Redaktionsrichtlinien für Veröffentlichungen (gültig ab 1.12.2015)

Redaktionsstatut der Großen Kreisstadt Emmendingen für
das Amtsblatt „Emmendingen Aktuell“
Gültig ab 01.12.2015 durch Beschluss des Stadtrates vom 26.01.2016
Veröffentlichung
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Das Amtsblatt hat in der Regel 16 Seiten. Städtische Veröffentlichungen haben im Amtsblatt
stets Vorrang vor nichtstädtischen Inhalten.
Über die Veröffentlichung eingereichter Beiträge entscheidet der zuständige Redakteur. Die
Stadtverwaltung ist aber bemüht, allen Emmendinger Vereinen und Organisationen in
angemessenem Umfang Platz im redaktionellen Teil einzuräumen.
Die Veröffentlichungen müssen einen klar erkennbaren Bezug zu Emmendingen haben,
sachbezogen formuliert sein und sollen sich auf das Notwendige beschränken.
Gewährleistung
• Eine Gewährleistung, insbesondere für die Platzierung von Veröffentlichungen, für deren
vollständigen und richtigen Abdruck sowie die Folgen, die aus einer versehentlichen
Unterlassung oder Fehlerhaftigkeit der Veröffentlichung entstehen, wird durch die Stadt
Emmendingen ausdrücklich ausgeschlossen.
Anlieferung von Inhalten
• Artikel müssen vor Redaktionsschluss bei der Stadtverwaltung Emmendingen per E-Mail
([email protected]) eingegangen sein. Redaktionsschluss ist grundsätzlich
immer freitags, 10 Uhr. Die örtlichen Vereine senden ihre Berichte an das für sie zuständige
Bürger- und Ortschaftsamt ([email protected], [email protected],
[email protected], [email protected],
[email protected])
• In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt ein vorverlegter Redaktionsschluss, auf
den im Amtsblatt rechtzeitig hingewiesen wird. E-Mailadressen sowie Telefon- und
Faxnummern können dem Impressum des Amtsblattes entnommen werden.
• Verspätet eingehende Beiträge werden für die nächste Amtsblattausgabe vorgemerkt, soweit
eine Veröffentlichung dann noch angezeigt ist.
Umfang
• Der Umfang der Artikel darf grundsätzlich eine halbe DIN A4 Seite nicht überschreiten. Über
Ausnahmen entscheidet der zuständige Redakteur.
• Die Berichte sind in digitaler Form zu übermitteln. Bitte verwenden Sie die Schriftart Arial mit
der Schriftgröße 11 und einen einzeiligen Zeilenabstand.
• Sollte der maximal vorgegebene Seitenumfang überschritten werden, wird der Artikel nicht
abgedruckt bzw. behält sich die Redaktion eine Kürzung der eingereichten Beiträge vor.
Handschriftlich abgefasste Artikel bzw. Artikel in postalischer Form werden nicht veröffentlicht.
Aktualität
• Um die Aktualität des Amtsblattes zu wahren, ist es nicht möglich, Artikel gleichen Inhalts
mehrmals zu veröffentlichen. Berichte gleichen Inhalts werden nur ein einziges Mal
veröffentlicht. Kurze Veranstaltungshinweise sind nur im Rahmen des
Veranstaltungskalenders möglich.
Fraktionen
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Fraktionen des Stadtrates (gilt nicht für die Ortschaften) haben zu allen Angelegenheiten, bei
denen die Stadt Emmendingen zuständig ist, in angemessenem Umfang ein
Veröffentlichungsrecht im Amtsblatt unter der Rubrik „Aus den Fraktionen“. Das
Veröffentlichungsrecht ist auf den kommunalen Wirkungskreis begrenzt und gilt ausdrücklich
nicht bei landes-, bundes- oder europapolitischen Angelegenheiten.
3 Monate vor Wahlen ruht das Veröffentlichungsrecht, um die Neutralität der Wahlen zu
gewährleisten (Karenzzeit). Wahlaufrufe und Wahlwerbung sind untersagt.
Die Fraktion ist für den veröffentlichten Text verantwortlich. Darauf wird im Amtsblatt
gesondert hingewiesen.
Fotos
• Falls den Berichten Fotos beigefügt werden, veröffentlichen wir pro Bericht nur maximal zwei
Fotos. Dabei muss das Foto einen konkreten Bezug zum Verein, dem Verband oder der
Institution bzw. zu der Aktivität haben. Fotos werden nur in digitalisierter Form angenommen –
diese müssen als E-Mail-Anhang an die Stadtverwaltung geschickt werden. Achten Sie auf die
technische und inhaltliche Qualität des Fotos und bearbeiten Sie Ihr Foto optimal. Die
Reproduktion ist kostenintensiv, stellen Sie daher bitte nur gute Fotos und Motive ein.
• Über den Abdruck entscheidet die Redaktion. Es können nur Original-Bilddateien verwendet
werden. JPG - Bilder, die in eine Word-Datei eingefügt sind, sind nicht mehr druckfähig.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, ob Sie die Bild- und Nutzungsrechte haben!
Neutralität
• Bei der Berichterstattung ist darauf zu achten, dass der Grundsatz der Neutralität gewahrt ist.
Es ist unzulässig, das Amtsblatt zur Verfolgung persönlicher Interessen oder für politische
Zwecke zu benutzen (eine Ausnahme ist die Rubrik „Aus den Fraktionen“).
• Meinungsäußerungen, welche verletzend sind und nach einer Gegendarstellung verlangen
oder verlangen könnten, sind nicht gestattet.
• Glückwünsche der Vereine, Verbände und Institutionen, Nachrufe o.ä. (z.B. an Weihnachten,
zu Ostern, zum Jahreswechsel oder anlässlich eines „runden“ Geburtstages eines Mitgliedes)
werden generell nicht veröffentlicht. In diesen Fällen handelt es sich um kostenpflichtige
Privatanzeigen.
Nachberichterstattung
• Im Amtsblatt sollen nichtstädtische Organisationen in erster Linie die Möglichkeit erhalten,
Termine und Veranstaltungen anzukündigen. Umfangreiche Nachberichte oder
Vorankündigungen können aufgrund des Seitenkontingents nur in begrenztem Umfang und
bei besonderen Anlässen zugelassen werden. Die weitere Berichterstattung bleibt der
Tagespresse überlassen oder findet sich auf Ihrer Homepage, deren Verlinkung Sie gerne in
Ihren Bericht aufnehmen können. Wir bitten vor allem die Sportvereine, dies zu beachten.
Werbung
• Bitte beachten Sie, dass Sie keine werblichen Texte, Fotos oder Logos veröffentlichen, zum
Beispiel bei Besichtigungen von Firmen o. ä. Die Redaktion behält sich vor, diese Inhalte zu
entfernen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!