11 Durchfuehrungsbestimmungen 2015 - 2016

Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des Kreises 13
Essen Nord-West für das Spieljahr 2015/2016 gemäß §§ 1 und 50 SpO/WFLV
Für alle Vereine unseres Kreises gelten die vom Verbands-Fußball-Ausschuss unter www.fvn.de im
Informationsportal Herrenfußball bereits veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und Richtlinien,
auf die in den Amtlichen Mitteilungen hingewiesen wurde.
Zusätzlich wurden auf der Arbeitstagung am 27.07.2015 folgende Punkte beschlossen und festgelegt:
1. Anstoßzeiten
Aufgrund der Überbelegung unserer Sportplätze werden alle Vereine gebeten, Abweichungen von den
amtlichen Anstoßzeiten, die besonders bei Spielen gegen untere Mannschaften auftreten können,
nicht zu beanstanden und anzuerkennen.
Anstoßzeiten im DFBnet
Die gewünschten Anstoßzeiten der jeweiligen Mannschaften sind von den Vereinen über den
„Vereinsmeldebogen“ vor Beginn der Meisterschaft gemeldet worden. Diese Zeiten sind für die
jeweilige Gruppe im DFBnet übernommen worden. Sind von den Vereinen keine Zeiten gemeldet
worden, haben wir wieder feste Anstoßzeiten eingepflegt: In der Kreisliga A 15.00 Uhr, Kreisliga B
11.00 Uhr und in der Kreisliga C 13.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).
Die Anstoßzeiten und die eingegebenen Spielstätten können von den Vereinen im DFBnet bis
10 Tage vor dem jeweiligen Spiel selbstständig geändert werden! Danach kann die Anstoßzeit
nur noch vom zuständigen Gruppenleiter geändert werden – aber nur mit Zustimmung des
Spielpartners! Eine Änderung des Spieltermines kann nur der Gruppenleiter vornehmen.
2. Schiedsrichter
Schiedsrichter in den Kreisligen B und C
Sollte in den Kreisligen B und C der angesetzte Schiedsrichter nicht erscheinen bzw. wurde ein
Schiedsrichter nicht angesetzt, ist das Spiel trotzdem auszutragen. Hier hat dann der
Gastverein das Vorrecht der Spielleitung. Verzichtet er auf dieses Recht, ist das Spiel vom
Gastgeber zu leiten. Ein M-Spiel der Kreisliga B oder C sollte auf keinen Fall ausfallen, weil der
angeforderte Schiedsrichter nicht erschienen ist / angesetzt wurde (Hinweis auf § 5 Abs. 3 der
Schiedsrichter-Ordnung WFLV).
Schiedsrichter-Assistenten
Jeder Verein stellt zu den Spielen der Seniorenmannschaften einen geeigneten Sportkameraden als
Schiedsrichterassistenten. Er ist im Spielbericht einzutragen.
Schiedsrichter bei Freundschaftsspielen
Zu den Spielen der AH-Mannschaften und zu Freundschaftsspielen sind die Schiedsrichter
mindestens sechs Tage vor dem geplanten Spiel - über das elektronische Postfach - beim KSA
Christian Sorgatz anzufordern. Dieser wird nach Möglichkeit diese Spiele ins DFBnet einstellen, damit
auch der elektronische Spielbericht genutzt werden kann! Wird dieser vorgegebene Termin
unterschritten, ist eine sofortige telefonische Anmeldung eines Spiels noch möglich, allerdings
wird eine Ansetzung eines Schiedsrichters nicht mehr gewährleistet!
Werden die Schiedsrichter per Mail angefordert, sind dem KSA eventuell entstehende Portokosten
umgehend zu erstatten. Bei den Spielen um den AH-Stadtpokal und zu Turnieren werden besondere
Hinweise gegeben.
3. Spielberichte
In allen Kreisligen ist die Nutzung des elektronischen Spielberichtes Pflicht. Sollte die Nutzung
des elektronischen Spielberichtes nicht möglich oder der Spielbericht nicht vollständig erstellt
worden sein, muss der Platzverein nach § 29 SpO das Spielergebnis bis 18.00 Uhr (spätestens
eine Stunde nach Spielende) ins DFBnet gemeldet haben.
Hinweis: Der Platzverein und nicht der Schiedsrichter ist verantwortlich für die pünktliche
Meldung des Spielergebnisses im DFBnet!
-
2
-
-
2
-
In diesem Fall ist die Fertigung eines Papier-Spielberichtes unbedingt erforderlich! Bei nicht
vollständig erstellten Online-Spielberichten reicht auch der Ausdruck der ersten Seite mit den
Mannschaftsaufstellungen aus. Hier muss dann das Ergebnis eingetragen, mit beiden
Vereinsunterschriften versehen und an den Gruppenleiter gesandt werden! Bitte deshalb immer einen
richtig adressierten und frankierten Briefumschlag an den Spielleiter bereithalten (unbedingt Punkt 5
der FVN-Durchführungsbestimmungen beachten).
Trikots mit Rückennummern
In den Spielen der Kreisligen müssen Trikots mit Rückennummern getragen werden und die
Rückennummer mit der Eintragung im Spielbericht übereinstimmen.
Genietete Passbilder
Das "Nieten" von Passbildern sowie das Anbringen eines "Kreisstempels" auf den
Spielerpässen entfällt!
Gesichtskontrolle
Die Überprüfung der Identität eines Spielers mittels Gesichtskontrolle und Spielerpass entfällt!
Fehlende Spielerpässe
Haben an einem Spieltag Pässe gefehlt, so ist die Spielberechtigung unaufgefordert bis spätestens
eine Woche danach dem zuständigen Gruppenleiter durch Vorlage des Original-Spielerpasses (keine
Kopie) nachzuweisen.
4. Wiedereinwechseln von Spielern in der Kreisliga C:
Entsprechend § 45, Abs. 1, WFLV-SpO wird in der Kreisliga C das Wiedereinwechseln von Spielern
zugelassen. Nach wie vor dürfen, wie in der Fußballregel 3 festgeschrieben, 3 Spieler in einem
offiziellen Meisterschaftsspiel ausgewechselt werden. Das bedeutet, dass sich die Anzahl von 14
Spielern einer Mannschaft, die in einem Meisterschaftsspiel eingesetzt werden können, nicht erhöht.
Allerdings können diese 14 Spieler in der Kreisliga C untereinander mehrmals wieder ein- und
ausgewechselt werden. Diese Auswechselungen können allerdings nur in einer Spielunterbrechung
mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden.
5. Ordnungsdienst
Der Platzverein ist verpflichtet, für jedes Spiel einen ausreichenden - durch Westen
gekennzeichneten - Ordnungsdienst zu stellen.
Hinweis auf § 29 (2) SpO, Pflichten der Platzvereine:
Der Platzverein ist für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf dem Platz vor,
während und nach dem Spiel verantwortlich. Er hat für den notwendigen Schutz des
Gastvereins, des Schiedsrichters und der -assistenten auch auf dem Heimweg zu sorgen. Der
Platzverein hat eine ausreichende Anzahl von Platzordnern zu stellen, die deutlich erkennbar
sein müssen. Der Platzverein ist für die Ausschreitungen von Zuschauern verantwortlich. Der
Schiedsrichter sollte aber im Rahmen seines Ermessens auf die jeweilige Situation eingehen;
hier z. B. bei einer frühzeitigen Anstoßzeit, bei welcher sich außer den Spielern und den
Verantwortlichen keine weitere Person auf der Platzanlage befindet, auf einen Ordnungsdienst
verzichten.
6. Einnahmen
Die Einnahmen verbleiben beim Platzverein. Die Vereinsvertreter einigen sich auf folgende
Mindesteintrittspreise:
Kreisliga A
Erwachsene
€ 2,50
Kreisliga B und C
Erwachsene
€ 2,00
Die reduzierten Eintrittspreise für Rentner, Arbeitslose, Jugendliche und Schüler regeln die Vereine
selbst. Der Gastverein erhält für insgesamt 20 Personen freien Eintritt.
Bei Pokal- oder Entscheidungsspielen werden besondere Hinweise gegeben.
-3-
-37. Torverhältnis
In unseren Kreisligen werden bei Punktgleichheit die Auf- bzw. Absteiger durch Entscheidungsspiele
ermittelt.
8. Turniere
Spätestens vier Wochen vor dem geplanten Turnier ist der Vordruck „Antrag auf Genehmigung
eines Fußball-Turniers“ sorgfältig ausgefüllt mit den Durchführungsbestimmungen beim Vorsitzenden
des Kreis-Fußball-Ausschusses Clemens Lüning einzureichen und auch die Sportkameraden zu
benennen, welche die Turnierleitung übernehmen werden. Spätestens 14 Tage vorher sind dann die
Schiedsrichter beim KSA Christian Sorgatz anzufordern. Ein genauer Spielplan ist den richtig
frankierten Einladungen beizufügen.
Senioren-Turniere sollten erst nach Beendigung der Meisterschaftsspiele durchgeführt werden. Bei
Turnieren an Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam haben angesetzte Pflichtspiele
absoluten Vorrang.
9. Sportplätze
Alle Vereine sind gehalten, ihre Sportplätze einmal gründlich zu überprüfen (Spielfläche, Tore, Maße
der Tore, Netze, Eckfahnen usw.) und evtl. Mängel selbst zu beseitigen oder durch die Stadt
beseitigen zu lassen. Der KFA kann die Plätze vor Beginn der Meisterschaftsspiele abnehmen.
Freihaltung der Innenräume
Bei allen Spielen hat der Platzverein dafür Sorge zu tragen, dass die Spielfeld-Innenräume von
Zuschauern freigehalten werden.
10. Anforderung der Platzkommission
Bei Sportplätzen in Eigenverantwortung kann der Platzverein bei aus seiner Sicht schlechten
Platzverhältnissen die Möglichkeit nutzen, die Platzkommission anzufordern, um Schiedsrichter und
Gastverein frühzeitig über die Unbespielbarkeit des Platzes und den Spielausfall informieren zu
können. Das sollte aber erst am Morgen des Spieltages geschehen, nicht schon einen oder zwei Tage
vorher. Nach der Platzbesichtigung sind der Person die entstandenen Auslagen zu erstatten.
11. Anforderung von Kreisaufsicht
Wünscht ein Verein zu einem Spiel Kreisaufsicht, so hat er diese spätestens eine Woche vor dem
Spiel schriftlich beim zuständigen Gruppenleiter anzufordern. Vor dem Spiel sind der Kreisaufsicht die
entstehenden Auslagen vom Antragsteller zu erstatten.
12. Anstoßzeiten am letzten Spieltag
Am letzten Spieltag werden grundsätzlich alle Meisterschaftsspiele, die noch für den Auf- oder
Abstieg entscheidend sind, zeitgleich angesetzt (Kreisliga A 15.00 Uhr, Kreisliga B 11.00 Uhr,
Kreisliga C 13.00 Uhr) und müssen verbindlich zeitgleich ausgetragen werden.
(Punkt 2. Schiedsrichter Kreisliga B und C – bitte beachten) !
Änderungen der Anstoßzeiten sind bei Einigung aller beteiligten Vereine möglich.
13. Ansetzung von Entscheidungsspielen
Eventuelle Entscheidungsspiele können vom KFA auf Aschen- oder Kunstrasenplätzen
angesetzt werden. Die Ansetzungstermine sind im Rahmenspielplan der Saison verbindlich
angegeben!
14. Rahmenspielplan, Gruppenleiter, Schlüsselzahlen und Spielpläne
Alle Vereine wurden hierüber schriftlich über das Elektronische Postfach unterrichtet. Die Spielpläne
sind im DFBnet bereits eingestellt und können unter www.fussball.de ausgedruckt werden.
-4–
-415.
Grundsatz für die Kreisliga A:
Es kann nur eine Mannschaft eines Vereins in der Kreisliga A spielen.
Sollte ein Verein mit einer Mannschaft aus der Bezirksliga absteigen und mit einer unteren Mannschaft
bereits in der Kreisliga A spielen, so gilt diese untere Mannschaft in der Kreisliga A, unabhängig vom
erreichten Tabellenplatz, als erster Absteiger.
Sollte ein Verein mit einer Mannschaft in der Kreisliga A spielen und mit einer unteren Mannschaft in
der Kreisliga B einen Aufstiegsplatz belegen, so kann diese Mannschaft nur aufsteigen, wenn die
höhere Mannschaft selbst aufsteigt oder aus der Kreisliga A absteigt (Mannschaftswechsel ist
möglich). In diesem Fall würde die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Gruppe in die
Kreisliga A aufsteigen.
Grundsatz für die Kreisliga B:
Es können nur zwei Mannschaften eines Vereins in der Kreisliga B spielen.
Sollte ein Verein mit einer Mannschaft aus der Kreisliga A absteigen und mit zwei unteren
Mannschaften bereits in der Kreisliga B spielen, so gilt die punktschlechteste untere Mannschaft in
den beiden Gruppen der Kreisliga B, unabhängig vom erreichten Tabellenplatz, als erster
Absteiger.
Sollte ein Verein mit zwei Mannschaften in der Kreisliga B spielen und mit einer weiteren unteren
Mannschaft in der Kreisliga C einen Aufstiegsplatz belegen, so kann diese Mannschaft nur aufsteigen,
wenn eine höhere Mannschaft selbst aufsteigt oder aus der Kreisliga B absteigt (Mannschaftswechsel ist
möglich). In diesem Fall würde die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Gruppe in die
Kreisliga B aufsteigen.
-5-
-5Grundsatz für alle Klassen:
Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg in die nächst höhere Klasse, rückt die
nachfolgende aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Gruppe nach. Ist zur Ermittlung eines Aufsteigers
ein Entscheidungsspiel erforderlich, entfällt dieses bei Verzicht eines berechtigten Teilnehmers.
16. Nachmeldungen von Mannschaften in die Kreisliga C
Mannschaften, die bis zum Ablauf des 4. Spieltages (spätestens bis zum 7. September 2015)
nachgemeldet werden, können noch in den Meisterschafts-Spielbetrieb der Kreisliga C aufgenommen
werden. Bei freien Schlüsselnummern in den drei Gruppen können bis zum 1. November 2015 weitere
Mannschaften nachgemeldet werden, die dann aber ohne Wertung spielen. Nach dem 1. November
2015 werden keine Nachmeldungen, auch nicht ohne Wertung, mehr angenommen.
17. Kommunikation
Ab sofort wird der KSA sowie der KFA keine telefonischen Anfragen mehr beantworten, da diese
teilweise überhand nehmen bzw. die Kommunikation nicht eindeutig verstanden / ausgelegt wird!
Diese sollten nur noch offiziell schriftlich über das ELEKTRONISCHE POSTFACH von den dazu
berechtigten Personen erfolgen. Anfragen bezüglich Schiedsrichterangelegenheiten bitte über
Christian Sorgatz. Anfragen bezüglich des Spielbetriebes bitte über die jeweiligen Gruppenleiter
Frank Baginski, Detlef Schliffke sowie Frank Westerbeck. Anfragen bezüglich "Satzung und
DFBnet" bitte über Clemens Lüning.
18. Stärkung der Willkommenskultur - Handshake vor und nach dem Spiel
Bitte unbedingt hierzu das mitgesandte PDF-Dokument „Fair ist mehr“ und die Durchführungsbestimmungen des Verbandes unter Punkt 26 beachten.
19. Anschriften und Einteilung der Platzkommissionen
für vereinseigene oder in Eigenverantwortung befindliche Plätze
Frank Baginski, Bäuminghausstraße 90, 45326 Essen, Telefon 36 98 07
Hermann-Josef Diedrichs, Jahnstraße 33, 45355 Essen, Telefon 67 63 09
Thorsten Flügel, Zweigstraße 49, 45355 Essen, Telefon 68 76 19
Thomas Liebisch, Erlenhagen 15, 45359 Essen, Telefon 60 35 31
Clemens Lüning, Humboldtstraße 310, 45149 Essen, Telefon 71 47 49
Norbert Müller, Sonderwerkstraße 10, 45149 Essen, Telefon 71 46 15
Detlef Schliffke, Förderstraße 73, 45356 Essen, Telefon 0151 25 39 39 59
Karl Schüller, Wolbeckstraße 25, 45329 Essen, Telefon 3 64 51 20
Christian Sorgatz, Knappmannhöhe 52, 45145 Essen, Telefon 64 24 20
Frank Westerbeck, Dachsfeld 95, 45357 Essen, Telefon 1 85 31 11
TuSEM – Platz Fibelweg
Christian Sorgatz und Norbert Müller
TuS Essen-West 81 – Platz Keplerstraße
Clemens Lüning und Norbert Müller
SC Frintrop 05/21 – Platz Schemmansfeld
Frank Westerbeck und Thorsten Flügel
Eintracht Borbeck – Platz Theodor-Hartz-Straße
Thorsten Flügel und Christian Sorgatz
-6-
-6DJK Wacker Bergeborbeck – Platz Cathostraße
Detlef Schliffke und Thorsten Flügel
Sportfreunde Katernberg – Platz Lindenbruch
Karl Schüller und Frank Baginski
Sportfreunde 1918 Altenessen - Platz Wüllnerskamp
Karl Schüller und Frank Baginski
Vogelheimer SV / Barisspor 84 – Platz Lichtenhorst
Frank Baginski und Thorsten Flügel
DJK Dellwig 1910 – Platz Sommerbad
Frank Westerbeck und Thomas Liebisch
DJK Katernberg 19 – Platz Meerbruchstraße
Frank Baginski und Karl Schüller
DJK TuS Essen-Holsterhausen – Platz Pelmanstraße
Frank Westerbeck und Clemens Lüning
BV Altenessen / Bader SV – Platz Kaiserpark
Karl Schüller und Frank Baginski
Ballfreunde Bergeborbeck – Platz Hagenbecker Bahn
Hermann-Josef Diedrichs und Detlef Schliffke
Tgd Essen-West / NK Croatia – Platz Haedenkampstraße
Norbert Müller und Christian Sorgatz
ESC Preußen 02 / Atletico Essen / VfB Essen-Nord – Platz Seumannstraße 6
Frank Baginski und Clemens Lüning
Spvg Schonnebeck – Platz Schettersbusch
Clemens Lüning und Karl Schüller
DJK Juspo West / FC Alanya / Holsterhauser SV – Platz Heinrich-Strunk-Straße
Frank Westerbeck und Norbert Müller
SV Borbeck – Platz Prinzenstraße
Thorsten Flügel und Frank Westerbeck
Tura 86 Essen – Platz Serlostraße
Thomas Liebisch und Frank Westerbeck
RuWa Dellwig – Platz Levinstraße
Frank Westerbeck und Thorsten Flügel
SuS Haarzopf – Platz Föhrenweg
Norbert Müller und Christian Sorgatz
-7-
-7-
Sportveranstaltungen an Feiertagen
Feiertagsordnung in Nordrhein-Westfalen
Karfreitag
Ostermontag
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Tag der Wiedervereinigung
Allerheiligen
Volkstrauertag
Totensonntag
Keine Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr
Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr
Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr
Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr
Sportveranstaltungen ab 11.00 Uhr (nur wenn es ein Sonntag ist)
Sportveranstaltungen ab 18.00 Uhr
Sportveranstaltungen ab 13.00 Uhr
Sportveranstaltungen ab 18.00 Uhr
Sportveranstaltungen an den vorstehenden Feiertagen müssen durch die Sport- und Bäderbetriebe
genehmigt werden; es sei denn, von den spielleitenden Stellen sind Pflichtspiele angesetzt worden.
Beschluss des Sport- und Bäderausschusses
Rosenmontag, am 1. Mai und vom 24. Dezember bis 1. Januar bleiben alle Sportanlagen
geschlossen. Von diesem Beschluss kann auf Antrag bei den Sport- und Bäderbetrieben eine
Ausnahmeregelung erteilt werden.
Baginski
Westerbeck Schliffke
Lüning