Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht Mag. Jakob Tschachler; Mag.a Angelika Zotter, BA WS 2015/2016 Versuch Fall 1 A schießt auf B, um diesen zu töten, trifft ihn aber nicht. Fall 2 A ist in Geldnöten und möchte in das Haus des X einbrechen um sein Tafelsilber an sich zu bringen. Er a) umkreist die Villa, um ein Gefühl für das Areal zu bekommen. b) kommt in der Nacht wieder. c) macht laute Geräusche um zu sehen, ob jemand in der Villa reagiert. d) springt über den Zaun und geht zum Kellerfenster. e) schlägt das Kellerfenster ein. Fall 3 A ist in Geldnöten und plant seinem wohlhabenden Freund B im Rahmen der nächsten Wochen immer wieder Besuche abzustatten, um jedes Mal Tafelsilber und andere Wertgegenstände mitgehen zu lassen. Dabei will er insgesamt 30.000 Euro erbeuten. Beim ersten Mal begnügt er sich mit einem antiken Salzstreuer (Wert, den A kennt: 5000 Euro), den er in die Tasche steckt. Der Freund ist allerdings schlauer als gedacht. Gleich beim ersten Mal erwischt er A. Fall 4 A will seinen Heuschuppen anzünden, um die Versicherungssumme zu kassieren. Bevor das Feuer auf den Heuschuppen übergreifen kann, fängt es orkanartig zu regnen an. Fall 5 McDonalds Alserstraße, Samstag 4:00 in der Früh. X hat sich in der Schlange vorgedrängt. A sürzt sich auf X, um ihm ein paar Watschen zu verpassen, verletzen will er ihn nicht. X läuft davon, bevor A ihn erwischt, und bricht sich ein Bein, als er auf einem Soßenfleck ausrutscht. Fall 6 Der Bankangestellte A hat eine Stellung, in der er grundsätzlich bevollmächtigt ist, im Namen der XBank Kreditgeschäfte abzuschließen. Im Rahmen dieser Aufgaben bewilligt A einem Freund, von dem er weiß, dass dieser die Kreditraten nicht bezahlen können wird, eine größere Darlehenssumme. Da A aber bei seinem Vorgesetzten bereits unter Verdacht geraten ist, wurde ihm die Vollmacht vorher ohne sein Wissen entzogen. Fall 7 A lässt sich von ihrem Freund teuren Schmuck schenken; sie ist sich sicher, dass dieser gestohlen ist, doch hat A ihn brav und teuer gekauft, obwohl er ständig in Geldnot ist. Fall 8 A versucht erfolglos 6. Einheit (AT und BT) 1 Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht Mag. Jakob Tschachler; Mag.a Angelika Zotter, BA WS 2015/2016 a) mit einer Magic-Life Clubkarte b) mit einer unrechtmäßig erworbenen Bankomatkarte, aber mit einem falschen Code c) mit einer unrechtmäßig erworbenen Bankomatkarte, deren Code er kennt und richtig eingibt, die aber bereits der Kontoinhaber hat sperren lassen, einen Bankomaten zur Geldausgabe zu veranlassen. Fall 9 A will X ermorden, weil X seine geliebte Modelleisenbahnsammlung zerstört hat. Er zückt sein Messer. Kurz bevor er zusticht, lässt er von seinem Vorhaben ab, weil a) er Polizeisirenen hört. b) er glaubt, Polizeisirenen zu hören. c) er Y sieht, der ihn in der Schule immer gehänselt und ihm das Pausengeld weggenommen hat. Lange hat er auf die Gelegenheit gewartet, sich an Y zu rächen. A dreht sich zu Y um und sticht ihn nieder. X kann fliehen. Fall 10 A versetzt in Tötungsabsicht dem X mit dem Messer einen gezielten Bauchstich. a) Als X zu verbluten droht, überkommt A Reue: Er ruft die Rettung, damit X überlebt. X kann tatsächlich gerettet werden. b) Wie a), jedoch kommt jede Hilfe zu spät. X stirbt. c) X ist nicht lebensgefährlich verletzt, doch glaubt A, dass X zu verbluten drohe. Erschrocken ruft er die Rettung, um dies zu verhindern. d) Wie c), A unternimmt jedoch nichts. e) Wie a), jedoch ruft die Krankenschwester unabsichtlich den Dermatologen, der X' bösartigen Hautausschlag so genau unter die Lupe nimmt, dass X währenddessen verblutet. Fall 11 A streitet mit seiner Geliebten B und gerät so in Rage, dass er sie mit einem Baseballschläger erschlagen will. Als sie am Boden liegt, merkt A, dass B nicht lebensgefährlich verletzt ist. Da A sich schon ausreichend abreagiert hat, handelt er nicht weiter, obwohl er natürlich B auch töten könnte. Fall 12 A hasst B aus tiefstem Herzen. Er zieht seinen Revolver und drückt ab, doch der Schuss geht fehlt. Da er keine weitere Munition hat, nimmt er ein Brotmesser und sticht auf ihn ein. Als B jedoch zu verbluten droht, kommt Mitleid in A auf. Zutiefst erschrocken ruft er die Rettung, B überlebt (knapp, aber doch). 6. Einheit (AT und BT) 2 Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht Mag. Jakob Tschachler; Mag.a Angelika Zotter, BA WS 2015/2016 Fall 13 Nun ist A erneut dazu entschlossen, B ums Eck zu bringen. Diesmal überredet er seine Geliebte C dazu, dass diese B erschießen werde. Eine Nacht vor der geplanten Tat versöhnen sich jedoch A und B. Sofort ruft A die C an, macht mit ihr Schluss und bittet sie eindringlich, nicht auf B zu schießen. a) C lässt es tatsächlich bleiben. b) C ist so und so wieder davon abgekommen, B zu erschießen. 6. Einheit (AT und BT) 3
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