Ausschreibung 2016 startet der „Transfer International“, als Nachfolgeprojekt des bisherigen dreijährigen, damals allein auf die Bildenden Künste und auf Museen bzw. Kunsthallen bezogenen „Transfers“. Das neue, jetzt interdisziplinäre Kooperationsprogramm „Transfer International“ wird ebenfalls bis zu drei Jahre, mindestens aber 2016 und 2017 umfassen. Ein Beirat aus Expert*innen sowie Vertretern des Kulturministeriums NRW, des Goethe Instituts und natürlich des NRW KULTURsekretariats (NRWKS) hat Belgien und die Niederlande als Partnerländer vorgeschlagen. Dem ist die Vollversammlung des NRWKS gefolgt, inklusive der Einbeziehung Luxemburgs. Gemeinsam wurden zwei Schwerpunkte festgelegt, auf die sich die Kooperationen und also auch die Bewerbungen wesentlich beziehen müssen: Digitale Kultur und Interkultur/ Einwanderungskulturen. Dies entspricht den beiden Schwerpunkten der KultursekretariatsArbeit für die kommenden Jahre, so wie sie 2014 beschlossen worden sind. Mit einer ersten Ausschreibung wenden wir uns an Künstler*innen, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in unseren Mitgliedsstädten. Sie werden gebeten, sich mit Kooperationsprojekten zu bewerben, die ab 2016 in Verbindung mit Institutionen in den Mitgliedsstädten des NRWKS einerseits und andererseits mit Künstler*innen, Kulturschaffenden und Institutionen in den Partnerländern stattfinden sollen. Bewerbungen mit den Schwerpunkten Digitale Kultur oder Einwanderungskulturen/Interkultur können sowohl von Künstler*innen als auch von Kulturinstitutionen ausgehen, die eine Kooperation mit Kulturschaffenden und/oder Institutionen in den Partnerländern planen. Bewerbungen müssen den Nachweis der finanziellen Beteiligung einer Kulturinstitution (Theater, Museum, Kunstverein, Produktionshaus, Soziokulturelles Zentrum u.a.m.) und/oder eines öffentlichen Förderers (Stiftung, Kulturamt/-büro etc.) in NRW enthalten. Neben einer ausführlichen Projektbeschreibung und einem vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan sollen die Bewerbungen auch weiterführende Angaben zu den beteiligten Künstler*innen bzw. Kulturschaffenden enthalten. Eigenanteile sind grundsätzlich erforderlich. Über die Bewerbungen wird eine Jury entscheiden, der wieder Expert*innen sowie die Vertreter des Kulturministeriums NRW, des Goethe-Instituts und des NRWKS angehören. Die Entscheidungen werden voraussichtlich spätestens Ende Mai 2016 bekanntgegeben. Es handelt sich um die erste Ausschreibung mit Frist 29. Februar 2016. Voraussichtlich wird noch 2016 eine weitere Ausschreibung folgen. Die Fördermittel betragen für 2016 zunächst 75.000 Euro, weitere Mittel werden eingeworben. Bewerbungen werden bis zum 29.02.2016 per Mail bitte an [email protected] gerichtet. Wuppertal, im Dezember 2015
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