PDF-Link - Hessischer Handball

In Ergänzung zu den "Allgemeinen Durchführungsbestimmung für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele im HHV" erlässt der Bezirk Fulda folgende
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschaftsund
Pokalmeisterschaftsspiele im HHV-Bezirk Fulda - Saison
2015/2016
Stand: 16.08.2015
1. Spielzeiten, Hallen, usw.
Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele im Bereich des Bezirks Fulda dürfen ausschließlich in Hallen, für die ein gültiges Hallenabnahmeprotokoll vorliegt, ausgetragen werden.
Für die Bezirksoberligen müssen die Hallen mindestens 30 Minuten vor der angesetzten
Anwurfzeit zum Einspielen zur Verfügung stehen.
Für alle anderen Klassen müssen die Hallen 20 Minuten vor der angesetzten Anwurfzeit zum
Einspielen zur Verfügung stehen.
Die Anwurfzeiten der aktiven Mannschaften sollen an Samstagen nicht vor 13.00 und nicht
nach 20.00 Uhr, sonn- und feiertags nicht vor 10.00 Uhr und nicht nach 18.00 Uhr angesetzt
werden.
Die Anwurfzeiten der Jugendmannschaften sollen sonn- und feiertags nicht vor 10.00 Uhr und
nicht nach 18.00 Uhr angesetzt werden.
Die Anwurfzeiten der Jugendmannschaften sollen an Samstagen nicht vor 12.00 Uhr und nicht
nach 19.00 Uhr angesetzt werden. Bilaterale Absprachen bleiben hiervon unberührt, diese
sind zu dokumentieren und dem Spielwart/Klassenleiter zu übersenden.
Spiele an Wochentagen sollen nicht vor 18.00 Uhr angesetzt werden.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gastvereins und des jeweiligen Klassenleiters. Dabei sollen die Vormittage möglichst spielfrei bleiben.
Darüber hinaus sollen bei den Jugendmannschaften die Vormittage an Sonn- und Feiertagen
möglichst freigehalten werden.
Weitere Bestimmungen für den Jugendbereich:
Heimspiele von Mannschaften in denen Auswahlspieler des Bezirkes spielen, sind an Samstagen bzw. Sonntagen nicht vor 15:00 Uhr anzusetzen.
An folgenden Wochentagen finden Auswahlmaßnahmen des Bezirkes Fulda statt:
in 2015: 12.09., 19.09., 10.10., 07.11., 28.11., 05.12.,
in 2016: 16.01., 06.02., 05.03., 13.03, 16.04., 14.05., 11.06., 09.07.,
Auch im Bezirk Melsungen-Hersfeld finden an diesen Tagen Auswahlmaßnahmen statt. An
den v.g. Terminen dürfen die Jugendspiele (C- und D-Jugend) erst ab 15.00 Uhr angesetzt
werden Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gegners, des Klassenleiters und der jeweiligen Auswahltrainer/-trainerinnen.
An folgenden Wochenendtagen finden Sichtungsmaßnahmen des HHV statt und hier dürfen
keine Spiele im angegebenen Jugendbereich angesetzt werden:
26.09.2015 C-Jugend (Hessenpokal Jahrgang 2001 männlich und weiblich)
05.12.2015 C-Jugend (Hessenpokal Jahrgang 2002 männlich und weiblich)
13.02.2016 D-Jugend (Hessenpokal Jahrgang 2003 männlich und weiblich)
Einige Vereine tragen ihre Heimspiele in verschiedenen Sporthallen aus. Zu beachten
sind die Hallennummern auf dem Spielplan. Die Nichtbeachtung dieser Wechsel kann als
schuldhaftes Nichtantreten nach § 14 der Rechtsordnung geahndet werden.
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Nichtantreten
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht an, so verwirkt sie automatisch ihr Heimrecht für das nächste Meisterschaftsspiel gegen die Mannschaft, die von der
Spielabsage betroffen ist. Dies ist unabhängig davon ob die nächste Begegnung gegen diesen
Verein noch in der laufenden oder in er nächsten oder einer späteren Spielzeit stattfindet. Ansprüche des von der Absage betroffenen Vereines gemäß der SpO bleiben hiervon unberührt.
2. Spielberichtsformular
Die Aufstellung der Mannschaften erfolgt auf dem amtlichen Spielberichtsformular des HHV
(Spielbericht).
Es können die Einfach-Spielberichte verwendet werden. Es ist die aktuellste Version zu verwenden – Stand 09.08.2013 - http://www.hessen-handball.de/formulare.html
Das erforderliche Spielberichtsformular ist vom Heimverein zu stellen, vorzubereiten und den
Schiedsrichtern spätestens 15 Minuten vor der angesetzten Anwurfzeit mit den Spielausweisen der im Spielbericht eingetragenen Spieler und dem Spielball vorzulegen.
Der Heimverein hat dem Schiedsrichter einen an den jeweils zuständigen Klassenleiter adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag zu übergeben.
Bei nicht Vorliegen eines oder beider Briefumschläge ist der Schiedsrichter berechtigt für die
ordnungsgemäße Versendung des/der Spielberichte(s) einen Kostenbeitrag von 3,-- € einzuziehen. Er ist verpflichtet die Nichtvorlage des/der Briefumschläge im Spielbericht zu vermerken. Das Absenden des Spielberichtes liegt in der Verantwortung des Schiedsrichters.
Werden Spieler unter 21 Jahren eingesetzt und machen diese von ihrem Recht gemäß § 55
(12) a SPO Gebrauch, so ist deren Geburtsdatum im Spielbericht einzutragen.
Die Trikotnummern sind aufsteigend einzutragen.
3. Betreuung von Jugendmannschaften
In den Jugendklassen müssen die Mannschaften von mindestens einem volljährigen
Betreuer begleitet werden.
4. Sekretär, Zeitnehmer
Der Heimverein muss den Zeitnehmer stellen. Der Gastverein stellt den Sekretär. Sollte der
Gastverein keinen Sekretär stellen, muss der Zeitnehmer des Heimvereins beide Funktionen
übernehmen (Regel 19:2), oder der Heimverein stellt ebenfalls einen Sekretär ab. Der Gastverein erklärt sich bei Nichtgestellung eines Sekretärs gleichzeitig mit der Besetzung des Zeitnehmertisches durch den Heimverein einverstanden (im Spielbericht bitte vermerken).
Als Sekretäre und Zeitnehmer sind alle Personen zugelassen, die in den letzten zwei Jahren
eine Sekretär- / Zeitnehmerausbildung innerhalb des Bezirkes absolviert haben.
Der Heimverein ist verpflichtet, Zeitnehmer und Sekretär ausreichend gründlich in die Bedienung der Zeitmessanlage einzuweisen.
5. Umkleidekabine für Schiedsrichter
Der Heimverein ist verpflichtet, den Schiedsrichtern einen separaten Umkleideraum zuzuweisen, in dem nach Spielende das Spielbericht abgefasst werden kann und der über einen Tisch
mit Sitzgelegenheit und eine Duschmöglichkeit verfügen sollte.
6. Abrechnung der Schiedsrichter
Die Kosten der Schiedsrichter sind auf dem HHV - Abrechnungsbogen – Stand: 01.07.2015 http://www.hessen-handball.de/faq_schiedsrichter.html -geltend zu machen und nach dem
Spiel in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen. Die Abrechnungen richten sich nach der Finanz- und Gebührenordnung des HHV. Die Nutzung des im SIS eingestellten Abrechnungsformulars ist ebenso möglich.
7. Ansetzung der Schiedsrichter
Die Schiedsrichteransetzungen für die Bezirksligen erfolgen durch den Bezirksschiedsrichterwart und seinen Ansetzer:
Ansetzung Männer A durch: Alfred Mann
Alle anderen Klassen: Andreas Kremser
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8. Ausbleiben eines Schiedsrichters
Bei Ausbleiben der/des Schiedsrichter(s) ist § 77 SpO zu beachten. Die Vereine haben sich
auf einen anwesenden Schiedsrichter zu einigen und dies vor Spielbeginn im Spielbericht zu
vermerken und zu unterzeichnen.
9. Wiedereintritt hinausgestellter Spieler
Für hinausgestellte Spieler erhält der Mannschaftsverantwortliche vom Zeitnehmer einen Hinweiszettel, auf dem die Rückennummer des hinausgestellten Spielers und der Zeitpunkt des
zulässigen Wiedereintritts vermerkt sind. Für den regelgerechten Zeitpunkt des Wiedereintritts
ist die Mannschaft selbst verantwortlich.
Kann die öffentliche Zeitmessanlage von der Auswechselbank aus nicht direkt eingesehen
werden oder wird keine öffentliche Zeitmessanlage benutzt, gibt der Zeitnehmer den Zeitpunkt
des zulässigen Wiedereintritts dem betreffenden Mannschaftsverantwortlichen bekannt. Eine
Absprache zwischen Zeitnehmer, Sekretär, Schiedsrichtern und Mannschaftsverantwortlichen
ist vor dem Spiel unbedingt erforderlich.
10. Spielkleidung
Der Heimverein ist verpflichtet, in der im SIS-Handball der Spielklasse zuerst angegebenen
Spielkleidung anzutreten. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gast zum
Wechsel der Spielkleidung verpflichtet.
Ist im SIS-Handball keine Spielkleidung des Heimvereins angegeben, ist dieser abweichend
von obiger Regelung zum Wechsel der Spielkleidung verpflichtet, falls die Spielkleidung mit
der des Gastes identisch ist.
Die schwarze Spielkleidung bleibt den Schiedsrichtern vorbehalten.
11. Spielklassenbeiträge, Umlagen
Für die Hallenrunde 2015/2016 werden die Spielklassenbeiträge und Umlagen durch den
Bezirk Fulda wie folgt erhoben:
Spielklassenbeiträge:
Bezirksoberliga Männer
Bezirksoberliga Frauen
Bezirksliga Männer
Jugend - (A- bis D-Jugend):
Jugend (E+F-Jugend/Minis):
400,-€
300,-€
250,-€
35,-€
frei
Beitragsumlagen:
Vorgaben des Hessischen Handball-Verbandes:
Erwachsenenmannschaften:
Jugendmannschaften:
Vereinsumlage für SIS-Einsatz:
75,--€.
35,--€
100,- €
12. Eintrittspreise
Die Eintrittspreise werden vom Bezirk nicht festgelegt. Eine Absprache unter den Vereinen
des Bezirks wird empfohlen.
13. Kostenausgleich
Nach Beendigung der Meisterschaftsspiele (ohne notwendige Entscheidungsspiele
gem. § 44 SpO) werden die Gesamtkosten der Schiedsrichter - getrennt nach Männern,
Frauen und Jugend - je gleichmäßig auf die Vereine der jeweiligen Staffel ausgeglichen.
14. Anschriften:
Klassenleiter Bezirksliga Männer A:
Dietmar Dehler
Gersfelder Str. 6
36124 Eichenzell
BDFB 15/16 – Bezirk Fulda
 06659/2725 (p), 04030680317 (d),
Mobil: 0179/9719627
 [email protected]
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Klassenleiter Bezirksliga männliche und weibliche Jugend A bis D :
Siehe besondere Durchführungsbestimmungen für den bezirksübergreifenden Spielverkehr
mit dem Bezirk Melsungen/Hersfeld.
Klassenleiterin E- & F-Jugend:
Theresa Schneider
Auweg 1
36110 Schlitz
 (p), Mobil: 0151 / 40025002
 [email protected]
Bezirksspielwart:
Paul Zentgraf
Steinweg 3
36119 Neuhof
Tel.: 06655 - 71192
E-Mail : [email protected]

Schiedsrichterangelegenheiten:
Alfred Mann
Im Langen Feld 15
36154 Hosenfeld
 06650 / 919133 (p), Mobil: 01578/3919100
 [email protected]
Ansetzer:
Andreas Kremser
Maulkuppenstraße 17
36160 Dipperz
 06657 / 609645 Mobil: 0151/11664096
 [email protected]
Rechtsangelegenheiten:
Vorsitzender Bezirkssportgericht
Michael Weil
Adalbertstr. 35
36039 Fulda
 0661 / 9779744 (dienstlich)
 [email protected]
Bezirksrechtswart
Martin Abel
Hindenburgallee 6
36088 Hünfeld
 06652 / 96430,  06652 / 964321
[email protected]
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15. Bestimmungen für den Jugendbereich:
Die Spielzeiten betragen für
A-Jugend: 2 x 30 Minuten,
B-Jugend: 2 x 25 Minuten,
C-Jugend: 2 x 25 Minuten und
D-Jugend: 2 x 20 Minuten.
Einzelheiten zu Doppelspielrecht und Freistellung von Jugendspielern mit Erwachsenenspielrecht sind im Abschnitt V der SpO festgelegt.
Stichtag in allen Jugendaltersklassen ist jeweils der 1. Januar:
A-Jugend: 1997,
B-Jugend: 1999,
C-Jugend: 2001,
D-Jugend: 2003,
E-Jugend: 2005,
F-Jugend: 2007,
Siehe hierzu auch gemeinsame Durchführungsbestimmungen der Bezirke Melsungen-Hersfeld und Fulda.
Qualifikation
Bei Nichtantreten an mindestens einem der letzten beiden Spieltage kann die Mannschaft
nicht an einer Qualifikationsrunde teilnehmen.
Eine Jugendmannschaft kann an den Qualifikationsspielen zur Oberliga nur dann teilnehmen,
wenn diese in der abgelaufenen Meisterschaftsrunde in der jeweiligen Altersklasse oder der
jüngeren Altersklasse in der Abschlusstabelle mindestens den zweiten Rang belegt hat. (Für
die Bestimmung zählen in den mit dem Bezirk Melsungen/Hersfeld gemischten Runden die
beiden bestplatzierten Mannschaften des Bezirkes Fulda), zusätzlich alle Oberligateilnehmer.
Im Bereich der C-Jugend wird eine Qualifikationsrunde mit Melsungen/Hersfeld stattfinden!
Der AK-Jugend kann durch Beschluss von dieser Regelung abweichen und die Zulassung von
Mannschaften gesondert genehmigen. Weitere Erläuterungen siehe Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsrunden im Bezirk Fulda.
16. Meisterschaftsspiele der E-und F-Jugend :
Zu diesen Spielen ergehen „Besondere Durchführungsbestimmungen“.
17. Zuständigkeit der Klassenleiter
Ab dem 15.08.2015 sind die jeweiligen Klassenleiter für den Spielbetrieb, Spielverlegungen
ihrer Klasse zuständig.
18. Meisterschafts-und Aufstiegsregelungen:
Männer:
Der Meister der Bezirksliga A steigt in die gemeinsame Bezirksoberliga mit dem Bezirk
Melsungen-Hersfeld auf.
Kann/will der Meister der Bezirksliga A nicht in die gemeinsame Bezirksoberliga aufsteigen, ist
jeweils die nächst platzierte Mannschaft, bis einschließlich zum dritten Platz, qualifiziert.
Sollte in der Spielzeit 2016/17 bei den Männern eine Einteilung in eine Bezirksliga A und B erfolgen, so ist für die Einteilung in die Klassen, die Platzierung der Spielzeit 2015/16 zu Grunde
zu legen.
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19. Spielverlegungen
Anträge auf Spielverlegungen sind bei


Erwachsenenmannschaften 10 Tage
Jugendmannschaften 5 Tage
vor dem Spieltermin schriftlich beim Klassenleiter, unter Beifügung der Einverständniserklärung des jeweiligen Spielgegners, zu beantragen.
Die Unterschreitung der o.g. Frist ist nur zulässig, wenn
a) beide Mannschaften bei der Beantragung einer Spielverlegung sich auf einen neuen
Spieltermin einigen,
b) zwingende Ausnahmefälle (z.B. gesperrte Hallen) vorliegen.
Alle Nachholspiele müssen bis zum letzten offiziellen Spieltag der jeweiligen Spielklasse ausgetragen sein.
Spielverlegungen sind über das Webportal SIS-Handball.org/Vereinsweb über den u.a. Link
durch den Vereinsverantwortlichen zustellen. Hierbei sind die entsprechenden Fristen gemäß
den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele im HHV - Saison 2015/2016 Punkt 10. zu beachten. Über die endgültige Entscheidung
der Spielverlegung entscheidet immer die spielleitende Stelle.
http://www.sis-handball.org/vereinsweb/
20. Ergebniseingabe
Der Heimverein ist verpflichtet die Ergebnisse seiner Mannschaften im Aktivenbereich der
Samstagsspiele bis spätestens Samstag 21.00 Uhr in das SIS einzustellen. Für Spiele, die
nach 19.00 Uhr begonnen haben sind die Ergebnisse bis spätestens 22.00 Uhr einzustellen.
Die Eingabe der Ergebnisse der Sonntagsspiele hat bis 21.00 Uhr am gleichen Tag zu erfolgen. Spiele an den Wochentagen Montag bis Donnerstag sind bis 22.00 Uhr des auf den
Spieltag folgenden Tages einzugeben. Spiele die am Freitag stattfinden stehen den Spielen
an den Samstagen gleich.
Bei nicht Beachtung der Ergebnismeldung erfolgt Bestrafung nach § 25 Ziffer 10 der RO.
21. Festspielen
Bei der Meldung von zwei oder mehr Mannschaften für eine Altersklasse, wird auf § 55 der
Spielordnung (Festspielen) hingewiesen, ebenso auf die Änderung der Spielordnung (Einsatz
von zweiten Mannschaften außer Konkurrenz).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Durchführungsbestimmungen ist bis einschließlich 30. August 2015 das
Rechtsmittel des Einspruchs gem. §34 RO zulässig. Sie gelten bis zum Inkrafttreten der
Durchführungsbestimmungen 2016/2017.
im Original unterzeichnet.
Klaus-Dieter Albert
Bezirksvorsitzender
BDFB 15/16 – Bezirk Fulda
im Original unterzeichnet
Paul Zentgraf
Bezirksspielwart
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