Prüfungstaxen

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Prüfungstaxen
Bei allen Prüfungen, an denen mehrere Prüfer beteiligt sind, sind die Taxen nach der Anzahl der
beteiligten Prüfer zu teilen, sofern nicht anders angemerkt.
Reifeprüfung:
Pro Kandidat:
Schriftlich:
Fachbereichsarbeit:
Vorwissensch. Arbeit:
Mündlich:
ab 1.9.2015
ab 1.9.2016
Vorsitzender
Schulleiter (oder vom Schulleiter
bestellter Lehrer)
Klassenvorstand (oder vom Schulleiter
bestellter Lehrer)
Nicht standardisiert
€ 13,8
€ 14,0
€ 11,8
€ 11,9
€ 7,1
€ 7,2
€ 21,2
€ 21,5
Standardisiert
€ 11,8
€ 11,9
Vorsitzender
Betreuer (Sockelbetrag unabh. v. d.
Zahl d. FBA)
Betreuer (pro Arbeit)
€ 9,4
€ 9,5
€ 143,2
€ 145,1
€ 190,6
€ 193,1
Korrektur und Beurteilung (p. A.)
€ 28,2
€ 28,6
Betreuer (p. A.)
Korrektur, Präsentation, Diskussion
(p. A.)
Normale Prüfung
€ 238,8
€ 241,9
€ 32,0
€ 32,6
€ 11,8
€ 11,9
Mit vertiefender Schwerpunktprüfung
Mit fächerübergreifender Schwerpunktprüfung (pro Fach)
Mit ergänzender Schwerpunktprüfung
€ 23,5
€ 23,8
€ 23,5
€ 23,8
€ 23,5
€ 23,8
Mit Fragen zur Fachbereichsarbeit
€ 23,5
€ 23,8
Mündliche Kompensationsprüfung
€ 11,8
€ 11,9
Beisitzer
€ 6,1
€ 4,1
Vorsitzender
€ 2,3
€ 2,4
Prüfer schriftlich
€ 7,1
€ 7,2
Prüfung mündlich oder praktisch
€ 4,7
€ 4,8
Aufnahmsprüfungen und Einstufungsprüfung:
Pro Kandidat:
Pflichtige Vorprüfung zur Reifeprüfung (AHS-Sonderformen)
Pro Kandidat:
Vorsitzender
€ 9,4
€ 9,5
Schriftführer
€ 6,9
€ 7,2
Prüfung mündlich
€ 11,8
€ 11,9
Prüfer schriftlich, grafisch, praktisch
€ 21,2
€ 21,5
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Kommissionelle Prüfung bei einer Berufung gegen ein Nichtgenügend
Pro Kandidat:
Vorsitzender, mündlicher Prüfer
€ 4,7
€ 4,8
Prüfung schriftlich
€ 7,1
€ 7,2
Fachk. Beisitzer als Schriftführer
€ 3,7
€ 3,7
Vorsitzender
€ 9,4
€ 9,5
Schriftführer
€ 7,1
€ 7,2
Prüfer schriftl./prakt./grafisch
€ 21,2
€ 21,5
Prüfer mündlich
€ 11,8
€ 11,9
Vorsitzender
€ 13,8
€ 14,0
Direktor
€ 13,8
€ 14,0
Klassenvorstand als Schriftführer
€ 14,1
€ 14,3
Prüfung schriftlich
€ 21,2
€ 21,5
Prüfung mündlich und praktisch
€ 14,1
€ 14,3
Schwerpunktprüfung
€ 23,5
€ 23,8
Externisten-Reifeprüfung:
Vorprüfung:
Hauptprüfung:
Jährliche Valorisierung:
Jeweils am 1. September erhöhen sich die Taxen um jenen Prozentsatz, um den der Bezug
eines Beamten der allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, im vorangegangenen Jahr angestiegen ist. Die Berechnung hat allerdings von den ab 1. September
1976 geltenden Beträgen auszugehen.
Auszahlung und Versteuerung:
Prüfungsgebühren werden auf dem Bezugszettel ausgewiesen unter der Lohnart 4811 mit
dem Langtext "Prüfungsentschädigung (fixe Steuer)". Sie werden mit dem festen Lohnsteuersatz (6%) versteuert, solange das Jahressechstel noch nicht aufgebraucht ist. Ist
das der Fall, werden sie mit dem normalen Gehalt versteuert.
Vorbereitung von Prüfungskandidaten auf die mündliche Prüfung:
„Reifeprüfung neu“:
Der Lehrperson, die mit der Abhaltung von Unterrichtseinheiten im Rahmen von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung der teilzentralen Reifeprüfung
betraut ist, gebührt für jede gehaltene Unterrichtseinheit eine Abgeltung in Höhe von 2,5
von Hundert des Gehalts der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2.
Seit Jänner 2016 sind das € 61,60.
Arbeitsgruppen dürfen pro Prüfungsgebiet der mündlichen Reifeprüfung zum jeweiligen
Haupttermin in der Anzahl gebildet werden, die dem Ergebnis der Teilung der Gesamtzahl
der im Prüfungsgebiet zu betreuenden Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten
durch 20, gegebenenfalls aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, entspricht. Die
Arbeitsgruppen dürfen im Umfang von bis zu vier Unterrichtseinheiten geführt werden.
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„Reifeprüfung alt“ (nur mehr an Schulen für Berufstätige):
Für jede Monatswochenstunde (das sind 4 Vorbereitungsstunden) gebührt je Klasse (bzw.
wenn Schüler mehrerer Klassen in einer Gruppe unterrichtet werden: je Gruppe) eine
Abgeltung von
€ 211,7 in den Verwendungsgruppen LPH und L1 (bzw. lph und l1);
€ 184,5 in den übrigen Verwendungsgruppen.
Für jeden vorzubereitenden Kandidaten gebührt eine Abgeltung von
€ 27,4 in den Verwendungsgruppen LPA und L1 (bzw. lph und l1);
€ 24,3 in den übrigen Verwendungsgruppen.
Somit ergibt sich für das volle Ausmaß an Vorbereitungsstunden z.B. für die Verwendungsgruppe L1 folgende Formel:
Höhe der Abgeltung = € 211,7 mal Anzahl der stundenplanmäßigen Wochenstunden plus
€ 27,4 mal Anzahl der vorzubereitenden Kandidaten.
(Stand: Jänner 2016)