Sachverhalt

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht,
Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
Univ.-Prof. Dr. Hannes Ludyga
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Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
(Wintersemester 2015/16)
- Hausarbeit Der unverheiratete Berthold stirbt im Juni 2015. Er hinterlässt seine nichteheliche
Lebensgefährtin Gisela und seinen Sohn Sascha. Berthold lebte allein in seinem Haus, in dem
er immer wieder seine Geliebte Ricarda und seinen Tennisfreund Timo traf.
Sascha begibt sich nach dem Tod seines Vaters in dessen Haus und sucht nach wertvollen
Nachlassgegenständen. In einer Schreibtischschublade findet er eine Inhaberaktie, einen alten
Brieföffner und einen goldenen Ring mit der Gravur „In Liebe dein Berthold“. Den Ring nimmt
Sascha an sich und legt ihn bei sich zu Hause in einen Schmuckkasten.
Berthold war mit dem Notar Norbert befreundet, dem Sascha die Aktie und den Brieföffner zu
einem Preis von je 2000 € verkauft. Die Aktie und den Brieföffner händigt Sascha Norbert aus.
Beide einigen sich über einen Eigentumsübergang hinsichtlich Aktie und Brieföffner auf
Norbert. Norbert veräußert die Aktie und den Brieföffner mit Gewinn an den Kunstsammler
Kurt. Beide vereinbaren, dass die Kaufobjekte in Norberts Notariat verwahrt bleiben. Kurt gerät
aufgrund eines Kaufrausches in Geldschwierigkeiten. Da er Ludwig Geld schuldet, überträgt er
„all seine Recht an den Aktien und an dem Brieföffner“ auf Ludwig. Er erklärt ausdrücklich,
dass er seine Herausgabeansprüche gegen Norbert an Ludwig abtritt. Als Ludwig Norbert um
Herausgabe der Aktie und des Brieföffners bittet, stellt sich heraus, dass ein von Berthold
handschriftlich verfasstes Testament vorliegt. Das Testament schrieb er auf privatem
Briefpapier, auf dem oben rechts sein Name und seine Anschrift abgedruckt sind. Zeit- und
Ortsangaben enthält das Testament nicht. Berthold verfügte folgendes:
„Ich, Berthold, lege hiermit meinen letzten Willen nieder: Ich vermache meinem Sohn Sascha,
meinem Tennispartner Timo und meiner Gisela mein Vermögen zu gleichen Teilen. Nur den
goldenen Ring mit der Gravur „In Liebe dein Berthold“ soll meine Ricarda erben und als
Erinnerung an einer Kette befestigt an ihrem Herzen tragen.
Euer geliebter Berthold“.
Sascha besaß keine Kenntnis von einem Testament seines Vaters. Als einziger Sohn von
Berthold ging er von seiner Alleinerbenstellung aus. Einen Erbschein ließ sich Sascha nicht
ausstellen.
Im Nachlass von Berthold befinden sich Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass Berthold
die Aktie von Frederik wegen eines von Berthold gewährten zinslosen Darlehens verpfändet
worden war. Den Brieföffner schenkte Frederik Berthold als Dank für die Gewährung des
Darlehens. Als Sascha, Timo und Gisela von diesen Umständen Kenntnis erlangen, möchten
sie mit der Aktie nichts mehr zu tun haben, wenn überhaupt, soll Frederik die Aktie von Norbert
direkt erhalten.
Berthold erzählte Norbert, ein Testament angefertigt zu haben. Den genauen Inhalt verschwieg
er ihm. Jedoch äußerte er Norbert gegenüber, er wolle außer Sascha Timo und Gisela zu Erben
machen. Von den früheren Geschäften bezüglich der Aktie und des Brieföffners weiß Norbert
nichts. Timo und Gisela erklären gegenüber Sascha, mit einer Veräußerung der Aktie und des
Brieföffners an Norbert nicht einverstanden zu sein.
Sascha wendet sich an Norbert und bittet diesen um Herausgabe des Brieföffners an Sascha,
Timo und Gisela. Norbert hält dem Herausgabeverlangen einen Anspruch auf Rückzahlung des
Kaufpreises in Höhe von 2000 € aus dem zwischen ihm und Sascha geschlossenen Kaufvertrag
entgegen.
Bearbeitervermerk:
I. Kann Sascha von Norbert die Herausgabe des Brieföffners an Sascha, Timo und Gisela
verlangen?
II. Kann Frederik von Norbert die Herausgabe der Aktie verlangen?
III. Kann Ricarda die Herausgabe des Ringes von Sascha verlangen?
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Hinweise zur Bearbeitung der Hausarbeit:
Die Hausarbeit ist mit dem Computer oder der Schreibmaschine zu schreiben. Sie ist geheftet
abzugeben. Es sind weiße DIN A 4- Blätter zu verwenden, die einseitig zu bedrucken sind. Auf der
rechten Seite ist für Korrekturbemerkungen ein Rand von 7 cm einzuhalten. An den sonstigen Seiten
beträgt der Seitenrand mindestens 2, 5 cm.
Die Schriftgröße für das Gutachten beträgt 12 pt, der Zeilenabstand 1,5. In den Fußnoten ist die
Schriftgröße 10 pt zu wählen und ein Zeilenabstand von 1,0 einzuhalten. Bitte wählen Sie ausschließlich
die Schriftart Times New Roman oder Arial (jedoch keine Sonderformen).
Die Bearbeitung hat im Gutachtenstil zu erfolgen. Der Umfang der Bearbeitung darf 25 Seiten nicht
überschreiten.
Die Hausarbeit beginnt mit einem Deckblatt, auf dem oben rechts Vor- und Nachname des Bearbeiters,
Anschrift, Semesterzahl, Matrikelnummer anzubringen sind. In der Mitte des Deckblattes sind das
Semester (z.B. Sommersemester 2015), der Name des Dozenten sowie die Bezeichnung der
Veranstaltung anzugeben.
Der Sachverhalt der Hausarbeit ist hinter dem Deckblatt beizulegen. Es folgen Gliederung und
Literaturverzeichnis. Die Gliederung folgt dem alphanumerischen System (A., I., 1., a) usw.). Deckblatt,
Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis sind mit fortlaufenden römischen Ziffern zu versehen,
wobei das Deckblatt lediglich mitgezählt, auf dieses jedoch keine Seitenzahl gedruckt wird. Das
eigentliche Gutachten ist mit fortlaufenden arabischen Ziffern zu paginieren. Deckblatt, Sachverhalt,
Gliederung und Literaturverzeichnis werden bei der erforderlichen Seitenzahl nicht mitgerechnet.
Das Literaturverzeichnis ist alphabetisch, geordnet nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens des
Autors, zu sortieren und hat die gesamte Literatur aufzunehmen. Eine Untergliederung nach
Kommentaren, Aufsätzen und Monographien erfolgt nicht. Akademische Grade der Verfasser werden
nicht genannt. Gerichtsentscheidungen und die verwendeten Gesetze werden nicht in das
Literaturverzeichnis aufgenommen.
Um wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden, ist innerhalb des eigentlichen Gutachtens genau
zu zitieren. Die jeweiligen Zitate sind in Fußnoten und nicht in Endnoten unterzubringen. Das Ende der
Fußnote ist mit einem Punkt zu versehen.
Die Hausarbeit ist am Ende vom Verfasser zu unterschreiben. Am Ende der Hausarbeit ist zudem eine
unterschriebene Erklärung über die eigenständige Erstellung der Hausarbeit beizufügen sowie eine
Kopie des Scheins, der das Bestehen der propädeutischen Hausarbeit bestätigt.
Die Hausarbeit ist spätestens bis Dienstag, den 20. Oktober 2015, bis 15.00 Uhr im Sekretariat des
Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
(Gebäude B4 1 (Raum 2.68)) abzugeben.
Zur Anfertigung von Hausarbeiten:
- Dietrich, Bernhard, Die Formalien der juristischen Hausarbeit, Jura 1998, 142 ff.
- Putzke, Holm, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, München 5. Auflage 2014.
- Schimmel, Roland, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, München 11. Auflage
2014.
- Tettinger, Peter J. - Mann, Thomas, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, München 4. Auflage
2009.
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