Sonderbeilage exklusiv IM WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER MEHRWERT. JETZT. FÜR SPÄTER. Wie Thomas Sykora, Ex-Slalom-Ass, seinen Fokus auf Zielerreichung und Risikoabwägung im Leistungssport nun bei VERO einsetzt. Die Talente der Zukunft schon heute entdecken: www.ayudarum.com mehrwert | jetzt für später EDITORIAL VERO Dialogforum Cyber Crime: Bewertung des Risikofaktors Internetkriminalität in Österreich Manfred Reinalter, Geschäftsführer VERO Betriebliche Vorsorge GmbH Betriebliche Altersvorsorge heißt Jetzt. Für später. Ich stelle jetzt die Weichen für Morgen. Das bedeutet aber auch: Ich muss glauben, glauben an Morgen, an die Zukunft. Als Unternehmer und Berater von Unternehmen ist dieser Glaube unverzichtbar und Grundlage für unser Denken und Handeln. Wer nicht an Morgen glaubt, braucht definitiv auch keine betriebliche Altersvorsorge. Bindung an ein Unternehmen beispielsweise, entsteht emotional durch Wertschätzung und Anerkennung. Mitarbeiter müssen das Gefühl haben, dass ihr Arbeitgeber mit dazu beiträgt, Risiken abzusichern. Sozial verantwortliche Unternehmen haben betriebliche Vorsorgemodelle. Wir von VERO glauben daran. Wir wissen aber auch, dass wir schon heute die Entscheidungen treffen müssen für Morgen. Jetzt für später heißt daher unsere Devise. In dieser exklusiven Sonderausgabe im Wirtschaftstreuhänder haben wir für Sie aktuelle Themen zusammengefasst, die Ihnen JETZT einen guten Überblick verschaffen, was Ihnen und Ihren Mitarbeitern MORGEN nachhaltig einen Mehrwert bringen wird. Ihr Manfred Reinalter 2 Österreich hat eines der strengsten Datenschutzgesetze in Europa. Dennoch gibt es bereits eine hohe Anzahl an Schadensfällen durch Internetkriminalität. Laut Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2014 insgesamt 8.966 Fälle zur Anzeige gebracht. Die Dunkelziffer ist laut Experten sehr hoch einzuschätzen. VERO lud am 19. Oktober zur einem hochkarätig besetzen Cyber Crime Dialogforum in Wien. General Franz Lang, Direktor des Bundeskriminalamtes, gab als Keynote Speaker einen Status quo zur Internetkriminalität in Österreich. „Die Täter nutzen ihren Vorteil vollkommen anonym, weltweit, rund um die Uhr und vom Wohnzimmer aus zuschlagen zu können“, so Lang. Die adäquate Sicherung der digitalen Eingangstür ist daher ebenso wichtig, wie die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch die Polizei hat sich organisatorisch und inhaltlich darauf eingestellt. Umfangreiche Präventionsmaßnahmen, Kooperationen mit Wirtschaft und Wissenschaft, internationale Zusammenarbeit und neue Ermittlungseinheiten sind unsere Antworten.“ "Das Österreichische Bundesheer verfügt über langjähriges fachspezifisches Know-how, wirkt im gesamtstaatlichen CERT-Verbund mit und verteidigt Österreich auch im Cyberraum. Im Rahmen der Wehrdienstreform trägt das Österreichische Bundesheer zur Bewusstseinsbildung über Cyber-Bedrohungen bei und nutzt besonders begabte Wehrpflichtige", betonte Generalleutnant Mag. Franz Leitgeb, Leiter der Sektion II im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Thomas Masicek, Head of Security Management T-Systems Österreich, ergänzte aus IT-Sicht: „Cyber-Crime ist eine reelle Gefahr für Unternehmen! VERO SONDERBEILAGE 2015 Hinter Angriffen stehen meist professionelle Organisationen, die mit ausreichendem Know-how, technischen Ressourcen und finanziellen Mitteln ausgestattet sind. IT-Security muss integraler Bestandteil der IT-Landschaft werden, um Risiken, die durch Cyber-Angriffe bestehen, so gering wie möglich zu halten und auch transparent zu machen." Mag. Sascha Verovnik, Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte, gab Einblick aus rechtlicher Sicht: „Unternehmen speichern und verarbeiten heutzutage eine Vielzahl von personenbezogenen Daten. Es zählt zu den datenschutzrechtlichen Aufgaben des Unternehmens für eine ausreichende Datensicherheit Sorge zu tragen. Kommt das Unternehmen diesen Pflichten nicht nach und werden im Rahmen eines Hackerangriffs Daten „geklaut“, kann dies zu Schadensersatzansprüchen der Betroffenen sowie zu Verwaltungsstrafen für das Unternehmen führen“, erklärte der Experte. Auf EU-Ebene ist eine Datenschutzreform geplant, die vor allem im Bereich Sanktionen erhebliche Verschärfungen mit sich bringen soll.“ Mag. Wolfgang Fitsch, Vorstand der VERO Management AG strich hervor: „Was den wenigsten Unternehmen insbesondere im KMU-Segment, aber auch im öffentlichen Bereich bewusst ist: Die Geschäftsführung ist im Fall eines Hackerangriffs oder einer IT-Sicherheitslücke voll haftbar. Die Haftungsrisiken, die sich durch unzureichende Absicherung im Schadensfall ergeben können, werden in der Unternehmenspraxis häufig unterschätzt. In Österreich sind derzeit nur etwa 5% der Unternehmen gegen CyberAttacken versichert.“ Unterlagen zum Dialogforum sind erhältlich bei Judith Deutsch per E-Mail unter: [email protected] oder telefonisch unter: +43 (1) 877 84 48 1020 VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER mehrwert | jetzt für später Thomas Sykora: Brücke zwischen Hochleistungssport und Vorsorge dachte ich sehr intensiv an meine Zukunft. Viele Fragen gingen mir durch den Kopf: Welchen Weg schlage ich ein? Bis wann wird mir das Geld reichen? Was wird mit meiner Pension? Thomas Sykora, Ex-Slalom Weltcupsieger und ORF Co-Kommentator; seit Juni 2013 im Management von VERO ergänzt er das Team perfekt. Schon als kleiner Bub, der in einem Skigebiet aufgewachsen ist, hatte ich den großen Traum, Skirennläufer zu werden. Mein ganzes Leben drehte sich damals um diesen Sport. Sowohl im Winter als auch im Sommer spielte ich meine großen Vorbilder wie Ingemar Stenmark, Franz Klammer, Gustav Thöni und viele andere nach. Um meinen Wunsch umzusetzen, schlüpfte ich in die Rolle der besten Läufer jener Zeit und veranstaltete im Winter richtige Rennen: Ich hatte Torläufe, Bäume oder andere Hindernisse als Richtungsstangen, aber auch meine Stoppuhr und einen Block trug ich immer bei mir, um die gefahrenen Zeiten zu dokumentieren. Meist bestritt ich die Rennen ohne Stöcke, denn ich hatte ja die Stoppuhr in der Hand, um meine neuesten Zeit zu messen. In meiner Phantasie jubelten Zuseher und das Fernsehen war da, um die Rennen festzuhalten – genau so, wie es bei Weltcupveranstaltungen üblich ist. Im Sommer spielte ich das alles mit Rollschuhen nach, wobei als Torlaufstangen Matchboxautos dienten. Geprägt von Leidenschaft und Wille für diesen Sport waren viele andere Dinge in meinem Leben nebensächlich: Angefangen von der Schule bis zur Vorsorge, oder dem Gedanken eine Versicherung VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER abzuschließen. Was sollte denn schiefgehen? Mit jedem Jahr, das ich älter wurde, steigerten sich meine Leistungen, bis ich schließlich über zwei Jahre die Nummer 1 im Slalomweltcup war. An meiner Einstellung und an meinem Fokus änderte sich aber nichts, denn ausschließlich der Skisport war mir wichtig. Gedanken an Vorsorge hatte ich gar nicht, denn die meisten Sportler denken nicht an das Ende ihrer Karriere. Erst am 6. Jänner 1999 änderte sich vieles: An diesem Tag erlitt ich eine schwere Knieverletzung, die mich zwang, mich von meinen Träumen im Skirennsport zu verabschieden. Als unumstrittene Nummer 1 im Slalomsport zu dieser Zeit riss meine Patellasehne, wodurch ich 12 Operationen am linken Knie überstehen musste, um wieder auf die Skipisten zurückzukehren. Glücklicherweise hatte ich eine gute Beratung und eine tolle Zusatzversicherung, wodurch ich die besten Ärzte und Rehabilitationen auswählen konnte. Dies wäre ansonsten nicht zu finanzieren gewesen. Ich war zwar nie mehr in der Lage, Rennen zu gewinnen, konnte so aber sichergehen, ein schmerzfreies Leben zu führen und weiterhin uneingeschränkt Sport zu betreiben. Während meiner Zeit im Krankenbett, Bei mir war eine große Portion Glück dabei: Die Chance, den Slalom von Wengen bei ORF Sport am Sonntag zu analysieren, verschaffte mir die Möglichkeit in Zukunft die Weltcuprennen als Experte des österreichischen Rundfunks zu begleiten. Die finanzielle Einnahmequelle war einigermaßen gesichert, was wesentliche Sorgen minimierte. Mein Fokus wurde durch diese schweren Zeiten jedenfalls breiter. Gerade zu dieser Zeit ergab sich eine neue berufliche Chance, die ich annahm, wissend, dass ich mir dadurch für meine Pension ein Standbein geschaffen hatte: Ich wurde Testimonial in der Versicherungsbranche und warb für eine Lebensvorsorge. Durch diese Sicherheiten schuf ich mir die Freiheit, meinen Fokus voll und ganz auf neue spannende Aufgaben zu richten. Meine klare Entscheidung für VERO 2013 entschied ich, in das Management von VERO einzusteigen, einem der führenden österreichischen Versicherungsmaklerunternehmen und klare Nummer 1 in der Betrieblichen Altersvorsorge. Die Arbeit bei VERO kombiniert das, was mich auch im Spitzensport motiviert hatte: Zielerreichung, Sicherheitsbewusstsein und Risikoabwägung. Mein Ziel ist es, den Erfolgskurs von VERO auch in Zukunft weiter auszubauen und nachhaltige Beratung anzubieten. Aus meiner persönlichen Geschichte weiß ich, wie wichtig Vorsorge für jeden Einzelnen ist und welche Wertigkeit Sicherheit für die meisten Menschen hat. Als 5-facher Familienvater ist mir bewusst, dass Absicherungen im Leben dazu beitragen, befreiter und sorgenfrei in die Zukunft schauen zu können. VERO SONDERBEILAGE 2015 3 mehrwert | jetzt für später Rezeptlos wider den Mangel an Fachkräften? Wäre man Arzt, müsste man sich über den gesundheitlichen Zustand der Wirtschaft, die an – bereits seit langer Zeit diagnostiziertem – Fachkräftemangel leidet, Sorgen machen. Welches Rezept stellte man dem Patienten aus? Was linderte den Schmerz? Wie ginge man vor allem gegen die Symptome vor? Als Unternehmer bzw. für den Personalverantwortlichen stellen sich diese Fragen in einem anderen Zusammenhang. Wie kann es gelingen, gute Mitarbeiter so im Unternehmen zu integrieren bzw. an das Unternehmen zu binden, dass sich die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko eines frühzeitigen Ausscheidens oder Abwerbens durch den Mitbewerb, möglichst gering hält? Dafür gibt es kein Patentrezept! Die „Wechselbereitschaft“ von Mitarbeitern nach Präferenzen, hat - neben der Immanenz sich unterbezahlt zu fühlen folgende Gründe: Gefühl, dass Leistungen nicht anerkannt werden, fehlende Wertschätzung, schlechtes Arbeitsklima oder fehlende Aus- oder Fortbildung. Dies zeigt sehr klar, dass man als Arbeitgeber die finanziellen Aspekte in der Zusammenarbeit jedenfalls von der wechselseitigen sozialen Verantwortung trennen sollte. 4 Auf der finanziellen Ebene hat sich bei vielen Unternehmen, die sich als attraktive Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Fachkräfte positionieren, im Rahmen des „Vorsorgemanagements“ das mittlerweile institutionalisierte Instrument der betrieblichen Altersvorsorge etabliert. Im Wettbewerb um die besten Köpfe zählen heute mehr Faktoren als Bezahlung und Aufstiegsmöglichkeiten. Auch Familienfreundlichkeit, flexible Arbeitszeiten und betriebliche Vorsorgemodelle werden heute bei der Jobauswahl stärker hinterfragt. Mitarbeiter wollen das Gefühl haben, dass ihr Arbeitgeber mit dazu beiträgt, Risiken abzusichern. 7 Milliarden Euro zu einer der beliebtesten Formen der Vorsorge entwickelt. Als zukunftsorientiertes ergänzendes Instrument zur staatlichen Pension, bietet die betriebliche Vorsorge auch ideale Möglichkeiten, die Verbindung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter, in unterschiedlichen Ausprägungen zu intensivieren und langfristig -sowohl inhaltlich als auch vom Umfang- autonom zu gestalten. So kann sich der finanzielle Beitrag des Unternehmens beispielsweise in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzugehörigkeit gestalten und sukzessive im Laufe der Jahre entsprechend erhöht werden. Dabei geht es vor allem darum, den in der Erwerbstätigkeit geschaffenen Lebensstandard auch in der Pension aufrechterhalten zu können und die finanziellen Möglichkeiten und Handlungsspielräume zu optimieren. Dies vor dem Hintergrund stetig steigender Lebenserwartung, rückläufiger Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung in Folge sinkender Geburtenraten, sowie letzten Endes auch zunehmend länger werdender Ausbildungszeiten. Eine Vereinbarung über ein betriebliches Vorsorgemodell führt nicht nur zu einer verbesserten finanziellen Absicherung der Mitarbeiter. Sie ist auch Ausdruck von Wertschätzung und sozialem Verständnis weit über die Dauer der Zusammenarbeit und des Arbeitsverhältnisses hinaus. In diesem Zusammenhang hat sich in den letzten Jahren der Begriff „Corporate Social Responsibility“ (CSR) – übersetzt: „unternehmerische Gesellschaftsverantwortung“ – zu einem Lösungsansatz verdichtet und etabliert. Betriebliche Altersvorsorge als Instrument der Personalstrategie Das Modell der betrieblichen Altersvorsorge allein auf seine begriffliche Definition (Anm.: betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt“) zu reduzieren, würde dessen Vorzügen nicht gerecht werden. Die Bereitschaft, von Unternehmensseite gesellschaftliche bzw. soziale Verantwortung zu übernehmen, setzt bei den dafür verantwortlichen Führungskräften neben Empathie und Charisma, Integrität, Loyalität und anerkennende Wertschätzung voraus. Man erwartet sich als Arbeitnehmer keinen „Kuschelkurs“, sondern vielmehr die Möglichkeit der gemeinsamen Entwicklung ansprechender, fordernder und nachvollziehbarer Visionen. Die privat vereinbarte und zugesagte, betriebliche Altersvorsorge stellt eine durchaus attraktive und sinnvolle Vorsorgeform dar, bei der Geld für die Mitarbeiter angespart wird und darüber hinaus steuerliche Vorteile genutzt werden können. In Österreich hat sich diese Form der privaten Altersvorsorge mit über 1,6 Millionen abgeschlossenen Verträgen und einem Vermögen von mehr als VERO SONDERBEILAGE 2015 Bei Mitarbeitern fördern solche finanziellen Anreize die Bereitschaft sich mit den Interessen des Arbeitgebers zu identifizieren, das erworbene Wissen eigenverantwortlich einzubringen und damit einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu leisten. Gerade dieser Umgang gegenseitigen Respekts und Einfühlungsvermögens führt zu einer beiderseits gelebten, gesellschaftlich-sozialen Verantwortung und zu einer nachhaltigen Bindung. Betriebliche Vorsorgemodelle sind damit letztlich ein probates Rezept gegen hohe Fluktuation bzw. den Verlust von wertvollen Fachkräften und Experten. Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich keinesfalls um ein „Massenprodukt“; es ist eine komplexe Materie und bedarf Beratung und einer durch zahlreiche Parameter bedingten, maßgeschneiderten Individuallösung. VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER mehrwert | jetzt für später Warum Mitarbeiterbindung so wichtig ist und was Fluktuation kostet Das Thema Fachkräftemangel ist in Österreich seit Jahren in aller Munde. Aus verschiedenen Gründen tun sich viele Firmen/Branchen zusehends schwer, entsprechend qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter zu finden. Die Suche ist oft sehr zeit- und auch kostenaufwendig, beschäftigt neben der betroffenen Abteilung und der eigenen Personalabteilung auch den einen oder anderen Berater. Fakt ist, dass viele Aktivitäten rund um das Thema Fachkräftemangel auf die zukünftigen Mitarbeiter eines Unternehmens ausgerichtet sind: Ein tolles Employer-Branding-Konzept, die Positionierung als interessanter und attraktiver Arbeitgeber, ein möglichst professioneller Recruiting-Prozess. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, aktiv zu werden. Mitarbeiterbindung ist in diesem Zusammenhang natürlich auch ein immens wichtiges Thema ist. Ein strategisch aufgesetztes und strukturiertes MitarbeiterBindungsprogramm haben nur wenige Unternehmen implementiert. Und hier stellt sich dann die spannende Frage – warum ist das so? Mitarbeiterbindung – Lücke in der Personalstrategie? Den meisten Unternehmen ist gar nicht bewusst, welche Kosten tatsächlich mit Fluktuation verbunden sind. Auf das Personalbudget hat eine entsprechende Nachbesetzung meist wenig Einfluss. Wenn man keinen Personalberater beauftragt, sind auch die sonstigen Kosten überschaubar. Oder? Wir haben uns die Mühe gemacht und versucht, auch die „nicht sichtbaren“ Kosten von Fluktuation darzustellen. Unser Rechenbeispiel ist in vielen Punkten sehr stark vereinfacht. Trotzdem zeigt es die Dimension klar auf. Annahme: Ein Sachbearbeiter mit einem Gehalt von € 2.500 Brutto, einer Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren und 1 Monat Kündigungsfrist teilt uns mit, dass er das Unternehmen verlässt. Welche Kosten können nun entstehen, VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER wenn wir die Stelle nachbesetzen wollen? Außen vor lassen wir, dass im Zuge des Austritts auch noch einige, vor allem versteckte, Kosten anfallen. Klar kalkulierbar sind evtl. noch auszuzahlende Urlaubstage; schwieriger wird es dann schon bei der möglichen Minderleistung während der Kündigungsfrist oder dem zeitlichen Aufwand rund um die Entlassungsformalitäten (Zeugnis schreiben, Endabrechnung, Korrespondenz, Austrittsgespräche usw.). Wir sehen, dass der Verlust eines Mitarbeiters Kosten in vielfacher Höhe des entsprechenden Gehaltes verursacht. Gar nicht zu sprechen von verärgerten Kunden, Imageschaden, Unruhe in der Belegschaft und Mehrbelastung des Teams. In Mitarbeiterbindung zu investieren spart also Kosten. Das Thema ist natürlich immer in seiner Gesamtkomplexität zu betrachten. Für den Einstieg möchten wir Ihnen jedoch 5 Ansatzpunkte bzw. mögliche Überlegungen mit auf den Weg geben: Ansatzpunkte für strukturierte Mitarbeiterbindung • Ganzheitliche Vergütung: Faire und marktkonforme Vergütung, Sozial- und Nebenleistungen, Arbeitsumfeld/- bedingungen, ein Bonusmodell, das motiviert und die Leistung wertschätzt • Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Flexible Arbeitszeitmodelle, Offener Umgang mit Karenz und Familienplanung, Homeoffice, Unterstützung bei der Kinderbetreuung • Karriere- und Laufbahnplanung: strukturierte MA-Entwicklung, Schulungsmaßnahmen auch im persönlichkeitsbildenden Bereich, Fachkarrieren, die eine Entwicklung ermöglichen • Betriebliche Altersvorsorge: Investi tionen in Firmenpensionen und firmengestützte Versicherungen, … • Führungskultur: gezielte Führungs- kräfteentwicklung, Ergebnisorientie- rung, offener Umgang mit Fehlern DIREKTE KOSTEN Recruiting und Einstellungskosten pro MitarbeiterIn (Recrutingkosten des neuen Mitarbeiters, als Fixkosten: Insertionskosten, externe Personalberater würden die Kosten noch erhöhen) € 1.000 Training und Einführungskosten pro MitarbeiterIn (externe Mindestschulungen, die ein neuer Mitarbeiter erhält) € 1.000 Summe € 2.000 INDIREKTE KOSTEN (ausgehend von einem 8-Stunden-Tag und einem Mischsatz von € 40/h) Zeit für die Suche und Auswahl des/der neue MitarbeiterIn (Interne Absprachen, Erstellung einer Ausschreibung, Beantwortung von Bewerbungen, Bewerbungsgespräche, Endauswahl) – 10 Tage € 3.200 Investitionen in Ausbildung und Einarbeitung im Unternehmen (Erstellung eines Einschulungsplans, interne Kommunikation mit IT und HR, Vorstellen und Abstimmungsrunden mit MitarbeiterInnen) – 15 Tage € 4.800 Zeit bis die Produktivität des/der früheren MitarbeiterIn erreicht ist (Kennenlernen des Umganges mit den internen Prozessen, Richtlinien, Software, richtigen Ansprechpersonen und generell die Zeit die wieder aufgewendet werden muss, damit das volle Anforderungsprofil erfüllt wird) – 40 Tage € 12.800 Summe € 20.800 Kostenreduktion aufgrund vorübergehender Nicht-Besetzung Mögliche Zeit, in welcher die Stelle unbesetzt ist – 1 Monat, Bruttogehalt inkl. Lohnnebenkosten (mit 35% berechnet) und aufgerundet Gesamtkosten Nachbesetzung VERO SONDERBEILAGE 2015 -€ 3.400 € 19.400 5 mehrwert | jetzt für später Zur Rolle des Zinses bei der Bewertung von langfristigen Sozialkapitalrückstellungen – Effekte auf die Rückstellungshöhe von Pensionen nach den Vorgaben des AFRAC Copyright: Luigi Caputo Mag. Stefan Brandner, Aktuar Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik, Professorin für Steuerlehre und Rechnungslegung an der Paris-LodronUniversität Salzburg sowie Leiterin des dortigen WissensNetzwerkes Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt. 1.Thematische Vorbemerkung Das Austrian Financial Reporting and Auditing Commitee (AFRAC)1 hat im Juni dieses Jahres seine Stellungnahme zu den „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ veröffentlicht und trägt damit den Erfordernissen zu detaillierteren Ausführungen der Bilanzierung von Rückstellungen (dem Grunde und) der Höhe nach, die insbesondere aufgrund der Neuregelungen in § 211 UGB durch das RÄG 2014 erforderlich werden, Rechnung. Innerhalb der zentralen Aspekte2, die die Höhe der Gesamtpensionsrückstellung maßgeblich beeinflussen, nimmt die Bestimmung des Rechnungszinssatzes (und des Berechnungs-verfahrens) eine wesentliche Rolle ein. Hierzu präzisiert die Stellungnahme das in § 211 Abs 2 UGB idF RÄG 2014 eingeräumte Wahlrecht zwischen 2 grundsätzlichen Zinssatz¬kategorien, das in weiterer Folge stetig anzuwenden ist. Die Wahl zwischen den beiden Zinssatzkategorien bewirkt iwF je nach Einschätzung der künftigen Entwicklung der Zinsen erhebliche Unterschiede im Ausweis der Rückstellungshöhe und damit auch in der jährlichen 6 Aufwandsdotation bzw. Auflösung. Der Beitrag soll daher zunächst die Grundlagen zur Berechnung der Zinssatzkategorien im Wesentlichen skizzieren und iwF über die Variation unterschiedlicher Szenarien den Berufsstand sensibilisieren, sich diesbezüglichen unternehmerischen Entscheidungen frühzeitig3 zu widmen und sich den bilanzpolitischen Spielraum qualitativ und va quantitativ bestimmen zu lassen. 2.Die Ausführungen des AFRAC zur Zinssatzbestimmung Rz 40 der Stellungnahme legt zunächst die Wahl innerhalb der Zinssatzkategorien fest. Als zentrale Zinssatzkategorien werden der „aktuelle“ sowie ein „durchschnittlicher“ Zinssatz bestimmt. Für die Festlegung des „aktuellen“ Zinssatzes wird in Rz 40 explizit vorgegeben, dass sich dieser durch ein Unternehmen „mit hochklassiger Bonitätseinstufung“ bestimmt und jenem Zins entspricht, bei dem sich dieses Unternehmen „am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann“. Dieser allgemeine Umriss des „aktuellen“ Zinssatzes wird ferner durch Rz 41 der Stellungnahme VERO SONDERBEILAGE 2015 präzisiert. Insofern entspricht der „aktuelle“ Zinssatz dem Marktzinssatz für Anleihen von Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung, welche hinsichtlich der Währung sowie durchschnittlichen Restlaufzeit der Gesamtpensionsverpflichtung, die vereinfachend mit 15 Jahren angenommen werden kann4, ident sind. Fehlt ein liquider Markt für solche Unternehmensanleihen, sind gem Rz 42 der Stellungnahme alternativ stattdessen die aktuellen Marktrenditen für Staatsanleihen zu verwenden. Der derart beschriebene „aktuelle“ Zinssatz kann zudem in der alternativen Bestimmung der Rz 40 in einen „durchschnittlichen“ Zinssatz überführt werden: Dieser setzt sich aus dem Durchschnitt des „aktuellen“ Zinssatzes am Abschlussstichtag sowie den jeweils „aktuellen“ Zinssätzen der sechs vorangegangenen Abschlussstichtage zusammen. Während einerseits die Verwendung eines „aktuellen“ Zinssatzes mit dem zentralen Vorteil einer marktkonformen Stichtagsbewertung verbunden ist und daher der gesetzlichen Normierung des § 211 Abs 2 erster Satz UGB idF RÄG 2014 entspricht, „Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr […] mit einem VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER mehrwert | jetzt für später Entwicklung Pensionsrückstellung als Vielfaches einer Rückstellung mit 2,00% Realzins Zinsszenario steigend marktüblichen Zinssatz abzuzinsen“, wird andererseits evident, dass damit jedenfalls auch ein höheres Zinssatz-Änderungsrisiko verbunden ist und die unternehmerische Planbarkeit erschwert wird. 2,00 Teilwert konstant ST PUC ST Teilwert dynamisch DR 1,75 In Bezug auf die in § 211 Abs 2 zweiter Satz UGB idF RÄG 2014 eingeräumte Wahlmöglichkeit (die der deutschen Rechtslage gem § 253 Abs 2 Satz 1 dHGB nachgebildet ist), statt des „aktuellen“ Zinssatzes einen „durchschnittlichen Marktzinssatz“ anzuwenden, „der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt“5 und aus dem derart für sieben Jahre6 ein Durchschnitt zu bestimmen ist, steht dem Verzicht der marktkonformen Bewertung (wodurch sich der durchschnittliche Zinssatz auch bei einem Anstieg des Zinsniveaus lediglich stark zeitverzögert verändert) der Effekt der Glättung gegenüber, bei dem sich der durchschnittliche Zins auch bei einer möglichen Erhöhung des Stichtagszinssatzes kaum verändern könnte. 1,50 1,25 1,00 0,75 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 lungen aufgezeigt werden. Ausgangspunkt sei eine betraglich fixierte Pensionszusage, welche sich noch in der Anwartschaftsphase befindet und verbraucherpreisgesichert ist. Eine dem Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 entsprechende Rückstellung sei bislang mit einem Realzinssatz (dh ohne explizite Berücksichtigung der Wertsicherung) von 2,0% ermittelt worden. Da die Anwendung eines Realzinssatzes nach der Stellungnahme des AFRAC nicht mehr zulässig sein wird8, wurde bei sämtlichen Varianten eine dem langfristigen Inflationsziel der EZB entsprechende Inflation von 2,0% pa9 unterlegt. Die folgenden Diagramme stellen die Rückstellungen jeweils als Vielfaches einer gemäß bisheriger Methode und bisherigem Zins10 ermittelten Rückstellung dar und geben damit zusätzlich Aufschluss über die Auswirkung In Verbindung mit der Wahl des Berechnungsverfahrens7 ergeben sich daher mögliche im folgenden Punkt dargestellte Zinsentwicklungen und Effekte, mit denen iwF erhebliche Bilanzspielräume verbunden sein können. 3.Auswirkungen der Wahlrechte im Hinblick auf hinkünftige Zinsszenarien Anhand eines Fallbeispiels sollen die Hebel der Wahlrechte im Lichte zweier diametral entgegengesetzter Zinsentwick- Entwicklung Pensionsrückstellung als Vielfaches einer Rückstellung mit 2,00% Realzins Zinsszenario fallend 2,00 1,75 1,50 1,25 1,00 0,75 31.12.2015 Teilwert konstant ST PUC ST Teilwert dynamisch DR 31.12.2016 VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER 31.12.2017 Teilwert dynamisch ST Teilwert konstant DR PUC DR 31.12.2018 31.12.2019 Teilwert dynamisch ST Teilwert konstant DR PUC DR 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 der Methodenumstellung an sich. Das Zinsszenario im Diagramm 1 bezieht sich auf die Zugrundelegung eines Stichtags- (blaue Graphen) sowie eines Durchrechnungszinssatzes (rote Graphen) und geht davon aus, dass sich der Stichtagszinssatz gemäß deutscher Bundesbank mit einer 15-jährigen Laufzeit11 bis zum 31.12.2022 auf 5,00% erholt. Die Entscheidung für den 84-monatigen Durchrechnungszinssatz12 hätte zwar zunächst einen relativ geringen Umstellungseffekt, würde jedoch ab dem 31.12.2018 langfristig im Vergleich zum Stichtagszins zur Bildung stiller Reserven führen. Zudem reduzieren sich trotz stetig steigender Stichtagszinssätze die Durchrechnungszinssätze bis in das Jahr 2019 hinein. Dies bewirkt Rückstellungserhöhungen, wohingegen aktivseitig Tageswerte von Anleihen und Aktien infolge des Zinsanstiegs tendenziell nachgeben. Hinsichtlich der zulässigen Verfahren ist zu erkennen, dass der Teilwert unter Berücksichtigung eines dem Anwartschaftstrend analog steigenden Dienstzeitaufwandes (Teilwert dynamisch ST bzw Teilwert dynamisch DR) stets geringer als der Teilwert mit konstantem Dienstzeitaufwand ist (Teilwert konstant ST bzw Teilwert konstant DR)13. Eine nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelte Rückstellung (PUC ST bzw PUC DR) liegt im Regelfall innerhalb der Bandbreite der beiden Teilwertverfahren und ist in Bezug auf diese Bandbreite umso höher, VERO SONDERBEILAGE 2015 7 mehrwert | jetzt für später je geringer der Rechnungszins ist. Die Werte im Diagramm 2 unterliegen der Annahme, dass der Stichtagszins gem der deutschen Bundesbank mit einer 15-jährigen Laufzeit bis zum 31.12.2022 auf 0,0% erodiert. Wie im ersten Fall hätte die Entscheidung für den 84-monatigen Durchrechnungszinssatz zunächst einen relativ geringen Umstellungseffekt. Zudem wäre über den gesamten Beobachtungszeitraum im Vergleich zum Stichtagszins die Bildung stiller Lasten gestattet, die nach Beendigung des Zinserosionsprozesses (jenseits des dargestellten Projektionszeitraumes) schrittweise aufzulösen sein würden und daher ein Nachdotationserfordernis begründet. 4.Fazit Die bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensionsrückstellung bisher geltende Verwendung eines „Realzinssatzes“ wird aufgrund der Änderungen durch das RÄG 2014 abgelöst und in der Stellungnahme des AFRAC durch ein Wahlrecht zweier Zinssatzkategorien ersetzt. Dieses Wahlrecht erlaubt einerseits die Verwendung eines Stichtagszinssatzes oder andererseits die Anwendung eines aufgrund eines Zeitraumes von 7 Jahren berechneten Durchschnittszinsatzes (der der deutschen Regelung des § 253 Abs 2 Satz 1 dHGB nachgebildet wurde, dort jedoch mittlerweile kontroversiell diskutiert wird). In dem in diesem Beitrag konstruierten Fall wird ersichtlich, dass die Effekte der Umstellung (nur) durch die Wahl der Zinssätze bereits erheblich sein können und maßgeblich die jeweilige Rückstellungshöhe am Bilanzstichtag beeinflussen. Dabei sind die Hebel der Wahlrechte umso größer, je höher die Duration der Verpflichtungen ist, wohingegen das Vorliegen beitragsorientierter Verpflichtungselemente im Regelfall gegenüber dem Zinsänderungsrisiko immunisierend wirkt. Eine allgemeingültige Aussage zu den Umstellungseffekten im Allgemeinen und zur Vorteilhaftigkeit der Verfahren im Besonderen kann allerdings nicht abgeleitet werden: Diese wäre unter Berücksichtigung des konkreten Rahmens, 8 Beiziehung des Auditors oder Steuerberaters und ggf aktuarieller Vorarbeiten, individuell zu treffen. Die konkreten VERO Beratungsleistungen im Überblick: • Vorschauberechnungen zu Jubilä umsgeld, Abfertigungs- und Pensions verpflichtungen unter Anwendung der möglichen Zinsszenarien für die Entscheidungsfindung • Versicherungsmathematische Gutachten für die Bilanz • Rechtliche Prüfung von Pensions- verpflichtungen • Betriebswirtschaftliche Analyse von bestehenden Verpflichtungen Ihr Kontakt: VERO Betriebliche Vorsorge GmbH Manfred Reianlter, +43 6582 70370 1 Das AFRAC ist das operative Organ des Vereins „Österreichisches Rechnungslegungskomitee“, dessen Mitglieder sich aus Abschlusserstellern, Wirtschaftstreuhändern, Wissenschaftlern, Investoren, Analysten und Mitarbeitern von Aufsichtsbehörden zusammensetzen. Als privat organisiertes und von den zuständigen Behörden unterstütztes Organ stellt das AFRAC den österreichischen Standardsetter auf dem Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung dar. Im Gegensatz zu vergleichbaren (internationalen) Organisationen (wie bspw das Financial Accounting Standard Board – FASB) kann das AFRAC keine verbindlichen Standards setzen, da diese Kompetenz in Österreich ausschließlich dem Gesetz- bzw Verordnungsgeber zukommt. Nicht zuletzt aufgrund der im ARFAC sehr bereit vertretenen Interessensgruppen ist den Stellungnahmen allerdings eine hohe Bedeutung (auch als Basis für künftige Gesetzesadaptierungen) zuzuschreiben. Die zentralen Aufgaben des AFRAC liegen ua in der Erstellung von Informationen über aktuelle Vorhaben auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung auf nationaler und internationaler Ebene, in der Erstattung von fachkundigen Stellungnahmen, in der fachlichen Beratung der zuständigen Ministerien bei der Erstellung von Gesetzesvorschlägen wie auch in der Unterstützung der österreichischen Vertreter in internationalen und europäischen Arbeitsgruppen. 2Siehe hierzu die Aufzählung in AFRAC, Stellungnahme zu den „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“, Rz 30. 3 Die Übergangsregeln zum RÄG 2014 sehen eine Neubewertung der Rückstellungen und eine Anpassung ab der Bilanz für das Geschäftsjahr 2016 (bei abweichendem Stichtag 2017) vor, eine frühere Anwendung ist möglich; § 906 Abs 33 und VERO SONDERBEILAGE 2015 34 ermöglichen eine auf längstens 5 Jahre verteilte Zuführung bzw Abstockung des erforderlichen Betrages. 4 Dieser vereinfachenden Annahme dürfen im Einzelfall „nicht erhebliche Bedenken“ gegenüberstehen: vgl AFRAC, Stellungnahme zu den „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeldund vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“, Rz 41 letzter Teilsatz. 5 Auch dieser vereinfachenden Annahme dürfen im Einzelfall „nicht erhebliche Bedenken“ gegenüberstehen: § 211 Abs 2 letzter Teilsatz UGB idF RÄG 2014. 6 Alternativ kann die Berechnung des Durchschnittssatzes aus 84 Monatsendbeständen erfolgen: AFRAC, Stellungnahme zu den „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“, Anm zu Rz 40 und 41. Kritisch zur (zu kurzen) Dauer einer siebenjährigen Durchschnittsbetrachtung und zur Diskussion der Verlängerung des Zeitraumes vgl Zwirner, Bilanzierung und Bewertung in Zeiten des Niedrigzinses: keine kleine Herausforderung für Gesetzgeber und Unternehmen, BB 39/2015, Die erste Seite; der deutsche Bundestag hat im Rahmen der Beschlussfassung des BilRUG die deutsche Bundesregierung dazu aufgefordert, die Annahmen über die Dauer des (siebenjährigen) Bezugszeitrahmens für den Diskontierungszinssatz gem § 253 Abs 2 Satz 1 dHGB zu überprüfen und ggf eine angemessene Neuregelung (Verlängerung des Bezugszeitraumes) vorzuschlagen (vgl BT-Drucksache 18/5256); für die ursprüngliche Begründung des siebenjährigen Bezugszeitrahmens s bspw Stapf/Ellg, Abzinsung von Rückstellungen nach dem BilMoG, BB 2009 2135 f; generell kritisch zum volatilitätsvermindernden Effekt der Verwendung eines Durchschnittszinssatzes Wüstemann/Koch, Zinseffekte und Kostensteigerungen in der Rückstellungsbewertung nach BilMoG, BB 2010, 1077 ff. 7 Als zulässige Verfahren ergeben sich einerseits das Teilwertverfahren, andererseits das Verfahren der laufenden Einmalprämien: AFRAC, Stellungnahme zu den „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“, Anm zu Rz 40 und 41. 8Ein Realzinssatz ist gegenüber einem Nominalzinssatz reduziert, um zukünftige Wertsicherungen implizit zu berücksichtigen. Hinkünftig müssen erwartete Wertsicherungen sowohl in der Anwartschafts- als auch Pensionsphase explizit in die berechnete Rückstellung fließen. 9Trotz unterschiedlicher Zinsszenarien wird an diesem Wert durchgängig festgehalten, wodurch eine relativ geringe Korrelation von Inflation und Zinsumgebung unterstellt wird. 10 Grundsätzlich wäre der Realzinssatz von bisher 2% analog zur unterstellten Zinsbewegung des Stichtagszinssatzes ebenfalls anzupassen. Zu Vergleichszwecken mit dem aktuellen Rückstellungsniveau wurde davon jedoch Abstand genommen. 11 2,36% zum 31.08.2015. 12 4,12% zum 31.08.2015. 13 Neben inflationsgesicherten Pensionszusagen hat dies insbesondere für gehaltsabhängige Verpflichtungen wie Abfertigung alt und Jubiläumsgeld Bedeutung. VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER mehrwert | jetzt für später Expertenkommentar: § 6 (2) AFRAC Haftung bei Betriebsübergang in Verbindung mit Abfertigungsansprüchen und dem Handel mit 1.498 Übernahmen (22,4 Prozent). Nach Fachgruppen beweist sich die Gastronomie mit Abstand als übernahmestärkste Branche. 2014 wurden 1.775 Gastronomiebetriebe übernommen, was 26,6 Prozent aller Übernahmen entspricht. (Quelle: Unternehmensserviceportal (USP); Stand: 26.08.2015) Nach Schätzungen der Wirtschaftskammer Österreich stehen in den nächsten Jahren in Österreich rund 50.000 Betriebe zur Übergabe an. (Quelle: BMWFW, 2015) Manfred Reinalter, Geschäftsführer VERO Betriebliche Vorsorge GmbH Fällige Abfertigungsansprüche können in Unternehmen temporär zu einem hohen Liquiditätsbedarf und damit auch zu einem finanziellen Risiko führen. Für Abfertigungsansprüche, die nach dem Betriebsübergang entstehen, haftet der abgebende Unternehmer fünf Jahre nach dem Betriebsübergang mit jenem Betrag, der dem fiktiven Abfertigungsanspruch im Zeitpunkt des Betriebsübergangs entspricht. Wie läuft dies aus rechtlicher Sicht? Sofern zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs Rückstellungen gemäß § 211 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches für Abfertigungsanwartschaften übertragen werden, haftet der abgebende Unternehmer. In welcher Höhe konkret? Er haftet mit der für die Abfertigungsansprüche nach § 14 Abs. 5 EStG im gesetzlichen Ausmaß gebildeten Wertpapierdeckung oder gleichwertigen Sicherungsmittel, allerding nur für die allfällige Differenz zwischen dem Wert der übertragenen Sicherungsmittel und dem Wert der fiktiven Ansprüche jeweils zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs. Diese Haftung endet ein Jahr nach dem Betriebsübergang. zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs erworbenen Ansprüche an den Versicherer zweckgebunden auslagern. Damit ist gewährleistet, dass die eingebrachten Mittel, sofern Abfertigungsansprüche bestehen, ausschließlich für diese verwendet werden können. Im Jahr 2014 wurden 6.675 Betriebe übernommen. Die meisten Übernahmen fanden 2014 mit 32,8 Prozent bzw. 2.188 Übernahmen im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft statt, gefolgt von den Gewerbe- und Handwerksbetrieben mit 1.579 Übernahmen (knapp 24 Prozent) Unsere Dienstleistungen für Sie und Ihre Klienten: • Konzepterstellung • Gutachterliche Bewertung der Abfertigungsansprüche vor und nach Betriebsübergang • Ausschreibung und Bewertung der Angebote als unabhängiger Berater • Besondere Vertragsgestaltung für Veräußerer und Übernehmer • Übermittlung sämtlicher notwendiger Unterlagen und Bewertungen für die Bilanzerstellung Durch eine Auslagerung der Abfertigungsansprüche in eine Direktversicherung nach EStR Rz 3369a kann diese Nachhaftung verhindert werden. Der abgebende Unternehmer kann die bis VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER VERO SONDERBEILAGE 2015 9 mehrwert | jetzt für später Steuerberater sind die Schaltstellen für Betriebliche Vorsorge Mit dem Geschäftsführer der VERO Betriebliche Vorsorge GmbH sprach WT-Chefredakteur Dr. Walter Holiczki Haltung gegenüber BeV-Modellen wahr. Unterschätzt wird heute immer noch die enorme Bedeutung einer attraktiven Positionierung am Arbeitsmarkt. Die große Herausforderung der Zukunft wird sein, gute Mitarbeiter zu gewinnen und ans Unternehmen langfristig zu binden. Demografisch betrachtet gehen im Jahr 2015 erstmals mehr Arbeitnehmer in Pension, als Junge nachkommen. Ein Alarmsignal insbesondere für jene Unternehmen, die auf gute Fachkräfte angewiesen sind. WT: Wie sehen sie die Rolle des Steuerberaters für das Thema betriebliche Vorsorge Manfred Reinalter: Die Rolle des Steuerberaters unterscheidet sich je nach Unternehmensgröße. Ein großes Unternehmen hat die nötige Struktur, um steuerrelevante Entscheidungen im Haus zu treffen. Klein- und Mittelbetriebe, die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft ausmachen, brauchen definitiv den Steuerberater als Unternehmens- ja oft sogar als Lebensberater. Somit ist er in wesentlichen Entscheidungen eingebunden und seine Meinung hat Gewicht. Dies gilt genauso für das Thema Betriebliche Vorsorge (BeV). Die steuerliche Vertretung gegenüber der Finanz gibt ja vor, den Steuerberater in alle Bereiche der betrieblichen Vorsorge einzubinden. In unserer Beraterpraxis müssen wir leider sehr oft Modelle reparieren, wenn eine Einbindung vorab nicht erfolgt ist. Dies schafft unnötige Probleme und ist aus unserer Sicht auch nicht seriös. Wir nehmen dies oft auch als Ursache für eine eher distanzierte 10 WT: Welche Aufgabenstellungen werden an Sie von Seiten der Steuerberater herangetragen? Manfred Reinalter: Die Aufgaben können in drei Gruppen eingeteilt werden: A)Neue Vorsorgemodelle, die von Banken oder Versicherungen an den Klienten herangetragen werden. Die Prüfung der Konditionen und der Inhalte, inwieweit die Aufgabenstellung erreicht wird. Hier ist unabhängige Beratung und Erfahrung mit der Materie gewünscht. B)Probleme mit bestehenden Modellen, sehr oft im Bereich von Firmenpensionen. Beantwortung von Fragen zu Leistungsantritt und möglichen Szenarien, Hilfestellung im Zuge von Finanzprüfungen, oder bei massiv geänderten Rahmenbedingungen im Unternehmen, wie mit Pensionszusagen umgegangen werden kann, etc. C)Bilanzerstellung; -bewertungen und Vorschauberechnungen, ggf. Änderungen der Modelle bei schwerer Darstellbarkeit. Viele offene Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Zinsentwicklung im UGB. Eine ganz besondere neue Herausforderung wird AFRAC darstellen (siehe auch Artikel Seite 6) VERO SONDERBEILAGE 2015 WT: Was können Sie für den Steuerberater tun? Manfred Reinalter: Diese Frage lässt sich ganz kurz beantworten: Wir unterstützen alles. Im Sinne alles, was im Zusammenhang mit betrieblicher Vorsorge steht. Wir sind unabhängig und bringen als Marktführer über 25 Jahre Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Unternehmen ein, sowohl österreichweit regional gestreut, als auch quer durch die Branchen. Das Thema ist uns sehr wichtig. WT: Wie sehen sie die zukünftigen Anforderungen der Klienten an den StB zum Thema? Manfred Reinalter: Die künftigen Anforderungen an den Steuerberater werden zunehmend komplexer. Bezogen auf unser Thema der betrieblichen Vorsorge wird insbesondere die eigene Vorsorge für den Unternehmer künftig eine zentrale Rolle spielen. Die 2. Säule bekommt einen viel höheren Stellenwert, sowohl für den Unternehmer, als auch für die Mitarbeiter. „Jetzt für später“ gilt es einmal mehr schon heute anzusetzen, und hier sehen wir uns mit unserer Beratungskompetenz als wichtigen Wegbegleiter für Unternehmen. Betriebliche Vorsorge als bedeutendes, strategisches Personalinstrument im Sinne sozialer Kompetenz als Antwort auf die demographische Entwicklung und künftigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt und im Pensionssystem. WT: Was würden sie sich vom Steuerberater wünschen? Manfred Reinalter: Eine sehr enge, vertrauensvolle, professionelle Zusammenarbeit zum Wohle der gemeinsamen Klienten und einen optimistischen Blick in die Zukunft. D.h. an morgen glauben und dafür heute schon vorausschauend agieren. VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER mehrwert | jetzt für später Betriebliche Mitarbeitervorsorge ohne Kostenbelastung für das Unternehmen, geht das? Im Auftrag eines Klienten hat die VERO Betriebliche Vorsorge GmbH die Formulierung für die Kollektivvertragsverhandlungen der holzverarbeitenden Industrie und Sägeindustrie übernommen. Diese wurde in den Kollektivvertragsverhandlungen im Mai 2015 auch 1:1 umgesetzt. Hier der Wortlaut: §§ Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge 1. Gemäß § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer zur Betrieblichen Altersvorsorge anstelle eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten. 2. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die im Kollektivvertrag festgelegte Mindestentlohnung jedenfalls zur Auszahlung gelangen müssen. Beitragsleistungen infolge von Gehaltsumwandlungen oder Gehaltserhöhungen sind für den Anwartschaftsberechtigten sofort unverfallbar zu stellen. 3. In Betrieben mit Betriebsrat ist nach §97 (1) 18a ArbVG eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine schriftliche Einzelvereinbarung festgelegt werden. Ohne Kosten für das Unternehmen können nun sowohl eine Pensionskassenlösung, als auch eine Betriebliche Kollektivversicherung zu Gunsten einer späteren Zusatzpension für Mitarbeiter abgeschlossen werden. Der Vorteil am Arbeitsmarkt: Als Betrieb präsentiert man sich damit als attraktiver Arbeitgeber. Laut Statistik der Wirtschaftskammer Österreich profitieren von dieser neuen Regelung rund 1.650 Unternehmen in Österreich mit mehr als 27.300 Mitarbeiter (ohne geringfügig Beschäftigte, Branchenprofil Holzindustrie laut Hauptdaten 2014). VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER Warum betriebliche Vorsorge für Menschen immer essentieller wird Fakt ist, dass in Österreich zahlreiche Gesetzesnovellen seit Beginn der 90er Jahre zur Reduktion der staatlichen Pensionsleistungen geführt haben. Auch wenn Reformen langsam greifen, sind nach wie vor erhebliche Bundeszuschüsse zur Finanzierung notwendig. Allein im Vorjahr betrugen diese um 60 Millionen Euro mehr, als ursprünglich veranschlagt wurde. Die Gesamtaufwendungen für Pensionen umfassten im Jahr 2014 38 Milliarden Euro. Drei wesentliche Vorteile: Die Erträge, die aus der Veranlagung der Beiträge erzielt werden, sind – im Gegensatz zur privaten Veranlagung – von der 25%igen Kapitalertragssteuer befreit. Wenn die Babyboomer zu Pensionsboomern werden Wenn die geburtenstarken Jahrgänge zwischen 2020 und 2034 in Pension gehen, wird das staatliche Pensionssystem einer noch größeren Bewährungsprobe unterzogen. Jedes Baby, das heute geboren wird, lebt 3 Monate länger als ein Baby des Vorjahres, d.h. eine um 6 Stunden längere Lebenserwartung pro Tag. Als langjähriger Experte und neutraler Berater im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge hat Manfred Reinalter von VERO maßgeblich an der Gestaltung der rahmenrechtlichen Änderungen im Kollektivvertrag mitgewirkt und ein erstes Projekt für ein großes Unternehmen der Branche bereits erfolgreich umgesetzt. Für ein Viertel der EU-Bevölkerung sind Pensionen die wichtigste Einkommensquelle. Immer mehr Menschen werden daher ergänzend zur staatlichen Pension als Basisversorgung eine Zusatzpension benötigen, um den Lebensstandard, den sie während ihrer Erwerbstätigkeit aufgebaut haben, in der Pension halten zu können. Neben der privaten Pensionsvorsorge, die sich viele Österreicher gar nicht oder nur in geringem Ausmaß leisten können, kommt der betrieblichen Altersvorsorge eine immer höhere Bedeutung zu. Durch die neue kollektivvertragliche Öffnungsklausel haben Branchenvertreter der holzverarbeitenden Industrie und Sägeindustrie nun konkret die Möglichkeit, bis zu 10 Prozent des Bruttobezuges im Sinne einer Gehaltsumwandlung für ihre Mitarbeitervorsorge steuersparend und ohne Zusatzkosten zu investieren. Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten, der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht befreit. Das bedeutet: Der Betrag wird brutto für netto überwiesen (=Ansparphase). Einkommensbesteuerung erfolgt erst in der Rentenzahlung (=Leistungsphase). EGGER setzt auf betriebliche Pensionsvorsorge für seine Mitarbeiter Die Firma EGGER hat sich als eines der führenden europäischen Unternehmen der Holzwerkstoffindustrie durch ihr ambitioniertes Mitarbeiterengagement bereits mehrfach als einer der attraktivsten Arbeitgeber in Österreich ausgezeichnet. Das Tiroler Familienunternehmen beschäftigt in Österreich 1.500 Mitarbeiter und hat zu deren Gunsten in Zusammenarbeit mit VERO eine betriebliche Kollektivversicherung abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung wurde entsprechend aufgesetzt, sodass alle EGGER Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich eine betriebliche Zusatzpension für den Lebensabschnitt nach der aktiven Erwerbstätigkeit sichern zu können. Weitere Branchen, für die es kollektivvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge gibt, sind Banken und Versicherungen, das Bauund Gewerbebetriebe, sowie Spediteure. Universitäten, die IT- und Papierindustrie haben die Öffnungsklausel nur für Pensionskassenverträge. VERO SONDERBEILAGE 2015 11 mehrwert | jetzt für später KMU Plattform – Konditionen „wie die Großen“ von Walter Ischia, Geschäftsführer KMU-Plattform Ihre Zusatzleistungen bei KMU Konditionen: • Verzicht auf Rückkaufsabschlag • Keine Gesundheitsprüfung • Versicherungssumme steht im Todesfall zur Verfügung Seit der Gründung basiert die Idee bzw. Intention der KMUPlattform darauf, österreichische KMUs („klein- und mittelständische Unternehmen“) und auch Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) so wettbewerbsfähig wie die „Großen“ zu machen und zu erhalten. Die beste Mitarbeitervorsorgekasse – Performance und Kosten im Vergleich KMU-Plattform GmbH hat sich kürzlich umfassend mit einem Vergleich der österreichischen Mitarbeiter Vorsorgekassen (MVK) beschäftigt. Dabei wurden die „hard facts“ - Performance-Werte, Gebühren, Verwaltungskosten und das Veranlagungsergebnis – der einzelnen Anbieter anhand eines konkreten Rechenbeispiels bewertet. Mitglieder der KMU-Plattform genießen in vielen wirtschaftlichen Bereichen Bedingungen, wie sie normalerweise nur Großunternehmen vorbehalten sind. Durch die Mitgliedschaft bei der KMU- Plattform (kmu-plattform.eu) werden u.a. auch spezielle Konditionen im Bereich der betrieblichen Vorsorge von namhaften Versicherungsunternehmen in Österreich geboten. Jeder Berater in Österreich kann auf diese Konditionen zugreifen. Die Gemeinschaft umfasst heute bereits mehr als 13.000 Unternehmen in Österreich. KMU-Plattform empfiehlt FairFinance als „preferred partner“ Mitarbeiter Vorsorgekasse für seine Mitglieder Entwicklung der Verträge und der Prämien basierend auf KMU-Plattform Konditionen. KMU Bestand Verträge Die Wahl der besten Mitarbeiter Vorsorgekasse für das eigene Unternehmen und seine Mitarbeiter ist eine langfristige Entscheidung und sollte sehr sorgfältig unter Einbeziehung unterschiedlicher Aspekte getroffen werden. Prämien 6.000 20.000.000 18.000.000 16.000.000 14.000.000 4.000 12.000.000 3.000 10.000.000 8.000.000 2.000 1.000 PRÄMIE VERTRÄGE 5.000 6.000.000 5.145 4.000.000 3.303 2.897 2.486 2.129 1.320 Die Durchschnittsperformance der FairFinance Mitarbeitervorsorgekasse im Beobachtungszeitraum von 2010 bis 2014 liegt bei knapp 6%, und damit weit höher als der zweitplatzierte Anbieter am Markt. 2.000.000 0 0 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Tipp: Ein Angebotsvergleich der sich lohnt. Nützen Sie für Ihre Klienten diese Plattform. Kein seriöser Berater kann an den KMU-Konditionen vorbei gehen. Eines der wesentlichen Kriterien für die Auswahl seiner bevorzugten Mitarbeitervorsorgekasse im Marktvergleich stellt die langfristige Performance-Entwicklung dar, da das angesparte Kapital im Wege der Abfertigung vom Kernzweck der langfristigen Pensionsvorsorge gewidmet sein sollte. Durchschnittsperformance 2010-2014 Angaben in Prozent 7 5,984 6 5 4 Vergleich Einzelkonditionen und KMU Konditionen anhand eines Beispiels: Mann, 1970 geboren, Zukunftssicherung 20 Jahre Laufzeit, ER- und Ablebensversicherung, Prämie monatlich EUR 25,00 Versicherungssumme Ablaufleistung Einzelkonditionen 5.317,30 6.594,93 KMU Konditionen 5.929,15 7.388,64 11,5 12,03 611,85 793,71 Mehrleistung in % Mehrleistung in EUR 12 VERO SONDERBEILAGE 2015 3 3,592 3,036 2,748 2,576 APK Bawag 3,098 2,592 2,512 NÖ VBV 2,64 2 1 0 Bonus Valida Victoria BUAK Fair Finance Als Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen Mitarbeitervorsorgekassen bietet FairFinance als einziger Anbieter am Markt auch eine Zinsgarantie. Darüber hinaus legt FairFinance in seiner gesamten Unternehmensausrichtung einen ganz klaren Fokus auf so genannte „Soft facts“ – wie Nachhaltigkeit, Transparenz oder Soziales, und kann auch renommierte Awards und Zertifikate vorweisen. VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER mehrwert | jetzt für später fair-finance - die Vorsorgekasse, die hält, was der Name verspricht Nachhaltigkeit und Transparenz Nachhaltigkeit hat immer mit Verantwortung zu tun. Verantwortung, die fair-finance ganz bewusst übernimmt. Veranlagungsentscheidungen werden anhand der vom Kundenbeirat entwickelten „Richtlinie nachhaltiger Vermögensveranlagung“ getroffen. Sicherheit, Ertragskraft und Liquidität werden dabei ebenso berücksichtigt wie die ökologische und soziale Dimension von Investments. Mag. Rainer Ladentrog, fair-finance Vorsorgekasse AG Kundenbetreuung, Marketing & Kommunikation fair-finance ist vor 5 Jahren angetreten, um mit einem innovativen Geschäftsansatz, der den Kunden im Mittelpunkt sieht, frischen Wind in den Vorsorgekassen-Markt zu bringen. Ein Bemühen, das von Erfolg gekrönt wurde. Neben den harten Fakten, wie günstige Gebühren, einer kontinuierlich überdurchschnittlichen Veranlagungsperformance und einer Mindestzinsgarantie von aktuell beachtlichen 1,75%, punktet fair-finance vor allem mit einer Wertehaltung, die bei Finanzdienstleistungsunternehmen üblicherweise kaum zu finden ist: Fairness Fairness, als Begriff dem Sport entlehnt, ist für diese Kasse Selbstverpflichtung. Faires, also anständiges, ehrliches, aufrichtiges Verhalten gegenüber Kundinnen und Kunden, gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch gegenüber der Umwelt und allen Menschen und hier vor allem gegenüber zukünftigen Generationen. Diese Form der in die Zukunft gerichteten Fairness geht über den mittlerweile stark strapazierten Begriff der Nachhaltigkeit hinaus. VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER Das aktuelle Veranlagungsportfolio wird auf der Homepage veröffentlicht - transparent, aktuell und nachvollziehbar. Und in jedem der quartalsweise erscheinenden Newsletter wird einer der nachhaltigen Emittenten aus dem fair-financePortfolio vorgestellt. Im Portfolio finden sich auch die eigenen fair-finance Fonds – der Aktienfonds fair-finance global equity strategy, der Anleihenfonds fair-finance bond und der fair-finance real estate für nachhaltige Immobilien. Mit diesen Fonds wird Geld zum sozialen und ökologischen Gestaltungsmittel und die fair-finance Kunden werden zu verantwortungsvollen Investierenden, denn jeder Investierende ist für die Handlungsfolgen seiner Investitionsentscheidungen zumindest mitverantwortlich. Mitsprache und Kontrolle fair-finance räumt seinen Kundinnen und Kunden ausgeprägte Mitsprache- und Gestaltungsrechte ein, die der Kundenbeirat stellvertretend für die Anspruchsberechtigten wahrnimmt. Damit ist ein Höchstmaß an Kontrolle und Mitgestaltung gewährleistet. So hat der Kundenbeirat eine Absenkung der laufenden Verwaltungsgebühren auf 1% ab dem 11. Dienstjahr empfohlen, die mit 1.1.2016 auch umgesetzt wird. Weiters haben die Kunden mit Mag. Edith Pfeiffer, Generalsekretärin der Caritas Graz Seckau, eine Vertreterin im Aufsichtsrat. Gesellschaftliche Verantwortung Wir leben gesellschaftliche Verantwortung. So lautet einer der Leitsätze von fair-finance. In diesem Sinne organisiert diese außergewöhnliche Kasse bereits seit 7 Jahren den Betrieblichen Sozialpreis, der soziales Engagement auf betrieblicher Ebene auszeichnet und eine soziale Ideenbörse in Form von best-practice Beispielen darstellt. fairfinance versucht auch gesellschaftliches Bewusstsein für soziale Randthemen zu schaffen. So wird das Jugendhaus der Caritas unterstützt, in dem junge obdachlose Erwachsene lernen aus eigenem Antrieb zu einer neuen Lebensqualität zu finden. Auszeichnungen Eigenlob stinkt – sagt man in Österreich. Daher ist Wertschätzung von Dritter Seite so bedeutend. Sei es durch die mehrfache ÖGUT –Gold Zertifizierung für Nachhaltigkeit in der Vermögensveranlagung oder den gewonnen Award „Most Socially Responsible Pension Fund Central Europe 2015.“ Besonders stolz ist man bei fair-finance auch auf die Auszeichnung mit dem Österreichischen Umweltzeichen für das gesamte Veranlagungsportfolio, ein Zertifikat, das andere Anbieter bestenfalls für Teile ihres Portfolios oder einzelne Fonds für sich reklamieren können. Mit dem begehrten IPE Country Award wurde fair-finance bereits zum dritten Mal in Folge als „Best Pension Fund in Austria – Vorsorgekasse“ ausgezeichnet. Diese wohl einzigartige Kombination von wirtschaftlichen Argumenten und einem wohltuend sympathischen Geschäftsmodell wird in Zukunft noch zahlreiche weitere Unternehmen zu fair-finance führen. Letztendlich wieder zum Wohle aller – denn über die einzigartige Gewinnbeteiligung profitieren alle fair-finance Kundinnen und Kunden am Erfolg. Fair, oder wie würden Sie das bezeichnen? VERO SONDERBEILAGE 2015 13 mehrwert | jetzt für später Die Talente der Zukunft schon heute entdecken Der „War for talents“ – also das Buhlen um High Potentials - ist längst auch in Österreich angekommen. Immer mehr Unternehmen erkennen die Wichtigkeit dieser knappen Ressource und die besonders ambitionierten unter ihnen versuchen bereits neue Ansätze im Recruiting Bereich zu finden. Einer dieser neuartigen Ansätze nennt sich AYUDARUM. ohne, dass diese wie bei einem Job ihre Vorlesungszeit opfern müssen. Gerorg Kuttner, Projektleiter Ayudarum 14 Hinter diesem etwas mysteriös klingenden Namen steckt ein innovatives StartUp, das sich zum Ziel gesetzt hat mit seinem Onlineportal Unternehmen und motivierte Studierende bereits frühzeitig zusammenzubringen. Denn obwohl am Ende des Studiums jede(r) AkademikerIn nach einem passenden Job sucht, hat der überwiegende Teil der rund 300.000 Studierenden in Österreich während des Studiums kaum bis keinen Kontakt zu seinen künftigen Arbeitgebern. Einfache Ausgabenauslagerung – schnell, kompetent & günstig Einer der Hauptbereiche der Plattform ist die Auslagerung fachspezifischer Aufgaben und Projekte aus dem eigenen Unternehmen – egal ob aus dem Marketing-, IT- oder Kreativbereich. Dahinter steht die feste Überzeugung, dass Studenten schon während ihrer Ausbildung viel mehr können als klassische Studentenjobs wie Kellnern, Regale einräumen oder sonstige Hilfstätigkeiten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen tun sich in der Regel schwer, systematischen Kontakt zu Studierenden aufzubauen und frühzeitig Talente für ihren Betrieb zu scouten. Auf AYUDARUM erhalten Unternehmen deshalb einen barrierefreien Zugang zu über 2.000 Studierenden aus ganz Österreich und den verschiedensten Fachbereichen. Das Portal bietet vielfältige Möglichkeiten diese jungen Talente auf praktische Art und Weise kennenzulernen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Dadurch können bereits während des Studiums beide Seiten Kontakte zueinander aufbauen. Zusammenarbeit nach dem Studium – nicht ausgeschlossen. Was der Vorteil einer regelmäßigen Zusammenarbeit von Studierenden und Unternehmen schon während der Ausbildung ist, beschreibt Georg Kuttner, einer der Köpfe hinter AYUDARUM: „Wir sind überzeugt davon, dass Studierende schon während ihres Studiums regelmäßig mit verschiedenen Unternehmen auf qualitativ hochwertiger Basis zusammenarbeiten können.“ Die Unternehmen profitieren, weil sie Mitarbeiter für verschiedenste Projekte und Aufgaben finden können, rasche Lösungen erhalten und gleichzeitig potenzielle zukünftige Mitarbeiter kennenlernen. Die Aufgaben lassen sich ideal in den Alltag der Studierenden integrieren, VERO SONDERBEILAGE 2015 Der Vorteil für die Studierenden ist, dass sie sich die Zeit flexibel einteilen können. Als Ergebnis erhalten sie sofort Praxis für ihre Lebensläufe und für die Zukunft wichtige Kontakte zu möglichen Arbeitgebern. Und natürlich die Möglichkeit mit sinnvollen Aufgabenstellungen, die zu ihrem Studiengebiet passen, Geld zu verdienen. Die Ausschreibung einer Aufgabenstellung wurde für Unternehmen möglichst simpel und zeitsparend gestaltet. Man definiert, was bis wann erledigt werden muss, über welche Kompetenzen die Bewerber verfügen sollen und wie viel Budget man für die Bearbeitung ausgeben möchte. Von der Bewerbung über die Bewerberauswahl, die Kommunikation während des Projektes bis hin zur Abrechnung und der abschließenden Bewertung findet alles online auf der Plattform statt. „Das schließt jedoch nicht aus, dass sich Unternehmen und Studierende offline treffen oder zusammenarbeiten. Unser Ansatz ist es, das ‚Rundherum‘ möglichst unkompliziert und transparent zu gestalten. Daher stehen wir auch immer für beide Seiten als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen bei Bedarf auch gerne persönlich bei der Definition und Ausschreibung von Projekten.“, so Kuttner. Die Bandbreite der Aufgaben auf AYUDARUM ist sehr groß und geht von verschiedensten betriebswirtschaftlichen Recherchen und Analysen, die Aufbereitung von Unterlagen, die Mitarbeit bei Kundenprojekten, dem Texten und Lektorieren bis hin zu Software- und IT-Projekten. „Für viele unserer kleineren Kunden aus dem KMU-Sektor ist dies interessant, weil sie eine Vielzahl von Aufgabenstellungen zu lösen haben, VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER mehrwert | jetzt für später jedoch nicht für jede Aufgabe stehen die notwendige Zeit oder die passende Person mit der entsprechenden Kompetenz zur Verfügung.“, berichtet Kuttner. Ideenwettbewerbe – das Potenzial der Crowd nutzen Eine weitere Möglichkeit mit einer großen Anzahl an Studierenden gleichzeitig in Kontakt zu treten und dabei das Potenzial einer kreativen Crowd zu nutzen, bietet AYUDARUM mit Ideenwettbewerben. Diese ermöglichen es Unternehmen, sich über die Studenten-Crowd frische Ideen und neue Sichtweisen in ihr Unternehmen zu holen und innovative Lösungsansätze zu herausfordernden Aufgabenstellungen einzuholen Im Gegensatz zur klassischen Aufgabenauslagerung, für die jeweils nur ein Student bzw. ein Studententeam für die Bearbeitung ausgewählt wird, kann bei Ideenwettbewerben (fast) jeder mitmachen. Ideenwettbewerbe sind offene Ausschreibungen, bei denen jeder Student der über die nötige Kompetenz verfügt, seine Ideen und Vorschläge zu einer offenen Fragestellung oder spezifischen Aufgabe einreichen kann – ohne vorheriger Bewerbung. Am Ende eines Ideenwettbewerbs entscheidet sich der Auftraggeber für eine oder mehrere Gewinnerideen und derjenige der diese Idee eingereicht hat, erhält daraufhin das ausgeschriebene Preisgeld gutgeschrieben. Ideenwettbewerbe lassen sich beispielsweise gut für Namensfindungen, kreative Entwürfe, Ideenfindungen zu neuen Produkten oder Marketingstrategien oder für Befragungen zu studentenspezifischen Themen einsetzen. Smart Recruiting "Auch in Zukunft wird es auf AYUDARUM laufend neue Funktionen und Möglichkeiten zur innovativen Zusammenarbeit mit Studierenden geben, wie neuartige Vernetzungs- und Employer-Branding Funktionalitäten", verspricht Kuttner. Denn durch frühzeitiges Kennenlernen auf verschiedenste Arten abseits der bereits etablierten Instrumente wie Praktika oder Ferialjobs, finden beide Seiten besser heraus, wer langfristig zusammenpasst. Das Ergebnis: das Recruiting startet nicht erst beim Absolventen. Man kennt sich bereits zum Zeitpunkt des Studienabschlusses und kann sich aufgrund der gemeinsamen Erfahrungen auch gut einschätzen. Das erklärte Ziel von AYUDARUM ist es, der Ansprechpartner und Marktführer für qualitativ hochwertige Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Studierenden im deutschsprachigen Raum zu werden. Getreu dem Motto: Studenten können mehr! – www.ayudarum.com FÜR DEN VERO-INHALT VERANTWORTLICH Jürgen Schagerl, Standortleiter VERO Wien und Experte in Sachen Cyber Crime Bericht auf Seite 2: "Dialogforum Cyber Crime" Michel Prantl, Kundenbetreuer bei VERO Beitrag auf Seite 4: "Rezeptlos wider den Mangel an Fachkräften?" ist einfacher als viele denken - und zudem sehr lukrativ! Gut, dass ich mich auf jemanden verlassen kann. Mag. (FH) Martin Sulzbacher, HR Management bei VERO Beitrag auf Seite 5: "Warum Mitarbeiterbindung so wichtig ist und was Fluktuation kostet" Manfred Reinalter, GF VERO Betriebliche Vorsorge GmbH Beitrag auf Seite 11: "Betriebliche Mitarbeitervorsorge ohne Kostenbelastung für das Unternehmen, geht das?" VERO Betriebliche Vorsorge GmbH Pfaffing 36, 5760 Saalfelden Tel: 06582 70370 Email: [email protected] www.betriebliche-altersvorsorge.at VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER Die Betriebliche Altersvorsorge - das „Mehr“ für Sie und Ihre MitarbeiterInnen! Die Betriebliche Altersvorsorge bietet viele Vorteile: attraktive Zusatzpensionen, Absicherung von Arbeitskraft und Hinterbliebenen, Motivation von MitarbeiterInnen – und das alles mit einzigartigen Vergünstigungen bei Steuer-, Sozialversicherungs- und sonstigen Abgaben! Ob Vorsorgekasse, Pensionskasse oder Versicherung – bei der Allianz bekommen Sie alles aus einer Hand. Hoffentlich Allianz. www.allianz.at Allianz Elementar Versicherungs-AG, Hietzinger Kai 101–105, 1130 Wien VERO SONDERBEILAGE 2015 15 WAS WIR STEUERBERATERN BIETEN: 25 Jahre Vorsorgeerfahrung. Über 1.200 Unternehmen setzen bereits ihr Vertrauen in unsere Kompetenz als unabhängiger Berater in der betrieblichen Vorsorge. Mit Steuerberatern verbindet uns eine sehr vertrauensvolle und professionelle Zusammenarbeit zum Nutzen der gemeinsamen Kunden. Unsere Expertise reicht von der Ausschreibung und dem Vergleich von Angeboten zu Vorsorgemodellen, über versicherungsmathematische Bewertungen (SR, UGB, IFRS, BilMog), der laufenden Wartung von bestehenden Vorsorgelösungen, bis hin zur Hilfestellung bei aktuellen Problemfällen in Bezug auf Pensionszusagen. WWW.BETRIEBLICHE-ALTERSVORSORGE.AT Wien · Niederösterreich · Kärnten · Salzburg · Voralberg · Tirol · Bayern VERO Betriebliche Vorsorge GmbH | 5760 Saalfelden, Pfaffing 36 | T +43 6582 703 70 | F +43 6582 703 70 -11 | E [email protected]
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