Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des Kreises 13 Essen Nord-West für das Spieljahr 2015/2016 gemäß §§ 1 und 50 SpO/WFLV Für alle Vereine unseres Kreises gelten die vom Verbands-Fußball-Ausschuss unter www.fvn.de im Informationsportal Herrenfußball bereits veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und Richtlinien, auf die in den Amtlichen Mitteilungen hingewiesen wurde. Zusätzlich wurden auf der Arbeitstagung am 27.07.2015 folgende Punkte beschlossen und festgelegt: 1. Anstoßzeiten Aufgrund der Überbelegung unserer Sportplätze werden alle Vereine gebeten, Abweichungen von den amtlichen Anstoßzeiten, die besonders bei Spielen gegen untere Mannschaften auftreten können, nicht zu beanstanden und anzuerkennen. Anstoßzeiten im DFBnet Die gewünschten Anstoßzeiten der jeweiligen Mannschaften sind von den Vereinen über den „Vereinsmeldebogen“ vor Beginn der Meisterschaft gemeldet worden. Diese Zeiten sind für die jeweilige Gruppe im DFBnet übernommen worden. Sind von den Vereinen keine Zeiten gemeldet worden, haben wir wieder feste Anstoßzeiten eingepflegt: In der Kreisliga A 15.00 Uhr, Kreisliga B 11.00 Uhr und in der Kreisliga C 13.00 Uhr (Abweichungen sind möglich). Die Anstoßzeiten und die eingegebenen Spielstätten können von den Vereinen im DFBnet bis 10 Tage vor dem jeweiligen Spiel selbstständig geändert werden! Danach kann die Anstoßzeit nur noch vom zuständigen Gruppenleiter geändert werden – aber nur mit Zustimmung des Spielpartners! Eine Änderung des Spieltermines kann nur der Gruppenleiter vornehmen. 2. Schiedsrichter Schiedsrichter in den Kreisligen B und C Sollte in den Kreisligen B und C der angesetzte Schiedsrichter nicht erscheinen bzw. wurde ein Schiedsrichter nicht angesetzt, ist das Spiel trotzdem auszutragen. Hier hat dann der Gastverein das Vorrecht der Spielleitung. Verzichtet er auf dieses Recht, ist das Spiel vom Gastgeber zu leiten. Ein M-Spiel der Kreisliga B oder C sollte auf keinen Fall ausfallen, weil der angeforderte Schiedsrichter nicht erschienen ist / angesetzt wurde (Hinweis auf § 5 Abs. 3 der Schiedsrichter-Ordnung WFLV). Schiedsrichter-Assistenten Jeder Verein stellt zu den Spielen der Seniorenmannschaften einen geeigneten Sportkameraden als Schiedsrichterassistenten. Er ist im Spielbericht einzutragen. Schiedsrichter bei Freundschaftsspielen Zu den Spielen der AH-Mannschaften und zu Freundschaftsspielen sind die Schiedsrichter mindestens sechs Tage vor dem geplanten Spiel - über das elektronische Postfach - beim KSA Christian Sorgatz anzufordern. Dieser wird nach Möglichkeit diese Spiele ins DFBnet einstellen, damit auch der elektronische Spielbericht genutzt werden kann! Wird dieser vorgegebene Termin unterschritten, ist eine sofortige telefonische Anmeldung eines Spiels noch möglich, allerdings wird eine Ansetzung eines Schiedsrichters nicht mehr gewährleistet! Werden die Schiedsrichter per Mail angefordert, sind dem KSA eventuell entstehende Portokosten umgehend zu erstatten. Bei den Spielen um den AH-Stadtpokal und zu Turnieren werden besondere Hinweise gegeben. 3. Spielberichte In allen Kreisligen ist die Nutzung des elektronischen Spielberichtes Pflicht. Sollte die Nutzung des elektronischen Spielberichtes nicht möglich oder der Spielbericht nicht vollständig erstellt worden sein, muss der Platzverein nach § 29 SpO das Spielergebnis bis 18.00 Uhr (spätestens eine Stunde nach Spielende) ins DFBnet gemeldet haben. Hinweis: Der Platzverein und nicht der Schiedsrichter ist verantwortlich für die pünktliche Meldung des Spielergebnisses im DFBnet! - 2 - - 2 - In diesem Fall ist die Fertigung eines Papier-Spielberichtes unbedingt erforderlich! Bei nicht vollständig erstellten Online-Spielberichten reicht auch der Ausdruck der ersten Seite mit den Mannschaftsaufstellungen aus. Hier muss dann das Ergebnis eingetragen, mit beiden Vereinsunterschriften versehen und an den Gruppenleiter gesandt werden! Bitte deshalb immer einen richtig adressierten und frankierten Briefumschlag an den Spielleiter bereithalten (unbedingt Punkt 5 der FVN-Durchführungsbestimmungen beachten). Trikots mit Rückennummern In den Spielen der Kreisligen müssen Trikots mit Rückennummern getragen werden und die Rückennummer mit der Eintragung im Spielbericht übereinstimmen. Genietete Passbilder Das "Nieten" von Passbildern sowie das Anbringen eines "Kreisstempels" auf den Spielerpässen entfällt! Gesichtskontrolle Die Überprüfung der Identität eines Spielers mittels Gesichtskontrolle und Spielerpass entfällt! Fehlende Spielerpässe Haben an einem Spieltag Pässe gefehlt, so ist die Spielberechtigung unaufgefordert bis spätestens eine Woche danach dem zuständigen Gruppenleiter durch Vorlage des Original-Spielerpasses (keine Kopie) nachzuweisen. 4. Wiedereinwechseln von Spielern in der Kreisliga C: Entsprechend § 45, Abs. 1, WFLV-SpO wird in der Kreisliga C das Wiedereinwechseln von Spielern zugelassen. Nach wie vor dürfen, wie in der Fußballregel 3 festgeschrieben, 3 Spieler in einem offiziellen Meisterschaftsspiel ausgewechselt werden. Das bedeutet, dass sich die Anzahl von 14 Spielern einer Mannschaft, die in einem Meisterschaftsspiel eingesetzt werden können, nicht erhöht. Allerdings können diese 14 Spieler in der Kreisliga C untereinander mehrmals wieder ein- und ausgewechselt werden. Diese Auswechselungen können allerdings nur in einer Spielunterbrechung mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden. 5. Ordnungsdienst Der Platzverein ist verpflichtet, für jedes Spiel einen ausreichenden - durch Westen gekennzeichneten - Ordnungsdienst zu stellen. Hinweis auf § 29 (2) SpO, Pflichten der Platzvereine: Der Platzverein ist für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf dem Platz vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Er hat für den notwendigen Schutz des Gastvereins, des Schiedsrichters und der -assistenten auch auf dem Heimweg zu sorgen. Der Platzverein hat eine ausreichende Anzahl von Platzordnern zu stellen, die deutlich erkennbar sein müssen. Der Platzverein ist für die Ausschreitungen von Zuschauern verantwortlich. Der Schiedsrichter sollte aber im Rahmen seines Ermessens auf die jeweilige Situation eingehen; hier z. B. bei einer frühzeitigen Anstoßzeit, bei welcher sich außer den Spielern und den Verantwortlichen keine weitere Person auf der Platzanlage befindet, auf einen Ordnungsdienst verzichten. 6. Einnahmen Die Einnahmen verbleiben beim Platzverein. Die Vereinsvertreter einigen sich auf folgende Mindesteintrittspreise: Kreisliga A Erwachsene € 2,50 Kreisliga B und C Erwachsene € 2,00 Die reduzierten Eintrittspreise für Rentner, Arbeitslose, Jugendliche und Schüler regeln die Vereine selbst. Der Gastverein erhält für insgesamt 20 Personen freien Eintritt. Bei Pokal- oder Entscheidungsspielen werden besondere Hinweise gegeben. -3- -37. Torverhältnis In unseren Kreisligen werden bei Punktgleichheit die Auf- bzw. Absteiger durch Entscheidungsspiele ermittelt. 8. Turniere Spätestens vier Wochen vor dem geplanten Turnier ist der Vordruck „Antrag auf Genehmigung eines Fußball-Turniers“ sorgfältig ausgefüllt mit den Durchführungsbestimmungen beim Vorsitzenden des Kreis-Fußball-Ausschusses Clemens Lüning einzureichen und auch die Sportkameraden zu benennen, welche die Turnierleitung übernehmen werden. Spätestens 14 Tage vorher sind dann die Schiedsrichter beim KSA Christian Sorgatz anzufordern. Ein genauer Spielplan ist den richtig frankierten Einladungen beizufügen. Senioren-Turniere sollten erst nach Beendigung der Meisterschaftsspiele durchgeführt werden. Bei Turnieren an Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam haben angesetzte Pflichtspiele absoluten Vorrang. 9. Sportplätze Alle Vereine sind gehalten, ihre Sportplätze einmal gründlich zu überprüfen (Spielfläche, Tore, Maße der Tore, Netze, Eckfahnen usw.) und evtl. Mängel selbst zu beseitigen oder durch die Stadt beseitigen zu lassen. Der KFA kann die Plätze vor Beginn der Meisterschaftsspiele abnehmen. Freihaltung der Innenräume Bei allen Spielen hat der Platzverein dafür Sorge zu tragen, dass die Spielfeld-Innenräume von Zuschauern freigehalten werden. 10. Anforderung der Platzkommission Bei Sportplätzen in Eigenverantwortung kann der Platzverein bei aus seiner Sicht schlechten Platzverhältnissen die Möglichkeit nutzen, die Platzkommission anzufordern, um Schiedsrichter und Gastverein frühzeitig über die Unbespielbarkeit des Platzes und den Spielausfall informieren zu können. Das sollte aber erst am Morgen des Spieltages geschehen, nicht schon einen oder zwei Tage vorher. Nach der Platzbesichtigung sind der Person die entstandenen Auslagen zu erstatten. 11. Anforderung von Kreisaufsicht Wünscht ein Verein zu einem Spiel Kreisaufsicht, so hat er diese spätestens eine Woche vor dem Spiel schriftlich beim zuständigen Gruppenleiter anzufordern. Vor dem Spiel sind der Kreisaufsicht die entstehenden Auslagen vom Antragsteller zu erstatten. 12. Anstoßzeiten am letzten Spieltag Am letzten Spieltag werden grundsätzlich alle Meisterschaftsspiele, die noch für den Auf- oder Abstieg entscheidend sind, zeitgleich angesetzt (Kreisliga A 15.00 Uhr, Kreisliga B 11.00 Uhr, Kreisliga C 13.00 Uhr) und müssen verbindlich zeitgleich ausgetragen werden. (Punkt 2. Schiedsrichter Kreisliga B und C – bitte beachten) ! Änderungen der Anstoßzeiten sind bei Einigung aller beteiligten Vereine möglich. 13. Ansetzung von Entscheidungsspielen Eventuelle Entscheidungsspiele können vom KFA auf Aschen- oder Kunstrasenplätzen angesetzt werden. Die Ansetzungstermine sind im Rahmenspielplan der Saison verbindlich angegeben! 14. Rahmenspielplan, Gruppenleiter, Schlüsselzahlen und Spielpläne Alle Vereine wurden hierüber schriftlich über das Elektronische Postfach unterrichtet. Die Spielpläne sind im DFBnet bereits eingestellt und können unter www.fussball.de ausgedruckt werden. -4– -415. Grundsatz für die Kreisliga A: Es kann nur eine Mannschaft eines Vereins in der Kreisliga A spielen. Sollte ein Verein mit einer Mannschaft aus der Bezirksliga absteigen und mit einer unteren Mannschaft bereits in der Kreisliga A spielen, so gilt diese untere Mannschaft in der Kreisliga A, unabhängig vom erreichten Tabellenplatz, als erster Absteiger. Sollte ein Verein mit einer Mannschaft in der Kreisliga A spielen und mit einer unteren Mannschaft in der Kreisliga B einen Aufstiegsplatz belegen, so kann diese Mannschaft nur aufsteigen, wenn die höhere Mannschaft selbst aufsteigt oder aus der Kreisliga A absteigt (Mannschaftswechsel ist möglich). In diesem Fall würde die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Gruppe in die Kreisliga A aufsteigen. Grundsatz für die Kreisliga B: Es können nur zwei Mannschaften eines Vereins in der Kreisliga B spielen. Sollte ein Verein mit einer Mannschaft aus der Kreisliga A absteigen und mit zwei unteren Mannschaften bereits in der Kreisliga B spielen, so gilt die punktschlechteste untere Mannschaft in den beiden Gruppen der Kreisliga B, unabhängig vom erreichten Tabellenplatz, als erster Absteiger. Sollte ein Verein mit zwei Mannschaften in der Kreisliga B spielen und mit einer weiteren unteren Mannschaft in der Kreisliga C einen Aufstiegsplatz belegen, so kann diese Mannschaft nur aufsteigen, wenn eine höhere Mannschaft selbst aufsteigt oder aus der Kreisliga B absteigt (Mannschaftswechsel ist möglich). In diesem Fall würde die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Gruppe in die Kreisliga B aufsteigen. -5- -5Grundsatz für alle Klassen: Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg in die nächst höhere Klasse, rückt die nachfolgende aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Gruppe nach. Ist zur Ermittlung eines Aufsteigers ein Entscheidungsspiel erforderlich, entfällt dieses bei Verzicht eines berechtigten Teilnehmers. 16. Nachmeldungen von Mannschaften in die Kreisliga C Mannschaften, die bis zum Ablauf des 4. Spieltages (spätestens bis zum 7. September 2015) nachgemeldet werden, können noch in den Meisterschafts-Spielbetrieb der Kreisliga C aufgenommen werden. Bei freien Schlüsselnummern in den drei Gruppen können bis zum 1. November 2015 weitere Mannschaften nachgemeldet werden, die dann aber ohne Wertung spielen. Nach dem 1. November 2015 werden keine Nachmeldungen, auch nicht ohne Wertung, mehr angenommen. 17. Kommunikation Ab sofort wird der KSA sowie der KFA keine telefonischen Anfragen mehr beantworten, da diese teilweise überhand nehmen bzw. die Kommunikation nicht eindeutig verstanden / ausgelegt wird! Diese sollten nur noch offiziell schriftlich über das ELEKTRONISCHE POSTFACH von den dazu berechtigten Personen erfolgen. Anfragen bezüglich Schiedsrichterangelegenheiten bitte über Christian Sorgatz. Anfragen bezüglich des Spielbetriebes bitte über die jeweiligen Gruppenleiter Frank Baginski, Detlef Schliffke sowie Frank Westerbeck. Anfragen bezüglich "Satzung und DFBnet" bitte über Clemens Lüning. 18. Stärkung der Willkommenskultur - Handshake vor und nach dem Spiel Bitte unbedingt hierzu das mitgesandte PDF-Dokument „Fair ist mehr“ und die Durchführungsbestimmungen des Verbandes unter Punkt 26 beachten. 19. Anschriften und Einteilung der Platzkommissionen für vereinseigene oder in Eigenverantwortung befindliche Plätze Frank Baginski, Bäuminghausstraße 90, 45326 Essen, Telefon 36 98 07 Hermann-Josef Diedrichs, Jahnstraße 33, 45355 Essen, Telefon 67 63 09 Thorsten Flügel, Zweigstraße 49, 45355 Essen, Telefon 68 76 19 Thomas Liebisch, Erlenhagen 15, 45359 Essen, Telefon 60 35 31 Clemens Lüning, Humboldtstraße 310, 45149 Essen, Telefon 71 47 49 Norbert Müller, Sonderwerkstraße 10, 45149 Essen, Telefon 71 46 15 Detlef Schliffke, Förderstraße 73, 45356 Essen, Telefon 0151 25 39 39 59 Karl Schüller, Wolbeckstraße 25, 45329 Essen, Telefon 3 64 51 20 Christian Sorgatz, Knappmannhöhe 52, 45145 Essen, Telefon 64 24 20 Frank Westerbeck, Dachsfeld 95, 45357 Essen, Telefon 1 85 31 11 TuSEM – Platz Fibelweg Christian Sorgatz und Norbert Müller TuS Essen-West 81 – Platz Keplerstraße Clemens Lüning und Norbert Müller SC Frintrop 05/21 – Platz Schemmansfeld Frank Westerbeck und Thorsten Flügel Eintracht Borbeck – Platz Theodor-Hartz-Straße Thorsten Flügel und Christian Sorgatz -6- -6DJK Wacker Bergeborbeck – Platz Cathostraße Detlef Schliffke und Thorsten Flügel Sportfreunde Katernberg – Platz Lindenbruch Karl Schüller und Frank Baginski Sportfreunde 1918 Altenessen - Platz Wüllnerskamp Karl Schüller und Frank Baginski Vogelheimer SV / Barisspor 84 – Platz Lichtenhorst Frank Baginski und Thorsten Flügel DJK Dellwig 1910 – Platz Sommerbad Frank Westerbeck und Thomas Liebisch DJK Katernberg 19 – Platz Meerbruchstraße Frank Baginski und Karl Schüller DJK TuS Essen-Holsterhausen – Platz Pelmanstraße Frank Westerbeck und Clemens Lüning BV Altenessen / Bader SV – Platz Kaiserpark Karl Schüller und Frank Baginski Ballfreunde Bergeborbeck – Platz Hagenbecker Bahn Hermann-Josef Diedrichs und Detlef Schliffke Tgd Essen-West / NK Croatia – Platz Haedenkampstraße Norbert Müller und Christian Sorgatz ESC Preußen 02 / Atletico Essen / VfB Essen-Nord – Platz Seumannstraße 6 Frank Baginski und Clemens Lüning Spvg Schonnebeck – Platz Schettersbusch Clemens Lüning und Karl Schüller DJK Juspo West / FC Alanya / Holsterhauser SV – Platz Heinrich-Strunk-Straße Frank Westerbeck und Norbert Müller SV Borbeck – Platz Prinzenstraße Thorsten Flügel und Frank Westerbeck Tura 86 Essen – Platz Serlostraße Thomas Liebisch und Frank Westerbeck RuWa Dellwig – Platz Levinstraße Frank Westerbeck und Thorsten Flügel SuS Haarzopf – Platz Föhrenweg Norbert Müller und Christian Sorgatz -7- -7- Sportveranstaltungen an Feiertagen Feiertagsordnung in Nordrhein-Westfalen Karfreitag Ostermontag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Wiedervereinigung Allerheiligen Volkstrauertag Totensonntag Keine Sportveranstaltungen Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr (nur wenn es ein Sonntag ist) Sportveranstaltungen ab 18.00 Uhr Sportveranstaltungen ab 13.00 Uhr Sportveranstaltungen ab 18.00 Uhr Sportveranstaltungen an den vorstehenden Feiertagen müssen durch die Sport- und Bäderbetriebe genehmigt werden; es sei denn, von den spielleitenden Stellen sind Pflichtspiele angesetzt worden. Beschluss des Sport- und Bäderausschusses Rosenmontag, am 1. Mai und vom 24. Dezember bis 1. Januar bleiben alle Sportanlagen geschlossen. Von diesem Beschluss kann auf Antrag bei den Sport- und Bäderbetrieben eine Ausnahmeregelung erteilt werden. Baginski Westerbeck Schliffke Lüning
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