Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Bitte gut leserlich und vollständig ausfüllen! Hauptabteilung I Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) KVR-I/25 Postanschrift: 80466 München Dienstgebäude: Ruppertstr. 19 E-Mail: [email protected] Telefon: 089/233-27224 Telefax: 089/233-25351 Internet: www.muenchen.de Antrag auf Erlaubnis des Warenverkaufs zugunsten gemeinnütziger Zwecke An die Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA I/25 Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) 80466 München I) Angaben zum Veranstalter 1) Name, Vorname bzw. Name der Stiftung, des Vereins: bei juristischen Personen vertreten durch: (Name, Vorname:) Geburtsdatum: Betriebsanschrift (kein Postfach): Telefon: Wohnanschrift (bei natürlichen Personen): Mobiltel.: E-Mail: Fax: HRB/HRA oder VR-Nr.: 2) Verkauf durch (Name, Vorname; ausschließlich Mitglieder / Angestellte des Vereins): Anschrift: Telefon / Mobiltelefon: (Erreichbarkeit während der Veranstaltung muss gewährleistet sein): Fax: II) Angaben zum Warenverkauf zugunsten gemeinnütziger Zwecke 3) Verkaufsort: Neuhauser Str. 10 andere: …............................................................................... 4) Datum: Datum: Beginn: Ende: Datum: Beginn: Ende: Datum: Beginn: Ende: Datum: Beginn: Ende: Datum: Beginn: Ende: 5) Gemeinnütziger Verkaufszweck: 6) Bezeichnung der Ware: U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linien 131, 132 Haltestelle Poccistraße Öffnungszeiten: Internet: Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr www.kvr-muenchen.de Di 8.30-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Do 8.30-15.00 Uhr 7) Mit der Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Zusendung der Erlaubnis) per ja nein E-Mail bin ich einverstanden. (Falls nein, bitte oben Fax-Nr. angeben.) III) Anlagen Nachweis über Vereinszugehörigkeit (Mitgliedsausweis, Arbeitsvertrag etc.) Lageplan Nachweis der Gemeinnützigkeit der Organisation (bei erstmaligem Antrag oder Änderung): Anerkennungsbescheid des Finanzamtes Satzung Auszug aus dem Vereinsregister IV. Hinweise - Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem Termin der Behörde vorliegen. - Ein Verkauf ist an max. 24 Tagen im Jahr pro Erlaubnisnehmer/-in möglich. - Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nicht zulässig (Ausnahme: Getränke während der Vorweihnachtszeit). - Der Verkauf darf ausschließlich durch Mitglieder oder Angestellte des Vereins erfolgen (bitte Nachweis beifügen). - Die Standgröße darf 9 m² nicht überschreiten. Ort, Datum: Unterschrift: ___________________________________________________________________________ Erlaubnis (wird von der Behörde ausgefüllt:) I. Bescheid: I.1. Die stets widerrufliche wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung des oben beschriebenen Verkaufs von Waren zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks wird erteilt. I.2. Die Erlaubnis wird unter den in der Anlage aufgeführten Nebenbestimmungen (Ziffer II.) erteilt, deren sofortige Vollziehung angeordnet wird. I.3. Für diesen Bescheid wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ........ € festgesetzt. Es wird eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von ........ € festgesetzt. I.4. Die Kosten des Verfahrens hat der/die Antragsteller/in zu tragen (Rechnung wird gesondert zugestellt). I.5. Die Einfahrtserlaubnis für Fahrzeuge in den Fußgängerbereich zum Auf- und Abbau wird hiermit erteilt. Die ersten zwei Seiten dieses Bescheides sind jeweils in Kopie lesbar im Fahrzeug auszulegen. Diese Erlaubnis gilt nicht für Fahrzeuge über 7,5 t. Von den Hausfronten ist ein Sicherheitsabstand von 2,0 m, von den übrigen Gegenständen von mindesten 0,5 m, einzuhalten. Parken im Fußgängerbereich ist nicht gestattet. Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung siehe Anlage. München, den .......................................... Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA I/25 ................................................................. Bitte beachten Sie, dass an allen Ständen ein deutlich sichtbarer Aushang angebracht werden muss, der den verkaufenden Verein bzw. den Zweck des Verkaufs nennt. Es muss zudem erkennbar sein, welcher Anteil der Einnahmen dem wohltätigen Zweck zukommt.
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