Anerkannte Gütestellen im Landgerichtsbezirk Konstanz

Anerkannte Gütestellen im Landgerichtsbezirk Konstanz
Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Rechtsanwalt, Mediator)
Klosterring 5
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 / 994812
Telefax 07721 / 2069971
E-Mail [email protected]
Die Gütestelle befasst sich mit W irtschaftsmediation und kann
angerufen werden bei innerbetrieblichen Konflikten (Unternehmensorganisation, Arbeitswelt) sowie bei sonstigen Konflikten zwischen
Unternehmen und Organisationen.
Sie wird auf Antrag einer oder mehrerer Parteien tätig. Das Verfahren
richtet sich nach der Verfahrensordnung der Gütestelle, die Ihnen von
der Gütestelle auf Verlangen gerne zugesandt wird.
Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung.
Stand März 2012
Neumann & Neumann (Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Mediatoren)
Beyerlestr. 1
78464 Konstanz
Telefon 07531 / 917791
Telefax 07531 / 77478
E-Mail [email protected]
Internet http://www.neumann-undneumann.de
Die Gütestelle bietet eine Schlichtung vor allem im Familienrecht,
Erbrecht und Arbeitsrecht an.
Stand März 2016
Clemens Schwinkowski
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, praxisgeprüfter Anwaltmediator
[Deutsche AnwaltAkademie], Wirtschaftsmediator CfM)
Marktstätte 15
78462 Konstanz
Telefon 07531 / 2 84 02 45
Telefax 07531 / 2 84 02 47
E-Mail [email protected]
Internet http://www.schwinkowski.info
Die
Gütestelle
befasst
sich
mit
innerbetrieblichem Konfliktmanagement.
Stand September 2009
Für die Tätigkeit der Gütestelle wird ein Stundenhonorar
Vereinbarung erhoben. Der Richtsatz beträgt 150,00 € je Stunde.
W irtschaftsmediation
und
Die Gütestelle wird auf Antrag einer Partei tätig. Sie führt eine
Mediation, Moderation oder Konfliktberatung durch. Sie kann auch als
Einigungsstelle, Beschwerde-, Schieds- oder Schlichtungsstelle
angerufen werden.
nach
JUDr. Heinz Tausendfreund (Rechtsanwalt, Mediator)
Daisendorfer Straße 10
88709 Meersburg
Telefon 07532 / 43399-0
Telefax 07532 / 43399-10
E-Mail [email protected]
Internet http://www.taulex.de
Die Gütestelle befasst sich mit zivilrechtlichen
insbesondere mit Erbrechtsstreitigkeiten.
Die Gütestelle wird auf Antrag einer oder mehrerer Parteien tätig. Das
Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnung der Gütestelle, die
unter der angegebenen Internetadresse angerufen werden kann.
Die
Vergütung
erfolgt
nach
Vereinbarung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Stand Juni 2012
Streitigkeiten,
oder
nach
dem
Das Verzeichnis enthält diejenigen Personen oder Vereinigungen, die nach den Bestimmungen der § 794
Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit §§ 22 und 23 AGGVG als Gütestelle anerkannt wurden. Die einzelnen
Daten beruhen auf den Angaben der Gütestellen.