14 Bundesministerium des Innern will Spitzensportförderung ver

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/XXXX
Bundesministerium des Innern (BMI)
(Einzelplan 06)
14
Bundesministerium des Innern will Spitzensportförderung verbessern
Kat. C
(Kapitel 0601 Titel 684 21)
14.0
Das BMI will die Förderung des Spitzensports verbessern. Es beabsichtigt, das Konzept zur
Förderung der olympischen Spitzensportverbände gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen
Sportbund zu überarbeiten. Die Förderung soll sich stärker am Bundesinteresse der gesamtstaatlichen Repräsentation ausrichten, also möglichst viele sportliche Erfolge deutscher Athletinnen und Athleten bewirken. Dabei greift das BMI Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
auf. So will es die Berechnung der Grundförderung der Sportverbände überarbeiten und die
Projektmittel im Verhältnis zur Grundförderung erhöhen. Es will jährlich die Plausibilität der
geförderten Ziele der Verbände prüfen und die Förderung den aktuellen Entwicklungen anpassen. Dabei will es sich nicht mehr allein vom Deutschen Olympischen Sportbund beraten
lassen, sondern zusätzlich unabhängigen sportfachlichen Sachverstand nutzen.
14.1
Konzept zur Spitzensportförderung
Der Bund fördert den Spitzensport, weil er ein erhebliches Interesse daran hat, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die erfolgreiche Teilnahme deutscher Athletinnen und Athleten
insbesondere an Olympischen Spielen international repräsentiert wird (Bundesinteresse der
gesamtstaatlichen Repräsentation). Das Konzept zur Förderung der olympischen Spitzensportverbände (Verbände) unterscheidet zwischen Grund- und Projektförderung. Im Jahr 2013
gewährte das BMI den Verbänden auf der Grundlage dieses Konzepts Zuwendungen in Höhe von
46,3 Mio. Euro.
Grundförderung
Die Grundförderung ist entsprechend dem olympischen Zyklus auf vier Jahre angelegt. Im Jahr
2013 entfielen auf die Grundförderung (Trainingsmaßnahmen und Leistungssportpersonal)
35,3 Mio. Euro. Den Anteil eines Verbands an der Grundförderung bestimmen drei Faktoren:
• die Anzahl der Wettbewerbe im olympischen Wettkampfprogramm,
• die Anzahl der bei den letzten beiden olympischen Spielen nominierten Athletinnen und
Athleten und
• die Anzahl der bei den letzten beiden olympischen Spielen erreichten Medaillen.
Dabei erhält die Anzahl der Medaillen durch dreifache Wertung besonderes Gewicht.
Projektförderung
Projekte legen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der jeweilige Verband in einer
Zielvereinbarung fest. Über die Förderung dieser Projekte entscheidet das BMI in der Regel
jährlich neu. 11 Mio. Euro entfielen im Jahr 2013 auf die Projektförderung. In welchem Umfang
die Projekte eines Verbands gefördert werden, richtet sich maßgeblich nach den Zielvereinbarungen.
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Mittelbare Förderung
Darüber hinaus erhalten die Verbände eine mittelbare Förderung, indem sie Olympiastützpunkte,
Bundesleistungszentren und die Institute für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten und
für Angewandte Trainingswissenschaft (Institute) nutzen können. Für deren Finanzierung
wendete das BMI im Jahr 2013 rund 40 Mio. Euro auf.
Prüfung des Bundesrechnungshofes
Der Bundesrechnungshof untersuchte, ob die oben genannten Kriterien zu einer dem Bundesinteresse angemessenen Verteilung der Grundförderung beitrugen. Zu dem Kriterium der
Anzahl der Wettbewerbe stellte er fest, dass einige Sportverbände unabhängig von erreichten
sportlichen Erfolgen schon deshalb eine hohe Grundförderung erhielten, weil in der betreffenden Sportart viele Wettbewerbe ausgetragen wurden. Andere Sportverbände mit Mannschaftssportarten erhielten demgegenüber eine niedrigere Grundförderung, weil es regelmäßig
nur wenige Wettbewerbe gab.
Bei der Projektförderung stellte der Bundesrechnungshof fest, dass das BMI die Plausibilität der
Zielvereinbarungen, die der DOSB mit den Verbänden schloss, nicht mit unabhängigem
sportfachlichem Sachverstand prüfte. Vielmehr verließ es sich auf den DOSB, der in Absprache
mit seinen Verbänden Vorschläge für die Verteilung der Fördermittel machte. Der DOSB ist
jedoch kein unabhängiger Berater, sondern in erster Linie Vertreter der Interessen der von ihm
repräsentierten Verbände. Dem BMI fehlten dadurch eigene Erkenntnisse, um die jährliche
Projektförderung an aktuelle Entwicklungen anpassen zu können, z. B. den Rücktritt einer
Athletin oder eines Athleten.
Bei der Prüfung der mittelbaren Förderung stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die
Verbände die Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren sowie die Institute in unterschiedlichem Umfang nutzten. Die Kosten ordneten ihnen diese Einrichtungen aber nicht zu,
obwohl dies ohne weiteres möglich gewesen wäre.
14.2
Der Bundesrechnungshof hat dem BMI empfohlen, die Kriterien zur Verteilung der Grundförderung zu überprüfen. Das BMI sollte sicherstellen, dass das Ergebnis der Verteilung das
Bundesinteresse der gesamtstaatlichen Repräsentation angemessen wiedergibt. Dabei sollte
das BMI auch Unterschiede zwischen Individual- und Mannschaftssportarten berücksichtigen.
Bei der Projektförderung sollte das BMI verstärkt prüfen, ob die vom DOSB und den Verbänden
vereinbarten Ziele plausibel sind. Es sollte dabei – wie bei der Gestaltung der Spitzensportförderung insgesamt – zusätzlich unabhängigen sportfachlichen Sachverstand nutzen. Die
Projektförderung sollte es jährlich den tatsächlichen Entwicklungen anpassen. Zudem sollte das
BMI prüfen, ob eine Erhöhung der Projektmittel zulasten der Grundförderung zweckmäßig ist.
Dadurch könnte es jährlich die Zielerreichung über die Verteilung der Projektfördermittel besser
nachsteuern.
Schließlich hat der Bundesrechnungshof empfohlen, die Kosten der Institute sowie der Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren den nutzenden Verbänden zuzuordnen. So könnte
das BMI die Transparenz der mittelbaren Förderung erhöhen.
14.3
Das BMI hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen.
Es will künftig bei der Gestaltung der Förderung des Spitzensports zusätzlich unabhängigen
sportfachlichen Sachverstand nutzen.
Bei der Neukonzeption der Förderung der Verbände will es die Berechnung der Grundförderung
unter Berücksichtigung der Hinweise des Bundesrechnungshofes überarbeiten. Dabei will das
BMI für eine dem Bundesinteresse entsprechende Verteilung der Fördermittel sorgen. Die neuen
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Kriterien der Verteilung sollen erstmals für den olympischen
wendet werden.
Drucksache 18/XXXX
Zyklus 2017 bis 2020 ange-
Das BMI will die Projektförderung im Verhältnis zur Grundförderung stärken. Es will jährlich die
Plausibilität der geförderten Ziele der Verbände prüfen und dabei zusätzlich unabhängigen
Sachverstand nutzen. Die Förderung will es den aktuellen Entwicklungen anpassen.
Die mittelbare Förderung des Spitzensports will das BMI transparenter darstellen, indem die
Kosten der Einrichtungen den nutzenden Verbänden zugeordnet werden.
14.4
Der Bundesrechnungshof hält die eingeleiteten Maßnahmen für geeignet, die Spitzensportförderung zu verbessern.