Transport und Einbau unterirdischer Tanks aus Stahl IWM® - Intelligentes Wasser- Management GEP Filter- Zisterne Stahl Vor Montage lesen! Alle Sicherheitshinweise beachten! Diese Montageanleitung enthält wichtige Hinweise und Warnvermerke. Bitte vor Einbau und Inbetriebnahme die Betriebs- und Installationsanleitung unbedingt lesen. Weitere Betriebs- und Installationsanleitungen, die Komponenten / Zubehör zur Filter-Zisterne betreffen, sind zusätzlich zu berücksichtigen. Bei Warenannahme ist die GEP Filter- Zisterne auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen. Für Transportschäden haftet nicht der Hersteller oder Lieferant, sondern der Frachtführer. Nach rügeloser Warenannahme bzw. Inbetriebnahme der GEP Filter- Zisterne können Transportschäden nicht mehr geltend gemacht werden. Die Ware muss bis zur Klärung des Transportschadens beim Kunden verbleiben. GEP Industrie-Systeme GmbH Brückenstraße 11 08297 Zwönitz Service Nr.: 03 77 54 / 33 61 0 Service Nr.: für Quick- Service siehe Vereinbarung Technische Änderungen vorbehalten! Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen! GEP Industrie-Systeme GmbH Seite 1 von 9 Rev.: 11 / 04 Inhalt Seite Allgemeines 3 Einlagerung, Einbau 3 Anlage 1 7 Anlage 2 8 Anlage 3 9 Zeichenerklärung Achtung! Bei Nichtbeachten der Hinweise können Sachschäden entstehen! Gefahr! Bei Nichtbeachten der Hinweise können Personenschäden folgen! Im weiteren Verlauf der Betriebsanleitung werden nur noch die Bildsymbole wiedergegeben! GEP Industrie-Systeme GmbH Seite 2 von 9 Rev.: 11 / 04 1. Allgemeines 1.1. Der Einbau der Tanks darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber die Arbeiten mit eigenem sachkundigen Personal durchführt. 1.2. Neben den Festlegungen dieser Anlage müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden. 1.3. Tanks müssen so transportiert werden, dass Schäden an der Isolierung und Verformungen der Tankwände vermieden werden. Ketten, Seile und Bandagen müssen so angebracht werden, dass die Isolierung nicht beschädigt wird. 1.4. Die Tanks sind mit geeigneten Einrichtungen (z. B. Kranwagen oder Spezialfahrzeuge mit Abladevorrichtung) auf- und abzuladen, wobei Stöße zu vermeiden sind. Hebezeuge dürfen nur an den Transportösen angeschlagen werden. 1.5. Die Tanks dürfen zur Zwischenlagerung nur auf eine geeignete Unterlage (z. B. Holzbohlen, Sandbett) abgelegt werden. 2. Einlagerung, Einbau 2.1. Isolationsprüfung Die Unversehrtheit des Tanks und seiner Isolierung muss unmittelbar vor dem Absenken in die Tankgrube durch einen Sachkundigen* festgestellt und bescheinigt werden. Die Isolierung des Tanks ist vor dem Einbau einer Hochspannungsprüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. Weist die Isolierung Schäden auf, sind diese sorgfältig und mit geeigneten Mitteln bis zur Erreichung der Vollwertigkeit auszubessern. Wir empfehlen zur Qualitätskontrolle von ausgebesserten Stellen eine Hochspannungsprüfung nach Absatz 2 durchzuführen. 2.2. Schadstellen der Isolation Ist die Wandung des Tanks beschädigt, so darf der Tank nicht eingebaut werden, es sei denn, dass eine Prüfung durch einen Sachkundigen stattgefunden hat und dieser die Eignung des Tanks für den unterirdischen Einbau bescheinigt hat. Zur Beurteilung der schadhaften Wandungsteile, insbesondere im Bereich der Schweißnähte, ist die Isolierung in der Regel zu entfernen. Der Sachkundige entscheidet darüber, ob und gegebenenfalls welche Reparaturen am Tank auszuführen sind. Insbesondere entscheidet der Sachverständige, ob die Wandungen erneut daraufhin zu überprüfen sind, dass sie dem vorgeschriebenen Prüfüberdruck standhalten, ohne undicht zu werden oder ihre Form wesentlich bleibend zu ändern. In der Bescheinigung, in der der Sachkundige bestätigt, dass der Tank für den unterirdischen Einbau noch geeignet ist, gibt der Sachkundige die Art der Beschädigung und die zu ihrer Beseitigung getroffenen Maßnahmen an. Gegebenenfalls bestätigt der Sachkundige auch die Durchführung einer erneuten Druckprüfung. * wird von GEP bei Anlieferung durch Werkspersonal gestellt oder vorab im Werk geprüft GEP Industrie-Systeme GmbH Seite 3 von 9 Rev.: 11 / 04 2.3. Vorbereitung Baugrube Die Baugrube muss so vorbereitet sein, dass der Tank beim Einbau nicht beschädigt wird und eine Veränderung seiner Lage nach der Befüllung der Tankgrube nicht zu erwarten ist. Der Tank muss in seiner gesamten Länge gleichmäßig aufliegen. Nicht tragfähiger Untergrund muss ausreichend verfestigt oder es muss ein Fundament verwendet werden. Eine optimale Verdichtung bei geringsten Setzungserscheinungen wird durch die Verwendung von „Flüssigboden“ erreicht (siehe www.GEP-H20.de). 2.4. Auftriebssicherung Liegt der Tank in einem Bereich, in dem mit einer Veränderung seiner Lage durch das Grundwasser, Staunässe oder Überschwemmungen zu rechnen ist, muss er mit mindestens 1,3-facher Sicherheit gegen Auftrieb des leeren Tanks, bezogen auf den höchstmöglichen Wasserstand, gesichert sein. 2.5. Mindestabstände Die Tanks sollen einen Abstand von mindestens 0,4 m voneinander haben. Von Nachbargrundstücken sollten die Tanks einen Abstand von mindestens 1 m haben. Die Tanks sollen so eingebaut sein, dass ein Abstand von mindestens 1 m zu öffentlichen Versorgungsleitungen vorhanden ist. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu öffentlichen Versorgungsleitungen kann im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass durch Übersteckrohre oder andere Maßnahmen eine Gefährdung der Versorgungsleitungen ausgeschlossen ist. 2.6. Erdüberdeckung Die Abdeckung des Tanks soll nicht mehr als 1,5 m** betragen. Die Dicke der Abdeckung wird vom Tankscheitel gemessen. Die Tanks sind ausgelegt für eine Erddeckung bis 1,5 m einschließlich normaler Verkehrslasten auf befestigter Fahrbahn (SLW 30 nach DIN 1072). Bei anderen Voraussetzungen (z. B. bei dickeren Erddecken) sind gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen gemeinsam mit dem Sachkundigen festzulegen. 2.7. Einbringung und Ausrichtung Der Tank muss unter Aufsicht eines Sachkundigen und unter Verwendung von Geräten, durch die der Tank und die Isolierung nicht beschädigt werden können, in die Tankgrube abgesenkt werden. Schleifen oder Rollen des Tanks ist nicht zulässig. Die Zisterne ist in Waage und Lot zu versetzen, die Messstelle für die Positionierung ist die Oberfläche des Filters, nicht der Zisterne. In Fließrichtung sind Verengungen, Richtungsänderungen und Abzweige bis 3 m vor dem Filter zu vermeiden. ** es sei denn, bei Bestellung anders angegeben GEP Industrie-Systeme GmbH Seite 4 von 9 Rev.: 11 / 04 2.7.1. Untenverbindungen Untenverbindungen von Speichern sind unter besonderer Sorgfalt auszuführen. In den vorbereiteten Tankdurchführungen zur Untenverbindung ist ausschließlich die von GEP IS bereitgestellte Gummilippendichtung einzuführen. Die Auflageflächen der äußeren und inneren Dichtung sind während der gesamten Montage sauber zu halten (Montage siehe Anlage 3). 2.8. Verfüllen der Baugrube Vor dem Verfüllen der Tankgrube sind Transportösen und andere Eisenteile, die aus der Isolierung herausragen, gegen Korrosion zu schützen. Wir empfehlen, die Zisterne vor dem Verfüllen der Baugrube mit Wasser zu befüllen. 2.9. Material zum Verfüllen der Baugrube Der Tank muss nach dem Verfüllen der Tankgrube von einer mindestens 20 cm dicken Schicht nichtbrennbarer Stoffe allseitig umgeben sein, die die Isolierung nicht gefährden. Zwischen den Tanks und dem Verfüllmaterial dürfen keine Hohlräume vorhanden sein. Die Anforderung von Absatz 1 ist in der Regel erfüllt, wenn für die Vorbereitung der Sohle und zum Verfüllen der Tankgrube Sand mit einer Korngröße = 2 mm oder andere Bodenstoffe verwendet werden, die frei von scharfkantigen Gegenständen, Steinen, Asche, Schlacke und anderen bodenfremden und aggressiven Stoffen sind. Der Zwischenraum zwischen der Tanksohle und einer darunterliegenden Betonplatte als Auftriebssicherung darf nicht mit Sand oder einem anderen fließfähigen Material verfüllt werden. Hierfür sollten Zwischenlagen aus bitumengebundenem Sand oder aus geeignetem Gummi oder Kunststoff verwendet werden. Es ist zu verhindern, dass die Isolierung der Tanks, insbesondere im Bereich der Sohle und der Spannbänder, beschädigt wird. Die Maßnahmen sind so durchzuführen, dass ggf. auch ein kathodischer Korrosionsschutz nicht beeinträchtigt wird, oder ein ausreichender passiver Schutz gewährleistet ist. 2.10. Abdeckplatte Es ist zu gewährleisten, dass keine statischen Kräfte der Schachtabdeckung (Betonplatte mit Einstiegsöffnung) auf den Domschacht der Stahlzisterne übertragen werden. Ein Übertragen von Lasten auf die Zisterne ist dauerhaft auszuschließen. Im Rahmen der DIN 6626 ist die Abdeckplatte auf einen bauseitigen Betonkranz aufzulegen, der die auftretenden Kräfte in das Erdreich ableitet (siehe Anlage 1 bzw. 2). „Die Gestaltung des Betonkranzes ist entsprechend den Bodenverhältnissen und der Belastung vorzunehmen. Dabei ist nachzuweisen, dass eine auf dem Kranz stehende Einzellast P die zulässige Bodenpressung nicht überschreitet“. (Auszug aus DIN 6626) Nach Auflage der Schachtabdeckung sind die Justierschrauben im höhenverstellbaren Schacht zu entfernen (siehe Anlage 1 bzw. 2). GEP Industrie-Systeme GmbH Seite 5 von 9 Rev.: 11 / 04 2.11. Montagearbeiten Die Auflage am Domschacht zur Schachtabdeckung sowie die entstehende Fuge im höhenverstellbaren Filterdom ist durch dauerelastisches Material abzudichten. Damit ist gewährleistet, das kein Wasser von Außen in den Schachtaufbau eindringt (siehe Anlage 1 bzw. 2). Bei Zisternen mit integrierten Regenwasserfiltern sind diese gelenkig und mittels CV-Verbindern auszuführen. Es dürfen keine Zug- und Druckkräfte über die Zu-, und Ableitung auf den Filter übertragen werden. Entfernung von Transportsicherungen: • Am Filter sind die Holzkonstruktionen zur Justierung des Filters nach endgültiger Montage und Verfüllung der Baugrube zu entfernen. Die Folie auf den Filtereinsätzen ist erst bei Fertigstellung aller Entwässerungskomponenten zu entfernen. • Die Transportsicherungen der Hebeanlage sind zu demontieren. Bei der Begehung des Speichers ist eine Beschädigung der Innenbeschichtung auszuschließen, z.B. durch ungeeignetes Schuhwerk. Speicher mit tagwasserdichter Schachtabdeckung verfügen über eine zusätzliche Entlüftungsleitungs- Anschluss. Diese ist mit Gefälle zum Tank, ohne Querschnittsverengung, frei oberhalb der Rückstauebene endend, zu verlegen. Domschächte / Zisternen sind nur im stromlosen Zustand zu begehen ! 2.12. Bescheinigung Der ordnungsgemäße Einbau der Tanks ist vom Sachkundigen zu bescheinigen. 2.13. Domschächte / Rohrdurchführungen Domschächte und Rohrdurchführungen sind ständig gegen aufsteigenden Druck in der Zisterne Wasserdicht zu verschließen. Ein Öffnen der Schachtabdeckungen ist nur bei Teilgefüllter Zisterne möglich. Bei Beschädigungen der Domdeckeldichtungen sind diese auszutauschen. 2.14. Speicher mit integrierten Hebeanlagen Speicher mit integrierter Hebeanlage sind nur an Dachflächen anzuschließen wenn eine sichere Funktion der Hebeanlage sichergestellt ist. GEP Industrie-Systeme GmbH Seite 6 von 9 Rev.: 11 / 04 bauseitige Betonauflager Sandbett GEP Industrie-Systeme GmbH Betonplatte Verfugung mit bauseitigem dauerelastischem Material (siehe Detail 1, 2 und 3) - Feinjustierung nur ohne Betonplatte möglich - Entlastung und Entfernung der Schrauben A (nur nach unten möglich) erst nach Aushärtung der Betonauflager - ein Anheben der Betonplatte ist nicht über die Schrauben A möglich 1 bauseitige Betonauflager Sandbett 2 3 Zisterne Seite 7 von 9 Bezeichnung Detail 1 Detail 2 Detail 3 A Industrie- Systeme GmbH ohne Maßstab 25.05.2004 Erstellt am: Brückenstraße 11 - 08297 Zwönitz Tel.: 037754 / 3361 - 0 ? Fax: 037754 / 3361 - 10 E-mail: [email protected] Internet: www.gep-umwelttechnik.com Domschacht Stahlzisterne mit Aufsatzstück Anlage 1 Rev.: 11 / 04 Betonauflager Sandbett GEP Industrie-Systeme Betonplatte Verfugung mit bauseitigem dauerelastischem Material (siehe Detail 1 und 2) - Feinjustierung nur ohne Betonplatte möglich - Entlastung und Entfernung der Schrauben A (nur nach unten möglich) erst nach Aushärtung der Betonauflager - ein Anheben der Betonplatte ist nicht über die Schrauben A möglich 1 Betonauflager 2 Sandbett Zisterne Seite 8 von 9 Detail 1 A Industrie- Systeme GmbH Rev.: 11 / 04 ohne Maßstab 25.05.2004 Erstellt am: Brückenstraße 11 - 08297 Zwönitz Tel.: 037754 / 3361 - 0 ? Fax: 037754 / 3361 - 10 E-mail: [email protected] Internet: www.gep-umwelttechnik.com ohne Aufsatzstück Anlage 2 Domschacht Stahlzisterne Detail 2 Bezeichnung Anlage 3 1. Einführen der Lippendichtung in saubere Wandungsdurchführung ohne Gleitmittel. 2. Anfasen der Verbindungsleitung und gradfreie Leitung mit Steckmuffe unter Verwendung von Gleitmittel in Lippendichtung einführen. Das Rohr zur Untenverbindung hat einen kreisrunden Außendurchmesser (siehe untere Tabelle) sicherzustellen. Für die bauseitige Untenverbindung empfehlen wir ein biegeweiches Rohrmaterial mit einer Mindest- Ringsteifigkeit SN 8 einzusetzen. Nennweite DN 100 DN 125 DN 150 DN 200 DN 250 DN 300 DN 400 DN 500 Außendurchmesser 110 mm 125 mm 160 mm 200 mm 250 mm 315 mm 400 mm 500 mm Rohr in mm 3. Die Ausführung der Anverbindung hat so zu erfolgen, dass bei maximaler Setzung des Bauwerkes die maximale Lageabweichung von 10° nicht überschritten wird. GEP Industrie-Systeme GmbH Seite 9 von 9 Rev.: 11 / 04
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