MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg ∙ Postfach 103443 ∙ 70029 Stuttgart Datum Name Durchwahl Aktenzeichen Adressfeld Zuwendung des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) aus Mitteln des Staatshaushaltsplans …….., Kap. 0930, Tit. 633 80 Ihr Antrag vom XX.XX.XXXX Anlagen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) Vordruck Verwendungsnachweis Vordruck Rechtsbehelfsverzichtserklärung Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom XX.XX.XXXX ergeht folgender Bescheid 1. Zuw endungsbew illigung Das Sozialministerium Baden-Württemberg bewilligt Ihnen für das Jahr XXXX eine Zuwendung in Höhe von 0.000 EUR Schellingstraße 15 · 70174 Stuttgart · Telefon 0711 123-0 · Telefax 0711 123-3999 · [email protected] · www.sozialministerium-bw.de · www.service-bw.de Stadtmitte · Friedrichsbau -2- (in Worten: XXX Euro) nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften hierzu sowie der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen. Die Aufhebung (Rücknahme und Widerruf) und die Unwirksamkeit dieses Bescheids sowie die Erstattung und Verzinsung des Erstattungsbetrags richten sich nach den maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere §§ 48, 49 und 49a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes. 2. Zuw endungsart, Finanzierungsart und Form der Z uw endung Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. 3. Zuw endungszw eck, Bew illigungszeitraum Der Zuschuss ist zweckgebunden und darf nur entsprechend Ihrem Antrag vom xx.xx.xxxx für das dort genannte Vorhaben verwendet werden. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich nach Bestandskraft dieses Bescheids auf das Kalenderjahr …. . 4. Nebenbestimmungen und Hi nw e ise Die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) des Landes Baden-Württemberg sind Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides und zu beachten, soweit in diesem Bescheid keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Als Zuwendungsempfänger sind Sie verpflichtet, dem Sozialministerium unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn die Zuwendung nicht mehr zweckentsprechend, insbesondere nicht nach den Vorgaben dieses Bescheids beziehungsweise der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle verwendet werden kann. -3- Der Zuschuss wird nach Bestandskraft dieses Bescheids in einem Betrag ausbezahlt. Durch Abgabe einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung auf dem beigefügten Formular kann die Bestandskraft vorzeitig herbeigeführt und damit die Auszahlung beschleunigt werden. Der Verwendungsnachweis ist gegenüber dem Sozialministerium BadenWürttemberg mittels des beigefügten Vordrucks innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums zu erbringen. Bei Veröffentlichungen, Veranstaltungen und sonstiger Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Arbeit der IBB-Stelle mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert wird. Dazu ist auf allen nach der Zuwendungsbewilligung erstellten Unterlagen, insbesondere Publikationen, Teilnahmebestätigungen, Rechnungen folgender Zusatz anzubringen: „Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg“. 5. Rechtsbehelfsbel ehrung Bitte die zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung je nach VG-Bezirk verwenden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erhoben werden. alternativ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erhoben werden. alternativ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erhoben werden. -4- alternativ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79061 Freiburg i. B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
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