17. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Öffentliche Sitzung Inhaltsprotokoll Ausschuss für Verfassungsund Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung 63. Sitzung 4. November 2015 Beginn: Schluss: Vorsitz: 15.35 Uhr 18.04 Uhr Cornelia Seibeld (CDU) Vor Eintritt in die Tagesordnung Siehe Beschlussprotokoll. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Vorsitzende Cornelia Seibeld trägt die Frage der Fraktion Die Linke vor: Richterbesoldung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Bricht der Justizsenator die Vereinbarung mit dem Richterbund bezüglich des Ruhenlassens von Widerspruchsverfahren? Dr. Klaus Lederer (LINKE) legt dar, in einem Schreiben des Richterbundes vom 1. November auch an den Justizsenator werde die These aufgestellt, dass die ursprüngliche Mustervereinbarung zwischen Richterbund und Senatsjustizverwaltung, Widersprüche bis zum Abschluss entsprechender Musterklagen nicht zu bescheiden, durch die Kammergerichtspräsidenten gebrochen worden sei, indem Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung bis 2013/2014 beschieden worden seien. Was habe es damit auf sich? Senator Thomas Heilmann (SenJustV) verweist einleitend auf die komplizierte Rechtslage. Es gebe zwei zu trennende Sachverhalte, aus denen dieses Missverständnis, die Vereinbarung sei aufgekündigt worden, entstanden sei. Unabhängig von der Höhe der Alimentierung – es gebe dabei wiederum zwei Rechtsfragen, zum einen, ob die Erfahrungsstufen richtig seien und zum anderen die allgemeine Besoldung betreffend – habe es in etwa 30 Fällen Überzah- Redaktion: Carola Reitis, Tel. 2325-1464 bzw. quer 99407-1464 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Inhaltsprotokoll Recht 17/63 4. November 2015 lungen durch falsche Berechnungen gegeben. Daraufhin seien Rückzahlungsbescheide an Richter ergangen. Dagegen hätten einige Richter Widerspruch erhoben und in diesen Widersprüchen geltend gemacht, sie seien schon deswegen nicht überbezahlt, weil sie ohnehin europarechtswidrig zu niedrig besoldet seien. Darüber habe das Kammergericht überwiegend ablehnend entschieden. Die europarechtliche Frage sei dahingehend beschieden worden, dass die Grundbesoldung für rechtmäßig angesehen werde. Als die Vereinbarung mit dem Richterbund geschlossen worden sei, sei davon ausgegangen worden, dass es einen Musterprozess geben werde, der die Rechtsfrage kläre, ob es verfassungswidrig sei oder nicht. In dem Berliner Verfahren habe sich nun ergeben, dass der EuGH dies für nicht europarechtswidrig halte. Parallel habe in dem Verfahren von Sachsen-Anhalt das Verfassungsgericht gesagt, dass die dortigen Richter verfassungswidrig alimentiert würden. Zu der Frage zu dem Musterverfahren gebe es noch keine Handhabe, auch, weil die Innenverwaltung zu der generellen Frage noch nicht abschließend befunden habe. Insofern könne er zum jetzigen Zeitpunkt die Nachfragen zwar nachvollziehen, müsse aber den Eindruck, die Vereinbarung sei einseitig aufgekündigt worden, zurückweisen. Dr. Klaus Lederer (LINKE) stellt die Frage, wie nun damit umgegangen werde. Senator Thomas Heilmann (SenJustV) erklärt, dass am morgigen Tag eine Zusammenkunft mit dem Richterbund sowie der Vereinigung der Staatsanwälte und des Hauptrichterrats erfolgen werde. Er erwarte aber nicht, dass gleich eine Lösung gefunden werde. Ziel seines Hauses sei ein geordnetes Verfahren. Dr. Klaus Lederer (LINKE) bittet um Information, sobald eine Lösung gefunden worden sei, um nicht wiederholt nachfragen zu müssen. Senator Thomas Heilmann (SenJustV) sagt dies zu. Er werde über wesentliche Neuigkeiten informieren. Eine finale Lösung noch in diesem Jahr sei nicht zu erwarten. Dirk Behrendt (GRÜNE) führt aus, dass seit Monaten eine bundesweite Debatte über rassistische Hetze in erheblichem Umfang bei Facebook geführt werde. Der Bundesjustizminister habe sich der Thematik angenommen und sich mit Facebook zusammengesetzt. Wie sehe es in Berlin mit der Strafverfolgung aus? Sei Berlin bzw. seien die Länder in die Initiativen des Bundesjustizministers eingebunden? Senator Thomas Heilmann (SenJustV) antwortet, dass strafrechtlich vorgegangen werde. Ein Beschuldigter aus Marzahn sei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er teile die Sorge, dass mit Hasspotenzial umgegangen werde und die Maßnahmen allein nicht abschreckend genug wirkten und sehe mit großer Sorge die Vorkommnisse in den sozialen Netzwerken. Das Bundesland Hamburg versuche, mit Facebook auch staatsanwaltschaftlich zurechtzukommen. Berlin plane, dies im Rahmen der Justizministerkonferenz in der nächsten Woche mit dem Bundesjustizminister zu besprechen, habe aber keinen eigenen Dialog mit Facebook aufgesetzt, weil diese sich auch räumlich in Hamburg befänden und eben dieses schon der Bundesjustizminister übernähme. Dirk Behrendt (GRÜNE) erwidert, dass Facebook zwar in Hamburg säße. Nicht in jedem Ermittlungsverfahren, in dem sich ein Täter des Tatmittels Facebook bediene, sei die Zuständigkeit von Hamburg begründet. Gebe es im Bereich der Berliner Staatsanwaltschaft Mitar- rei - Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 3 Inhaltsprotokoll Recht 17/63 4. November 2015 beiter, die regelmäßig scannten, was dort geschehe oder werde nur auf Hinweise agiert? Wie sei die Zuständigkeit für Volksverhetzungen zwischen den Bundesländern geregelt? Senator Thomas Heilmann (SenJustV) klärt auf, die Staatsanwaltschaft Hamburg habe gegen Facebook wegen Beihilfe ermittelt. Letzteres liege in Hamburg. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe eine Spezialabteilung, 231. Ein systematisches Scannen von Facebook finde nach seiner Information nicht statt; dafür fehle auch die Rechtsgrundlage. Insofern sei die Abteilung auf Hinweise aus der Polizei, Zufallshinweise und Sonstiges angewiesen. Es werde jedoch in vollem Umfang ermittelt. Vertiefte Informationen müsste er gegebenenfalls nachliefern. Der Ausschuss schließt die Behandlung der Aktuellen Viertelstunde ab. Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2442 Gesetz zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs 0258 Recht Hierzu: Anhörung Siehe Wortprotokoll Punkt 3 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. - rei -
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