kpofllue m te g enreenftoi r ml 9 Interview mit Dr. Peter Pick Alles mach neu – so könnte man die Pflegereform kurz zusammenfassen. Aber wie bringt man ein altes System auf eine ganz neue Spur? Wie muss der Übergang aussehen, damit der Richtungswechsel gelingt? Darüber sprach MDK Forum mit Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Dr. Peter Pick Pflegebedürftige verbessern sich sogar. Denn Leistungsbezieher sollen durch die Reform nicht schlechter gestellt werden. Zum anderen sollten unnötige Doppelbegutachtungen und Neuanträge in der Übergangsphase weitestgehend vermieden werden. Dafür ist nicht zuletzt auch eine solide Informationskam pagne erforderlich. Denn nur wenn die Menschen wissen, welche Leistungen es für wen gibt und wie das neue Verfahren funk tioniert, sind unnötige Anträge vermeidbar. Eines ist klar: Die Pflegereform erfordert von allen Beteiligten ein grundlegendes Umdenken. Die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs ist eine große Herausforderung, die wir gemeinsam meistern werden. Die MDK-Gemeinschaft wird sich in diesen Umsetzungsprozess weiterhin aktiv und konstruktiv einbringen. beiten. Dies ist notwendig, damit das neue Begutachtungsverfahren überall einheitlich angewandt werden kann. Darüber hinaus erarbeiten die Medizinischen Dienste Schulungskonzepte für die MDK-Gutachter und setzen diese Schritt für Schritt um. Damit das neue Verfahren reibungslos funktionieren kann, ist auch Umrüstung der Begutachtungssoftware erforderlich. Auch daran arbeiten wir bereits. forum Was ist aus Ihrer Sicht notwendig, damit die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs insgesamt gelingt? Pick Für den erfolgreichen Übergang vom alten auf das neue System brauchen wir sachgerechte Überleitungsregelungen. Der Gesetz entwurf sieht klare Regelungen vor, wie die Versicherten von den derzeitigen drei Pflegestufen in künftig fünf Pflegegrade übergeleitet werden. Durch diese und weitere Regelungen wird der Besitzstand gewährleistet; viele forum Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff stellt einen grundlegenden Wandel in der sozialen Pflegeversicherung dar. Warum ist dies notwendig? Dr. Peter Pick Der aktuell gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff wird den pflegebedürftigen Menschen in vielen Fällen nicht gerecht, weil der Fokus zu sehr auf somatische Defizite gerichtet ist. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ändert sich dies fundamental. Der Versicherte wird in seiner Individualität umfassend betrachtet. Zentraler Maßstab zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ist nun der Grad der Selbstständigkeit. Die Gutachter fragen künftig: Was kann der Mensch und wobei benötigt er Hilfe und Unterstützung? Es werden auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, psychische Problemlagen und die sozialen Kontakte betrachtet. Dadurch erhalten pflegebedürftige Menschen mit gerontopsychiatrischen und psychoso zialen Problemen einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung wird insgesamt gerechter. forum Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bedeutet, dass das Begutachtungsverfahren neu gestaltet werden muss. Wie bereiten sich die MDK darauf vor? Pick Pflegewissenschaft und MDK haben das neue Begutachtungsverfahren erarbeitet und erfolgreich in der Praxis getestet. Die Praktikabilitätsstudie hat gezeigt, dass das neue Begutachtungsassessment funktioniert und dass dieses sowohl von den Gutachtern als auch von den Versicherten positiv aufgenommen wird. Der nächste entscheidende Schritt wird sein, die Begutachtungs-Richt linien gemeinsam mit dem GKV-SV zu erar mdk forum Heft 3 /2015 Alle müssen umdenken und mitgestalten Die Fragen stellte Michaela Gehms
© Copyright 2024 ExpyDoc