin habe der Gesetzgeber einen stärkeren Kahlschlag
vermieden. Ursprünglich sollten sogar über 7.400 psychotherapeutische Praxen nicht
mehr an einen Nachfolger übergeben werden können. „Vom Praxisabbau sind aber
immer noch vor allem Psychotherapeuten betroffen, obwohl gerade hier die bisherige
Bedarfsplanung besonders mangelhaft ist“, stellt Munz fest. Die BPtK fordert
deshalb, den Abbau von psychotherapeutischen Praxen so lange auszusetzen, bis
eine neue Bedarfsplanung vorliegt.
Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz soll bis zum 1. Januar 2017 die
Bedarfsplanungs-Richtlinie grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere sollen
zukünftig sowohl die demographische Entwicklung als auch die Sozial- und
Morbiditätsstruktur berücksichtigt werden. „Falls zukünftig tatsächlich die Häufigkeit
psychischer Erkrankungen berücksichtigt wird, wäre dies ein wesentlicher Fortschritt.
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Bis 2017 sollte es gelingen, wenigstens die systematischen Fehler der bisherigen
Bedarfsplanung für Psychotherapeuten zu beseitigen“, erläutert der BPtK-Präsident.
Schließlich hebt der Gesetzgeber wichtige Einschränkungen von Psychotherapeuten
auf, die für Ärzte nicht bestehen. Zukünftig sollen Psychotherapeuten eine
Krankenhausbehandlung und auch den dafür notwendigen Krankentransport
verordnen können. „Ist ein Patient schwer krank und benötigt dringend eine
stationäre Behandlung, dann muss ein Psychotherapeut auch dafür sorgen können,
dass er sie umgehend erhält“, erklärt Munz. „Die bisherige Regelung gefährdete eine
unmittelbar notwendige Behandlung.“ Ferner sollen Psychotherapeuten zukünftig
Soziotherapie und medizinische Reha-Leistungen verordnen können. „Vielen schwer
psychisch Kranken ist es nur mit soziotherapeutischer Unterstützung möglich, sich
ambulant psychotherapeutisch behandeln zu lassen“, erläutert der BPtK-Präsident.
Soziotherapie verhindere Krankenhausaufenthalte und hohe stationäre
Behandlungskosten. „Dass auch Psychotherapeuten Soziotherapie verordnen
können, ist längst überfällig.“
Quelle:Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
09.06.15
2.7. Zukünftig mehr Psychotherapien durch Jobsharing
GKV-VSG ermöglicht Flexibilisierung der Versorgungsaufträge
Berlin, 11. Juni 2015: Die Bundesregierung ermöglicht Psychotherapeuten durch
Jobsharing zukünftig mehr Behandlungsstunden anzubieten. „Dadurch können mehr
Patienten schneller eine Psychotherapie erhalten“, erklärt Dr. Dietrich Munz,
Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum GKVVersorgungsstärkungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird. „Dies ist
aber auch für unsere jungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
Familie und Beruf miteinander in Einklang bringen müssen, und für unsere
erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die Supervision und Selbsterfahrung im
Rahmen der Psychotherapieausbildung anbieten, ein großer Fortschritt. Ein
Psychotherapeut, der seine Behandlungsstunden z. B. aufgrund familiärer
Verpflichtungen oder wegen seines Engagements in der Ausbildung angehender
Psychotherapeuten verringern musste, kann zukünftig das Jobsharing nutzen, um
seine Praxis auszulasten.“
Beim Jobsharing teilen sich zwei Psychotherapeuten einen Praxissitz. Dabei handelt
es sich entweder um eine Anstellung oder um eine Berufsausübungsgemeinschaft
mit einem Senior- und einem Juniorpartner. Bisher durfte der Umfang dieser neuen
Gemeinschaftspraxis allerdings nicht wesentlich höher sein als der Umfang der
vorherigen Einzelpraxis. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sieht jetzt vor, dass
psychotherapeutische Praxen, die bisher nur wenige Therapiestunden anbieten
können, durch Jobsharing mehr Behandlungsstunden erbringen können als eine
psychotherapeutische Durchschnittspraxis. Wo genau die Obergrenze liegen soll,
das soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen.
13
Das Bundessozialgericht sieht die Maximalauslastung einer psychotherapeutischen
Praxis bei 36 Psychotherapiesitzungen pro Woche. Dies entspricht einer
wöchentlichen Gesamtarbeitszeit von 51 Stunden. Die zusätzliche Arbeitszeit wird für
Dokumentation, Anträge, Abrechnung, Praxismanagement, Inter- und Supervision
sowie Fortbildung benötigt. „Daran sollte sich auch der G-BA orientieren, der jetzt
angemessene Kapazitätsgrenzen beim Jobsharing definieren muss“, fordert BPtKPräsident Munz.
Psychotherapeuten erbringen im Durchschnitt rund 22 bis 27 Psychotherapiestunden
pro Woche. Für eine höhere Auslastung von psychotherapeutischen Praxen gibt es
grundsätzlich eine Vielzahl von rechtlichen Hindernissen. Ein Psychotherapeut kann
sich – anders als andere Arztgruppen – bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung nicht
vertreten lassen. Er muss seine Praxis in diesen Zeiten schließen. Außerdem sind
Psychotherapeuten im Gegensatz zu anderen Arztgruppen bisher nicht befugt,
Untersuchungen und Behandlung an andere zu delegieren. Bei den Ärzten gelten
auch delegierte Leistungen, wie z. B. Blutabnahmen durch einen Praxishelfer, als
„ärztliche“ Arbeitszeit. Dadurch liegt die durchschnittliche Arbeitszeit von
Psychotherapeuten selbst dann unter der durchschnittlichen Arbeitszeit von Ärzten,
wenn sie persönlich gleich lange gearbeitet haben.
Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
11.06.15
Anmerkung der bvvp-Redaktion: Wir möchten darauf hinweisen, dass der bvvp es
durchaus problematisch findet, dass die BPtK hier mit einem Vorschlag vorprescht,
ohne sich zuvor mit den Psychotherapeutenvertretern in der KBV und im G-BA
abzustimmen.
2.8. Welche Ausnahmen von der Aufkaufregelung derzeit vorgesehen sind
Berlin – Im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind zahlreiche Ausnahmen für die
Aufkaufpflicht von Praxen bei formaler Überversorgung vorgesehen. So sollen
Nachbesetzungen grundsätzlich auch in überversorgten Gebieten möglich sein,
„wenn ein besonderer lokaler oder qualifikationsbezogener Versorgungsbedarf
besteht oder ein Arztsitz einer speziellen Fachrichtung weiterhin benötigt wird.“
Mitversorgeraspekte, die Bedürfnisse Behinderter oder das besondere Angebot von
Medizinischen Versorgungszentren wie auch Berufsausübungsgemeinschaften
sollen bei den Entscheidungen der Zulassungsausschüsse eine Rolle spielen
können.
Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63059 , 08.06.15
2.9. Überraschende Änderung am VSG - Heckens Amtszeit bleibt befristet - vorerst
14
Eigentlich wollte die Koalition die Amtszeit von GBA-Chef Josef Hecken optional über
2018 hinaus verlängern - doch jetzt wurde der Passus überraschend gestrichen. Am
Donnerstag macht der Bundestag beim Versorgungsstärkungsgesetz den Deckel
drauf.
Von Anno Fricke und Florian Staeck
BERLIN. Überraschung auf der Zielgeraden: Kurz vor der Verabschiedung des
Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) durch den Bundestag am
Donnerstagnachmittag ist eine wesentliche Änderung verschwunden.
Der Bundestag wird das Gesetz ohne die Entfristung der Amtszeit des unparteiischen
GBA-Vorsitzenden Josef Hecken beschließen. Das haben Vertreter der Koalition der
"Ärzte Zeitung" am Mittwoch bestätigt.
Quelle und weiter:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/versorgungsgesetz2014/
default.aspx?sid=887789&cm_mmc=Newsletter-_-Telegramm-C-_-20150610-_Versorgungsgesetz+2014/de ,10.06.15
2.10. ZI-Analyse: Immer noch 12.000 Arztsitze gefährdet
04.06.2015 - Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat die möglichen
Auswirkungen der umstrittenen Aufkaufregelung von Arztpraxen untersucht. Bei einer
Anhebung der Grenze auf einen Versorgungsgrad von 140 Prozent – wie nun von
der Politik vorgesehen – könnten insgesamt noch immer bis zu neun Prozent aller
Arzt- und Psychotherapeutensitze bundesweit wegfallen. Das entspricht 12.000
Arztsitzen.
Jeder dritte Internisten-Sitz betroffen
Am stärksten betroffen wären der Analyse zufolge die Fachinternisten. Etwa jeder
dritte Sitz (knapp 3.100) könnte nach der neuen Aufkaufregelung wegfallen, sofern
die Zulassungsausschüsse dem zustimmten. Auch die Praxen von
Psychotherapeuten stünden überproportional häufig vor einem Aufkauf; fast jeder
fünfte Sitz (knapp 4.500) könnte nicht wiederbesetzt werden.
Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/1150_15649.php , 04.06.15
2.11. Kassensitze für Psychotherapeuten - Verband warnt vor unseriösen Preisen
beim Praxiskauf
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Junge Psychotherapeuten, die einen Kassensitz erwerben wollen, müssen oft tief in
die Tasche greifen. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V.
verzeichnet einen massiven Anstieg von Preisen für Kassensitze in den vergangenen
Jahren und warnt vor Preisen jenseits der seriösen Wertermittlung. Die
Preisgestaltung sei der Moment, in dem es zu den größten Interessenskonflikten
zwischen dem Verkäufer und Käufer kommen könne, teilte der Verband mit.
Praxisbewertungsmodelle ermöglichten eine faire Gestaltung des Kaufpreises für alle
Beteiligten.
Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,158177,0.html ,
09.06.15
2.12. Deutschlands erstes Präventionsgesetz verabschiedet
18.06.2015 - Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene sollen zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen
weiterentwickelt werden. Das ist ein Vorhaben, das der Bundestag mit dem heute
beschlossenen Präventionsgesetz auf den Weg gebracht hat. Geregelt ist jetzt auch,
dass die Kassen die Kosten für Impfausweise übernehmen müssen.
Quelle und weiter: KBV, http://www.kbv.de/html/1150_15832.php , 18.06.15
2.13. Psychotherapeutischer Sachverstand zukünftig gefragt
BPtK zum Präventionsgesetz
Berlin, 18. Juni 2015: Die Chance, gesundheitsschädigendes Verhalten zu ändern
und eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu erreichen, ist von einer Reihe
emotionaler, motivationaler und sozialer Faktoren abhängig. Die Prävention von
Diabetes mellitus Typ 2 oder Adipositas bei Kindern und Jugendlichen beispielsweise
erfordert schwierige Einstellungs- und Verhaltensänderungen, für die
Psychotherapeuten über die fundierteste Expertise verfügen. „Es ist gut, dass
Prävention in Deutschland endlich eine breite gesetzliche Grundlage bekommt und
zukünftig psychotherapeutischer Sachverstand einzubeziehen ist, wenn
Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen zur primären Prävention festgelegt
werden“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des heute verabschiedeten
Präventionsgesetzes. „Wir sind froh, dass dies im Gesetzgebungsverfahren noch
ergänzt wurde.“
Bei der psychischen Gesundheit greift das Gesetz dennoch zu kurz. „Obwohl
psychische Erkrankungen zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts gehören,
sollen Psychotherapeuten weder Gesundheitsuntersuchungen durchführen noch
Präventionsempfehlungen ausstellen“, kritisiert Dr. Munz. Dabei arbeiten in
Deutschland rund 40.000 Psychologische Psychotherapeutinnen und
16
Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und psychotherapeuten, die auf das Erkennen und Behandeln von psychischen
Erkrankungen spezialisiert sind. „Hier wird ein großes Potenzial verschenkt, denn
Prävention gehört zu den essenziellen Leistungen einer psychotherapeutischen
Sprechstunde, wie sie mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt wird.“
Psychische Beschwerden sind nicht immer behandlungsbedürftig. „Stellt ein
Psychotherapeut Symptome einer psychischen Überforderung fest, die zu einer
psychischen Erkrankung führen können, sollte er präventive Maßnahmen empfehlen
können“, so Munz. „Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass diese Leistungen
nur von Ärzten erbracht werden sollen.“ Dies gilt auch für
Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. Zeigen Kinder und
Jugendliche psychische Auffälligkeiten, sollten diese in der Sprechstunde von
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeklärt werden. Bei Risiken für die
psychische Gesundheit, aus denen sich noch keine behandlungsbedürftigen
Erkrankungen entwickelt haben, sollte der Psychotherapeut unmittelbar eine
Präventionsempfehlung geben können.
Quelle und weiter: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 18.06.15
2.14. Resolution der Konzertierten Aktion der Berufsverbände
Berlin – Die Konzertierte Aktion der Berufsverbände, der rund 50 Berufsverbände
angehören hat heute mit einer Resolution die Vertreterversammlung der KBV aufgefordert, endlich zur Sacharbeit zurückzukehren und diffamierende und persönlich
beleidigende Äußerungen gegenüber dem von ihnen gewählten KBV-Vorsitzenden
einzustellen.
Mehr:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63120 ,12.06.15
Anmerkung der bvvp-Redaktion: Auch der bvvp hat die Resolution unterstützt.
2.15. FALK-KVen wollen Streit um KBV-Führung beilegen
Berlin – Die wichtige Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Rahmen
der aktuellen Gesetzgebungsverfahren haben die Vorstände der Freien Allianz der
Länder-KVen (FALK) betont. Sie fordern daher, die Diskussionen um den Vorstand
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu beenden und sich ganz auf die
Sacharbeit zu konzentrieren. „Aus Sicht von FALK hat der KBV-Vorstand mit einer
neuen Kultur der Kommunikation alle Möglichkeiten, verlorenes Vertrauen
wiederherzustellen“, sagten die FALK-Vorstände gestern.
17
Basis dafür seien Änderungen in den Strukturen der KBV sowie eine offenere,
transparente Kommunikation im Vorstand der KBV. Dieser müsse künftig als Team
agieren und gemeinsam getroffene Entscheidungen zusammen vertreten. Zudem sei
es eine der vorrangigen Aufgaben der KBV-Spitze, sich mit den Landes-KVen und
der Vertreterversammlung abzustimmen und nach außen mit einer Stimme zu
sprechen. Sie schlagen deshalb der KBV einen neuen „Beratenden Ausschuss
Länder-KVen“ vor, der den KBV-Vorstand in allen strategischen und operativen
Fragen beraten soll.
aerzteblatt.de
Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63174 , 18.06.15
2.16. Investition in ambulante Medizin bringt Einsparungen
18.06.2015 - Jeder zweite Euro, der in den nächsten zehn Jahren aufgrund der
demografischen Entwicklung mehr für die Gesundheitsversorgung ausgegeben
werden muss, lässt sich einsparen, wenn der ambulante Bereich gestärkt wird. Das
sagte ZI-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried am Mittwoch auf einer
Fachtagung in Hamburg mit Verweis auf ein aktuelles IGES-Gutachten.
Quelle und weiter: KBV, http://www.kbv.de/html/1150_15849.php , 18.06.15
2.17. Ärztliche Psychotherapie: Biopsychosoziale Einheit im Fokus
Bühring, Petra
Die meisten psychisch kranken Patienten werden von Ärzten behandelt. Doch
angesichts der zahlenmäßigen Übermacht der Psychologen befürchtet die
Bundesärztekammer, dass die ärztliche Psychotherapie an Bedeutung verliert.
Ärztinnen und Ärzte sind die zentrale Säule in der Versorgung von Patienten mit
psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Darauf weist die
Bundesärztekammer (BÄK) in einem Positionspapier hin, das vom 118. Deutschen
Ärztetag in Frankfurt/Main im vergangenen Mai begrüßt wurde.
Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/archiv/171156 , 26.06.15
2.18. Spezifisch ärztliche Kompetenz in der Psychotherapie unersetzbar
Dr. Cornelia Goesmann, Vorstandsbeauftragte der Bundesärztekammer für die
ärztliche Psychotherapie, hat sich gegen die derzeit diskutierte Direktausbildung zum
18
psychologischen Psychotherapeuten ausgesprochen. Käme es zu einem solchen
Studiengang, würde letztlich auch die ärztliche Psychotherapie geschwächt, sagte
Goesmann in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (Heft 26).
Quelle und weiter:
http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/newsdetail/spezifisch-aerztliche-kompetenz-in-der-psychotherapie-unersetzbar/ , 29.06.15
2.19. Reform der psychotherapeutischen Ausbildung – Ziel: Direktausbildung
Bühring, Petra
Bundesgesundheitsministerium und Psychotherapeutenschaft wollen die
Ausbildungsstrukturen grundlegend an die der anderen Heilberufe angleichen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Arbeiten an einem
Gesetzentwurf, der die psychotherapeutische Ausbildung grundlegend reformieren
soll, aufgenommen. Das hatte Ministerialdirektorin Karin Knufmann-Happe beim 26.
Deutschen Psychotherapeutentag Ende Mai in Berlin verkündet. „Die Nachfrage
nach qualifizierten Psychotherapeuten wird weiter wachsen und auch das Interesse
an dem Beruf ist ungebrochen. Deshalb brauchen wir eine Ausbildung, die näher
dran ist an den Strukturen der anderen Heilberufe“, sagte sie.
Quelle und weiter:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171168/Reform-der-psychotherapeutischenAusbildung-Ziel-Direktausbildung , 26.06.15
2.20. Krankheitsliste - Demenz ist drin, ADHS draußen
BONN. Eine der zentralen Bausteine der Geldumverteilung zwischen den
Krankenkassen, wird 2016 neu gefasst: Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die
im kommenden Jahr gültige Liste von 80 Krankheiten bekannt gegeben, mit dem die
"Morbiditätslast" der Versicherten einer Kasse ermittelt wird. Dies ist entscheidend für
die Zuweisung von Geld über den Morbi-RSA.
Berücksichtigt werden sollen vor allem Krankheiten mit "schwerwiegendem Verlauf",
die besonders kostenintensiv sind. Neu in die Liste aufgenommen wurden acht
Krankheiten, darunter Demenz - einschließlich der Alzheimer-Erkrankung und der
vaskulären Demenz -, Delir und Enzephalopathie, schweres Schädel-Hirn-Trauma
oder Peritonitis.
Nicht mehr in der Liste enthalten sind unter anderem Angst- und
Zwangsspektrumsstörungen, akute schwere Lebererkrankung sowie ADHS und
Störungen des Sozialverhaltens sowie Entwicklungsstörungen. Letzteres stößt bei
der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)auf Kritik.
19
Quelle und weiter:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=885
514&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20150508-_-Krankenkassen , 31.05.15
2.21. Bericht über Sicherheitslücke bei Gesundheitskarte
„Größter Datenschutzskandal im Gesundheitssystem“
Kriminellen soll es möglich sein, illegal und ohne Hackerkenntnisse an
Gesundheitskarten und hochsensible Sozialdaten, wie Arztbesuche oder Medikation,
zu gelangen. Das haben Recherchen des „heute-journals“ ergeben. Das
Bundesgesundheitsministerium kündigt an zu reagieren.
Quelle und weiter: http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,158665,0.html
,24.06.15
2.22. Neue Sicherheitsrichtlinien - Gesundheitskarte muss schon wieder
ausgetauscht werden
Die elektronische Gesundheitskarte wird immer teurer. Die seit Anfang des Jahres
geltenden Karten für die rund 70 Millionen GKV-Versicherten müssen schon wieder
ausgetauscht werden. Grund sind neue Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in
der Informationstechnik BSI.
http://www.facharzt.de/content/red.otx/187,158835,0.html, 01.07.15
2.23. Grünes Licht für Telematik-Pläne
Bundeskabinett beschließt den E-Health-Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat heute den „Gesetzentwurf für sichere digitale
Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – das sogenannte EHealth-Gesetz – beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zeigte
sich erfreut über diesen Schritt: Nach den Streitereien der Vergangenheit rücke nun
endlich der konkrete Nutzen der Telematik in den Mittelpunkt. „Deshalb machen wir
Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch
Sanktionen, wenn blockiert wird.“
Quelle und weiter: http://www.hausarzt.de/content/red.otx/1108,157796,0.html ,
26.05.15
20
2.24. Vorratsdatenspeicherung - Kabinett gibt grünes Licht
Das Bundeskabinett hat heute den umstrittenen Entwurf zur
Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Auch Ärzte sind von den geplanten
Neuerungen betroffen. Juristen schlagen Alarm.
BERLIN. Angela Merkels Ministerrunde hat am Vormittag den umstrittenen Entwurf
zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Jetzt kann sich der Bundestag damit
befassen. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz beschlossen werden, so der
bisherige Fahrplan.
Auch Ärzte sind von der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Der
Deutsche Anwaltsverein hält den Schutz der Berufsgeheimnisträger wie Ärzten,
Anwälten, Seelsorgern und Priestern für unzureichend und nicht mit Europäischer
Rechtsprechung vereinbar.
Grund ist, dass auch ihre Daten gespeichert, aber nicht abgerufen werden sollen. Als
Geheimnisträger können sie ohnehin das Zeugnis verweigern.
Quelle und weiter:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=886894&cm_mmc=
Newsletter-_-Telegramm-C-_-20150527-_-Politik+%26+Gesellschaft , 27.05.15
S.a.: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62941
2.25. Psychotherapie: Krankenkassen verzögern und informieren falsch
BPtK kritisiert bürokratische Tricks bei der Kostenerstattung
Berlin, 22. Juni 2015: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass
gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten falsch informieren, wenn sie sich in
psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen wollen. „Manche
Krankenkassen muten psychisch kranken Menschen immer höhere Hürden zu, wenn
sie dringend eine Psychotherapie benötigen“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich
Munz. „Sie lassen sich inzwischen eine Menge bürokratischer Tricks einfallen, um
eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung in einer psychotherapeutischen
Privatpraxis und die Abrechnung über Kostenerstattung zu erschweren. Sie
verzögern Anträge und geben falsche Auskünfte.“ Eine solche Behandlung ist aber
für Patienten oft der einzige Weg, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine
psychotherapeutische Behandlung zu vermeiden.
„Krankenkassen bürden ihren Versicherten nicht nur ein aufwendiges
Antragsverfahren auf, sondern ziehen das Verfahren zusätzlich in die Länge.
Psychisch kranke Menschen sind damit meist überfordert“, stellt BPtK-Präsident
Munz fest. „Das ist ein zynisches Taktieren mit den Schwächen ihrer Versicherten.“
21
Versicherte, die ablehnende Bescheide bekommen, können sich beim
Bundesversicherungsamt und beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung über
ihre gesetzliche Krankenkasse beschweren, was häufig auch zu empfehlen ist.
Versicherte bekommen Auskünfte, in denen die Krankenkasse mitteilt: „Wir zahlen
grundsätzlich keine Therapie mehr im Kostenerstattungsverfahren.“ Oder für eine
solche Psychotherapie sei „eine besondere Schwere“ der Erkrankung notwendig.
Oder Wartezeiten von „sechs Monaten“ müssten hingenommen werden. Oder
Versicherte bekommen freie Behandlungsplätze bei einem Psychotherapeuten
genannt, der aber auf Nachfrage monatelange Wartezeiten hat. Oder Anträge
werden grundsätzlich abgelehnt und erst bei Widerspruch genehmigt. Oder die
Versicherten müssen immer mehr Anfragen bei Psychotherapeuten nachweisen, bei
denen keine freien Behandlungsplätze verfügbar sind.
Die BPtK stellt klar: Grundsätzlich ist es Aufgabe der Krankenkassen, rechtzeitig für
eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist
die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, kann der Versicherte sich eine Leistung
selbst beschaffen und die Kasse muss die Ausgaben dafür erstatten. Eine solche
Leistung kann eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis sein.
Die BPtK empfiehlt dringend, den Antrag auf eine Behandlung in einer
psychotherapeutischen Privatpraxis und auf Kostenerstattung vor der Behandlung an
die Krankenkasse einzureichen. Diesem Antrag sollte beigefügt werden:

die Bescheinigung eines Hausarztes, dass eine psychotherapeutische
Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist,

eine Liste mit den Namen von drei bis fünf Psychotherapeuten mit
Kassenzulassung, die der Versicherte angerufen hat und die kurzfristig keine
freien Behandlungsplätze haben (dazu die Wartezeiten notieren),

die Bescheinigung eines Psychotherapeuten in Privatpraxis, dass die
Behandlung kurzfristig übernommen werden kann.
Zu den Fristen, die eine Krankenkasse einhalten muss:

Grundsätzlich hat eine Krankenkasse drei Wochen Zeit, um über einen Antrag
zu entscheiden.

Hält sie eine gutachterliche Stellungnahme für notwendig, muss sie erst fünf
Wochen nach Antragseingang entscheiden.

Gegen eine Ablehnung kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Die
Krankenkasse hat drei Monate Zeit, über einen Widerspruch zu entscheiden.

Danach bleibt nur noch die Klage beim Sozialgericht, die sich noch viel länger
hinziehen kann.
Links:
22
Bundesversicherungsamt:
http://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einensozialversicherungstraeger.html
Patientenbeauftragter der Bundesregierung:
http://www.patientenbeauftragter.de/index.php/kontakt
BPtK-Broschüre zur Kostenerstattung:
http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/BPtK_Infomaterial/Kosteners
tattung/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
22.06.15
2.26. Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen gefährdet
BPtK: Finanzierung psychosozialer Zentren verbindlich sichern
Viele psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sind bedroht. Damit ist
die ohnehin minimale Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen in Zukunft
gefährdet. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die
Bundesregierung hervor. Grund dafür sind sowohl Verzögerungen in der EUFinanzierung der psychosozialen Zentren zur Behandlung von traumatisierten
Flüchtlingen als auch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das
am 1. März in Kraft getreten ist.
Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychotherap-86.html
, 21.05.15
2.27. Niedersachsen fordert Dolmetscher für Traumatherapien
Viele Flüchtlinge und Asylbewerber sind traumatisiert. Für eine sinnvolle Therapie
werden nicht nur Therapeuten, sondern auch Dolmetscher gebraucht. Niedersachsen
will helfen.
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlingetraumatherapien-mit-dolmetschern-13665114.html , 24.06.-15
2.28. Unabhängige Patientenberatung gefährdet
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BPtK kritisiert, dass zukünftiger Dienstleister auch für Krankenkassen arbeitet
Berlin, 1. Juli 2015: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht die bisher
unabhängige Patientenberatung gefährdet. Künftig soll ein neuer Dienstleister die
unabhängige Information und Beratung der Patienten im deutschen
Gesundheitssystem übernehmen und sich ihrer Beschwerden annehmen. Dieser
Dienstleister arbeitet nach eigenen Angaben bereits für gesetzliche Krankenkassen,
z. B. AOK Plus, AOK Sachsen-Anhalt und BARMER GEK. Auf seiner Internetseite
beschreibt er auch den Geschäftsbereich „Versorgungsmanagement durch Patienten
Coaching“. Ziel dieses Geschäftsbereich sei u. a. die „Vermeidung von
Krankengeldzahlungen“, z. B. bei Depressionen. Gerade das
Krankengeldmanagement war häufig Gegenstand der Patientenanfragen bei der
Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.
„Zukünftig könnte es passieren, dass sich Versicherte bei einem Dienstleister über
ihre Krankenkasse beschweren, für die dieser auch Patientencoaching durchführt“,
kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz die geplante Entscheidung des GKVSpitzenverbandes. „Ein unabhängiges Informations- und Beratungsangebot ist so
nicht gewährleistet.“
Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
01.07.15
2.29. TK-Boschüre: Gesund studieren
Befragungsergebnisse des Gesundheitssurvey für Studierende in NRW
Sabine Meier, Simone Milz, Alexander Krämer Universität Bielefeld
Auswertungen der Arzneiverordnungen Thomas Grobe, Hans Dörning
ISEG Hannover
…In Deutschland hat nach Daten der Techniker Krankenkasse (TK) gut jeder fünfte
Studierende laut ärztlicher Diagnose psychische Probleme. Bei den Studentinnen
seien 30 Prozent betroffen, bei den männlichen Kommilitonen 15 Prozent.
Das sagte TK-Vorstandschef Jens Baas der Deutschen Presse-Agentur zu
Ergebnissen des «TK-Gesundheitsreports 2015», den die bundesweit größte
Krankenkasse am Vormittag in Berlin vorstellt.
Quelle und weiter:
http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/48822/Datei/629/Broschuere-Gesundstudieren.pdf , Zugriff 30.06.15
2.30. Gegen Verbote und Abstinenzgebote
24
2. Alternativer Drogen- und Suchtbericht: BtMG grundlegend erneuern
Der 2. Alternative Drogen- und Suchtbericht 2015 fordert das
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundlegend zu erneuern. Das Gesetz verfehle sein
Ziel, Menschen und die Gesellschaft vor den Folgen der Sucht zu schützen, und
richte massive Schäden an. Die Experten aus Wissenschaft und Drogenhilfe, die den
alternativen Bericht veröffentlichten, verlangen auch eine staatlich kontrollierte
Produktion und Distribution von Cannabis-Produkten.
Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/gegen-verbot.html ,
22.05.15
2.31. Psychische Erkrankungen: Niederschwellige Therapieangebote ausbauen
04.06.2015 - Psychische Erkrankungen spielen in der Gesellschaft eine immer
größere Rolle. Um Patienten vor dem Hintergrund des steigenden
Behandlungsbedarfs eine zeitnahe und qualitativ hochwertige Versorgung zu
ermöglichen, sollten aus Sicht der KBV niedrigschwellige Angebote neben der
Richtlinienpsychotherapie gefördert und ausgebaut werden.
Im Zeitraum von 2006 bis 2012 ist ein kontinuierlicher und volkswirtschaftlich
relevanter Anstieg der Fehlzeiten unter der Diagnose von psychischen Erkrankungen
zu erkennen, wie die Gesundheitsberichterstattung der Krankenkassen gezeigt hat.
Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/1150_15645.php , 04.06.15
2.32. Psychotherapie muss deutlich flexibler werden
Berlin – Bestimmte Patientengruppen in Deutschland erhalten nur sehr schwer eine
Psychotherapie, obwohl diese für ihre Erkrankung sinnvoll und leitliniengerecht ist.
Das kritisierte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) heute auf ihrem sogenannten
Hauptstadtsymposium. Die Fachgesellschaft fordert eine Neustrukturierung der
psychotherapeutischen Versorgung.
Quelle und weiter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62897 , 21,.05.15
2.33. Kinder und Eltern in Beratungsstellen häufiger psychisch krank
25
Psychotherapie in der Jugendhilfe unverzichtbar
Kinder und Eltern, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten, sind häufiger psychisch
krank als Kinder und Eltern, die keine Leistungen der Jugendhilfe benötigen. Dies ist
ein Ergebnis einer neuen Studie „Psychotherapeuten in der Jugendhilfe,
einschließlich Erziehungsberatung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Nach Einschätzung der befragten Psychotherapeuten leiden rund 40 Prozent der
Kinder und Jugendlichen, die in Beratungsstellen Hilfe suchen, unter einer
psychischen Erkrankung. Dieser Anteil verdoppelt sich in stationären
Jugendhilfeeinrichtungen auf fast 75 Prozent. Auch die Eltern der Kinder und
Jugendlichen, die Leistungen der Jugendhilfe erhalten, sind nach Einschätzung der
Befragten überdurchschnittlich häufig psychisch krank (Beratungsstellen 30 Prozent,
stationäre Einrichtungen 53 Prozent).
Quelle und weiter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/kinder-und-e.html ,
26.05.15
2.34. G-BA auf gesundheitspolitischem Irrweg
BPtK fordert Therapie für abhängige Raucher
Berlin, 29. Mai 2015: Rund jeder zehnte Erwachsene in Deutschland ist
nikotinabhängig. Tabak ist die verbreitetste und tödlichste Droge in Deutschland.
Jährlich sterben rund 110.000 Menschen vorzeitig, weil sie rauchen. Trotzdem ist bis
heute nicht sichergestellt, dass Menschen mit Nikotinabhängigkeit eine Therapie in
Anspruch nehmen können, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai.
Die aktuelle S3-Leitlinie empfiehlt mit höchster Evidenz Psychotherapie, um
Tabakabstinenz zu erreichen. Trotzdem plant der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) in der Psychotherapie-Richtlinie ausdrücklich festzuschreiben, dass
Tabakabhängigkeit keine Indikation für eine ambulante Psychotherapie ist.
„Statt seine Richtlinie an den wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten, begibt
sich der G-BA auf einen gesundheitspolitischen Irrweg“, erklärt BPtK-Präsident Dr.
Dietrich Munz. „Das ist Politik gegen kranke Menschen. Insbesondere bei
Nikotinsüchtigen mit schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen, wie z. B. nach
Herzinfarkt oder einem Krebsleiden, ist es nicht nachvollziehbar, dass der G-BA
diesen Menschen eine nachweislich wirksame Behandlung vorenthalten will.“
Nach den aktuellen Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie sind die
substanzbezogenen Störungen insgesamt eine Indikation für eine ambulante
Psychotherapie. Hierzu zählt auch die Tabakabhängigkeit.
Die BPtK fordert, dass der G-BA klarstellt, dass Nikotinabhängigen eine
psychotherapeutische Behandlung angeboten werden kann.
26
Quelle: Pressemitteilung BPtK, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
29.05.15
2.35. Lange Wartezeiten: Sechs Monate leiden bis zur Psychotherapie
Mit Wartezeiten von drei bis sechs Monaten ist in Deutschland bei einer
Psychotherapie zu rechnen. Das ist zu lang. Experten werben für eine
psychotherapeutische Sprechstunde.
Mitte Juni soll im Deutschen Bundestag darüber entschieden werden, ob die
psychotherapeutische Sprechstunde kommt. epd/sh
Quelle und weiter: http://www.augsburger-allgemeine.de/wissenschaft/LangeWartezeiten-Sechs-Monate-leiden-bis-zur-Psychotherapie-id34271292.html,
02.06.15
2.36. Ertragsvergleich somatische Ärzte vs. Psychotherapeuten
Liebe K&K,
anbei eine aktualisierte Grafik zur Entwicklung der Erträge von
(somatisch tätigen) Ärzten und (psychologischen und ärztlichen)
Psychotherapeuten zur freien Verwendung. Ich habe die Grafik möglichst
einfach gestaltet, um sie ggf. für ein Protestplakat nutzen zu können.
Mit kollegialen Grüßen
Roland Hartmann
27
Quelle: Roland Hartmann, 04.06.15
2.37. Schwerstkranke und sterbende Menschen psychotherapeutisch versorgen
Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz
Berlin, 17. Juni 2015: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die
Pläne der Bundesregierung, die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden
Menschen in Deutschland zu verbessern. „Bei einer umfassenden Versorgung von
Menschen an ihrem Lebensende sollten auch psychische Erkrankungen
berücksichtigt und behandelt werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz
anlässlich der ersten Lesung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Bundestag. „Hier
gibt es erhebliche Versorgungsdefizite. Aktuell wird nur ungefähr die Hälfte der
psychischen Erkrankungen in Palliativ- oder Hospizeinrichtungen erkannt und nur
etwas mehr als ein Drittel behandelt.“
Bis zu einem Drittel der Patienten in Palliativ- und Hospizeinrichtungen leidet unter
einer behandlungsbedürftigen affektiven Störung. Zudem treten bei schwerkranken
und sterbenden Patienten häufig kognitive Störungen auf. Die Schätzungen hierfür
liegen zwischen 25 und 85 Prozent. Die Überlappung von körperlichen und
psychischen Symptomen bei sterbenden Patienten erschweren die
Differenzialdiagnostik und Erfassung des psychologischen Unterstützungsbedarfs.
Psychotherapeutischer oder fachärztlicher Sachverstand sollte deshalb regelhaft in
der Palliativversorgung aber auch in Pflegeeinrichtungen, in denen viele Menschen
die letzte Lebensphase verbringen, verfügbar sein.
28
Neben einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Hospiz- und
Palliativeinrichtungen bietet das Gesetz auch die Chance, die psychotherapeutische
Versorgung in stationären Pflegeheimen zu verbessern. „Hier sind die
Versorgungsdefizite bei psychischen Erkrankungen noch größer“, kritisiert BPtKPräsident Munz. Mehr als die Hälfte der Pflegeheimbewohner leiden unter einer
psychischen Erkrankung, nur fünf bis maximal 20 Prozent von ihnen erhalten eine
psychotherapeutische Behandlung. „Ziel muss es sein, durch Kooperationsverträge
mit den vertragsärztlichen Leistungserbringern psychotherapeutischen oder
fachärztlichen Sachverstand regelhaft in Heimen verfügbar zu machen.“ Der
Gesetzentwurf geht aus Sicht der BPtK hier nicht weit genug.
Quelle: BPtK Pressemitteilung, Kay Funke-Kaiser, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
17.06.15
3. Praxis
3.1. bvvp Bundeshomepage: Nützliche Informationen und Angebote für die Mitglieder
im bvvp
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
im internen Bereich unserer Bundeshomepage stellen wir exklusiv für unsere
Mitglieder zum Download eine Sammlung von Informationen und Musterverträgen
zur Verfügung.
-
Suchen Sie z.B. nach Vorlagen zu Behandlungsverträgen nach dem neuen
Patientenrechtegesetz?
Wollen Sie Ihren halben oder ganzen Praxissitz abgeben?
Oder jemanden anstellen?
Dann sind Sie auf unserer Homepage genau richtig!
Ebenfalls auf den internen Seiten finden Sie die aktuellen Informationen zu den
Angeboten unseres Referats Dienstleistungen, das unser Kollege Manfred Falke seit
vielen Jahren zuverlässig für uns betreut.
Zur Anregung erhalten Sie in der Anlage die aktuellen Inhalte als Übersicht, es lohnt
sich also auf jeden Fall, ab und zu auf unserer Bundeshomepage vorbeizuschauen!
Natürlich gilt das auch für den öffentlichen Bereich.
Wenn Sie Mitglied sind, aber noch keinen Login zu unserem Mitgliederbereich
haben, fordern Sie diesen unkompliziert per E-Mail bei der Bundesgeschäftsstelle
[email protected] an. Damit haben Sie auch Zugriff auf alle online-Newsletter, die
ebenfalls als Informationsmedium nur unseren Mitgliedern vorbehalten sind.
29
Über Ihre Rückmeldungen und Anregungen freut sich unser Homepage-Team!
Mit kollegialen Grüßen
für den bvvp Bundesvorstand
Ihre Ulrike Böker
bvvp e.V. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten
Bundesgeschäftsstelle
Württembergische Straße 31, 10707 Berlin
Telefon: 030 88725954
Fax: 030 88725953
eMail: [email protected]
www.bvvp.de
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Übersicht interne Seiten bvvp Bundeshomepage – Stand 28.05.2015
Praxiskaufvertrag Informationen und Musterverträge zum Verkauf ganzer oder halber
Praxissitze
Merkblatt für Praxiskaufverträge
Praxiskaufvertrag ganzer Praxissitz, mit Verlegung, ohne Inventar MUSTER
Praxiskaufvertrag ganzer Praxissitz, ohne Verlegung, mit Inventar MUSTER
Praxiskaufvertrag halber Praxissitz, mit Verlegung, ohne Inventar MUSTER
Praxiskaufvertrag halber Praxissitz, ohne Verlegung, mit Inventar MUSTER
Praxiskaufvertrag halber Praxissitz, ohne Verlegung, vorherige Anstellung MUSTER
Praxiskaufvertrag innerhalb einer Gemeinschaftspraxis MUSTER
Vertrag für eine Gemeinschaftspraxis MUSTER
Anstellungsvertrag Informationen und Musterverträge für in Praxen angestellte
Psychotherapeuten
Erläuterungen zum Anstellungsvertrag
Anstellungsvertrag für psychotherapeutische Praxen MUSTER
Anstellungsvertrag Entlastungs-Assistenz MUSTER
Artikel Böker, Ulrike: "Geringes Risiko, angemessener Profit. Überlegungen zur
Entwicklung eines Mustervertrages für in Praxen angestellte Psychotherapeuten."
Projekt Psychotherapie 2013/2
Patientenrechtegesetz Informationen und Vorlagen (09.08.2013):
bvvp Anschreiben
01 Dokumentation Aufklärung Patienten
02 1 Behandlungsvertrag GKV ÄP
02 2 Behandlungsvertrag GKV_PP
02 3 Behandlungsvertrag GKV_KJP
02 4 Behandlungsvertrag PKV_ÄP
02 5 Behandlungsvertrag PKV_PP
02 6 Behandlungsvertrag PKV_KJP
03 Einwilligung Therapeutenausfall
04 Stundenausfallregelung
30
Übersicht interne Seiten bvvp Bundeshomepage – Stand 28.05.2015
bvvp-Dienstleistungen
1. Versicherungen und Ruhestandsplanung
- Gruppenversicherungsverträge Übersicht
- Formular zur Angebotsanforderung
- Info zu betrieblichen Versicherungen
- bvvp Info zur Rürup-Rente
- Info zur Riester-Rente
- Info zur Entwicklung von Versorgungswerksrenten
- Info zur GKV Zusatzversicherungen
- Info zur Praxisunterbrechungsversicherung P.U.V.
1. Einkauf von Büromaterial
2. Abrechnungssoftware
3. Chipkartenlesegeräte
4. Sonderkonditionen für Mitglieder in den MARITIM Starwood Hotels
5. Pkws: Rabatt beim Einkauf von Neuwagen
6. Rabatt Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis (MHP)
7. Rabatt bei Bezug von Zeitschriften
8. Urlaubstipps von Kollegen
9. Fachexkursionen für bvvp Mitglieder 2015
10. Allgemein
Quelle: bvvp, 29.05.15
3.2. Praxisabgabe - Langsames Ausklingen-Lassen ist riskant
Der geplante Zwangsaufkauf von Arztsitzen macht eine immer noch gelegentlich
gewählte Vorgehensweise vor dem Ruhestand zum Risiko: das langsame
Herunterfahren der Praxis.
BERLIN. Manche Ärzte lassen vor der Praxisabgabe die Praxistätigkeit langsam
ausklingen, das heißt, sie nehmen immer weniger Patienten an und haben im
Gegenzug zwar weniger Honorar, aber dafür mehr Freizeit.
31
Einzug von Praxissitzen
Paragraf 103 Absatz 3a SGB V nach dem GKV-VSG: In dieser Woche soll das GKVVSG verabschiedet werden. Nach den jüngsten Änderungsanträgen bedeutet dies,
dass ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent Arztsitze, die zum Verkauf stehen,
von der KV eingezogen werden sollen. Zuvor soll aber auch die Bedarfsplanung
überarbeitet werden.
Quelle und weiter:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/default.aspx?sid=8877
32&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20150610-_-Praxisf%c3%bchrung
,10.06.15
3.3. Praxisgemeinschaft: Zugriff auf Patientendaten muss streng geregelt sein
04.06.2015 - Auch wenn sich Ärzte und Psychotherapeuten in einer
Praxisgemeinschaft die Räume teilen, dürfen sie nicht einfach Einblick in die
Patientendaten des Kollegen nehmen. Darauf hat der Berliner
Datenschutzbeauftragte hingewiesen.
Der gemeinsame Zugriff auf Patientendaten in Praxisverwaltungssystemen (PVS)
durch Ärzte und Personal in Praxisgemeinschaften ist demnach nur gestattet, wenn
die betroffenen Patienten zustimmen. Anderenfalls würde die Praxis gegen den
Datenschutz verstoßen.
Quelle und weiter: http://www.kbv.de/html/1150_15632.php , 04.06.15
3.4. Juristische, praktische und psychodynamische Aspekte der beruflichen
Verschwiegenheit
Obwohl die berufliche Schweigepflicht einen der am häufigsten beschworenen
berufsethischen Grundsätze darstellt, stellen Verletzungen der Schweigepflicht keine
Einzelfälle dar. Zudem besteht in der alltäglichen Praxis bei den Angehörigen der
betroffenen Berufsgruppen erhebliche Unsicherheit über die Befugnis bzw. Pflicht zur
Offenbarung anvertrauten Wissens an Dritte (z.B. Vorgesetzte, KollegInnen,
Institutionen, Angehörige).
Quelle und weiter: http://www.schweigepflicht-online.de , Zugriff 16.06.15
3.5. Wenn die Seele streikt
32
Erkrankungen der Psyche ziehen für privat Versicherte oft Ärger mit dem Versicherer
nach sich. Bei Vorerkrankungen machen die meisten PKV-Unternehmen ohnehin die
Schotten dicht. Aber auch harmlos erscheinende Arztbesuche können sich als Bumerang erweisen. Das macht den Vertrieb von PKV-Policen manchmal zum
Hürdenlauf…
… So leisten private Krankenversicherer für die psychotherapeutische Behandlung
(exemplarische Auswahl von Tarifen):
Quelle und weiter: http://www.onlinepkv.de/files/presse_portfolio_artikel_psychotherapie.pdf, Zugriff 22.06.15
3.6. Frauen mit Behinderungen stärken:
www.suse-hilft.de Online-Plattform sucht Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt
betroffen. Etwa jede zweite Frau mit Behinderung erlebt sexualisierte Gewalt in
Kindheit, Jugend oder als Erwachsene. Fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte
erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Besonders betroffen
sind gehörlose Frauen, Frauen, die in Behinderteneinrichtungen leben, und Frauen
mit Lernschwierigkeiten oder „geistigen Behinderungen“. Bisher erreicht sie jedoch
noch viel zu selten die Unterstützung durch Anti-Gewalt-Arbeit und Therapie.
Beratungsstellen und Praxen sind vielfach nicht barrierefrei und oft fehlt das Wissen
über Beratungsmöglichkeiten und Therapie.
Quelle und weiter: BPtK, http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/frauen-mitb.html , 25.06.15
4. Rechtliches und Urteile
4.1. Urteil zur Vergütungspflicht der praktischen Tätigkeit von PiAs
Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit Vergütungspflicht
Verfahrensgang: vorgehend ArbG Münster, 16. September 2011, Az: 4 Ca 784/11,
Urteil
33
vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 11. Kammer, 29. November
2012, Az: 11 Sa 74/12, Urteil
Quelle und weiter:
http://www.juris.de/jportal/portal/t/uvh/page/homerl.psml/js_peid/PSuchportlet1/media
type/html;jsessionid=C4B7CAA9E6ACD171993A67773908AED5.jp19?eventSubmit_
doFphomepagesearch=search&action=portlets.jw.MainAction&desc=all&form=jurisF
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9+AZR+289%2F13&standardsuche=suchen , Zugriff 30.05.15
4.2. BSG-Urteil zu hälftigen Versorgungsaufträgen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 11.2.2015 entschieden, dass ein Arzt an zwei
Standorten eine Praxis mit jeweils einem halben Versorgungsauftrag führen darf,
auch wenn diese beiden Praxen in verschiedenen KV Bezirken liegen.
(Aktenzeichen: B 6 KA 11/14)
Quelle: bvvp, 20.05.15
5. Medien und Wissenschaft
5.1. Seht mich verschwinden – Kinostart am 02.07.2015
Am 02.07. kommt der Film „Seht mich verschwinden“ in die deutschen Kinos. Im
Rahmen einer Pressevorführung konnte unser Vorstandsmitglied Ariadne Sartorius
diesen Film bereits sehen.
34
Es handelt sich um einen Dokumentarfilm von Kiki Allgeier über das Leben der
französischen Schauspielerin Isabelle Caro, die sich im Jahr 2007 mit 32 Kg
Körpergewicht von dem Skandalfotografen Oliviero Toscani für eine Kampagne
gegen Anorexie ablichten ließ. Diese Bilder sorgten weltweit für Aufsehen.
Mit Hilfe von Familienfotos, einem Videotagebuch und Interviews – auch von
Familienangehörigen – zeichnet sie Caros Leben nach und erforscht den Antrieb, der
die Frau dazu brachte, ihren Körper ablichten zu lassen und sich den Medien zu
stellen. Trotz eines Gewichts um 30 Kilo arbeitete Caro über Jahre, unterbrochen von
gelegentlichen Krankenhausaufenthalten auf der Intensivstation, an ihrer Karriere als
Schauspielerin und engagierte sich in der Modewelt als Model und Beraterin.
Die Dokumentation beleuchtet dabei nicht nur die aktuelle Lebenssituation, sondern
zeigt die unterschiedlichen Beschreibungen von Isabelle und ihren Eltern über ihre
Kindheit und ihr Erwachsenensein auf: Als die Mutter von Isabelle, als diese vier
Jahre alt ist, an einer schweren Depression erkrankte, durfte Isabelle jahrelang das
Haus nicht verlassen, wurde daheim unterrichtet und wuchs isoliert von sozialen
Kontakten außerhalb der Mutter-Kind-Interaktion auf. Sie musste mehrere Lagen
Kleidung tragen, weil die Mutter gelesen hatte, dass dies das Wachstum aufhalten
könne. Zunehmend vermüllte das Haus ihrer einst glücklichen Kindheit, die Mutter
lebte in enger Symbiose mit dem Kind. Einzig das Fernsehen zeigte Isabelle, die
ursprünglich den Namen Melody trug, dass es noch eine andere Realität gibt als das,
was sie zu Hause erlebte.
Dies brachte sie bereits als Kind dazu, die Vaterschaft ihres Vaters in Frage zu
stellen, weil er sie nicht schützte vor der Mutter. Zudem suchte sie sich eine neue
Identität, sah im Spiegelbild ein fremdes Mädchen und entwickelte Dissoziationen.
Die Eltern –selbst gefangen in ihren eigenen Problemen - sahen die Not des Kindes
nicht.
So durchziehen die Berichte immer wieder die unterschiedlichen Wahrnehmungen
und Realitätsbeschreibungen der einzelnen Familienmitglieder. Die Eltern berichten
beispielsweise, wie sehr Isabelle sich gewünscht habe, Geige spielen zu lernen,
Isabelle hingegen, wie sehr sie es gehasst habe und dass sie auf die Straße
geschickt worden sei, um Geld zu sammeln „für ein Geschenk für meine Mama“, das
sie der Mutter habe abgeben müssen. Auch berichtet der Vater, wie „die Magersucht
von heute auf morgen, vollkommen unvorbereitet“ sich plötzlich innerhalb von 2
Monaten entwickelt hatte.
Eine Kindheit ohne Vater mit einer schwer kranken Mutter, die in symbiotischer
Beziehung mit der Tochter lebt, sie missbraucht für ihre eigenen emotionalen
Bedürfnisse, gefangen in ihrer Depression, und die sogar nach dem Tod von
Isabelle 2010 ihre Autonomiebestrebungen nicht ertragen konnte und ein
Kolumbarium entwarf und bauen ließ, sich selbst suicidierte und dafür sorgte, dass
Mutter und Tochter übereinander beigesetzt wurden – mit einem leeren Platz für den
abwesenden Vater, der sich 25 Jahre zuvor von ihr getrennt hatte.
Ein Film über Eltern, die ihr Kind nicht sehen können, mit ihrem Leben und den
eigenen Themen wie Schuld und Krankheit beschäftigt sind. Über den Umgang der
Medien mit Isabelle Caro und ihren eigenen Kampf. Über den Respekt vor der
35
Krankheit und den Alltag mit einer schweren, unbehandelten Anorexie. Über
Konstruktionen von Wirklichkeit, über Grenzen, Grenzverletzungen und Autonomie,
über Enttäuschungen und krankhafte Liebe, über das Leben und den Tod. Ein
erschütternder Film, der mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt über das Leben mit
Depressionen, über die Konsequenzen, die diese haben können für Kinder.
Sehenswert und berührend.
Quelle: bvvp, 30.06.15
5.2. Wenn das Leben stillsteht
Der Film "Das dunkle Gen" versucht, den genetischen Ursachen der Depression auf
die Spur zu kommen. Tatsächlich ist die Krankheit aber so komplex, dass sie sich
nicht als rein genetisch bedingtes Phänomen beschreiben lässt. Wir haben mit dem
Psychiater Sönke Arlt vom Universitätsklinikum Eppendorf in Hamburg gesprochen:
über die neuesten Erkenntnisse der Depressionsforschung, über neue Ansätze in der
Therapie und die Frage, ob depressive Menschen eigentlich gut genug versorgt
werden.
Quelle und weiter: https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Das-dunkle-GenInterview-Psychiater-Soenke-Arlt,depression194.html , 08.06.15
s.a. dazu:
http://www.das-dunkle-gen.de/der+film.html
und:
http://youtu.be/S_hxNR3Nxpk
5.3. Wie aus Kindern Therapiefälle werden
Auditive Sprachstörung, Dyskalkulie oder ADHS? Wehe, wenn die Kita-Erzieherin
ihre Diagnosen stellt: Der Kinderarzt Michael Hauch warnt vor der Lösung
pädagogischer Probleme mit dem Rezeptblock.
von MARTINA LENZEN-SCHULTE
Quelle und weiter:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/kindheit-ist-keinekrankheit-von-michael-hauch-13605427.html , 22.05.15
36
5.4. Versorgungsforschung aus der Genderperspektive: neuere Antidepressiva bei
männlichen und weiblichen Patienten gleich häufig eingesetzt
(lifePR) (Frankfurt, 20.05.2015) In den letzten Jahren mehren sich
Untersuchungsergebnisse, wonach geschlechtsspezifische Unterschiede bei der
Entstehung, dem Verlauf und der Therapie von Erkrankungen existieren. Diesem
Thema wird auch beim diesjährigen Bundeskongress Gender-Gesundheit am 21./22.
Mai in Berlin Beachtung geschenkt. IMS Health hat am Beispiel der Depression
untersucht, ob bei dieser Erkrankung geschlechtsspezifische Ausprägungen der
gesundheitlichen Versorgung im Hinblick auf die Kriterien Arzneimitteltherapie, haus/fachärztliche Behandlung und Überweisung zur Psychotherapie festzustellen sind.
Die Berücksichtigung von Gender-Aspekten in der gesundheitlichen
Versorgungsforschung bedeutet, die geschlechtsspezifische Ausprägung der
Versorgung u.a. hinsichtlich der Diagnose und Therapie sowie der fachärztlichen
Behandlung von Erkrankungen in der Alltagspraxis zu untersuchen. Nach einer
Prognose der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden Depressionen bis zum
Jahr 2030 die Volkskrankheit Nummer eins sein. Dies verweist auf die Relevanz der
Erkrankung, die individuell sehr belastend und für die Gesellschaft mit hohen Kosten
verbunden ist.
Für Deutschland hat das Robert-Koch-Institut eine Prävalenz von 8,1 % in der
erwachsenen Gesamtbevölkerung ermittelt, unter Frauen 10,2 %, bei Männern 6,1
%.[1] Nach Analysen von IMS Health hat sich der Absatz von Antidepressiva in
Deutschland in den letzten zehn Jahren von Jahr zu Jahr in unterschiedlichem
Ausmaß erhöht, in 2014 ggü. Vorjahr um 2 % auf 24,4 Millionen Packungen[2].
Antidepressiva befanden sich in 2014 unter den führenden 10 Arzneimittelklassen[3]
mit verschreibungspflichtigen Präparaten.
In der IMS Health Studie, die auf Daten aus dem Versorgungsalltag basiert[4],
wurden männliche und weibliche Depressionspatienten hinsichtlich der Häufigkeit der
medikamentösen Therapie sowie der Dauer bis zum Beginn der Therapie
miteinander verglichen. Die Diagnose "Depression" wird danach bei Frauen viel
häufiger gestellt als bei Männern, ein Ergebnis, das sich mit anderen
Untersuchungen deckt[5]. Von 100.725 Patienten mit der ersten
Depressionsdiagnose bei Hausärzten im Zeitraum 2009 bis 2013 waren 65% Frauen;
bei Fachärzten (Nervenärzte/Psychiater/Neurologen) betrug der Anteil weiblicher
Patienten 62% (von insgesamt 100.373 Patienten). Diese Zahlen spiegeln jedoch
weniger die Häufigkeit der Erkrankung bei beiden Geschlechtern wieder als vielmehr
die höhere Bereitschaft von Frauen sich wegen depressiver Symptome an einen Arzt
zu wenden.
Verordnung neuerer Therapien bei beiden Geschlechtern vergleichbar
Antidepressiva neuerer Generationen werden vor allem Vorteile in puncto
Verträglichkeit gegenüber älteren Therapieprinzipien zugeschrieben. Von daher
interessierte in der IMS Health-Analyse, ob beide Geschlechter zu vergleichbaren
Anteilen diese neueren Präparate verordnet bekommen.
Sobald eine Depression diagnostiziert ist, unterscheidet sich die Verteilung der
Therapieklassen zwischen weiblichen und männlichen Patienten nicht. Bei
37
Hausärzten erhielten 38 % der Frauen und 39 % der Männer selektive SerotoninWiederaufnahmehemmer (SSRI) oder selektive Serotonin-NoradrenalinWiederaufnahmehemmer (SSNRI). Bei den Fachärzten beträgt der Anteil dieser
Therapieklasse bei Frauen 53 % und bei Männern 51 %. Auch wenn SSRI und
SSNRI Vorteile wie eine bessere Wirkung und weniger Nebenwirkungen
zugeschrieben werden und der Anteil der Patienten, die mit diesen Klassen
therapiert werden, insgesamt geringer ist als erwartet, so besteht also kein
nennenswerter Unterschied zwischen Frauen und Männern. Dies gilt auch für den
Zeitpunkt der Erstverordnung. Beim Hausarzt erhalten 38 % der Frauen und 37 %
der Männer ihre erste Antidepressiva-Verordnung am Tag der ersten
Diagnosestellung, beim Facharzt liegt der Anteil der Frauen und auch der Männer,
die sofort mit der Therapie starten, bei 50 %. Innerhalb eines Jahres nach der
Diagnosestellung erhöht sich dieser Anteil bei den Fachärzten auf 80%, ebenfalls für
beide Geschlechter.
Neben der medikamentösen Therapie wird ein Teil der Patienten an
Psychotherapeuten überwiesen, entweder anstelle oder aber zusätzlich zur
medikamentösen Behandlung. Vom Facharzt erhalten 36 % der Frauen und 34 %
der Männer eine entsprechende Überweisung.
"Während mancherorts6 Studien darauf hinweisen, dass Frauen mehr günstige,
ältere Antidepressiva verordnet werden als Männern, stellt sich die heutige
Versorgung in Deutschland nach unseren Studienergebnissen im Blick auf die
Geschlechter vergleichbar dar, auch wenn der Einsatz neuerer Antidepressiva
sicherlich noch gesteigert werden kann. Die Untersuchung bietet auch eine nützliche
Grundlage, um zukünftige Bedarfe in der Versorgung abzuschätzen und die
Versorgung als solche zu optimieren sowie weitere Versorgungsaspekte im Detail zu
analysieren" resümiert Prof. Dr. Karel Kostev, Senior Research Advisor bei IMS
Health.
[1] Quelle: Statista 2015 (unter Bezug auf DEGS1 des Robert-Koch-Instituts,
Umfragezeitraum 2008-2011)
2 Quelle: IMS PharmaScope National
3 ATC3-Niveau
4 Die Daten stammen aus der Datenbank IMS® Disease Analyzer, die mehr als 20
Millionen aEMR (anonymized Electronic Medical Records) niedergelassener Ärzte
beinhaltet.
5 Wittchen, H.-U., Jacobi, F., Klose, M. und Ryl, L., 2010: Depressive Erkrankungen.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 51,
Hrsg. Robert-Koch-Institut, Berlin
6 Österreichischer Frauengesundheitsbericht 2010/11:
http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitsfoerderung_Praevention/Frauenge
sundheit/Oesterreichischer_Frauengesundheitsbericht_2010_2011
Quelle: Pressemitteilung ims. Intelligence. Applied. 20.5.15
5.5. „Wir werden nicht als Täter geboren, aber auch nicht als weißes Blatt“
38
Es vergeht keine Woche, in der Frank Urbaniok keine Morddrohung erhält. Im
Interview spricht der Psychiater über Wutbürger, das kriminelle Potential von
Schlachthäusern und die Gemeinsamkeiten von Psychopathen und
Investmentbankern.
von MELANIE MÜHL
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/psychiater-frankurbaniok-ueber-pathologie-im-alltag-13601129p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 , 31.05.15
5.6. „Unsere Patienten gelten als verrückt, nicht als krank“
Zweieinhalb Monate ist der Absturz der Germanwings-Maschine her, da warnt der
Psychiatrieprofessor Andreas Reif: Das Unglück gefährde massiv die zukünftige
Versorgung psychisch Kranker.
10.06.2015, von LUCIA SCHMIDT
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/psychiater-imgespraech-unsere-patienten-gelten-als-verrueckt-nicht-als-krank-13620895.html ,
10.06.15
5.7. Studie deckt auf - Das macht Männer zu Kinderschändern
Männer mit pädophiler Neigung, die Kindesmissbrauch begehen, weisen
Veränderungen im Gehirn auf. Diese bahnbrechende Erkenntnis eines
internationalen Forscherteams könnte die Prävention deutlich voranbringen.
Von Angela Mißlbeck
BERLIN. Wer tut so etwas? Wie kann man so etwas nur machen? Diese Aufschreie
gellen bei jeder Meldung über sexuellen Missbrauch an Kindern durch die
Öffentlichkeit. Eine Antwort hat jetzt die medizinische Forschung gefunden: Männer
mit pädophiler Neigung, die Kindesmissbrauch begehen, weisen charakteristische
neurobiologische Veränderungen auf.
Quelle und weiter: http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuropsychiatrische_krankheiten/default.aspx?sid=887165&cm_mmc=Newsletter-_Newsletter-C-_-20150602-_-Neuro-psychiatrische+Krankheiten , 02.06.15
39
5.8. Jedes fünfte Kind betroffen - Ärzte fordern mehr Angebote für psychisch
auffällige Kinder
Sie sind aggressiv oder ziehen sich völlig zurück: Psychische Auffälligkeiten zeigt
jedes fünfte Kind, beobachten Kinder- und Jugendärzte. Bei der Beratung und
Vorbeugung hapere es, sagen sie.
Sie sitzen allein vor der Mattscheibe und sind in ihren Familien oft unzureichend
gefördert: Psychisch auffällige Kinder werden in Deutschland nach Einschätzung von
Kinderärzten nur mangelhaft betreut. Dabei zeige etwa jedes fünfte Kind in
Arztpraxen psychische Auffälligkeiten.
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/familie/aerzte-fordern-mehrangebote-fuer-auffaellige-kinder-13643938.html, 12.06.15
5.9. Das Böse beginnt im Gehirn
Verbrecherhirne haben mit Managerhirnen oft erstaunlich viel gemeinsam. Solche
Psychopathen sind auch behandelbar. Es kommt nur darauf an, die Formbarkeit des
Geistes zu verstehen.
22.06.2015, von NIELS BIRBAUMER
Wer glaubt, Gewalt, Mord und Totschlag neurobiologisch besser erklären zu können,
als dies Geisteswissenschaften, Philosophie, Sozialwissenschaften und Psychologie
und der „Common Sense“ über Jahrhunderte versuchten, irrt. Hirnforschung und
Kriminologie benötigen sich gegenseitig.
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/wissen/mensch-gene/hirnforschung-mitstraftaetern-das-boese-beginnt-im-gehirn-13649029.html , 22.06.15
5.10. „Wer krank wird, ist ein Verlierer“
In der deutschen Arbeitswelt dominiert die Arroganz der Gesunden, warnt der
Arbeitsmediziner Andreas Weber. Gesundheit wird zum Leistungsmerkmal, Kranke
sind angeblich selbst schuld. Ein Vorurteil? Oder ist da doch was dran?
22.06.2015, von URSULA KALS
Quelle und weiter: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/krankheit-inder-deutschen-arbeitswelt-ein-interview-mit-mediziner-andreas-weber13642576.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 , 22.06.15
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5.11. Raus aus dem Teufelskreis der Panik
Angst schützt. Aber: Im Übermaß kann sie krank machen. Bei Konrad B., 45,
beherrschte dieses Gefühl irgendwann sein ganzes Leben. Eine Psychotherapie half
ihm, einen Weg aus der Angst zu finden.
Konrad B. ist auf der Autobahn, er ist unterwegs zur Arbeit, wie hunderte Male zuvor.
Doch diesmal rast plötzlich sein Herz, immer lauter, immer schneller. Schweiß bricht
aus, die Fahrbahn beginnt vor seinen Augen zu verschwimmen. Der 45-Jährige
fürchtet, die Kontrolle zu verlieren, hält auf dem Standstreifen an, atmet durch. Nach
einigen Minuten beruhigt sich sein Körper. War das ein drohender Herzinfarkt?
Quelle und weiter: http://www.merkur.de/leben/gesundheit/angststoerungen-rausteufelskreis-panik-zr-5151303.html , 22.06.156
5.12. Am Tisch mit Marianne Leuzinger-Bohleber, "Fremdenfreundin“
Gastgeberin: Regina Oehler
Menschen aus anderen Kulturen und Traditionen mit Respekt und Neugier zu
begegnen, diesen Anspruch stellt Marianne Leuzinger-Bohleber an sich und andere.
Die Psychoanalytikerin ist Direktorin des Sigmund-Freud-Instituts in Frankfurt und hat
viele Forschungs- und Therapie-Projekte mit ins Leben gerufen, die Flüchtlinge und
Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund unterstützen sollen. “Ich bin ja selber
eine Fremde“, sagt die Schweizerin, die seit langem in Frankfurt lebt und an der
Universität Kassel lehrt. Im Gespräch mit Regina Oehler erzählt Professor Marianne
Leuzinger-Bohleber von ihren Erfahrungen als Psychotherapeutin, davon, wie sich
traumatische Erfahrungen im Körper niederschlagen, warum für sie das Stichwort
„Embodiment“ eine so zentrale Rolle spielt – und was gefährdete junge Menschen
vor Rechtsradikalismus und Islamismus bewahren kann.
Quelle und Podcast: http://www.hr-online.de/website/radio/hr2/index.jsp... , 14.06.15
5.13. Interview mit Otto Kernberg, dem berühmtesten Psychiater der Welt
Von Angelika Hager
Otto F. Kernberg ist gebürtiger Wiener und der bekannteste praktizierende
Psychiater der Welt. profil besuchte ihn in New York und hatte viele Fragen dabei: Ist
ein Narzisst liebesfähig? Neigen Frauen häufiger zu sexuellem Masochismus? Wie
ruinieren Eltern die Psyche ihrer Kinder
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Quelle und weiter: http://www.profil.at/gesellschaft/interview-otto-kernbergpsychiater-welt-5664082 , 26.05.15
5.14. Interview mit ERICH FROMM
Ein legendärer Psychoanalytiker spricht offen über die kranke Gesellschaft.
Quelle und Video: http://www.dailymotion.com/video/x2rse9n_ein-legendarerpsychoanalytiker-spricht-offen-uber-die-kranke-gesellschaft_school , Zugriff 05.05.15
5.15. Mit dem Smartphone gegen Depressionen
Wer eine Psychotherapie macht, muss oft auf Papier notieren, was er an sich
beobachtet: mehrmals täglich, auch in der Öffentlichkeit. Das ist anstrengend,
unangenehm und nicht sehr zuverlässig. Eine App will nun dabei helfen, Therapien
effektiver zu machen - und das StartUp dazu wurde fast aus Versehen gestartet.
Quelle und weiter: http://detektor.fm/digital/machen-statt-quatschen-die-apparya/453688 , 04.06.15
5.16. Video zur Situation der PiA
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=qDj2p84ez-E, Zugriff 23.06.15
bvvp Württembergische Straße 31, 10707 Berlin, Tel. 030-88725954, [email protected]
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