Wie kann ich Zuozer Bürger werden

Wie kann ich Zuozer Bürger werden?
SCHWEIZERINNEN
AUSLÄNDERINNEN
Gesuchseinreichung bei:
Gesuchseinreichung bei:
Bürgergemeinde Zuoz
Herr Gian Rudolf Caprez
Chaunt da Luf 95
7524 Zuoz
Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
Bürgerrecht und Zivilrecht
Engadinstrasse 24
7001 Chur
Bürgergemeinde Zuoz
Amt für Migration und Zivilrecht
Eignungsabklärung
Zusicherung des Gemeindebürgerechts
Prüfung der kantonalen und eidgenössischen
Wohnsitzvoraussetzungen, des strafrechtlichen
Leumunds und der Dokumente
Amt für Migration und Zivilrecht
Bürgergemeinde Zuoz
Überprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen
Prüfung der kommunalen Wohnsitzvoraussetzung und der Eignung
Departement für Justiz,
Sicherheit und Gesundheit
Amt für Migration und Zivilrecht
Erteilung des Kantonsbürgerrechts
Überprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen
Einholung der eidgenössischen
Einbürgerungsbewilligung
Bürgergemeinde Zuoz
Empfang BerwerberIn zur Bürgerbriefübergabe
Bundesamt für Migration
Erteilung der eidgenössischen
Einbürgerungsbewilligung
BÜNDNERINNEN
Departement für Justiz, Sicherheit und
Gesundheit
Gesuchseinreichung bei:
Bürgergemeinde Zuoz
Herr Gian Rudolf Caprez
Chaunt da Luf 95
7524 Zuoz
Erteilung des Kantonsbürgerrechts
Bürgergemeinde Zuoz
Empfang BerwerberIn zur Bürgerbriefübergabe
Bürgergemeinde Zuoz
Eignungsabklärung
Erteilung des
Gemeindebürgerrechts
Empfang BewerberIn zur
Bürgerbriefübergabe
Zuständigkeiten:
BewerberIn
Bürgergemeinde
Kanton
Bund
SCHWEIZERINNEN
Wohnsitz
Kanton:
6 Jahre, wovon 3 in den letzten 5 Jahren
Gemeinde Zuoz: 4 Jahre, wovon mind. 2 ununterbrochen vor Gesuchseinreichung
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Eignung
Integriert in die kantonale und kommunale Gemeinschaft
Vertraut sein mit den kantonalen und kommunalen Lebensgewohnheiten und Verhältnissen
sowie einer Kantonssprache
Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
(kein Strafregistereintrag, kein hängiges Strafverfahren, nicht mehrere Übertretungsstrafen
innert den vergangenen 5 Jahren)
Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
Gesicherte Existenzgrundlage (keine offenen
Sozialleistungen und kosten der unentgeltlichen Rechtspflege, keine bevorschussten Krankenkassenprämien, kein pendentes IV-Verfahren, keine Arbeitslosigkeit und übermässige
Schulden wie z.B. Kleinkredit, Privatkredit, Leasingvertrag)
Formulare
Können bei der Gemeindeverwaltung Zuoz, Tel. 081 851
22 22 angefordert werden oder unter www.afm.gr.ch
bezogen werden. Es sind folgende Formulare:
-
Einbürgerungsgesuch (Antragsformular)
Erklärung betreffend Beachten der Rechtsordnung
Lebenslauf
Steuerbescheinigung
Merkblatt zur Einbürgerung von ausserkantonalen
SchweizerInnen
Die benötigten Beilagen sind auf dem Antragsformular
(3. und 4. Seite) aufgeführt
Alle Voraussetzungen erfüllt?
Wenn ja, sind alle Unterlagen zusammen mit einem Begleitbrief und Passfoto an folgende Adresse zu senden:
Bürgergemeinde Zuoz
Herr Gian Rudolf Caprez
Chaunt da Luf 95
7524 Zuoz
BÜNDNERINNEN
Wohnsitz
Gemeinde Zuoz: 4 Jahre, wovon mind. 2 ununterbrochen unmittelbar vor Gesuchseinreichung
Eignung / Gesuchseinreichung
BündnerInnen können bei der Bürgergemeinde ein Gesuch um Einbürgerung in die Gemeinde Zuoz stellen.
Einfache Schriftform genügt. Die Bürgergemeinde kann
allenfalls noch weitere Unterlagen anfordern.
AUSLÄNDERINNEN
Wohnsitz
Bund:
12 Jahre, wovon 3 in den letzten 5 Jahren
Kanton:
6 Jahre, wovon 3 in den letzten 5 Jahren
Gemeinde Zuoz: 4 Jahre, wovon mind. 2 ununterbrochen vor Gesuchseinreichung
Es wird nur die Zeit angerechnet in der die Gesuchstellenden über eine
Aufenthaltsbewilligung zum dauernden Verbleib (Ausweis C und B; Ausweis L nur bei Erteilung im Rahmen eines ununterbrochenen Aufenthaltes) verfügt hat.
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Eignung
Integriert in die kantonale und kommunale Gemeinschaft
Pflege von sozialen Beziehungen bzw. Kontakte zur einheimischen Bevölkerung
Vertraut sein mit den kantonalen und kommunalen Lebensgewohnheiten und Verhältnissen sowie einer Kantonssprache
Grundlagenkenntnisse über die politische und gesellschaftliche Ordnung, Akzeptanz der Bündner Kultur, genügend Kenntnisse einer Kantonssprache (Niveau B1)
Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
Kein hängiges Strafverfahren, kein Strafregistereintrag, nicht
mehrere Übertretungsstrafen innert den vergangenen 5 Jahren
Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der
Schweiz
Gesicherte Existenzgrundlage
Keine offenen Sozialleistungen und Kosten der unentgeltlichen
Rechtspflege, keine bevorschussten Krankenkassenprämien,
kein pendentes IV-Verfahren, keine Arbeitslosigkeit und übermässige Schulden wie z.B. Kleinkredit, Privatkredit, Leasingvertrag, etc.
Formulare
Können telefonisch beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden,
Engadinstrasse 24, 7001 Chur, Tel. 081 257 26 32 oder unter
www.afm.gr.ch bezogen werden. Es sind folgende Formulare:
-
Einbürgerungsgesuch (Antragsformular)
Erklärung betreffend Beachten der Rechtsordnung
Lebenslauf
Steuerbescheinigung
Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger im Kanton Graubünden
Merkblatt zur Einreichung von Dokumenten bei ordentlichen
Einbürgerungen ausländischer Staatsangehöriger
Die benötigten Beilagen sind auf dem Antragsformular (3. und 4. Seite)
aufgeführt.
Alle Voraussetzungen erfüllt?
Wenn ja, sind alle Unterlagen an folgende Adresse zu senden:
Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
Bürgerrecht und Zivilrecht
Engadinstrasse 24
7001 Chur