Zukunft Mittelstand Gemeinsame Erklärung Berlin, 23. Juli 2015 Deutschlands wirtschaftliche Erfolgsgeschichte wird vom Mittelstand geschrieben. Über 99 Prozent der Unternehmen sind Mittelständler; sie stellen 97 Prozent aller Ausbildungsbetriebe, bilden über 84 Prozent aller Auszubildenden aus und stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze. Mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer zeichnen sich durch eine starke regionale Verankerung sowie durch die Übernahme ausgeprägter unternehmerischer und gesellschaftlicher Verantwortung aus. Sie wissen, dass sie auf nachhaltige und fair ausgestaltete Beziehungen zu ihren Marktpartnern und Beschäftigten angewiesen sind. Sie betreiben eine langfristig orientierte Unternehmenspolitik und investieren in ihre Beschäftigten und ihre Standorte. Dies sichert Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumspotenziale. Das gilt sowohl für binnenwirtschaftlich wie für exportorientierte Unternehmen. Der deutsche Mittelstand ist damit ein tragender und unverzichtbarer Pfeiler unserer Sozialen Marktwirtschaft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) halten in dieser Erklärung ausgewählte Ziele einer modernen Mittelstandspolitik fest, damit der Mittelstand in Deutschland angemessene Rahmenbedingungen vorfindet und zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt. Dabei konzentrieren wir uns hier zunächst auf fünf Themen, die neben anderen ebenso wichtigen Feldern wie Energiepolitik, Internationalisierung/TTIP, Arbeitsrecht und Innovation den Mittelstand besonders betreffen: Stärkung des Unternehmergeistes, Digitalisierung, Finanzierung und Steuern, Fachkräftesicherung sowie Bürokratieabbau. I. Unternehmergeist stärken – Gründung und Unternehmensnachfolge erleichtern Der deutsche Mittelstand ist geprägt von innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihre Ideen am Markt umsetzen, neue Geschäftsfelder erschließen und so Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dafür brauchen sie die richtigen Rahmenbedingungen. Wir brauchen auch mehr innovative Gründerinnen und Gründer – Deutschland braucht eine neue Gründeroffensive. Wir wollen die Begeisterung für den UnternehmerBeruf steigern. Gründerinnen und Gründer von heute bilden den Mittelstand von morgen. Wir setzen uns dafür ein, dass Schulen und Hochschulen stärker als bislang die Chancen und Herausforderungen des Berufsziels „Unternehmer/-in“ aufzeigen. Insbesondere bei Frauen besteht noch erhebliches Potenzial für Unternehmensgründungen. Gemeinsam sehen wir Bedarf, das Leitbild des Unternehmertums zu stärken und Gründerinnen und Gründer beim Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Insbesondere helfen wir Start-ups und Grown-ups, sich verstärkt miteinander zu vernetzen, und fördern so den Erfahrungs- und Wissenstransfer im Mittelstand. Wir sind uns darin einig, dass neben der Schaffung eines attraktiven Umfelds für Neugründungen auch die Gestaltung der Unternehmensnachfolge eine zentrale Herausforderung ist. Vielen Unternehmerinnen und Unternehmern fällt es schwer, eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger zu finden, die ihr unternehmerisches Erbe in die Zukunft führen. Um den Stabwechsel zwischen den Generationen zu erleichtern, wollen wir Übergeber und potenziellen Unternehmernachwuchs künftig noch besser zusammenführen. Darüber hinaus sehen wir in der Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Bildungs- und Beratungsstrukturen eine zentrale Voraussetzung für den notwendigen Transfer von Know-how und für die Erleichterung von Gründungen und Unternehmensübergaben. 1 Gemeinsam heben wir die große Bedeutung einer mittelstandsfreundlichen Neuregelung der Erbschaftsteuer hervor. Im Mittelpunkt müssen der Schutz von Arbeitsplätzen und die Bewahrung der mittelständischen und familiengeprägten Unternehmensstrukturen in Deutschland stehen. Eine Neudefinition von Betriebsvermögen, die Ausgestaltung eines Verschonungskonzepts und die daraus resultierende Gesamt-Besteuerung dürfen die Investitionstätigkeit wie auch die Existenz produktiver und Arbeitsplätze schaffender Unternehmen nicht gefährden. Ohnehin sind wir uns einig: Zusätzliche bürokratische Belastungen für Unternehmen und Verwaltung sollen auch an dieser Stelle verhindert werden. II. Digitalisierung im Mittelstand vorantreiben Mobile Kommunikation und Internetnutzung, die digitale Vernetzung von Produkten und Maschinen, die Auslagerung von Daten und Prozessen in die Cloud, der Bedeutungsgewinn der sozialen Netzwerke sowie immenses Datenwachstum („Big Data“) verändern Gesellschaft und Wirtschaft rasant. Wir unterstützen mittelständische Unternehmen in Industrie, Handel, Dienstleistungen und Handwerk bei der Gestaltung und im Umgang mit der digitalen Transformation, z. B. durch das Aufzeigen guter Beispiele. Zudem sensibilisieren wir den Mittelstand für die mit der Digitalisierung einhergehenden Chancen und Risiken – etwa beim Umgang mit Daten, bei der Konzeption und Umsetzung von digitalisierten Produktions- und Geschäftsprozessen sowie bei unternehmensübergreifender Vernetzung. Hierfür bieten wir auch geeignete Unterstützungsmaßnahmen. Gemeinsam sehen wir uns aufgefordert, die Auswirkungen und Veränderungsprozesse der Digitalisierung auf die Arbeitswelt und ihren Einfluss auf unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit verstärkt in den Blick zu nehmen sowie das Instrumentarium des mittelstandsorientierten Wissenstransfers weiter zu optimieren. Unser Ziel ist es, in den nächsten Jahren eine passende Beratungsinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen zu sämtlichen Fragen rund um die Digitalisierung zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir die bewährte Programmförderung der Bundesregierung stärker für Investitionen im Bereich Digitalisierung nutzbar machen und dafür unter Einhaltung der Haushaltsdisziplin und des Konsolidierungsziels zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Positiv bewerten wir, dass die Umsetzung der Digitalen Agenda in gemeinsamen Foren und Plattformen des Nationalen IT-Gipfels vorangetrieben wird. Ziel muss es sein, die zügige und flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen zu erreichen. Bis 2020 wird die Bundesregierung pro Jahr eine Milliarde Euro für die Finanzierung des Breitbandausbaus, insbesondere für die Breitbandversorgung von Gewerbegebieten im ländlichen Raum, zur Verfügung stellen. Schon heute braucht der Mittelstand echtzeitfähige Datenübertragungsinfrastruktur bei Download wie auch Upload, die weit über 50 Mbit/s hinausreicht. Wir unterstützen die Etablierung des europäischen digitalen Binnenmarktes sowie ein System zur europäischen Normung und Standardisierung, damit Produkte und Dienstleistungen auch in der digitalen Welt nach gemeinsamen Regeln angeboten werden können. Dabei müssen die Anforderungen der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt werden. Die Digitalisierung kann auch dazu beitragen, die Qualität in allen Bildungsbereichen zu erhöhen. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass mehr in die Infrastrukturen zum vernetzten Lernen investiert wird. III. Kreditfinanzierung sichern – Wachstumsfinanzierung ausbauen – Steuersystem verbessern Der Zugang zu geeigneter Finanzierung ist entscheidend für die Zukunftsfestigkeit des Mittelstands. Kreditfinanzierung bleibt absehbar die wichtigste Finanzierungsquelle. Unternehmen profitieren vom bewährten deutschen Drei-Säulen-Modell aus Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und Genossenschaftsbanken, das ihnen dezentral und im Wettbewerb Kredite zu günstigen Konditionen bereitstellt. Die Angebote der Bürgschaftsbanken leisten ebenfalls einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung des Mittelstands. Wir bekräftigen unsere gemeinsame Absicht, dieses Leistungsangebot zu sichern und weiter zu stärken. Das Außenwirtschaftsinstrumentarium des BMWi bietet eine breite Palette der Exportfinanzierung, welche noch genauer auf den Mittelstand zugeschnitten werden soll. 2 Wir sind uns einig, dass eine europäische Regulierung der Finanzmärkte den Besonderheiten des deutschen Wirtschafts- und Bankensystems Rechnung tragen muss und nicht zu Lasten der langfristig ausgerichteten Finanzierung mittelständischer Unternehmen gehen darf. Dies betrifft aktuell etwa die Überprüfung der Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung seitens des Baseler Ausschusses, die anstehende Evaluierung des mittelstandsbezogenen Korrekturfaktors sowie die Pläne der EU-Kommission für eine Kapitalmarktunion. Wir bekräftigen, dass die Chancen des Mittelstands bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten gewahrt werden müssen – sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Umsetzung. In diesem Sinne setzen wir uns dafür ein, dass das Vergaberecht bei der Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben mittelstandsfreundlich weiterentwickelt wird. Soweit Vorgaben zu sozialen oder ökologischen Aspekten gemacht werden, müssen sich diese auch tatsächlich auf die zu beschaffende Leistung beziehen. Gemeinsam sehen wir Nachholbedarf bei der Wagniskapitalfinanzierung. Innovative und wachstumsstarke Start-ups brauchen passenden Zugang zu Beteiligungskapital, um ihr Potenzial auch auf den Weltmärkten entfalten zu können. Gemeinsam halten wir ein Venture-Capital-Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für erforderlich. Wichtige Elemente sind die bessere Verlustverrechnung, die Beibehaltung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Streubesitz sowie die Ausgestaltung des öffentlichen Angebots von Wachstumskapital (z. B. die neue ERP/EIF-Wachstumsfazilität mit einem Volumen von 500 Millionen Euro). Beihilferechtliche Hürden sollen Bund und EU rasch aus dem Weg räumen. Zudem müssen künftig wieder mehr Börsengänge von Wachstumsunternehmen in Deutschland möglich sein. Aus Sicht der Wirtschaftsverbände sollte die Verschiebung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den 15. Tag des Folgemonats geprüft werden, um einen Wachstumsbeitrag für mehr Investitionen zu ermöglichen. Zu einer mittelstandsorientierten Steuerpolitik gehört in erster Linie eine Reform der Erbschaftsteuer, die den Spezifika und der besonderen Bedeutung der Familienunternehmen gerecht wird. Ferner sehen wir im Steuerbereich nach wie vor Elemente, die das Wachstum mittelständischer Unternehmen hemmen und die unternehmerische Entscheidungen blockieren. Verbesserungsbedarf besteht unter anderem bei der marktgerechten Anpassung der steuerlichen Abschreibungsregelungen sowie bei der Ausgestaltung der Thesaurierungsrücklage. Gemeinsam setzen wir dabei auf Lösungen, die Steuerbürokratie abbauen und so den Mittelstand entlasten. IV. Fachkräftebedarf sichern – berufliche Bildung stärken Einig sind wir uns in der Einschätzung, dass der Fachkräftebedarf im Mittelstand langfristig nur gedeckt werden kann, wenn Initiativen der Unternehmen, Kammern und Verbände mit Maßnahmen der Politik ineinandergreifen. Gemeinsame Zielsetzung ist es, mehr Jugendliche – leistungsstarke wie leistungsschwächere – für eine duale Ausbildung zu gewinnen und verstärkt Studienabbrecher sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund für die berufliche Bildung zu begeistern. Die berufliche Bildung ist die zentrale Säule der Fachkräftesicherung – Garant für niedrige Jugendarbeitslosigkeit und für viele junge Menschen ein exzellenter Weg in ein erfolgreiches Berufsleben. In der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ engagieren wir uns darum gemeinsam dafür, die berufliche Bildung in Deutschland zu stärken und jedem ausbildungsinteressierten Jugendlichen einen Ausbildungspfad aufzuzeigen, der ihn frühestmöglich zu einem Berufsabschluss führen kann. Ebenso muss es besser als bisher gelingen, auch leistungsschwächere Jugendliche fit für eine Ausbildung zu machen und sie dabei – sofern erforderlich – zu unterstützen (z. B. durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder eine assistierte Ausbildung). Gerade diese Jugendlichen brauchen eine Chance mit weniger komplexen Anforderungen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Zweijährige Ausbildungsberufe sind eine Möglichkeit dazu. Eine weitere Voraussetzung für die Attraktivität der beruflichen Bildung erkennen wir in der stärkeren Kommunikation der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung. Eine duale Ausbildung bietet – wie auch ein Studium – umfangreiche Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten. Diese Perspektiven möchten wir bereits im Rahmen einer verstärkten Berufsorientierung an allen Schulen aufzeigen. Wir wollen zudem junge Erwachsene für eine betriebliche Ausbildung als „zweite Chance“ motivieren und gewinnen. 3 Angesichts der zunehmenden Internationalisierung des Mittelstands sehen wir gemeinsam die Notwendigkeit, die Zahl der Auszubildenden und jungen Beschäftigten, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, weiter zu erhöhen. Um den Bedarf an auslandserfahrenen Beschäftigten zu decken, leisten Unternehmen, Kammern und Verbände wie auch die öffentliche Hand mit zielgerichteten Informations- und Beratungsangeboten passende Beiträge. Für die Fachkräftesicherung im Mittelstand reicht es nicht aus, alle inländischen Potenziale zu mobilisieren. Auch der Blick auf internationale Fachkräfte und die Rekrutierung von Auszubildenden aus dem Ausland ist für kleine und mittlere Unternehmen eine gute Möglichkeit, Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. Zahlreiche Informations angebote von Bund, Kammern und Verbänden unterstützen dabei Unternehmen und zuwanderungswillige Auszubildende und Fachkräfte. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass junge Asylsuchende und Geduldete eine größere Rechtssicherheit für eine Ausbildung in Deutschland erhalten. V. Bürokratielasten spürbar reduzieren Gemeinsam wissen wir, dass der Mittelstand in besonderem Maße von intelligenter Regulierung, Bürokratieabbau und schlanken Verwaltungsverfahren profitiert. Übergreifende Initiativen wie das Bürokratieentlastungsgesetz, die „One in-one out“-Regel, der KMU-Test oder die Schaffung eines Europäischen Normenkontrollrates wollen wir eng begleiten und im Spiegel der unternehmerischen Praxis stets verbessern. Das Bürokratieentlastungsgesetz verstehen wir als Auftakt für weitere, umfassende Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstands. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass der vom Bundeskabinett im Dezember 2014 beschlossene 21-Punkte-Katalog vollständig umgesetzt wird und weitere mutige Maßnahmen ergriffen werden, um spürbare Entlastungseffekte zu erzielen. Dazu gehört u. a. die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen oder die deutliche Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Gemeinsam arbeiten wir darauf hin, dass die auf untergesetzlicher Ebene getroffene „One in-one out“-Regel volle Wirksamkeit als „Bürokratiebremse“ entfaltet. Belastungen sind in gleichem Maße abzubauen, wie durch neue Regelungen zusätzliche Belastungen entstehen. Zugleich setzen wir uns für die 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht ein. Ergänzend dazu sehen wir eine spürbare Bürokratiereduzierung als unverzichtbar, die klare Ziele zum Abbau verfolgen muss. Der tatsächliche Abbau bestehender Bürokratie bleibt ein prioritäres Ziel, auch vor dem Hintergrund des substanziellen Anstiegs des Erfüllungsaufwands in den letzten Jahren und der zu erwartenden Belastungen durch aktuell abgeschlossene bzw. laufende Gesetzgebungsverfahren. Den Einsatz und die Verbreitung der elektronischen Rechnung sehen wir als ein gutes Beispiel für das Zusammenwirken von Politik und Wirtschaft. Gemeinsame Erwartungen richten sich an einen europäischen Standard bei der elektronischen Rechnung beziehungsweise auf das Feld des E-Government. Hier schlummern Entlastungspotenziale sowohl für Unternehmen als auch für die Verwaltung. Unternehmen haben etwa 130 Verwaltungskontakte (Melderegisterauskünfte, Gewerbeanmeldungen etc.) im Jahr und deshalb gilt es, Verwaltungsdienstleistungen auf allen föderalen Ebenen elektronisch und medienbruchfrei umzusetzen. Erwartungen richten sich auch an die im E-Government- Gesetz vorgesehene Überprüfung von Schriftformerfordernissen. Die Schriftform sollte dort konsequent abgeschafft werden, wo sie rechtlich entbehrlich ist. Positiv bewerten wir, dass Unternehmen mit der elektronischen Aufbereitung und Übermittlung ihrer Informationen via E-Bilanz in Vorleistung treten. Nachholbedarf sehen wir darin, diese Entwicklung dafür zu nutzen, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen auf fünf Jahre zu halbieren. 4 VI. Mittelstandsdialog zwischen Politik und Wirtschaft fortsetzen Gemeinsam verabreden wir – BMWi, BDI, DIHK und ZDH – weiter einen engen Austausch darüber, wie angemessene Rahmenbedingungen für die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu gestalten sind. Nach Auffassung von BDI, DIHK und ZDH enthält das BMWi-Aktionsprogramm „Zukunft Mittelstand“ viele wichtige Maßnahmen für eine wachstumsorientierte Mittelstandspolitik in verschiedenen Themenfeldern. In vier Regionalkonferenzen, beginnend in der zweiten Jahreshälfte 2015, wollen wir zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel in einem gemeinsamen Format den direkten Dialog von Politik und Mittelstand insbesondere zu den genannten Schwerpunktthemen intensivieren. Alle Ergebnisse des Dialogs stellen wir auf einem großen Mittelstandsgipfel im Frühjahr 2016 in Berlin vor. 5
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