Drucksache 6/5199

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
6. Wahlperiode
Drucksache 6/5199
24.02.2016
ANTRAG
der Fraktion DIE LINKE
Zusammenleben mit Flüchtenden gestalten - Festlegungen der „Flüchtlingsgipfel“ schnell, pragmatisch und nachhaltig umsetzen!
Der Landtag möge beschließen:
I. Der Landtag stellt fest:
1.
Der Landtag unterstützt die Positionen des Städte- und Gemeindetages e. V., wonach
die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge eine besondere Herausforderung für
das gesamte Land darstellt, gleichzeitig aber auch eine Chance ist, den Auswirkungen
der demografischen Entwicklung aktiv zu begegnen.
2.
Der Landtag teilt die Auffassung des Städte- und Gemeindetages e. V., wonach alle
Beteiligten noch intensiver zusammenarbeiten müssen sowie schnelle und pragmatische Lösungen erforderlich sind.
II. Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die in den „Arbeitshinweisen für die Umsetzung der Unterbringung und Integration
der Flüchtlinge“ des Städte- und Gemeindetages e. V. unterbreiteten Einzelmaßnahmen unverzüglich in ein einheitliches und verbindliches Integrationskonzept für
Mecklenburg-Vorpommern zusammenzufassen und umzusetzen.
Drucksache 6/5199
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
2. sich weiterhin für die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und
Asylbewerber einzusetzen und die „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Nichtversicherungspflichtige“ so zu überarbeiten, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten für die medizinische Versorgung im Rahmen des
Asylbewerberleistungsgesetzes weniger Ausgaben entstehen als vor dem Inkrafttreten
dieser Rahmenvereinbarung.
Helmut Holter und Fraktion
Begründung:
Nach Angaben des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2015 insgesamt 18.851 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen Erstantrag auf Asyl gestellt. In
den folgenden Monaten werden weitere Asylbewerberinnen und Asylbewerber hinzukommen. Da davon auszugehen ist, dass die meisten von ihnen für eine unbestimmte Zeit
bleiben werden, ist es neben einer strukturierten Aufnahme und Unterbringung dringend
erforderlich, eine schnellstmögliche Integration einzuleiten. Der Städte- und Gemeindetag hat
in seinen „Arbeitshinweisen für die Umsetzung der Unterbringung und Integration der
Flüchtlinge“ (vgl. Der Überblick Heft 11/2015, S. 584 ff) umfassend die Herausforderungen
und Lösungsansätze dargestellt, die es nun mit geeigneten Maßnahmen zu unterlegen gilt.
Hierfür sollen die Einzelmaßnahmen zur Unterbringung und Integration unverzüglich in ein
einheitliches und verbindliches Integrationskonzept für Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst und schnellstmöglich umgesetzt werden.
Bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration von Geflüchteten
handelt es sich um eine „Sonderaufgabe“. Darauf haben sich Land, Kreise und Gemeinden auf
dem „Flüchtlingsgipfel“ am 22. Februar 2016 verständigt. Eine Konsequenz dieser Erkenntnis
muss sein, dass das Land eine Sonderfinanzierung bereitstellt, mit der die erforderlichen Aufgaben in den Kommunen bewältigt werden können und müssen. Auch der Bund muss stärker
in die Pflicht genommen werden.
Nach dem Entwurf der „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für
Nichtversicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zwischen dem
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung
und Soziales (MAGS), dieses vertreten durch die Ministerin und den Krankenkassen in
Mecklenburg-Vorpommern“ vom Januar 2016 sollen die Landkreise und kreisfreien Städte
für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern nicht nur monatlich eine Abschlagszahlung für die medizinischen Leistungen von 200 Euro pro Person zahlen. Sie haben auch
einen Ersatz für die bei den Krankenkassen anfallenden Verwaltungskosten zu leisten, in
Höhe von 8 Prozent der Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch von 10 Euro pro angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten.
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Drucksache 6/5199
Im Rahmen einer ersten Bewertung des Entwurfs der Rahmenvereinbarung schätzen die
Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände den Verwaltungsaufwand für das bisherige (alte) Verfahren und für das geplante (neue) Verfahren ein, bei ansonsten gleichen
Rahmenbedingungen. Danach entstanden durch das alte Verfahren den Landkreisen und
kreisfreien Städten Kosten in Höhe von 75.211,09 Euro für das Jahr 2015. Wäre das neue
System angewandt worden, wären Kosten - bei ansonsten gleichen Bedingungen - von mindestens 315.402,17 Euro entstanden, da noch nicht einmal alle Aufwandspositionen berücksichtigt wurden. Speziell die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind in dieser Summe
noch nicht enthalten. Die Kommunen schätzen aber, dass sie, wenn die Rahmenbedingungen
nicht nachgebessert werden, die kommunalen Haushalte in erheblicher Höhe belasten werden.
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