Transport und Einbau unterirdischer Tanks aus Stahl

Transport und Einbau unterirdischer Tanks
aus Stahl
IWM® - Intelligentes Wasser- Management
GEP Filter- Zisterne Stahl
Vor Montage lesen!
Alle Sicherheitshinweise beachten!
Diese Montageanleitung enthält wichtige Hinweise und Warnvermerke.
Bitte vor Einbau und Inbetriebnahme die Betriebs- und Installationsanleitung unbedingt lesen.
Weitere Betriebs- und Installationsanleitungen, die Komponenten /
Zubehör zur Filter-Zisterne betreffen, sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei Warenannahme ist die GEP Filter- Zisterne auf eventuelle Transportschäden zu
überprüfen. Für Transportschäden haftet nicht der Hersteller oder Lieferant, sondern
der Frachtführer. Nach rügeloser Warenannahme bzw. Inbetriebnahme der GEP Filter- Zisterne können Transportschäden nicht mehr geltend gemacht werden. Die Ware muss bis zur Klärung des Transportschadens beim Kunden verbleiben.
GEP Industrie-Systeme GmbH
Brückenstraße 11
08297 Zwönitz
Service Nr.: 03 77 54 / 33 61 0
Service Nr.: für Quick- Service siehe Vereinbarung
Technische Änderungen vorbehalten!
Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen!
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Inhalt
Seite
Allgemeines
3
Einlagerung, Einbau
3
Anlage 1
7
Anlage 2
8
Anlage 3
9
Zeichenerklärung
Achtung!
Bei Nichtbeachten der Hinweise können Sachschäden entstehen!
Gefahr!
Bei Nichtbeachten der Hinweise können Personenschäden folgen!
Im weiteren Verlauf der Betriebsanleitung werden nur noch die Bildsymbole
wiedergegeben!
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1. Allgemeines
1.1. Der Einbau der Tanks darf nur von Fachbetrieben ausgeführt werden. Dies gilt
nicht, wenn der Betreiber die Arbeiten mit eigenem sachkundigen Personal durchführt.
1.2. Neben den Festlegungen dieser Anlage müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden.
1.3. Tanks müssen so transportiert werden, dass Schäden an der Isolierung und Verformungen der Tankwände vermieden werden. Ketten, Seile und Bandagen müssen so angebracht werden, dass die Isolierung nicht beschädigt wird.
1.4. Die Tanks sind mit geeigneten Einrichtungen (z. B. Kranwagen oder Spezialfahrzeuge mit Abladevorrichtung) auf- und abzuladen, wobei Stöße zu vermeiden
sind. Hebezeuge dürfen nur an den Transportösen angeschlagen werden.
1.5. Die Tanks dürfen zur Zwischenlagerung nur auf eine geeignete Unterlage (z. B.
Holzbohlen, Sandbett) abgelegt werden.
2. Einlagerung, Einbau
2.1. Isolationsprüfung
Die Unversehrtheit des Tanks und seiner Isolierung muss unmittelbar vor dem
Absenken in die Tankgrube durch einen Sachkundigen* festgestellt und bescheinigt werden.
Die Isolierung des Tanks ist vor dem Einbau einer Hochspannungsprüfung
durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
Weist die Isolierung Schäden auf, sind diese sorgfältig und mit geeigneten Mitteln bis zur Erreichung der Vollwertigkeit auszubessern. Wir empfehlen zur
Qualitätskontrolle von ausgebesserten Stellen eine Hochspannungsprüfung
nach Absatz 2 durchzuführen.
2.2. Schadstellen der Isolation
Ist die Wandung des Tanks beschädigt, so darf der Tank nicht eingebaut werden, es sei denn, dass eine Prüfung durch einen Sachkundigen stattgefunden
hat und dieser die Eignung des Tanks für den unterirdischen Einbau bescheinigt hat.
Zur Beurteilung der schadhaften Wandungsteile, insbesondere im Bereich der
Schweißnähte, ist die Isolierung in der Regel zu entfernen. Der Sachkundige
entscheidet darüber, ob und gegebenenfalls welche Reparaturen am Tank
auszuführen sind. Insbesondere entscheidet der Sachverständige, ob die
Wandungen erneut daraufhin zu überprüfen sind, dass sie dem vorgeschriebenen Prüfüberdruck standhalten, ohne undicht zu werden oder ihre Form wesentlich bleibend zu ändern.
In der Bescheinigung, in der der Sachkundige bestätigt, dass der Tank für den
unterirdischen Einbau noch geeignet ist, gibt der Sachkundige die Art der Beschädigung und die zu ihrer Beseitigung getroffenen Maßnahmen an. Gegebenenfalls bestätigt der Sachkundige auch die Durchführung einer erneuten
Druckprüfung.
* wird von GEP bei Anlieferung durch Werkspersonal gestellt oder vorab im Werk geprüft
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2.3. Vorbereitung Baugrube
Die Baugrube muss so vorbereitet sein, dass der Tank beim Einbau nicht beschädigt wird und eine Veränderung seiner Lage nach der Befüllung der Tankgrube nicht zu erwarten ist.
Der Tank muss in seiner gesamten Länge gleichmäßig aufliegen. Nicht tragfähiger Untergrund muss ausreichend verfestigt oder es muss ein Fundament
verwendet werden.
Eine optimale Verdichtung bei geringsten Setzungserscheinungen wird durch
die Verwendung von „Flüssigboden“ erreicht (siehe www.GEP-H20.de).
2.4. Auftriebssicherung
Liegt der Tank in einem Bereich, in dem mit einer Veränderung seiner Lage
durch das Grundwasser, Staunässe oder Überschwemmungen zu rechnen ist,
muss er mit mindestens 1,3-facher Sicherheit gegen Auftrieb des leeren
Tanks, bezogen auf den höchstmöglichen Wasserstand, gesichert sein.
2.5. Mindestabstände
Die Tanks sollen einen Abstand von mindestens 0,4 m voneinander haben.
Von Nachbargrundstücken sollten die Tanks einen Abstand von mindestens 1
m haben.
Die Tanks sollen so eingebaut sein, dass ein Abstand von mindestens 1 m zu
öffentlichen Versorgungsleitungen vorhanden ist.
Auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu öffentlichen Versorgungsleitungen kann im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen verzichtet werden,
wenn sichergestellt ist, dass durch Übersteckrohre oder andere Maßnahmen
eine Gefährdung der Versorgungsleitungen ausgeschlossen ist.
2.6. Erdüberdeckung
Die Abdeckung des Tanks soll nicht mehr als 1,5 m** betragen. Die Dicke der
Abdeckung wird vom Tankscheitel gemessen.
Die Tanks sind ausgelegt für eine Erddeckung bis 1,5 m einschließlich normaler Verkehrslasten auf befestigter Fahrbahn (SLW 30 nach DIN 1072). Bei anderen Voraussetzungen (z. B. bei dickeren Erddecken) sind gegebenenfalls
zusätzliche Maßnahmen gemeinsam mit dem Sachkundigen festzulegen.
2.7. Einbringung und Ausrichtung
Der Tank muss unter Aufsicht eines Sachkundigen und unter Verwendung von
Geräten, durch die der Tank und die Isolierung nicht beschädigt werden können, in die Tankgrube abgesenkt werden. Schleifen oder Rollen des Tanks ist
nicht zulässig.
Die Zisterne ist in Waage und Lot zu versetzen, die Messstelle für die Positionierung ist die Oberfläche des Filters, nicht der Zisterne.
In Fließrichtung sind Verengungen, Richtungsänderungen und Abzweige bis 3
m vor dem Filter zu vermeiden.
** es sei denn, bei Bestellung anders angegeben
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2.7.1. Untenverbindungen
Untenverbindungen von Speichern sind unter besonderer Sorgfalt auszuführen. In den vorbereiteten Tankdurchführungen zur Untenverbindung ist ausschließlich die von GEP IS bereitgestellte Gummilippendichtung einzuführen. Die Auflageflächen der äußeren und inneren
Dichtung sind während der gesamten Montage sauber zu halten (Montage siehe Anlage 3).
2.8. Verfüllen der Baugrube
Vor dem Verfüllen der Tankgrube sind Transportösen und andere Eisenteile,
die aus der Isolierung herausragen, gegen Korrosion zu schützen.
Wir empfehlen, die Zisterne vor dem Verfüllen der Baugrube mit Wasser zu
befüllen.
2.9. Material zum Verfüllen der Baugrube
Der Tank muss nach dem Verfüllen der Tankgrube von einer mindestens 20
cm dicken Schicht nichtbrennbarer Stoffe allseitig umgeben sein, die die Isolierung nicht gefährden. Zwischen den Tanks und dem Verfüllmaterial dürfen
keine Hohlräume vorhanden sein.
Die Anforderung von Absatz 1 ist in der Regel erfüllt, wenn für die Vorbereitung der Sohle und zum Verfüllen der Tankgrube Sand mit einer Korngröße =
2 mm oder andere Bodenstoffe verwendet werden, die frei von scharfkantigen
Gegenständen, Steinen, Asche, Schlacke und anderen bodenfremden und
aggressiven Stoffen sind.
Der Zwischenraum zwischen der Tanksohle und einer darunterliegenden Betonplatte als Auftriebssicherung darf nicht mit Sand oder einem anderen fließfähigen Material verfüllt werden. Hierfür sollten Zwischenlagen aus bitumengebundenem Sand oder aus geeignetem Gummi oder Kunststoff verwendet
werden. Es ist zu verhindern, dass die Isolierung der Tanks, insbesondere im
Bereich der Sohle und der Spannbänder, beschädigt wird. Die Maßnahmen
sind so durchzuführen, dass ggf. auch ein kathodischer Korrosionsschutz nicht
beeinträchtigt wird, oder ein ausreichender passiver Schutz gewährleistet ist.
2.10. Abdeckplatte
Es ist zu gewährleisten, dass keine statischen Kräfte der Schachtabdeckung
(Betonplatte mit Einstiegsöffnung) auf den Domschacht der Stahlzisterne übertragen werden. Ein Übertragen von Lasten auf die Zisterne ist dauerhaft auszuschließen.
Im Rahmen der DIN 6626 ist die Abdeckplatte auf einen bauseitigen Betonkranz aufzulegen, der die auftretenden Kräfte in das Erdreich ableitet (siehe
Anlage 1 bzw. 2).
„Die Gestaltung des Betonkranzes ist entsprechend den Bodenverhältnissen
und der Belastung vorzunehmen. Dabei ist nachzuweisen, dass eine auf dem
Kranz stehende Einzellast P die zulässige Bodenpressung nicht überschreitet“.
(Auszug aus DIN 6626)
Nach Auflage der Schachtabdeckung sind die Justierschrauben im höhenverstellbaren Schacht zu entfernen (siehe Anlage 1 bzw. 2).
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2.11. Montagearbeiten
Die Auflage am Domschacht zur Schachtabdeckung sowie die entstehende
Fuge im höhenverstellbaren Filterdom ist durch dauerelastisches Material abzudichten. Damit ist gewährleistet, das kein Wasser von Außen in den
Schachtaufbau eindringt (siehe Anlage 1 bzw. 2).
Bei Zisternen mit integrierten Regenwasserfiltern sind diese gelenkig und mittels CV-Verbindern auszuführen. Es dürfen keine Zug- und Druckkräfte über
die Zu-, und Ableitung auf den Filter übertragen werden.
Entfernung von Transportsicherungen:
•
Am Filter sind die Holzkonstruktionen zur Justierung des Filters nach endgültiger Montage und Verfüllung der Baugrube zu entfernen. Die Folie auf
den Filtereinsätzen ist erst bei Fertigstellung aller Entwässerungskomponenten zu entfernen.
•
Die Transportsicherungen der Hebeanlage sind zu demontieren.
Bei der Begehung des Speichers ist eine Beschädigung der Innenbeschichtung auszuschließen, z.B. durch ungeeignetes Schuhwerk.
Speicher mit tagwasserdichter Schachtabdeckung verfügen über eine zusätzliche Entlüftungsleitungs- Anschluss. Diese ist mit Gefälle zum Tank, ohne
Querschnittsverengung, frei oberhalb der Rückstauebene endend, zu verlegen.
Domschächte / Zisternen sind nur im stromlosen Zustand zu
begehen !
2.12. Bescheinigung
Der ordnungsgemäße Einbau der Tanks ist vom Sachkundigen zu bescheinigen.
2.13. Domschächte / Rohrdurchführungen
Domschächte und Rohrdurchführungen sind ständig gegen aufsteigenden
Druck in der Zisterne Wasserdicht zu verschließen. Ein Öffnen der Schachtabdeckungen ist nur bei Teilgefüllter Zisterne möglich. Bei Beschädigungen
der Domdeckeldichtungen sind diese auszutauschen.
2.14. Speicher mit integrierten Hebeanlagen
Speicher mit integrierter Hebeanlage sind nur an Dachflächen anzuschließen
wenn eine sichere Funktion der Hebeanlage sichergestellt ist.
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bauseitige
Betonauflager
Sandbett
GEP Industrie-Systeme GmbH
Betonplatte
Verfugung mit
bauseitigem
dauerelastischem
Material (siehe
Detail 1, 2 und 3)
- Feinjustierung nur
ohne Betonplatte möglich
- Entlastung und
Entfernung der
Schrauben A
(nur nach unten möglich)
erst nach Aushärtung der
Betonauflager
- ein Anheben der
Betonplatte ist nicht über
die Schrauben A möglich
1
bauseitige
Betonauflager
Sandbett
2
3
Zisterne
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Bezeichnung
Detail 1
Detail 2
Detail 3
A
Industrie- Systeme GmbH
ohne
Maßstab
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Erstellt am:
Brückenstraße 11 - 08297 Zwönitz
Tel.: 037754 / 3361 - 0 ? Fax: 037754 / 3361 - 10
E-mail: [email protected]
Internet: www.gep-umwelttechnik.com
Domschacht Stahlzisterne
mit Aufsatzstück
Anlage 1
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Betonauflager
Sandbett
GEP Industrie-Systeme
Betonplatte
Verfugung mit
bauseitigem
dauerelastischem
Material (siehe
Detail 1 und 2)
- Feinjustierung nur
ohne Betonplatte möglich
- Entlastung und
Entfernung der
Schrauben A
(nur nach unten möglich)
erst nach Aushärtung der
Betonauflager
- ein Anheben der
Betonplatte ist nicht über
die Schrauben A möglich
1 Betonauflager
2
Sandbett
Zisterne
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Detail 1
A
Industrie- Systeme GmbH
Rev.: 11 / 04
ohne
Maßstab
25.05.2004
Erstellt am:
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Tel.: 037754 / 3361 - 0 ? Fax: 037754 / 3361 - 10
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ohne Aufsatzstück
Anlage 2
Domschacht Stahlzisterne
Detail 2
Bezeichnung
Anlage 3
1. Einführen der Lippendichtung in saubere Wandungsdurchführung ohne Gleitmittel.
2. Anfasen der Verbindungsleitung und gradfreie Leitung mit Steckmuffe unter Verwendung von Gleitmittel in Lippendichtung einführen. Das Rohr zur Untenverbindung hat einen kreisrunden Außendurchmesser (siehe untere Tabelle) sicherzustellen. Für die bauseitige Untenverbindung empfehlen wir ein biegeweiches
Rohrmaterial mit einer Mindest- Ringsteifigkeit SN 8 einzusetzen.
Nennweite
DN 100 DN 125 DN 150 DN 200 DN 250 DN 300 DN 400 DN 500
Außendurchmesser 110 mm 125 mm 160 mm 200 mm 250 mm 315 mm 400 mm 500 mm
Rohr in mm
3. Die Ausführung der Anverbindung hat so zu erfolgen, dass bei maximaler Setzung des Bauwerkes die maximale Lageabweichung von 10° nicht überschritten
wird.
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