Teilnahmebedingungen

KiKA kommt zu dir! TanzAlarm
Teilnahmebedingungen
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Wer kann mitmachen?
Es können sich alle tanzbegeisterten Gruppen (mindestens aber zwei Kinder) aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben.
Was gibt es zu gewinnen?
Die Tanzgruppe gewinnt einen Tanz-Workshop und die Mitwirkung an der Produktion einer ganzen „TanzAlarm“-Folge mit
Singa Gätgens und den „TanzAlarm“-Kids. Die Gewinneinlösung erfolgt am 20. und 21. oder am 21. und 22. Mai 2016.
Im Workshop am 20. bzw. 21. Mai trainiert die Tanzgruppe gemeinsam mit der „TanzAlarm“-Choreografin die Tanzschritte
zu „A-E-I-O-U – Komm, lass uns tanzen!“ ein. Anschließend werden die Grundschritte eines weiteren Songs einstudiert und
der Dreh der „TanzAlarm“-Folge vorbereitet. Ein Kamerateam wird die Gewinner an diesem Tag begleiten und einen kurzen
Film (Making-of) erstellen.
Am 21. bzw. 22. Mai wird dann zusammen mit Singa und den „TanzAlarm“-Kids eine „TanzAlarm“-Folge gedreht. Dabei
werden die Gewinner von einer Produktionsfirma begleitet und mit der Kamera aufgenommen. Die zwei entstanden Filme,
das Making-of und die „TanzAlarm“-Folge, werden am 4. Juni 2016 bei KiKA, auf kika.de und ggf. auf von KiKA
verantworteten Drittplattformen gezeigt.
Wie kann man sich bewerben?
Die Tanzgruppe tanzt die Choreografie zu dem „TanzAlarm“-Song „A-E-I-O-U – Komm, lass uns tanzen! (Der KiKATanzAlarm-Song)“ nach und macht davon ein Video. Der Song steht auf kika.de zum Anhören und Ansehen bereit.
Aus rechtlichen Gründen ist darauf zu achten, dass das eingereichte Video keine weitere Musik außer dem oben genannten
„TanzAlarm“-Song enthält, da dieses sonst nicht bei der Aktion berücksichtigt werden kann.
Eine Auswahl der Einsendungen wird bereits während des Bewerbungszeitraumes auf kika.de und ggf. im Programm von
KiKA und auf von KiKA verantworteten Drittplattformen zu sehen sein. Dafür bedarf es einer Einverständniserklärung der
Eltern, die bestätigt, dass sie mit der Teilnahme ihrer Kinder an der Aktion „KiKA kommt zu dir!“ sowie der Veröffentlichung
des Videos einverstanden sind. Das entsprechende Formular kann auf kika.de heruntergeladen werden.
Es stehen 2 Wege für die Bewerbung zur Wahl:
1. Das Video wird per Post an KiKA geschickt:
Dabei wird der Datenträger mit dem Video (z.B. USB-Stick oder DVD) gemeinsam mit den ausgefüllten und
unterschriebenen Einverständniserklärungen aller Eltern der Tanzgruppe an KiKA geschickt.
2. Das Video wird auf kika.de hochgeladen:
Das Video kann nur gemeinsam mit den ausgefüllten Einverständniserklärungen hochgeladen werden. Daher werden
diese zunächst heruntergeladen, ausgedruckt und von den Eltern der teilnehmenden Kinder unterzeichnet. Danach
werden die Einverständniserklärungen digitalisiert (Scan oder Foto) und erst dann zusammen mit dem Tanzvideo über
„Upload Datei“ hochgeladen. Nachdem der „Abschicken“-Button betätigt wurde, erscheint eine Bestätigung des
Bewerbungseingangs.
Im letzten Schritt sind die unterschriebenen Einverständniserklärungen zusätzlich im Original auch hier per Post an KiKA
zu schicken.
Grundsätzlich können nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Einverständniserklärungen berücksichtigt werden.
Diese sind – bei 1. gemeinsam mit dem Datenträger – an folgende Adresse zu schicken:
KiKA
Kennwort: KiKA kommt zu dir! TanzAlarm
99081 Erfurt
Wir weisen darauf hin, dass die eingereichten Datenträger nicht zurückgesendet und nur ein Teil der Videos veröffentlicht
werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Allgemeiner Hinweis: Die Einverständniserklärungen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden bis vier Wochen nach
dem Aktionszeitraum bei KiKA aufbewahrt, nur für diesen Zweck verwendet und anschließend vernichtet.
KiKA kommt zu dir! TanzAlarm
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Wie wird der Gewinner ermittelt?
Das beste und originellste Video gewinnt. Die Gewinnergruppe wird unter allen Einsendungen von einer Jury ausgewählt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wann wird der Gewinner verkündet?
Die Gewinnergruppe wird am 9. Mai 2016 auf kika.de verkündet.
Was passiert, wenn der Gewinner feststeht?
KiKA wird sich mit der Tanzgruppe in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen für den Termin am 20. und 21. bzw.
am 21. und 22. Mai 2016 besprechen.
Dazu gehört, dass alle Eltern eine weitere Einverständniserklärung für den Dreh und die Veröffentlichung des Filmbeitrags
bei KiKA, auf kika.de und ggf. auf von KiKA verantworteten Drittplattformen abgeben. Diese werden durch KiKA rechtzeitig
zur Verfügung gestellt.
Stand: 15.02.2016
Dies ist eine Aktion des Kinderkanals von ARD und ZDF, Gothaer Str. 36, 99094 Erfurt
KiKA vertreten durch
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK • ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS • SITZ LEIPZIG
KANTSTRASSE 71 – 73, 04275 LEIPZIG; POSTANSCHRIFT: 04360 LEIPZIG; INTERNET: www.mdr.de
Gesetzlicher Vertreter des MDR ist die Intendantin. Der MDR kann auch durch von der Intendantin Bevollmächtigte vertreten werden.
Auskünfte über den Kreis der Bevollmächtigten und den Umfang der Vollmachten erteilt der Juristische Direktor des MDR.