DiplomierteR psychiatrischeR Gesundheits- und

Diplomierte psychiatrische
Gesundheits- und Krankenschwester
Diplomierter psychiatrischer
Gesundheits- und Krankenpfleger
INHALT
Hinweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Berufsgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte Berufe). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
HINWEIS
Derzeit (Februar 2016) wird in Österreich an einer umfassenden Reform der Pflegeausbildungen gearbeitet.
Demnach sollen u.a. (voraussichtlich bis 2018) die bisherigen speziellen Grundausbildungen des gehobenen
Dienstes (Kinder- und Jugendlichenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege) aufgehoben
und in eine noch stärker generalistisch ausgerichtete Ausbildung in der allgemeinen Gesundheitsund Krankenpflege integriert werden. Die neue Ausbildung soll auf einen universellen Einsatz in allen
allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen
erleichtern und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Darüber hinaus soll die allgemeine
Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung vollständig in den tertiären Ausbildungssektor überführt werden.
TÄTIGKEITSMERKMALE
Der Tätigkeitsbereich des gehobenen Dienstes für die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
umfasst eigenverantwortliche, mitverantwortliche und interdisziplinäre Tätigkeiten.
Die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Betreuung und Pflege von Menschen mit
psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen aller Alters- und Entwicklungsstufen sowie die
Förderung der psychischen Gesundheit.
Hiezu zählen insbesondere:
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Beobachtung, Betreuung und Pflege sowie Assistenz bei medizinischen Maßnahmen sowohl im stationären,
teilstationären, ambulanten als auch im extramuralen und komplimentären Bereich von:
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Menschen mit akuten und chronischen psychischen Störungen
Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und geistig abnormen Rechtsbrechern (§21 StGB) sowie
von Menschen mit Intelligenzminderung
Beobachtung, Betreuung und Pflege von Menschen mit neurologischen Erkrankungen und sich
daraus ergebenden psychischen Begleiterkrankungen
Gesprächsführung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen
sowie deren Angehörigen
Psychosoziale Betreuung
Psychiatrische und neurologische Rehabilitation und Nachbetreuung
Übergangspflege lt. GuKG § 19
Als Übergangspflege wird die rehabilitative Pflege und Betreuung (Therapien) von bis zu 3 Monaten nach
der Akutbehandlung in einem Krankenhaus oder in einer bewilligten Pflegeeinrichtung, vor der Entlassung
nach Hause, bezeichnet. Infolink-Übergangspflege auf noel.gv.at.
Siehe auch die Berufe ErgotherapeutIn, LogopädIn oder Klinische LinguistIn.
ANFORDERUNGEN
Wahrnehmungsfähigkeit gegenüber sich selbst und gegenüber anderen, Fähigkeit sich in andere
hineinzuversetzen, Akzeptanz und Toleranz in der sozialen Interaktion, Spontanität im Beziehungsaufbau zu
anderen Menschen, psychische und physische Belastbarkeit und Stabilität,Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit,
Verantwortungsbewusstsein,
Erkennen von komplexen Zusammenhängen im Interaktionsbereich, Abstraktionsfähigkeit
Folgende Voraussetzungen sind zur Erfüllung der Berufspflichten nachzuweisen:
* körperliche und geistige Eignung
* Vertrauenswürdigkeit
* Lebensalter von mind. 18 Jahren
* erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen (kann unter bestimmten
Voraussetzungen in Einzelfällen entfallen)
Vgl: Berufsbezeichnung und Berufspflichten in der Broschüre Berufsbild Psychiatrische Gesundheits- und
Krankenpflege auf www.wienkav.at.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Arbeitsbereiche bieten sich freiberuflich oder als AngestellteR in verschiedenen Bereichen:
Sozialpsychiatrischer Bereich: Krisenintervention, Ambulanzen, Tageskliniken, Nachtkliniken,
Rehabilitationszentren, Wohnheime, Wohngemeinschaften, Übergangsheime, Lebenstraining,
Beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Einrichtungen etc.
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Stationärer Bereich: Fachkliniken für Psychiatrie, Krisenintervention, psychiatrische Intensivstationen,
Überleitungspflege, Zentrum für psychische Gesundheit (gemeindenah), psychiatrische
Rehabilitationseinrichtungen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachkliniken oder Abteilung für
Abhängigkeitserkrankungen etc.
Psychiatrische Nachbetreuung: Übergangspflege, nachgehende psychiatrische Betreuung,
Angehörigenberatung
Konsiliarliaisonsdienst: Einrichtungen für geistig behinderte Menschen Pflege und Betreuung von alten
Menschen in Pflegeheimen, Einrichtungen der Betreuung und Versorgung von alten Menschen und zu
Hause.
AUSBILDUNG
Die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe dürfen in Österreich nur nach Maßgabe des Bundesgesetzes
ausgeübt werden!
Die Arbeit in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege unterscheidet sich wesentlich von
jener in anderen Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand
Rechnung getragen, indem er die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege als erweiterten, speziellen
Arbeitsbereich bezeichnet. Sie bleibt daher Personen mit entsprechender Grundausbildung oder mit
Sonderausbildung vorbehalten:
Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Sonderausbildung in der psychiatrischen
Gesundheits- und Krankenpflege
Spezielle Grundausbildung an einer Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege: 3 Jahre
(4600 Stunden)
Sonderausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege nach Absolvierung einer
Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege: 1 Jahr (1600 Stunden)
Verkürzte Ausbildung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer: 2 Jahre
Stand: März 2016, Vgl: Website des Bundesministeriums für Gesundheit unter Dipl. psych.
Kinderkrankenschwester/-pfleger.
Berufsgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte Berufe)
Fachschulen
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Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege (Dauer: 3 Jahre; Aufnahmebedingungen:
Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder vollendetes 18. Lebensjahr
und entsprechende Allgemeinbildung, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit; Standorte:
Amstetten; Bad Ischl; Bad Radkersburg; Baden; Braunau; Bregenz; Feldkirch; Frauenkirchen;
Freistadt; Frohnleiten; Gmunden; Graz; Hall; Hollabrunn; Horn; Innsbruck; Kirchdorf; Klagenfurt;
Krems an der Donau; Kufstein; Leoben; Lienz; Linz; Mistelbach; Neunkirchen; Oberwart; Reutte;
Ried im Innkreis; Rohrbach; Salzburg; Scheibbs; Schwarzach; Schwaz; St. Johann; St. Pölten;
Steyr; Stockerau; Stolzalpe; Tulln; Villach; Vöcklabruck; Wels; Wien - 12 Standorte; Wiener
Neustadt; Zams; Zell/See; Zwettl).
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Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege (Dauer: 3 Jahre; Voraussetzung: erfolgreiche
Absolvierung der 10. Schulstufe; Standorte: Graz; Innsbruck; Klagenfurt; Leoben; Linz; Salzburg;
1090 Wien).
Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege (Dauer: 3 Jahre; Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder Lehrabschlussprüfung;
Standorte: Graz; Hall in Tirol; Klagenfurt; Linz; Mauer bei Amstetten; Rankweil; Salzburg; Tulln;
Villach; 1140 Wien; Ybbs an der Donau).
Hebammenakademie: Die Ausbildung findet vorwiegend an Fachhochschulen statt. (Dauer: 3 Jahre;
Voraussetzung: Reifeprüfung oder Studienberechtigung oder Krankenpflegediplom; Standorte:
Klagenfurt; Linz).
Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst (Dauer: 2,5 Jahre; Voraussetzung: Mindestalter
17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe, gesundheitliche Eignung, Unbescholtenheit;
Standorte: Gmünd; Graz; Innsbruck; Mödling; St. Pölten; 1090 Wien).
Schule für Pflegehilfe (Dauer: 1 bis 2 Jahre; Voraussetzung: Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche
Absolvierung der 9. Schulstufe; Standorte: Rohrbach; Graz; 1130 Wien).
WEITERBILDUNG
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gesundheits- und Pflegepersonal bieten u.a. folgende Bereiche:
Arbeitsmedizin, Forschungsmanagement, Führungsaufgaben (Leitendes Personal, Stationsleitung),
Gesundheitswissenschaft, Hauskrankenpflege, Herzerkrankungen, Hygienefachkraft, Intensivpflege,
Kontinenz- und Stomaberatung, Laktationsberatung, Lehre (Lehrendes Personal), Nierenersatztherapie,
Onkologie, Operationsbereich, Osteopathie, Pflegeberatung, Pflegemanagement, Psychosoziale Beratung,
Sozialmedizin, Sterilgutversorgung u.a.m.
Spezifische Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Dipl. Pflegepersonal bieten neben Kursen der
Dienstgeber (z.B. Gemeinden) und des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes vor
allem Universitätslehrgänge für leitendes und lehrendes Personal sowie im Bereich von Gesundheits- und
Sozialmanagement, Krankenhausmanagement sowie Gesundheitspädagogik.
FH: Z.B. Health Economics & Management (MA), geplant ab Herbst 2016 am MCI. Gesundheits- und
Krankenpflege (BNSc) z.B. in Wien, Salzburg, Wr. Neustadt, Innsbruck.
AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT
Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen und in Lehrfunktionen, z.B. Stationsleitung (Weiterbildung),
Oberschwester/pfleger, DirektorIn des Pflegedienstes, LehrerIn für Gesundheits- und Krankenpflege,
DirektorIn der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Leitung von Pflegehilfelehrgängen, Leitung von
Sonderausbildungen
Direktorin/Direktor der Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege u.Ä.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.100,00 - € 2.340,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
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