LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 6. Wahlperiode Drucksache 6/5199 24.02.2016 ANTRAG der Fraktion DIE LINKE Zusammenleben mit Flüchtenden gestalten - Festlegungen der „Flüchtlingsgipfel“ schnell, pragmatisch und nachhaltig umsetzen! Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Der Landtag unterstützt die Positionen des Städte- und Gemeindetages e. V., wonach die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge eine besondere Herausforderung für das gesamte Land darstellt, gleichzeitig aber auch eine Chance ist, den Auswirkungen der demografischen Entwicklung aktiv zu begegnen. 2. Der Landtag teilt die Auffassung des Städte- und Gemeindetages e. V., wonach alle Beteiligten noch intensiver zusammenarbeiten müssen sowie schnelle und pragmatische Lösungen erforderlich sind. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die in den „Arbeitshinweisen für die Umsetzung der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge“ des Städte- und Gemeindetages e. V. unterbreiteten Einzelmaßnahmen unverzüglich in ein einheitliches und verbindliches Integrationskonzept für Mecklenburg-Vorpommern zusammenzufassen und umzusetzen. Drucksache 6/5199 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. sich weiterhin für die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber einzusetzen und die „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Nichtversicherungspflichtige“ so zu überarbeiten, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten für die medizinische Versorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes weniger Ausgaben entstehen als vor dem Inkrafttreten dieser Rahmenvereinbarung. Helmut Holter und Fraktion Begründung: Nach Angaben des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2015 insgesamt 18.851 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen Erstantrag auf Asyl gestellt. In den folgenden Monaten werden weitere Asylbewerberinnen und Asylbewerber hinzukommen. Da davon auszugehen ist, dass die meisten von ihnen für eine unbestimmte Zeit bleiben werden, ist es neben einer strukturierten Aufnahme und Unterbringung dringend erforderlich, eine schnellstmögliche Integration einzuleiten. Der Städte- und Gemeindetag hat in seinen „Arbeitshinweisen für die Umsetzung der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge“ (vgl. Der Überblick Heft 11/2015, S. 584 ff) umfassend die Herausforderungen und Lösungsansätze dargestellt, die es nun mit geeigneten Maßnahmen zu unterlegen gilt. Hierfür sollen die Einzelmaßnahmen zur Unterbringung und Integration unverzüglich in ein einheitliches und verbindliches Integrationskonzept für Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst und schnellstmöglich umgesetzt werden. Bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration von Geflüchteten handelt es sich um eine „Sonderaufgabe“. Darauf haben sich Land, Kreise und Gemeinden auf dem „Flüchtlingsgipfel“ am 22. Februar 2016 verständigt. Eine Konsequenz dieser Erkenntnis muss sein, dass das Land eine Sonderfinanzierung bereitstellt, mit der die erforderlichen Aufgaben in den Kommunen bewältigt werden können und müssen. Auch der Bund muss stärker in die Pflicht genommen werden. Nach dem Entwurf der „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Nichtversicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales (MAGS), dieses vertreten durch die Ministerin und den Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom Januar 2016 sollen die Landkreise und kreisfreien Städte für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern nicht nur monatlich eine Abschlagszahlung für die medizinischen Leistungen von 200 Euro pro Person zahlen. Sie haben auch einen Ersatz für die bei den Krankenkassen anfallenden Verwaltungskosten zu leisten, in Höhe von 8 Prozent der Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch von 10 Euro pro angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5199 Im Rahmen einer ersten Bewertung des Entwurfs der Rahmenvereinbarung schätzen die Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände den Verwaltungsaufwand für das bisherige (alte) Verfahren und für das geplante (neue) Verfahren ein, bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen. Danach entstanden durch das alte Verfahren den Landkreisen und kreisfreien Städten Kosten in Höhe von 75.211,09 Euro für das Jahr 2015. Wäre das neue System angewandt worden, wären Kosten - bei ansonsten gleichen Bedingungen - von mindestens 315.402,17 Euro entstanden, da noch nicht einmal alle Aufwandspositionen berücksichtigt wurden. Speziell die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind in dieser Summe noch nicht enthalten. Die Kommunen schätzen aber, dass sie, wenn die Rahmenbedingungen nicht nachgebessert werden, die kommunalen Haushalte in erheblicher Höhe belasten werden. 3
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