Strafrecht AT I

Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht
Mag. Jakob Tschachler; Mag.a Angelika Zotter, BA
WS 2015/2016
Strafrecht AT I - Grundlagen
I. Straftaten, Grunddelikte und Qualifikationen
1) Welche Einteilungen gibt es für Delikte (inhaltlich, formal)?
2) Was versteht man unter einer Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination? Was ist eine
Qualifizierung und in welchem Verhältnis steht sie zum Grunddelikt? Wie unterscheidet man
erfolgsqualifizierte Delikte von echten Deliktsqualifikationen?
3) Können Deliktsqualifikationen und Erfolgsqualifikationen versucht werden?
4) Im Zuge eines Streits rastet der eifersüchtige A aus und entreißt seiner Lebensgefährtin X das
Bügeleisen, mit dem sie gerade seine Hemden bügelt. Er verfolgt sie durch die ganze
Wohnung und versucht sie mit dem Bügeleisen im Gesicht zu verbrennen, damit er sie, wie A
brüllt, mit schweren Verbrennungen für ihre Übeltaten bestrafen kann. X schafft es gerade
noch rechtzeitig zur Wohnungstür und kann flüchten.
II. Vorsatz, Fahrlässigkeit und Zurechnung
1) Wovon hängt es ab, ob ein Delikt ein Vorsatz- oder ein Fahrlässigkeitsdelikt ist? Gibt es eine
fahrlässige Sachbeschädigung?
2) Welche Vorsatzformen kennen Sie?
3) Was muss vom Vorsatz umfasst sein? Zu welchem Zeitpunkt muss der Vorsatz vorliegen?
4) Wie ist ein Täter zu bestrafen, der mit „dolus alternativus“ handelt?
5) Wann ist ein Verhalten objektiv sorgfaltswidrig? Woraus kann sich die objektive
Sorgfaltswidrigkeit ergeben?
6) Wie wirkt sich ein etwaiges Sonderkönnen bzw Sonderwissen des Täters auf die Bestimmung
der objektiven Sorgfaltswidrigkeit aus?
7) Was ist die conditio sine qua non Formel? Wofür wird sie verwendet?
8) A und B geben X unabhängig voneinander Gift. Jede einzelne Dosis hätte gereicht, um ein
Nilpferd zu töten.
9) Was sind die drei Stufen der normativen Zurechnung?
10) Wann liegt ein Verhalten innerhalb des Risikozusammenhangs? Wann durchbricht ein
Verhalten den Risikozusammenhang?
III. Fälle
1) A fährt mit 100 km/h in der Nacht bei regennasser Fahrbahn durch ein Ortsgebiet. Er
erwischt den rüstigen Rentner Rüdiger, der sich gerade auf dem Schutzweg befindet, frontal.
a) R ist sofort tot.
b) R ist schwer verletzt und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Dem Unfallchirurg U macht
grob fahrlässig einen Fehler, weil er am Vortag bis spät in die Nacht Studentinnen am
Med & Law Clubbing nachgestiegen ist. R stirbt. Hätte U den Fehler nicht gemacht, so
wäre R noch am Leben.
1. Einheit (AT und BT)
1
Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht
Mag. Jakob Tschachler; Mag.a Angelika Zotter, BA
WS 2015/2016
c) A denkt, er hätte ein Reh angefahren und fährt weiter. Später überfährt der Autofahrer C
R infolge weit überhöhter Geschwindigkeit und tötet ihn.
2) A fährt mit 110 km/h auf der Bundesstraße und überschreitet dadurch die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h. Er überholt den Radfahrer X mit zulässigem
Seitenabstand. X weicht jedoch – gerade als er von A überholt wird – völlig unerwartet einem
Reh aus, das von rechts über die Straße laufen will. Aus diesem Grund wird X von A
niedergestoßen und schwer verletzt. Das Sachverständigengutachten ergibt, dass
a) X mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Gleiche zugestoßen wäre, wenn A
nur 100 km/h gefahren wäre.
b) nicht auszuschließen ist, dass nicht das Gleiche passiert wäre, wenn A nur 100 km/h
gefahren wäre; A’s Chance, noch rechtzeitig auszuweichen, wäre jedoch bei 100 km/h
höher gewesen.
3) A hat vorsätzlich einen Großbrand an einem fremden Gebäude verursacht. Bei den
Löscharbeiten
a) kommt der Feuerwehrmann F ums Leben.
b) kommt der freiwillige Helfer X ums Leben.
c) kommt B ums Leben, der seine Briefmarkensammlung retten will.
1. Einheit (AT und BT)
2