stadtspiegel - Sigmaringen

S TADT SPIEGEL
Nr. 24 26. November 2015
IN DIESER AUSGABE
Adventskalender und
SIG on Ice
starten im Dezember
Seite 3
Aktuelle Stadtinformationen
Seite 16
Notdienste
Seite 24
Veranstaltungen aktuell
Seite 26
Vereinsnachrichten
Seite 30
Aus Laiz
Seite 30
Aus Jungnau
Seite 32
Aus Gutenstein
Seite 33
Aus Oberschmeien
Seite 33
Aus Unterschmeien
Seite 34
Kirchliche Nachrichten
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
der Kreisstadt Sigmaringen
mit den Ortsteilen Laiz,
Jungnau, Gutenstein,
Oberschmeien und
Unterschmeien.
Die Ausgabe erscheint auch online
www.sigmaringen.de
Jahreskonzert der Stadtkapelle Sigmaringen
am 28. November 2015 um 20.00 Uhr in der Stadthalle
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Stadtspiegel
Freizeit
So | 3. Januar 2016
Hauptverlosung der
HGV-Weihnachtstaler | 15.00 Uhr
Einkaufen in Sigmaringen ist ein Erlebnis. Als Hauptpreise winken Einkaufsgutscheine und ein Dinner im Hofgarten.
Mi | 6. Januar 2016
Klausi Klücklich – Clown sein ist schön
13.00 Uhr
Lassen Sie sich von »Klausi Klücklich« entführen in eine Welt aus Spaß und Schabernack. Nach seiner Vorstellung auf dem Eis ist
er anschließend rund um die Eisbahn unterwegs und bespaßt die kleinen und großen
Eisbahnbesucher.
E I N T R I T TS P R E I S E
Kinder / ermäßigt:
Erwachsene:
Familien:
1,50 Euro
2,00 Euro
5,00 Euro
Gegen eine geringe Gebühr können an der Eisbahn
Schlittschuhe und Eislaufhilfen geliehen werden.
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag
Freitag und Samstag
Sonn- und Feiertag
2. Weihnachtsfeiertag
Silvester
Neujahr
10.00 – 21.00 Uhr
10.00 – 22.00 Uhr
11.00 – 21.00 Uhr
13.00 – 21.00 Uhr
10.00 – 13.00 Uhr
11.00 – 22.00 Uhr
Die Eisbahn auf dem
Sigmaringer Marktplatz
5. Dezember 2015 – 6. Januar 2016
Veranstalter
Geschlossen: 24. + 25. Dezember 2015
HINWEISE
Das Betreten und die Nutzung der Eisbahn erfolgt auf eigene
Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Wir empfehlen zu Ihrer
eigenen Sicherheit das Tragen eines Helmes sowie Knie- und
Handgelenkschützer.
Mit Unterstützung von
Schäfer GmbH, AOK die Gesundheitskasse,
Schwäbische Zeitung, Expert Sigmaringen, Schwörer-Haus
www.sigmaringen.de
Sa | 5. Dezember 2015
Sa | 19. Dezember 2015
Feierliche Eröffnung | 11.00 Uhr
Alfons on ICE – Eisdisco mit »DJ Cleanhead«
aus dem AlfonsX | 19.00 Uhr
Bereits zum 12. Mal findet in diesem Jahr
die Eisbahn »SIG on Ice« statt. Wie in den
vergangenen Jahren wird die Bahn feierlich
durch Bürgermeister Thomas Schärer eröffnet, begleitet vom Stadt-Maskottchen Sigi.
Radio7- Eisdisco | 18.00 Uhr
Direkt am Eröffnungstag geht es auf der Eisbahn rund: Radio7-DJ Michael Rot legt für
Sie auf und hat in seinem Koffer für jeden
Geschmack das Richtige – mit dem besten
Mix von gestern, heute und morgen kommt
jeder auf seine Kosten und die Kufen in Schwung!
Mi | 9. Dezember 2015
Feuershow »Circus of Fire« | 19.00 Uhr
Der »Circus of Fire« ist ein sozialpädagogisches Feuerakrobatikprojekt des Kinderheims Haus Nazareth in Sigmaringen. Erleben Sie, wie Jugendliche verschiedenen
Alters gemeinsam ihre Künste mit dem Element Feuer vorstellen und dabei mit ihrem
spannenden und faszinierenden Programm
Alt und Jung in ihren Bann ziehen.
Kommt und zieht bei coolen Beats eure Runden! Beim Kauf von
Getränken an der Eisbahn erhaltet ihr Gutscheine für die After-Ice-Party: Nach dem Warm-Up an der
Eisbahn könnt ihr im AlfonsX feiern bis in die Morgenstunden. Besucher der Eisbahn erhalten gegen Vorlage des Gutscheins kostenlosen Eintritt sowie ein Willkommensgetränk. (Eintritt im AlfonsX ab
18 Jahren.)
So | 20. Dezember 2015
Feuershow mit »Benji Balloon & Friends«
18.00 Uhr
Feuer und Eis, zwei Elemente wie sie gegensätzlicher kaum sein können. Umso
faszinierender ist es dann zu sehen, wie
scheinbar mühelos »Benji Balloon & Friends« ihre Jonglage mit brennenden Fächern, Fackeln und Bändern auf dem kalt
glänzenden Eis zum Besten geben. In diesem Jahr haben die Freunde Unterstützung von einem Feuerspucker.
Kommen Sie zur Eisbahn und lassen Sie sich vom Duett der Elemente in den Bann ziehen!
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Stadtspiegel
Sa | 12. Dezember 2015
So | 27. Dezember 2015
SZ on Ice – Aktionstag der
Schwäbischen Zeitung | 12.00 bis 16.00 Uhr
Warme Klänge auf Eis – die »Donautaler
Alphornbläser« rufen zur Eisbahn | 13.30 Uhr
Lassen Sie sich mit »Paula Print« und »Sigi«, den Maskottchen der
Schwäbischen Zeitung und der Stadt Sigmaringen, fotografieren! Die
Bilder können Sie anschließend als Postkarte mit nach Hause nehmen
oder kostenlos mit Südmail versenden.
So | 13. Dezember 2015
1. Verlosung der HGV-Weihnachtstaler | 15.00 Uhr
Einkaufen in Sigmaringen ist ein Erlebnis. Als Hauptpreise winken Einkaufsgutscheine und ein Dinner im Hofgarten.
Mi | 16. Dezember 2015
Stimmungsvolle Eiszeit mit der
»Alphorngruppe Meßkirch« | 19.00 Uhr
Die Alphorngruppe Meßkirch spielt für Sie
auf dem Eis harmonisch- stimmungsvolle
Melodien zur Vorweihnachtszeit. Lassen Sie
sich musikalisch unterhalten von klassischen
und traditionellen Stücken sowie Eigenkompositionen.
AKTUELLE
STADTINFORMATIONEN
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Zwei Hornissen und sechs Hornisten jeden
Alters spielen traditionell ihre stimmungsvollen Schweizer oder Allgäuer Hirtenrufe mit wohlklingenden Alphornechos. Zur
Wohlfühlatmosphäre und gegen kalte Füße
tragen aber auch Alphornwalzer und Polka
bei. Lassen Sie sich verwöhnen von angenehmen Klängen und tiefen, ruhigen Tönen und so das Jahr einmal anders ausklingen.
Sa | 2. Januar 2016
Alfons on ICE – Eisdisco mit »DJ Funky
Ricardo« aus dem AlfonsX | 19.00 Uhr
Kommt und zieht bei coolen
Beats eure Runden! Beim Kauf
von Getränken an der Eisbahn
erhaltet ihr Gutscheine für die After-Ice-Party: Nach dem Warm-Up an
der Eisbahn könnt ihr im AlfonsX feiern bis in die Morgenstunden. Besucher der Eisbahn erhalten gegen Vorlage des Gutscheins kostenlosen Eintritt sowie ein Willkommensgetränk. (Eintritt im AlfonsX ab 18 Jahren.)
und Bürgermeister Thomas Schärer die Erstaufnahmestelle (EA)
in der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne besichtigt. Andrea
Huthmacher führte die Gemeinderäte durch die EA und informierte über den aktuellen Sachstand.
SIG on Ice: Eröffnung am 5.12. um 11 Uhr
Familiärer Weihnachtsmarkt am 28.11.2015
Am 5. Dezember ist es wieder so weit: Bürgermeister Thomas
Schärer, Stadtrat Martin Huthmacher und Maskottchen Sigi eröffnen um 11 Uhr die SIG-on-Ice-Saison 2015/2016. Bis zum
6. Januar 2015 können alle, die Spaß am Schlittschuhlaufen
haben, wieder die eigens dafür geschaffene Eisfläche unterhalb
des Schlosses Sigmaringen in Beschlag nehmen.
Zudem wurde von den Organisatoren ein tolles Programm zusammengestellt: Wie jedes Jahr ist der „Circus of Fire“ mit seiner
spektakulären Feuershow dabei.
Statt einer Silvesterparty öffnet die Eisbahn am 1.1.2016 von 11
bis 22 Uhr. Damit wird dem Wunsch vieler Familien nachgekommen. Neu sind u.a. zwei Alphorn-Konzerte, bei denen am 16.
und 27. Dezember auf dem Eis die Zuhörer mit angenehmen
Klängen verwöhnt werden.
Das komplette Programm, die Öffnungszeiten, Preise und alles
Weitere gibt es unter www.sigmaringen.de oder kann in den
ausliegenden Flyern nachgeschaut werden.
Der kleine familiäre Weihnachtsmarkt der Schulen und Vereine
lädt zu gemütlichen Stunden in Sigmaringen ein.
Von 9 bis 18 Uhr bieten die Sigmaringer Schulen und Vereine,
aber auch private und gewerbliche Teilnehmer, in der Innenstadt
handgemachte Dekorationsartikel, Kerzen und Adventskränze,
Leckereien und tolle Geschenke an.
In der weihnachtlich beleuchteten Schwabstraße wird mit deftigen Speisen, süßen Leckereien und heißen Getränken natürlich
auch an das leibliche Wohl gedacht.
Der Höhepunkt für die kleinen Besucher stellt sicherlich das Ponyreiten in der Adlergasse gegenüber dem neuen Rathaus dar.
Gemeinderat besichtigt Erstaufnahmestelle
Großer Andrang
bei der Informationsveranstaltung am 19.11.
Die Stadthalle war bereits 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung voll. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger mussten im
Foyer den Ausführungen der Gäste folgen. Nach der Begrüßung
durch Bürgermeister Thomas Schärer folgten Beiträge von Ministerialdirektor Wolf-Dietrich Hammann (Integrationsministerium),
Kurt Guttroff, Leiter der Erstaufnahmestelle (EA) Sigmaringen,
Landrätin Stefanie Bürkle und Norbert Stärk, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Sigmaringen.
Fotos: Stadtverwaltung Sigmaringen
Foto: Stadtverwaltung
Um sich ein klares Bild von der Situation vor Ort zu machen und
Informationen aus erster Hand zu erfahren, haben Gemeinderäte
Sowohl Bürgermeister Schärer als auch Landrätin Bürkle machten erneut deutlich, dass sie eine Zeltstadt auf dem Gelände
der Graf-Stauffenberg-Kaserne für unzumutbar halten. Die unterschiedliche Unterbringungsart und die hohe Anzahl an Menschen
programmiere Konflikte vor, so beide.
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Stadtspiegel
Wolf-Dietrich Hammann betonte mehrmals, die Zeltstadt stehe
noch nicht fest. „Auch andere Standorte werden geprüft“, so
Hammann. „Sigmaringen soll nicht noch weiter belastet werden.“
Landrätin Stefanie Bürkle informierte, wo es im Landkreis Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises gibt.
Kurt Guttroff informierte über die aktuellen Zahlen in der BEA
und wies auf die Führungen durch die EA hin. Norbert Stärk
stellte kurz dar, was die kommunale Anschlussunterbringung für
die Stadt bedeutet.
Im Anschluss stellten viele
Bürgerinnen und Bürger ihre
Fragen und bekundeten ihre
Ängste und Sorgen. Hammann versprach, die Sorgen,
Ängste und Anregungen mit
nach Stuttgart zu nehmen
und dort vorzutragen.
BM Schärer kündigte auf
Grund des hohen Andrangs
eine weitere Informationsveranstaltung an und er hat
dazu sowohl Ministerin Bilkay
Öney als auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach Sigmaringen eingeladen.
Semerenger Fasnet ist eröffnet
Fotos: Stadtverwaltung
Am 11.11. war es wieder so
weit: Zunftmeister Hartwig
Mahlke eröffnete mit zahlreichen Gästen die Semerenger
Fasnet. Die Gelbe Karte erhielt Bürgermeister Thomas
Schärer unter anderem für
den "Sigmaringer Blütenzauber 2015".
Bürgermeister Thomas
Schärer ging zunächst
auf das Thema Flüchtlinge ein, bevor er Anekdoten aus den Treffen nach den Sitzungen,
dem Besuch in der
Partnerstadt Boxmeer
und sonstigen Ereignissen in der Stadt im vergangenen Jahr vortrug.
Volkstrauertag
Bilharzschule
HZG
Fotos: Stadtverwaltung
Am 15.11.2015 fand wie jedes Jahr die Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Rathausplatz statt. Sowohl die Schüler der
Bilharzschule als auch des Hohenzollerngymnasiums machten
sich im Vorfeld Gedanken zum Volkstrauertag und stellten diese
in kurzen Beiträgen den zahlreichen Teilnehmern vor. Hierfür ein
herzliches Dankeschön.
Ein herzlicher Dank gilt zudem dem Heeresmusikcorps Ulm,
das mit einem Spieler vertreten war. Oberstleutnant Trossen
als Standortältestem der Graf-Stauffenberg-Kaserne und dem
VdK-Ortsverband Sigmaringen, vertreten durch Werner Schaller,
gilt ebenfalls der Dank für die Teilnahme und die Stiftung eines
Kranzes.
Ehepaar Schluder feiert diamantene Hochzeit
Am 29. Oktober feierten Ursula und Georg Schluder mit
zahlreichen Verwandten und
Freunden das seltene Fest der
diamantenen Hochzeit. Bereits
1964 nach Sigmaringen gezogen, war Herr Schluder bei
der Bundeswehr tätig. Mit seinen drei Kindern freut sich
das Ehepaar Schluder auch
über viele Enkel und Urenkel.
Foto: Bruttel Sportlich sehr aktiv im Lauftreff und in vielen anderen
Sportarten konnte viele Male das Goldene Sportabzeichen erreicht werden und diese Begeisterung schlägt sich bis heute
nieder im bemerkenswert vitalen Erscheinen.
Die Glückwünsche des Ministerpräsidenten, der Landrätin, des
Bürgermeisters, des Gemeinderats und der Stadt Sigmaringen
durfte Günter Bruttel überbringen.
Sigmaringer Adventskalender 2015
Geehrt wurden in diesem Jahr hinten v.l.: Rolf Eichelmann, Ingo
Ponti, Birgitt Ressel und Raphaele Spacca, vorne v.l.: Vizezunftmeister Frank Oßwald, Martina Bender, Zunftpräsident Prinz Albrecht von Hohenzollern, Vanessa Jerg, Zunftmeister Hartwig
Mahlke, Säckelmeister Peter Ullrich.
24 Fenster oder Türen, die von Kindergärten, Schulen und Vereinen gestaltet werden, warten wieder darauf, Tag für Tag geöffnet zu werden. Alle Kinder und Erwachsenen sind nach dem
Öffnen täglich um 17 Uhr in das "Adventszimmer" (Historischer
Sitzungssaal des Rathauses) eingeladen, um dort dem Angebot
der jeweiligen Einrichtung zu folgen.
Datum
Das Kunstwerk wurde Das Fenster wird von
gestaltet von ...
... geöffnet
01.12.2015 hilfen nach maß
hilfen nach maß
02.12.2015 Bilharzschule
Bilharzschule
03.12.2015 Kindergarten Josefsberg
Kindergarten Josefsberg
04.12.2015 Kindergarten
Kindergarten
Regenbogenland
Regenbogenland
05.12.2015 Fidelisschule
Jugendhaus Checkpoint
06.12.2015 Überraschung
Überraschung
07.12.2015 Theodor-HeussTheodor-Heuss-RealRealschule
schule
08.12.2015 Kindergarten
Kindergarten
St. Raphael Laiz
St. Raphael Laiz
09.12.2015 Kindergarten St. Fidelis Kindergarten St. Fidelis
10.12.2015 Montessori-Kinderhaus Montessori-Kinderhaus
Jungnau
Jungnau
11.12.2015 Grundschule Laiz
Grundschule Laiz
12.12.2015 Luise-Leininger-Schule
Haus Nazareth
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Stadtspiegel
13.12.2015 Lassbergkindergarten –
Integrativer Schulkindergarten der KBZO
14.12.2015 Städtische Musikschule
15.12.2015 Lassbergschule Sprachheilschule Sigmaringen
und KBZO
16.12.2015 Kindergarten
Gorheimer Allee
17.12.2015 Geschwister-Scholl-Schule
18.12.2015 Kinderbetreuung
Wachtelhau
19.12.2015 Liebfrauenschule
20.12.2015 Kindergarten Schmeien
21.12.2015 Kinderhaus Maria
Theresia
22.12.2015 Haus Arnaud
23.12.2015 Verein Freunde
der Kinder e.V
24.12.2015 Hohenzollerngymnasium
11.00 Uhr
Gesamtelternbeirat der
Sigmaringer Kindergärten
Städtische Musikschule
Lassbergschule Sprachheilschule Sigmaringen
und KBZO
Kindergarten
Gorheimer Allee
Geschwister-Scholl-Schule
Kinderbetreuung
Wachtelhau
Liebfrauenschule
Kindergarten Schmeien
Kinderhaus Maria
Theresia
Haus Arnaud
Verein Freunde
der Kinder e.V.
Bürgermeister
Thomas Schärer
Dienstjubiläen
Foto: Stadtverwaltung
Der Rückgabekasten hat ein Fach für elektronische Medien wie
CDs und DVDs sowie eines für Bücher und Zeitschriften. „Lediglich Spiele können auf Grund ihres Formats nicht über den
Rückgabekasten abgegeben werden“, so Thormann. Der Rückgabekasten wird jeden Morgen von den Mitarbeitern der Bibliothek geleert und die sich darin befindenden Medien werden
zurückgebucht.
Bürgersprechstunde zum Thema Flüchtlinge
Auf Grund des geringen Andrangs findet die wöchentliche Bürgersprechstunde bei Streetworker Martin Grillenberger künftig
donnerstags von 16 bis 17 Uhr statt. Bei Bedarf wird die
Sprechzeit wieder auf 16 bis 18 Uhr ausgeweitet. Die Sprechstunde findet im Rathaus, Zimmer E.03, statt.
HGV-Weihnachtsaktionen
Die Stadtinitiative beteiligt sich auch in diesem Jahr mit besonderen Aktionen an der weihnachtlichen Gestaltung der Innenstadt.
Bürgermeister Thomas Schärer (links) und Personalratsvorsitzender Christoph Stiller (rechts) gratulieren den Jubilaren (v.l.)
Jochen-Heinz Müller (beschäftigt in der Forstabteilung Laiz), Ulrika Buschmann und Wolfgang Lach (beide im Bauhof tätig) und
bedanken sich für die langjährige Mitarbeit. Alle drei sind seit 25
Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Foto: Stadtverwaltung
Weihnachtsbaumschmuck am Neuen Rathaus
Die Frauen, die jährlich den Osterbrunnen am Rathausbrunnen
gestalten, haben dieses Jahr viele weiße Fröbel-Sterne gebastelt,
um den Tannenbaum vor dem Neuen Rathaus zu schmücken.
Ein Beitrag zur Verschönerung unserer Stadt in der Vorweihnachtszeit, für den sich die Stadtverwaltung ganz herzlich bedankt.
Die Schwäbische Zeitung wird ein Gewinnspiel veranstalten, bei
dem Sie schätzen dürfen, wie viele Sterne aufgehängt wurden.
Details werden demnächst in der Schwäbischen Zeitung veröffentlicht.
Stadtbibliothek erfüllt vielfachen
Kundenwunsch
Zum November hat die Stadtbibliothek einen Rückgabekasten
vor der Alten Schule (Eingang Schulhof) aufgestellt und kommt
damit einem vielfach geäußerten Kundenwusch nach: Die Medien
können nun auch außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek zurückgegeben werden. „Das Vorgehen ist einfach: Die
Nutzer legen ihre Medien einfach in das dafür vorgesehene
Fach“, berichtet Christina Thormann, Leiterin der Stadtbibliothek.
Krippen in Geschäften und am Vier-Jahreszeiten-Brunnen
Zahlreiche Bürger haben sich bereit erklärt, Krippen aus Privatbestand in Schaufenstern verschiedener Geschäfte auszustellen.
Ein Bummel durch die Innenstadt führt beim Betrachten der
Auslagen an Krippen mit unterschiedlicher Gestaltung, Herkunft
und Alter vorbei. Ein Flyer, der in den teilnehmenden Geschäften
ausliegt, informiert bei einem möglichen Stadtrundgang zu diesem Thema. Die Hauptattraktion ist eine Krippe mit lebensgroßen
Figuren, die der HGV am Vier-Jahreszeiten-Brunnen aufgestellt
hat. Sie wird am Samstag zum Weihnachtsmarkt der Schulen
und Vereine eröffnet. An diesem Tag kann man auch lebendige
Schafe um diese Krippe herum bewundern. Musikalische und
andere weihnachtliche Veranstaltungen werden in den Adventswochen an diesem Treffpunkt stattfinden.
Weihnachtstaler
Auch auf dem traditionellen HGV-Weihnachtstaler, der ab dem
ersten Advent wieder in etlichen Geschäften ausgegeben wird,
setzt sich dieses Thema fort. Figuren aus der Weihnachtskrippe
der Hedinger Kirche sind auf den Losen abgebildet.
Zwei Losziehungen finden an der Eisbahn statt, am 13.12.2015
und am 03.01.2016. Dabei können attraktive Preise gewonnen
werden, der Hauptgewinn ist in diesem Jahr wieder die Teilnahme an einem festlichen Dinner im Hofgarten.
Der HGV - Die Stadtinitiative wünscht allen Bürgern eine frohe
Weihnachtszeit.
Rathaus am 01.12. halbtags geschlossen
Das Rathaus mit dem Bürgerbüro und dem Service-Center der
Stadtwerke, die Tourist-Info, die Stadtbibliothek und die Recyclinghöfe sind am Dienstag, 01.12.2015 wegen der Personalversammlung ab 12 Uhr geschlossen.
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Stadtspiegel
Stadtspiegelausgaben 2016
Am 23. Dezember 2015 erscheint die letzte Ausgabe im Jahr
2015! Die erste Ausgabe 2016 erscheint wie gewohnt in der
Kalenderwoche 2. Bitte beachten Sie, dass dies erst der 14.
Januar ist! Das bedeutet, dass zwischen dem 23.12.2015 und
dem 14.01.2016 kein Stadtspiegel erscheint!
Die Liste mit den Ausgabedaten und den Terminen für den Redaktionsschluss ist unter www.sigmaringen.de, Bürger, Rathausund Bürgerservice, Stadtspiegel, Erscheinungstermine eingestellt.
WOCHENMARKT
Verlegung Wochenmarkt
auf den Leopoldplatz
Aufgrund der Veranstaltung „Sigmaringen on ice“ wird der Wochenmarkt von Samstag, 28.11.2015, bis einschließlich Samstag,
9.1.2016, auf den Leopoldplatz verlegt.
DAS BAUAMT INFORMIERT
Die nächste Ausgabe erscheint
am 10. Dezember
Redaktionsschluss ist am Montag, 07.12.2015, um 9.00 Uhr!
Vereine und andere Organisationen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Texte direkt in das Online-System
eingegeben werden müssen. Die Veröffentlichung von auf
anderem Wege zugestellten Berichten kann daher nicht gewährleistet werden. Nähere Informationen enthält das Redaktionsstatut www.sigmaringen.de (Rubrik „Stadtspiegel“). Die
Redaktion bittet um Verständnis.
Entsorgung von Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben
Laut Satzung der Stadt Sigmaringen über die Entsorgung von
Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben müssen alle Anlagen
jährlich geleert werden. Für das Jahr 2015 findet die Sammelleerung in Sigmaringen, Laiz und Jungnau in der Zeit vom 07. bis
11. Dezember statt. Die Entsorgung erfolgt durch die Fa. ALBA
aus Bad Saulgau. Die Stadtverwaltung bittet alle betreffenden Hausbesitzer, dafür zu sorgen, dass ihre Anlagen frei zugänglich sind.
DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE
ORDNUNG INFORMIERT
Jugendforum
Kino in der Alten Schule am 28.11.
Der Kinderfilm beginnt um 18.00 Uhr, der Jugendfilm läuft ab
20.15 Uhr. Die Jugendlichen verkaufen Popcorn, Getränke und
Snacks - wie es sich für einen Kinoabend gehört.
Weitere Infos zum JuFo unter: www.sigmaringen.de, Jugendforum
HIER
IST
KULTUR
Veranstaltungsprogramm
in der Stadthalle
Dezember 2015 –
Februar 2016
Die Stadt Sigmaringen wiederholt
Zuschussaktion zur Kastration von Katzen
Die in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführte Zuschussaktion
zur Kastration von Katzen war in Sigmaringen und den Ortsteilen
ein großer Erfolg.
Mi | 16. Dezember 2015 | 19:00 Uhr
Der kleine Prinz – Musical
So | 20. Dezember 2015 | 20:00 Uhr
Di | 22. Dezember 2015 | 20:00 Uhr
Hansy Vogt und seine
klingende Bergweihnacht
Do | 31. Dezember 2015 | 10:00 Uhr
32. Silvesterlauf *
Fr | 08. Januar 2016 | 20:00 Uhr
Eure Mütter
Sa | 09. Januar 2016 | 20:00 Uhr
AMAZING SHADOWS
So | 10. Januar 2015 | 17:00 Uhr
Neujahrsempfang
der Stadt Sigmaringen*
Fr | 15. Januar 2016 | 20:00 Uhr
Bernhard Hoëcker
Tickets & Infos
▶ örtliche Vorverkaufsstellen:
Buchhandlung Liehner
Sigmaringer Reisebüro
▶ Tickethotline 07571 106-450
▶ www.stadthalle-sigmaringen.de
▶ und bei allen Reservix Vorverkaufsstellen
STADTHALLE
Mira and the key of soul*
– Benefizkonzert
Sa | 16. Januar 2016 | 21:00 Uhr
SWR1 DISCO*
mit DJ Maik Schieber
Sa | 23. Januar 2016 | 20:00 Uhr
Happy Birthday Frank Sinatra
Sa | 30. Januar 2016 | 10:00 Uhr
Modell-Eisenbahn & Autobörse
So | 31. Januar 2016 | 18:00 Uhr
Stuttgarter Kammersinfonie
Do | 04. Februar 2016 | 19:00 Uhr
Hemadglonkerball
Sa | 06. Februar 2016 | 14:00 Uhr + 19:45 Uhr
Guser Bälle
Di | 09. Februar 2016 | 12:00 Uhr
Bräutlingstanz*
So | 28. Februar 2016 | 18:00 Uhr
Kammerorchester Sigmaringen
VORSCHAU
So | 24. April 2016 | 18:30 Uhr
SWR1 lacht – Baden Württemberg
macht Spaß!
Fr | 29. Januar 2016 | 20:00 Uhr
mit Michael Mittermeier, Rolf Miller,
Helge und das Udo und Martina Brandl
Chiemgauer Volkstheater
* Eintritt frei
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Stadtspiegel
Aus diesem Grund möchte die Stadt Sigmaringen an die letzten Kastrationsaktionen anknüpfen und erneut Katzenhalter und
Tierschützer im Kampf gegen die unkontrollierte Vermehrung frei
laufender Katzen unterstützen, denn „Kastration ist Tierschutz“.
Tierhalter aus Sigmaringen und den Ortsteilen können wieder in
der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis einschließlich 29. Februar 2016 ihre Katze freiwillig kastrieren und gleichzeitig kennzeichnen lassen und erhalten dabei einen Teil der Tierarztkosten
erstattet: bei Katzen 30 ­, bei Katern 15 ­.
Bringen Sie einfach die Rechnung des behandelnden Tierarztes über die Kastration und gleichzeitige Kennzeichnung (es
muss beides erfüllt werden) der Katze im angegebenen Zeitraum
(Behandlungsdatum des Tieres ist ausschlaggebend) auf das
Rathaus Sigmaringen, Amt für öffentliche Ordnung, und erhalten
den „Zuschuss zum Tierschutz“ anschließend erstattet.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Katzen ab Februar
trächtig sein könnten. Von der Kastration hochträchtiger Katzen
wird grundsätzlich abgeraten.
Die Registrierung der gekennzeichneten Katze kann kostenlos,
z.B. im Tasso-Haustierregister oder im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes vorgenommen werden, was im Ernstfall
die Recherche nach einem verlorenen oder entlaufenen Tier
erleichtert.
DIE FORSTABTEILUNG INFORMIERT
Christbaumverkauf der städtischen
Forstabteilung
Am Freitag, 11.12.2015 von 13.30 bis 16.30 Uhr findet ein Verkauf im Bereich Nollhof statt. Der Weg ist vom Parkplatz Nollhof/Waldhaus aus ausgeschildert. Auf dieser Fläche gibt es nur
Nordmannstannen.
Am Samstag, 12.12.2015 zwischen 9 und 12 Uhr findet der Verkauf bei der Christbaumkultur zwischen Krankenhaus und Bahnhof Hanfertal statt. Auf dieser Fläche gibt es auch Blaufichten.
Interessenten können sich vor Ort in den Christbaumkulturen
ihren Baum selbst aussuchen und auf Wunsch auch selber
„schlagen“. Selbstverständlich bietet die Forstabteilung auch an,
den Weihnachtsbaum fachgerecht einzunetzen, damit er beim
Transport keinen Schaden nimmt. Die Preise betragen je nach
Höhe 19 ­ und 24 ­ für Blaufichten und 28 ­ für Edeltannen.
Brennholz-/Reisschlag-Bestellung
für das Jahr 2016
Stadt Sigmaringen, Oberschmeien, Unterschmeien, Laiz und Gutenstein
Brennholz bieten wir an in
- langer Form (baumfallend) 20 rm pro Haushalt und in
- kurzer Form (Meter-Holz) 8 rm pro Haushalt.
Bestellfrist ist der 15.12.2015.
Die Forstabteilung macht darauf aufmerksam, dass Sie (oder
eine von Ihnen beauftragte Person) zur Aufarbeitung des Brennholz-lang-Sortiments oder von Reisschlägen einen MotorsägenLehrgang absolviert haben müssen.
Städt. Forstabteilung, Rathaus Laiz, Tel. 07571 106-533
(Mo. - Do. vormittags) bzw. per E-Mail: [email protected]
AMTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung
rechts der Donau
Sitz Beuron-Hausen im Tal, Landkreis Sigmaringen
Öffentliche Bekanntmachung
Eine öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau findet am Montag, 30. November 2015, um 16 Uhr in der Witthohhalle in 78675
7
Emmingen-Liptingen, Erich-Stärk-Str. 2, statt mit folgender Tagesordnung:
TOP 1
TOP 2
TOP 3
TOP 4
TOP 5
TOP 6
Feststellung des Jahresabschlusses 2014
Investitionsvorhaben ab 2016
Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan)
für die Jahre 2016 und 2017
Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Umsetzung
der Vorhaben des Wirtschaftsplans
- Kreditaufnahmen, Auftragsvergaben
Allgemeine Finanzprüfung 2009 bis 2013
- Bekanntgabe Prüfungsbericht GPA
Sonstiges und Bekanntgaben, Anfragen
aus dem Gremium
Alle Interessierten sind zu dieser Verbandsversammlung herzlich
eingeladen.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
STADT SIGMARINGEN
Satzung zur Änderung der Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung
- AbwS) der Stadt Sigmaringen vom 26. Oktober 2011
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für
Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13,
20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen am
18.11.2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über
die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
vom 26. Oktober 2011, zuletzt geändert am 21. November
2012, beschlossen:
§1
§ 2 (Begriffsbestimmungen) erhält folgende Fassung:
(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften
veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen
abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als
Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln,
Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
(2) Die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung umfasst alle Abwasseranlagen mit dem Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen
zuzuleiten und zu reinigen. Zentrale öffentliche Abwasseranlagen
sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken,
Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil
der Grundstücksentwässerungsanlage sind, sowie offene und
geschlossene Gräben, soweit sie vom Abwasserwerk zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen
(zentralen) Abwasseranlagen gehören auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs.
1 Nr. 1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der
im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft
(Grundstücksanschluss).
(3) Die dezentrale Abwasserbeseitigung umfasst die Abfuhr und
die Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen sowie des
Inhalts von geschlossenen Gruben einschließlich der Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs dieser Anlagen durch
das Abwasserwerk oder durch den von ihr nach § 56 Satz
3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beauftragten Dritten. Zu den
dezentralen öffentlichen Abwasseranlagen gehören alle Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfuhr und die Behandlung
von Abwasser aus geschlossenen Gruben und Fäkalschlamm
aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) außerhalb des zu entwässernden Grundstücks.
8
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(4) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen,
die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des
Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Für den
Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung gehören hierzu insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss
zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie Pumpanlagen
bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und
Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf
privaten Grundstücken befinden. Für den Bereich der dezentralen
Abwasserbeseitigung gehören hierzu insbesondere Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) und geschlossene Gruben, einschließlich
Zubehör, innerhalb des zu entwässernden Grundstücks.
(5) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige
Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichsmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so
anzulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen (zum
Beispiel Starkregen) erfolgt.
(6) Die Nettofläche umfasst die versiegelte Fläche des Grundstücks, die aus der Multiplikation mit dem Faktor hervorgeht, der
unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit
und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten in §
41 a festgesetzt wird.
§2
§ 3 (Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und
zur Benutzung) erhält folgende Fassung:
(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt
und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf
den Grundstücken anfallende Abwasser dem Abwasserwerk im
Rahmen des § 46 Abs. 1 und Abs. 2 WG zu überlassen. Der
Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung
des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.
(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft
auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen.
(3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie
bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind.
Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer
baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb
von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.
(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des
Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls
geboten ist.
§3
§ 5 (Befreiungen) erhält folgende Fassung:
Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die
öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG
der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und
solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung
wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten
Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht
zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich
unbedenklich ist.
§4
§ 6 (Allgemeine Ausschlüsse) erhält folgende Fassung:
(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke,
den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die
öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit
oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden
Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für
Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe.
(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:
1. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen
führen können (z.B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist,
Stadtspiegel
Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle,
Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände);
2. Feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe
(z.B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/
Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus
Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel;
3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und
Molke;
4. Faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z.B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser);
5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder
Dämpfe verbreiten kann;
6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht.
7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den
Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2
vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. - DWA
-, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef) liegen.
(3) Das Abwasserwerk kann im Einzelfall über die nach Absatz
2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen
stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist.
(4) Das Abwasserwerk kann im Einzelfall Ausnahmen von den
Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im
Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten übernimmt.
§5
§ 7 (Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung)
erhält folgende Fassung:
(1) Das Abwasserwerk kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen,
a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick
auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde;
b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann.
(2) Das Abwasserwerk kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf
Verlangen angemessene Sicherheit leistet.
(3) Schließt das Abwasserwerk in Einzelfällen Abwasser von der
Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG).
§6
§ 11 (Grundstücksbenutzung) erhält folgende Fassung:
Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung
das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und
Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke zu dulden.
Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss
anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden.
§7
§ 12 (Grundstücksanschlüsse) erhält folgende Fassung:
(1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich
vom Abwasserwerk hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert,
abgetrennt und beseitigt.
(2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren
Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers
und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Abwasserwerk bestimmt. Das Abwasserwerk stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den
öffentlichen Abwasserkanal (§ 34 Nr. 1) abgegolten.
(3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert,
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Stadtspiegel
gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Das
Abwasserwerk kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit es dies für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z.B. Sammelgaragen, Reihenhäuser)
kann das Abwasserwerk den Anschluss mehrerer Grundstücke
über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben
oder auf Antrag zulassen.
§8
§ 15 (Genehmigungen) erhält folgende Fassung:
(1) Der schriftlichen Genehmigung des Abwasserwerks bedürfen
a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren
Anschluss sowie deren Änderung;
b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die
Änderung der Benutzung.
Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.
(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss
(z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.
(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und
Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung
der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein.
Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher
auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der
Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem
Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.;
- Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit
Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der
Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe
des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder
Rückstauverschlüsse;
- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe
der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der
Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage
und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull).
Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage
des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind beim Abwasserwerk einzuholen. Dort sind auch
Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich.
§9
§ 21 (Abnahme und Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht,
Indirekteinleiterkataster) erhält folgende Fassung:
(1) Vor der Abnahme durch das Abwasserwerk darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden.
Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den
Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.
(2) Das Abwasserwerk ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen
zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung
des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge
zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Vom Abwasserwerk beauftragte Personen dürfen Grundstücke
zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen
betreten.
(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer
unverzüglich zu beseitigen.
(4) Das Abwasserwerk ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung
mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe,
von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein
erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das
Gewässer zu erwarten ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird beim Abwasserwerk geführt
und auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, dem Abwasserwerk,
auf dessen Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirektein-
9
leiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt
es sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der
Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion, eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie der
wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere
auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Das Abwasserwerk wird dabei die
Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
sowie die Belange des Datenschutzes beachten.
§ 10
§ 24 (Beitragsschuldner) erhält folgende Fassung:
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist
der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig.
Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist
die Gesamthandeigenschaft beitragspflichtig.
§ 11
§ 27 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschossflächenzahl
oder die Geschossfläche festsetzt) erhält folgende Fassung:
(1) Als zulässige Geschossfläche gilt die mit der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche.
(2) Setzt der Bebauungsplan die Größe der Geschossfläche fest,
gilt diese als zulässige Geschossfläche.
(3) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 oder 2
zulässige Geschossfläche genehmigt, so ist diese zugrunde zu
legen.
§ 12
§ 30 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 27 bis
29 bestehen) erhält folgende Fassung:
(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein
Bebauungsplan keine den in §§ 27 bis 29 entsprechenden Festsetzungen enthält, beträgt die Geschossflächenzahl, mit der die
Grundstücksfläche vervielfacht wird:
Baugebiet
1. In Kleinsiedlungsgebieten
bei
2. In reinen und allgemeinen
Wohngebieten, Mischgebieten und Ferienhausgebieten bei
3. In besonderen Wohngebieten bei
4. In Dorfgebieten bei
5. In Kern-, Gewerbe- und
Industriegebieten bei
6. In Wochenendhausgebieten bei
Zahl der
GeschossVollgeschosse (Z) flächenzahl (GFZ)
1
2
0,3
0,4
1
2
3
4 und 5
6 und mehr
0,5
0,8
1,0
1,1
1,2
1
2
3
4 und 5
6 und mehr
1
2 und mehr
0,5
0,8
1,1
1,4
1,6
0,5
0,8
1
2
3
4 und 5
6 und mehr
1,0
1,6
2,0
2,2
2,4
1 und 2
0,2
(2) Die Art des Baugebiets i.S. von Abs. 1 ergibt sich aus den
Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan
nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, rich-
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tet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der
näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. Lassen
sich Grundstücke nach der Eigenart ihrer näheren Umgebung
keinem der genannten Baugebiete zuordnen, so werden die für
Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt.
(3) Der Berechnung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl
wird als zulässige Zahl der Vollgeschosse
1. die in einem Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige
Zahl der Vollgeschosse,
2. soweit keine Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist, gilt
a) bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich
vorhandenen Geschosse,
b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl
der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse zugrunde gelegt.
Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO; zugrunde
zu legen ist im Falle des Satzes 1 Nr. 1 der im Zeitpunkt der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan, im Falle des Satzes
1 Nr. 2 in der zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden
Fassung der LBO.
(4) Bei Grundstücken mit Gebäude ohne ein Vollgeschoss, gilt
als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt
durch 3,5, mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,2.
(5) Ist in Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 im Einzelfall eine
höhere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen.
§ 13
§ 38 (Erhebungsgrundsatz) erhält folgende Fassung:
(1) Das Abwasserwerk erhebt für die Benutzung der öffentlichen
Abwasseranlagen Abwassergebühren.
(2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers gem. § 42 Abs.
2 wird eine Zählergebühr gem. § 43 a erhoben.
§ 14
§ 41 (Bemessung der Schmutzwassergebühr)
erhält folgende Fassung:
(1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 39 Abs. 1 ist:
1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung
zugeführte Wassermenge;
2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die
dieser entnommene Wassermenge.
Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage
die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge.
(2) Auf Verlangen des Abwasserwerks hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten.
§ 15
§ 42 (Absetzungen) erhält folgende Fassung:
(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen
Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr
(§ 41) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung
von Amts wegen.
(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen
soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften
entspricht. Zwischenzähler werden auf Antrag des Grundstückseigentümers ausschließlich vom Abwasserwerk eingebaut, unterhalten und entfernt; sie stehen im Eigentum des Abwasserwerks
und werden von ihm abgelesen. Die §§ 21 Abs. 2 und 3, 22
und 23 der Wasserversorgungssatzung finden entsprechend Anwendung.
(3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge
nicht durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht,
bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20 m3/Jahr
ausgenommen.
(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende
Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt,
werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt.
Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1:
1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und
Schweinen 15 m3/Jahr,
2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m3/Jahr.
Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird
Stadtspiegel
um die gemäß Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene
Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss
für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person,
die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 40 m3/Jahr für die erste Person
und für jede weitere Person mindestens 35 m3/Jahr betragen.
Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu §
51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für
den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die
Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet.
(5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind
bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids schriftlich zu stellen.
§ 16
§ 42b (Verschmutzungswerte) erhält folgende Fassung:
(1) Die Verschmutzungswerte von stark verschmutztem Abwasser werden durch das Abwasserwerk nach mittleren Verschmutzungswerten festgesetzt. Dabei werden die Verschmutzungswerte
zugrunde gelegt, die sich aus dem arithmetischen Mittel von 4
Abwasseruntersuchungen ergeben. Die Abwasseruntersuchungen
werden innerhalb des Veranlagungszeitraums in einem Abstand
von mindestens 8 Wochen durchgeführt.
(2) Für die Abwasseruntersuchungen nach Abs. 1 werden an
jeder Einleitungsstelle qualifizierte Stichproben entnommen. Dies
entspricht einer Abwassermischung aus mindestens fünf, höchstens 24 Stichproben. Die Stichproben sind im Abstand von nicht
weniger als zwei Minuten und nicht mehr als zwölf Stunden zu
entnehmen.
(3) Den Werten nach Absatz 1 liegen folgende Analyseverfahren
zugrunde:
1. absetzbare Stoffe: Massenkonzentration der absetzbaren Stoffe DIN 38 409 Teil 10 (in der jeweils gültigen Fassung);
2. chemisch-oxidierbare Stoffe: Chemischer Sauerstoffbedarf
(CSB) DIN 38409H41 (in der jeweils gültigen Fassung).
Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, dem Abwasserwerk mitzuteilen, ob in den Abwasserproben anorganische Verbindungen,
die unter Reaktionsbedingungen oxidiert werden, zu erwarten
sind. Diese sind separat zu bestimmen und in Abzug zu bringen.
Die Verschmutzungswerte beziehen sich auf Untersuchungen von
Abwasser im nach 2 Stunden abgesetzten Zustand.
§ 17
§ 43 (Höhe der Abwassergebühren) erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je m³ Abwasser
2,21 ­.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,58 ­.
(3) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den
Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für
jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein
Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
§ 18
§ 43a (Zählergebühr) erhält folgende Fassung:
(1) Die Zählergebühr gemäß § 38 Abs. 2 beträgt 1,45 ­/Monat.
(2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in
dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
§ 19
§ 44 (Entstehung der Gebührenschuld)
erhält folgende Fassung:
(1) In den Fällen des § 39 Abs. 1 und § 43 a Abs. 1 entsteht
die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor
Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld
mit Ende des Benutzungsverhältnisses. Die Zählergebühr gem. §
43 a wird für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem auf
dem Grundstück ein Zwischenzähler vorhanden ist, erhoben.
(2) In den Fällen des § 40 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit der
Anzeige des Eigentumswechsels, für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Kalenderjahres.
(3) In den Fällen des § 39 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld
bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im
Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes.
Stadtspiegel
§ 20
§ 45 (Vorauszahlungen) erhält folgende Fassung:
(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind
vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn der Monate Januar bis
Dezember. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraums, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des
folgenden Monats.
(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Zwölftel des zuletzt festgestellten
Jahreswasserverbrauchs bzw. ein Zwölftel der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche und ein Zwölftel der Zählergebühr (§ 43 a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der
Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und der Zwölftelanteil der Jahresniederschlagswassergebühr geschätzt.
(3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum
angerechnet.
(4) In den Fällen des § 39 Abs. 2 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung.
§ 21
§ 46 (Fälligkeit) erhält folgende Fassung:
(1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach
Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Sind
Vorauszahlungen (§ 45) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die
Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist
die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen,
wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.
(2) Die Vorauszahlungen werden jeweils am 15. des Folgemonats
der in § 45 Abs. 1 genannten Monate zur Zahlung fällig.
§ 22
§ 47 (Anzeigepflicht) erhält folgende Fassung:
(1) Binnen eines Monats sind dem Abwasserwerk der Erwerb
oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen
angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt
beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen
Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber.
(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner dem Abwasserwerk anzuzeigen:
a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen
Wasserversorgungsanlage;
b) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3).
(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss
des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung hat der
Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 41a Abs. 1) dem Abwasserwerk
in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner
seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die
Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr vom
Abwasserwerk geschätzt.
(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500
oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücksnummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen
sind unter Angabe der in § 41a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen
Maße rot zu kennzeichnen. Das Abwasserwerk stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung.
(5) Ändert sich die versiegelte, abflusswirksame Fläche, der
Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene Fläche
des Grundstücks um mehr als 10 m2, ist die Änderung innerhalb
eines Monats dem Abwasserwerk anzuzeigen.
(6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die
sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen dem Abwasserwerk mitzuteilen:
a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen
Anfalls des Abwassers;
b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen
Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist.
(7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer dem
Abwasserwerk mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen
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sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als
Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie
bauliche Anlagen errichtet werden.
(8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer
diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann.
(9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet
im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die
Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der
Anzeige beim Abwasserwerk entfallen.
§ 23
§ 49 (Haftung der Grundstückseigentümer)
erhält folgende Fassung:
Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder
den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung
oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben das Abwasserwerk von
Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden.
§ 24
§ 50 (Ordnungswidrigkeiten) erhält folgende Fassung:
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht dem Abwasserwerk überlässt;
2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung
ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen
Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Wasser
vorgegebenen Richtwerte überschreitet;
3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder
Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet,
4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen
sind;
5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das
der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung des Abwasserwerks in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage
benutzt oder die Benutzung ändert;
6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von dem Abwasserwerk herstellen, unterhalten,
erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt;
7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung des
Abwasserwerks eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert;
8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Absätze 1 und 3 herstellt
oder betreibt;
9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt;
10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit
Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt;
11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage
vor der Abnahme in Betrieb nimmt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG
handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten
nach § 48 Absätze 1 bis 3 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
§ 25
§ 51 (Kostenersätze beim Anschluss unbebauter
Grundstücke) erhält folgende Fassung:
(1) Bei Grundstücken, für die bereits vor dem 01.01.1986 der
Teilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal oder eine entsprechende Beitragsschuld entstanden ist, die aber bis zu diesem
Zeitpunkt noch nicht an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen worden sind, ist für die Herstellung des Anschlusskanals im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen (§ 2
Abs. 2 Satz 4) ein Kostenersatz zu leisten.
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
(2) Der Kostenersatz wird nach tatsächlich anfallenden Kosten
berechnet. Er entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals
durch das Abwasserwerk. Der Erstattungsanspruch wird binnen
eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
nach Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen Soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt:
Sigmaringen, 18. November 2015, Bürgermeisteramt
gez. Schärer, Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Sigmaringen vom 07. Dezember 2007
Auf Grund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für
Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2 und 13 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt
Sigmaringen am 18. November 2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben vom 07. Dezember 2007 beschlossen:
§1
§ 9 (Gebührenhöhe) erhält folgende Fassung:
Die Abfuhrgebühr beträgt einschließlich Verwaltungskosten und
Klärgebühr.
- bei geschlossenen Gruben
für jeden Kubikmeter Abwasser 18,46 ­
Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende
volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende
volle Zahl aufgerundet.
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
nach Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt:
Sigmaringen, 18. November 2015, Bürgermeisteramt
gez.Schärer, Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Satzung
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Sigmaringen vom
07. Dezember 2007
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen am 18. November 2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung
der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)
der Stadt Sigmaringen vom 07. Dezember 2007, zuletzt geändert am 21. November 2012, beschlossen:
§1
§ 3 (Anschluss- und Benutzungsrecht)
erhält folgende Fassung:
(1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt liegenden
Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks
Stadtspiegel
an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen.
(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf
solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen,
dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird.
(3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen
technischen oder betrieblichen Gründen den Stadtwerken erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen
erfordert.
(4) Die Stadtwerke können im Falle der Absätze 2 und 3 den
Anschluss und die Benutzung gestatten, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb
zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten.
§2
§ 5 (Benutzungszwang) erhält folgende Fassung:
(1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren
gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen
hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der
Gartenbewässerung.
(2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen
Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann.
(3) Die Stadtwerke räumen dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag
die Möglichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten
Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken.
(4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe
der Gründe schriftlich bei den Stadtwerken einzureichen.
(5) Der Wasserabnehmer hat den Stadtwerken vor Errichtung
einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich sind.
§3
§ 7 (Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei
Versorgungsunterbrechungen) erhält folgende Fassung:
(1) Die Stadtwerke sind verpflichtet, das Wasser jederzeit am
Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt
nicht,
1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser
Satzung vorbehalten sind,
2. soweit und solange die Stadtwerke an der Versorgung durch
höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr
wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert sind.
(2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies
zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die
Stadtwerke haben jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit
unverzüglich zu beheben.
(3) Die Stadtwerke haben die Wasserabnehmer bei einer nicht
nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht
zur Unterrichtung entfällt, wenn sie
1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die
Stadtwerke dies nicht zu vertreten hat oder
2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen
verzögern würde.
§4
§ 8 (Verwendung des Wassers, sparsamer Umgang)
erhält folgende Fassung:
(1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen
zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist
nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadtwerke zulässig. Diese
muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung
nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen.
Stadtspiegel
(2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit
nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder
behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die
Stadtwerke können die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist.
(3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist
bei den Stadtwerken vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen.
Entsprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken.
(4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Stadtwerke
mit Wasserzählern zu benutzen.
(5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung, Unterhaltung
und Prüfung besondere Vereinbarungen mit den Stadtwerken zu
treffen.
(6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert,
wassersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf
den Wasserhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen
vertretbar ist.
§5
§ 9 (Unterbrechung des Wasserbezugs)
erhält folgende Fassung:
(1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei
Monate einstellen, so hat er dies den Stadtwerken mindestens
zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der
Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt,
so haftet der Anschlussnehmer den Stadtwerken für die Erfüllung
sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen.
(2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines
Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis
aufzulösen.
§6
§ 12 (Zutrittsrecht) erhält folgende Fassung:
Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen
Beauftragten der Stadtwerke, im Rahmen des § 44 Abs. 6
Wassergesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in §
24 genannten Einrichtungen, zu gestatten, soweit dies für die
Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger
Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur
Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler)
oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbemessung
erforderlich ist.
§7
§ 15 (Kostenerstattung) erhält folgende Fassung:
(1) Der Anschlussnehmer hat den Stadtwerken die Kosten der
Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Grundstücksanschlüsse (§ 14 Abs. 4) zu erstatten. Zu diesen Kosten
gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des
alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen.
(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen
eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.
§8
§ 17 (Anlage des Anschlussnehmers)
erhält folgende Fassung:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung
und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss − mit
Ausnahme der Messeinrichtungen der Gemeinde/Stadt − ist der
Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung
überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser
Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen
nur durch die Stadtwerke oder ein von den Stadtwerken zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Stadtwerke sind
berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
(3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden,
können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur
Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss
genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach
den Angaben der Gemeinde/Stadt zu veranlassen.
(4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben,
dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde/Stadt oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.
§9
§ 22 (Nachprüfung von Messeinrichtungen)
erhält folgende Fassung:
(1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der
Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich
anerkannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes
verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung
nicht bei den Stadtwerken, so hat er diese vor Antragstellung
zu benachrichtigen.
(2) Die Kosten der Prüfung fallen den Stadtwerken zur Last, falls
die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer.
§ 10
§ 27 (Beitragsschuldner) erhält folgende Fassung:
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist
der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig.
Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist
die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.
§ 11
§ 29 (Grundstücksfläche) erhält folgende Fassung:
(1) Als Grundstücksfläche gilt bei Grundstücken im Bereich eines
Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen
Nutzung zugrunde zu legen ist.
(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG
bleiben unberührt.
§ 12
§ 30 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschossflächenzahl
oder Geschossfläche festsetzt) erhält folgende Fassung:
(1) Als zulässige Geschossfläche gilt die mit der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche.
(2) Setzt der Bebauungsplan die Größe der Geschossfläche fest,
gilt diese als zulässige Geschossfläche.
(3) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 oder 2
zulässige Geschossfläche genehmigt, so ist diese zugrunde zu
legen.
§ 13
§ 33 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei
Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne
der §§ 30 bis 32 bestehen) erhält folgende Fassung:
(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein
Bebauungsplan keine den §§ 30 bis 32 entsprechende Festsetzungen enthält, beträgt die Geschossflächenzahl, mit der Grundstücksfläche vervielfacht wird:
Baugebiet
Zahl der
GeschossVollgeschosse (Z) flächenzahl (GFZ)
1. In Kleinsiedlungsgebieten
12
0,30,4
bei
2. In reinen und allgemeinen
Wohngebieten, Mischgebieten und Ferienhausge- 1234 und 56
und mehr
0,50,81,01,11,2
bieten bei
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
3. In besonderen Wohngebieten bei
4. In Dorfgebieten bei
5. In Kern-, Gewerbe- und
Industriegebieten bei
6. In Wochenendhausgebieten bei
1234 und 56
und mehr
12 und mehr
1234 und 56
und mehr
1 und 2
Stadtspiegel
0,50,81,11,41,6
0,50,8
1,01,62,02,22,4
(1)
1.
0,2
(2) Die Art des Baugebiets i. S. von Abs. 1 ergibt sich aus den
Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan
nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der
näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. Lassen
sich Grundstücke nach der Eigenart ihrer näheren Umgebung
keinem der genannten Baugebiete zuordnen, so werden die für
Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt.
(3) Der Berechnung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl
wird als zulässige Zahl der Vollgeschosse
1. die in einem Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige
Zahl der Vollgeschosse,
2. soweit keine Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist,
a) bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich
vorhandenen Geschosse,
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl
der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse zugrunde gelegt. Als
Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO; zugrunde
zu legen ist im Falle des Satzes 1 Nr. 1 die im Zeitpunkt
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan, im Falle
des Satzes 1 Nr. 2 in der zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung der LBO.
(4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss gilt
als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt
durch 3,5, mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,2.
(5) Ist in Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 im Einzelfall eine
höhere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen.
§ 14
§ 34 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken im Außenbereich) erhält folgende Fassung:
(1) Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt als zulässige Zahl der
Vollgeschosse die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen bzw.
genehmigten Geschosse. Dabei werden die für Mischgebiete
geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt.
(2) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO in der
zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung. Bei
Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss, gilt als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt durch
3,5, mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,2.
§ 15
§ 36 (Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht)
erhält folgende Fassung:
(1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine
Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke
beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge
erhoben,
1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige
Geschossflächenzahl oder Geschossfläche bzw. genehmigte
höhere Geschossfläche überschritten oder eine größere Geschossflächenzahl oder Geschossfläche allgemein zugelassen
wird;
2. soweit in den Fällen des § 34 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird;
3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird,
für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist;
4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für
die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet
werden.
(2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz
2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere
Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen.
2.
3.
§ 16
§ 38 (Entstehung der Beitragsschuld)
erhält folgende Fassung:
Die Beitragsschuld entsteht:
in den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an
die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann;
in den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens
jedoch mit dessen Genehmigung;
in den Fällen des § 36 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung
der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
2 und 3 BauGB;
4. in den Fällen des § 36 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung
des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist;
5. in den Fällen des § 36 Abs. 1 Nr. 4
a) mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans bzw. dem
Inkrafttreten einer Satzung im Sinne von § 34 Abs. 4 Satz
1 BauGB;
b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses;
c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit
der Erteilung der Baugenehmigung;
d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung;
6. in den Fällen des § 36 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs.
1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG,
insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes
oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der
Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen
Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens
mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 4.
(2) Für Grundstücke, die schon vor dem 01.04.1964 an die
öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die
Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit
dessen Genehmigung.
(3) Mittelbare Anschlüsse (z.B. über bestehende Hausanschlüsse)
stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasserversorgungsanlagen gleich.
§ 17
§ 39 (Fälligkeit) erhält folgende Fassung:
Der Wasserversorgungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.
§ 18
§ 43 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer
Nenngröße von:
Größen QN2,5 QN6
QN10 QN15 QN40 QN60 QN150
­/Monat 3,86
7,73
15,46 23,19 61,83 92,75 231,88
(2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in
dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
(3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen
im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen,
nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger
als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr
berechnet.
§ 19
§ 44 (Verbrauchsgebühren) erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge
(§ 45) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter
2,39 ­.
§ 20
§ 47 (Bereitstellungsgebühren) erhält folgende Fassung:
(1) Für das Bereitstellen von Wasser sowie für Reserveanschlüsse erhebt die Stadt neben der Zähler- und Verbrauchsgebühr (§§
43, 44) eine Bereitstellungsgebühr.
(2) Bei Anschlussnehmern mit privater Wasserversorgung gilt der
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean-
Stadtspiegel
schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll.
(3) Bemessungsgrundlage für die Bereitstellungsgebühr ist die
Zählergröße
­/Jahr 54,00 89,00 445,00 1123,00 1747,00 3940,00
7007,00
Größen QN2,5
­/Jahr 54,00
QN6 QN10/15 QN40 QN60 QN150 QN250
89,00 445,00
1123,00 1747,00 3940,00 7007,00
§ 21
§ 51 (Anzeigepflichten) erhält folgende Fassung:
(1) Binnen eines Monats sind den Stadtwerken anzuzeigen
1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche
Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und
Teileigentum;
2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie
die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit
sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern
oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht.
(2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer.
(3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer den Stadtwerken mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31
Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte
Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich
an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden.
(4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet
im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für
die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang
der Anzeige bei den Stadtwerken entfallen.
§ 22
§ 52 (Ordnungswidrigkeiten) erhält folgende Fassung:
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt,
2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt,
3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Stadtwerke weiterleitet,
4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses
nicht unverzüglich den Stadtwerken mitteilt,
5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher
Bestimmungen sowie der allgemein anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält,
7. entgegen § 17 Abs. 4 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen
so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Stadtwerke bzw.
Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers
eintreten.
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG
handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten
nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 51 Abs. 1 bis 3 dieser Satzung
nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
§ 23
§ 54 (Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern) erhält folgende Fassung:
(1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung
oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung
entstehen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den
mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind.
(2) Der Haftende hat die Stadtwerke von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht
werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner.
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
nach Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt:
Sigmaringen, 18. November 2015, Bürgermeisteramt
gez. Schärer, Bürgermeister
DAS LANDRATSAMT INFORMIERT
Dr. Bernhard Obert ist neuer Dezernent im
Landratsamt Sigmaringen
Landrätin Stefanie Bürkle hat im Landratsamt ein neues Dezernat
geschaffen. Seit 15. November verteilen sich die 18 Fachbereiche auf vier statt auf bisher drei Dezernate. Damit werden die
Themen Baurecht, Umwelt und Arbeitsschutz sowie der Eigenbetrieb Kreisabfallwirtschaft künftig in einem Dezernat gebündelt.
„Die bei Genehmigungen beteiligten Ämter sind damit in einer
Hand gebündelt. Dadurch sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und vernetzt gesteuert werden. Gleichzeitig erreichen
wir für die anderen Dezernate eine optimale Leistungsspanne“,
erklärt Landrätin Stefanie Bürkle die Umorganisation.
Dezernent für das neu geschaffene Dezernat Bau und
Umwelt ist Dr. Bernhard
Obert. Der in der Gemeinde
Herbertingen im Ortsteil Marbach lebende Chemiker war
bisher als Amtsleiter für Umwelt und Arbeitsschutz beim
Landratsamt Biberach beschäftigt. Sigmaringen kennt
der 57-jährige Landesbeamte
Foto: Landratsamt unter anderem aus seiner früheren Tätigkeit beim Gewerbeaufsichtsamt in den Jahren 1990 bis 2004.
Infektionsschutz in der Flüchtlingsarbeit
Gesundheitsamt informiert in Infoveranstaltung
Der Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Sigmaringen
veranstaltet am Donnerstag, 3. Dezember um 18 Uhr im Sitzungsraum des Landratsamtes (Erweiterungsbau) eine Informationsveranstaltung.
Dabei wird Dr. Piontek vom Gesundheitsamt des Landratsamtes
Zollernalbkreis über vermeintliche Gesundheitsgefährdungen aufklären, aber auch wirksame Schutzmaßnahmen vorstellen.
Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die im Ehren- oder
Hauptamt insbesondere im Bereich der Erstaufnahme mit Flüchtlingen arbeiten. Auch die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.
Fortbildung des Fachbereichs Gesundheit
Der Fachbereich Gesundheit bleibt aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung der Mitarbeiter am Freitag, 04.12.2015 geschlossen.
Während dieser Zeit besteht eine telefonische Erreichbarkeit nur
für dringende Fälle über die Zentrale des Landratsamtes (Tel.
07571 102-0).
Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind möglich.
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Stadtspiegel
NOTRUFTAFEL
Feuerwehr, Rettungsdienst/Notarzt
112
Krankentransport
19222
(bei Anwahl mit Handy Vorwahl mit angeben)
Rettungsleitstelle
für sonstige Anfragen
0751 50915100
Kreiskrankenhaus
1000
Schlüssel-Notdienst
13661
Rohrreinigung
52323
Gas-, Wasser- und Stromversorgung 106203
_______________________________________________
Ärztlicher Notfalldienst
für Sigmaringen und Umgebung (nachts, an Wochenenden und Feiertagen) zu erfragen unter der
Tel. 0180 1929260
_______________________________________________
Kinderärztlicher Notfalldienst
für Sigmaringen und Umgebung (nachts, an Wochenenden und Feiertagen) zu erfragen unter der
Tel. 0180 1929345
_______________________________________________
Zahnärztlicher Notfalldienst
zu erfragen unter Tel. 01805 911 660
_______________________________________________
Augenärztlicher Notfalldienst
Tel. 01801 929349
_______________________________________________
Ärztlicher Notdienst Hals-Nasen-Ohren (HNO)
(Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 20 Uhr)
Tel. 01805 19292410
_______________________________________________
Tierärztlicher Wochenenddienst
Samstag, 28. November 2015
Sonntag, 29. November 2015
Dr. Andreas Busch, Bittelschießerstraße 7
72488 Sigmaringen, Tel. 07571 13654
Thomas Goos, Gymnasiumstraße 5
72488 Sigmaringen, Tel. 07571 3562
Dr. Andrea Metzger, Schulhof 5
72488 Sigmaringen
Tel. 07571 7492260 oder 07434 316030
Samstag, 5. Dezember 2015
Sonntag, 6. Dezember 2015
Dr. Andreas Busch, Bittelschießerstraße 7
72488 Sigmaringen, Tel. 07571 13654
Thomas Goos, Gymnasiumstraße 5
72488 Sigmaringen, Tel. 07571 3562
_______________________________________________
Apothekennotdienst
(Der Apothekennotdienst wird im täglichen Wechsel
mit 24 Stunden Notdienstbereitschaft von 8.30 bis
8.30 Uhr durchgeführt.)
Samstag, 28. November 2015
Stadt-Apotheke, Mengen
Tel. 07572 6788
Sonntag, 29. November 2015
Amalien-Apotheke, Inzigkofen
Tel. 07571 46132
Götz’sche Apotheke, Ostrach
Tel. 07585 615
Samstag, 5. Dezember 2015
Amalien-Apotheke, Inzigkofen
Tel. 07571 46132
Götz’sche Apotheke, Ostrach
Tel. 07585 615
Sonntag, 6. Dezember 2015
Hohenzollern-Apotheke, Krauchenwies
Tel. 07576 96060
Die jeweils nächstliegende Notdienstapotheke kann
für jeden Tag auch unter www.lak-bw.notdienst-portal.de oder unter der Tel. 01805 002963 oder mobil
22833 (beide gebührenpflichtig) erfragt werden.
_______________________________________________
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
Bund (ehemalige BfA) im Rathaus Sigmaringen am
27. November 2015 und am 11. Dezember 2015
von 15.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus Sigmaringen,
Bürgerbüro (Erdgeschoss)
Eine Anmeldung ist unter Tel. 07570 398 (Herr Woidich) erforderlich.
_______________________________________________
Sozialverband VdK
Partner in Fragen bei Unfall, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit
Kreisverband Sigmaringen, Josefinenstraße 3, 72488
Sigmaringen
Öffnungszeiten der VdK-SR-gGmbH-Servicestelle:
Mo. bis Do., 9.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 15.30 Uhr
Fr., 9.00 bis 12.00 Uhr
Sprechtag dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 15.30 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 07571 7438980
Öffnungszeiten des Kreisverbandes:
dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr und
donnerstags von 15.30 bis 17.30 Uhr
Tel. 07571 7474528
Fax 0 75 71 7474530
_______________________________________________
Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes
Pflege, Hausnotruf, Essen auf Rädern
Telefon rund um die Uhr: 0171 2875065
_______________________________________________
Sozialstation Thomas Geiselhart e.V.
Sigmaringen
„Wir sind jeden Tag an Ihrer Seite“
Häusliche Kranken- und Altenpflege, Familienpflege,
Hauswirtschaft
Essen auf Rädern, Hausnotruf
Telefon rund um die Uhr: 07571 50858
_______________________________________________
Nachbarschaftshilfe Helfende Hände
Sigmaringen e. V.
Tel. 07571 685 023 oder Mobil 0176 44475385
Unterstützung rund um Haus(-halt) und Garten, Senioren und Kinderbetreuung. Unsere ausgebildeten
Pflegebegleiter stehen Ihren Angehörigen jederzeit
kompetent zur Seite.
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Biloba gGmbH - Häusliche Kranken- und
Altenpflege
Antonstraße 34, Sigmaringen, Tel. 07571 6852414
_______________________________________________
Pflegestützpunkt Landkreis Sigmaringen
Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
und deren Angehörige
Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel. 07572 7137-372
sowie -368 und -431
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
vormittags: Mo. - Do., 9.30 - 11.30 Uhr
nachmittags: Do., 16.00 - 17.30 Uhr
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
_______________________________________________
Hospizgruppe Sigmaringen
Tel. 0171 7233665
Begleitung für Schwerkranke und Sterbende
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Tafel Sigmaringen
Ansprechpartner: Uwe Müller
Am Dettingerberg 4, Sigmaringen
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr
Telefon 07571 6889821, Mobil 0162 2860681
E-Mail: [email protected]
_______________________________________________
Malteser Hilfsdienst Sigmaringen
Mobile Soziale Dienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fahrdienst für Behinderte
Tel. 07571 74850, ab 19.00 Uhr 0171 7625621
_______________________________________________
Caritasverband Sigmaringen
Fidelisstraße 1, Tel. 07571 7301-0
Erziehungsberatungsstelle, Sozial- und Lebensberatung, Kurenberatung, Kath. Schwangerenberatung,
Migrationsdienste, Beratung für ältere Menschen
und pflegende Angehörige, Gemeindepsychiatrische
Dienste
_______________________________________________
Ehe-, Familien- und Lebensberatung
In der Vorstadt 2, Tel. 07571 5787
_______________________________________________
Schwangerschaftsberatungsstelle donum vitae
Bahnhofstraße 3, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571 749717
_______________________________________________
Suchtberatung - Psychosoziale Beratung Ambulante Behandlung - Prävention
Karlstraße 29, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571 4188 und 1706
E-Mail: [email protected],
www.suchtberatung-sigmaringen.de
Beratung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI), donnerstags 15.00 bis 18.00
Uhr, Fachbereich Gesundheit des Landratsamt Sigmaringen, Außenstelle Steidle, Alte Krauchenwieser
Straße 8, Sigmaringen, Tel. 07571 102-6415
_______________________________________________
Fachberatung für Wohnungslose
Schulhof 6, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571 18209-10, Fax 07571 18209-39
E-Mail: [email protected]
Beratung: Montag bis Freitag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
_______________________________________________
Aufnahmehaus Bruder-Konrad-Haus
Badstraße 31, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571 18209-10, Fax 07571 18209-39
E-Mail: [email protected]
Aufnahme über die Fachberatung Schulhof 6
Montag bis Freitag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
_______________________________________________
Ansprechpartner Seniorenring
Karlheinz Walter, Apothekergasse 4
72488 Sigmaringen, Tel. 07571 12813
am besten erreichbar von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Brigitte Kubenz, Brenzkofer Straße 17
72488 Sigmaringen, Tel. 07571 12457
_______________________________________________
Procurand Seniorenwohnanlage Fideliswiesen
Dauer- und Kurzzeitpflege, Betreutes Wohnen
Bussenstr. 1, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 74190
_______________________________________________
Beratungsstelle Demenz
Ansprechpartnerin: Sonja Kehrle, Tel. 07571 745230
Beratung nach telefonischer Vereinbarung.
E-Mail: [email protected]
Vinzenz von Paul gGmbH Soziale Dienste und
Einrichtungen
_______________________________________________
Sozialstation Vinzenz von Paul
„Zuhause liebevoll gepflegt und betreut“
häusliche Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Serviceleistungen, häuslicher Betreuungsdienst,
Tagespflege, Hausnotrufsystem
Josefinenstraße 2/1, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571 741250
E-Mail: [email protected]
_______________________________________________
Sozialer Beratungsdienst für Hilfen im Alter
Im Josefinenstift, Josefinenstraße 2
72488 Sigmaringen, Tel. 07571 741244
_______________________________________________
Seniorenwohn- und Pflegeheim Josefinenstift
Dauer- und Kurzzeitpflege, Betreutes Wohnen
Josefinenstraße 2, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571 74120
E-Mail: [email protected]
_______________________________________________
SKM Betreuungsverein Sigmaringen e. V.
Beratung in rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung
Sprechzeiten: Mo. - Fr., 9.00 – 12.00 Uhr
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Ansprechpartner: Herr Teubl, Tel. 07571 50767
_______________________________________________
St.-Michael-Stift
Lebensraum für demente Menschen
Gorheimerstraße 2, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571 745230
E-Mail: [email protected]
_______________________________________________
Haus der Sozialen Dienste
Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen
Träger: Mariaberg e.V.
_______________________________________________
Beratungsstelle für Familien mit behinderten
Angehörigen
Tel. 07571 74860
Beratung nach telefonischer Vereinbarung
_______________________________________________
Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche
bei sexueller Gewalt
Bahnhofstraße 3, Tel. 07571 683028
_______________________________________________
Beratungsstelle für besonders förderungsbedürftige Kinder
Bilharzstraße 12, Luise-Leininger-Schule
Tel. 07571 686680 - Beratung nach Vereinbarung
_______________________________________________
Interdisziplinäre Frühförderstelle
für den Landkreis Sigmaringen
Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571 74860
Termine nach telefonischer Vereinbarung
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Stadtspiegel
Informationen Ihrer
Stadtwerke Sigmaringen
Weihnachtsfahrkarten für den Stadtbus
An den langen Adventssamstagen vor Weihnachten (28.11., 05.12,
12.12.,
19.12.2015)
bieten die Stadtwerke
Sigmaringen
ihren
Stadtbusfahrgästen wieder vergünstigte Einzelfahrscheine an. Ebenso werden die Betriebszeiten verlängert.
Die Weihnachtstarife bleiben auf dem gleichen Niveau wie in
den Vorjahren. Der Einzelfahrschein für Erwachsene kostet an
diesen Tagen lediglich 0,50 €, der Einzelfahrschein für Kinder
und Jugendliche 0,30 €. Die Fahrscheine können direkt beim
Busfahrer erworben werden.
Der Stadtbus fährt an den Samstagen vor dem 1. bis 3. Advent
im Halbstundentakt von morgens 6 Uhr durchgehend bis 16
Uhr auf allen Linien im Stadtverkehr.
Am Samstag vor dem 4. Advent werden die Linien von morgens
6 Uhr durchgehend bis 18 Uhr im Halbstundentakt gefahren.
Die Stadtwerke Sigmaringen wünschen den Fahrgästen eine
schöne Adventszeit.
Derzeit tanken rund 100.000 Erdgasfahrzeuge den alternativen
Kraftstoff an über 900 Tankstellen. „Wer umsteigt, tut neben
seinem Geldbeutel auch der Umwelt einen Gefallen. Aufgrund
seiner natürlichen Zusammensetzung setzt Erdgas bedeutend
weniger CO2- und Stickoxidemissionen sowie Feinstaubpartikel
frei“, so Kehler. Dementsprechend leistet Erdgasmobilität bereits
heute einen erheblichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors und stellt eine etablierte Alternative zu konventionellen Antriebskonzepten dar.
Die Stadtwerke Sigmaringen betreiben eine Erdgastankstelle in
der Friedrich-List-Straße 14 in Sigmaringen. Den aktuellen Preis
können Kunden unter www.stadtwerke-sigmaringen.de - Erdgas
- Erdgas als Kraftstoff - Erdgastankstelle sehen.
Erdgas trotz Preistief bei Diesel und Benzin
deutlich günstiger
Im Oktober kostete ein Liter Diesel im Bundesdurchschnitt etwa
1,14 ­, ein Liter Benzin kam auf etwa 1,35 ­. Obwohl die konventionellen Kraftstoffe derzeit vergleichsweise günstig sind, behauptet Erdgas (CNG) weiterhin seinen Preisvorteil: Umgerechnet
auf den Energiegehalt von Benzin fließt der umweltschonende
Kraftstoff für nur 71 Cent in den Tank.
Die Preise für Diesel und Benzin entwickelten sich in den letzten
Monaten nach unten - ein Grund zur Freude für viele Autofahrer.
Und dennoch: Erdgas bleibt die günstigste Alternative und kostet
im Bundesdurchschnitt etwa 1,10 ­ pro Kilogramm. Was oft vergessen wird: Erdgas ist nicht nur günstiger, sondern macht auch
beim Energiegehalt das Rennen und lässt mit 13,3 Kilowattstunden (kWh) Benzin (8,6 kWh) sowie Diesel (9,9 kWh) hinter sich.
An der Tankstelle wird Erdgas nicht nach Volumen, sondern nach
Masse in Kilogramm verkauft. Aufgrund der Preisauszeichnung
ergibt sich der Kostenvorteil nicht auf den ersten Blick. Um
einen Preisvergleich zu ermöglichen, ist aber der Energiegehalt
der Kraftstoffe ausschlaggebend. „Der Energiegehalt von Erdgas
entspricht 1,5 Liter Benzin bzw. 1,3 Liter Diesel“, erklärt Dr.
Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas.
„Im Vergleich zu Benzin sparen Erdgasfahrer nahezu die Hälfte,
gegenüber Diesel knapp ein Drittel der Spritkosten“, so Kehler
weiter.
Wasserleitungen vor Frost schützen
Frostgefährdete Wasserleitungen sind generell bei Minusgraden
abzusperren. Außen liegende Leitungen sollten in der Regel
schon vor dem Kälteeinbruch abgesperrt und über das Entleerungsventil entleert werden. Bei allen abgesperrten Leitungen
müssen die Hähne geöffnet bleiben, damit sich Eis, das durch
eventuelle Wasserreste entsteht, ausdehnen kann und die Rohre nicht aufplatzen. Frostgefährdete Anschlüsse ohne Absperrmöglichkeit sollten mit einem entsprechenden Ventil ausgerüstet
werden. Friert eine Leitung zu, dann ist diese sofort abzusperren
- notfalls über den Haupthahn der Wasserversorgung.
Dagegen dürfen Heizungen mit Thermostaten in frostgefährdeten
Räumen nie abgedreht werden. Auf der Frostschutzeinstellung
- symbolisiert durch einen Eiskristall - müssen sie die kalte Jahreszeit überstehen.
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72488 Sigmaringen
Tel.: 0 75 71-106-333
Fax: 0 75 71-106-337
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NEUES AUS DEN
STADTRATSFRAKTIONEN
Die Grünen
Flüchtlinge in Sigmaringen
Vergangene Woche konnte endlich die dringend notwendige
Informationsveranstaltung zum Thema Flüchtlinge in Sigmaringen stattfinden (wir hatten das schon vor den Sommerferien
vorgeschlagen). Die sehr zahlreich erschienenen Bürger erhielten
Informationen über die Situation in der Kaserne, über die einzelnen Verfahrensschritte im Asylverfahren, die Unterbringungsformen usw.
In einem Punkt aber konnten die Auskünfte niemanden zufriedenstellen: Wie viele Flüchtlinge kommen noch in die Kaserne,
und werden als Notunterkünfte Zelte aufgebaut werden? Bereits
in der Gemeinderatssitzung am Tag zuvor hatten die Grünen
diese Option als nicht zumutbar - weder für die untergebrachten Flüchtlinge noch für die Stadt und die Bürger - abgelehnt.
Wir bedauern, dass das Ministerium für Integration durch seine
Vorgehensweise und Informationspolitik das Vertrauen der Stadt
und der Bürger aufs Spiel setzt.
Professor für Wirtschaft und Nachhaltigkeitsforschung
spricht in der Stadthalle
Genau eine Woche zuvor hatten die Grünen in die Stadthalle eingeladen, um sich mit dem Thema „Postwachstumsökonomie“ auseinanderzusetzen. Stadtrat Gerhard Stumpp begrüßte im Namen
des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen die zahlreichen Zuhörer sowie den Referenten Prof. Dr. Niko Paech aus Oldenburg.
In den Industrienationen leben die meisten Menschen im Überfluss. Unser Wirtschaftssystem basiert aber auf einem stetigen Wirtschaftswachstum, obwohl die Grenzen längst erreicht
sind. Die Auswirkungen zeigen sich beim Ressourcenverbrauch,
beim Zusammenbruch von Finanzmärkten, bei der Zunahme
von stressbedingten Krankheiten sowie beim CO2-Ausstoß, der
bei durchschnittlich 11 t pro Person und Jahr liegt, während
zum Erhalt der Umwelt max. 2,7 t verträglich wären. Weiteres
Wachstum vermehrt nicht mehr den Wohlstand, sondern steigert
eher den Stress.
Die Energiewende hält Paech für gescheitert, da nur ein Teil des
Stromverbrauchs regenerativ erzeugt werden könne, während
die Heizenergie und die Mobilität zu wenig betrachtet werde.
Die einzige Lösungsmöglichkeit liege in konsequenter Energieeinsparung. Dabei reicht es nicht aus, energiesparende Produkte
zu erfinden, diese beruhigen nur das Gewissen und dienen
als Alibi für weiteren Konsum und Ressourcenverbrauch. Paech
fordert einen „nachhaltigen Lebensstil“, der zwingend mit einer
Reduktion des Konsums einhergeht, wobei die “dicken Brocken“
wie z.B. der ausufernde Flugverkehr angepackt werden müssen.
“Solche ruinösen Praktiken lassen sich nicht wegoptimieren.“ Die
Schlagworte sind: Suffizienz (Genügsamkeit), Subsistenz (Selbstversorgung, gemeinsame Nutzung), Regional-Ökonomie (spart
Ressourcen und Kapital), Umbau der Industrie hin zu weniger,
dafür reparablen Produkten bei geringeren Arbeitszeiten. Bei den
Vorschlägen zur Umsetzung blieb er vage, er sei Wirtschaftswissenschaftler, kein Politiker.
SENIOREN-INFO
Seniorennachmittag
am Dienstag, 8. Dezember, um 14.30 Uhr
Abendmahls-Gottesdienst im Advent
Es findet um 14.30 Uhr ein Abendmahls-Gottesdienst im Advent
in der Stadtkirche, Karlstraße, mit Codekan Albrecht Knoch statt.
Anschließend herzliche Einladung zum Kaffeetrinken und Gedankenaustausch ins Gemeindehaus.
Stadtspiegel
Seniorenring Sigmaringen
Sprechstunde des Seniorenrings
Der Seniorenring Sigmaringen steht für Senioren betreffende Fragen allen Bürgerinnen und Bürgern jeden Donnerstag von 9.30
bis 11.30 Uhr im Seniorenbüro im Rathaus Sigmaringen, EG,
Zimmer E.03, kostenlos zur Verfügung, Tel. 07571 106-216.
SCHULEN & KINDERGÄRTEN
Bilharzschule
Förderverein unterstützt die Bücherei der Bilharzschule
Die Vereinigung der Freunde und Ehemaligen der Bilharzschule
e.V. (Förderverein) in Sigmaringen sponsert der Schülerbücherei
30 neue Bücher im Gesamtwert von 250 ­.
Die Vereinsvorsitzende Susanne Lieb-Heckel und die Rektorin Uta Doyscher-Lutz freuen
sich gemeinsam mit den
Schülern und Schülerinnen
über den Zuwachs an neuem
Lesestoff. Eine Verlängerung
der Öffnungszeit während des
Schulvormittags
ermöglicht
zukünftig, das Lesen, insbesondere an der Grundschule,
Foto: Bilharzschule
noch mehr zu fördern.
Bürgermeister Thomas Schärer liest am bundesweiten
Vorlesetag in der Bilharzschule vor
Am 20. November fand wieder der bundesweite Vorlesetag statt. Zahlreiche Prominente gehen an diesem Tag in
die Schulen, um den Kindern
vorzulesen. In diesem Jahr
konnte die Schulleiterin Uta
Foto: Bilharzschule Doyscher-Lutz den Bürgermeister Thomas Schärer zum
Vorlesen gewinnen. Herr Schärer kam der Einladung direkt nach,
da auch ihm das Erhalten der Vorlesekultur sehr wichtig ist.
Zudem ließ der Bürgermeister es sich nicht nehmen, selbst die
Literatur zum Vorlesen auszusuchen. Gebannt hingen die Kinder
aus der Klasse 4 der Grundschule und den Klassen 5 und 6
der Werkrealschule an seinen Lippen, als Herr Schärer die Geschichte von Rosie und Moussa vorlas. Immer wieder kam der
Bürgermeister dabei mit den Kindern ins Gespräch und bezog
sie so sehr kindgemäß und aktiv mit ein. Mit dem Austausch
über den Stellenwert von Briefen und Postkarten und wie groß
die Freude bei demjenigen ist, der Post erhält, verabschiedete
sich Herr Schärer von seinem zuhörenden Publikum und versprach im nächsten Jahr wieder vorzulesen. Die Schülerinnen
und Schüler bedankten sich mit einem tosendem Applaus, der
ihre Freude lautstark wieder gab. Dass es nicht bei der einmaligen Vorleseaktion bleiben wird, sondern dass das Vorlesen fest
im Schulprofil verankert ist, zeigt das Zertifikat, das der Schule
bereits vor 2 Jahren verliehen wurde: Bilharzschule trägt die
Auszeichnung „Vorleseschule“.
Hohenzollern-Gymnasium Sigmaringen
Adventskonzert des Hohenzollern-Gymnasiums
Das traditionelle Adventskonzert des Hohenzollern-Gymnasiums
findet am Dienstag, 1. Dezember um 19 Uhr in der kath. Kirche
St. Johann statt. Vokal- und Instrumentalsolisten sowie die verschiedenen Chor- und Orchestergruppen der Schule mit zusammen knapp 300 mitwirkenden Schülern musizieren ein feierliches
Programm mit Stücken zur Advents- und Vorweihnachtszeit. Der
Eintritt ist frei.
Stadtspiegel
Podiumsdiskussion: Flüchtlinge DIE Herausforderung des 21. Jahrhunderts?
Zum wiederholten Mal beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler des HZG
mit dem derzeit allgegenwärtigen Thema Flüchtlinge. Melih Günaydin (DIE LINKE),
Klaus Burger (CDU), Oliver
Hildenbrand (Bündnis 90/Die
Grünen) und Michael Femmer
(SPD) (Foto v.l.n.r.), stellten
sich der Diskussion, die von
Mathias Eisele von der
Schwäbischen Zeitung modeFoto: Stadtverwaltung riert wurde.
Zahlreiche Schüler hörten gespannt den unterschiedlichen Ansichten und Ausführungen der Gäste zu verschiedenen Fragen, die
derzeit Deutschland bewegen.
Die Diskussionsteilnehmer legten ihre Meinungen mit großer
Überzeugung dar. Die Linke war grundsätzlich dafür, alle Flüchtlinge nach Deutschland kommen zu lassen, auch Wirtschaftsflüchtlinge. Die SPD und Die Grünen waren sich einig, dass wir
den Flüchtlingen am meisten helfen können, indem wir auf sie
zugehen. Michael Femmer war gegen den Export von Waffen ins
Ausland, da Krieg ein großer Faktor für das Flüchten sei. Klaus
Burger vertrat die Meinung, dass nicht alle Probleme in Deutschland gelöst werden können und man die Grenzen schließen
müsse. Die Schüler stellten in der anschließenden Fragerunde
ihre Fragen, was zeigt, wie viele sich mit diesem Thema befassen und sich dafür interessieren. Aber es wurde durch diese
Veranstaltung auch klar, dass bis jetzt kein Politiker einen echten
Lösungsvorschlag für die Probleme hat, die durch den riesigen
Zustrom an Flüchtlingen entstehen.
Schuhkartons der Hoffnung - Weihnachtsaktion des HZG
Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen haben einen Schuhkarton gepackt und
nehmen damit an der Aktion
„Weihnachten im Schuhkarton
- Geschenke der Hoffnung“
teil. Hervorzuheben ist das
Engagement der Klasse 8b,
die sich mit besonders vielen
Kartons beteiligt. Die GeFoto: HZG schenke werden armen Kindern in verschiedenen, vor
allem osteuropäischen Ländern, zu Weihnachten eine große
Freude bereiten.
Diese bekannte Aktion findet in diesem Jahr zum 20. Mal statt.
Mehr dazu unter https://www.geschenke-der-hoffnung.org/
Gremium der Elternvertreter konstituiert
In seiner ersten Sitzung am 28.10.2015 hat der Elternbeirat
seinen Vorstand und die Elternvertreter für die Schulkonferenz
gewählt. Schulleiterin Marlis Schmitt-Sickinger bedankte sich
herzlich für die Bereitschaft zur Mitarbeit im Elternbeirat und äußerte den Wunsch, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit der
letzten Jahre auch in diesem Schuljahr fortgeführt wird.
Hintere Reihe von links: Hans-Jürgen Steinhart, Silke Mayer, Jürgen
Maluck, vordere Reihe von links:
Martina Möller, Cathrin Herter
Foto: HZG
Vorstand des Elternbeirates
Vorsitzende des Elternbeirates:
Silke Mayer
stv. Vorsitzender:
Hans-Jürgen Steinhart
Schriftführer:
Jürgen Maluck
Schatzmeisterin:
Martina Möller
Busbeauftragte:
Cathrin Herter
Elternvertreter in der Schulkonferenz: Silke Mayer als
Elternbeiratsvorsitzende, Anja
Maier-Schütz, Jürgen Maluck,
Melanie Stebich
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Fremdsprachenassistentin am HZG
Seit ein paar Wochen gibt es
eine neue Fremdsprachenassistentin an unserer Schule.
Marie Guilbaud (22) unterstützt verschiedene Klassen
am HZG in ihren Französischkenntnissen. In den Klassen 9
und 10 bringt sie durch Konversationsübungen den Schülern nicht nur die Sprache
Foto: HZG sondern auch die französische
Kultur näher. Auch bei den
Kleinsten am HZG ist sie jetzt schon sehr beliebt und weckt in
ihnen durch spielerischen Unterricht das Interesse an ihrem Heimatland.Sie selbst stammt aus dem Süden Frankreichs, aus
Nizza und schloss dort ihren Bachelor in Englisch mit Bravour
ab.Später arbeitete sie als Assistentin an einem Gymnasium in
Wien. Inzwischen studiert die junge Lehrerin, neben ihrer Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin, Kunstgeschichte und Architektur. Auf die Frage, was früher einmal ihre Lieblingsfächer waren,
erzählt sie - immer noch sichtlich voller Begeisterung - Deutsch,
Antikes Griechisch und Englisch. Ihre Hilfe nehmen wir dankend
an und wir sind uns sicher: Das restliche Schuljahr wird genauso interessant, wie es angefangen hat.
Liebfrauenschule Sigmaringen
Autorenlesung mit Peter Stamm an der Liebfrauenschule
„Weit über das Land“ - so
lautet der Titel von Stamms
neuem Roman, der im Februar 2016 in die Buchhandlungen kommen wird. „Ein neues
Buch in der Hand zu haben,
ist so, als ob man ein Baby
bekommt - das muss man
dann auch allen mitteilen“, äußerte sich Stamm zu Beginn
der Autorenlesung stolz. Doch
allzu viel Aufhebens wollte er
dann doch nicht um seinen
Roman
machen,
Foto: Liebfrauenschule neuen
schließlich war er gekommen,
um aus seinem Debütroman „Agnes“ vorzulesen und mit den
Schülern der 11. und 12. Klasse ins Gespräch zu kommen.
„Agnes“ ist eine von drei Pflichtlektüren des Deutsch-Abiturs.
Die Schüler waren gut vorbereitet und so entwickelte sich ein
kurzweiliger „Literaturunterricht“ mit einem souveränen und sympathischen Stamm, der unter anderem auch Einblicke in sein
Literaturverständnis gab.
Liebfrauenschule feiert ihren Franziskustag
Anfang Oktober liegt der Gedenktag des heiligen Franziskus.
Die Liebfrauenschule feiert deshalb immer in diesem Monat ihren „Franziskustag“, der für jede Jahrgangsstufe unterschiedliche
Aktivitäten bietet, sich mit dem Leben bzw. dem Auftrag dieses
großen Heiligen auseinanderzusetzen.
Der Blick der Kursstufe lag in diesem Jahr auf dem aktuellen
Flüchtlingsthema, zu dem in der Aula eine Podiumsdiskussion
mit Experten aus dem Kreis stattfand.
In einer ersten Vorstellungsrunde informierten die geladenen Gäste zu der aktuellen Situation der Flüchtlinge im Kreis. Während
der Teamleiter der unteren Aufnahmebehörde des Landratsamts
Guido Amann vor allem aktuelle Zahlen nennen konnte und
über Herkunftsländer und Ursachen der Flucht sprach, kannte
die Caritas-Mitarbeiterin Mechthild Grau die Sorgen der Flüchtlinge vor Ort. Sie hob zudem das durchaus große Interesse der
Flüchtlinge an Sprachkursen und gemeinnütziger Arbeit hervor.
Die Sicht der muslimischen Gemeinde in Sigmaringen vertrat die
Türkin Selma Sahin. Sie berichtete zunächst von ihren eigenen
Erfahrungen bei der Integration. Dann bekräftigte sie, dass die
islamischen Vereine sehr gerne bei der Integration der Flüchtlinge aus Syrien mithälfen, dies aber bisher aus organisatorischen
Gründen scheiterte.
Die evangelische Pfarrerin Ines Fischer aus Mengen thematisierte
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Stadtspiegel
vor allem die Verantwortung Europas an der Flüchtlingssituation.
Als Mitglied des baden-württembergischen Flüchtlingsrats lobte
sie ausdrücklich zwar das Ehrenamt und die vielen freiwilligen
Helfer, forderte aber die Landesregierung zu mehr Mitteln auf. Es
stelle sich aber nicht die vielzitierte Frage, ob Deutschland diesen
Flüchtlingsstrom überhaupt bewältigen könne, sondern eher die
Frage nach dem Wie! Sie relativierte in ihrem Beitrag deutlich die
Rolle Deutschlands als Exilland, da nur ein kleiner Prozentsatz
der Flüchtlinge überhaupt nach Europa gelangten.
Im Anschluss entwickelte sich eine sehr engagierte Diskussion, in
die sich neben den geladenen Gästen auch lebhaft Lehrer und
Schüler der Liebfrauenschule einschalteten.
Hierbei ging es u.a. um Fluchtursachen oder um die dringende
Notwendigkeit eines Handys für einen Flüchtling, um mit den
Verwandten in der Heimat Kontakt halten zu können.
Nachdem speziell die Ängste von Schülerinnen vor zu aufdringlichen Flüchtlingen thematisiert wurden, warnte Guido Amann
nachdrücklich vor derart weitverbreiteten Gerüchten: „Die Vorfälle
über angebliche Straftaten von Flüchtlingen entbehren weitestgehend jeglicher Grundlage und werden in manchen Kreisen
sogar mutwillig in Umlauf gebracht, um die Bevölkerung zu
verunsichern“, so Amann. Abschließend appellierte Gabriele Bartmann, Moderatorin der Diskussion, an die Fairness gegenüber
Menschen, die in der Not zu uns kämen und betonte, man solle
die momentane nationale Aufgabe auch als Chance begreifen.
Luise Leininger Schule
50 Jahre Luise-Leininger-Schule
Am 13.11.2015 feierte die Luise-Leininger-Schule ihr 50-jähriges
Bestehen mit einem Empfang und anschließendem Tag der offenen Tür.
Fotos: Stadtverwaltung
Die Schülerinnen und Schüler zeigten in dem sehr kurzweiligen
Theaterstück „Herbergssuche“ die Geschichte der Schule auf
und wie diese mehrmals umziehen musste, bis sie am heutigen
Standort einziehen konnte.
Schulrätin Gerda Broxler-Schmidt betonte die Wichtigkeit der
Förderschule trotz des Inklusionsgedankens. Bürgermeister Schärer sieht die Luise-Leininger-Schule als festen und wichtigen
Bestandteil der Sigmaringer Schullandschaft. Er begrüßte die
anwesenden Angehörigen von Luise Leininger, in der man eine
würdige Namensgeberin für die Schule gefunden habe.
Schulleiterin Jaschke-Zimmermann zeigte mit den Schülerinnen
und Schülern bildhaft das Leitbild der Schule - Leben, Lernen,
Spielen - auf und wie dieses umgesetzt wird.
Musikalisch wurde die Feier von der Trommelgruppe, der Flötengruppe und einem Lied der Lehrerinnen und Lehrer umrahmt. Ab
13 Uhr warteten ein vielfältiges Programm und viele Angebote
auf die Gäste.
Theodor-Heuss-Realschule Sigmaringen
Sicher surfen: „Theo“-Schüler besuchen Lesung
„Was machst du, wenn ein
Bild von dir im Internet landet,
mit dem du nicht einverstanden bist?“ Mit dieser Frage
beschäftigten sich die Schüler
der THRS während der Lesung des Berliner Autors Thomas Feibel. In seinem Jugendbuch „Like me“ regt er
Foto: THRS die Leser dazu an, darüber
nachzudenken, was verantwortungsvoller Umgang mit dem Internet bedeutet. Im Gespräch
mit dem Autor wird deutlich: Die Schüler der Klasse 6 und 7
haben diesbezüglich schon viele Erfahrungen gesammelt. So
berichten sie von Abo-Fallen bei Onlinespielen oder Fotos, die
sich einfach nicht mehr löschen lassen und immer wieder bei
Facebook oder WhatsApp auftauchen.
Der Autor, der auch Ratgeber zum Umgang mit Smartphones
und Facebook veröffentlicht, gab den Schülern wertvolle Tipps,
wie sie Kostenfallen im Internet und bei Spielkonsolen erkennen
und vermeiden können. „Es war interessant und ich weiß jetzt,
auf was ich im Netz achten sollte“, resümiert ein Schüler am
Ende der Lesung, die im Rahmen der Frederick-Woche von der
Stadtbibliothek Sigmaringen angeboten wurde.
Förderkreis sponsort Lehrerlizenzen
Im Rahmen des Jahresthemas „Schulische Präventionsarbeit“ übergab der Vorstand des Förderkreises, Michael Busché, der Schulleitung eine Lernsoftware zum Themenfeld „Stressfreies Lernen“.
Der renommierte Gedächtnistrainer Gregor Staub hatte den Lehrern am „Gedächtnistag“ Einblicke in seine Lern- und Lehrmethoden gewährt. Um die Nachhaltigkeit der Veranstaltung zu
gewährleisten, konnten die Lehrer nun die begleitende Software
in Empfang nehmen.
Neben dem Förderkreis wurde die Veranstaltung von dem Bildungspartner Hohenzollerische Landesbank, der Firma Sedikor
Hausmeisterservice und Firma Buchbinder, Sigmaringen unterstützt.
Kinderhaus Maria Theresia
Sausewindtag in der Kinderkrippe
“Sausewind,
Brausewind! Dort und hier!
Deine Heimat sage mir!“
Ganz nach dem Lied
von Eduard Mörike gibt
es momentan reichlich
Gelegenheit für die Erzieherinnen des Kinderhauses Maria Theresia,
das Thema „Naturerfahrung im Herbst“ zu eiFoto: Kinderhaus, Inge M. Keck nem Schwerpunkt ihrer
pädagogischen
Arbeit
zu machen. In der Krippengruppe war für die Kleinsten ein
Sausewindtag vorbereitet worden. Warm verpackt konnten die
Kinder an diesem Tag beobachten, was der Wind so alles
treiben kann. Experimente mit Luftballons, Bändern und Federn
wurden durch lustige Windlieder und -tänze ergänzt. Aufregender
Höhepunkt - und für viele das allererste Mal – war, zu sehen,
wie der Herbstwind einen großen Drachen hoch in die Luft trug.
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Stadtspiegel
STADTBIBLIOTHEK
Die Stadtbibliothek Sigmaringen steht allen offen. Die Ausleihe
kostet für Erwachsene wahlweise 5 ­ für ein Jahr oder 1 ­
Tagesentgelt. Kinder, Schüler und Auszubildende leihen kostenfrei
aus. Wer unter 16 Jahre alt ist, benötigt für die Anmeldung das
Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Danach genügt die
Vorlage eines Personalausweises.
Öffnungszeiten:
Di. 10.00 - 12.00 Uhr
Mi.
Do.
Fr.
10.00 - 12.00 Uhr
Sa. 10.00 - 12.00 Uhr
und
und
14.00
14.00
12.00
14.00
-
19.00
18.00
18.00
18.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Stadtbibliothek Sigmaringen, „Alte Schule”, Schulhof
72488 Sigmaringen, Tel. 07571 106-260, Fax 07571 106-265
www.bib.sigmaringen.de
Bilderbuchkino mit einem ganz besonderen Weihnachtswunsch
Am Montag, 07. Dezember 2015, gibt es wieder ein Bilderbuchkino. Dann wird nachmittags um 15 Uhr das Bilderbuch
„Wie weihnachtelt man“ von Lorenz Pauli und Kathrin Schärer
vorgelesen und gezeigt.
Erzählt wird von den Tieren
im
Wald.
Eichhörnchen,
Specht und Maus lassen sich
vom Hasen zum „Weihnachteln“ einladen. Alle wollen der
Eule ein Geschenk bringen.
Denn das, hat sie gesagt, bedeute
Weihnachten.
Eine
Weihnachtsgeschichte für Kinder ab 5 Jahren
Bilderbuchkino bedeutet, dass
die Geschichte vorgelesen
wird und die entsprechenden
Bilder des Buches an die
Wand projiziert werden.
Im Anschluss an die Geschichte wird noch gemeinsam eine
Kleinigkeit gebastelt. Die VerBuchcover
anstaltung dauert bis ca. 16.15
„Wie weihnachtelt man“
Uhr und kostet 1 ­ Eintritt.
Anmeldung bis zum 03.12.2015 während der regulären Öffnungszeiten vor Ort in der Stadtbibliothek oder telefonisch unter
07571 106260.
„Bücherbärchen“ und „ABC-Bande“
stimmen auf Weihnachten ein
In gemütlicher Runde werden Bilderbücher vorgelesen und die
Geschichten gemeinsam mit den Kindern erlebt. In der Vorweihnachtszeit gibt es ein gemeinsames Angebot für die Bücherbärchen (4- bis 6-jährige Kinder) und die ABC-Bande (6- bis
8-jährige Kinder).
Am Donnerstag, 10. Dezember 2015, wird um 15.30 Uhr
das Buch „Weihnachten nach
Maß“ von Birdie Black und
Rosalind Beardshaw vorgelesen: Als der König am Tag
vor Weihnachten auf dem
Markt einen großen Stoffballen
kauft, um daraus ein Geschenk für seine Tochter nähen zu lassen, ahnt er noch
nicht, dass die Reste dieses
weichen Stoffes auch vielen
Buchcover
anderen Bewohnern seines
„Weihnachten nach Maß“
Königreichs ein glückliches
Weihnachten bescheren wird.
Eine Geschichte für Kinder ab 4 Jahren
Für die Veranstaltung ist keine Anmeldung erforderlich. Eintritt frei.
Ein Bibliotheksgutschein zum Verschenken
Nicht nur für alle Lese-Begeisterten bietet die Stadtbibliothek
Sigmaringen eine schöne Geschenk-Idee: Wie wäre es denn mit
einem Geschenk-Gutschein der Stadtbibliothek als kleine Aufmerksamkeit im Adventskalender oder als Wichtelgeschenk? Per
Gutschein kann der Jahresbeitrag (5 ­) verschenkt werden, den
ein erwachsener Leser für das Ausleihen von Bibliotheks-Medien
zahlen muss. Neben Büchern zählen dazu auch Zeitschriften,
DVDs, CDs und Spiele sowie die Ausleihe digitaler Medien. Wer
seinen Gutschein einlöst, kann dann ab sofort für ein komplettes
Jahr kostenfrei in der Stadtbibliothek Sigmaringen ausleihen. Die
Gutscheine können in der Bibliothek während der Öffnungszeiten
erworben werden.
UNICEF-Kartenverkauf in der Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek verkauft wie in den Vorjahren wieder die
bekannten UNICEF-Weihnachtskarten mit wunderbaren Motiven.
Außerdem gibt es in diesem Jahr auch Postkarten und kleinere
Karten-Sets. Mit dem Erlös kann UNICEF Mädchen und Jungen
mit Impfstoffen versorgen, mit Schulmaterial und Trinkwasser.
UNICEF hilft aber auch, Kinder vor Gewalt, Missbrauch und
Gefahren wie Aids zu schützen.
Die Karten können bis Weihnachten während der regulären Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek erworben werden.
Medienverwaltung wird auf RFID umgestellt
RFID (radio-frequency identification) heißt die neue Technik, die
in der Stadtbibliothek nun eingesetzt wird. Das bedeutet, dass
Radiowellen genutzt werden, um Daten berührungslos lesen und
speichern zu können.
Durch die neue Technik muss beim Ausleihen damit nicht mehr
jedes einzelne Medium eingescannt werden, sondern an der
Theke wird der Stapel auszuleihender oder zurückgegebener Medien jeweils auf einmal eingelesen. „Dieses Verfahren vereinfacht
und beschleunigt den Ausleih- und Rückgabeprozess extrem“,
freut sich Thormann. „Die Mitarbeiterinnen haben damit mehr
Zeit, die Besucher der Bibliothek zu beraten und Auskünfte zu
erteilen.“ Ein toller Nebeneffekt der RFID-Technik ist die Mediensicherung. „Dadurch können nun DVDs und CDs in den Hüllen
direkt präsentiert werden und müssen bei der Ausleihe nicht
mehr an der Theke einzeln herausgesucht werden“, beschreibt
Thormann den Vorteil für die Kunden.
HOCHSCHULE
ALBSTADT - SIGMARINGEN
14. Karrierebörse der Hochschule zieht rund 1.500 Besucher an
Rund 1.500 Studierende und Absolventen haben die Karrierebörse der Hochschule genutzt, um potenzielle Arbeitgeber kennenzulernen. Die insgesamt über 70 Aussteller zeigten sich sehr
zufrieden mit der hohen Besucherresonanz.
Career Pitch
In zwei Kategorien - Geschäftsidee oder Bewerbung - stellten
die sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich und ihre Bewerbung oder ihre Geschäftsidee der Jury und dem Publikum vor.
In der Kategorie Bewerbungen landete Elias Teufel aus dem
Studiengang Betriebswirtschaft auf dem ersten Platz. In der Kategorie Geschäftsidee konnte sich Anne-Kathrin Kiesel durchsetzen. Sie überzeugte mit der Idee eines selbstleuchtenden Mützenbommels, der vor allem Kinder vor Verkehrsunfällen schützen
soll. Sie gewann damit ein professionelles Fotoshooting für ein
Gründerportrait, welches von der Wirtschaftsförderung der Stadt
Sigmaringen gesponsert wird.
Hochschule will sich in Meßstetten und Sigmaringen
engagieren
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen plant Maßnahmen für
Flüchtlinge in den Erstaufnahmestellen in Meßstetten und Sigmaringen.
Als eine der ersten Maßnahmen ist die Vorstellung des deutschen Hochschulsystems und der hier vor Ort angebotenen Studiengänge in den Aufnahmestellen in Meßstetten und Sigmaringen geplant. Darüber hinaus soll studierwilligen Flüchtlingen eine
begrenzte Anzahl an Gasthörerschaften in Vorlesungen angeboten werden. Ein weiteres Konzept ist das Angebot von Online-
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Kursen, in denen studienwillige Flüchtlinge in Grundlagenkursen
auf das Studium vorbereitet werden sollen. Derzeit werden hierfür aber noch Finanzierungsmöglichkeiten gesucht. Ein Angebot,
welches in Zusammenarbeit mit dem Schülerforschungszentrum
Südwürttemberg (SFZ®) schon jetzt im Dezember in Sigmaringen
umgesetzt werden soll, ist das von der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) initiierte Angebot „Physik im Advent“.
Im Rahmen der Aktion sollen vom 1. bis 24. Dezember täglich
kleine Physik-Experimente für und mit den Flüchtlingskindern
umgesetzt werden.
160 Schülerinnen und Schüler besuchen Hochschule
am Studieninformationstag
Im Rahmen des landesweiten
Studieninformationstages haben am Mittwoch 160 Schülerinnen und Schüler die
Hochschule Albstadt-Sigmaringen besucht. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kamen aus dem Raum
Sigmaringen, Albstadt und
In den jeweiligen Studiengängen Balingen aber auch aus den
besichtigten die Schülerinnen Regionen Tübingen, Reutlinund Schüler Labore und Einrich- gen, Stuttgart, Ravensburg,
Rottweil und Ulm sowie weitungen der Hochschule.
teren Gemeinden. 87 SchüleFoto: rinnen und Schüler entschieHochschule Albstadt-Sigmaringen den sich für die Studiengänge
Pharmatechnik, Lebensmittel/
Ernährung/Hygiene, Facility Management und Betriebswirtschaftslehre am Hochschulstandort Sigmaringen, 73 informierten sich in
Albstadt über die Studiengänge Maschinenbau, Material and
Process Engineering, Textil- und Bekleidungstechnologie, Wirtschaftsingenieurwesen, IT-Security, Technische Informatik und
Wirtschaftsinformatik.
Der landesweite Studieninformationstag findet seit 20 Jahren
immer im November statt. Die angemeldeten Teilnehmer verbringen einen Tag an einer Hochschule und lernen dort ihren
Wunschstudiengang kennen. Sie können in Vorlesungen und
Praktika hineinschnuppern, mit Studierenden und Professoren ins
Gespräch kommen und sich auf diese Weise ein Bild von ihrem
Wunschstudiengang machen.
Stadtspiegel
Eine Frau auf dem Papstthron und der Gottessohn, der einmal körperliche Liebe erfahren möchte. Waechters Geschichte
erstaunt als ein zauberhaft- böses, hintergründig-intellektuelles
Märchen über Liebe, Macht und den Himmel auf Erden. Diese
Spielfassung entstand 2014 als Tübinger Sommertheater. Darin
öffnen nur zwei Schauspieler (A. Decker, J. Karl) dem Publikum
das ganze Mittelalter! „Ohne Requisiten, (fast) ohne Kostüme,
bei schlichtestem Bühnenbild und mit intensiver Schauspielkunst
dargeboten“ (Schwäb. Tagblatt). „Geistreich, frech und dicht.
Am Ende wurde sogar der echte Papst Franziskus liebevoll
parodiert, ein kleines Theater vom Feinsten … Amen“ (Reutl.
Generalanzeiger).
Eintritt: 12 ­, erm. 8 ­
Kartenreservierung: 07571 3333
Bezirkskantorat Sigmaringen
Adventssingen am 29.11.2015 um 17 Uhr
in der Pfarrkirche St. Johann
Das Adventssingen wird vom Kinder- und Jugendchor St. Fidelis/
St. Johann und dem Chor St. Johann gestaltet. An der Orgel
von St. Johann spielt Zeno Bianchini. Die Leitung liegt bei Bezirkskantor Klaus Krämer. Beim Adventssingen sind alle Besucher
eingeladen, bekannte Adventslieder gemeinsam und im Wechsel
mit den Chören zu singen. Der Eintritt ist frei. Um Spenden für
die musikalische Jugendarbeit wird gebeten.
Orgelmusik zur Marktzeit
Am Samstag, 5. Dezember 2015, findet eine Orgelmusik zur
Marktzeit zum Advent statt. In der Pfarrkirche St. Johann spielt
an der Koenig-Orgel Bezirkskantor Klaus Krämer Choralbearbeitungen über das bekannte Adventslied „Nun komm der Heiden
Heiland“. Es erklingen Kompositionen der bekannten norddeutschen Orgelmeister Nicolaus Bruhns, Dietrich Buxtehude und
Johann Sebastian Bach.
Die Orgelmusik dauert 30 Minuten, Beginn ist um 10.30 Uhr.
Der Eintritt ist frei, am Ausgang wird um eine Spende zur
weiteren Finanzierung der musikalischen Jugendarbeit gebeten.
Die Seelsorgeeinheit Sigmaringen, die Pfarrei St. Johann und
das Bezirkskantorat laden alle Interessierten herzlich zu dieser
Orgelmusik ein!
Gesellschaft für Kunst und Kultur e.V.
KULTUR IN SIGMARINGEN
Theater-Jahresprogramm 2015/2016 in der Stadthalle
Mittwoch, 16.12.2015, 19.00 Uhr
Der kleine Prinz nach Saint Exupéry als Musical
Ateliers im Alten Schlachthof e.V.
Mittwoch, 2.3.2016, 20.00 Uhr
Nora von Henrik Ibsen, LT Tübingen
Endstation Pfanne - was bleibt ist eine Gänsehaut!
Musikkabarett mit „Schwarze Grütze“
Am Donnerstag, 26. November, 20 Uhr, gastiert die KabarettTruppe „Schwarze Grütze“ (Stefan Klucke, Dirk Pursche) in ihrem
20. Bühnenjahr auch auf der Schlachthof-Bühne. Ihr Weihnachtsprogramm ist inzwischen Kult.
Eintritt: 12 ­, erm. 8 ­
Bitte Karten reservieren: 07571 3333
Mittwoch, 4.5.2016, 20.00 Uhr
Die Räuber von F. Schiller, LT Tübingen
Gastspiel Zimmertheater Tübingen - Irdische Liebe
Ein Theaterstück aus dem 9.
Jahrhundert von F. K. Waechter
In der Version für eine Schauspielerin und einen Schauspieler
Am Donnerstag, 10. Dezember, 20 Uhr, gibt es für alle
Liebhaber des Zimmertheaters Tübingen zum letzten
Foto: Alexander Gonschior Mal die Gelegenheit, auf der
Schlachthof-Bühne „Irdische
Liebe“ anzuschauen, inszeniert und ausgestattet von Axel Krauße, gespielt von Agnes Decker und Johannes Karl („Lenz“,
Schlachthofbühne 2014).
Dienstag, 14.6.2016, 20.00 Uhr
Wie im Himmel von Kay Pollak, LT Tübingen
Taboris „Mein Kampf“ Termin wird noch bekannt gegeben.
Nutzen Sie das Abo-Angebot:
5 Veranstaltungen 80­/70 ­ für Mitglieder
Eintrittspreise: 20 ­/für Mitglieder 18 ­/ermäßigt 10 ­, schulpflichtige Kinder in Begleitung von Eltern oder Großeltern haben
freien Eintritt
Abo kann unter der Tel.-Nr. 07571 13081 Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder per E-Mail: [email protected] bestellt werden.
Heimatmuseum "Runder Turm"
Öffnungszeiten:
Samstag, Sonntag und Feiertag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Heimatmuseum, Antonstraße 22, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571
62974
Stadtspiegel
Stadtkapelle Sigmaringen
Jahreskonzert der Stadtkapelle Sigmaringen
Das Konzert der Stadtkapelle Sigmaringen findet in diesem Jahr
am Samstag, 28. November, statt. Das 25-jährige Jubiläum von
Dirigent David Gilson bietet sich dazu an, einige musikalische
Höhepunkte der vergangenen Jahre Revue passieren zu lassen.
Dabei darf die Musik des bekannten englischen Komponisten
Philip Sparke natürlich nicht fehlen. Aus seiner Feder stammen
die atemberaubenden Werke „Jubilee Overture“ und „Music for
a Festival“. Auch die „First Suite in Es“ von Gustav Holst, mit
der die Stadtkapelle bei einem Wertungsspiel in Friedrichshafen
sagenhafte 99 Punkte erzielen konnte, wurde in das Konzertprogramm aufgenommen. Daneben wird wieder ein weiter musikalischer Bogen gespannt werden, der von der „Entführung
aus dem Serail“ von Wolfgang Amadeus Mozart bis hin in die
Neuzeit zur Musik des Films „Titanic“ von James Horner reicht.
Das Konzert findet in der Stadthalle bei ausgefahrener Zuschauertribüne statt und beginnt um 20 Uhr. Karten können im Vorverkauf beim Bürgerbüro der Stadt Sigmaringen erworben werden.
UMWELT UND KLIMA
Altpapierannahme
Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.30
Uhr nimmt die Kolpingsfamilie in Hedingen (neben der Gärtnerei Bach)
Altpapier an. Die Erlöse fließen einem
guten Zweck (hauptsächlich Leprakranken) zu.
WEITERBILDUNG
Akademie für Gesundheit und Soziales
Sigmaringen
Angebote
Alle Angebote finden in der Akademie für Gesundheit und Soziales in Laiz, Schulstraße 9 (auf dem Grundschulgelände, hinteres
Gebäude) in 72488 Sigmaringen-Laiz statt. Nähere Informationen
oder Fragen unter Tel. 07571 645806-3 oder E-Mail: info@
akademie-gs.de.
Pflegefachtag
„Den Tagen mehr Leben geben…“ – unter diesem Motto steht
der 2. Sigmaringer Pflegefachtag am 28.11.2015 in Laiz. Von
9.00 bis 16.30 Uhr erwartet die Gäste ein Programm mit insgesamt fünf Vorträgen. Der Tag widmet sich den besonderen Anforderungen und Herausforderungen der Pflege am Lebensende.
Eröffnen wird den Vortrag die renommierte Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Angelika Zegelin von der Universität Witten/Herdecke. Die Pflegeexpertin wird zum Thema Hoffnung referieren.
Nicht weniger spannend wird der Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang
M. George sein. Er stellt die Ergebnisse seiner Gießener Sterbestudie vor. Hier erwartet die Teilnehmer ein Überblick über
die stationäre Versorgung Sterbender in Deutschland. Ebenso
hat Prof. George Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen mit im
Gepäck. Der Moraltheologe und stellvertretende Vorsitzende des
Deutschen Ethikrates Herr Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff von
der Universität Freiburg wird die Zuhörerinnen und Zuhörer unter
dem Titel „Was heißt menschenwürdig sterben? Zur Debatte um
die Suizidbeihilfe“ zum Nachdenken und zur Diskussion anregen.
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Weitere Vorträge widmen sich den Themen Sterbebegleitung und
palliative Pflege bei Menschen mit Demenz und bei Menschen
mit geistiger Behinderung. Begleitet wird die Veranstaltung von
einer Fachausstellung unterschiedlicher Firmen und Fachbuchverlage. Der 2. Sigmaringer Pflegefachtag richtet sich an Pflegekräfte aus allen Handlungsfeldern, aber durchaus auch an pflegende Angehörige oder Interessierte. Weitere Informationen unter
www.akademie-gs.de/pflegefachtag. Anmeldungen sind über die
Homepage, per Mail: [email protected] oder unter Tel. 07571
6458063 möglich.
Bildungszentrum Gorheim
Vortrag
Am Donnerstag, 3. Dezember, um 19.00 Uhr wird im Bildungszentrum Gorheim in Sigmaringen ein Vortrag „Lachen ist Licht,
Lächeln ist Hoffnung, Sterbende brauchen Hoffnungslichter“ von
Ludger Hoffkamp, Clown und Zauberer, Klinikclown bei der Stiftung „Humor hilft heilen“ (Eckart v. Hirschhausen), Humorcoach
bei Humorcare Deutschland Österreich e.V., kath. Seelsorger und
Pastoralreferent mit viel Erfahrung in Trauerbegleitung angeboten.
Der Vortrag möchte die Bedeutung von guten Bildern, von Humor und Hoffnungszeichen bei Sterben und Trauer aufzeigen.
Was brauchen Sterbende und Trauernde? Kann ich mit Sterbenden noch lachen und Freude erleben? Diese Fragen werden
in vielen erlebten Geschichten und Beispielen aus dem Klinikclownalltag und der praktischen Seelsorge angesprochen und
reflektiert.
Weitere Infos unter www.bildungszentrum-gorheim.de oder unter
Tel. 07571 51518, Mail: [email protected].
AUS DER GESCHÄFTSWELT
Burger würdigt Stiftung Ideenfabrik
Landtagsabgeordneter Klaus
Burger besuchte die Stiftung
Ideenfabrik und zeigte dabei
großes Interesse an dem
Konzept. Die Stiftung Ideenfabrik unterstützt und berät
kostenlos alle, die eine Idee
umsetzen möchten und alleine nicht weiterkommen. Besonders beeindruckt zeigte
sich Burger von dem breiten
V.l. Urlich Bregenzer, Hans Börjes, Netzwerk aus Spezialisten alKlaus Burger, Giacomo Burgio
ler Bereiche, die sich ehrenFoto: Börjes amtlich in der Stiftung Ideenfabrik engagieren und ihr
Wissen und ihre Erfahrung zur Verfügung stellen.
Der Sitz der Stiftung Ideenfabrik befindet sich seit einigen Wochen im Gebäude der Wirtschaftsförderung auf dem Gelände der
ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne.
Zweifacher Sieg beim Bankentest
in Sigmaringen
Südwestbank überzeugt mit bester Beratung
Zum ersten Mal stellen die Tageszeitung „Die Welt“ und das
Deutsche Institut für Beratungsqualität in diesem Jahr die Beratungsleistung von Geldinstituten auf den Prüfstand. Die Südwestbank in Sigmaringen überzeugt doppelt: Sie erhält das Testurteil
„Sehr gut“ sowohl für die Privat- als auch für die Firmenkundenberatung.
Die „Mystery Shopper“ beziehen bei ihrem Test 30 Aspekte, die
die Bundesbürger als wichtige Kriterien bei einer Bank erachten,
ein. In rund 200 deutschen Städten geben die unabhängigen
Tester vor, auf der Suche nach einem neuen Finanzinstitut zu
sein. Wichtig für die Bewertung sind unter anderem die Interaktion des Beraters mit dem Kunden und die Ausarbeitung von
jeweils passenden Lösungen.
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Mitarbeiterin feiert 10-jähriges Jubiläum
beim Malerbetrieb Henkel und Lehn
Im Rahmen einer Betriebsfeier
wurde die zehnjährige Tätigkeit
von Claudia Holderried beim
Malerbetrieb Henkel und Lehn
gewürdigt. Die gelernte Industriekauffrau wird für sämtliche
Büroarbeiten eingesetzt. „Frau
Holderried ist für uns eine außerordentlich wichtige Mitarbeiterin, die uns das Arbeitsleben
erleichtert“, so Henkel und
Foto: Lehn Lehn. Bei der Feier wurde
Claudia Holderried eine Urkunde der Handwerkskammer Reutlingen und ein Geschenk überreicht.
VERANSTALTUNGEN aktuell
Veranstaltungskalender
Donnerstag, 26.11.2015, 16:00 Uhr
Für Hund und Katz ist auch noch Platz
Bilderbuchkino für Kinder ab 5 Jahren
Dauer: ca. 40 Min, keine vorherige Anmeldung erforderlich
Veranstalter: Stadtbibliothek Sigmaringen, Schulhof 4, Sigmaringen
Tel. 07571 106260
Donnerstag, 26.11.2015, 16:00 Uhr
Begegnungen und Gespräche
Geschwister - Band fürs Leben
Referentin: Anna Barbara Schrön, Sigmaringen
Sigmaringen, evangelisches Gemeindehaus, Karlstraße 24
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Donnerstag, 26.11.2015, 19:00 Uhr
Ellen Schwiers liest aus ihren Memoiren
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
Donnerstag, 26.11.2015, 19:15 Uhr
Alles gesund? - Perspektiven und Grenzen
der molekularen Diagnostik der Zukunft
Referent: Prof. Dr. Dieter Stoll, HSAS
Veranstalter: Hochschule Albstadt-Sigmaringen
www.hs-albsig.de
Donnerstag, 26.11.2015, 20:00 Uhr
„Endstation Pfanne - was bleibt ist eine Gänsehaut!“
Das Kabarett Kult-Weihnachtsprogramm von „Schwarze Grütze“
Sigmaringen, Ateliers im Alten Schlachthof, Georg-Zimmerer-Straße
Veranstalter: Ateliers im Alten Schlachthof
Tel. 07571 3333
Freitag, 27.11.2015, 10:00 - 11:30 Uhr
Dialog-Café
Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Stadtspiegel
Samstag, 28.11.2015, 9:00 - 18:00 Uhr
Weihnachtsmarkt der Schulen und Vereine
Sigmaringen, Innenstadt
Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen
Ansprechpartnerin: Andja Pepe
Tel. 07571 106-224, [email protected]
Samstag, 28.11.2015, 10:00 - 12:30 Uhr
K 21 Holzwerkstatt: Advent
für 8 bis 12 Jahre, mit Gabi Maier und Daniela Müller
Eine schriftliche Anmeldung ist dringend erforderlich!
Sigmaringen, Jugendkunstschule im Bildungszentrum Gorheim
Tel. 07571 51518, [email protected]
Samstag, 28.11.2015, 13:30 - 16:30 Uhr
Die Magie des Goldes - Besuch in der Vergolderwerkstatt
Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren. Führung mit
Überlänge. Teilnahme nur mit rechtzeitiger Voranmeldung möglich.
Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern
Tel. 07571 729 230, [email protected]
Samstag, 28.11.2015, 14:00 Uhr
Adventnachmittag für Groß und Klein
Sigmaringen, evangelisches Gemeindehaus, Karlstraße 24
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Samstag, 28.11.2015, 18:00 und 20:00 Uhr
Jugendforum Kino
Sigmaringen, Alte Schule
Veranstalter: Jugendforum Sigmaringen
Ansprechpartner: Jürgen Mangold, [email protected]
Samstag, 28.11.2015, 20:00 Uhr
Jahreskonzert Stadtkapelle Sigmaringen
25 Jahre David Gilson
Sigmaringen, Stadthalle
Veranstalter: Stadtkapelle Sigmaringen
Ansprechpartner: Markus Kramer, Tel. 0172 7239499
Sonntag, 29.11.2015
Adventsbasar in der Kreuzkirche nach dem Gottesdienst
Sigmaringen, Kreuzkirche, Binger Straße 9
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Sonntag, 29.11.2015, 10:00 - 16:00 Uhr
Weihnachtszauber auf Schloss Sigmaringen
für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
Sigmaringen, Schloss Sigmaringen, Karl-Anton-Platz 8
Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern
Tel. 07571 729230, [email protected]
Montag, 30.11.2015, 20:00 Uhr
Eine Reise um den K2, dem zweithöchsten Berg der Welt
Vortragsreihe. Referent Bertram Rueb, Gengenbach
Aula der Alten Schule, Schulhof 4, Sigmaringen
Veranstalter: DAV- Sektion Sigmaringen
Dienstag, 01.12.2015, 14:00 - 17:00 Uhr
Dialog-Art-Café
Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Straße 9
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Freitag, 27.11.2015, 10:00 - 11:30 Uhr
Philosophie - Nietzsche mit Dr. Lars Kaminski
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich.
Sigmaringen, Bildungszentrum Gorheim, Gorheimer Str. 28
Tel. 07571 51518, [email protected]
Dienstag, 01.12.2015, 16:00 Uhr
Najem Wali liest in Arabisch und Deutsch
aus „Engel des Südens“
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
Freitag, 27.11.2015, 19:00 Uhr
Katerina Jacob liest aus „Oh (Weia) Kanada Mein Traum vom Auswandern“
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
Dienstag, 01.12.2015, 17:00 - 18:00 Uhr
Neue Kurse im Tanzstudio Sigmaringen: Zumba-Kids
ab Dez. dienstags 17:00 - 18:00 Uhr
Bitte für diesen Kurs anmelden unter Tel. 07576 3380104
Sigmaringen, Bittelschießer Str. 88, Tanzstudio Sigmaringen
Ansprechpartner: Martina Sedlaczek
Tel. 07576 9626610, [email protected]
Stadtspiegel
Dienstag, 01.12.2015, 17:00 Uhr
Sigmaringer Adventskalender 2015
Alle Kinder und Erwachsenen sind nach dem Öffnen täglich um
17:00 Uhr in das „Adventszimmer“ (hist. Sitzungssaal) eingeladen, um dort dem Angebot der jew. Einrichtung zu folgen.
Sigmaringen, Rathausplatz, Fürst-Wilhelm-Straße
Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen
Ansprechpartnerin: Ulrike Sieber
Dienstag, 01.12.2015, 18:30 - 21:30 Uhr
Ein königliches Hochzeitsmenü
für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
Sigmaringen, Schloss
Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern
Tel. 07571 729-230, [email protected]
Dienstag, 01.12.2015, 19:00 Uhr
Najem Wali liest aus seinem neuesten Buch „Bagdad“
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
Mittwoch, 02.12.2015, 10:00 - 11:30 Uhr
Dialog-Café
Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Mittwoch, 02.12.2015, 10:00 Uhr
Najem Wali liest aus seinem Buch
„Reise in das Herz des Feindes“
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
Mittwoch, 02.12.2015, 16:00 - 17:30 Uhr
K 17 - Tonen: Kleine Lichtgefäße
für 8 bis 14 Jahre, mit Anne Schnepper
Eine schriftliche Anmeldung ist dringend erforderlich!
Sigmaringen, Jugendkunstschule im Bildungszentrum Gorheim
Tel. 07571 51518, [email protected]
Donnerstag, 03.12.2015, 17:00 - 18:00 Uhr
Neue Kurse im Tanzstudio Sigmaringen
Moderner Kindertanz 6 - 7 Jahre
ab 03.12.2015 immer donnerstags 17:00 - 18:00 Uhr
Sigmaringen, Bittelschießer Str. 88, Tanzstudio Sigmaringen
Veranstalter: Tanzstudio Sigmaringen
Ansprechpartner: Martina Sedlaczek
Tel. 07576 9626610, [email protected]
Donnerstag, 03.12.2015, 19:00 Uhr
Vortrag: Jiamini - ein Waisenhaus mit Zukunft!
Sigmaringen, evangelisches Gemeindehaus, Karlstraße 24
Veranstalter: Sinja Stötzner, [email protected]
Donnerstag, 03.12.2015, 19:00 Uhr
Wir Geiseln der SS - dokumentarischer Spielfilm (D) 2014
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Freitag, 04.12.2015, 10:00 - 11:30 Uhr
Dialog-Café
Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Samstag, 05.12.2015, 11:00 Uhr - Feierliche Eröffnung
„Sigmaringen on Ice“
Sigmaringen, Rathausplatz, Fürst-Wilhelm-Straße
Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen
Ansprechpartnerin: Katja Ungern-Sternberg
Tel. 07571 106 224, [email protected]
Samstag, 05.12.2015, 18:00 Uhr
Radio7 - Eisdisco
„Sigmaringen on Ice“
Sigmaringen, Rathausplatz, Fürst-Wilhelm-Straße
Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen
Ansprechpartnerin: Katja Ungern-Sternberg
Tel. 07571 106 224, [email protected]
Samstag, 05.12.2015, 10:00 - 12:30 Uhr
K 14 Malen wie James Rizzi - Sigmaringen wimmelt
ab 10 Jahren, mit Annegret Hoffmann
Eine schriftliche Anmeldung ist dringend erforderlich!
Sigmaringen, Jugendkunstschule des Bildungszentrum Gorheim
Gorheimer Str. 28
Tel. 07571 51518, [email protected]
Samstag, 05.12.2015, 13:00 - 15:30 Uhr
K 20 Weihnachts- und Schutzengel
für 8 bis 14 Jahre, mit Anne Schnepper
Eine schriftliche Anmeldung ist dringend erforderlich.
Sigmaringen, Jugendkunstschule des Bildungszentrum Gorheim
Gorheimer Str. 28
Tel. 07571 51518, [email protected]
Samstag, 05.12.2015, 19:00 Uhr
Caryl Swift in „Mother Meyra and her children“ engl. Fassung
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
Samstag, 05.12.2015, 20:00 Uhr
Theater aus dem Nichts
Eine Improshow mit „spieltrieb“ in Kooperation mit dem Kreiskulturforum im Landkreis Sigmaringen, Kulturschwerpunkt 2015
„Kleinkunst“
Sigmaringen, Georg-Zimmerer-Straße 7, Ateliers im Alten Schlachthof
Tel. 07571 3333
Sonntag, 06.12.2015, 10:00 - 16:00 Uhr
Der Nikolaus im Schloss
Sigmaringen, Schloss, Karl-Anton-Platz 8
Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern
Tel. 07571 729-230, [email protected]
Sonntag, 06.12.2015, 10:00 - 16:00 Uhr
Weihnachtszauber auf Schloss Sigmaringen
für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
Sigmaringen, Schloss Sigmaringen, Karl-Anton-Platz 8
Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern
Tel. 07571 729230, [email protected]
Donnerstag, 03.12.2015, 19:00 Uhr
Lachen ist Licht, Lächeln ist Hoffnung,
Sterbende brauchen Hoffnungslichter
Vortrag mit Ludger Hoffkampp
Sigmaringen, Bildungszentrum Gorheim, Gorheimer Str. 28
Tel. 07571 51518, [email protected]
Montag, 07.12.2015, 15:30 Uhr
„Wie weihnachtelt man?“ Bilderbuchkino und basteln
Eine Weihnachtsgeschichte für Kinder ab 5 Jahren. Im Anschluss
wird noch gemeinsam eine Kleinigkeit gebastelt. Anmeldung in
der Stadtbibliothek: Tel. 07571 106260
Stadtbibliothek Sigmaringen, Schulhof 4
Veranstalter: Stadtbibliothek Sigmaringen
Donnerstag, 03.12.2015, 19:15 Uhr
Lehren und Lernen im Wandel: Zwischen Unterstützung,
Herausforderung, Unterhaltung, Digitalisierung
und Verantwortung
Veranstalter: Hochschule Albstadt-Sigmaringen
www.hs-albsig.de
Montag, 07.12.2015, 19:00 Uhr
Martin Graff liest aus „Weihnachten für alle Fälle“
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Dienstag, 08.12.2015, 14:00 - 17:00 Uhr
Dialog-Art-Café
Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9
Veranstalter: evang. Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Mittwoch, 09.12.2015, Feuershow „Circus of Fire“
„Sigmaringen on Ice“
Der »Circus of Fire« ist ein sozialpädagogisches Feuerakrobatikprojekt des Kinderheims Haus Nazareth in Sigmaringen. Erleben Sie,
wie Jugendliche verschiedenen Alters gemeinsam ihre Künste mit
dem Element Feuer vorstellen und dabei mit ihrem spannenden
und faszinierenden Programm Alt und Jung in ihren Bann ziehen.
Sigmaringen, Rathausplatz, Fürst-Wilhelm-Straße
Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen
Ansprechpartnerin: Katja Ungern-Sternberg
Tel. 07571 106 224, [email protected]
Mittwoch, 09.12.2015, 19:00 Uhr
Musikalische Reise durch Europa mit Wiltrud Weber
und Ensemble Longum Mare
Sigmaringer Kulturherbst
Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40
Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen
Tel. 07571 685320, [email protected]
Mittwoch, 09.12.2015, 10:00 - 11:30 Uhr
Dialog-Café
Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Donnerstag, 10.12.2015, 15:30 Uhr
„Bücherbärchen“ und „ABC-Bande“
mit einer Geschichte für die Weihnachtszeit
Vorgelesen wird eine stimmungsvolle Geschichte
für die Adventszeit.
Sigmaringen, Stadtbibliothek Sigmaringen, Schulhof 4
Veranstalter: Stadtbibliothek Sigmaringen, Tel. 07571 106260
Donnerstag, 10.12.2015, 16:00 Uhr
Begegnungen und Gespräche
Adventsfeier: vorweihnachtlicher Nachmittag mit Gedichten, Kurzgeschichten und Liedern
Sigmaringen, evangelisches Gemeindehaus, Karlstraße 24
Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Tel. 07571 683010, [email protected]
Donnerstag, 10.12.2015, 20:00 Uhr
Gastspiel Zimmertheater Tübingen
Irdische Liebe
Sigmaringen, Ateliers im Alten Schlachthof, Georg-Zimmerer-Straße
Veranstalter: Ateliers im Alten Schlachthof
Kartenreservierung: Tel. 07571 3333
VEREINSNACHRICHTEN
Caritasverband Sigmaringen
Aktion gegen häusliche Gewalt
Bettina Häberle, Innungsobermeister Gerold Rebholz und Stefanie Thiel sind überzeugt, dass die
Tütenaktion gegen häusliche Gewalt eine wirklich gute Sache ist.
Foto: Caritas
85.000 Papiertüten mit der
Aufschrift
„Gewalt
gegen
Frauen kommt nicht in die
Tüte“ gehen vom 23. November bis 4. Dezemberin rund
60 Bäckereien und ihren Filialen im Kreis Sigmaringen über
die Ladentheken. Mit dieser
Aktion des Caritasverbandes
Sigmaringen willman u.a. darauf aufmerksam machen,
dass in Deutschland jede
vierte Frau im Alter zwischen
16 und 85 Jahren eine Form
der körperlichen und/oder sexuellen Gewalt durch einen
Stadtspiegel
Beziehungspartner erlebt. Generell geht es darum, das Thema
„häusliche Gewalt“ aus seiner Tabuzone zu holen und auf das
Hilfsangebot im Landkreis hinzuweisen.
Schirmherrin ist Landrätin Stefanie Bürkle. Partner der Aktion ist
die Bäckerinnung Kreis Sigmaringen. Finanzielle Unterstützung
bekommt die Kampagne dieses Jahr von verschiedenen ServiceClubs aus Sigmaringen, u.a. Rotary Club, Round Table, Lady
Circle und dem Tangent Club sowie von der Firma Geberit und
dem Landratsamt Sigmaringen.
Ohne Sprachkenntnisse geht nicht
Ehrenamtliche geben Kurse für Flüchtlinge
Hohe Motivation bei den Teilnehmern
Zwischen Ankunft in Deutschland und Anerkennung des
Asylantrags liegen oft viele
Monate. Asylbewerber haben
in dieser Zeit kein Recht auf
einen offiziellen Deutschkurs.
Der erste Schritt ist oft ein
von ehrenamtlichen Lehrkräften und Helfern durchgeführter Deutschkurs. So wie in
der Grundschule in SigmarinFoto: Caritas
gen-Laiz.
Der Sprachkurs in Laiz wird vom Caritasverband Sigmaringen
angeboten. Für die Teilnehmer ist er kostenlos – und freiwillig.
Trotzdem kommen zahlreiche Lernwillige aus Gambia und Eritrea, aus dem Irak und aus Afghanistan regelmäßig hierher. Sie
haben begriffen, dass ohne Sprache nichts geht. Sie haben aber
auch schon gemerkt, dass die deutsche Sprache schwierig ist.
Manche versuchen auch zu schreiben. „Aber das ist nicht unser
Ziel“, sagt Elisabeth Weiger. Die ausgebildete Grundschullehrerin ist ehrenamtlich tätig. So wie Samtner, Sheila Pfeffer und
GabrieleHellmeier-Ringwelski, die ebenfalls zum Sprachkurs-Team
gehören.
Wer sich eine ehrenamtliche Mitarbeit bei der Flüchtlingsbetreuung vorstellen kann, der sollte sich bei Gabriele Bernhardt,
Koordinierungsstelle für Ehrenamt im Flüchtlingsbereich, melden,
Tel. 07571 730117 oder per Mail: [email protected].
Förderverein Ruine Hornstein e.V.
Die Ruine Hornstein lädt zum romantischen Weihnachtsmarkt ein
Am zweiten Adventswochenende findet in Bingen bereits
zum 10. Mal ein Weihnachtsmarkt vor der romantischen
Kulisse der Ruine Hornstein
statt.
Es erwartet die Besucher
eine einzigartige Atmosphäre mit Lichtern und Musik,
die Weihnachtskrippe in der
Schlosskapelle mit Wessobrunner Stuck sowie allerlei
kulinarische Köstlichkeiten wie
Hornsteiner Schneebälle und
Glüh-Met.
An den Marktständen werden
Kunsthandwerk und andere
weihnachtliche Artikel angeboten. Von der Bühne erklingt
musikalisches Programm und
Foto: Förderverein im Turmzimmer wartet eine
Ruine Hornstein e.V. Märchenerzählerin auf die kleinen Gäste.
Außerdem wird es in diesem Jahr einen himmlischen Briefkasten
geben. Kinder können Gebasteltes, Gemaltes, Wunschzettel oder
was sie sonst schon immer Mal dem Christkind sagen wollten
in einem Umschlag mitbringen und einwerfen. Wir leiten die Post
dann weiter und sie wird ganz bestimmt beantwortet werden.
Frankiert sein braucht der Brief nicht, aber der Absender muss
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Stadtspiegel
unbedingt draufstehen, damit die Antwort auch den Weg zurückfindet.
Selbstverständlich wird auch der Nikolaus vor Ort sein und
selbstgemachte Leckereien an die Kinder verteilen.
Die Marktzeiten sind folgende: Sa., 05.12.2015, ab 15 Uhr und
So., 06.12.2015, 11 - 18 Uhr
Nähere Informationen unter: www.ruine-hornstein.de
Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen
JobCafé im Frauenbegegnungszentrum am Freitag, 04.12.2015
von 9:30 bis 11:30 Uhr im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen in der Bahnhofstraße 3
“Tageselterntreff“ im Frauenbegegnungszentrum
in Sigmaringen
Donnerstag, 3. Dezember 2015 von 9.00 und 11.30 Uhr
Tagesmütter (-väter) und solche, die es vielleicht werden wollen,
treffen sich zum Erfahrungsaustausch in lockerer Runde am
Donnerstag, 3. Dezember 2015, ab 9.00 Uhr im Frauenbegegnungszentrum, Bahnhofstr. 3 in Sigmaringen. Der Tageselterntreff
bietet einen kollegialen Austausch für alle Tageseltern an.
Auch interessierte Eltern sind herzlich eingeladen. Den Tageseltern werden bei der Teilnahme daran 3 UE als Fortbildung
angerechnet.
Die Koordinierungsstelle freut sich über jedes Kommen. Bezüglich einer besseren Planung wird um eine kurze telefonische
Anmeldung gebeten.
Koordinierungsstelle für Tageseltern:
Beate Keller, Marlies Hanschke, Katharina Jakob und Bettina
Müller-Krimm, Tel. 07571 681163, 07571 7479510
Jeden 1. Donnerstag im Monat außerhalb der Ferien im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen, Bahnhofstr. 3
27
Hilfsprojekt Mariphil e.V.
Aktion Reissack 2015
Auch dieses Jahr sucht das
Hilfsprojekt Mariphil e.V. wieder
Menschen, die bedürftigen Familien in unserem Projektgebiet
auf den Philippinen mit einer
Reisspende (40 kg) unterstützen möchten. Wir möchten
dafür sorgen, dass möglichst
viele Menschen über das
Weihnachtsfest nicht hungern
müssen. Reis hat in Asien
auch eine tiefe emotionale Bedeutung. Die Freude über ein
solches Weihnachtsgeschenk
ist oft nicht beschreibbar!
Bitte überweisen Sie 40 Euro unter dem Stichwort Aktion Reissack auf unser Spendenkonto IBAN DE78600907000863178006
bei der Südwestbank Sigmaringen. Bitte Adresse nicht vergessen, damit Sie einen Brief von den beschenkten Familien
erhalten können.
Gerlinde Kretschmann wird auch heuer als Mariphil-Botschafterin
am Samstag, den 28.11.2015, auf dem Weihnachtsmarkt Sigmaringen mithelfen, Spender für unsere Aktion zu gewinnen. Wir
freuen uns auf Ihren Besuch.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.mariphil.
com oder von unserem 1. Vorsitzenden Martin Riester unter
0152 06653855 oder [email protected].
Bereits im Voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Daghan Salamat!
Karateverein Sigmaringen e.V.
Haus der Natur
Adventsmarkt im Haus der Natur in Beuron am 1. Advent
Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr findet am 29. Novembervon 11 bis 17 Uhr wieder der etwas andere Adventsmarkt
in Beuron statt. Das Haus der Natur bietet unter dem Motto
„Zuschauen – staunen – selber machen/regional – handgefertigt
– nachhaltig“ Vorführungen und Mitmachaktionen. Informationen
beim Haus der Natur, Wolterstraße 16, 88631 Beuron, Telefon
07466 9280-0.
„Die Drei vom Donautal“ – Menüabend mit heimischem Wild
am Freitag, 11. Dezember, 18 Uhr
Die Naturpark-Gastronomen Armin Eha (Restaurant Gutshof Käppeler, Beuron-Thiergarten) und Helmut Gröner (Gasthof Zur Traube, Kreenheinstetten) laden zu einem Menüabend rund um das
Thema Wald und Wild ins Haus der Natur in Beuron ein.
Dabei steht das 4-Gänge-Menü mit Reh, Gämse und Wildschwein im Vordergrund. Aber auch das Thema Wald kommt
nicht zu kurz: Markus Ellinger, Ranger des Naturschutzzentrums,
führt zu Beginn des Abends durch die Ausstellung „Tiere im
Winter“. Außerdem wird die Ausstellung „Geblitzt“ zu sehen sein.
Natürlich haben die Gäste auch Gelegenheit, regionale Produkte,
wie z.B. Naturpark-Apfelessig und Filzprodukte, zu kaufen.
Treffpunkt: Haus der Natur, Wolterstr. 16, 88631 Beuron; 4-Gänge-Menü inkl. Aperitif: 38,- ­ zzgl. Getränke; Anmeldung bis zum
7. Dezember beim Haus der Natur, Tel. 07466 9280-0, info@
nazoberedonau.de
Hospizgruppe Sigmaringen e.V.
Harfenkonzert mit Frau Dr. Schlögl-Eggert
Auf Einladung der Hospizgruppe Sigmaringen e.V. wird Frau Dr.
Schlögl-Eggert - wie im vergangenen Jahr - am Vorabend des
ersten Adventssonntags, 28. November 2015, 18 Uhr ein Harfenkonzert in der Krankenhauskapelle geben. Der Eintritt ist frei,
um eine Spende wird gebeten. Alle Interessierten sind herzlich
dazu eingeladen.
Marie-Therese Riester erreicht 3. Dan Karate
Eine besondere Prüfung in
der Sportart Kempo-Karate
bestand die Sigmaringer Heilpraktikerin
Marie-Therese
Riester. Sie legte vor dem eigens aus München angereisten Bundesstilrichtungsreferent
des Deutschen Karateverbandes (DKV) Björn Anton sowie
Beisitzer und Trainer Klaus
Rennwanz ihre Prüfung zum
3. Dan (Meistergrad) im Kempo-Karate ab.
Marie-Therese Riester leitet
seit längerer Zeit die Abteilung Tai-Chi im Karateverein
Sigmaringen e.V. und ist u.a.
lizensierte Übungsleiterin für
Breitensport, Karate und PräFoto: Karateverein vention. Sie trainiert in Sigmaringen seit Anfang 1999, ihre
Prüfung zum 1. Dan bestand sie 2004, der 2. Dan folgte 2008.
Dazwischen absolvierte sie zahlreiche Fortbildungen, Lehrgänge
und Trainingslager.
Kolpingsfamilie Sigmaringen
Sie wünschen einen Besuch des heiligen Bischof Nikolaus?
Ihren Besuchswunsch können Sie noch bis zum Freitag, den
27.11. beim Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Sigmaringen, Tel.
07571 730930 anmelden.
Kolpingsgedenktag am Freitag, 04.12. ab 18:00 Uhr
Wie viele andere Kolpingsfamilien gedenkt auch die Kolpingsfamilie Sigmaringen am 04.12. des Todestags von Adolph Kolping,
welcher sich in diesem Jahr zum 150. Mal jährt.
Achtung Ortswechsel: In diesem Jahr wird der Gottesdienst
28
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
zum Kolpingsgedenktag nicht in der Pfarrkirche St. Fidelis gefeiert, sondern im Rahmen des freitäglichen Abendgottesdienstes
um 18 Uhr in Gorheim. Auch das anschließende Beisammensein
findet im Pfarrsaal von Gorheim statt.
Herbergssuche im Advent
Im Advent gibt es im Süden Deutschlands den Brauch der
Herbergssuche. Dieser Brauch leitet sich aus dem Evangelium
ab, wo es heißt, dass Maria und Josef keine Herberge fanden,
als sie nach Betlehem unterwegs waren und die Zeit gekommen
war, dass Jesus geboren werden sollte.
Schon letztes Jahr hat eine kleine Gruppe der Kolpingsfamilie
Sigmaringen diesen Brauch wieder aufleben lassen. Wir tragen
ein Bild von Maria von Wohnung zu Wohnung, sprechen mit
Ihnen ein paar Gebete und lassen die Muttergottes eine Nacht
bei Ihnen. Sie geben in dieser Zeit Maria „Herberge“. Die kleine
Feier kann anschließend mit einem gemütlichen Zusammensein
bei einer Tasse Tee ausklingen und somitin die Adventszeit ein
wenig Ruhe bringen.
Je nach Teilnehmerzahl beginnen wir die Herbergsuche ab Mitte
Dezember. Wer bei diesem alten Brauch mitmachen möchte,
kann sich wegen eines Besuchstermins bei Silvia Bregenzer, Tel.
07571 5414 oder Robert Walz, Tel. 07571 4373 melden.
Lauf-Treff Sigmaringen e.V.
Anmeldungen zum diesjährigen Silvesterlauf des Lauftreffs
Sigmaringen sind möglich
Auch dieses Jahr findet wieder der Silvesterlauf des Sigmaringer
Lauftreffs statt. Inzwischen ist es die 32. Auflage. Bisher sind
gerade mal 14 Anmeldungen eingegangen.
Interessierte können sich unter www.lauftreff-sigmaringen.de anmelden und auf der Homepage sind auch umfangreiche Informationen zu diesem Laufevent vorhanden.
Die Verantwortlichen des Lauftreffs freuen sich schon jetzt auf
die Veranstaltung und sind bereits intensiv mit der Vorbereitung
beschäftigt.
Auch sind die Verantwortlichen gespannt, ob der Teilnehmerrekord des FC Laiz, der 2014 mit 75 Aktiven teilgenommen hat,
dieses Mal nochmal verbessert werden kann. Gespannt sind die
Verantwortlichen auch auf die diesjährige Gesamtteilnehmerzahl.
2014 waren es 784 Finisher, die die 5- oder 10-KilometerStrecke, meist entlang der Donau, absolvierten.
Dabei lief Michael Leibfarth vom SV Ohmenhausen in 34:34
Minuten die schnellste Zeit über 10 Kilometer. Die schnellste Teilnehmerin war Yvonne Kleiner von der LG Stadtwerke München
in 40:59 Minuten.
Psychosoziale Beratungsstelle,
Fachambulanz für Suchtfragen
Offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken
Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer am ersten
Montag im Monat eine offene Sprechstunde für Angehörige von
Suchtkranken an.
Das Angebot richtet sich an alle Angehörigen (Ehe- bzw.
Lebenspartner/-innen, erwachsene Geschwister, Jugendliche und
erwachsene Söhne/Töchter von suchtkranken Eltern), die Fragen
im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung klären und sich
über Hilfsangebote für sich selbst und den/die Betroffenen informieren möchten.
Eine Anmeldung für diese Sprechstunde ist nicht erforderlich.
Das Angebot ist kostenfrei und steht selbstverständlich unter
Verschwiegenheit.
Der Termin für die nächste Sprechstunde ist am Montag, den
7. Dezember 2015, von 16.00 bis 17.00 Uhr an der Suchtberatungsstelle, Karlstr. 29 in Sigmaringen.
Der darauffolgende Termin ist am 11.01.2016 von 16.00 bis
17.00 Uhr.
Weitere Informationen unter Tel. 07571 4188 (Suchtberatungsstelle) oder Mail [email protected].
Stadtspiegel
Schwäbischer Albverein Sigmaringen
Barock-Weihnachtsmarkt in Ludwigsburg
Die Ortsgruppe bietet am Mittwoch, 2. Dezember eine Busfahrt
zu einem besonderen Weihnachtsmarkt an. Abfahrt ist um 12:30
Uhr beim KVB, Zustieg Marstallgebäude 12:35 Uhr. Die Rückkehr ist um 19 Uhr ab Ludwigsburg. Die Kosten betragen 15
­, für Gäste 17 ­. Die Leitung hat Manfred Schulze. Anmeldung
bitte kurzfristig bei Erich Schwer, Tel. 07571 746970. Es sind
nur noch wenige Plätze frei.
Abschluss des Wanderjahres
Die Senioren des Schwäbischen Albvereins Sigmaringen treffen
sich am Mittwoch, 09.12. im Pfarrsaal Gorheim um 14.30 Uhr
zu einem gemütlichen Nachmittag. Mit einem Rückblick auf das
vergangene Wanderjahr und einer Bilderschau zur Erinnerung an
schöne Wanderungen beschließen wir das Wanderjahr. Bei Kaffee und Kuchen, mit besinnlichen Beiträgen und Liedern lassen
wir uns einstimmen in den Advent.
Nikolauswanderung und Nikolausfeier
Treffpunkt zu dieser Veranstaltung ist am 6. Dezember um 12:30
Uhr am Parkplatz Zoller-Hof. Dort startet die Wanderung unterhalb des Brenzkofer Bergs und unter der B 32 hindurch in das
Berberstal. Durch dieses Tal geht es weiter zum Kugelbergweg
und auf diesem zurück zur Gaststätte „Zoller-Hof“. Dort beginnt
ab 15 Uhr die Nikolausfeier zusammen mit der Familiengruppe.
Etwa eine Stunde später kommt der Nikolaus und beschert die
Kinder. Zu dieser Wanderung mit anschließender Nikolausfeier
sind Jung und Alt sowie Gäste herzlich eingeladen.
Jugendgruppe
Einladung zum Nikolauserlebnistag
Die Überraschungsveranstaltung für jedermann.
Gäste sind herzlich willkommen.
Abenteuer und Spaß verheißt der abenteuerliche Erlebnistag.
Dieser beginnt mit einer kleinen Überraschungswanderung und
Spiele. Danach folgt das gemeinsame Abendessen sowie der
Besuch des Nikolaus. Mitglieder und Gäste treffen sich am 6.
Dezember um 13.00 Uhr am Parkplatz der Brauereigaststätte
„Zoller-Hof“. Das Ende der Veranstaltung ist gegen 17.30 Uhr
geplant. Die Kosten betragen für Kinder 6 ­ (Gäste 7 ­), darin
enthalten ist der Nikolausbesuch mit dem vollgefüllten Nikolausstiefel für die Kinder sowie das Abendessen mit einem alkoholfreien Getränk. Erwachsene haben die Kosten des Abendessens
selber zu tragen, daher fallen keine Veranstaltungskosten an. Bei
schlechter Witterung entfällt die Wanderung und man trifft sich
direkt zum gemeinsamen Abendessen mit anschließendem Programm. Die Teilnehmer werden hierzu telefonisch benachrichtigt.
Anmeldung bis 29. November an Sven Schulze unter Tel. 0152
29581316.
Sozialverband VdK, Ortsverband Sigmaringen
VdK-Stammtisch
Der nächste VdK-Stammtisch findet statt am Dienstag,
1.12.2015, ab 16.00 Uhr im Gasthof „Alter Fritz,“ Zimmerackerstr. 5, Sigmaringen.
Geschäftszeit „zwischen den Jahren“
Die Geschäftsstellen des VdK-Kreisverbandes Sigmaringen und
des VdK-Sozialrechtsschutzes sind vom 24.12.2015 bis 6.1.2016
geschlossen. Ab 7.1.2016 sind wir zu den üblichen Geschäftszeiten wieder für Sie da.
VdK-Ortsverband Sigmaringen lädt zum Jahresabschluss ein!
Zur
Jahresabschlussversammlung
am
morgigen Freitag,
27.11.2015, um 14.30 Uhr im Josefinenstift, Cafeteria, Sigmaringen lädt der VdK-Ortsverband Sigmaringen seine Mitglieder
ein. Auch deren Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Bei angenehmen und anregenden Gesprächen wollen wir ein
bisschen auf das Jahr 2015 zurückblicken, in das Jahr 2016
hineinschauen und uns auf die beginnende Adventszeit und den
bevorstehenden Jahreswechsel einstimmen. Bei dieser Gelegenheit werden auch 13 Mitglieder für ihre langjährige Verbandstreue
besonders geehrt.
Stadtspiegel
Suche nach Ausbildungsplatz zählt für die Rente
Die Zeiten der Suche nach einem Ausbildungsplatz können bei
der späteren Rente eine bedeutsame Rolle spielen. Die Deutsche
Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) teilte kürzlich mit,
wer zwischen 17 und 25 Jahre alt sei und sich bei der Agentur
für Arbeit für mindestens einen Monat ausbildungsplatzsuchend
melde, bekomme dies im DRV-Versicherungsverlauf vermerkt.
Die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz zähle dann
als sogenannte Anrechnungszeit, obwohl die Agentur für Arbeit
keine Sozialleistungen erbringe und auch keine Rentenbeiträge
einzahle. So könnten Lücken im Versicherungsverlauf vermieden
werden. Diese Anrechnungszeit könne später bei den Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für
Schwerbehinderte wichtig werden. Detailauskünfte - auch zu anderen Rentenfragen - gibt es bei der DRV in Stuttgart, Tel. 0711
8480, bei DRV-Außenstelle in Sigmaringen, Tel. 07571 74520
und beim Servicetelefon 0800 100048024.
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Arbeiten. Leben. Arbeiterleben.
Chronik über Sigmaringer Arbeiterleben
Rudolf Christian wollte eigentlich nur eine Broschüre über
das Arbeiterleben in Sigmaringen verfassen. „Aber dann
war das Thema so interessant
und es gab so viel Material,
dass es ein Buch wurde“,
schmunzelt Christian. Herausgekommen ist eine 345 Seiten
starke Chronik über das Arbeiterleben in Sigmaringen
zwischen 1921 und 2008.
Aufgelockert wird der Text mit
vielen Statistiken, Bildern, Zeitungsausschnitten und Verknüpfungen mit dem jeweils
Rudolf Christian übergibt BM aktuellen Weltgeschehen.
Schärer ein Exemplar seines Bu- Das Buch ist für 29,00 ­
ches „Leben. Arbeiten. Arbeiter- direkt über Rudolf Christian,
leben.“
[email protected]
Foto: Stadtverwaltung erhältlich.
SWR 1 lacht!
Kabarettist Rolf Miller kommt nach Sigmaringen
Beim Comedy- und Kabarettfestival werden in Sigmaringen
auftreten: Michael Mittermeier,
Rolf Miller, Helge und das
Udo und Martina Brandl. Heute wird Rolf Miller vorgestellt.
Rolf Miller wird mit Recht als
‚konsequentester
Minimalist‘
des Kabarettgenres bezeichnet. Kaum ein anderer Kabarettist schafft es, so gekonnt
und gleichzeitig urkomisch
komplexe Themen ganz banal auf den Punkt zu bringen.
Dabei nutzt Miller allein einen
Stuhl und eine Wasserflasche
als Requisite. Rolf Miller wurde beispielsweise mit dem
Deutschen Kabarettpreis, dem
Foto: Rolf Miller deutschen Kleinkunstpreis sowie dem bayerischen, dem
hessischen und dem saarländischen Kabarettpreis ausgezeichnet.
Vergünstigte Karten zum Vorverkaufsstart
Im Rahmen der Frühbucheraktion, die bis einschließlich 24. Dezember 2015 gilt, kosten die Eintrittskarten anstatt 24,00 ­ nur
20,00 ­. Tickets sind über die örtlichen Vorverkaufsstellen, der
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Buchhandlung Liehner und dem Sigmaringer Reisebüro, telefonisch unter 07571 106450 sowie online unter www.stadthallesigmaringen.de erhältlich.
Weitere Informationen auch unter www.swr1.de.
Happy birthday, Frank Sinatra
The Original Las Vegas Tribute Show
am 23.01.2016 um 20 Uhr in der Stadthalle
Unvergessen Frank Sinatras Hits wie „New York, New York“,
„Strangers in the night“ oder „My way“ genauso wie seine
teilweise sogar Oscar-prämierten Filme. „Happy birthday, Frank
Sinatra“ ist eine absolut gelungene Hommage, eine fantastische
Las-Vegas-Show, die nach wochenlangen Erfolgen und ausverkauften Casinos in Australien nun erstmals auch eine bundesweite Tournee in Deutschland startet. Und natürlich kommt „Frankie
Boy“ nicht allein – seine guten alten Freunde Sammy Davis jr.
und Dean Martin hat er mitgebracht. David de Costa als Frank
Sinatra, Johnny Edwards als Dean Martin und Nicholas Brooks
als Sammy Davis jr. präsentieren die perfekte Mischung aus
großen Hits, umwerfenden Gags und smartem Entertainment.
16 limitierte VIP-Arrangements!
Ein VIP-Komplettpaket beinhaltet einen Sitzplatz in der jeweiligen Preiskategorie plus Willkommensgetränk, Begrüßungspräsent
(Überraschung!), Erinnerungsgeschenk (VIP-Pass mit Lanyard),
Tourneeplakat, kostenfreie Garderobe, separaten Einlass, Meet
& Greet.
Aufpreis zum regulären Ticket 29,90 ­
erhältlich in jeder Kategorie
Ermäßigungen: für Kinder von 7 bis 12 Jahren 10 ­ ermäßigt
je Ticket; Gruppen ab zehn Personen 5 ­ ermäßigt je Ticket.
Kostenlose Informationsveranstaltung
zum Thema Arthrose
Knorpelschäden und -verschleiß am Kniegelenk
Mittwoch, 09.12.2015, um 19 Uhr
Chefarzt Dr. med. Ernst-Wilhelm Bräuchle, Leitender Oberarzt
und Koordinator des Endoprothesenzentrums Dr. med. Ralf Wegner und Oberarzt Dr. Philipp Wagner (alle Klinik für Unfallchirurgie
und Orthopädie am SRH-Krankenhaus Sigmaringen) sowie Oberarzt der Anästhesie und Intensivmedizin Dr. med. Holger Mettenleiter referieren über Beschwerden und Therapie bei Arthrose
im Knie. Der Vortrag findet im Hörsaal des SRH-Krankenhauses
Sigmaringen statt.
Um die Qualität der Versorgung bei Knieendoprothesen zu sichern, hat die orthopädische Fachgesellschaft in Deutschland
Impressum: Stadt-Spiegel
Amtsblatt der Kreisstadt Sigmaringen
Herausgeber: Stadt Sigmaringen
Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Verlautbarungen ist Bürgermeister Thomas Schärer oder sein Vertreter
im Amt, mit Ausnahme der Rubriken "Aus den Stadtteilen" und
„Vereinsnachrichten“.
Verantwortlich für den Stadtteil: Laiz - Wolfgang Querner, Untere
Weidenstraße 17, Jungnau - Anton Fetscher, Unterschmeien Berthold Hotz, Oberschmeien - Otto Schütz, Gutenstein - Peter Herr
Verantwortlich für "Was sonst noch interessiert" und Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt
Die Verantwortung des jeweiligen Verfassers für Beiträge der
Kirchen, Parteien, Wählervereinigungen und Vereine wird durch
diese Regelung nicht berührt.
Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co.
KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0,
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Vertrieb: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
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E-Mail: [email protected]
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eine Zertifizierung nach strengen Regeln der Qualitätsprüfung und
-sicherung eingeführt. Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des SRH-Krankenhauses Sigmaringen ist nach diesen Regeln
als Endoprothesenzentrum zertifiziert.
Josefinenstift
Massage-Stuhl begeistert Heimbewohner
„Einfach reinsitzen, Schalter anknipsen und genießen!“ Der rote
Rückenmassage-Stuhl, der dem Josefinenstift von einer Firma
probeweise für vier Wochen zur Verfügung gestellt wurde, ist
inzwischen zum Renner für die Bewohner des Pflegeheims geworden. Für zehn Minuten bietet der Massagesessel regelmäßige
Rückenmassage zum Wohlfühlen und zur Gesundheitsvorsorge.
Jetzt sucht das Josefinenstift Spender für den 4.300 Euro teuren Stuhl, um ihn für die Bewohner regelmäßig verwenden zu
können.
AUS LAIZ
Balkenstrecker Narrenzunft Laiz
1. Laizer Dorfweihnacht
Die Narrenzunft Balkenstrecker Laiz, mit Unterstützung
örtlicher Vereine, veranstaltet
am 12. Dezember ab 14.00
Uhr vor dem Laizer Rathaus
ihre 1. Laizer Dorfweihnacht.
Die Besucher werden kulinarisch und musikalisch auf die
Weihnachtszeit eingestimmt.
Stadtspiegel
Schwäbischer Albverein Laiz
Seniorenabteilung
Die Senioren des Albvereins Laiz treffen sich am Mittwoch, den
9. Dezember, um 14.00 Uhr an der Turn- und Festhalle Laiz.
Über Umwege wandern wir zum Bürgersaal im Rathaus zu einer
gemütlichen Adventsfeier, die um 15.00 Uhr beginnt.
Auskunft: Hildegard Kanal, Tel. 52221
Skiclub Laiz
Skibazar
Die Ski- und Snowboardabteilung des TSV Laiz veranstaltet am
Samstag, 5. Dezember, in der Hauptschule in Laiz den diesjährigen Skibazar. Carving-Ski, Snowboards, Ski-/Schlittschuhe und
Skibekleidung werden angeboten. Die Annahme der Wintersportartikel ist von 10 bis 12 Uhr. Der Verkauf beginnt um 14 bis 16
Uhr. Die Artikel müssen in funktionsfähigem und gutem Zustand
sein! Abholung, Abrechnung von 15.30 bis 16 Uhr. Mit dem
Skibazar wird der Flyer für die neue Saison vorgestellt, womit
man sich zur Skifreizeit im Januar anmelden kann. Kaffee und
Kuchen werden am Nachmittag angeboten.
Sozialverband VdK, Ortsverband Laiz
Sozialverband lädt ein: Adventsnachmittag in Laiz!
Zum traditionellen Adventsnachmittag lädt der VdK-Ortsverband
Laiz seine Mitglieder mit Angehörigen und Freunden herzlich ein.
Beginn ist am Dienstag, 8. Dezember 2015, ab 14.00 Uhr im
Gasthaus „Hasen“ in Laiz.
Eine kleine Gesangsgruppe aus Laiz wird uns mit Liedern und
Vortragen erfreuen und auch zum Mitsingen einladen. So möchten wir bei frohen und besinnlichen Stunden miteinander auf das
Jahr 2015 blicken. Dazu wird Kaffee mit Zopfbrot und Christstollen serviert und weitere Getränke stehen bereit.
Wir freuen uns auf einen guten Besuch!
Die Vorstandschaft
Brigitte Goßner, Vorsitzende
AUS JUNGNAU
FC LAIZ 1919 e.V.
Aus der Ortschaftsratssitzung
06.12.2015
um 14:30 Uhr FC Laiz I gegen TSG Rottenacker
um 12:45 Uhr FC Laiz II gegen SG Frohnstetten
Erster Tagesordnungspunkt der jüngsten Ortschaftsratssitzung
war das durch die Stadt vorgelegte Planungskonzept zum Friedhof Jungnau. Bereits in einem im Vorfeld durchgeführten Vor-OrtTreffen hatten sich die Ortschaftsräte gemeinsam mit Fachleuten
wie Ulrike Ströbele und Georg Saum über eine mögliche Gestaltung des Friedhofes beraten. In der OR-Sitzung wurden nun
folgende Punkte beschlossen, die dem Gemeinderat vorgelegt
werden sollen:
Zum Rückrundenbeginn bekommt es die 1. Mannschaft mit zwei
Hochkarätern zu tun. Nach den Niederlagen gegen Althausen
(Kategorie: vermeidbar) und Altheim (der Tabellenführer war besser) sind das Auswärtsspiel in Bad Schussenried und das Heimspiel gegen Rottenacker die letzten Aufgaben in diesem Jahr. Die
Leistungen der Laizer sind einfach zu schwankend, den tollen
Spielen gegen Bad Saulgau oder Ebenweiler folgen schwache
Auftritte gegen Mengen und Altshausen. Man darf also gespannt
sein, wie sich die Mannschaft am Schluss des Jahres präsentiert
und ob sich wieder positive Ergebnisse einstellen.
Die 2. Mannschaft hat ganz andere „Probleme“. Nach elf (!!)
Spielen ohne Niederlage kann man ganz oben anklopfen. Die
Gelegenheit zum Anklopfen bietet sich im Heimspiel gegen den
Tabellenführer aus Kettenacker, das Hinspiel endete unentschieden 2:2. Die Fans finden die Erfolge der Zweiten richtig gut und
hoffen auf eine Fortsetzung der Serie.
Was immer gleich hervorragend auf dem Laizer Sportgelände
bleibt ist die Bewirtung durch die Helfer des Vereines und denen
sei an dieser Stelle einmal herzlich gedankt.
- Der OR rückt vom Konzept-Vorschlag der Stadtverwaltung ab
und wünscht aktuell weder das Erstellen von Urnenstelen noch
das Anlegen von Rasengräbern.
- Alternativ soll dem Wunsch nach pflegeleichten und pflegefreien
Gräbern durch das Anlegen von Urnengrabinseln entsprochen
werden. Hierbei handelt es sich um je vier Urnengräber auf der
Fläche eines Doppelgrabes. Diese Inseln sind von vier Seiten
zugänglich und sollen sowohl durch einen Gärtner vollgepflegt
als auch zur eigenen Pflege und Gestaltung angeboten werden.
- Im Bereich links des Haupteingangs sollen die bisherigen Bestattungsformen bleiben.
- Im Bereich unterhalb des Kriegerdenkmals sollen durch eine
entsprechende Änderung in der Friedhofssatzung auch kleinere Einfassungen für Erdgräber möglich gemacht werden. Die
Größe der Grabfläche soll jedoch das Maß von 60 x 60 cm
nicht unterschreiten.
- Die bereits erstellten und gut angenommenen Urnengräber
im vorderen Teil des Friedhofes sollen mit einer Skulptur am
Scheitelpunkt der Gräber aufgewertet werden.
29.11.2015
um 14:30 Uhr FC Laiz II gegen SG Kettenacker
um 14:30 Uhr FV Bad Schussenried gegen FC Laiz I
Stadtspiegel
- Statt der bisherigen Wasserstellen sollen in Zukunft Schöpfbrunnen den Friedhof aufwerten.
- Die jeweils dritten Gräberreihen werden freigehalten und begrünt. Zur Abtrennung von Rasen- und Kiesflächen sollen Metallschienen eingebracht werden - dies zunächst probeweise in
einem kleineren Teil des Friedhofes.
- Um verschiedene Optionen für die Zukunft zu haben sollen im
Eingangsbereich Flächen zur Erstellung von Urnenstelen und
eines überdachten Aussegnungsbereiches freigehalten werden.
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Märchenstunde der Bücherei
Zum Tagesordnungspunkt „Nachtrag zur Mittelanforderung“ erläuterte OV Fetscher die aktuelle Situation in den Baugebieten
Jungnaus. Aufgrund mehrerer Nachfragen nach Bauplätzen beantragt der Ortschaftsrat das Erschließen weiterer Bauplätze im
Gebiet „Herrschaftsäcker“. Jungen Familien soll somit ein Anreiz
geboten werden, im Ort zu bauen und zu bleiben.
Öffnungszeiten der Ortschaftsverwaltung
Jungnau
Die Ortschaftsverwaltung bleibt am 27.11.2015 geschlossen. In
dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung
Sigmaringen, Tel. 07571/106-222.
Mini-Winterdorffest
wird zum Weihnachtsmärktle
Am Samstag, den 12.12.2015, um 17:00 Uhr planen die singenden und musizierenden Vereine Jungnaus ein vorweihnachtliches
Konzert in der St.-Anna-Kirche. Direkt im Anschluss an diese
Aufführung werden die Konzertbesucher und weitere willkommene Gäste auf den Burgplatz eingeladen. Hier wird ihnen einiges
geboten. Dem Aufruf der Vereine an die Jungnauer, sich am
Winterdorffest zu beteiligen, sind viele gefolgt. Neben dem Genuss von vielen kulinarischen Köstlichkeiten wie Muffins, wilde
Kartoffeln, FFW-Wurst im Wecken, Gulaschsuppe, getrocknete
Apfelringe, Lebkuchen, Waffeln, Kinderpunsch, Glühmost, Glühwein und Heißgetränken wird es auch viele Geschenkideen wie
Selbstgenähtes, dekorative Gegenstände aus Holz, Beton, Gips
und Glas, Duftöle, Würzöle, Seifen, Marmeladen, Schlüsselanhänger, Nudeln, Ziegensalami, gebrannte Mandeln, Weihnachtsbredle, Bücher, Dekoengel u.v.m. zum Kaufen und Mitnehmen
geben. Zahlreiche Marktstände werden nun an diesem Abend ein
Weihnachtsmarktambiente auf den Burgplatz zaubern. Freuen Sie
sich schon heute auf ein wunderschönes Konzert mit anschließendem Weihnachtsmärktle.
Herzliche Einladung
zum Familiengottesdienst
Am Sonntag, 6. Dezember 2015, feiern wir Familiengottesdienst
unter dem Motto „Ein Stück vom Himmel schenken - der hl.
Nikolaus“. Die Messe in der St.-Anna-Kirche beginnt um 9.00
Uhr und wird musikalisch begleitet vom Kirchenchor.
Während des Gottesdienstes werden die Erstkommunionkinder
vorgestellt.
Vorankündigung:
Am Dienstag, 15. Dezember 2015, um 6.00 Uhr wird in der St.Anna-Kirche Jungnau eine Rorate mit anschließendem Frühstück
stattfinden. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen.
Die Forstabteilung informiert
Bürgerholz-An-/Abmeldung und Brennholz-/Reisschlag-Bestellung
für das Jahr 2016
Die Bestellung nimmt Frau Sammet bis zum 15.12.2015 während der üblichen Dienstzeiten persönlich unter Tel. 07577 3204
entgegen oder per E-Mail [email protected].
„Es war einmal ...“
Viele Kinder folgten der Einladung zur Märchenstunde der Bücherei Jungnau. Recht sicher erkannten sie auf Szenenbildern
dargestellte Märchen. Danach ordneten sie verschiedene Gegenstände den Märchen zu. Im Anschluss lasen Monika Grawunder
und Sybille Hofelich die Märchen „Der gestiefelte Kater“ und
„König Drosselbart“ vor.
Bücherherbst in der Bücherei
Die Bücherei Jungnau lud zu einem Bücherherbst ein, bei dem
unter anderem im Herbst 2015 neu erschienene Bücher durch
Sybille Hofelich vorgestellt wurden. „Meine wunderbare Buchhandlung“, „Eine Buchhandlung zum Verlieben“, „Eine Buchhandlung auf Reisen“ und „Das Haus der vergessenen Bücher“
erzählen von Buchhandlungen, die unterschiedlicher nicht sein
können. „Ein ganzes halbes Jahr“ und „Ein ganz neues Leben“
berichten über ein Mädchen aus einfachsten Verhältnissen, das
als Betreuerin eines sehr kranken Mannes aus reichem Haus
versuchen will, ihn vom selbstbestimmten Sterben abzubringen.
In dem Roman „Bis ans Ende der Geschichte“ begegnet ein jüdisches Mädchen einem alten Mann, mit dem es sich auf Anhieb
gut versteht, bis es erfährt, dass er ein ehemaliger Nazi ist. „Alle
Farben Rot“, ein Roman aus dem Gastgeberland der Frankfurter
Buchmesse Indonesien, beschreibt die Liebesbeziehung zweier
Menschen, die in den politischen Wirren des Landes keine
Chance hat. Die Veranstaltung hätte mehr Besucher verdient.
Jongner Zigeiner e.V.
Guggamusiktreffen Jungnau
Am Samstag, 28.11.2015, um 18:30 Uhr veranstaltet der Jongner Zigeiner e.V. sein Guggamusiktreffen - diesmal mit einer Neuerung, dem ersten „Giga-Gugga-Gig“ auf dem Rathausplatz!
Zu unseren diesjährigen Guggamusikgästen gehören die Gug-
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Stadtspiegel
gamusik Veringendorf, die Sunshine Gugge, die Guggamusik
Gugguba Hechingen, die Duddler Musigg Tuttlingen, die Guggeglöpfer Steisslingen, die Sumpfgumber Guggamusik Wyhlen,
die Egger Gassefegger und die Guggamusig Rüti Immerblau
Schränzer aus Rüti (Schweiz).
Es ist für keinen von uns schön, wenn er mit den Hinterlassenschaften von Hunden und Katzen konfrontiert wird. Bitte helfen Sie
alle mit, den momentanen Zustand zu verbessern. Vielen Dank!
„Die schrillen Fehlaperlen“
Der Jongner Zigeiner e.V. veranstaltet am Samstag, den
18.06.2016, einen Comedy-Abend. „Die schrillen Fehlaperlen“
sind live zu Gast in Jungnau. Mit ihrem Programm „Summer
Special“ werden sie mit Sicherheit jedermanns Lachmuskeln strapazieren!
Extra für alle, die noch kein passendes Weihnachtsgeschenk
gefunden haben, starten wir ab dem 01.12.2015 den Kartenvorverkauf! Der Preis für eine Karte im Vorverkauf beträgt 13 ­. Die
Vorverkaufsstelle ist das Versicherungsbüro Oliver Sammet, Mühlhofstr. 1, 72488 Sigmaringen-Jungnau, Tel. 07577/92011. Karten
sind zu folgenden Öffnungszeiten erhältlich: Montag bis Freitag,
9-12 Uhr und Montag und Mittwoch, 15-19 Uhr. Karten können auch telefonisch zuzüglich Versandkosten bestellt werden.
Zudem gibt es die Karten auch beim Jungnauer Winterdorffest
am 12.12. beim Stand des Jongner Zigeiner e.V. zu erwerben.
Kath. Kindergarten St. Gallus
AUS GUTENSTEIN
St.-Martins-Umzug 2015
Am 09.11.2015 um 17 Uhr trafen sich alle Kinder vom Kindergarten St. Gallus mit ihren Geschwistern, Eltern, Freunden und
Einwohnern in der Kirche zu einem kleinen Gottesdienst. Danach
begleiteten die Kinder mit ihren Laternen den St. Martin auf
seinem Pferd durch Gutenstein.
Das Kindergartenteam und der Elternbeirat bedanken sich ganz
herzlich bei Bernd Sax (St. Martin), Ortsvorsteher Peter Herr
(für die Nusshörnchen), Kooperator Herr Dulik (für den Gottesdienst), der Feuerwehr (für die Sicherheit), Urban Strobel (für das
Schwedenfeuer) und bei allen anderen, die zum Gelingen dieses
schönen Laternenumzugs beigetragen haben.
Seniorenclub Gutenstein
Adventsfeier
Unsere diesjährige Adventsfeier findet am 10.12.2015 statt. Wir
beginnen um 14.00 Uhr in unserer St.-Gallus-Kirche mit einer
Andacht. Anschließend treffen wir uns im Gasthaus „Bahnhof“
bei Kaffee, Kuchen und Abendessen. Gemeinsam wollen wir bei
adventlicher Stimmung ein paar schöne Stunden verbringen. Auf
zahlreiche Teilnahme freut sich
das Organisations-Team
Information für Hundebesitzer
Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,
aufgrund aktueller Anlässe sehe ich mich gezwungen, auf die
Polizeiverordnung der Stadt hinzuweisen!
§ 9 Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand
gefährdet wird.
(2) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die
durch Zuruf oder Zeichen auf das Tier einwirken kann, nicht
frei umherlaufen. Dasselbe gilt für die Uferwege an der Donau
zwischen den Stadtteilen Laiz und Sigmaringen.
(3) Die Vorschriften der Polizeiverordnung des Innenministeriums
und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde bleiben unberührt.
§ 10 Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass
dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort
abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Ihr Ortsvorsteher Peter Herr
Kindergarten sucht Puppenhaus
Der katholische Kindergarten in Gutenstein sucht für die 3- bis
6-jährigen Kinder ein gebrauchtes, gut erhaltenes Puppenhaus.
Falls Ihre Kinder dem „Puppenalter“ entwachsen sind und Sie
anderen Kindern eine Freude bereiten wollen, dann rufen Sie
uns an.
Kath. Kindergarten St. Gallus
Lindenstraße 9
72488 Sigmaringen-Gutenstein
Telefon 07570 226
Unterhaltsame Premierenaufführung
Die Laienspieler des Theatervereins brachten die Premiere
der „Gspenstermacher“ im
ausverkauften
Bürgerhaus
bravourös über die Bühne.
Das Publikum war von der
Aufführung begeistert und belohnte die spritzige Darbietung
mit zahlreichem Szenenapplaus. Die Rollen waren treffend besetzt, lustige Dialoge
Foto: Helmut Stroppel
und Wortwitz sorgten immer
wieder für Lacher. Wie zum Beispiel die Dorfverrückte Philomena,
die einen Wein testete. „Riechen tut er nach gar nichts, hat eine
Farbe wie eine Novemberpfütze – es muss ein Württemberger
sein.“ Oder der Dialog zwischen den beiden Gespenstern: „Da
verreck!“ „Des han i schau hinter mir.“
Der Dreiakter von Ralph Wallner spielt sich in einer heruntergekommenen Kneipe im Donautal ab, in der die Donauwirtin
Rosa Moderer, hervorragend dargestellt von Heidi Rzepka, kein
Blatt vor den Mund nimmt. Dieter Fischer und Albin Feig mimen
überzeugend die bettelarmen und einfachen Totengräber Schippe
und Schaufel. Die verwitwete Großbäuerin Vevi Mühlhofer (Petra
Käppeler-Fischer schlüpft gekonnt in diese Rolle) stellt mit Rosa
dem ewigen Junggesellen Schuster-Jackl, von Michael Rauch toll
inszeniert, nach. Die Totengräber müssen erfahren, dass zukünftig ihr Gehalt gestrichen wird und stattdessen nur noch eine geringe Prämie pro Begräbnis bezahlt wird. Eine Flasche Gift lässt
da schnell finstere Gedanken aufkommen. „Nur a Leich macht
mi reich.“ Der fesche Schnuckelknecht Leo und die zugereiste
Lena sorgen für weitere Verwirrungen. Ralph Fischer und Nadja
Rösch glänzen in diesen Rollen. Der Part der Dorfverrückten
Philomena ist mit Heike Ruhnau treffend besetzt, ihr Fluch tut
ein Weiteres und fidele Gespenster geistern durch den Ort ...
Ein lustig-makabrer Schwank war angekündigt, es überwogen die
lustigen Momente. Eine durchweg gelungene und äußerst unterhaltsame Veranstaltung, die mit lang anhaltendem Schlussapplaus
belohnt wurde. „Ich bin begeistert von den Reimen von Philomena
und ihren Lebensweisheiten“, äußerte sich Bürgermeister Thomas
Schärer, der hörbar Gefallen fand wie auch die Feuerwehrkapelle
aus Stetten am kalten Markt und die Gymnastikgruppe aus Rengetsweiler. Auch Ortsvorsteher Peter Herr war begeistert: „Unsere
Theatergruppe ist wie immer eine Bank, man kommt sehr zum
Lachen, eine nette Abwechslung gerade in der jetzigen Zeit.“
Verantwortlich für das Bühnenbild zeichnet Robert Bosch. Die
Requisiten wie beispielweise alte Blechwerbetafeln und Jagdtrophäen haben alle zusammengetragen. Gaby Stroppel ist als
Souffleuse tätig, um die Frisuren kümmert sich Elisabeth Roman.
Das Schminken liegt in den Händen von Ute Ruhnau. Thea und
Walter Kerzenmacher geben sich immer viel Mühe mit den Kostümen. Siegfried Ruhnau ist für die Technik zuständig. Weitere
Aufführungen sind am Freitag, 27.11, Samstag, 28.11., Samstag,
5.12. und Samstag, 12.12., jeweils um 19.30 Uhr im Gutensteiner Bürgerhaus. Platzreservierungen nimmt Elisabeth Kleiner,
Tel. 07570/1220 oder 0172/1404338, in der Zeit von 19 bis 21
Stadtspiegel
Uhr entgegen. Da nur noch eine begrenzte Anzahl an Karten
zur Verfügung steht, wird empfohlen, die Reservierung möglichst
schnell vorzunehmen.
Theater- und Fasnachtsverein Felsenpicker
Gutenstein e.V.
Gutensteiner Theatertermine
Theaterstück „Gspenstermacher“ von Ralph Wallner in 3 Akten
Die Aufführungen sind im Bürgerhaus in Gutenstein wie folgt
vorgesehen:
Freitag, 27.11.2015; Samstag, 28.11.2015; Samstag, 05.12.2015;
Samstag, 12.12.2015, jeweils um 19.30 Uhr
Karten können telefonisch bei Lise Kleiner, Tel. 07570/1220 oder
0172/1404338, in der Zeit von 19.00 bis 20.30 Uhr reserviert
werden.
AUS OBERSCHMEIEN
Freiwillige Feuerwehr Oberschmeien
Jugendfeuerwehr besucht Atemschutzgerätestrecke
Am 18.11.2015 besuchte die
Jugendfeuerwehrabteilung Oberschmeien die Atemschutzstrecke in Sigmaringen. Atemschutzausbilder Bernd Nussbaum
erklärte den Jugendlichen die
Atemschutzgerätestrecke
und
den Ablauf einer Atemschutzausbildung. In deren Anschluss
durften die Jugendlichen mit
nachgebauten Atemschutzgeräten einen Durchgang durch die
Strecke absolvieren und die Geräte testen. Zum Abschluss
wurde uns die Atemschutzwerkstatt gezeigt und die Abläufe
Fotos: S. Rebholz erklärt. Ein Dank ergeht an
Bernd Nussbaum für die interessante Führung durch die Atemschutzstrecke.
Landjugend Oberschmeien
Seniorennachmittag
Auch in diesem Jahr möchten wir die Adventszeit zum Anlass
nehmen, mit den Oberschmeier Seniorinnen und Senioren ab
60 Jahren einen gemütlichen Sonntagmittag zu verbringen. Aus
diesem Grund laden wir Euch und Eure Ehegatten am 6. Dezember 2015 recht herzlich ins Foyer der Schmeientalhalle
ein. Das gemütliche Beisammensein beginnt um 14 Uhr mit
Kaffee und Kuchen. Gemeinsam haben wir ein kleines Programm
vorbereitet, um den vorweihnachtlichen Sonntag abzurunden.
Auf Euer Kommen freuen wir uns.
Wer abgeholt werden möchte, darf sich gerne bei Adrian Rumpel
(07573/1680) melden.
Eure Landjugend Oberschmeien
Hoo, hoo, hoo
Ja, er kommt auch in diesem Jahr wieder! Wir sagen nicht wer,
doch wenn, dann kommt er am 5. oder 6. Dezember 2015 ab
17.00 Uhr. Einfach unter 07573/1680 (Adrian Rumpel) registrieren
lassen!
Mit freundlichen Grüßen
Die Landjugend Oberschmeien
Musikkapelle Oberschmeien
Jahreskonzert Blas- und Volksmusikabend
der Musikkapelle Oberschmeien am 28. November
Am Samstag vor dem 1. Advent findet in Oberschmeien der
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alljährliche Blas- und Volksmusikabend der Musikkapelle „Harmonie“ Oberschmeien statt. „Musik ist Trumpf“ heißt es dann ab
20.00 Uhr. Unser Jahreskonzert wird in diesem Jahr erstmalig
unter der Leitung von Dirigent Michael Muntowitz präsentiert.
Hierzu hat er mit uns Musikerinnen und Musikern ein sehr abwechslungsreiches Programm einstudiert. Neben moderner und
volkstümlicher Blasmusik finden sich auch konzertante sowie rockige Musikstücke. Besondere Highlights sind in diesem Jahr der
Konzert-Marsch „Salemonia“ oder auch die Festival-Overture“.
Rockig wird es dann mit „A tribute to Elvis‘“ sowie mit der RockPolka „Musikanten mit Herz“. Filmmelodien aus „Winnetou & Old
Shatterhand“ und der Ohrwurm „Storie di Tutti i Giorni“ runden
diesen Abend harmonisch ab.
Es erwartet Sie ein spannender Abend in der Schmeientalhalle
Oberschmeien. Die Musikerinnen und Musiker der Musikkapelle
„Harmonie“ Oberschmeien würden sich sehr freuen, wenn sie viele
Musikliebhaber, Freunde und Bekannte aus nah und fern bei ihrem
Konzert in der Schmeientalle in Oberschmeien am Samstag, den
28. November, um 20.00 Uhr begrüßen könnten und wünschen
Ihnen schon jetzt viel Spaß und gute Unterhaltung.
Senioren Oberschmeien
Nikolaus kommt zu den Senioren
Zur Nikolausfeier sind alle Seniorinnen und Senioren recht herzlich eingeladen. Mit ein paar fröhlichen Stunden wollen wir das
alte Jahr beschließen und den Nikolaus willkommen heißen.
Mittwoch, 02.12.2015, um 14 Uhr
im Gasthaus „Adler“ in Oberschmeien
AUS UNTERSCHMEIEN
Dörflicher Advent am 12.12.2015
Die Bürgerstiftung „Dorfgemeinschaft
Unterschmeien“
wird am 12.12.2015 ab
16.00 Uhr wiederum einen
„Dörflichen Advent“ veranstalten. Dieser kleine, aber
feine Weihnachtsmarkt beim
Alten Schulhaus in Unterschmeien findet inzwischen
zum vierten Mal statt. Die
festlich geschmückten Stände
bieten verschiedene Köstlichkei
ten. Musikalische
Beiträge stimmen
Sie in familiärer Atmosphäre in die Weihnachtszeit ein. Auch der „Schmeientaler 2015“ wird wieder angeboten.
Neben kulinarischen Leckereien können zudem Christbäume gekauft werden. Wer sich jetzt schon einen Weihnachtsbaum sichern will, kann die Vorbestellung bei Tobias Frick, Tel.
07571/7317248, aufgeben.
Die Vertreter der Bürgerstiftung freuen sich auf Ihren Besuch
Die Ledigen Unterschmeien
Liebe Unterschmeier,
auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit
an, dass der Nikolaus Ihren Kindern eine Freude macht. Am
Samstag, 05. Dezember, ab 17:00 Uhr würde er für eine kleine
Anreisegebühr auch an Ihrer Haustür klingeln. Genauer Termin
nach Absprache.
Wenn Sie das möchten, melden Sie sich bei
Roman Dreher, Tel. 07571/7473289
E-Mail: [email protected]
bis spätestens 04.12.2015 an.
34
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Stadtspiegel
SV Unter/Oberschmeien
Männergesangverein Schmeien e.V.
Ergebnis
13. Spieltag
SV Schmeien - SG Frohnstetten/Storzingen
(Reserve 4:8)
Adventsfeier in Oberschmeien
Am kommenden Sonntag, 29.11.2015, veranstaltet der Männergesangverein Schmeien wieder eine dörfliche Adventsfeier in
der Schmeientalhalle zu Oberschmeien. Bei Kaffee und Kuchen
sowie Vesper haben Besucher die Gelegenheit, den Beginn der
Adventszeit feierlich zu begehen. Kinder und Jugendliche können
auf einem eigenen Weihnachtsflohmarkt gebrauchte Spielsachen verkaufen oder für Weihnachtsgeschenke erwerben. Die
Adventsfeier beginnt um 14:30 Uhr.
0:1
Rückrundenstart
14. Spieltag, 21.11.2015:
spielfrei
Vorschau
15. Spieltag
Samstag, 28.11.2015, 14:30 Uhr (Reserve 12:45 Uhr)
SV Schmeien - TSV Neufra
16. Spieltag
Sonntag, 06.12.2015, 14:30 Uhr (Reserve 12:45 Uhr)
TSV Mägerkingen - SV Schmeien
Vor- und Nachberichte zu den Spielen finden Sie unter
www.sv-schmeien.de oder auf unserer Facebookseite.
Informationsveranstaltung
für den Schiedsrichter-Neulingskurs
Die Schiedsrichtergruppe Sigmaringen lädt zur Informationsveranstaltung für den Schiedsrichter-Neulingskurs ein.
Wann: Samstag, 28.11.2015
Wo: Vereinsheim des TSV Rulfingen in Rulfingen
am Sportplatz
Wer: Eingeladen sind die Interessenten und
eventuell die Eltern der Interessenten.
Auf unserer Homepage www.sv-schmeien.de unter der Rubrik „Schiedsrichter-Kurs“ finden Sie die Termine und die Ansprechperson für den Neulingskurs im Januar.
AUS OBERSCHMEIEN
AUS UNTERSCHMEIEN
Weihnachtsmarkt in Storzingen
am 28. und 29.11.2015 um und im
Gemeindehaus Weckenstein
Samstag ab 14 Uhr, Sonntag ab 13 Uhr
Christbaumverkauf, Weihnachtsmarkt, kulinarische Spezialitäten.
Modelleisenbahnausstellung, Kaffee und Kuchen
Samstag ab 17 Uhr Lichterglanz um das Gemeindehaus, Nikolausfeier für die Kleinen mit Adventsfeuer, Fackeln, Laternenmarsch und Bescherung durch den Nikolaus
20 Uhr: Hillu´s Herzdropfa – das schwäbische Comedy-Duo mit
dem Jubiläumsprogramm „Woisch no Lacha isch xond“, Einlass
19 Uhr, Eintritt: AK 14 ­, VVK 12 ­
Sonntag, 14.30 Uhr: Kinderprogramm „Der Zauberer“ - Eine
Show zum Mitmachen und Staunen, Eintritt frei
ab 17 Uhr Lichterglanz um das Gemeindehaus
Gemeinsame Ortschaftsratsitzung
Unter- und Oberschmeien
Am Freitag, 04.12.2015, findet um 19.00 Uhr im „Alten Schulhaus“ in Unterschmeien eine öffentliche Sitzung der Ortschaftsräte Unterschmeien und Oberschmeien statt.
Tagesordnung:
1. Waldwirtschaft in Oberschmeien und in Unterschmeien
- Sachstandsbericht
2. Sonstiges
Interessierte sind herzlich eingeladen.
STANDESAMTLICHE
NACHRICHTEN
In der Zeit vom 09.11. bis 20.11.2015 wurden vom Standesamt
Sigmaringen folgende Beurkundungen vorgenommen (die Genehmigung zur Veröffentlichung hat vorgelegen):
Eheschließung
14.11.2015
Daniela Maria Kohler und Daniel Robert Hartmann
Sigmaringen, Stadtteil Laiz, Ergat 16
Geburten
31.10.2015
Marlena Dorothee Ott
Stephanie Gretl Ott und Florian Johannes Senn
Sigmaringen, Stadtteil Unterschmeien, Im Äckerle 8
04.11.2015
Leon-Jamal Reichardt
Andrea Flügel, Sigmaringen, Am Ziegelacker 8 und
Timo Reichardt, Sigmaringen, Römerweg 5
Sterbefälle
12.11.2015
Maria Kirchner geb. Kandybowa, Sigmaringen, Dr.-Kayser-Str. 46
15.11.2015
Anton Chavillier, Sigmaringen, Stadtteil Laiz, Keltenstr. 27
18.11.2015
Dieter Antonio Edelkott, Sigmaringen, Hohe Tannen 13
KIRCHLICHE
NACHRICHTEN
Seelsorgeeinheit Sigmaringen
Donnerstag, 26. November - hl. Konrad, Bischof
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
9.00 Uhr Sigmaringen (Fidelishaus) Fideliskapelle: Eucharistiefeier
17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz
Freitag, 27. November
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
10.00 Uhr Sigmaringen (Josefinenstift) Kapelle: Eucharistiefeier
17.30 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Friedensgebet
gestaltet von der Kolpingsfamilie
18.00 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Eucharistiefeier
Samstag, 28. November
18.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Gottesdienst in polnischer
Sprache mit Taufe von Martina Beata Potrykus
Sonntag, 29. November - 1. Adventssonntag
Jer 33,14-16,1 Thess 3,12-4,2, Ev: Lk 21, 25-28.34-36
9.00 Uhr Sigmaringen (Krankenhaus) Kapelle: Wortgottesfeier
9.30 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Eucharistiefeier
Stadtspiegel
10.00 Uhr Sigmaringen (Josefinenstift) Cafeteria: Wortgottesfeier
11.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Familiengottesdienst mit den
Erstkommunionkindern; Aufnahme neuer Ministranten
14.00 Uhr Sigmaringen
(St. Fidelis) Taufe von Jonathan Bregenzer
17.00 Uhr Sigmaringen
(St. Johann) Adventssingen Chor St. Johann
18.00 Uhr Sigmaringen
(Gorheim) Eucharistiefeier mit neuen geistlichen Liedern
Montag, 30. November - hl. Andreas, Apostel
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
Dienstag, 1. Dezember
Kollekte: Weltmissionstag der Kinder
6.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Rorategottesdienst mit den
Erstkommunionkindern, gestaltet vom Ausschuss Ehe und Familie
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) kein Rosenkranz
19.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Adventskonzert des HZG
Mittwoch, 2. Dezember
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz
17.30 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) 2. Weggottesdienst
zur Erstkommunionvorbereitung
19.15 Uhr Sigmaringen (Krankenhaus) Kapelle: Eucharistiefeier
Donnerstag, 3. Dezember
hl. Franz Xaver, Ordenspriester, Glaubensbote
6.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rorategottesdienst
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz
17.30 Uhr Sigmaringen (Gorheim) 2. Weggottesdienst zur Erstkommunionvorbereitung
Freitag, 4. Dezember
sel. Adolph Kolping; hl.
7.45 Uhr Sigmaringen
10.00 Uhr Sigmaringen
10.00 Uhr Sigmaringen
18.00 Uhr Sigmaringen
zum Kolpinggedenktag
Barbara, Märtyrin, Herz-Jesu-Freitag
(Gorheim) Laudes und Rosenkranz
(Fideliswiesen) Cafeteria: Eucharistiefeier
(Josefinenstift) Kapelle: Eucharistiefeier
(Gorheim) Eucharistiefeier
Samstag, 5. Dezember
10.30 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Orgelmusik zur Marktzeit
Sonntag, 6. Dezember - 2. Adventssonntag
Bar 5,1-9, Phil 1,4-6.8-11, Ev: Lk 3,1-6
9.30 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Eucharistiefeier
10.00 Uhr Sigmaringen (Josefinenstift) Cafeteria: Wortgottesfeier
11.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Eucharistiefeier
18.00 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Eucharistiefeier
mitgestaltet vom Kirchenchor
Montag, 7. Dezember - hl. Ambrosius, Bischof, Kirchenlehrer
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
Dienstag, 8. Dezember
Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen
Jungfrau und Gottesmutter Maria
Gen 3, 9-15.20, Eph 1, 3-6.11-12, Ev: Lk 1, 26-38
6.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Rorategottesdienst
mitgestaltet vom Gospelchor „Promised Land“
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
St. Anna Jungnau, St. Georg Oberschmeien und
St. Anna Unterschmeien
Samstag, 28. November
18.00 Uhr Jungnau: Eucharistiefeier
Dienstag, 1. Dezember
17.30 Uhr Jungnau: Rosenkranz
18.00 Uhr Jungnau: Wortgottesfeier
Samstag, 5. Dezember
18.00 Uhr Oberschmeien: Eucharistiefeier mit Vorstellung der
Erstkommunionkinder
Sonntag, 6. Dezember - 2. Adventssonntag
Bar 5,1-9, Phil 1, 4-6.8-11, Ev: Lk 3,1-6
9.00 Uhr Jungnau: Eucharistiefeier
9.00 Uhr Jungnau: Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunionkinder, mitgestaltet vom Kirchenchor
Dienstag, 8. Dezember
Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria
Gen 3, 9-15.20, Eph 1, 3-6.11-12, Ev: Lk 1, 26-38
6.00 Uhr Unterschmeien: Rorategottesdienst, anschließend gemeinsames Frühstück im alten Schulhaus
17.30 Uhr Jungnau: Rosenkranz
18.00 Uhr Jungnau: Andacht
Weitere Samstag- und Sonntaggottesdienste
in der Seelsorgeeinheit
Samstag, 28. November
17.00 Uhr Bingen: Kindergottesdienst Adventskalender
18.00 Uhr Bingen: Vesper gestaltet vom Kirchenchor, anschließend Hauptversammlung im Gemeindehaus
Sonntag, 29. November - 1. Adventssonntag
Jer 33,14-16,1 Thess 3,12-4, 2, Ev: Lk 21, 25-28.34-36
9.00 Uhr Bingen: Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunionkinder
10.30 Uhr Sigmaringendorf: Eucharistiefeier
18.00 Uhr Bingen: Rosenkranz
Samstag, 5. Dezember
18.00 Uhr Bingen: Rosenkranz
Sonntag, 6. Dezember - 2. Adventssonntag
Bar 5,1-9, Phil 1, 4-6.8-11, Ev: Lk 3,1-6
9.00 Uhr Bingen: Wortgottesfeier
10.30 Uhr Sigmaringendorf: Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Kirchenchor
10.30 Uhr Sigmaringendorf: Saal (Gemeindehaus): Kindergottesdienst
18.00 Uhr Bingen: Rosenkranz
Büroöffnungszeiten
des zentralen Pfarrbüros St. Johann, Kirchberg 2
Mo., Di., Do., Fr.: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs geschlossen
Tel. 07571 730930, Fax 07571 7309 31
E-Mail: [email protected]
Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul/Laiz
www.kath-laiz-leibertingen.de
Sonntag, 29. November
10.30 Uhr Eucharistiefeier - Kirchenchor
Mittwoch, 9. Dezember
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
8.00 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Wortgottesfeier der Frauen
17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz
19.15 Uhr Sigmaringen (Krankenhaus)
Kapelle: keine Eucharistiefeier
Dienstag, 1. Dezember
19.30 Uhr Pfarrgemeinderatssitzung im Verenasaal Engelswies
Donnerstag, 10. Dezember
6.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rorategottesdienst
7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz
9.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Wortgottesfeier der Frauen
17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz
Donnerstag, 3. Dezember
18.30 Uhr Sternstunde
Mittwoch, 2. Dezember
6.00 Uhr Rorategottesdienst, anschl. Frühstück
im Pfarrgemeindehaus
Freitag, 4. Dezember
9.00 Uhr Rosenkranz
9.30 Uhr Eucharistiefeier
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Stadtspiegel
Sonntag, 6. Dezember
10.30 Uhr Eucharistiefeier
18.00 Uhr kirchenmusikalische Besinnungsstunde
Freitag, 11. Dezember
14.30 Uhr Gottesdienst Fideliswiesen
anschl. Kaffeetrinken im Café „Classic“ (Pfarrerin K. Fingerle)
18.30 Uhr Andacht zum Advent, evang. Stadtkirche
Montag, 7. Dezember
18.30 Uhr Eucharistiefeier
19.30 Uhr ökumenisches Hausgebet „Machet die Tore weit“
Veranstaltungen
evang. Gemeindehaus, Karlstraße 24, Kreuzkirche, Binger Str. 9
Donnerstag, 10. Dezember
18.30 Uhr Sternstunde, anschl. Adventsfeier
der Frauengemeinschaft
Samstag, 12. Dezember
15.30 Uhr Taufe
Sonntag, 13. Dezember
10.30 Uhr evangelischer Gottesdienst
Kath. Kirchengemeinde
Sigmaringen-Gutenstein St. Gallus
www.kath-laiz-leibertingen.de
Sonntag, 29. November
9.00 Uhr Eucharistiefeier
Dienstag, 1. Dezember
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Mittwoch, 9. Dezember
6.00 Uhr Rorategottesdienst, anschl. Frühstück im Pfarrhaus
Donnerstag, 10. Dezember
14.00 Uhr Adventsandacht
Sonntag, 13. Dezember
10.30 Uhr Eucharistiefeier
Evang. Kirchengemeinde Sigmaringen
www.evang-sig.de
Gottesdienste
Stadtkirche, Karlstraße, Kreuzkirche, Binger Str. 9
Freitag, 27. November
18.30 Uhr Andacht zum Advent, evang. Stadtkirche
Sonntag, 29. November - 1. Sonntag im Advent
9.30 Uhr Gottesdienst in der evang. Stadtkirche
für Groß und Klein
(Pfarrerin K. Fingerle)
10.00 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche
mit dem Posaunenchor
(Pfarrer M. Fingerle)
Freitag, 4. Dezember
18.30 Uhr Andacht zum Advent, evang. Stadtkirche
Sonntag, 6. Dezember - 2. Sonntag im Advent
8.30 Uhr Gottesdienst in der Krankenhauskapelle
(Codekan Knoch)
9.30 Uhr Gottesdienst in der evang. Stadtkirche
(Pfarrerin K. Fingerle)
9.30 Uhr Gottesdienst in Krauchenwies, Pfarrheim
(Pfarrer M. Fingerle)
10.00 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche mit dem Kindergarten
(Codekan Knoch)
11.00 Uhr Gottesdienst in Sigmaringendorf, Bruckkapelle
(Pfarrer M. Fingerle)
Dienstag, 8. Dezember
14.30 Uhr Abendmahlgottesdienst im Advent
evang. Stadtkirche (Codekan Knoch)
16.00 Uhr Gottesdienst im Haus „Löwen,“ Sigmaringendorf
(Pfarrer M. Fingerle)
Donnerstag, 26. November
16.00 Uhr Begegnungen und Gespräche
evang. Gemeindehaus, Karlstr. 24
Geschwister - Band fürs Leben
Keine Beziehung ist länger als die zwischen Geschwistern, sie
dauert ein ganzes Leben. Wer keine familiären Geschwister hat,
sucht sich welche. Es ist kaum mehr Vertrautheit möglich als
unter Geschwistern, gleichzeitig sind wenige Beziehungen so
konfliktreich und emotional wie sie. Wie Geschwister uns prägen
(und wir sie), welche Auswirkungen das hat, was die Forschung
sagt und aus welcher Perspektive das Thema betrachtet werden
kann, wird an diesem Nachmittag zu erfahren sein.
Referentin: Anna Barbara Schrön, Sigmaringen
Freitag, 27. November
19.30 Uhr, KGR-Sitzung, evang. Gemeindehaus, Karlstr. 24
Samstag, 28. November
10.00 Uhr Vorbereitung für das Krippenspiel in der Stadtkirche
Gemeindehaus, Karlstraße 24, im Familiengottesdienst am Heiligen Abend, 24. Dezember 2015. Weitere Probentermine sind
immer am Samstag, 5., 12. und 19. Dezember, um 10.00 Uhr
und am 19. Dezember ist der KidsChor mit dabei.
Samstag, 28. November
14.00 Uhr Adventsnachmittag für Groß und Klein
Gemeindehaus, Karlstr. 24
Bei Kaffee und Kuchen, besinnlichen Gedanken, Zeit für Gespräche und mit unserem neuen KidsChor wollen wir uns besinnlich
auf die Adventszeit einstimmen.
Wer möchte, kann einen Kuchen backen und sich gerne telefonisch im Gemeindebüro (07571 683010) melden oder in den
ausgelegten Listen in der Stadtkirche, Kreuzkirche oder im Gemeindehaus eintragen.
Sonntag, 29. November - 1. Advent
Adventsbasar, Kreuzkirche
Am 1. Advent musiziert der Posaunenchor im Gottesdienst und
anschließend als Kurrende in der Stadt und einzelnen Häusern
und um 14.00 Uhr im Krankenhaus, 14.30 Uhr in der Seniorenwohnanlage Fideliswiesen und um 15.00 Uhr im Anna-Haus.
Angeboten werden Holzengel in allen Variationen, Holzsterne,
Teelichthalter, Weihnachtskarten, Marmelade, Gebäck, Selbstgebasteltes und vieles mehr.
Adventskränze: Dieses Jahr werden nur bestellte Adventskränze
angefertigt und keine im freien Verkauf angeboten. Bestellungen
für die Adventskränze (Größe, Kerzenfarbe, Kugeln, Bänder, etc.)
können gerne schriftlich an das Gemeindebüro in der Kreuzkirche und in der Karlstraße abgegeben werden. Für Fragen stehen
Ihnen Fr. Stoll, Tel. 07571 1590 oder Fr. Haring, Tel. 07571
681732 zur Verfügung.
Der Erlös des Adventsbasars geht an die Kinderspeisung in
Lima.
Dienstag, 1. Dezember
9.00 Uhr Frauengesprächskreis im Gemeindesaal
der Kreuzkirche
Wir singen Adventslieder mit Margit Barsch und hören besinnliche Worte von Edeltraud Sigel.
Donnerstag, 3. Dezember
Jiamini - Ein Waisenhaus mit Zukunft!
evang. Gemeindehaus, Karlstr. 24
Ein Vortrag von Frau Sinja Stötzner, Sigmaringen. Sie gründete
im Februar 2015 zusammen mit Josephine Mwangi das Waisenhaus „Jiamini Family“ in Thika (Kenia).
Dienstag, 8. Dezember
14.30 Uhr Seniorennachmittag
Abendmahlgottesdienst im Advent
Es findet um 14.30 Uhr ein Abendmahlgottesdienst im Advent in
.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Stadtspiegel
der Stadtkirche, Karlstraße, mit Codekan Albrecht Knoch statt.
Anschließend herzliche Einladung zum Kaffeetrinken und Gedankenaustausch ins Gemeindehaus.
Neuapostolische Kirchengemeinde
Sigmaringen
Donnerstag, 10. Dezember
16.00 Uhr Begegnungen und Gespräche,
ev. Gemeindehaus, Karlstr.
Adventsfeier
Vorweihnachtlicher Nachmittag mit Gedichten, Kurzgeschichten
und Liedern. Ingrid Traub liest ausgewählte Dichtungen und gestaltet einen Advents- und Neujahrsgruß.
Freitag, 27. November
15.00 Uhr Seniorenchorprobe in Stockach
20.00 Uhr Jugendchorprobe in Singen a.H.
Diakonie in der Kirchengemeinde Sigmaringen, Karlstr. 24
Hilfe in schwierigen Lebenslagen - Sozial- und
Lebensberatung
Ansprechpartnerin: Michaela Fechter, Tel. 07571 683012
Offene Sprechstunde:
Montag, 9.00 - 10.30 Uhr
Sprechstunde für vereinbarte Termine:
Montag, 10.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 9.00 - 12.30 Uhr
Regelmäßigen Gruppen und Kreise
Montag
9.00 - 10.30 Uhr Diakonie - offene Sprechstunde
Gemeindehaus, Karlstr. 24
10.30 - 12.00 Uhr Diakonie - Termine nach Vereinbarung
Gemeindehaus, Karlstr. 24
14.00 Uhr Handarbeitskreis, Gemeindehaus, Karlstr. 24
18.15 - 19.15 Uhr Posaunen-Kids und Posaunen-Teens
Gemeinderäume, Kreuzkirche
19.30 - 21.00 Uhr Posaunenchor, Gemeinderäume, Kreuzkirche
20.00 Uhr Kantorei Gemeindehaus, Karlstr. 24
Dienstag
9.00 Uhr Frauengesprächskreis (monatlich)
Gemeinderäume, Kreuzkirche
14.00 - 17.00 Uhr Dialog-Art-Plus-Café
Gemeinderäume, Kreuzkirche
14.30 Uhr Veranstaltungen für Senioren (monatlich)
Gemeindehaus, Karlstr. 24
19.30 Uhr Bibelgesprächskreis für Studierende
Gemeinderäume, Kreuzkirche
20.00 Uhr Hauskreis für Frauen (2 x monatlich)
20.00 Uhr AA-Gruppe, Gemeindehaus, Karlstr. 24
Mittwoch
9.00 - 11.30 Uhr Deutschkurs (Anfänger)
Gemeindehaus, Karlstr. 24
10.00 - 11.30 Uhr Dialog-Café, Gemeinderäume, Kreuzkirche
14.30 - 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe I und II
Gemeindehaus, Karlstr. 24
Konfirmandenunterricht Gruppe III
Gemeinderäume, Kreuzkirche
15.00 - 17.00 Uhr Kleiderkammer, Gemeindehaus, Karlstr. 24
17.15 - 18.00 Uhr KidsChor, Gemeindehaus, Karlstr. 24
18.30 - 20.00 Uhr TeensClub, Gemeinderäume, Kreuzkirche
19.30 Uhr Flötenkreis (14-täglich)
Gemeindehaus, Karlstr. 24
Donnerstag
9.00 - 11.30 Uhr Deutschkurs (Fortgeschrittene)
Gemeindehaus, Karlstr. 24
9.00 - 12.30 Uhr Diakonie - Termine nach Vereinbarung
Gemeindehaus, Karlstr. 24
9.00 - 12.00 Uhr Kleiderkammer, Gemeindehaus, Karlstr. 24
10.00 - 11.30 Uhr Krabbelgruppe, Gemeindehaus, Karlstr. 24
14.30 Uhr Pensionärstreff (monatlich)
Gemeinderäume, Kreuzkirche
19.30 - 21.00 Uhr meditatives Tanzen
Gemeindehaus, Karlstr. 24
Freitag
10.00 - 11.30 Uhr Dialog-Café
Gemeinderäume, Kreuzkirche
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Sonntag, 29. November
10.00 Uhr Adventsgottesdienst „Freude in Christus“
Jeder ist herzlich willkommen! Anschließend Brunch.
11.00 Uhr Jugendgottesdienst in Singen a.H., Ringstraße 8
(Bezirke Albstadt, Tübingen, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen)
Montag, 30. November
20.00 Uhr gemeinsamer Jugendabend in Tuttlingen
Dienstag, 1. Dezember
Keine Chorprobe
Mittwoch, 2. Dezember
20.00 Uhr Gottesdienst
Samstag, 5. Dezember
17.30 Uhr Abschlusskonzert „Adventliche Chortage“
in Singen a.H., Ringstraße 8 - Eintritt frei!
Sonntag, 6. Dezember
9.30 Uhr Gottesdienst mit Pr. M. Armgardt (Vorsteheraustausch)
Zugleich Vorsonntagsschule, danach Konfirmandenunterricht.
Dienstag, 8. Dezember
14.30 Uhr Seniorentreffen
20.00 örtliche Chorprobe
Mittwoch, 9. Dezember
20.00 Uhr Gottesdienst
Freie Christengemeinde Sigmaringen
Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (KdöR)
Achbergstraße 44, Tel. 07571 52879, www.fcg-sig.de
Gottesdienste:
sonntags, 9.30 Uhr, jeden 1. Sonntag im Monat mit Abendmahl
Parallel zu den Sonntags-Gottesdiensten:
„Gute Nachricht“ für Kids - spannend, abwechslungsreich
mit Musik und Tiefgang
Christliche Pfadfinder Royal Ranger
für Jungen und Mädchen von 7 bis 17 Jahren
jeden Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr (nicht in den Ferien)
Kinderheim Haus Nazareth
35 Jahre im Haus Nazareth
Fast dreiviertel der 400 Mitarbeiter nutzten den Mitarbeiterabend des Kinderheims zum
gemütlichen Beisammensein
bei leckerem Speisebuffet in
der Vilsinger Keltenhalle. Direktor Peter Baumeister und
sein Stellvertreter André Poußet moderierten den Abend
abwechselnd mit Informationen zur Entwicklung des Hauses im vergangenen Jahr, herausragenden pädagogischen
Projekten wie dem Kurt-HahnPokal oder das Festival „Zirkus Nazarelli.“ Viel Beifall und
Anerkennung ihrer VorgesetzFoto: Roser ten und Kollegen erhielten
zahlreiche langjährige Mitarbeiter. Sr. Beate Seifritz wurde als Dienstälteste für 35 Jahre geehrt
(siehe Foto). Seit 1980 wirkte sie im Hause als beliebte Erzieherin, in Hauswirtschaft und Sakristei.
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.UMMERªª sª ª.OVEMBERª
Christliche Versammlung (Brüdergemeinde)
Sigmaringen
Zeppelinstr. 1
Regelmäßige Zusammenkünfte:
Mittwoch: 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis
Sonntag: 10.45 Uhr Wortverkündigung
Alle Veranstaltungen sind öffentlich.
Jehovas Zeugen Sigmaringen
Königreichssaal, Sutorstraße 9
Samstag, 28. November
18.00 Uhr Vortrag für die Öffentlichkeit:
„Das Seufzen der Menschheit - wann wird es enden?“
18.40 Uhr Bibelstudium anhand des Wachtturms:
„Wie können wir Jehovas Liebe erwidern?“
(1. Johannes 4:19)
Mittwoch, 2. Dezember
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium:
„Ahmt ihren Glauben nach“
Kap. 3: „Der Vater all derer, die Glauben haben.“
Abs. 14 - 21, Kasten auf S. 30 und Fragen zum Nachdenken
auf S. 32
19.35 Uhr Wie ernst ist dreistes Verhalten (Zügellosigkeit)?
20.15 Uhr Was haben wir erreicht?
Samstag, 5. Dezember
18.00 Uhr Vortrag für die Öffentlichkeit:
„Wahre Christen lassen Gottes Lehren anziehend wirken.“
18.40 Uhr Bibelstudium anhand des Wachtturms:
„Siehst du Jehovas Hand in deinem Leben?“ (Jesaja 66:14)
Mittwoch, 9. Dezember
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium:
„Ahmt ihren Glauben nach.“
Kap. 4: „Wohin du gehst, werde ich gehen.“
Abs. 1 - 15, Kasten auf S. 39
19.35 Uhr Epaphroditus
Thema: Vertrauenswürdige Männer verdienen unsere Achtung.
20.15 Uhr „Die Propheten als Vorbild - Habakuk.“
Der Eintritt ist frei! Es finden keine Geldsammlungen statt.
Weitere Informationen unter:
www.jehovaszeugen.de oder www.jw.org
Wassonstnochinteressiert
Aus dem Verlag
Für unsere gewerblichen Anzeigenkunden:
Anzeigenplaner 2016
Mit übersichtlich gegliedertem Infomaterial möchten wir unseren Kunden eine unkomplizierte Anzeigenplanung ermöglichen. Deshalb wurde der Anzeigenplaner 2016 überarbeitet.
Bitte investieren Sie etwas Zeit und planen Sie bereits jetzt
Ihre Anzeigenschaltungen für das Jahr 2016. So verpassen Sie
keine für Sie wichtige Anzeigenveröffentlichung und obendrein sichern Sie sich – zum Beispiel bei „Rund ums Haus“
oder „Auto und Zweirad“ – Ihre Gratis-Anzeige.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Anzeigenplaner 2016, den Sie auf unserer Homepage herunterladen
können.
Stadtspiegel
Malwettbewerb für Kinder bis 12 Jahre
Mach mit bei unserem Malwettbewerb und gewinne einen
von fünf tollen Schlitten!
Im Zoo ist der Winter ausgebrochen. Es hat geschneit und
nun freuen sich die Tiere über das bezaubernde Winterwunderland. Male uns doch ein Bild vom Winter im Zoo – zeige
uns, wie die Tiere ihr Winterwunderland erleben und was sie
dort alles anstellen.
Sende uns dein Bild bis zum
06.12.2015 an folgende Adresse:
Nussbaum Medien
Weil der Stadt GmbH & Co. KG
z. Hd. Zentrales Marketing
Merklinger Str. 20
71263 Weil der Stadt
Bitte vergiss nicht, deinen Namen, deine Adresse, deine Telefonnummer und dein Alter auf die Rückseite des Bildes zu
schreiben.
Gerne nehmen wir dein Motiv auch per E-Mail unter [email protected] entgegen. Alle eingereichten Bilder
werden in einer Bildergalerie auf www.gemeindeklick.de veröffentlicht. Möglicherweise wird dein Bild sogar in unserem
Weihnachtsgrußteil in der letzten Ausgabe des Jahres gedruckt.
Weihnachtliche Gewürze
Lebkuchen und Co.
Es liegt was in der Luft - ja genau der besondere Duft der
weihnachtlichen Gewürze. Diese Düfte bringen uns in die
vorweihnachtliche Stimmung. Sie haben aber auch positive
Einflüsse auf unsere Gesundheit und eine jahrtausendelange
Geschichte zu erzählen.
Anis, Zimt, Koriander, Piment, Gewürznelken und Kardamom
sind die typischen Lebkuchengewürze. Sie bilden die Grundlage der Weihnachtsbäckerei, sie werden aber auch in pikanten Gerichten gerne verwendet.
In der römischen Kultur und im europäischen Mittelalter galten sie als wahre Schätze. Es wurden Unsummen bezahlt und
auch weite Wege zurückgelegt, um an die kostbaren Gewürze zu kommen.
Anis ist ein wichtiger Bestandteil der weihnachtlichen Gebäcke (Weihnachtsbrot, Springerle). Die getrockneten Samen der
Anispflanze werden auch der süße Kümmel genannt. Durch
das ätherische Öl Anethol schmeckt es leicht nach Lakritze.
Anis wirkt mit seinen ätherischen Ölen krampflösend in Magen und Darm, er ist somit ein gutes Mittel gegen Blähungen.
Kleiner Tipp: Eine Messerspitze Anis in einem Glas mit warmer Milch hilft beim Einschlafen. Anistee wirkt auch hustenund schleimlösend.
Lager- und Anwendungstipps
Gewürze sind sehr sensible Naturprodukte, die Lagerung
von Gewürzen und der Umgang mit Gewürzen haben beim
Kochen einen entscheidenden Einfluss auf den genussvollen
Würzzauber.
Gewürze sollten luftdicht und dunkel gelagert werden. Es
empfiehlt sich, die Gewürze unzerkleinert zu kaufen und selber kurz vor dem Gebrauch zu mahlen. Dazu benötigt werden eine Gewürzmühle, Idealerweise mit Keramik-Mahlwerk
oder ein Handmörser aus Porzellan.
In vielen Küchen stehen die Gewürze direkt über dem Herd
(Wasserdampf und Hitzequelle) auf einem Regal in einer hellen Gewürzdose. Dabei geht natürlich das Aroma verloren.
Gewürze sind sensible Naturprodukte und sollten deshalb
möglichst dunkel und trocken gelagert werden.
Quelle: Kaffee oder Tee, Mo.-Fr. 16.05 – 18.00 Uhr im SWR