Protokoll zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2015 der SG Stern (Wörth/Germersheim) Ort / Datum/ Uhrzeit Wörth (Kundencenter Werk Wörth, Kinosaal) / 14.Dezember 2015 / 16:30 Uhr Versammlungsleiter Dominic Oest (kaufmännischer Geschäftsführer SG Stern Wörth/Germersheim) Protokollführer Sarah Schweigert (Mitarbeiterin der Geschäftsstelle) Zahl der Anwesenden (siehe Teilnehmerliste) 30 Mitglieder 1 Protokoll zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2015 der SG Stern (Wörth/Germersheim) Top Themen 1 2 Begrüßung Inhalt Udo Kiefer, 1.Vorsitzender der SG Stern Wörth/Germersheim, begrüßt alle Mitglieder und eröffnet die Mitgliederversammlung am 14.12.2015 um 16:33 Uhr im Kundencenter Werk Wörth. Es sind 29 stimmberechtigte Mitglieder der SG Stern Wörth/Germersheim anwesend. Herr Kiefer schlägt in seiner Funktion als 1. Vorsitzender den kaufmännischen Geschäftsführer Dominic Oest als Versammlungsleiter vor und übergibt das Wort an Ihn. Verantwortlich Udo Kiefer Protokollantin ist Frau Sarah Schweigert (Mitarbeiterin der Geschäftsstelle). Feststellung der Formali- Der Versammlungsleiter verliest die Tagesordnung zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde form-und fristgerecht eingeladen. täten Die Versammlung ist beschlussfähig. Zu Tagesordungspunkt zwei gibt es aus der Mitgliederversammlung heraus keine weiteren Fragen. Dominic Oest schließt Tagesordnungspunkt zwei ab. Dominic Oest 2 Protokoll zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2015 der SG Stern (Wörth/Germersheim) 3 Satzungsänderung Dominic Oest erklärt, dass zur Durchführung einer einfachen Satzungsänderung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig ist. Zu dem Tagesordnungspunkt „Satzungsänderungen“ werden durch den Versammlungsleiter noch folgende Informationen genannt: 3.1 Prozess zur Anpassung der Standortsatzung: Die Delegiertenversammlungen 2013, 2014 sowie die außerordentliche Delegiertenversammlung 2015 hat Änderungen für die Satzung der SG Stern Deutschland e.V. beschlossen. Übergreifend gilt grundsätzlich immer die Satzung der SG Stern Deutschland e.V. für alle Standorte. In der Standortsatzung haben Sie Gelegenheit, Standortgegebenheiten abzubilden. Die Satzungsänderungen aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 wurden aus Praktikabilitätsgründen und auch aus Gründen der organisatorischen Vereinfachung für Sie als Standortvertreter gesammelt. Über diese Satzungsänderung werden die Mitglieder informiert. 3.2 Prozess zur Einführung des Delegiertensystems: Beim Spartenleiterseminar der SG Stern Wörth/Germersheim vom 10.10.2015 wurde seitens Vorstandschaft das Delegiertensystem und die damit verbundenen Vorteile für den Verein vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion mit den Vertretern der anwesenden Sparten wurde einstimmig beschlossen (siehe Protokoll), dass die Vorstandschaft einen Wechsel zum Delegiertensystem umsetzen soll. Dieser Punkt zur Satzungsänderung wird heute zur Abstimmung gestellt. Dominic Oest Frage eines Mitglieds: „Wer ist Delegierter? Wie wird man Delegierter?“ Dominic Oest: Die jeweiligen Sparten wählen in den Spartenversammlungen ihren Delegierten. Dies sind in der Regel die Spartenleiter – es können jedoch auch Spartenmitglieder zum Delegierten gewählt werden. Dominic Oest stellt die Historie zur Anpassung der Satzungsänderung aus den Jahren 2006 – 2014 vor. Zur Satzungsanpassung bzw. zur Einführung des Delegiertensystems werden aus dem Plenum heraus Fragen gestellt: Karl-Heinz Weidner: In der Präsentation ist bereits für den 14.12.15 die neue Satzung notiert. Gültigkeit hat zu diesem Zeitpunkt jedoch noch die alte Satzung? Dominic Oest: Die alte Satzung besitzt bis zur Abstimmung über den neuen Entwurf Gültigkeit. Die vorgestellte Historie endet abschließend mit dem Satzungsentwurf, da dieser zusammen mit der Einladung versendet wurde. 3 Protokoll zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2015 der SG Stern (Wörth/Germersheim) 3 Satzungsänderung Roland Herbst: Hat der Delegierte der SG Stern Wörth/Germersheim Weisungsbefugnis? Dominic Oest erläutert die §§ 26 und 30 des BGB. Jürgen Fleischmann: Kann die SG Stern Deutschland über Entschlüsse, die am Standort beschlossen werden, nachfolgend entscheiden? Bernhard Pfirrmann (Vorstand Finanzen): Ja die SG Stern Deutschland kann im Rahmen der Satzungsinhalte und im Rahmen der Rechte des §26 BGB entscheiden. Karl-Heinz Weidner: Warum soll auf das Delegiertensystem umgestellt werden? Dominic Oest: Das Delegiertensystem bringt diverse Vorteile für den Verein mit. Unter anderem sollen die Personen über die Weiterentwicklung des Vereins entscheiden, die auch aktiv für die Gestaltung der Sportangebote und Spartenaktivitäten verantwortlich sind, nämlich die Spartenfunktionäre. Außerdem steht der zeitliche und finanzielle Aufwand einer jährlichen Mitgliederversammlung nicht in der Relation zur durchschnittlichen Teilnahme, die lediglich bei 20-30 Mitgliedern liegt. Die Mitglieder können Ihre Rechte weiterhin wahrnehmen, ab 2016 in den Spartenversammlungen. Da es keinen Fragen mehr gibt stellt Dominic Oest im Folgenden detailliert die Satzungsänderungen vor (siehe Satzungsentwurf rot). Im Anschluss daran werden weitere Fragen geklärt: Dominic Oest Frage aus dem Plenum heraus: Falls Udo Kiefer nicht von der SG Stern Deutschland bestätigt werden würde, wäre er dann kein 1. Vorsitzender mehr? Dominic Oest: Ja. Der örtliche §30 BGB Vorstand muss vom §26 BGB Vorstand bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung, muss erneut gewählt werden. Karl-Heinz Weidner: Hier sind ja einige Spartenleiter im Raum. Wie sind denn die Resonanzen zu dem Thema Einführung Delegiertensystem in den Sparten? Dominic Oest: Die Spartenleiter waren auf der Spartenleitertagung einstimmig für die Einführung des Delegiertensystems. Darüber hinaus hat sich das System bei einigen großen Standorten der SG Stern bereits bewährt. Aber hierzu vielleicht ein Statement von den Spartenleitern. Wolfgang Beiwinkel (SPL Badminton): Ich habe es in meiner Sparte angesprochen, die Thematik hat aber relativ wenig Interesse erzeugt. 4 Protokoll zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2015 der SG Stern (Wörth/Germersheim) 3 Satzungsänderung Willi Kolb (SPL Fotografie): Auf der Mitgliederversammlung sind in der Mehrheit die Spartenleiter vertreten. Organisatorisch macht das Delegiertensystem Vieles einfacher, und die „Gesichter“ bleiben größtenteils gleich. Ernst Gräfe: Darf man als normales Mitglied dann an der Delegiertenversammlung teilnehmen? Dominic Oest: Nein, nur als Delegierter. Hierzu kann sich aber jeder in seiner Sparte wählen lassen. Da es keine weiteren Fragen mehr gibt, lässt Dominic Oest über den Satzungsentwurf abstimmen. Dominic Oest Ergebnis: Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 4 Enthaltung: 1 Da die Zweidrittelmehrheit erreicht wurde, wird die neue Satzung verabschiedet. Punkt drei der Tagesordnung ist somit abgeschlossen. 4 Anträge Da keine Anträge eingegangen sind, schließt Dominic Oest Punkt vier der Tagesordnung ab. Dominic Oest 5 Sonstiges Dominic Oest eröffnet den letzten Punkt der Tagesordnung. Dazu gibt es keine Wortmeldungen, somit schließt Dominic Oest Tagesordnungspunkt fünf ab. Dominic Oest 6 Abschluss Udo Kiefer wünscht allen Anwesenden eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr. Udo Kiefer beendet die außerordentliche Mitgliederversammlung am 14.12.2015 um 17.25 Uhr. 1. Vorsitzender Versammlungsleiter Protokollführerin Udo Kiefer 1. Vorsitzender Dominic Oest Sarah Schweigert Kaufm. Geschäftsführer Sportmanagement SG Stern Wörth/Germersheim SG Stern Wörth/Germersheim SG Stern Wörth/Germersheim Udo Kiefer 5
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