Alle müssen umdenken und mitgestalten

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Interview mit Dr. Peter Pick
Alles mach neu – so könnte man die Pflegereform kurz zusammenfassen. Aber wie bringt man
ein altes System auf eine ganz neue Spur? Wie muss der Übergang aussehen, damit der Richtungswechsel gelingt? Darüber sprach MDK Forum mit Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.
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Dr. Peter Pick
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Pflegebedürftige verbessern sich sogar. Denn
Leistungsbezieher sollen durch die Reform
nicht schlechter gestellt werden. Zum anderen sollten unnötige Doppelbegutachtungen
und Neuanträge in der Übergangsphase weitestgehend vermieden werden. Dafür ist nicht
zuletzt auch eine solide Informationskam
pagne erforderlich. Denn nur wenn die
Menschen wissen, welche Leistungen es für
wen gibt und wie das neue Verfahren funk
tioniert, sind unnötige Anträge vermeidbar.
Eines ist klar: Die Pflegereform erfordert von
allen Beteiligten ein grundlegendes Umdenken. Die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs
ist eine große Herausforderung, die wir gemeinsam meistern werden. Die MDK-Gemeinschaft wird sich in diesen Umsetzungsprozess
weiterhin aktiv und konstruktiv einbringen.
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beiten. Dies ist notwendig, damit das neue
Begutachtungsverfahren überall einheitlich
angewandt werden kann. Darüber hinaus erarbeiten die Medizinischen Dienste Schulungskonzepte für die MDK-Gutachter und setzen
diese Schritt für Schritt um. Damit das neue
Verfahren reibungslos funktionieren kann, ist
auch Umrüstung der Begutachtungssoftware
erforderlich. Auch daran arbeiten wir bereits.
forum Was ist aus Ihrer Sicht notwendig,
damit die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs insgesamt gelingt?
Pick Für den erfolgreichen Übergang vom
alten auf das neue System brauchen wir sachgerechte Überleitungsregelungen. Der Gesetz
entwurf sieht klare Regelungen vor, wie die
Versicherten von den derzeitigen drei Pflegestufen in künftig fünf Pflegegrade übergeleitet
werden. Durch diese und weitere Regelungen
wird der Besitzstand gewährleistet; viele
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forum Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff stellt einen grundlegenden Wandel in der
sozialen Pflegeversicherung dar. Warum ist
dies notwendig?
Dr. Peter Pick Der aktuell gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff wird den pflegebedürftigen Menschen in vielen Fällen nicht gerecht,
weil der Fokus zu sehr auf somatische Defizite
gerichtet ist. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ändert sich dies fundamental. Der
Versicherte wird in seiner Individualität umfassend betrachtet. Zentraler Maßstab zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ist nun der
Grad der Selbstständigkeit. Die Gutachter fragen künftig: Was kann der Mensch und wobei
benötigt er Hilfe und Unterstützung? Es werden auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, psychische Problemlagen
und die sozialen Kontakte betrachtet. Dadurch erhalten pflegebedürftige Menschen
mit gerontopsychiatrischen und psychoso
zialen Problemen einen besseren Zugang zu
den Leistungen der Pflegeversicherung. Die
Pflegeversicherung wird insgesamt gerechter.
forum Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bedeutet, dass das Begutachtungsverfahren neu gestaltet werden muss. Wie bereiten
sich die MDK darauf vor?
Pick Pflegewissenschaft und MDK haben
das neue Begutachtungsverfahren erarbeitet
und erfolgreich in der Praxis getestet. Die
Praktikabilitätsstudie hat gezeigt, dass das
neue Begutachtungsassessment funktioniert
und dass dieses sowohl von den Gutachtern
als auch von den Versicherten positiv aufgenommen wird. Der nächste entscheidende
Schritt wird sein, die Begutachtungs-Richt
linien gemeinsam mit dem GKV-SV zu erar mdk forum Heft 3 /2015
Alle müssen
umdenken und mitgestalten
Die Fragen stellte Michaela Gehms