Bescheid über Abfallentsorgungsgebühren

Landratsamt
Abfallwirtschaft
Landratsamt Fürth, Postfach 1407, 90507 Zirndorf
Herrn
Max Mustermann
Landkreisstr.10
10101 Musterstadt
Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:
Ihr Sachbearbeiter
beim Landratsamt
mit Kontaktdaten
Bescheidempfänger
Sachbearbeiter/in
Zimmer
Hr. Sachbearbeiter
1.28
Telefon
Fax
E-Mail
Homepage
0911/9773-0
0911/9773-1440
[email protected]
www.landkreis-fuerth.de
Zirndorf, xxxx
Bescheid über Abfallentsorgungsgebühren
Änderung
Gebührenschuldner/in:
Max Mustermann
Landkreisstr. 10
10101 Musterstadt
Grundstückseigentümer
Bei Rückfragen und Zahlungen bitte angeben:
Finanzadresse: 99999-1
Objektlage des veranlagten Grundstücks
Ihre Kundennummer beim Landratsamt
A. Festsetzung:
Anzahl der veranlagten Einheiten
Für das Anwesen 10101 Musterstadt, Landkreisstr. 10
werden die Abfallentsorgungsgebühren wie folgt festgesetzt:
2015
Gebührenart
Grundgebühr
Grundgebühr
Bioabfallgebühr
Bioabfallgebühr
Ermäßigung Bioabfallgebühr
60 L-Restmülltonne
Einheit
Gebühren
pro Jahr
Anzahl
Privathaushalt
Privathaushalt
Privathaushalt
Privathaushalt
Privathaushalt
Liter
64,80 €
64,80 €
25,80 €
25,80 €
-25,80 €
57,60 €
2
3
2
3
2
2
Zeitraum
Gebühr
01.01. - 30.06.2015
01.07. - 31.12.2015
01.01. - 30.06.2015
01.07. - 31.12.2015
01.01. - 30.06.2015
01.01. - 31.12.2015
64.80 €
97,20 €
25,80 €
38,70 €
- 25,80 €
115,20 €
Gebühr für 2015
Gebühr für 20..:
ab 20.. jährlich:
Kalenderjahr
Dienstgebäude
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
315,90 €
von
244,80 €
auf
315,90 €
502,20 €
Gebühreneinheiten
Gesamtgebühren in den aufgelisteten Jahren
Öffnungszeiten
MO-DO
08:00-16:00 Uhr
Fr
08:00-12:30 Uhr
Und nach Verinbarung
MO-DO
07:00-18:00 Uhr
Bus & Bahn
Regionalbahn bis Zdf/Bf
R11
Buslinie bis Zdf
Landratsamt 70/72
Banderbacher Str. 112
Kontakt Vermittlung
Telefon: 0911-9773-0
Telefax: 0911-9773-1113
[email protected]
www.landkreis-fuerth.de
Bankverbindung
Sparkasse Fürth
Kto. : 190 050 005 (BLZ 762 500 00)
IBAN: DE 11762500000190050005
BIC Code: BYLADEM1SFU
Postbank Nürnberg
Kto.: 6582-858 (BLZ 760 100 85)
IBAN: DE12760100850006852858
BIC Code: PBNKDEF
Finanzadresse:
99999-1
Bescheid vom xx.xx 2015
B. Gebührenfälligkeit und Zahlungsweise:
Fälligkeit laufendes Jahr
Termin
Jahr
15.08.2015
15.11.2015
Betrag
2015
2015
125,55 €
125,55 €
Fälligkeit Folgejahre
Termin
15.02.
15.05.
15.08.
15.11.
Betrag
125,55 €
125,55 €
125,55 €
125,55 €
Gebührenfälligkeiten
der kommenden Jahre
Gebührenfälligkeiten
des aktuellen Jahres
Bisher bezahlte oder zu zahlende Beträge sind in den angegebenen Fälligkeiten nicht berücksichtigt.
Bitte überweisen Sie die Beträge zu den genannten Terminen auf eine der angegebenen Bankverbindungen.
C. Hinweise:
Allgemeines
Bitte teilen Sie dem Landratsamt in Ihrem eigenen Interesse alle Änderungen, die die Berechnung betreffen können, unverzüglich mit
( z. B. Eigentümerwechsel, Änderung der Haushaltsanzahl, Bankverbindung oder Adresse).
Bei einer Rücklastschrift erlischt das ursprüngliche SEPA-Mandat. Bitte erteilen Sie uns in diesem Fall ein neues SEPA-Mandat.
Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren
Dieser Bescheid wird erteilt, weil die Abfallentsorgungsgebühren entweder erstmalig festzusetzen oder bereits bekanntgegebene Beträge zu
ändern sind.
Die zur Gebührenfestlegung maßgebenden Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze ergeben sich aus der Abfallwirtschaftssatzung
des Landkreises Fürth vom 17.12.2007 sowie der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Fürth vom
17.12.2007 in der derzeit geltenden Fassung. Bei mehreren Miteigentümern ergeht dieser Bescheid an Sie mit Wirkung für und gegen alle
Miteigentümer.
Geltungsdauer des Gebührenbescheides
Bis zur Erteilung eines neuen Gebührenbescheides sind in den folgenden Kalenderjahren die Zahlungen in gleicher Höhe und zu den
gleichen Fälligkeitstagen zu leisten (Art. 12 KAG in der derzeit gültigen Fassung). Soweit sich die Berechnungsgrundlagen ändern, wird
dieser Gebührenbescheid durch einen neuen Bescheid ersetzt.
Allgemeine
Hinweise zum
Gebührenbescheid
Folgen verspäteter Zahlung der Gebühren
Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, so entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis
Zuschläge in Höhe von 1 v. H. des auf volle fünfzig Euro abgerundeten Betrages. Zudem haben Sie evtl. entstehende Mahngebühren und
Vollstreckungskosten zu tragen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar
Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Fürth, Postfach 1407, 90507 Zirndorf
einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann
Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24
– 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer
Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Landkreis Fürth und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Rechtliche Hinweise
zum Widerspruchsverfahren
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist beim
Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach,
Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach,
Rechtliche Hinweise zum
Klageverfahren
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger,
den Beklagten (Landkreis Fürth) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift
beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
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Finanzadresse:
99999-1
Bescheid vom xx.xx 2015
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
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Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390)
wurde ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung
und unmittelbarer Klageerhebung.
Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss
zu entrichten.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung
der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten.
Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird
er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen.
Allgemeine Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Unterschrift
Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.
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