Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 1179 Drucksache 6/ 15.10.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Fünf-Punkte-Programm des Thüringer Innenministers Die Kleine Anfrage 523 vom 11. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 24. August 2015 stellte Innenminister Dr. Poppenhäger im Rahmen des Sonderplenums zum Thema "Perspektiven der Asyl- und Flüchtlingspolitik im Freistaat Thüringen" ein Fünf-Punkte-Programm mit Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Asylbewerbern in Thüringen vor. Minister Dr. Poppenhäger gab dazu bekannt, dass er dieses Fünf-Punkte-Programm in seinem Hause prüfen lasse. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lange wird die Prüfung des Fünf-Punkte-Programms dauern? 2. Wann wird das Fünf-Punkte-Programm voraussichtlich in Kraft treten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Sonderplenum des Thüringer Landtags am 24. August 2015 zum Thema: "Perspektiven der Asyl- und Flüchtlingspolitik im Freistaat Thüringen" wurde ein 5-Punkte-Programm zum Schutz von Asylbewerbern im Freistaat Thüringen vorgestellt. Damit reagiert das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf die ansteigende Zahl von eintreffenden Asylbewerbern und Flüchtlingen im Freistaat Thüringen und die damit einhergehende Dynamisierung der polizeilichen Lage. Das 5-Punkte-Programm spricht erkannte Themenfelder an: 1. Rahmenbefehl (der Landespolizeidirektion) im Zusammenhang mit Ereignissen in/an Gemeinschaftsunterkünften, Landesaufnahmestellen und sonstigen Unterkünften von Flüchtlingen oder Asylsuchenden (RB Asyl) 2. Spezifisches Personal- und Kräftemanagement 3. Erweiterung des Schutzes von Thüringer Polizeibeamten 4. Erweiterung der interkulturellen Kompetenz Thüringer Polizeibeamter 5. Ermittlung- und Beweissicherung Druck: Thüringer Landtag, 26. Oktober 2015 Drucksache 6/ 1179 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die nachgeordneten Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei sind mit der Analyse der benannten Schwerpunkte und der Umsetzung geeigneter Maßnahmen beauftragt. Die Landespolizeidirektion (LPD) hat zur Prüfung und Steuerung einen Koordinierungsstab aufgerufen. Zu 2.: Mit der Verkündung am 24. August 2015 wurde das 5-Punkte-Programm in Kraft gesetzt. Der Zeitpunkt für die vollständige Umsetzung aller notwendigen Einzelmaßnahmen kann gegenwärtig nicht abgesehen werden. Dr. Poppenhäger Minister 2
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