Inhaltsprotokoll - Abgeordnetenhaus von Berlin

17. Wahlperiode
Plenar- und Ausschussdienst
Öffentliche Sitzung
Inhaltsprotokoll
Ausschuss für Verfassungsund Rechtsangelegenheiten,
Verbraucherschutz, Geschäftsordnung
63. Sitzung
4. November 2015
Beginn:
Schluss:
Vorsitz:
15.35 Uhr
18.04 Uhr
Cornelia Seibeld (CDU)
Vor Eintritt in die Tagesordnung
Siehe Beschlussprotokoll.
Punkt 1 der Tagesordnung
Aktuelle Viertelstunde
Vorsitzende Cornelia Seibeld trägt die Frage der Fraktion Die Linke vor:
Richterbesoldung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Bricht der Justizsenator die Vereinbarung mit dem Richterbund bezüglich des Ruhenlassens von
Widerspruchsverfahren?
Dr. Klaus Lederer (LINKE) legt dar, in einem Schreiben des Richterbundes vom 1. November auch an den Justizsenator werde die These aufgestellt, dass die ursprüngliche Mustervereinbarung zwischen Richterbund und Senatsjustizverwaltung, Widersprüche bis zum Abschluss entsprechender Musterklagen nicht zu bescheiden, durch die Kammergerichtspräsidenten gebrochen worden sei, indem Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung bis
2013/2014 beschieden worden seien. Was habe es damit auf sich?
Senator Thomas Heilmann (SenJustV) verweist einleitend auf die komplizierte Rechtslage.
Es gebe zwei zu trennende Sachverhalte, aus denen dieses Missverständnis, die Vereinbarung
sei aufgekündigt worden, entstanden sei. Unabhängig von der Höhe der Alimentierung – es
gebe dabei wiederum zwei Rechtsfragen, zum einen, ob die Erfahrungsstufen richtig seien
und zum anderen die allgemeine Besoldung betreffend – habe es in etwa 30 Fällen Überzah-
Redaktion: Carola Reitis, Tel. 2325-1464 bzw. quer 99407-1464
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lungen durch falsche Berechnungen gegeben. Daraufhin seien Rückzahlungsbescheide an
Richter ergangen. Dagegen hätten einige Richter Widerspruch erhoben und in diesen Widersprüchen geltend gemacht, sie seien schon deswegen nicht überbezahlt, weil sie ohnehin europarechtswidrig zu niedrig besoldet seien. Darüber habe das Kammergericht überwiegend
ablehnend entschieden. Die europarechtliche Frage sei dahingehend beschieden worden, dass
die Grundbesoldung für rechtmäßig angesehen werde. Als die Vereinbarung mit dem Richterbund geschlossen worden sei, sei davon ausgegangen worden, dass es einen Musterprozess
geben werde, der die Rechtsfrage kläre, ob es verfassungswidrig sei oder nicht. In dem Berliner Verfahren habe sich nun ergeben, dass der EuGH dies für nicht europarechtswidrig halte.
Parallel habe in dem Verfahren von Sachsen-Anhalt das Verfassungsgericht gesagt, dass die
dortigen Richter verfassungswidrig alimentiert würden. Zu der Frage zu dem Musterverfahren
gebe es noch keine Handhabe, auch, weil die Innenverwaltung zu der generellen Frage noch
nicht abschließend befunden habe. Insofern könne er zum jetzigen Zeitpunkt die Nachfragen
zwar nachvollziehen, müsse aber den Eindruck, die Vereinbarung sei einseitig aufgekündigt
worden, zurückweisen.
Dr. Klaus Lederer (LINKE) stellt die Frage, wie nun damit umgegangen werde.
Senator Thomas Heilmann (SenJustV) erklärt, dass am morgigen Tag eine Zusammenkunft
mit dem Richterbund sowie der Vereinigung der Staatsanwälte und des Hauptrichterrats erfolgen werde. Er erwarte aber nicht, dass gleich eine Lösung gefunden werde. Ziel seines
Hauses sei ein geordnetes Verfahren.
Dr. Klaus Lederer (LINKE) bittet um Information, sobald eine Lösung gefunden worden sei,
um nicht wiederholt nachfragen zu müssen.
Senator Thomas Heilmann (SenJustV) sagt dies zu. Er werde über wesentliche Neuigkeiten
informieren. Eine finale Lösung noch in diesem Jahr sei nicht zu erwarten.
Dirk Behrendt (GRÜNE) führt aus, dass seit Monaten eine bundesweite Debatte über rassistische Hetze in erheblichem Umfang bei Facebook geführt werde. Der Bundesjustizminister
habe sich der Thematik angenommen und sich mit Facebook zusammengesetzt. Wie sehe es
in Berlin mit der Strafverfolgung aus? Sei Berlin bzw. seien die Länder in die Initiativen des
Bundesjustizministers eingebunden?
Senator Thomas Heilmann (SenJustV) antwortet, dass strafrechtlich vorgegangen werde.
Ein Beschuldigter aus Marzahn sei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung
verurteilt worden. Er teile die Sorge, dass mit Hasspotenzial umgegangen werde und die
Maßnahmen allein nicht abschreckend genug wirkten und sehe mit großer Sorge die Vorkommnisse in den sozialen Netzwerken. Das Bundesland Hamburg versuche, mit Facebook
auch staatsanwaltschaftlich zurechtzukommen. Berlin plane, dies im Rahmen der Justizministerkonferenz in der nächsten Woche mit dem Bundesjustizminister zu besprechen, habe aber
keinen eigenen Dialog mit Facebook aufgesetzt, weil diese sich auch räumlich in Hamburg
befänden und eben dieses schon der Bundesjustizminister übernähme.
Dirk Behrendt (GRÜNE) erwidert, dass Facebook zwar in Hamburg säße. Nicht in jedem
Ermittlungsverfahren, in dem sich ein Täter des Tatmittels Facebook bediene, sei die Zuständigkeit von Hamburg begründet. Gebe es im Bereich der Berliner Staatsanwaltschaft Mitar- rei -
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beiter, die regelmäßig scannten, was dort geschehe oder werde nur auf Hinweise agiert? Wie
sei die Zuständigkeit für Volksverhetzungen zwischen den Bundesländern geregelt?
Senator Thomas Heilmann (SenJustV) klärt auf, die Staatsanwaltschaft Hamburg habe gegen Facebook wegen Beihilfe ermittelt. Letzteres liege in Hamburg. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe eine Spezialabteilung, 231. Ein systematisches Scannen von Facebook finde
nach seiner Information nicht statt; dafür fehle auch die Rechtsgrundlage. Insofern sei die
Abteilung auf Hinweise aus der Polizei, Zufallshinweise und Sonstiges angewiesen. Es werde
jedoch in vollem Umfang ermittelt. Vertiefte Informationen müsste er gegebenenfalls nachliefern.
Der Ausschuss schließt die Behandlung der Aktuellen Viertelstunde ab.
Punkt 2 der Tagesordnung
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 17/2442
Gesetz zur Weiterentwicklung des
Berliner Justizvollzugs
0258
Recht
Hierzu: Anhörung
Siehe Wortprotokoll
Punkt 3 der Tagesordnung
Verschiedenes
Siehe Beschlussprotokoll.
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