förderprogramm kraft-wärme-kopplung

FÖRDERPROGRAMM
KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG
LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
FÖRDERPROGRAMM DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
ZUM AUSBAU VON KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG
Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme ist besonders effizient. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) nutzen den
Brennstoff doppelt – das spart Ressourcen und reduziert den Ausstoß von klimaschädlichem CO2.
Beste Beispiele sind die hocheffizienten Heizkraftwerke von enercity, die ihre Wärme in das hannoversche Fernwärmenetz einspeisen.
Blockheizkraftwerke (BHKW) sind erheblich kleinere dezentrale KWK-Anlagen. Sie sind auf den Wärmebedarf eines Gebäudes oder Quartiers ausgerichtet. Gleichzeitig speisen sie Strom in das öffentliche Netz ein oder decken den Stromeigenbedarf vor Ort.
Die Landeshauptstadt Hannover will den Fernwärmeanteil in Hannover von aktuell 22 % auf 30 % ausbauen und den Anteil an dezentraler
KWK erhöhen. Das Vorhaben ist ein wichtiger Baustein zur Verwirklichung des Klimaschutzziels der Landeshauptstadt Hannover, bis 2020
eine CO2-Einsparung von 40 % gegenüber 1990 zu erreichen.
Um den Schritt zur KWK-Nutzung zu erleichtern, bietet die Landeshauptstadt Hannover attraktive Förderzuschüsse.
FÖRDERZUSCHÜSSE IM ÜBERBLICK
Anschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz
Zuschüsse werden gewährt für den erstmaligen Nah- und Fernwärmeanschluss von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
300 € je Wohnung, maximal 30 Wohnungen je Übergabestation
bis zu 100 % der Mehrkosten, je Anschluss maximal 50.000 €
Liegt der Endpunkt der nächsten Nah- und Fernwärmeleitung nicht in unmittelbarer Nähe des anzuschließenden Gebäudes, steigen die
Investitionskosten für den Leitungsbau. In diesem Fall können Sie alternativ einen anteiligen Zuschuss erhalten, wenn im Umfeld weiteres
Anschlusspotential vorhanden ist. Der Zuschuss kann auch für Neubauten in Anspruch genommen werden. Wir beraten Sie gerne zu den
Anschlussmöglichkeiten an ein bestehendes Wärmenetz.
Nah- und Fernwärmeanschluss mit Leitungsförderung
bis zu 75 % der Investitionskostenbeteiligung, maximal 50.000 €
Einbau eines Blockheizkraftwerks
Ist kein Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz möglich, können Zuschüsse für den erstmaligen Einbau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in bestehende Gebäude bewilligt werden.
Blockheizkraftwerk
in Abhängigkeit der Leistungsstufen (kWel= Kilowatt elektrisch)
20 kWel ≤ 30 : 3.000 € + 300 €/kWel
30 kWel ≤ 40 : 6.000 € + 250 €/kWel
40 kWel ≤ 50 : 8.500 € + 200 €/kWel
Beispielrechnung für die Förderung eines 22 kWel-BHKW: 3.000 €+ 2 kWel * 300 €/kWel = 3.600 €
Beispielrechnung für die Förderung eines 36 kWel-BHKW: 6.000 € + 6 KWel *250 €/kWel = 7.200 €
Umrüstung auf ein zentrales Heizungssystem
Zuschüsse werden auch für eine Umstellung von z. B. Etagenheizungen, Warmwasserthermen oder elektrischen Durchlauferhitzern auf
eine zentrale KWK-Anlage in bestehenden Gebäuden gewährt.
Zentralisierung der Heizungsanlage
Zentralisierung der Warmwasserbereitung
500 € je Wohnung/Gewerbeeinheit, maximal 30 Einheiten
250 € je Wohnung/Gewerbeeinheit, maximal 30 Einheiten
Fördermittel für Wohnungsunternehmen und private MehrfamilienhausbesitzerInnen,
Wärmeversorgungs- und Wärmecontracting-Unternehmen:
KWK-Ausbau im Quartier
bis zu 100 % der Mehrkosten, je Quartier maximal 100.000 €
Bild: Klimaschutzagentur Region Hannover
TECHNISCHE FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
Anschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz
Gefördert wird grundsätzlich der erstmalige Neuanschluss an Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und zwar 1. von bestehenden Wohngebäuden bis maximal 30 Wohnungen je Übergabestation und 2. von bestehenden Nichtwohngebäuden bis maximal 50.000 €
je Anschluss. Die unwirtschaftlichen Mehrkosten bei Nichtwohngebäuden sind nach einer Gesamtkostenberechnung in Anlehnung an die
Richtlinie VDI 2067 nachzuweisen. Eine Berechnungshilfe mit den Rahmenbedingungen für die Berechnung ist bei enercity – Abteilung
proKlima erhältlich. Hierbei darf die Fördereffizienz den Höchstwert von 8 € Förderung pro eingesparte Tonne CO2- Emissionen nicht
übersteigen. Die Förderung ist nur in Verbindung mit einer Heizkreislaufpumpe mit einem Energieeffizienzindex (EEI) von maximal 0,2
möglich. Fördervoraussetzung sind die Qualitätssicherung und die Optimierung der Heizungsanlage.
Nah-, Fernwärmeanschluss mit Leitungsförderung
Ob ein Endpunkt der nächsten Nah- und Fernwärmeleitung in direkter Nähe zum Gebäude liegt, wird im Einzelfall geprüft und die Investitionskostenbeteiligung für die Wärmeleitung anteilig bezuschusst. Die Förderung kann auch für neu zu errichtende Gebäude in Anspruch
genommen werden. Fördervoraussetzung ist, dass das Anschlusspotenzial für eine zentrale Versorgungsstruktur in ihrem Umfeld ausreichend ist. Die maximalen Verteilnetzverluste aller anschließbaren Gebäude dürfen jährlich 15 kWh je Quadratmeter beheizter Nutzfläche
nicht übersteigen. Die erforderlichen Berechnungen übernimmt im Einzugsgebiet des Fernwärmenetzes enercity. Bitte kontaktieren Sie
enercity telefonisch unter 0511-430-2332 oder per Mail über [email protected]. Für andere Wärmenetze sind Berechnungshilfen
mit den Rahmenbedingungen der Berechnung bei enercity – Abteilung proKlima erhältlich.
Einbau eines Blockheizkraftwerks
Gefördert wird der erstmalige Einbau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in bestehenden Gebäuden. Förderfähig sind wärmegeführte Anlagen mit einer Nennleistung größer 20 und bis zu 50 kWel, die mit Erdgas, Biogas oder Pellets betrieben werden und mindestens 4.500
Vollbenutzungsstunden pro Jahr erreichen. Mit Vollbenutzungsstunden wird die Summe der Stunden bezeichnet, die ein Wärmeerzeuger
mit maximaler Leistung in einem Jahr arbeitet. Die Förderung ist nur in Verbindung mit einer Heizkreislaufpumpe mit einem Energieeffizienzindex (EEI) von maximal 0,2 und mit Qualitätssicherung und Optimierung der Heizungsanlage möglich. Die Förderung erfolgt unter
der Voraussetzung, dass sich kein Anschluss an ein vorhandenes Nah- oder Fernwärmenetz wirtschaftlich unter Berücksichtigung von
Fördergeldern herstellen lässt.
Umrüstung auf ein zentrales Heizungsnetz
Es sind mindestens zwei Wärmeerzeuger für die Raumheizung bzw. Warmwasserbereiter durch eine zentrale KWK-Anlage zu ersetzen. Bei
der Zentralisierung der Raumheizung ist die Optimierung der Heizungsanlage Fördervoraussetzung. Auch eine Versorgung über „Thermenersatzgeräte“ stellt eine zentrale Versorgung dar. Die Förderung einer Zentralisierung mit Blockheizkraftwerk ist nur dort möglich, wo sich kein
Anschluss an ein vorhandenes Nah- oder Fernwärmenetz wirtschaftlich unter Berücksichtigung von Fördergeldern herstellen lässt.
Fördermittel für die Wohnungswirtschaft (Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften u.a.),
Wärmeversorgungs- und Wärmecontracting-Unternehmen:
KWK-Ausbau im Quartier
Ein Quartier umfasst mindestens 20 flächenmäßig zusammenhängende Gebäude. Im Rahmen einer Analyse nach Wolff/Jagnow „Untersuchung von Nah- und Fernwärmenetzen“ ist zu belegen, dass das Anschlusspotenzial für eine KWK-Nutzung im Quartier ausreichend
ist. Die maximalen Verteilnetzverluste aller anschließbaren Gebäude dürfen jährlich 15 kWh je Quadratmeter beheizter Nutzfläche nicht
übersteigen. Die Analyse umfasst eine Ressourcen-, Energie- und Emissionsbilanz und erfolgt in enger Abstimmung mit enercity – Abteilung proKlima.
Rahmenbedingung der Gesamtkostenrechnung zum Nachweis der Unwirtschaftlichkeit: Kalkulationszins von 4 % und Betrachtungszeitraum von 20 Jahren.
ALLGEMEINE FÖRDERBESTIMMUNGEN
Was wird gefördert?
Die Landeshauptstadt Hannover fördert die im KWK-Förderprogramm beschriebenen Maßnahmen zum Ausbau der KWK-Nutzung. Die
Landeshauptstadt Hannover fördert keine Ersatzmaßnahmen.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Förderfähige Kosten sind per Rechnung zu belegen. Sie dürfen auch andere Förderprogramme in Anspruch nehmen, soweit das nach deren Bestimmungen zulässig ist. Allerdings darf die Summe aller Förderungen die
förderfähigen und nachgewiesenen Kosten nicht überschreiten. Vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern wird die Förderung auf Basis
der Nettokosten bewilligt.
Wo gilt die Förderung?
Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Gebiet der Stadt Hannover durchgeführt werden.
Welche Fristen sind zu beachten?
Es werden nur Maßnahmen gefördert, die Sie noch nicht beauftragt haben. Der Förderungsantrag wird mit den vollständigen Unterlagen
bei der Antragsstelle enercity - Abteilung proKlima eingereicht. Für das laufende Kalenderjahr können bis zum 31. Oktober Anträge gestellt
werden. Spätestens zwei Jahre nach der Bewilligung sollte die Umsetzung der Maßnahmen per Rechnung nachgewiesen sein.
Welche sonstigen Bestimmungen gelten?
Die enercity - Abteilung proKlima prüft die Anträge im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover vor der Bewilligung. Werden die Voraussetzungen nach dem Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover „Kraft-Wärme-Kopplung“ erfüllt, bewilligt die Antragstelle die
Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht
nicht. Eine Haftung der Landeshauptstadt Hannover und Antragstelle im Zusammenhang mit der Förderung wird ausgeschlossen. Aufgrund falscher Angaben erlangte Fördermittel werden zurückgefordert.
Erklärung zum Datenschutz
Die aus den Antrags- und Nachweisunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten werden von enercity im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover nach den Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zur Überprüfung der jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen und Abwicklung der beantragten Fördermaßnahme verarbeitet. Das schließt auch eine Datenweitergabe an die Landeshauptstadt
Hannover für Zwecke der Rechnungsprüfung ein. Objektbezogene Daten der Maßnahmenumsetzung sowie Energieverbrauchsdaten werden in anonymisierter Form von enercity für wissenschaftliche und statistische Auswertungen genutzt.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Das Kraft-Wärme-Kopplung Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober
des Kalenderjahres.
BEANTRAGUNG DER FÖRDERUNG
Antragstelle: enercity - Abteilung proKlima , Glockseestr. 33, 30169 Hannover
Telefon: (0511) 430-19 70, Fax: (0511) 430-21 70
[email protected], www.proklima-hannover.de
Alle Informationen sind unter www.klimaallianz-hannover.de verfügbar.
Landeshauptstadt Hannover
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Klimaschutzleitstelle
Arndtstraße 1
30167 Hannoverr
Stand November 2015