Kanonistische Chronik.

Kanonistische Chronik.
Im Dezember 1917 starb in Barn der emeritierte ordentliche Professor der Dogmatik und Kirchengeschichte E. M i c h a u d im 78. Lebensjahre.
Im Dezember 1917 starb in Bonn der ordentliche Professor der praktischen Theologie in der evangelisch-theologischen Fakultät E. S a c h s s e
i m 78. Lebensjahre.
Im Dezember 1917 starb in Braunsberg der ordentliche Professor
der Kirchengeschichte an der dortigen Akademie J. K o l b e r g im
58. Lebensjahre.
Am 6. Januar 1918 starb der emeritierte Professor des Kirchenrechts in Breslau H. L a e m m e r .
Am 8. Januar 1918 starb im 67. Lebensjahre der ordentliche Professor des Kirchenrechts an der katholisch-theologischen Fakultät zu
München, H. M. G i e t l , einer der besten Kenner der Quellen und Literatur des mittelalterlichen Kirchenrechts. Sein Name ist vornehmlich
verknüpft mit der ersten Ausgabe der Sentenzen Rolands, des späteren
Papstes Alexander III. (Freiburg 1891), dazu mit der Quellenanalyse
der Schrift Hinkmars von Reims De ecclesiis et capellis, während er
im Streite über die Heimat Pseudoisidors gegen die Hypothese von
B. von Simeon Stellung nahm (Historisches Jahrbuch 1894 .und 1899).
Aus der Zahl seiner sonstigen Arbeiten, zumeist kritischen Referaten,
wie z. B. einem solchen über eine Edition von J. Fr. von Schulte
(Archiv für katholisches Kirchenrecht 1892), sei noch die Abhandlung
über die zwangsweise Versetzung des Benefiziaten in der Lehre der
mittelalterlichen Kanonisten von Gratian bis Hostiensis eiwähnt, die
im Jahre 1917 in der Festschrift für A. Knöpfler veröSentlicht wurde.
Was Gietl seinen Schülern war und bot, hat der warmempfundene Nachruf seines Nachfolgers E. Eichmann im Historischen Jahrbuch 1918
darzulegen gewußt.
Im Januar 1918 starb in Breslau der ordentliche Honorarprofessor
in der katholisch-theologischen Fakultät und Direktor des füistbischöflichen Hausarchivs J. J u n g n i t z im 74. Lebensjahre. Seine letzte Veröffentlichung über die Breslauer Weihbischöfe (1914) durfte in unserer
Z?itschrift (Bd. V S. 527fi.) als Beitrag zur kirchlichen Rechtegeschichte
mit Beifall und Dank begrüßt werden.
Am 7. April 1918 starb in Leipzig der ordentliche Professor der
Kirchengeschichte A l b e r t H a u c k im 73. Lebensjahre. Mitten aus un-
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ermüdlichstem Schaffen heraus hat ein unerbittliches Geschick den
Meister der Kirchengeschichte gerissen, den Sohn fränkischer Erde und
den deutschen Mann, den spürenden Forscher und umsichtigen Gelehrten, den Künstler der schlichten und eben deshalb so eindrucksvollen Darstellung, den großen Verlebendiger des deutschen Mittelalters,
seiner Entwicklung in Staat und Kirche, seiner Tätigkeit auf allen Gebieten geistiger und religiöser Kultur. Wenig mehr denn ein Menschenalte ι ist es her, seit er uns den ersten Band seiner „Kirchengeschichte
Deutschlands ".schenk te, und mit immer steigender Kraft wußte er die
Fülle der Erscheinungen zu bannen, um seinen Gegenstand bis rund
zur Mitte des 14. Jahrhunderts zu erschöpfen. Vertraut mit den schier
unübersehbaren Quellen bis zur kleinsten herab erschloß er aus diesen
selbst die Vergangenheit, ihre Tendenzen und Kräfte, ihre Menschen
und Einrichtungen. Auf seine Schultern stellte sich der politische Historiker und nicht zuletzt der Freund der kirchlichen Rechteentwicklung:
auch sie'zu erfassen war Haucks Trachten, genau wie in ihm und durch
ihn die Einzelpersönlichkeiten Fleisch und Blut gewannen, die in das
Gewebe kirchlichen Rechtes ihre Fäden schlugen. Die Zeit des hl. Bonif&z
und Karls des Großen, die des Investiturstreites und der Hohenstaufen,
die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts —, sie alle sind erst unter dem
belebenden Hauche seines Geistes neu erstanden; sie alle hat der Verewigte gleichsam in seelsorgerische Pflege genommen: Welt- und Klosterklerus, Episkopat und geistliches Landesfürstentum sind durch ihn
greifbare Größen unseres Mittelalters geworden, nicht allein die Könige
und die Päpste, die Laiengroßen und die Kirchenfürsten, die Ordensgründer, die Mönche und Nonnen, die kirchlich Frommen und die Ketzer.
Nie hat Hauck seine Kräfte geschont, um auch im Kleinsten das letzthin Wissensmögliche zu ermitteln, um gleichen Schritt zu halten mit
der Forschung, die zum guten Teil von ihm Anregung und Zielsetzung
erhielt. Jede neue Auflage eines Bandes war innerlich ein neues Werk
dank seinem Fleiße, dank seiner überallhin dringenden Mit- und Nacharbeit. So wird seine Kirchengeschichte Deutschlands immerdar die
Fundgrube der Erkenntnis zumal für den kirchlichen Rechts- und Verfassungshistoriker bleiben, der unentbehrliche Rückhalt jeder weiteren
Forschung. Wertvolle Einzeluntej suchungen, die hoflentlioh einmal
vereinigt werden — genannt seien die über die Biechofswahlen unter
den Merowingern (1883), über die Entstehung der bischöflichen Fürstenmacht (1891), die Entstehung der geistlichen Territorien (1909), über
die Gedanken der päpstlichen Weltherrschaft bis auf Bonifftz VIII. (1904),
Deutschland und die päpstliche Weltherrschaft (1910), über die Rezeption
und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter (1907) —, sie
alle bereiteten die große Darstellung vor und begleiteten sie, eine jede
das Zeugnis auch der innerlich erwärmenden Teilnahme, die Hauck den
Problemen entgegenbrachte und in den Dienst seiner gelehrten Arbeit
stellte. Wir wissen nicht, ob sein Nachlaß Aufzeichnungen enthält, die
den fünften Band abschließen und ihn bis an die Schwelle der Reformation zu führen gestatten (vgl. Haucks Studien zu Johann Huß 1916
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und seine feinsinnigen Vorträge über die Reformation in ihrer Wirkung
auf das Leben 1918) —, von seinem Lebenswerk gilt dasselbe wie
von Treitechkes Deutscher Geschichte im 19. Jahrhundert, daß nur
er einzig und allein fähig gewesen wäre, es zu vollenden. Wir gedenken überdies der eindringlichen Vorlesungen über Deutschland
und England in ihren kirchlichen Beziehungen (1917) und nicht zuletzt der mühevoll und erfolgreich durchgeführten Neuauflage der
Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (1896 ff.) als
des von dem Verewigten zugerüsteten Arsenals theologischen und allgemein kirchenhistorischen Wissens —, wahrlich Dank über das Grab
hinaus gebührt dem Manne, dessen tiefbescheidenes und verehrungsvolles Wesen in der eifernden Liebe für seine Wissenschaft, zu seinem
deutschen Volke verankert war. Auch ihm hat die schwere Zeit des
Kampfes um unser Sein schmerzliche Opfer auferlegt —, das Schwerste
zu erleben hat ihm ein gütiges Geschick erspart. Nicht allein bei der
Arbeit wird er fehlen, sondern auch in aller Zukunft, die durch geistige
Werte zu ersetzen haben wird, was an wirtschaftlichen und politischen
Gütern uns verlorenging, weil die Welt uns überwand.
Im August 1918 starb in Oberursel im Taunus der emeritierte ordentliche Professor der Kirchengeschichte und Dogmatik an der Universität
Jena F. X i p p o l d im 80. Lebensjahre.
Ende August 1918 starb in Köln der hauptamtliche Dozent des
Staats- und Kirchenrechts an der Hochschule für kommunale und soziale
Verwaltung. Professor Dr. J u l i u s F r i e d r i c h , im 49. Lebensjahre, Mitherausgeber und Mitarbeiter der Deutschen Zeitschrift für Kirchenrecht.
Im Oktober 1918 starb in den Argonnenkämpfen den Heldentod
fürs Vaterland der außerordentliche Professor der mittleren und neueren
Geschichte an der Universität Gießen E r n s t Vogt, der Biograph des
Erzbischofs Matthias von Mainz (1905) und der Bearbeiter der Regesten
der Erzbischöfe von Mainz für den Zeitraum von 1289 bis 1353 (1907ft.).
Ernannt wurden der außerordentliche Professor der Religionsgeschichte und allgemeinen Religionswissenschaften in der katholischtheologischen Fakultät zu Münster i. W. F r a n z D ö l g e r zum ordentlichen Professor; Dr. F r a n z F i a l a zum außerordentlichen Professor
für Kirchenrecht und Pädagogik in der theologischen Fakultät zu Salzburg; der Benediktinerpater Prinz Konstantin H o h e n l o h e zum Professur des Kirchenrechts in Wien; der frühere Miniatei des Kultu.und Unterrichts Geheimrat Dr. Max F r e i h e r r H u s s a r e k von Heinlein zum ordentlichen Professor des Kiichenrechts in Wien; der Direktor dar Studienanstalt Kemperhof bei Koblenz Dr. L u d w i g K a a s zum
Professor für Kirchenrecht am bischöflichen Priesterseminar zu Trier;
der Privatdozent der Moraltheologie Dr. F r a n z K e l l e r in Freiburg
i. Br. zum außerordentlichen Professor; der Professor für Dogmatik an
der theologischen Lehranstalt zu Pölten Dr. A n t o n K ö b e r l zugleich
zum Professor für Kirchenrecht; der Privatdozent der Geschichte an
der Universität Münster Dr. L. S c h m i t z - K a l l e n b e r g zum ordent-
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lichen Honorarprofessor; der Privatdozent für Kirchenrecht an der
katholisch-theologischen Fakultät zu Freiburg i. Br. Dr. F r a n z E g o n
S c h n e i d e r zum außsrordentlichen Professor; der Professor für Moraltheologie am Priesterseminar zu Köln Dr. G e r h a r d S u s e n zum Professor für Kirchenrecht.
Berufen wurden der ordentliche Professor der Kirchengeschichte
an der evangelisch-theologischen Fakultät zu Bonn D. Dr. H a n s A c h e l i s
nach Leipzig; der ordentliche Professor des Kirchenrechts in Wien
Dr. E d u a r d E i c h m a n n an die katholisch-theologische Fakultät zu
München; der ordentliche Professor des Kirchenrechts an der katholischtheologischen Fakultät zu Bonn Dr. N i k o l a u s H i l l i n g als ordentlicher
Professor nach Freiburg i. Br. ; der Professor am Königl. Lyzeum zu
Bamberg Dr. A l b e r t M i c h a e l K o e n i g e r als ordentlicher Professor
für Kirchengeschichte und Kirchenrecht an die Akademie Braunsbeig;
der Professor am bischöflichen Lyzeum zu Paderborn Dr. J o h a n n e s
L i n n e b o r n als ordentlicher Professor an der katholisch-theologischen
Fakultät zu Bonn; der außerordentliche Professor der mittleren und
neueren Geschichte an der Universität Freiburg i. Br. Dr. F r i t z
Vigener als ordentlicher Professor nach Gießen.
Es habilitierten sich in Bonn Dr. iur. et phil. H. N o t t a r p f ü r
Kirchenrecht, in Innsbruck Dr. A, S c h ö n e g g e r f ü r Kirchenrecht, in
Kiel Dr. E. W o l g a s t für Staats- und Kirchenrecht.
A. W.
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