Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger INHALT Hinweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Berufsgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte Berufe). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 HINWEIS Derzeit (Februar 2016) wird in Österreich an einer umfassenden Reform der Pflegeausbildungen gearbeitet. Demnach sollen u.a. (voraussichtlich bis 2018) die bisherigen speziellen Grundausbildungen des gehobenen Dienstes (Kinder- und Jugendlichenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege) aufgehoben und in eine noch stärker generalistisch ausgerichtete Ausbildung in der allgemeinen Gesundheitsund Krankenpflege integriert werden. Die neue Ausbildung soll auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Darüber hinaus soll die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung vollständig in den tertiären Ausbildungssektor überführt werden. TÄTIGKEITSMERKMALE Der Tätigkeitsbereich des gehobenen Dienstes für die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege umfasst eigenverantwortliche, mitverantwortliche und interdisziplinäre Tätigkeiten. Die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Betreuung und Pflege von Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen aller Alters- und Entwicklungsstufen sowie die Förderung der psychischen Gesundheit. Hiezu zählen insbesondere: Seite 1 von 5 | AMS Berufslexikon - Mittlere/Höhere Schulen | www.berufslexikon.at Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger Beobachtung, Betreuung und Pflege sowie Assistenz bei medizinischen Maßnahmen sowohl im stationären, teilstationären, ambulanten als auch im extramuralen und komplimentären Bereich von: • • • • • • • Menschen mit akuten und chronischen psychischen Störungen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und geistig abnormen Rechtsbrechern (§21 StGB) sowie von Menschen mit Intelligenzminderung Beobachtung, Betreuung und Pflege von Menschen mit neurologischen Erkrankungen und sich daraus ergebenden psychischen Begleiterkrankungen Gesprächsführung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen Psychosoziale Betreuung Psychiatrische und neurologische Rehabilitation und Nachbetreuung Übergangspflege lt. GuKG § 19 Als Übergangspflege wird die rehabilitative Pflege und Betreuung (Therapien) von bis zu 3 Monaten nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus oder in einer bewilligten Pflegeeinrichtung, vor der Entlassung nach Hause, bezeichnet. Infolink-Übergangspflege auf noel.gv.at. Siehe auch die Berufe ErgotherapeutIn, LogopädIn oder Klinische LinguistIn. ANFORDERUNGEN Wahrnehmungsfähigkeit gegenüber sich selbst und gegenüber anderen, Fähigkeit sich in andere hineinzuversetzen, Akzeptanz und Toleranz in der sozialen Interaktion, Spontanität im Beziehungsaufbau zu anderen Menschen, psychische und physische Belastbarkeit und Stabilität,Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Erkennen von komplexen Zusammenhängen im Interaktionsbereich, Abstraktionsfähigkeit Folgende Voraussetzungen sind zur Erfüllung der Berufspflichten nachzuweisen: * körperliche und geistige Eignung * Vertrauenswürdigkeit * Lebensalter von mind. 18 Jahren * erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen (kann unter bestimmten Voraussetzungen in Einzelfällen entfallen) Vgl: Berufsbezeichnung und Berufspflichten in der Broschüre Berufsbild Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege auf www.wienkav.at. BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Arbeitsbereiche bieten sich freiberuflich oder als AngestellteR in verschiedenen Bereichen: Sozialpsychiatrischer Bereich: Krisenintervention, Ambulanzen, Tageskliniken, Nachtkliniken, Rehabilitationszentren, Wohnheime, Wohngemeinschaften, Übergangsheime, Lebenstraining, Beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Einrichtungen etc. Seite 2 von 5 | AMS Berufslexikon - Mittlere/Höhere Schulen | www.berufslexikon.at Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger Stationärer Bereich: Fachkliniken für Psychiatrie, Krisenintervention, psychiatrische Intensivstationen, Überleitungspflege, Zentrum für psychische Gesundheit (gemeindenah), psychiatrische Rehabilitationseinrichtungen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachkliniken oder Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen etc. Psychiatrische Nachbetreuung: Übergangspflege, nachgehende psychiatrische Betreuung, Angehörigenberatung Konsiliarliaisonsdienst: Einrichtungen für geistig behinderte Menschen Pflege und Betreuung von alten Menschen in Pflegeheimen, Einrichtungen der Betreuung und Versorgung von alten Menschen und zu Hause. AUSBILDUNG Die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe dürfen in Österreich nur nach Maßgabe des Bundesgesetzes ausgeübt werden! Die Arbeit in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege unterscheidet sich wesentlich von jener in anderen Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen, indem er die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege als erweiterten, speziellen Arbeitsbereich bezeichnet. Sie bleibt daher Personen mit entsprechender Grundausbildung oder mit Sonderausbildung vorbehalten: Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Sonderausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege Spezielle Grundausbildung an einer Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege: 3 Jahre (4600 Stunden) Sonderausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege nach Absolvierung einer Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege: 1 Jahr (1600 Stunden) Verkürzte Ausbildung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer: 2 Jahre Stand: März 2016, Vgl: Website des Bundesministeriums für Gesundheit unter Dipl. psych. Kinderkrankenschwester/-pfleger. Berufsgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte Berufe) Fachschulen • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege (Dauer: 3 Jahre; Aufnahmebedingungen: Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder vollendetes 18. Lebensjahr und entsprechende Allgemeinbildung, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit; Standorte: Amstetten; Bad Ischl; Bad Radkersburg; Baden; Braunau; Bregenz; Feldkirch; Frauenkirchen; Freistadt; Frohnleiten; Gmunden; Graz; Hall; Hollabrunn; Horn; Innsbruck; Kirchdorf; Klagenfurt; Krems an der Donau; Kufstein; Leoben; Lienz; Linz; Mistelbach; Neunkirchen; Oberwart; Reutte; Ried im Innkreis; Rohrbach; Salzburg; Scheibbs; Schwarzach; Schwaz; St. Johann; St. Pölten; Steyr; Stockerau; Stolzalpe; Tulln; Villach; Vöcklabruck; Wels; Wien - 12 Standorte; Wiener Neustadt; Zams; Zell/See; Zwettl). Seite 3 von 5 | AMS Berufslexikon - Mittlere/Höhere Schulen | www.berufslexikon.at Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger • • • • • Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege (Dauer: 3 Jahre; Voraussetzung: erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe; Standorte: Graz; Innsbruck; Klagenfurt; Leoben; Linz; Salzburg; 1090 Wien). Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege (Dauer: 3 Jahre; Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder Lehrabschlussprüfung; Standorte: Graz; Hall in Tirol; Klagenfurt; Linz; Mauer bei Amstetten; Rankweil; Salzburg; Tulln; Villach; 1140 Wien; Ybbs an der Donau). Hebammenakademie: Die Ausbildung findet vorwiegend an Fachhochschulen statt. (Dauer: 3 Jahre; Voraussetzung: Reifeprüfung oder Studienberechtigung oder Krankenpflegediplom; Standorte: Klagenfurt; Linz). Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst (Dauer: 2,5 Jahre; Voraussetzung: Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe, gesundheitliche Eignung, Unbescholtenheit; Standorte: Gmünd; Graz; Innsbruck; Mödling; St. Pölten; 1090 Wien). Schule für Pflegehilfe (Dauer: 1 bis 2 Jahre; Voraussetzung: Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe; Standorte: Rohrbach; Graz; 1130 Wien). WEITERBILDUNG Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gesundheits- und Pflegepersonal bieten u.a. folgende Bereiche: Arbeitsmedizin, Forschungsmanagement, Führungsaufgaben (Leitendes Personal, Stationsleitung), Gesundheitswissenschaft, Hauskrankenpflege, Herzerkrankungen, Hygienefachkraft, Intensivpflege, Kontinenz- und Stomaberatung, Laktationsberatung, Lehre (Lehrendes Personal), Nierenersatztherapie, Onkologie, Operationsbereich, Osteopathie, Pflegeberatung, Pflegemanagement, Psychosoziale Beratung, Sozialmedizin, Sterilgutversorgung u.a.m. Spezifische Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Dipl. Pflegepersonal bieten neben Kursen der Dienstgeber (z.B. Gemeinden) und des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes vor allem Universitätslehrgänge für leitendes und lehrendes Personal sowie im Bereich von Gesundheits- und Sozialmanagement, Krankenhausmanagement sowie Gesundheitspädagogik. FH: Z.B. Health Economics & Management (MA), geplant ab Herbst 2016 am MCI. Gesundheits- und Krankenpflege (BNSc) z.B. in Wien, Salzburg, Wr. Neustadt, Innsbruck. AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen und in Lehrfunktionen, z.B. Stationsleitung (Weiterbildung), Oberschwester/pfleger, DirektorIn des Pflegedienstes, LehrerIn für Gesundheits- und Krankenpflege, DirektorIn der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Leitung von Pflegehilfelehrgängen, Leitung von Sonderausbildungen Direktorin/Direktor der Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege u.Ä. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.100,00 - € 2.340,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. Seite 4 von 5 | AMS Berufslexikon - Mittlere/Höhere Schulen | www.berufslexikon.at Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 12.03.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 5 von 5 | AMS Berufslexikon - Mittlere/Höhere Schulen | www.berufslexikon.at
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