Durchführungsbestimmungen - Kreis 7 - Moers

Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2015/2016
gemäß §§ 1 und 42 der Fsp WFV.
Im allgemeinen gelten auf die vom VFA hingewiesenen, im Internet unter www.fvn.de –
Herrenfußball – Informationsportal - veröffentlichten Bestimmungen auch für den Kreis 7
Moers und werden hiermit wie folgt ergänzt:
1. Eintrittspreise
Es gelten weiterhin folgende Regelungen: Erwachsene 2 €, Rentner/Jugendliche 1 € und für
Jugendliche unter 14 Jahre 0,50 €. Es wurde zudem festgelegt, dass bis zu zwei Betreuer
freien Eintritt haben.
2. Kreisliga C
Bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter haben sich beide Mannschaften jeweils auf
einen Betreuer zu einigen, der auch Anspruch auf 17 € Spesen hat. Sollte es keine Einigung
geben, wird das Spiel für beide als verloren gewertet und es erfolgt für beide Mannschaften
ein Ordnungsgeld.
3. Turniere
Bei einer Turniergenehmigung ist darauf zu achten, das folgende Unterlagen bei der
Beantragung beigefügt sind: 1. Das Antragsformular in dreifacher Ausfertigung, 2. ein
Freiumschlag für die Rücksendung an den Antragsteller, 3. ein Zeit- bzw. Spielplan der
teilnehmenden Mannschaften, 4. eine Turnierordnung. Bei Turnieren die über einen längeren
Zeitraum gehen, entfällt die Beantragung eines Schiedsrichters, Hierbei handelt es sich um
Einzelspiele, die vom Schiedsrichter-Ansetzter direkt über das DFB-Net angesetzt werden.
Bei Ein- oder Zwei-Tages-Turnieren sind die Schiedsrichter beim Ansetzer anzufordern. Ein
Turnier ist spätestens vier Wochen vor dem Termin zu beantragen. Zuständig für die Turniere
ist der Spk. Kurt Hanz.
4. Trikots mit Rückennummern
Werden diese auch in der Kreisliga getragen, müssen im Spielbericht entsprechend der
Reihenfolge die Spieler eingetragen sein.
5. Spielerpasskontrolle (übernommen aus den Richtlinien des VFA).
Spielberechtigt ist derjenige, für den durch die Passstelle ein ordnungsgemäßer Spielerpass
ausgestellt worden ist oder die Voraussetzungen zur rechtzeitigen Erteilung der
Spielberechtigung gemäß § 10 SpO/WFLV erfüllt sind. Der Pass ist zum Nachweis der
Spielberechtigung bereitzuhalten. Die beiden Spielpartner haben das Recht, die Pässe
gegenseitig einzusehen. Bei fehlenden Spielerpässen verweisen wir hinsichtlich der
Passkontrolle ausdrücklich auf § 32 (2) SpO/WFLV). Die Schiedsrichter sind angewiesen, bei
allen Herrenspielen ab Bezirksliga abwärts die Spielerpässe zu kontrollieren und mittels
Gesichtskontrolle die Identität des Spielers auf dem Spielerpass zu prüfen. Liegt kein
Spielerpass vor, soll gemäß § 32 (2) SpO/WFLV die Identität über einen gültigen
Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Kann ein solcher Nachweis nicht geführt werden,
erfolgt automatisch die Abgabe der Angelegenheit durch den Staffelleiter an die zuständige
Rechtsinstanz. Entstehende Kosten trägt der verursachende Verein nach der RuVO/WFLV.
Liegt weder der Spielerpass noch ein gültiger Lichtbildausweis des Spielers vor, ist der
Schiedsrichter gehalten, eine formlose Erklärung des Vereins mit Angabe des Geburtsdatums
und der Unterschrift des betroffenen Spielers einzufordern. Bei Auswechselspielern ist es die
Pflicht des Vereins, nach dem Spiel unaufgefordert gegenüber dem Schiedsrichter die
Identität dieser Spieler nachträglich nachzuweisen.
Bei Nutzung des elektronischen Spielberichtes müssen in den Verbandsspielklassen fehlende
Spielerpässe dem Spielleiter nicht mehr zur Kontrolle vorgelegt werden. Wird ein
Papierspielbericht gefertigt, sind fehlende Spielerpässe weiterhin dem Staffelleiter zur
Kontrolle vorzulegen.
6. Spiel-Einladungen
Alle Spiele der A-, B- und C-Liga werden von der spielleitenden Stelle im DFB-Net mit einer
entsprechenden Anstoßzeit versehen. Sollte sich diese Zeit ändern, ist der gastgebende Verein
verpflichtet, dem Staffelleiter dies bis spätestens Dienstagabend, 24 Uhr vor dem Spiel über
das Elektronische Postfach mitzuteilen. Danach folgende Veränderungen werden nicht mehr
anerkannt.
7. Schiedsrichter-Einladungen
Hier wird auf die Durchführungsbestimmungen des FVN verwiesen. Die Vereine sind von der
Einladungspflicht in allen Ligen entbunden.
8. Auf- und Abstiegsplan für die Saison 2015/2016
Der Auf- und Abstiegsplan für die Saison 2015/16 liegt diesen Durchführungsbestimmungen
als weitere Anlage bei.
9. Wertung in der Kreisliga C
Ab der Spielzeit 2003/04 zählt in der C-Liga nicht mehr das Torverhältnis. Bei
Punktgleichheit entscheidet zunächst der direkte Vergleich zwischen beiden Vereinen analog
der Europapokal-Arithmetik. Auswärtstore zählen bei Gleichstand doppelt. Besteht dann noch
immer Punkt- und Torgleichheit bei den aufstiegsberechtigten Plätzen, erfolgen die
entsprechenden Entscheidungsspiele am Mittwoch, 8. Juni 2016. Die weiteren Termine für
die Entscheidungsrunden und –spiele werden im Auf- und Abstiegsplan festgelegt. In diesen
Spielen ist das Wiedereinwechseln nicht zulässig!
10. Aufstieg
Verzichtet eine Mannschaft auf den erreichten Aufstieg in die nächsthöhere Klasse, rückt die
nachfolgende Mannschaft dieser Gruppe nach. Ist zur Ermittlung eines Aufsteigers ein
Qualifikationsspiel erforderlich, entfällt dieses bei Verzicht eines berechtigten Teilnehmers.
11. Spielverlegungen
Eigenmächtige Spielverlegungen sind unzulässig und werden mit dem Verlust der Punkte für
beide Vereine gewertet. Spielverlegungen sind dem zuständigen Gruppenleiter mindestens 5
Tage vor Austragung des Spiels mitzuteilen. Danach eingehende Einigungen werden in
keinem Fall mehr genehmigt. Hierfür ist das DFB-Net zu benutzen. Eine Spielverlegung ist
nur mit Zustimmung des zuständigen Gruppenleiters nach schriftlicher Willenserklärung
beider Vereine möglich. Sollte zwischen den Vereinen keine Einigung erzielt werden, bleibt
es beim vorher im offiziellen auf der Arbeitstagung ausgehändigten Spielplan angesetzten
Spieltermin.
11a.
Die Meisterschaftsspiele werden zwischen freitags 19.30 Uhr und sonntags 15.00 Uhr
ausgetragen. Die Spieltermine werden ausreichend lange vor Beginn der Saison über das
DFBnet bekannt gegeben. Anträge auf Spielverlegungen sind ausschließlich über die
entsprechende Funktion im DFBnet durchzuführen. Bis 28 Tage (vier Wochen) vor dem
neuen Spieltermin bedarf dieser Antrag nicht der Zustimmung des Gastvereins, jedoch
ist eine Einigung wünschenswert. Änderungswünsche des Gastvereins sind immer durch
den Heimverein zu bestätigen.
11b.
Werden Spielverlegungsanträge abweichend der Regelung 11a über das DFBnet
beantragt, und innerhalb von 10 Tagen ab Antragsstellung nicht abgelehnt, so gelten
diese als angenommen! In diesem Fall hat der beantragende Verein den Staffelleiter
entsprechend zu informieren und der Staffelleiter entscheidet final über die Verlegung.
Anmerkung: Ab dem 10. Tag nach der Antragsstellung müssen noch 5 Tage (Dienstag
24 Uhr) bis zum gewünschten neuen Spieltermin liegen!
12. Ausgefallene Spiele
Aus Witterungsgründen ausgefallene oder deshalb abgebrochene Meisterschaftsspiele sind für
die Kreisliga A am übernächsten Mittwoch (10 Tage später), für die B- und C-Ligen am
übernächsten Dienstag oder Donnerstag automatisch neu angesetzt. Im letzteren Fall ist dabei
die Belegung der Plätze zu beachten und an einem der beiden Tage das Spiel durchzuführen.
Hier ist der entsprechende Gruppenleiter sofort über diesen Termin zu informieren. Es sei
denn, der Staffelleiter bestimmt für die vorher beschriebenen Fälle einen anderen
Nachholtermin, weil in dieser Woche zum Beispiel schon Pflichtspiele dieser Mannschaften
angesetzt worden sind. Diese Regelung gilt für Spiele in den Monaten August, September,
Oktober, März, April und Mai. Spielausfälle in den Monaten November, Dezember,
Januar und Februar werden von den jeweiligen Staffelleitern individuell angesetzt.
13. Schiedsrichter-Ansetzungen bei ausgefallenen Spielen
Sollten Spiele ausfallen, bleiben die angesetzten Schiedsrichter zum ersten Termin auch für
das Nachholspiel bestehen.
14. Spielberichte
Die Spielberichte für die A-, B-, und C-Ligen werden zwingend über den elektronischen
Spielbericht im DFB-Net angefertigt. Daher ist dort eine Versendung der Spielberichte
sowohl an die Staffelleiter als auch an den Schiedsrichter-Ansetzer nicht mehr nötig. Auch die
Spielberichte des DFB-Kreis-Pokals der Herren und Frauen werden wie auch die
Freundschaftsspiele über den elektronischen Spielbericht angefertigt. Sämtliche Spielberichte
für die Alt-Herren-Spiele und Turnierspielberichte gehen an den Spk. Kurt Hanz.
15. Spielpläne der Alt-Herren-Mannschaften: Die Spielpläne aller Alt-HerrenMannschaften für das Jahr 2016 sind dem Staffelleiter Kurt Hanz bis spätestens 31. Januar
2016 zuzusenden. Im Verlauf der Saison 2015/16 wird bindend der elektronische
Spielbericht auch bei den Herren-Teams eingeführt.
16. DFB-Net: Sollte der elektronische Spielbericht wegen eines technischen Defektes
(Systemfehler) nicht angefertigt werden können, wird ein Spielbericht auf Papier ausgefüllt.
In diesen Fällen sind die Platzvereine gemäß § 20, Nr. 5 SpO/WFLV verpflichtet, die
Spielergebnisse unverzüglich, jedoch spätestens sonntags bis 18 Uhr, an das DFB-Net zu
melden. In diesem Zusammenhang muss auch § 4 Nr. 3 RuVO/WFLV beachtet werden. Der
Spielbericht muss vor Ort ausgefüllt werden (siehe auch Durchführungsbestimmungen des
VFA, veröffentlich in AM 28/14 vom 25. Juli 2014). Die Torschützen sind auf einem
separaten Blatt aufzuführen.
17. Stärkung der Willkommenskultur
Mit Beginn dieser Spielzeit wird vom DFB die bundesweite Umsetzung des Rituals
„Shakehand“ in allen Spielklassen von der Bundesliga bis zur Kreisklasse umgesetzt.
Der Ablauf vor dem Spiel:
1. gemeinsames Einlaufen beider Mannschaften auf das Spielfeld unter Anführung des
Schiedsrichters
2. Begrüßung der Spieler der Gastmannschaft mit dem Schiedsrichter und den Spielern der
Heimmannschaft per Handschlag und Gang in die eigene Spielhälfte
3. Begrüßung der Spieler der Heimmannschaft mit dem Schiedsrichter per Handschlag und
Gang in die eigene Spielhälfte .
Nach dem Spiel ist eine formlose Verabschiedung aller Beteiligten per Handschlag
wünschenswert.
Jades
Hanz
Krupic
Hanisch