Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –1– Drucksache 18/XXXX Bundesministerium des Innern (BMI) (Einzelplan 06) 14 Bundesministerium des Innern will Spitzensportförderung verbessern Kat. C (Kapitel 0601 Titel 684 21) 14.0 Das BMI will die Förderung des Spitzensports verbessern. Es beabsichtigt, das Konzept zur Förderung der olympischen Spitzensportverbände gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund zu überarbeiten. Die Förderung soll sich stärker am Bundesinteresse der gesamtstaatlichen Repräsentation ausrichten, also möglichst viele sportliche Erfolge deutscher Athletinnen und Athleten bewirken. Dabei greift das BMI Empfehlungen des Bundesrechnungshofes auf. So will es die Berechnung der Grundförderung der Sportverbände überarbeiten und die Projektmittel im Verhältnis zur Grundförderung erhöhen. Es will jährlich die Plausibilität der geförderten Ziele der Verbände prüfen und die Förderung den aktuellen Entwicklungen anpassen. Dabei will es sich nicht mehr allein vom Deutschen Olympischen Sportbund beraten lassen, sondern zusätzlich unabhängigen sportfachlichen Sachverstand nutzen. 14.1 Konzept zur Spitzensportförderung Der Bund fördert den Spitzensport, weil er ein erhebliches Interesse daran hat, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die erfolgreiche Teilnahme deutscher Athletinnen und Athleten insbesondere an Olympischen Spielen international repräsentiert wird (Bundesinteresse der gesamtstaatlichen Repräsentation). Das Konzept zur Förderung der olympischen Spitzensportverbände (Verbände) unterscheidet zwischen Grund- und Projektförderung. Im Jahr 2013 gewährte das BMI den Verbänden auf der Grundlage dieses Konzepts Zuwendungen in Höhe von 46,3 Mio. Euro. Grundförderung Die Grundförderung ist entsprechend dem olympischen Zyklus auf vier Jahre angelegt. Im Jahr 2013 entfielen auf die Grundförderung (Trainingsmaßnahmen und Leistungssportpersonal) 35,3 Mio. Euro. Den Anteil eines Verbands an der Grundförderung bestimmen drei Faktoren: • die Anzahl der Wettbewerbe im olympischen Wettkampfprogramm, • die Anzahl der bei den letzten beiden olympischen Spielen nominierten Athletinnen und Athleten und • die Anzahl der bei den letzten beiden olympischen Spielen erreichten Medaillen. Dabei erhält die Anzahl der Medaillen durch dreifache Wertung besonderes Gewicht. Projektförderung Projekte legen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der jeweilige Verband in einer Zielvereinbarung fest. Über die Förderung dieser Projekte entscheidet das BMI in der Regel jährlich neu. 11 Mio. Euro entfielen im Jahr 2013 auf die Projektförderung. In welchem Umfang die Projekte eines Verbands gefördert werden, richtet sich maßgeblich nach den Zielvereinbarungen. Drucksache 18/XXXX –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mittelbare Förderung Darüber hinaus erhalten die Verbände eine mittelbare Förderung, indem sie Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren und die Institute für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten und für Angewandte Trainingswissenschaft (Institute) nutzen können. Für deren Finanzierung wendete das BMI im Jahr 2013 rund 40 Mio. Euro auf. Prüfung des Bundesrechnungshofes Der Bundesrechnungshof untersuchte, ob die oben genannten Kriterien zu einer dem Bundesinteresse angemessenen Verteilung der Grundförderung beitrugen. Zu dem Kriterium der Anzahl der Wettbewerbe stellte er fest, dass einige Sportverbände unabhängig von erreichten sportlichen Erfolgen schon deshalb eine hohe Grundförderung erhielten, weil in der betreffenden Sportart viele Wettbewerbe ausgetragen wurden. Andere Sportverbände mit Mannschaftssportarten erhielten demgegenüber eine niedrigere Grundförderung, weil es regelmäßig nur wenige Wettbewerbe gab. Bei der Projektförderung stellte der Bundesrechnungshof fest, dass das BMI die Plausibilität der Zielvereinbarungen, die der DOSB mit den Verbänden schloss, nicht mit unabhängigem sportfachlichem Sachverstand prüfte. Vielmehr verließ es sich auf den DOSB, der in Absprache mit seinen Verbänden Vorschläge für die Verteilung der Fördermittel machte. Der DOSB ist jedoch kein unabhängiger Berater, sondern in erster Linie Vertreter der Interessen der von ihm repräsentierten Verbände. Dem BMI fehlten dadurch eigene Erkenntnisse, um die jährliche Projektförderung an aktuelle Entwicklungen anpassen zu können, z. B. den Rücktritt einer Athletin oder eines Athleten. Bei der Prüfung der mittelbaren Förderung stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Verbände die Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren sowie die Institute in unterschiedlichem Umfang nutzten. Die Kosten ordneten ihnen diese Einrichtungen aber nicht zu, obwohl dies ohne weiteres möglich gewesen wäre. 14.2 Der Bundesrechnungshof hat dem BMI empfohlen, die Kriterien zur Verteilung der Grundförderung zu überprüfen. Das BMI sollte sicherstellen, dass das Ergebnis der Verteilung das Bundesinteresse der gesamtstaatlichen Repräsentation angemessen wiedergibt. Dabei sollte das BMI auch Unterschiede zwischen Individual- und Mannschaftssportarten berücksichtigen. Bei der Projektförderung sollte das BMI verstärkt prüfen, ob die vom DOSB und den Verbänden vereinbarten Ziele plausibel sind. Es sollte dabei – wie bei der Gestaltung der Spitzensportförderung insgesamt – zusätzlich unabhängigen sportfachlichen Sachverstand nutzen. Die Projektförderung sollte es jährlich den tatsächlichen Entwicklungen anpassen. Zudem sollte das BMI prüfen, ob eine Erhöhung der Projektmittel zulasten der Grundförderung zweckmäßig ist. Dadurch könnte es jährlich die Zielerreichung über die Verteilung der Projektfördermittel besser nachsteuern. Schließlich hat der Bundesrechnungshof empfohlen, die Kosten der Institute sowie der Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren den nutzenden Verbänden zuzuordnen. So könnte das BMI die Transparenz der mittelbaren Förderung erhöhen. 14.3 Das BMI hat die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen. Es will künftig bei der Gestaltung der Förderung des Spitzensports zusätzlich unabhängigen sportfachlichen Sachverstand nutzen. Bei der Neukonzeption der Förderung der Verbände will es die Berechnung der Grundförderung unter Berücksichtigung der Hinweise des Bundesrechnungshofes überarbeiten. Dabei will das BMI für eine dem Bundesinteresse entsprechende Verteilung der Fördermittel sorgen. Die neuen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Kriterien der Verteilung sollen erstmals für den olympischen wendet werden. Drucksache 18/XXXX Zyklus 2017 bis 2020 ange- Das BMI will die Projektförderung im Verhältnis zur Grundförderung stärken. Es will jährlich die Plausibilität der geförderten Ziele der Verbände prüfen und dabei zusätzlich unabhängigen Sachverstand nutzen. Die Förderung will es den aktuellen Entwicklungen anpassen. Die mittelbare Förderung des Spitzensports will das BMI transparenter darstellen, indem die Kosten der Einrichtungen den nutzenden Verbänden zugeordnet werden. 14.4 Der Bundesrechnungshof hält die eingeleiteten Maßnahmen für geeignet, die Spitzensportförderung zu verbessern.
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