S TADT SPIEGEL Nr. 24 26. November 2015 IN DIESER AUSGABE Adventskalender und SIG on Ice starten im Dezember Seite 3 Aktuelle Stadtinformationen Seite 16 Notdienste Seite 24 Veranstaltungen aktuell Seite 26 Vereinsnachrichten Seite 30 Aus Laiz Seite 30 Aus Jungnau Seite 32 Aus Gutenstein Seite 33 Aus Oberschmeien Seite 33 Aus Unterschmeien Seite 34 Kirchliche Nachrichten AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT der Kreisstadt Sigmaringen mit den Ortsteilen Laiz, Jungnau, Gutenstein, Oberschmeien und Unterschmeien. Die Ausgabe erscheint auch online www.sigmaringen.de Jahreskonzert der Stadtkapelle Sigmaringen am 28. November 2015 um 20.00 Uhr in der Stadthalle 2 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel Freizeit So | 3. Januar 2016 Hauptverlosung der HGV-Weihnachtstaler | 15.00 Uhr Einkaufen in Sigmaringen ist ein Erlebnis. Als Hauptpreise winken Einkaufsgutscheine und ein Dinner im Hofgarten. Mi | 6. Januar 2016 Klausi Klücklich – Clown sein ist schön 13.00 Uhr Lassen Sie sich von »Klausi Klücklich« entführen in eine Welt aus Spaß und Schabernack. Nach seiner Vorstellung auf dem Eis ist er anschließend rund um die Eisbahn unterwegs und bespaßt die kleinen und großen Eisbahnbesucher. E I N T R I T TS P R E I S E Kinder / ermäßigt: Erwachsene: Familien: 1,50 Euro 2,00 Euro 5,00 Euro Gegen eine geringe Gebühr können an der Eisbahn Schlittschuhe und Eislaufhilfen geliehen werden. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Donnerstag Freitag und Samstag Sonn- und Feiertag 2. Weihnachtsfeiertag Silvester Neujahr 10.00 – 21.00 Uhr 10.00 – 22.00 Uhr 11.00 – 21.00 Uhr 13.00 – 21.00 Uhr 10.00 – 13.00 Uhr 11.00 – 22.00 Uhr Die Eisbahn auf dem Sigmaringer Marktplatz 5. Dezember 2015 – 6. Januar 2016 Veranstalter Geschlossen: 24. + 25. Dezember 2015 HINWEISE Das Betreten und die Nutzung der Eisbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit das Tragen eines Helmes sowie Knie- und Handgelenkschützer. Mit Unterstützung von Schäfer GmbH, AOK die Gesundheitskasse, Schwäbische Zeitung, Expert Sigmaringen, Schwörer-Haus www.sigmaringen.de Sa | 5. Dezember 2015 Sa | 19. Dezember 2015 Feierliche Eröffnung | 11.00 Uhr Alfons on ICE – Eisdisco mit »DJ Cleanhead« aus dem AlfonsX | 19.00 Uhr Bereits zum 12. Mal findet in diesem Jahr die Eisbahn »SIG on Ice« statt. Wie in den vergangenen Jahren wird die Bahn feierlich durch Bürgermeister Thomas Schärer eröffnet, begleitet vom Stadt-Maskottchen Sigi. Radio7- Eisdisco | 18.00 Uhr Direkt am Eröffnungstag geht es auf der Eisbahn rund: Radio7-DJ Michael Rot legt für Sie auf und hat in seinem Koffer für jeden Geschmack das Richtige – mit dem besten Mix von gestern, heute und morgen kommt jeder auf seine Kosten und die Kufen in Schwung! Mi | 9. Dezember 2015 Feuershow »Circus of Fire« | 19.00 Uhr Der »Circus of Fire« ist ein sozialpädagogisches Feuerakrobatikprojekt des Kinderheims Haus Nazareth in Sigmaringen. Erleben Sie, wie Jugendliche verschiedenen Alters gemeinsam ihre Künste mit dem Element Feuer vorstellen und dabei mit ihrem spannenden und faszinierenden Programm Alt und Jung in ihren Bann ziehen. Kommt und zieht bei coolen Beats eure Runden! Beim Kauf von Getränken an der Eisbahn erhaltet ihr Gutscheine für die After-Ice-Party: Nach dem Warm-Up an der Eisbahn könnt ihr im AlfonsX feiern bis in die Morgenstunden. Besucher der Eisbahn erhalten gegen Vorlage des Gutscheins kostenlosen Eintritt sowie ein Willkommensgetränk. (Eintritt im AlfonsX ab 18 Jahren.) So | 20. Dezember 2015 Feuershow mit »Benji Balloon & Friends« 18.00 Uhr Feuer und Eis, zwei Elemente wie sie gegensätzlicher kaum sein können. Umso faszinierender ist es dann zu sehen, wie scheinbar mühelos »Benji Balloon & Friends« ihre Jonglage mit brennenden Fächern, Fackeln und Bändern auf dem kalt glänzenden Eis zum Besten geben. In diesem Jahr haben die Freunde Unterstützung von einem Feuerspucker. Kommen Sie zur Eisbahn und lassen Sie sich vom Duett der Elemente in den Bann ziehen! .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel Sa | 12. Dezember 2015 So | 27. Dezember 2015 SZ on Ice – Aktionstag der Schwäbischen Zeitung | 12.00 bis 16.00 Uhr Warme Klänge auf Eis – die »Donautaler Alphornbläser« rufen zur Eisbahn | 13.30 Uhr Lassen Sie sich mit »Paula Print« und »Sigi«, den Maskottchen der Schwäbischen Zeitung und der Stadt Sigmaringen, fotografieren! Die Bilder können Sie anschließend als Postkarte mit nach Hause nehmen oder kostenlos mit Südmail versenden. So | 13. Dezember 2015 1. Verlosung der HGV-Weihnachtstaler | 15.00 Uhr Einkaufen in Sigmaringen ist ein Erlebnis. Als Hauptpreise winken Einkaufsgutscheine und ein Dinner im Hofgarten. Mi | 16. Dezember 2015 Stimmungsvolle Eiszeit mit der »Alphorngruppe Meßkirch« | 19.00 Uhr Die Alphorngruppe Meßkirch spielt für Sie auf dem Eis harmonisch- stimmungsvolle Melodien zur Vorweihnachtszeit. Lassen Sie sich musikalisch unterhalten von klassischen und traditionellen Stücken sowie Eigenkompositionen. AKTUELLE STADTINFORMATIONEN 3 Zwei Hornissen und sechs Hornisten jeden Alters spielen traditionell ihre stimmungsvollen Schweizer oder Allgäuer Hirtenrufe mit wohlklingenden Alphornechos. Zur Wohlfühlatmosphäre und gegen kalte Füße tragen aber auch Alphornwalzer und Polka bei. Lassen Sie sich verwöhnen von angenehmen Klängen und tiefen, ruhigen Tönen und so das Jahr einmal anders ausklingen. Sa | 2. Januar 2016 Alfons on ICE – Eisdisco mit »DJ Funky Ricardo« aus dem AlfonsX | 19.00 Uhr Kommt und zieht bei coolen Beats eure Runden! Beim Kauf von Getränken an der Eisbahn erhaltet ihr Gutscheine für die After-Ice-Party: Nach dem Warm-Up an der Eisbahn könnt ihr im AlfonsX feiern bis in die Morgenstunden. Besucher der Eisbahn erhalten gegen Vorlage des Gutscheins kostenlosen Eintritt sowie ein Willkommensgetränk. (Eintritt im AlfonsX ab 18 Jahren.) und Bürgermeister Thomas Schärer die Erstaufnahmestelle (EA) in der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne besichtigt. Andrea Huthmacher führte die Gemeinderäte durch die EA und informierte über den aktuellen Sachstand. SIG on Ice: Eröffnung am 5.12. um 11 Uhr Familiärer Weihnachtsmarkt am 28.11.2015 Am 5. Dezember ist es wieder so weit: Bürgermeister Thomas Schärer, Stadtrat Martin Huthmacher und Maskottchen Sigi eröffnen um 11 Uhr die SIG-on-Ice-Saison 2015/2016. Bis zum 6. Januar 2015 können alle, die Spaß am Schlittschuhlaufen haben, wieder die eigens dafür geschaffene Eisfläche unterhalb des Schlosses Sigmaringen in Beschlag nehmen. Zudem wurde von den Organisatoren ein tolles Programm zusammengestellt: Wie jedes Jahr ist der „Circus of Fire“ mit seiner spektakulären Feuershow dabei. Statt einer Silvesterparty öffnet die Eisbahn am 1.1.2016 von 11 bis 22 Uhr. Damit wird dem Wunsch vieler Familien nachgekommen. Neu sind u.a. zwei Alphorn-Konzerte, bei denen am 16. und 27. Dezember auf dem Eis die Zuhörer mit angenehmen Klängen verwöhnt werden. Das komplette Programm, die Öffnungszeiten, Preise und alles Weitere gibt es unter www.sigmaringen.de oder kann in den ausliegenden Flyern nachgeschaut werden. Der kleine familiäre Weihnachtsmarkt der Schulen und Vereine lädt zu gemütlichen Stunden in Sigmaringen ein. Von 9 bis 18 Uhr bieten die Sigmaringer Schulen und Vereine, aber auch private und gewerbliche Teilnehmer, in der Innenstadt handgemachte Dekorationsartikel, Kerzen und Adventskränze, Leckereien und tolle Geschenke an. In der weihnachtlich beleuchteten Schwabstraße wird mit deftigen Speisen, süßen Leckereien und heißen Getränken natürlich auch an das leibliche Wohl gedacht. Der Höhepunkt für die kleinen Besucher stellt sicherlich das Ponyreiten in der Adlergasse gegenüber dem neuen Rathaus dar. Gemeinderat besichtigt Erstaufnahmestelle Großer Andrang bei der Informationsveranstaltung am 19.11. Die Stadthalle war bereits 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung voll. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger mussten im Foyer den Ausführungen der Gäste folgen. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Thomas Schärer folgten Beiträge von Ministerialdirektor Wolf-Dietrich Hammann (Integrationsministerium), Kurt Guttroff, Leiter der Erstaufnahmestelle (EA) Sigmaringen, Landrätin Stefanie Bürkle und Norbert Stärk, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Sigmaringen. Fotos: Stadtverwaltung Sigmaringen Foto: Stadtverwaltung Um sich ein klares Bild von der Situation vor Ort zu machen und Informationen aus erster Hand zu erfahren, haben Gemeinderäte Sowohl Bürgermeister Schärer als auch Landrätin Bürkle machten erneut deutlich, dass sie eine Zeltstadt auf dem Gelände der Graf-Stauffenberg-Kaserne für unzumutbar halten. Die unterschiedliche Unterbringungsart und die hohe Anzahl an Menschen programmiere Konflikte vor, so beide. 4 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel Wolf-Dietrich Hammann betonte mehrmals, die Zeltstadt stehe noch nicht fest. „Auch andere Standorte werden geprüft“, so Hammann. „Sigmaringen soll nicht noch weiter belastet werden.“ Landrätin Stefanie Bürkle informierte, wo es im Landkreis Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises gibt. Kurt Guttroff informierte über die aktuellen Zahlen in der BEA und wies auf die Führungen durch die EA hin. Norbert Stärk stellte kurz dar, was die kommunale Anschlussunterbringung für die Stadt bedeutet. Im Anschluss stellten viele Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen und bekundeten ihre Ängste und Sorgen. Hammann versprach, die Sorgen, Ängste und Anregungen mit nach Stuttgart zu nehmen und dort vorzutragen. BM Schärer kündigte auf Grund des hohen Andrangs eine weitere Informationsveranstaltung an und er hat dazu sowohl Ministerin Bilkay Öney als auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach Sigmaringen eingeladen. Semerenger Fasnet ist eröffnet Fotos: Stadtverwaltung Am 11.11. war es wieder so weit: Zunftmeister Hartwig Mahlke eröffnete mit zahlreichen Gästen die Semerenger Fasnet. Die Gelbe Karte erhielt Bürgermeister Thomas Schärer unter anderem für den "Sigmaringer Blütenzauber 2015". Bürgermeister Thomas Schärer ging zunächst auf das Thema Flüchtlinge ein, bevor er Anekdoten aus den Treffen nach den Sitzungen, dem Besuch in der Partnerstadt Boxmeer und sonstigen Ereignissen in der Stadt im vergangenen Jahr vortrug. Volkstrauertag Bilharzschule HZG Fotos: Stadtverwaltung Am 15.11.2015 fand wie jedes Jahr die Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Rathausplatz statt. Sowohl die Schüler der Bilharzschule als auch des Hohenzollerngymnasiums machten sich im Vorfeld Gedanken zum Volkstrauertag und stellten diese in kurzen Beiträgen den zahlreichen Teilnehmern vor. Hierfür ein herzliches Dankeschön. Ein herzlicher Dank gilt zudem dem Heeresmusikcorps Ulm, das mit einem Spieler vertreten war. Oberstleutnant Trossen als Standortältestem der Graf-Stauffenberg-Kaserne und dem VdK-Ortsverband Sigmaringen, vertreten durch Werner Schaller, gilt ebenfalls der Dank für die Teilnahme und die Stiftung eines Kranzes. Ehepaar Schluder feiert diamantene Hochzeit Am 29. Oktober feierten Ursula und Georg Schluder mit zahlreichen Verwandten und Freunden das seltene Fest der diamantenen Hochzeit. Bereits 1964 nach Sigmaringen gezogen, war Herr Schluder bei der Bundeswehr tätig. Mit seinen drei Kindern freut sich das Ehepaar Schluder auch über viele Enkel und Urenkel. Foto: Bruttel Sportlich sehr aktiv im Lauftreff und in vielen anderen Sportarten konnte viele Male das Goldene Sportabzeichen erreicht werden und diese Begeisterung schlägt sich bis heute nieder im bemerkenswert vitalen Erscheinen. Die Glückwünsche des Ministerpräsidenten, der Landrätin, des Bürgermeisters, des Gemeinderats und der Stadt Sigmaringen durfte Günter Bruttel überbringen. Sigmaringer Adventskalender 2015 Geehrt wurden in diesem Jahr hinten v.l.: Rolf Eichelmann, Ingo Ponti, Birgitt Ressel und Raphaele Spacca, vorne v.l.: Vizezunftmeister Frank Oßwald, Martina Bender, Zunftpräsident Prinz Albrecht von Hohenzollern, Vanessa Jerg, Zunftmeister Hartwig Mahlke, Säckelmeister Peter Ullrich. 24 Fenster oder Türen, die von Kindergärten, Schulen und Vereinen gestaltet werden, warten wieder darauf, Tag für Tag geöffnet zu werden. Alle Kinder und Erwachsenen sind nach dem Öffnen täglich um 17 Uhr in das "Adventszimmer" (Historischer Sitzungssaal des Rathauses) eingeladen, um dort dem Angebot der jeweiligen Einrichtung zu folgen. Datum Das Kunstwerk wurde Das Fenster wird von gestaltet von ... ... geöffnet 01.12.2015 hilfen nach maß hilfen nach maß 02.12.2015 Bilharzschule Bilharzschule 03.12.2015 Kindergarten Josefsberg Kindergarten Josefsberg 04.12.2015 Kindergarten Kindergarten Regenbogenland Regenbogenland 05.12.2015 Fidelisschule Jugendhaus Checkpoint 06.12.2015 Überraschung Überraschung 07.12.2015 Theodor-HeussTheodor-Heuss-RealRealschule schule 08.12.2015 Kindergarten Kindergarten St. Raphael Laiz St. Raphael Laiz 09.12.2015 Kindergarten St. Fidelis Kindergarten St. Fidelis 10.12.2015 Montessori-Kinderhaus Montessori-Kinderhaus Jungnau Jungnau 11.12.2015 Grundschule Laiz Grundschule Laiz 12.12.2015 Luise-Leininger-Schule Haus Nazareth .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel 13.12.2015 Lassbergkindergarten – Integrativer Schulkindergarten der KBZO 14.12.2015 Städtische Musikschule 15.12.2015 Lassbergschule Sprachheilschule Sigmaringen und KBZO 16.12.2015 Kindergarten Gorheimer Allee 17.12.2015 Geschwister-Scholl-Schule 18.12.2015 Kinderbetreuung Wachtelhau 19.12.2015 Liebfrauenschule 20.12.2015 Kindergarten Schmeien 21.12.2015 Kinderhaus Maria Theresia 22.12.2015 Haus Arnaud 23.12.2015 Verein Freunde der Kinder e.V 24.12.2015 Hohenzollerngymnasium 11.00 Uhr Gesamtelternbeirat der Sigmaringer Kindergärten Städtische Musikschule Lassbergschule Sprachheilschule Sigmaringen und KBZO Kindergarten Gorheimer Allee Geschwister-Scholl-Schule Kinderbetreuung Wachtelhau Liebfrauenschule Kindergarten Schmeien Kinderhaus Maria Theresia Haus Arnaud Verein Freunde der Kinder e.V. Bürgermeister Thomas Schärer Dienstjubiläen Foto: Stadtverwaltung Der Rückgabekasten hat ein Fach für elektronische Medien wie CDs und DVDs sowie eines für Bücher und Zeitschriften. „Lediglich Spiele können auf Grund ihres Formats nicht über den Rückgabekasten abgegeben werden“, so Thormann. Der Rückgabekasten wird jeden Morgen von den Mitarbeitern der Bibliothek geleert und die sich darin befindenden Medien werden zurückgebucht. Bürgersprechstunde zum Thema Flüchtlinge Auf Grund des geringen Andrangs findet die wöchentliche Bürgersprechstunde bei Streetworker Martin Grillenberger künftig donnerstags von 16 bis 17 Uhr statt. Bei Bedarf wird die Sprechzeit wieder auf 16 bis 18 Uhr ausgeweitet. Die Sprechstunde findet im Rathaus, Zimmer E.03, statt. HGV-Weihnachtsaktionen Die Stadtinitiative beteiligt sich auch in diesem Jahr mit besonderen Aktionen an der weihnachtlichen Gestaltung der Innenstadt. Bürgermeister Thomas Schärer (links) und Personalratsvorsitzender Christoph Stiller (rechts) gratulieren den Jubilaren (v.l.) Jochen-Heinz Müller (beschäftigt in der Forstabteilung Laiz), Ulrika Buschmann und Wolfgang Lach (beide im Bauhof tätig) und bedanken sich für die langjährige Mitarbeit. Alle drei sind seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Foto: Stadtverwaltung Weihnachtsbaumschmuck am Neuen Rathaus Die Frauen, die jährlich den Osterbrunnen am Rathausbrunnen gestalten, haben dieses Jahr viele weiße Fröbel-Sterne gebastelt, um den Tannenbaum vor dem Neuen Rathaus zu schmücken. Ein Beitrag zur Verschönerung unserer Stadt in der Vorweihnachtszeit, für den sich die Stadtverwaltung ganz herzlich bedankt. Die Schwäbische Zeitung wird ein Gewinnspiel veranstalten, bei dem Sie schätzen dürfen, wie viele Sterne aufgehängt wurden. Details werden demnächst in der Schwäbischen Zeitung veröffentlicht. Stadtbibliothek erfüllt vielfachen Kundenwunsch Zum November hat die Stadtbibliothek einen Rückgabekasten vor der Alten Schule (Eingang Schulhof) aufgestellt und kommt damit einem vielfach geäußerten Kundenwusch nach: Die Medien können nun auch außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek zurückgegeben werden. „Das Vorgehen ist einfach: Die Nutzer legen ihre Medien einfach in das dafür vorgesehene Fach“, berichtet Christina Thormann, Leiterin der Stadtbibliothek. Krippen in Geschäften und am Vier-Jahreszeiten-Brunnen Zahlreiche Bürger haben sich bereit erklärt, Krippen aus Privatbestand in Schaufenstern verschiedener Geschäfte auszustellen. Ein Bummel durch die Innenstadt führt beim Betrachten der Auslagen an Krippen mit unterschiedlicher Gestaltung, Herkunft und Alter vorbei. Ein Flyer, der in den teilnehmenden Geschäften ausliegt, informiert bei einem möglichen Stadtrundgang zu diesem Thema. Die Hauptattraktion ist eine Krippe mit lebensgroßen Figuren, die der HGV am Vier-Jahreszeiten-Brunnen aufgestellt hat. Sie wird am Samstag zum Weihnachtsmarkt der Schulen und Vereine eröffnet. An diesem Tag kann man auch lebendige Schafe um diese Krippe herum bewundern. Musikalische und andere weihnachtliche Veranstaltungen werden in den Adventswochen an diesem Treffpunkt stattfinden. Weihnachtstaler Auch auf dem traditionellen HGV-Weihnachtstaler, der ab dem ersten Advent wieder in etlichen Geschäften ausgegeben wird, setzt sich dieses Thema fort. Figuren aus der Weihnachtskrippe der Hedinger Kirche sind auf den Losen abgebildet. Zwei Losziehungen finden an der Eisbahn statt, am 13.12.2015 und am 03.01.2016. Dabei können attraktive Preise gewonnen werden, der Hauptgewinn ist in diesem Jahr wieder die Teilnahme an einem festlichen Dinner im Hofgarten. Der HGV - Die Stadtinitiative wünscht allen Bürgern eine frohe Weihnachtszeit. Rathaus am 01.12. halbtags geschlossen Das Rathaus mit dem Bürgerbüro und dem Service-Center der Stadtwerke, die Tourist-Info, die Stadtbibliothek und die Recyclinghöfe sind am Dienstag, 01.12.2015 wegen der Personalversammlung ab 12 Uhr geschlossen. .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel Stadtspiegelausgaben 2016 Am 23. Dezember 2015 erscheint die letzte Ausgabe im Jahr 2015! Die erste Ausgabe 2016 erscheint wie gewohnt in der Kalenderwoche 2. Bitte beachten Sie, dass dies erst der 14. Januar ist! Das bedeutet, dass zwischen dem 23.12.2015 und dem 14.01.2016 kein Stadtspiegel erscheint! Die Liste mit den Ausgabedaten und den Terminen für den Redaktionsschluss ist unter www.sigmaringen.de, Bürger, Rathausund Bürgerservice, Stadtspiegel, Erscheinungstermine eingestellt. WOCHENMARKT Verlegung Wochenmarkt auf den Leopoldplatz Aufgrund der Veranstaltung „Sigmaringen on ice“ wird der Wochenmarkt von Samstag, 28.11.2015, bis einschließlich Samstag, 9.1.2016, auf den Leopoldplatz verlegt. DAS BAUAMT INFORMIERT Die nächste Ausgabe erscheint am 10. Dezember Redaktionsschluss ist am Montag, 07.12.2015, um 9.00 Uhr! Vereine und andere Organisationen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Texte direkt in das Online-System eingegeben werden müssen. Die Veröffentlichung von auf anderem Wege zugestellten Berichten kann daher nicht gewährleistet werden. Nähere Informationen enthält das Redaktionsstatut www.sigmaringen.de (Rubrik „Stadtspiegel“). Die Redaktion bittet um Verständnis. Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Laut Satzung der Stadt Sigmaringen über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben müssen alle Anlagen jährlich geleert werden. Für das Jahr 2015 findet die Sammelleerung in Sigmaringen, Laiz und Jungnau in der Zeit vom 07. bis 11. Dezember statt. Die Entsorgung erfolgt durch die Fa. ALBA aus Bad Saulgau. Die Stadtverwaltung bittet alle betreffenden Hausbesitzer, dafür zu sorgen, dass ihre Anlagen frei zugänglich sind. DAS AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG INFORMIERT Jugendforum Kino in der Alten Schule am 28.11. Der Kinderfilm beginnt um 18.00 Uhr, der Jugendfilm läuft ab 20.15 Uhr. Die Jugendlichen verkaufen Popcorn, Getränke und Snacks - wie es sich für einen Kinoabend gehört. Weitere Infos zum JuFo unter: www.sigmaringen.de, Jugendforum HIER IST KULTUR Veranstaltungsprogramm in der Stadthalle Dezember 2015 – Februar 2016 Die Stadt Sigmaringen wiederholt Zuschussaktion zur Kastration von Katzen Die in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführte Zuschussaktion zur Kastration von Katzen war in Sigmaringen und den Ortsteilen ein großer Erfolg. Mi | 16. Dezember 2015 | 19:00 Uhr Der kleine Prinz – Musical So | 20. Dezember 2015 | 20:00 Uhr Di | 22. Dezember 2015 | 20:00 Uhr Hansy Vogt und seine klingende Bergweihnacht Do | 31. Dezember 2015 | 10:00 Uhr 32. Silvesterlauf * Fr | 08. Januar 2016 | 20:00 Uhr Eure Mütter Sa | 09. Januar 2016 | 20:00 Uhr AMAZING SHADOWS So | 10. Januar 2015 | 17:00 Uhr Neujahrsempfang der Stadt Sigmaringen* Fr | 15. Januar 2016 | 20:00 Uhr Bernhard Hoëcker Tickets & Infos ▶ örtliche Vorverkaufsstellen: Buchhandlung Liehner Sigmaringer Reisebüro ▶ Tickethotline 07571 106-450 ▶ www.stadthalle-sigmaringen.de ▶ und bei allen Reservix Vorverkaufsstellen STADTHALLE Mira and the key of soul* – Benefizkonzert Sa | 16. Januar 2016 | 21:00 Uhr SWR1 DISCO* mit DJ Maik Schieber Sa | 23. Januar 2016 | 20:00 Uhr Happy Birthday Frank Sinatra Sa | 30. Januar 2016 | 10:00 Uhr Modell-Eisenbahn & Autobörse So | 31. Januar 2016 | 18:00 Uhr Stuttgarter Kammersinfonie Do | 04. Februar 2016 | 19:00 Uhr Hemadglonkerball Sa | 06. Februar 2016 | 14:00 Uhr + 19:45 Uhr Guser Bälle Di | 09. Februar 2016 | 12:00 Uhr Bräutlingstanz* So | 28. Februar 2016 | 18:00 Uhr Kammerorchester Sigmaringen VORSCHAU So | 24. April 2016 | 18:30 Uhr SWR1 lacht – Baden Württemberg macht Spaß! Fr | 29. Januar 2016 | 20:00 Uhr mit Michael Mittermeier, Rolf Miller, Helge und das Udo und Martina Brandl Chiemgauer Volkstheater * Eintritt frei .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel Aus diesem Grund möchte die Stadt Sigmaringen an die letzten Kastrationsaktionen anknüpfen und erneut Katzenhalter und Tierschützer im Kampf gegen die unkontrollierte Vermehrung frei laufender Katzen unterstützen, denn „Kastration ist Tierschutz“. Tierhalter aus Sigmaringen und den Ortsteilen können wieder in der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis einschließlich 29. Februar 2016 ihre Katze freiwillig kastrieren und gleichzeitig kennzeichnen lassen und erhalten dabei einen Teil der Tierarztkosten erstattet: bei Katzen 30 , bei Katern 15 . Bringen Sie einfach die Rechnung des behandelnden Tierarztes über die Kastration und gleichzeitige Kennzeichnung (es muss beides erfüllt werden) der Katze im angegebenen Zeitraum (Behandlungsdatum des Tieres ist ausschlaggebend) auf das Rathaus Sigmaringen, Amt für öffentliche Ordnung, und erhalten den „Zuschuss zum Tierschutz“ anschließend erstattet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Katzen ab Februar trächtig sein könnten. Von der Kastration hochträchtiger Katzen wird grundsätzlich abgeraten. Die Registrierung der gekennzeichneten Katze kann kostenlos, z.B. im Tasso-Haustierregister oder im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes vorgenommen werden, was im Ernstfall die Recherche nach einem verlorenen oder entlaufenen Tier erleichtert. DIE FORSTABTEILUNG INFORMIERT Christbaumverkauf der städtischen Forstabteilung Am Freitag, 11.12.2015 von 13.30 bis 16.30 Uhr findet ein Verkauf im Bereich Nollhof statt. Der Weg ist vom Parkplatz Nollhof/Waldhaus aus ausgeschildert. Auf dieser Fläche gibt es nur Nordmannstannen. Am Samstag, 12.12.2015 zwischen 9 und 12 Uhr findet der Verkauf bei der Christbaumkultur zwischen Krankenhaus und Bahnhof Hanfertal statt. Auf dieser Fläche gibt es auch Blaufichten. Interessenten können sich vor Ort in den Christbaumkulturen ihren Baum selbst aussuchen und auf Wunsch auch selber „schlagen“. Selbstverständlich bietet die Forstabteilung auch an, den Weihnachtsbaum fachgerecht einzunetzen, damit er beim Transport keinen Schaden nimmt. Die Preise betragen je nach Höhe 19 und 24 für Blaufichten und 28 für Edeltannen. Brennholz-/Reisschlag-Bestellung für das Jahr 2016 Stadt Sigmaringen, Oberschmeien, Unterschmeien, Laiz und Gutenstein Brennholz bieten wir an in - langer Form (baumfallend) 20 rm pro Haushalt und in - kurzer Form (Meter-Holz) 8 rm pro Haushalt. Bestellfrist ist der 15.12.2015. Die Forstabteilung macht darauf aufmerksam, dass Sie (oder eine von Ihnen beauftragte Person) zur Aufarbeitung des Brennholz-lang-Sortiments oder von Reisschlägen einen MotorsägenLehrgang absolviert haben müssen. Städt. Forstabteilung, Rathaus Laiz, Tel. 07571 106-533 (Mo. - Do. vormittags) bzw. per E-Mail: [email protected] AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau Sitz Beuron-Hausen im Tal, Landkreis Sigmaringen Öffentliche Bekanntmachung Eine öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau findet am Montag, 30. November 2015, um 16 Uhr in der Witthohhalle in 78675 7 Emmingen-Liptingen, Erich-Stärk-Str. 2, statt mit folgender Tagesordnung: TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 Investitionsvorhaben ab 2016 Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) für die Jahre 2016 und 2017 Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Umsetzung der Vorhaben des Wirtschaftsplans - Kreditaufnahmen, Auftragsvergaben Allgemeine Finanzprüfung 2009 bis 2013 - Bekanntgabe Prüfungsbericht GPA Sonstiges und Bekanntgaben, Anfragen aus dem Gremium Alle Interessierten sind zu dieser Verbandsversammlung herzlich eingeladen. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN STADT SIGMARINGEN Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Sigmaringen vom 26. Oktober 2011 Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen am 18.11.2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 26. Oktober 2011, zuletzt geändert am 21. November 2012, beschlossen: §1 § 2 (Begriffsbestimmungen) erhält folgende Fassung: (1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung umfasst alle Abwasseranlagen mit dem Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Zentrale öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind, sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie vom Abwasserwerk zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen (zentralen) Abwasseranlagen gehören auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Die dezentrale Abwasserbeseitigung umfasst die Abfuhr und die Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen sowie des Inhalts von geschlossenen Gruben einschließlich der Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs dieser Anlagen durch das Abwasserwerk oder durch den von ihr nach § 56 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beauftragten Dritten. Zu den dezentralen öffentlichen Abwasseranlagen gehören alle Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfuhr und die Behandlung von Abwasser aus geschlossenen Gruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) außerhalb des zu entwässernden Grundstücks. 8 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª (4) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Für den Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung gehören hierzu insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücken befinden. Für den Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung gehören hierzu insbesondere Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) und geschlossene Gruben, einschließlich Zubehör, innerhalb des zu entwässernden Grundstücks. (5) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichsmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so anzulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. (6) Die Nettofläche umfasst die versiegelte Fläche des Grundstücks, die aus der Multiplikation mit dem Faktor hervorgeht, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten in § 41 a festgesetzt wird. §2 § 3 (Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung) erhält folgende Fassung: (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Abwasserwerk im Rahmen des § 46 Abs. 1 und Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. §3 § 5 (Befreiungen) erhält folgende Fassung: Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. §4 § 6 (Allgemeine Ausschlüsse) erhält folgende Fassung: (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen: 1. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z.B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Stadtspiegel Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. Feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z.B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel; 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. Faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z.B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser); 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. - DWA -, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef) liegen. (3) Das Abwasserwerk kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Das Abwasserwerk kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten übernimmt. §5 § 7 (Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung) erhält folgende Fassung: (1) Das Abwasserwerk kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Das Abwasserwerk kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt das Abwasserwerk in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). §6 § 11 (Grundstücksbenutzung) erhält folgende Fassung: Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. §7 § 12 (Grundstücksanschlüsse) erhält folgende Fassung: (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich vom Abwasserwerk hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Abwasserwerk bestimmt. Das Abwasserwerk stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 34 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Das Abwasserwerk kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit es dies für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z.B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann das Abwasserwerk den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. §8 § 15 (Genehmigungen) erhält folgende Fassung: (1) Der schriftlichen Genehmigung des Abwasserwerks bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind beim Abwasserwerk einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. §9 § 21 (Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster) erhält folgende Fassung: (1) Vor der Abnahme durch das Abwasserwerk darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Das Abwasserwerk ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Vom Abwasserwerk beauftragte Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Das Abwasserwerk ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird beim Abwasserwerk geführt und auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, dem Abwasserwerk, auf dessen Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirektein- 9 leiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion, eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Das Abwasserwerk wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. § 10 § 24 (Beitragsschuldner) erhält folgende Fassung: (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandeigenschaft beitragspflichtig. § 11 § 27 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschossflächenzahl oder die Geschossfläche festsetzt) erhält folgende Fassung: (1) Als zulässige Geschossfläche gilt die mit der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche. (2) Setzt der Bebauungsplan die Größe der Geschossfläche fest, gilt diese als zulässige Geschossfläche. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 oder 2 zulässige Geschossfläche genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. § 12 § 30 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 27 bis 29 bestehen) erhält folgende Fassung: (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den in §§ 27 bis 29 entsprechenden Festsetzungen enthält, beträgt die Geschossflächenzahl, mit der die Grundstücksfläche vervielfacht wird: Baugebiet 1. In Kleinsiedlungsgebieten bei 2. In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten und Ferienhausgebieten bei 3. In besonderen Wohngebieten bei 4. In Dorfgebieten bei 5. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten bei 6. In Wochenendhausgebieten bei Zahl der GeschossVollgeschosse (Z) flächenzahl (GFZ) 1 2 0,3 0,4 1 2 3 4 und 5 6 und mehr 0,5 0,8 1,0 1,1 1,2 1 2 3 4 und 5 6 und mehr 1 2 und mehr 0,5 0,8 1,1 1,4 1,6 0,5 0,8 1 2 3 4 und 5 6 und mehr 1,0 1,6 2,0 2,2 2,4 1 und 2 0,2 (2) Die Art des Baugebiets i.S. von Abs. 1 ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, rich- .UMMERªª sª ª.OVEMBERª tet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. Lassen sich Grundstücke nach der Eigenart ihrer näheren Umgebung keinem der genannten Baugebiete zuordnen, so werden die für Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt. (3) Der Berechnung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl wird als zulässige Zahl der Vollgeschosse 1. die in einem Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, 2. soweit keine Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist, gilt a) bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse zugrunde gelegt. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO; zugrunde zu legen ist im Falle des Satzes 1 Nr. 1 der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan, im Falle des Satzes 1 Nr. 2 in der zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung der LBO. (4) Bei Grundstücken mit Gebäude ohne ein Vollgeschoss, gilt als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt durch 3,5, mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,2. (5) Ist in Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 im Einzelfall eine höhere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. § 13 § 38 (Erhebungsgrundsatz) erhält folgende Fassung: (1) Das Abwasserwerk erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers gem. § 42 Abs. 2 wird eine Zählergebühr gem. § 43 a erhoben. § 14 § 41 (Bemessung der Schmutzwassergebühr) erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 39 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen des Abwasserwerks hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 15 § 42 (Absetzungen) erhält folgende Fassung: (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 41) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen. (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Zwischenzähler werden auf Antrag des Grundstückseigentümers ausschließlich vom Abwasserwerk eingebaut, unterhalten und entfernt; sie stehen im Eigentum des Abwasserwerks und werden von ihm abgelesen. Die §§ 21 Abs. 2 und 3, 22 und 23 der Wasserversorgungssatzung finden entsprechend Anwendung. (3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht, bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20 m3/Jahr ausgenommen. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m3/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m3/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird Stadtspiegel um die gemäß Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 40 m3/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 35 m3/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids schriftlich zu stellen. § 16 § 42b (Verschmutzungswerte) erhält folgende Fassung: (1) Die Verschmutzungswerte von stark verschmutztem Abwasser werden durch das Abwasserwerk nach mittleren Verschmutzungswerten festgesetzt. Dabei werden die Verschmutzungswerte zugrunde gelegt, die sich aus dem arithmetischen Mittel von 4 Abwasseruntersuchungen ergeben. Die Abwasseruntersuchungen werden innerhalb des Veranlagungszeitraums in einem Abstand von mindestens 8 Wochen durchgeführt. (2) Für die Abwasseruntersuchungen nach Abs. 1 werden an jeder Einleitungsstelle qualifizierte Stichproben entnommen. Dies entspricht einer Abwassermischung aus mindestens fünf, höchstens 24 Stichproben. Die Stichproben sind im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten und nicht mehr als zwölf Stunden zu entnehmen. (3) Den Werten nach Absatz 1 liegen folgende Analyseverfahren zugrunde: 1. absetzbare Stoffe: Massenkonzentration der absetzbaren Stoffe DIN 38 409 Teil 10 (in der jeweils gültigen Fassung); 2. chemisch-oxidierbare Stoffe: Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) DIN 38409H41 (in der jeweils gültigen Fassung). Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, dem Abwasserwerk mitzuteilen, ob in den Abwasserproben anorganische Verbindungen, die unter Reaktionsbedingungen oxidiert werden, zu erwarten sind. Diese sind separat zu bestimmen und in Abzug zu bringen. Die Verschmutzungswerte beziehen sich auf Untersuchungen von Abwasser im nach 2 Stunden abgesetzten Zustand. § 17 § 43 (Höhe der Abwassergebühren) erhält folgende Fassung: (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je m³ Abwasser 2,21 . (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,58 . (3) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 18 § 43a (Zählergebühr) erhält folgende Fassung: (1) Die Zählergebühr gemäß § 38 Abs. 2 beträgt 1,45 /Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 19 § 44 (Entstehung der Gebührenschuld) erhält folgende Fassung: (1) In den Fällen des § 39 Abs. 1 und § 43 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. Die Zählergebühr gem. § 43 a wird für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem auf dem Grundstück ein Zwischenzähler vorhanden ist, erhoben. (2) In den Fällen des § 40 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit der Anzeige des Eigentumswechsels, für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 39 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. Stadtspiegel § 20 § 45 (Vorauszahlungen) erhält folgende Fassung: (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn der Monate Januar bis Dezember. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraums, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Monats. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Zwölftel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. ein Zwölftel der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche und ein Zwölftel der Zählergebühr (§ 43 a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und der Zwölftelanteil der Jahresniederschlagswassergebühr geschätzt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 39 Abs. 2 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 21 § 46 (Fälligkeit) erhält folgende Fassung: (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 45) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen werden jeweils am 15. des Folgemonats der in § 45 Abs. 1 genannten Monate zur Zahlung fällig. § 22 § 47 (Anzeigepflicht) erhält folgende Fassung: (1) Binnen eines Monats sind dem Abwasserwerk der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner dem Abwasserwerk anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 41a Abs. 1) dem Abwasserwerk in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr vom Abwasserwerk geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücksnummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 41a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Das Abwasserwerk stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die versiegelte, abflusswirksame Fläche, der Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks um mehr als 10 m2, ist die Änderung innerhalb eines Monats dem Abwasserwerk anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen dem Abwasserwerk mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer dem Abwasserwerk mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen .UMMERªª sª ª.OVEMBERª sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige beim Abwasserwerk entfallen. § 23 § 49 (Haftung der Grundstückseigentümer) erhält folgende Fassung: Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben das Abwasserwerk von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 24 § 50 (Ordnungswidrigkeiten) erhält folgende Fassung: (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht dem Abwasserwerk überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Wasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung des Abwasserwerks in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von dem Abwasserwerk herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung des Abwasserwerks eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Absätze 1 und 3 herstellt oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 48 Absätze 1 bis 3 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 25 § 51 (Kostenersätze beim Anschluss unbebauter Grundstücke) erhält folgende Fassung: (1) Bei Grundstücken, für die bereits vor dem 01.01.1986 der Teilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal oder eine entsprechende Beitragsschuld entstanden ist, die aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen worden sind, ist für die Herstellung des Anschlusskanals im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen (§ 2 Abs. 2 Satz 4) ein Kostenersatz zu leisten. .UMMERªª sª ª.OVEMBERª (2) Der Kostenersatz wird nach tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Er entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals durch das Abwasserwerk. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen Soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt: Sigmaringen, 18. November 2015, Bürgermeisteramt gez. Schärer, Bürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Sigmaringen vom 07. Dezember 2007 Auf Grund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen am 18. November 2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 07. Dezember 2007 beschlossen: §1 § 9 (Gebührenhöhe) erhält folgende Fassung: Die Abfuhrgebühr beträgt einschließlich Verwaltungskosten und Klärgebühr. - bei geschlossenen Gruben für jeden Kubikmeter Abwasser 18,46 Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt: Sigmaringen, 18. November 2015, Bürgermeisteramt gez.Schärer, Bürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Sigmaringen vom 07. Dezember 2007 Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen am 18. November 2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Sigmaringen vom 07. Dezember 2007, zuletzt geändert am 21. November 2012, beschlossen: §1 § 3 (Anschluss- und Benutzungsrecht) erhält folgende Fassung: (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks Stadtspiegel an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen den Stadtwerken erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Die Stadtwerke können im Falle der Absätze 2 und 3 den Anschluss und die Benutzung gestatten, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten. §2 § 5 (Benutzungszwang) erhält folgende Fassung: (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Stadtwerke räumen dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Möglichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei den Stadtwerken einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat den Stadtwerken vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich sind. §3 § 7 (Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen) erhält folgende Fassung: (1) Die Stadtwerke sind verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Satzung vorbehalten sind, 2. soweit und solange die Stadtwerke an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert sind. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Stadtwerke haben jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Stadtwerke haben die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Stadtwerke dies nicht zu vertreten hat oder 2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. §4 § 8 (Verwendung des Wassers, sparsamer Umgang) erhält folgende Fassung: (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadtwerke zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. Stadtspiegel (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Stadtwerke können die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei den Stadtwerken vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Entsprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Stadtwerke mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung, Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit den Stadtwerken zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, wassersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. §5 § 9 (Unterbrechung des Wasserbezugs) erhält folgende Fassung: (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies den Stadtwerken mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer den Stadtwerken für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. §6 § 12 (Zutrittsrecht) erhält folgende Fassung: Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke, im Rahmen des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen, zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. §7 § 15 (Kostenerstattung) erhält folgende Fassung: (1) Der Anschlussnehmer hat den Stadtwerken die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Grundstücksanschlüsse (§ 14 Abs. 4) zu erstatten. Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. §8 § 17 (Anlage des Anschlussnehmers) erhält folgende Fassung: (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss − mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Gemeinde/Stadt − ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Stadtwerke oder ein von den Stadtwerken zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Stadtwerke sind berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde/Stadt zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde/Stadt oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. §9 § 22 (Nachprüfung von Messeinrichtungen) erhält folgende Fassung: (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei den Stadtwerken, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen den Stadtwerken zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 10 § 27 (Beitragsschuldner) erhält folgende Fassung: (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 11 § 29 (Grundstücksfläche) erhält folgende Fassung: (1) Als Grundstücksfläche gilt bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 12 § 30 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschossflächenzahl oder Geschossfläche festsetzt) erhält folgende Fassung: (1) Als zulässige Geschossfläche gilt die mit der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche. (2) Setzt der Bebauungsplan die Größe der Geschossfläche fest, gilt diese als zulässige Geschossfläche. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 oder 2 zulässige Geschossfläche genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. § 13 § 33 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 30 bis 32 bestehen) erhält folgende Fassung: (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 30 bis 32 entsprechende Festsetzungen enthält, beträgt die Geschossflächenzahl, mit der Grundstücksfläche vervielfacht wird: Baugebiet Zahl der GeschossVollgeschosse (Z) flächenzahl (GFZ) 1. In Kleinsiedlungsgebieten 12 0,30,4 bei 2. In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten und Ferienhausge- 1234 und 56 und mehr 0,50,81,01,11,2 bieten bei .UMMERªª sª ª.OVEMBERª 3. In besonderen Wohngebieten bei 4. In Dorfgebieten bei 5. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten bei 6. In Wochenendhausgebieten bei 1234 und 56 und mehr 12 und mehr 1234 und 56 und mehr 1 und 2 Stadtspiegel 0,50,81,11,41,6 0,50,8 1,01,62,02,22,4 (1) 1. 0,2 (2) Die Art des Baugebiets i. S. von Abs. 1 ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. Lassen sich Grundstücke nach der Eigenart ihrer näheren Umgebung keinem der genannten Baugebiete zuordnen, so werden die für Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt. (3) Der Berechnung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl wird als zulässige Zahl der Vollgeschosse 1. die in einem Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, 2. soweit keine Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist, a) bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse zugrunde gelegt. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO; zugrunde zu legen ist im Falle des Satzes 1 Nr. 1 die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan, im Falle des Satzes 1 Nr. 2 in der zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung der LBO. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss gilt als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt durch 3,5, mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,2. (5) Ist in Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 im Einzelfall eine höhere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. § 14 § 34 (Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken im Außenbereich) erhält folgende Fassung: (1) Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt als zulässige Zahl der Vollgeschosse die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen bzw. genehmigten Geschosse. Dabei werden die für Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt. (2) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO in der zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung. Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss, gilt als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt durch 3,5, mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,2. § 15 § 36 (Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht) erhält folgende Fassung: (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Geschossflächenzahl oder Geschossfläche bzw. genehmigte höhere Geschossfläche überschritten oder eine größere Geschossflächenzahl oder Geschossfläche allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. 2. 3. § 16 § 38 (Entstehung der Beitragsschuld) erhält folgende Fassung: Die Beitragsschuld entsteht: in den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann; in den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung; in den Fällen des § 36 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB; 4. in den Fällen des § 36 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist; 5. in den Fällen des § 36 Abs. 1 Nr. 4 a) mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans bzw. dem Inkrafttreten einer Satzung im Sinne von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB; b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung; 6. in den Fällen des § 36 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 4. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 01.04.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (z.B. über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasserversorgungsanlagen gleich. § 17 § 39 (Fälligkeit) erhält folgende Fassung: Der Wasserversorgungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 18 § 43 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung: (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von: Größen QN2,5 QN6 QN10 QN15 QN40 QN60 QN150 /Monat 3,86 7,73 15,46 23,19 61,83 92,75 231,88 (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 19 § 44 (Verbrauchsgebühren) erhält folgende Fassung: Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 45) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,39 . § 20 § 47 (Bereitstellungsgebühren) erhält folgende Fassung: (1) Für das Bereitstellen von Wasser sowie für Reserveanschlüsse erhebt die Stadt neben der Zähler- und Verbrauchsgebühr (§§ 43, 44) eine Bereitstellungsgebühr. (2) Bei Anschlussnehmern mit privater Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- Stadtspiegel schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. (3) Bemessungsgrundlage für die Bereitstellungsgebühr ist die Zählergröße /Jahr 54,00 89,00 445,00 1123,00 1747,00 3940,00 7007,00 Größen QN2,5 /Jahr 54,00 QN6 QN10/15 QN40 QN60 QN150 QN250 89,00 445,00 1123,00 1747,00 3940,00 7007,00 § 21 § 51 (Anzeigepflichten) erhält folgende Fassung: (1) Binnen eines Monats sind den Stadtwerken anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer den Stadtwerken mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei den Stadtwerken entfallen. § 22 § 52 (Ordnungswidrigkeiten) erhält folgende Fassung: (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Stadtwerke weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich den Stadtwerken mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 7. entgegen § 17 Abs. 4 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Stadtwerke bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 51 Abs. 1 bis 3 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 23 § 54 (Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern) erhält folgende Fassung: (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entstehen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Stadtwerke von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt: Sigmaringen, 18. November 2015, Bürgermeisteramt gez. Schärer, Bürgermeister DAS LANDRATSAMT INFORMIERT Dr. Bernhard Obert ist neuer Dezernent im Landratsamt Sigmaringen Landrätin Stefanie Bürkle hat im Landratsamt ein neues Dezernat geschaffen. Seit 15. November verteilen sich die 18 Fachbereiche auf vier statt auf bisher drei Dezernate. Damit werden die Themen Baurecht, Umwelt und Arbeitsschutz sowie der Eigenbetrieb Kreisabfallwirtschaft künftig in einem Dezernat gebündelt. „Die bei Genehmigungen beteiligten Ämter sind damit in einer Hand gebündelt. Dadurch sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und vernetzt gesteuert werden. Gleichzeitig erreichen wir für die anderen Dezernate eine optimale Leistungsspanne“, erklärt Landrätin Stefanie Bürkle die Umorganisation. Dezernent für das neu geschaffene Dezernat Bau und Umwelt ist Dr. Bernhard Obert. Der in der Gemeinde Herbertingen im Ortsteil Marbach lebende Chemiker war bisher als Amtsleiter für Umwelt und Arbeitsschutz beim Landratsamt Biberach beschäftigt. Sigmaringen kennt der 57-jährige Landesbeamte Foto: Landratsamt unter anderem aus seiner früheren Tätigkeit beim Gewerbeaufsichtsamt in den Jahren 1990 bis 2004. Infektionsschutz in der Flüchtlingsarbeit Gesundheitsamt informiert in Infoveranstaltung Der Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Sigmaringen veranstaltet am Donnerstag, 3. Dezember um 18 Uhr im Sitzungsraum des Landratsamtes (Erweiterungsbau) eine Informationsveranstaltung. Dabei wird Dr. Piontek vom Gesundheitsamt des Landratsamtes Zollernalbkreis über vermeintliche Gesundheitsgefährdungen aufklären, aber auch wirksame Schutzmaßnahmen vorstellen. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die im Ehren- oder Hauptamt insbesondere im Bereich der Erstaufnahme mit Flüchtlingen arbeiten. Auch die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. Fortbildung des Fachbereichs Gesundheit Der Fachbereich Gesundheit bleibt aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung der Mitarbeiter am Freitag, 04.12.2015 geschlossen. Während dieser Zeit besteht eine telefonische Erreichbarkeit nur für dringende Fälle über die Zentrale des Landratsamtes (Tel. 07571 102-0). Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind möglich. .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel NOTRUFTAFEL Feuerwehr, Rettungsdienst/Notarzt 112 Krankentransport 19222 (bei Anwahl mit Handy Vorwahl mit angeben) Rettungsleitstelle für sonstige Anfragen 0751 50915100 Kreiskrankenhaus 1000 Schlüssel-Notdienst 13661 Rohrreinigung 52323 Gas-, Wasser- und Stromversorgung 106203 _______________________________________________ Ärztlicher Notfalldienst für Sigmaringen und Umgebung (nachts, an Wochenenden und Feiertagen) zu erfragen unter der Tel. 0180 1929260 _______________________________________________ Kinderärztlicher Notfalldienst für Sigmaringen und Umgebung (nachts, an Wochenenden und Feiertagen) zu erfragen unter der Tel. 0180 1929345 _______________________________________________ Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Tel. 01805 911 660 _______________________________________________ Augenärztlicher Notfalldienst Tel. 01801 929349 _______________________________________________ Ärztlicher Notdienst Hals-Nasen-Ohren (HNO) (Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 20 Uhr) Tel. 01805 19292410 _______________________________________________ Tierärztlicher Wochenenddienst Samstag, 28. November 2015 Sonntag, 29. November 2015 Dr. Andreas Busch, Bittelschießerstraße 7 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 13654 Thomas Goos, Gymnasiumstraße 5 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 3562 Dr. Andrea Metzger, Schulhof 5 72488 Sigmaringen Tel. 07571 7492260 oder 07434 316030 Samstag, 5. Dezember 2015 Sonntag, 6. Dezember 2015 Dr. Andreas Busch, Bittelschießerstraße 7 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 13654 Thomas Goos, Gymnasiumstraße 5 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 3562 _______________________________________________ Apothekennotdienst (Der Apothekennotdienst wird im täglichen Wechsel mit 24 Stunden Notdienstbereitschaft von 8.30 bis 8.30 Uhr durchgeführt.) Samstag, 28. November 2015 Stadt-Apotheke, Mengen Tel. 07572 6788 Sonntag, 29. November 2015 Amalien-Apotheke, Inzigkofen Tel. 07571 46132 Götz’sche Apotheke, Ostrach Tel. 07585 615 Samstag, 5. Dezember 2015 Amalien-Apotheke, Inzigkofen Tel. 07571 46132 Götz’sche Apotheke, Ostrach Tel. 07585 615 Sonntag, 6. Dezember 2015 Hohenzollern-Apotheke, Krauchenwies Tel. 07576 96060 Die jeweils nächstliegende Notdienstapotheke kann für jeden Tag auch unter www.lak-bw.notdienst-portal.de oder unter der Tel. 01805 002963 oder mobil 22833 (beide gebührenpflichtig) erfragt werden. _______________________________________________ Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemalige BfA) im Rathaus Sigmaringen am 27. November 2015 und am 11. Dezember 2015 von 15.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus Sigmaringen, Bürgerbüro (Erdgeschoss) Eine Anmeldung ist unter Tel. 07570 398 (Herr Woidich) erforderlich. _______________________________________________ Sozialverband VdK Partner in Fragen bei Unfall, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit Kreisverband Sigmaringen, Josefinenstraße 3, 72488 Sigmaringen Öffnungszeiten der VdK-SR-gGmbH-Servicestelle: Mo. bis Do., 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr Fr., 9.00 bis 12.00 Uhr Sprechtag dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung Tel. 07571 7438980 Öffnungszeiten des Kreisverbandes: dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr und donnerstags von 15.30 bis 17.30 Uhr Tel. 07571 7474528 Fax 0 75 71 7474530 _______________________________________________ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes Pflege, Hausnotruf, Essen auf Rädern Telefon rund um die Uhr: 0171 2875065 _______________________________________________ Sozialstation Thomas Geiselhart e.V. Sigmaringen „Wir sind jeden Tag an Ihrer Seite“ Häusliche Kranken- und Altenpflege, Familienpflege, Hauswirtschaft Essen auf Rädern, Hausnotruf Telefon rund um die Uhr: 07571 50858 _______________________________________________ Nachbarschaftshilfe Helfende Hände Sigmaringen e. V. Tel. 07571 685 023 oder Mobil 0176 44475385 Unterstützung rund um Haus(-halt) und Garten, Senioren und Kinderbetreuung. Unsere ausgebildeten Pflegebegleiter stehen Ihren Angehörigen jederzeit kompetent zur Seite. _______________________________________________ Biloba gGmbH - Häusliche Kranken- und Altenpflege Antonstraße 34, Sigmaringen, Tel. 07571 6852414 _______________________________________________ Pflegestützpunkt Landkreis Sigmaringen Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel. 07572 7137-372 sowie -368 und -431 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: vormittags: Mo. - Do., 9.30 - 11.30 Uhr nachmittags: Do., 16.00 - 17.30 Uhr Um Terminvereinbarung wird gebeten. _______________________________________________ Hospizgruppe Sigmaringen Tel. 0171 7233665 Begleitung für Schwerkranke und Sterbende _______________________________________________ Tafel Sigmaringen Ansprechpartner: Uwe Müller Am Dettingerberg 4, Sigmaringen Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr Telefon 07571 6889821, Mobil 0162 2860681 E-Mail: [email protected] _______________________________________________ Malteser Hilfsdienst Sigmaringen Mobile Soziale Dienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fahrdienst für Behinderte Tel. 07571 74850, ab 19.00 Uhr 0171 7625621 _______________________________________________ Caritasverband Sigmaringen Fidelisstraße 1, Tel. 07571 7301-0 Erziehungsberatungsstelle, Sozial- und Lebensberatung, Kurenberatung, Kath. Schwangerenberatung, Migrationsdienste, Beratung für ältere Menschen und pflegende Angehörige, Gemeindepsychiatrische Dienste _______________________________________________ Ehe-, Familien- und Lebensberatung In der Vorstadt 2, Tel. 07571 5787 _______________________________________________ Schwangerschaftsberatungsstelle donum vitae Bahnhofstraße 3, 72488 Sigmaringen Tel. 07571 749717 _______________________________________________ Suchtberatung - Psychosoziale Beratung Ambulante Behandlung - Prävention Karlstraße 29, 72488 Sigmaringen Tel. 07571 4188 und 1706 E-Mail: [email protected], www.suchtberatung-sigmaringen.de Beratung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI), donnerstags 15.00 bis 18.00 Uhr, Fachbereich Gesundheit des Landratsamt Sigmaringen, Außenstelle Steidle, Alte Krauchenwieser Straße 8, Sigmaringen, Tel. 07571 102-6415 _______________________________________________ Fachberatung für Wohnungslose Schulhof 6, 72488 Sigmaringen Tel. 07571 18209-10, Fax 07571 18209-39 E-Mail: [email protected] Beratung: Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr _______________________________________________ Aufnahmehaus Bruder-Konrad-Haus Badstraße 31, 72488 Sigmaringen Tel. 07571 18209-10, Fax 07571 18209-39 E-Mail: [email protected] Aufnahme über die Fachberatung Schulhof 6 Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr _______________________________________________ Ansprechpartner Seniorenring Karlheinz Walter, Apothekergasse 4 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 12813 am besten erreichbar von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Brigitte Kubenz, Brenzkofer Straße 17 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 12457 _______________________________________________ Procurand Seniorenwohnanlage Fideliswiesen Dauer- und Kurzzeitpflege, Betreutes Wohnen Bussenstr. 1, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 74190 _______________________________________________ Beratungsstelle Demenz Ansprechpartnerin: Sonja Kehrle, Tel. 07571 745230 Beratung nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail: [email protected] Vinzenz von Paul gGmbH Soziale Dienste und Einrichtungen _______________________________________________ Sozialstation Vinzenz von Paul „Zuhause liebevoll gepflegt und betreut“ häusliche Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Serviceleistungen, häuslicher Betreuungsdienst, Tagespflege, Hausnotrufsystem Josefinenstraße 2/1, 72488 Sigmaringen Tel. 07571 741250 E-Mail: [email protected] _______________________________________________ Sozialer Beratungsdienst für Hilfen im Alter Im Josefinenstift, Josefinenstraße 2 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 741244 _______________________________________________ Seniorenwohn- und Pflegeheim Josefinenstift Dauer- und Kurzzeitpflege, Betreutes Wohnen Josefinenstraße 2, 72488 Sigmaringen Tel. 07571 74120 E-Mail: [email protected] _______________________________________________ SKM Betreuungsverein Sigmaringen e. V. Beratung in rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Sprechzeiten: Mo. - Fr., 9.00 – 12.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Ansprechpartner: Herr Teubl, Tel. 07571 50767 _______________________________________________ St.-Michael-Stift Lebensraum für demente Menschen Gorheimerstraße 2, 72488 Sigmaringen Tel. 07571 745230 E-Mail: [email protected] _______________________________________________ Haus der Sozialen Dienste Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen Träger: Mariaberg e.V. _______________________________________________ Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen Tel. 07571 74860 Beratung nach telefonischer Vereinbarung _______________________________________________ Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche bei sexueller Gewalt Bahnhofstraße 3, Tel. 07571 683028 _______________________________________________ Beratungsstelle für besonders förderungsbedürftige Kinder Bilharzstraße 12, Luise-Leininger-Schule Tel. 07571 686680 - Beratung nach Vereinbarung _______________________________________________ Interdisziplinäre Frühförderstelle für den Landkreis Sigmaringen Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen Tel. 07571 74860 Termine nach telefonischer Vereinbarung .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel Informationen Ihrer Stadtwerke Sigmaringen Weihnachtsfahrkarten für den Stadtbus An den langen Adventssamstagen vor Weihnachten (28.11., 05.12, 12.12., 19.12.2015) bieten die Stadtwerke Sigmaringen ihren Stadtbusfahrgästen wieder vergünstigte Einzelfahrscheine an. Ebenso werden die Betriebszeiten verlängert. Die Weihnachtstarife bleiben auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren. Der Einzelfahrschein für Erwachsene kostet an diesen Tagen lediglich 0,50 €, der Einzelfahrschein für Kinder und Jugendliche 0,30 €. Die Fahrscheine können direkt beim Busfahrer erworben werden. Der Stadtbus fährt an den Samstagen vor dem 1. bis 3. Advent im Halbstundentakt von morgens 6 Uhr durchgehend bis 16 Uhr auf allen Linien im Stadtverkehr. Am Samstag vor dem 4. Advent werden die Linien von morgens 6 Uhr durchgehend bis 18 Uhr im Halbstundentakt gefahren. Die Stadtwerke Sigmaringen wünschen den Fahrgästen eine schöne Adventszeit. Derzeit tanken rund 100.000 Erdgasfahrzeuge den alternativen Kraftstoff an über 900 Tankstellen. „Wer umsteigt, tut neben seinem Geldbeutel auch der Umwelt einen Gefallen. Aufgrund seiner natürlichen Zusammensetzung setzt Erdgas bedeutend weniger CO2- und Stickoxidemissionen sowie Feinstaubpartikel frei“, so Kehler. Dementsprechend leistet Erdgasmobilität bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors und stellt eine etablierte Alternative zu konventionellen Antriebskonzepten dar. Die Stadtwerke Sigmaringen betreiben eine Erdgastankstelle in der Friedrich-List-Straße 14 in Sigmaringen. Den aktuellen Preis können Kunden unter www.stadtwerke-sigmaringen.de - Erdgas - Erdgas als Kraftstoff - Erdgastankstelle sehen. Erdgas trotz Preistief bei Diesel und Benzin deutlich günstiger Im Oktober kostete ein Liter Diesel im Bundesdurchschnitt etwa 1,14 , ein Liter Benzin kam auf etwa 1,35 . Obwohl die konventionellen Kraftstoffe derzeit vergleichsweise günstig sind, behauptet Erdgas (CNG) weiterhin seinen Preisvorteil: Umgerechnet auf den Energiegehalt von Benzin fließt der umweltschonende Kraftstoff für nur 71 Cent in den Tank. Die Preise für Diesel und Benzin entwickelten sich in den letzten Monaten nach unten - ein Grund zur Freude für viele Autofahrer. Und dennoch: Erdgas bleibt die günstigste Alternative und kostet im Bundesdurchschnitt etwa 1,10 pro Kilogramm. Was oft vergessen wird: Erdgas ist nicht nur günstiger, sondern macht auch beim Energiegehalt das Rennen und lässt mit 13,3 Kilowattstunden (kWh) Benzin (8,6 kWh) sowie Diesel (9,9 kWh) hinter sich. An der Tankstelle wird Erdgas nicht nach Volumen, sondern nach Masse in Kilogramm verkauft. Aufgrund der Preisauszeichnung ergibt sich der Kostenvorteil nicht auf den ersten Blick. Um einen Preisvergleich zu ermöglichen, ist aber der Energiegehalt der Kraftstoffe ausschlaggebend. „Der Energiegehalt von Erdgas entspricht 1,5 Liter Benzin bzw. 1,3 Liter Diesel“, erklärt Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas. „Im Vergleich zu Benzin sparen Erdgasfahrer nahezu die Hälfte, gegenüber Diesel knapp ein Drittel der Spritkosten“, so Kehler weiter. Wasserleitungen vor Frost schützen Frostgefährdete Wasserleitungen sind generell bei Minusgraden abzusperren. Außen liegende Leitungen sollten in der Regel schon vor dem Kälteeinbruch abgesperrt und über das Entleerungsventil entleert werden. Bei allen abgesperrten Leitungen müssen die Hähne geöffnet bleiben, damit sich Eis, das durch eventuelle Wasserreste entsteht, ausdehnen kann und die Rohre nicht aufplatzen. Frostgefährdete Anschlüsse ohne Absperrmöglichkeit sollten mit einem entsprechenden Ventil ausgerüstet werden. Friert eine Leitung zu, dann ist diese sofort abzusperren - notfalls über den Haupthahn der Wasserversorgung. Dagegen dürfen Heizungen mit Thermostaten in frostgefährdeten Räumen nie abgedreht werden. Auf der Frostschutzeinstellung - symbolisiert durch einen Eiskristall - müssen sie die kalte Jahreszeit überstehen. unbegrenzte Shoppingzeit: © kaanmedia IMMER IN IHRER NÄHE 1€-TAGESTICKET im Parkhaus Prinzengarten Service-Center Telefon: 0 75 71 -106 333 www.stadtwerke-sigmaringen.de Stadtwerke Sigmaringen Eigenbetrieb der Stadt Sigmaringen Fürst-Wilhelm-Straße 15 72488 Sigmaringen Tel.: 0 75 71-106-333 Fax: 0 75 71-106-337 E-Mail: [email protected] www.stadtwerke-sigmaringen.de .UMMERªª sª ª.OVEMBERª NEUES AUS DEN STADTRATSFRAKTIONEN Die Grünen Flüchtlinge in Sigmaringen Vergangene Woche konnte endlich die dringend notwendige Informationsveranstaltung zum Thema Flüchtlinge in Sigmaringen stattfinden (wir hatten das schon vor den Sommerferien vorgeschlagen). Die sehr zahlreich erschienenen Bürger erhielten Informationen über die Situation in der Kaserne, über die einzelnen Verfahrensschritte im Asylverfahren, die Unterbringungsformen usw. In einem Punkt aber konnten die Auskünfte niemanden zufriedenstellen: Wie viele Flüchtlinge kommen noch in die Kaserne, und werden als Notunterkünfte Zelte aufgebaut werden? Bereits in der Gemeinderatssitzung am Tag zuvor hatten die Grünen diese Option als nicht zumutbar - weder für die untergebrachten Flüchtlinge noch für die Stadt und die Bürger - abgelehnt. Wir bedauern, dass das Ministerium für Integration durch seine Vorgehensweise und Informationspolitik das Vertrauen der Stadt und der Bürger aufs Spiel setzt. Professor für Wirtschaft und Nachhaltigkeitsforschung spricht in der Stadthalle Genau eine Woche zuvor hatten die Grünen in die Stadthalle eingeladen, um sich mit dem Thema „Postwachstumsökonomie“ auseinanderzusetzen. Stadtrat Gerhard Stumpp begrüßte im Namen des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen die zahlreichen Zuhörer sowie den Referenten Prof. Dr. Niko Paech aus Oldenburg. In den Industrienationen leben die meisten Menschen im Überfluss. Unser Wirtschaftssystem basiert aber auf einem stetigen Wirtschaftswachstum, obwohl die Grenzen längst erreicht sind. Die Auswirkungen zeigen sich beim Ressourcenverbrauch, beim Zusammenbruch von Finanzmärkten, bei der Zunahme von stressbedingten Krankheiten sowie beim CO2-Ausstoß, der bei durchschnittlich 11 t pro Person und Jahr liegt, während zum Erhalt der Umwelt max. 2,7 t verträglich wären. Weiteres Wachstum vermehrt nicht mehr den Wohlstand, sondern steigert eher den Stress. Die Energiewende hält Paech für gescheitert, da nur ein Teil des Stromverbrauchs regenerativ erzeugt werden könne, während die Heizenergie und die Mobilität zu wenig betrachtet werde. Die einzige Lösungsmöglichkeit liege in konsequenter Energieeinsparung. Dabei reicht es nicht aus, energiesparende Produkte zu erfinden, diese beruhigen nur das Gewissen und dienen als Alibi für weiteren Konsum und Ressourcenverbrauch. Paech fordert einen „nachhaltigen Lebensstil“, der zwingend mit einer Reduktion des Konsums einhergeht, wobei die “dicken Brocken“ wie z.B. der ausufernde Flugverkehr angepackt werden müssen. “Solche ruinösen Praktiken lassen sich nicht wegoptimieren.“ Die Schlagworte sind: Suffizienz (Genügsamkeit), Subsistenz (Selbstversorgung, gemeinsame Nutzung), Regional-Ökonomie (spart Ressourcen und Kapital), Umbau der Industrie hin zu weniger, dafür reparablen Produkten bei geringeren Arbeitszeiten. Bei den Vorschlägen zur Umsetzung blieb er vage, er sei Wirtschaftswissenschaftler, kein Politiker. SENIOREN-INFO Seniorennachmittag am Dienstag, 8. Dezember, um 14.30 Uhr Abendmahls-Gottesdienst im Advent Es findet um 14.30 Uhr ein Abendmahls-Gottesdienst im Advent in der Stadtkirche, Karlstraße, mit Codekan Albrecht Knoch statt. Anschließend herzliche Einladung zum Kaffeetrinken und Gedankenaustausch ins Gemeindehaus. Stadtspiegel Seniorenring Sigmaringen Sprechstunde des Seniorenrings Der Seniorenring Sigmaringen steht für Senioren betreffende Fragen allen Bürgerinnen und Bürgern jeden Donnerstag von 9.30 bis 11.30 Uhr im Seniorenbüro im Rathaus Sigmaringen, EG, Zimmer E.03, kostenlos zur Verfügung, Tel. 07571 106-216. SCHULEN & KINDERGÄRTEN Bilharzschule Förderverein unterstützt die Bücherei der Bilharzschule Die Vereinigung der Freunde und Ehemaligen der Bilharzschule e.V. (Förderverein) in Sigmaringen sponsert der Schülerbücherei 30 neue Bücher im Gesamtwert von 250 . Die Vereinsvorsitzende Susanne Lieb-Heckel und die Rektorin Uta Doyscher-Lutz freuen sich gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen über den Zuwachs an neuem Lesestoff. Eine Verlängerung der Öffnungszeit während des Schulvormittags ermöglicht zukünftig, das Lesen, insbesondere an der Grundschule, Foto: Bilharzschule noch mehr zu fördern. Bürgermeister Thomas Schärer liest am bundesweiten Vorlesetag in der Bilharzschule vor Am 20. November fand wieder der bundesweite Vorlesetag statt. Zahlreiche Prominente gehen an diesem Tag in die Schulen, um den Kindern vorzulesen. In diesem Jahr konnte die Schulleiterin Uta Foto: Bilharzschule Doyscher-Lutz den Bürgermeister Thomas Schärer zum Vorlesen gewinnen. Herr Schärer kam der Einladung direkt nach, da auch ihm das Erhalten der Vorlesekultur sehr wichtig ist. Zudem ließ der Bürgermeister es sich nicht nehmen, selbst die Literatur zum Vorlesen auszusuchen. Gebannt hingen die Kinder aus der Klasse 4 der Grundschule und den Klassen 5 und 6 der Werkrealschule an seinen Lippen, als Herr Schärer die Geschichte von Rosie und Moussa vorlas. Immer wieder kam der Bürgermeister dabei mit den Kindern ins Gespräch und bezog sie so sehr kindgemäß und aktiv mit ein. Mit dem Austausch über den Stellenwert von Briefen und Postkarten und wie groß die Freude bei demjenigen ist, der Post erhält, verabschiedete sich Herr Schärer von seinem zuhörenden Publikum und versprach im nächsten Jahr wieder vorzulesen. Die Schülerinnen und Schüler bedankten sich mit einem tosendem Applaus, der ihre Freude lautstark wieder gab. Dass es nicht bei der einmaligen Vorleseaktion bleiben wird, sondern dass das Vorlesen fest im Schulprofil verankert ist, zeigt das Zertifikat, das der Schule bereits vor 2 Jahren verliehen wurde: Bilharzschule trägt die Auszeichnung „Vorleseschule“. Hohenzollern-Gymnasium Sigmaringen Adventskonzert des Hohenzollern-Gymnasiums Das traditionelle Adventskonzert des Hohenzollern-Gymnasiums findet am Dienstag, 1. Dezember um 19 Uhr in der kath. Kirche St. Johann statt. Vokal- und Instrumentalsolisten sowie die verschiedenen Chor- und Orchestergruppen der Schule mit zusammen knapp 300 mitwirkenden Schülern musizieren ein feierliches Programm mit Stücken zur Advents- und Vorweihnachtszeit. Der Eintritt ist frei. Stadtspiegel Podiumsdiskussion: Flüchtlinge DIE Herausforderung des 21. Jahrhunderts? Zum wiederholten Mal beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler des HZG mit dem derzeit allgegenwärtigen Thema Flüchtlinge. Melih Günaydin (DIE LINKE), Klaus Burger (CDU), Oliver Hildenbrand (Bündnis 90/Die Grünen) und Michael Femmer (SPD) (Foto v.l.n.r.), stellten sich der Diskussion, die von Mathias Eisele von der Schwäbischen Zeitung modeFoto: Stadtverwaltung riert wurde. Zahlreiche Schüler hörten gespannt den unterschiedlichen Ansichten und Ausführungen der Gäste zu verschiedenen Fragen, die derzeit Deutschland bewegen. Die Diskussionsteilnehmer legten ihre Meinungen mit großer Überzeugung dar. Die Linke war grundsätzlich dafür, alle Flüchtlinge nach Deutschland kommen zu lassen, auch Wirtschaftsflüchtlinge. Die SPD und Die Grünen waren sich einig, dass wir den Flüchtlingen am meisten helfen können, indem wir auf sie zugehen. Michael Femmer war gegen den Export von Waffen ins Ausland, da Krieg ein großer Faktor für das Flüchten sei. Klaus Burger vertrat die Meinung, dass nicht alle Probleme in Deutschland gelöst werden können und man die Grenzen schließen müsse. Die Schüler stellten in der anschließenden Fragerunde ihre Fragen, was zeigt, wie viele sich mit diesem Thema befassen und sich dafür interessieren. Aber es wurde durch diese Veranstaltung auch klar, dass bis jetzt kein Politiker einen echten Lösungsvorschlag für die Probleme hat, die durch den riesigen Zustrom an Flüchtlingen entstehen. Schuhkartons der Hoffnung - Weihnachtsaktion des HZG Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen haben einen Schuhkarton gepackt und nehmen damit an der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton - Geschenke der Hoffnung“ teil. Hervorzuheben ist das Engagement der Klasse 8b, die sich mit besonders vielen Kartons beteiligt. Die GeFoto: HZG schenke werden armen Kindern in verschiedenen, vor allem osteuropäischen Ländern, zu Weihnachten eine große Freude bereiten. Diese bekannte Aktion findet in diesem Jahr zum 20. Mal statt. Mehr dazu unter https://www.geschenke-der-hoffnung.org/ Gremium der Elternvertreter konstituiert In seiner ersten Sitzung am 28.10.2015 hat der Elternbeirat seinen Vorstand und die Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt. Schulleiterin Marlis Schmitt-Sickinger bedankte sich herzlich für die Bereitschaft zur Mitarbeit im Elternbeirat und äußerte den Wunsch, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten Jahre auch in diesem Schuljahr fortgeführt wird. Hintere Reihe von links: Hans-Jürgen Steinhart, Silke Mayer, Jürgen Maluck, vordere Reihe von links: Martina Möller, Cathrin Herter Foto: HZG Vorstand des Elternbeirates Vorsitzende des Elternbeirates: Silke Mayer stv. Vorsitzender: Hans-Jürgen Steinhart Schriftführer: Jürgen Maluck Schatzmeisterin: Martina Möller Busbeauftragte: Cathrin Herter Elternvertreter in der Schulkonferenz: Silke Mayer als Elternbeiratsvorsitzende, Anja Maier-Schütz, Jürgen Maluck, Melanie Stebich .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Fremdsprachenassistentin am HZG Seit ein paar Wochen gibt es eine neue Fremdsprachenassistentin an unserer Schule. Marie Guilbaud (22) unterstützt verschiedene Klassen am HZG in ihren Französischkenntnissen. In den Klassen 9 und 10 bringt sie durch Konversationsübungen den Schülern nicht nur die Sprache Foto: HZG sondern auch die französische Kultur näher. Auch bei den Kleinsten am HZG ist sie jetzt schon sehr beliebt und weckt in ihnen durch spielerischen Unterricht das Interesse an ihrem Heimatland.Sie selbst stammt aus dem Süden Frankreichs, aus Nizza und schloss dort ihren Bachelor in Englisch mit Bravour ab.Später arbeitete sie als Assistentin an einem Gymnasium in Wien. Inzwischen studiert die junge Lehrerin, neben ihrer Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin, Kunstgeschichte und Architektur. Auf die Frage, was früher einmal ihre Lieblingsfächer waren, erzählt sie - immer noch sichtlich voller Begeisterung - Deutsch, Antikes Griechisch und Englisch. Ihre Hilfe nehmen wir dankend an und wir sind uns sicher: Das restliche Schuljahr wird genauso interessant, wie es angefangen hat. Liebfrauenschule Sigmaringen Autorenlesung mit Peter Stamm an der Liebfrauenschule „Weit über das Land“ - so lautet der Titel von Stamms neuem Roman, der im Februar 2016 in die Buchhandlungen kommen wird. „Ein neues Buch in der Hand zu haben, ist so, als ob man ein Baby bekommt - das muss man dann auch allen mitteilen“, äußerte sich Stamm zu Beginn der Autorenlesung stolz. Doch allzu viel Aufhebens wollte er dann doch nicht um seinen Roman machen, Foto: Liebfrauenschule neuen schließlich war er gekommen, um aus seinem Debütroman „Agnes“ vorzulesen und mit den Schülern der 11. und 12. Klasse ins Gespräch zu kommen. „Agnes“ ist eine von drei Pflichtlektüren des Deutsch-Abiturs. Die Schüler waren gut vorbereitet und so entwickelte sich ein kurzweiliger „Literaturunterricht“ mit einem souveränen und sympathischen Stamm, der unter anderem auch Einblicke in sein Literaturverständnis gab. Liebfrauenschule feiert ihren Franziskustag Anfang Oktober liegt der Gedenktag des heiligen Franziskus. Die Liebfrauenschule feiert deshalb immer in diesem Monat ihren „Franziskustag“, der für jede Jahrgangsstufe unterschiedliche Aktivitäten bietet, sich mit dem Leben bzw. dem Auftrag dieses großen Heiligen auseinanderzusetzen. Der Blick der Kursstufe lag in diesem Jahr auf dem aktuellen Flüchtlingsthema, zu dem in der Aula eine Podiumsdiskussion mit Experten aus dem Kreis stattfand. In einer ersten Vorstellungsrunde informierten die geladenen Gäste zu der aktuellen Situation der Flüchtlinge im Kreis. Während der Teamleiter der unteren Aufnahmebehörde des Landratsamts Guido Amann vor allem aktuelle Zahlen nennen konnte und über Herkunftsländer und Ursachen der Flucht sprach, kannte die Caritas-Mitarbeiterin Mechthild Grau die Sorgen der Flüchtlinge vor Ort. Sie hob zudem das durchaus große Interesse der Flüchtlinge an Sprachkursen und gemeinnütziger Arbeit hervor. Die Sicht der muslimischen Gemeinde in Sigmaringen vertrat die Türkin Selma Sahin. Sie berichtete zunächst von ihren eigenen Erfahrungen bei der Integration. Dann bekräftigte sie, dass die islamischen Vereine sehr gerne bei der Integration der Flüchtlinge aus Syrien mithälfen, dies aber bisher aus organisatorischen Gründen scheiterte. Die evangelische Pfarrerin Ines Fischer aus Mengen thematisierte .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel vor allem die Verantwortung Europas an der Flüchtlingssituation. Als Mitglied des baden-württembergischen Flüchtlingsrats lobte sie ausdrücklich zwar das Ehrenamt und die vielen freiwilligen Helfer, forderte aber die Landesregierung zu mehr Mitteln auf. Es stelle sich aber nicht die vielzitierte Frage, ob Deutschland diesen Flüchtlingsstrom überhaupt bewältigen könne, sondern eher die Frage nach dem Wie! Sie relativierte in ihrem Beitrag deutlich die Rolle Deutschlands als Exilland, da nur ein kleiner Prozentsatz der Flüchtlinge überhaupt nach Europa gelangten. Im Anschluss entwickelte sich eine sehr engagierte Diskussion, in die sich neben den geladenen Gästen auch lebhaft Lehrer und Schüler der Liebfrauenschule einschalteten. Hierbei ging es u.a. um Fluchtursachen oder um die dringende Notwendigkeit eines Handys für einen Flüchtling, um mit den Verwandten in der Heimat Kontakt halten zu können. Nachdem speziell die Ängste von Schülerinnen vor zu aufdringlichen Flüchtlingen thematisiert wurden, warnte Guido Amann nachdrücklich vor derart weitverbreiteten Gerüchten: „Die Vorfälle über angebliche Straftaten von Flüchtlingen entbehren weitestgehend jeglicher Grundlage und werden in manchen Kreisen sogar mutwillig in Umlauf gebracht, um die Bevölkerung zu verunsichern“, so Amann. Abschließend appellierte Gabriele Bartmann, Moderatorin der Diskussion, an die Fairness gegenüber Menschen, die in der Not zu uns kämen und betonte, man solle die momentane nationale Aufgabe auch als Chance begreifen. Luise Leininger Schule 50 Jahre Luise-Leininger-Schule Am 13.11.2015 feierte die Luise-Leininger-Schule ihr 50-jähriges Bestehen mit einem Empfang und anschließendem Tag der offenen Tür. Fotos: Stadtverwaltung Die Schülerinnen und Schüler zeigten in dem sehr kurzweiligen Theaterstück „Herbergssuche“ die Geschichte der Schule auf und wie diese mehrmals umziehen musste, bis sie am heutigen Standort einziehen konnte. Schulrätin Gerda Broxler-Schmidt betonte die Wichtigkeit der Förderschule trotz des Inklusionsgedankens. Bürgermeister Schärer sieht die Luise-Leininger-Schule als festen und wichtigen Bestandteil der Sigmaringer Schullandschaft. Er begrüßte die anwesenden Angehörigen von Luise Leininger, in der man eine würdige Namensgeberin für die Schule gefunden habe. Schulleiterin Jaschke-Zimmermann zeigte mit den Schülerinnen und Schülern bildhaft das Leitbild der Schule - Leben, Lernen, Spielen - auf und wie dieses umgesetzt wird. Musikalisch wurde die Feier von der Trommelgruppe, der Flötengruppe und einem Lied der Lehrerinnen und Lehrer umrahmt. Ab 13 Uhr warteten ein vielfältiges Programm und viele Angebote auf die Gäste. Theodor-Heuss-Realschule Sigmaringen Sicher surfen: „Theo“-Schüler besuchen Lesung „Was machst du, wenn ein Bild von dir im Internet landet, mit dem du nicht einverstanden bist?“ Mit dieser Frage beschäftigten sich die Schüler der THRS während der Lesung des Berliner Autors Thomas Feibel. In seinem Jugendbuch „Like me“ regt er Foto: THRS die Leser dazu an, darüber nachzudenken, was verantwortungsvoller Umgang mit dem Internet bedeutet. Im Gespräch mit dem Autor wird deutlich: Die Schüler der Klasse 6 und 7 haben diesbezüglich schon viele Erfahrungen gesammelt. So berichten sie von Abo-Fallen bei Onlinespielen oder Fotos, die sich einfach nicht mehr löschen lassen und immer wieder bei Facebook oder WhatsApp auftauchen. Der Autor, der auch Ratgeber zum Umgang mit Smartphones und Facebook veröffentlicht, gab den Schülern wertvolle Tipps, wie sie Kostenfallen im Internet und bei Spielkonsolen erkennen und vermeiden können. „Es war interessant und ich weiß jetzt, auf was ich im Netz achten sollte“, resümiert ein Schüler am Ende der Lesung, die im Rahmen der Frederick-Woche von der Stadtbibliothek Sigmaringen angeboten wurde. Förderkreis sponsort Lehrerlizenzen Im Rahmen des Jahresthemas „Schulische Präventionsarbeit“ übergab der Vorstand des Förderkreises, Michael Busché, der Schulleitung eine Lernsoftware zum Themenfeld „Stressfreies Lernen“. Der renommierte Gedächtnistrainer Gregor Staub hatte den Lehrern am „Gedächtnistag“ Einblicke in seine Lern- und Lehrmethoden gewährt. Um die Nachhaltigkeit der Veranstaltung zu gewährleisten, konnten die Lehrer nun die begleitende Software in Empfang nehmen. Neben dem Förderkreis wurde die Veranstaltung von dem Bildungspartner Hohenzollerische Landesbank, der Firma Sedikor Hausmeisterservice und Firma Buchbinder, Sigmaringen unterstützt. Kinderhaus Maria Theresia Sausewindtag in der Kinderkrippe “Sausewind, Brausewind! Dort und hier! Deine Heimat sage mir!“ Ganz nach dem Lied von Eduard Mörike gibt es momentan reichlich Gelegenheit für die Erzieherinnen des Kinderhauses Maria Theresia, das Thema „Naturerfahrung im Herbst“ zu eiFoto: Kinderhaus, Inge M. Keck nem Schwerpunkt ihrer pädagogischen Arbeit zu machen. In der Krippengruppe war für die Kleinsten ein Sausewindtag vorbereitet worden. Warm verpackt konnten die Kinder an diesem Tag beobachten, was der Wind so alles treiben kann. Experimente mit Luftballons, Bändern und Federn wurden durch lustige Windlieder und -tänze ergänzt. Aufregender Höhepunkt - und für viele das allererste Mal – war, zu sehen, wie der Herbstwind einen großen Drachen hoch in die Luft trug. .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel STADTBIBLIOTHEK Die Stadtbibliothek Sigmaringen steht allen offen. Die Ausleihe kostet für Erwachsene wahlweise 5 für ein Jahr oder 1 Tagesentgelt. Kinder, Schüler und Auszubildende leihen kostenfrei aus. Wer unter 16 Jahre alt ist, benötigt für die Anmeldung das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Danach genügt die Vorlage eines Personalausweises. Öffnungszeiten: Di. 10.00 - 12.00 Uhr Mi. Do. Fr. 10.00 - 12.00 Uhr Sa. 10.00 - 12.00 Uhr und und 14.00 14.00 12.00 14.00 - 19.00 18.00 18.00 18.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Stadtbibliothek Sigmaringen, „Alte Schule”, Schulhof 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 106-260, Fax 07571 106-265 www.bib.sigmaringen.de Bilderbuchkino mit einem ganz besonderen Weihnachtswunsch Am Montag, 07. Dezember 2015, gibt es wieder ein Bilderbuchkino. Dann wird nachmittags um 15 Uhr das Bilderbuch „Wie weihnachtelt man“ von Lorenz Pauli und Kathrin Schärer vorgelesen und gezeigt. Erzählt wird von den Tieren im Wald. Eichhörnchen, Specht und Maus lassen sich vom Hasen zum „Weihnachteln“ einladen. Alle wollen der Eule ein Geschenk bringen. Denn das, hat sie gesagt, bedeute Weihnachten. Eine Weihnachtsgeschichte für Kinder ab 5 Jahren Bilderbuchkino bedeutet, dass die Geschichte vorgelesen wird und die entsprechenden Bilder des Buches an die Wand projiziert werden. Im Anschluss an die Geschichte wird noch gemeinsam eine Kleinigkeit gebastelt. Die VerBuchcover anstaltung dauert bis ca. 16.15 „Wie weihnachtelt man“ Uhr und kostet 1 Eintritt. Anmeldung bis zum 03.12.2015 während der regulären Öffnungszeiten vor Ort in der Stadtbibliothek oder telefonisch unter 07571 106260. „Bücherbärchen“ und „ABC-Bande“ stimmen auf Weihnachten ein In gemütlicher Runde werden Bilderbücher vorgelesen und die Geschichten gemeinsam mit den Kindern erlebt. In der Vorweihnachtszeit gibt es ein gemeinsames Angebot für die Bücherbärchen (4- bis 6-jährige Kinder) und die ABC-Bande (6- bis 8-jährige Kinder). Am Donnerstag, 10. Dezember 2015, wird um 15.30 Uhr das Buch „Weihnachten nach Maß“ von Birdie Black und Rosalind Beardshaw vorgelesen: Als der König am Tag vor Weihnachten auf dem Markt einen großen Stoffballen kauft, um daraus ein Geschenk für seine Tochter nähen zu lassen, ahnt er noch nicht, dass die Reste dieses weichen Stoffes auch vielen Buchcover anderen Bewohnern seines „Weihnachten nach Maß“ Königreichs ein glückliches Weihnachten bescheren wird. Eine Geschichte für Kinder ab 4 Jahren Für die Veranstaltung ist keine Anmeldung erforderlich. Eintritt frei. Ein Bibliotheksgutschein zum Verschenken Nicht nur für alle Lese-Begeisterten bietet die Stadtbibliothek Sigmaringen eine schöne Geschenk-Idee: Wie wäre es denn mit einem Geschenk-Gutschein der Stadtbibliothek als kleine Aufmerksamkeit im Adventskalender oder als Wichtelgeschenk? Per Gutschein kann der Jahresbeitrag (5 ) verschenkt werden, den ein erwachsener Leser für das Ausleihen von Bibliotheks-Medien zahlen muss. Neben Büchern zählen dazu auch Zeitschriften, DVDs, CDs und Spiele sowie die Ausleihe digitaler Medien. Wer seinen Gutschein einlöst, kann dann ab sofort für ein komplettes Jahr kostenfrei in der Stadtbibliothek Sigmaringen ausleihen. Die Gutscheine können in der Bibliothek während der Öffnungszeiten erworben werden. UNICEF-Kartenverkauf in der Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek verkauft wie in den Vorjahren wieder die bekannten UNICEF-Weihnachtskarten mit wunderbaren Motiven. Außerdem gibt es in diesem Jahr auch Postkarten und kleinere Karten-Sets. Mit dem Erlös kann UNICEF Mädchen und Jungen mit Impfstoffen versorgen, mit Schulmaterial und Trinkwasser. UNICEF hilft aber auch, Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Gefahren wie Aids zu schützen. Die Karten können bis Weihnachten während der regulären Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek erworben werden. Medienverwaltung wird auf RFID umgestellt RFID (radio-frequency identification) heißt die neue Technik, die in der Stadtbibliothek nun eingesetzt wird. Das bedeutet, dass Radiowellen genutzt werden, um Daten berührungslos lesen und speichern zu können. Durch die neue Technik muss beim Ausleihen damit nicht mehr jedes einzelne Medium eingescannt werden, sondern an der Theke wird der Stapel auszuleihender oder zurückgegebener Medien jeweils auf einmal eingelesen. „Dieses Verfahren vereinfacht und beschleunigt den Ausleih- und Rückgabeprozess extrem“, freut sich Thormann. „Die Mitarbeiterinnen haben damit mehr Zeit, die Besucher der Bibliothek zu beraten und Auskünfte zu erteilen.“ Ein toller Nebeneffekt der RFID-Technik ist die Mediensicherung. „Dadurch können nun DVDs und CDs in den Hüllen direkt präsentiert werden und müssen bei der Ausleihe nicht mehr an der Theke einzeln herausgesucht werden“, beschreibt Thormann den Vorteil für die Kunden. HOCHSCHULE ALBSTADT - SIGMARINGEN 14. Karrierebörse der Hochschule zieht rund 1.500 Besucher an Rund 1.500 Studierende und Absolventen haben die Karrierebörse der Hochschule genutzt, um potenzielle Arbeitgeber kennenzulernen. Die insgesamt über 70 Aussteller zeigten sich sehr zufrieden mit der hohen Besucherresonanz. Career Pitch In zwei Kategorien - Geschäftsidee oder Bewerbung - stellten die sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich und ihre Bewerbung oder ihre Geschäftsidee der Jury und dem Publikum vor. In der Kategorie Bewerbungen landete Elias Teufel aus dem Studiengang Betriebswirtschaft auf dem ersten Platz. In der Kategorie Geschäftsidee konnte sich Anne-Kathrin Kiesel durchsetzen. Sie überzeugte mit der Idee eines selbstleuchtenden Mützenbommels, der vor allem Kinder vor Verkehrsunfällen schützen soll. Sie gewann damit ein professionelles Fotoshooting für ein Gründerportrait, welches von der Wirtschaftsförderung der Stadt Sigmaringen gesponsert wird. Hochschule will sich in Meßstetten und Sigmaringen engagieren Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen plant Maßnahmen für Flüchtlinge in den Erstaufnahmestellen in Meßstetten und Sigmaringen. Als eine der ersten Maßnahmen ist die Vorstellung des deutschen Hochschulsystems und der hier vor Ort angebotenen Studiengänge in den Aufnahmestellen in Meßstetten und Sigmaringen geplant. Darüber hinaus soll studierwilligen Flüchtlingen eine begrenzte Anzahl an Gasthörerschaften in Vorlesungen angeboten werden. Ein weiteres Konzept ist das Angebot von Online- 22 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Kursen, in denen studienwillige Flüchtlinge in Grundlagenkursen auf das Studium vorbereitet werden sollen. Derzeit werden hierfür aber noch Finanzierungsmöglichkeiten gesucht. Ein Angebot, welches in Zusammenarbeit mit dem Schülerforschungszentrum Südwürttemberg (SFZ®) schon jetzt im Dezember in Sigmaringen umgesetzt werden soll, ist das von der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) initiierte Angebot „Physik im Advent“. Im Rahmen der Aktion sollen vom 1. bis 24. Dezember täglich kleine Physik-Experimente für und mit den Flüchtlingskindern umgesetzt werden. 160 Schülerinnen und Schüler besuchen Hochschule am Studieninformationstag Im Rahmen des landesweiten Studieninformationstages haben am Mittwoch 160 Schülerinnen und Schüler die Hochschule Albstadt-Sigmaringen besucht. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kamen aus dem Raum Sigmaringen, Albstadt und In den jeweiligen Studiengängen Balingen aber auch aus den besichtigten die Schülerinnen Regionen Tübingen, Reutlinund Schüler Labore und Einrich- gen, Stuttgart, Ravensburg, Rottweil und Ulm sowie weitungen der Hochschule. teren Gemeinden. 87 SchüleFoto: rinnen und Schüler entschieHochschule Albstadt-Sigmaringen den sich für die Studiengänge Pharmatechnik, Lebensmittel/ Ernährung/Hygiene, Facility Management und Betriebswirtschaftslehre am Hochschulstandort Sigmaringen, 73 informierten sich in Albstadt über die Studiengänge Maschinenbau, Material and Process Engineering, Textil- und Bekleidungstechnologie, Wirtschaftsingenieurwesen, IT-Security, Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik. Der landesweite Studieninformationstag findet seit 20 Jahren immer im November statt. Die angemeldeten Teilnehmer verbringen einen Tag an einer Hochschule und lernen dort ihren Wunschstudiengang kennen. Sie können in Vorlesungen und Praktika hineinschnuppern, mit Studierenden und Professoren ins Gespräch kommen und sich auf diese Weise ein Bild von ihrem Wunschstudiengang machen. Stadtspiegel Eine Frau auf dem Papstthron und der Gottessohn, der einmal körperliche Liebe erfahren möchte. Waechters Geschichte erstaunt als ein zauberhaft- böses, hintergründig-intellektuelles Märchen über Liebe, Macht und den Himmel auf Erden. Diese Spielfassung entstand 2014 als Tübinger Sommertheater. Darin öffnen nur zwei Schauspieler (A. Decker, J. Karl) dem Publikum das ganze Mittelalter! „Ohne Requisiten, (fast) ohne Kostüme, bei schlichtestem Bühnenbild und mit intensiver Schauspielkunst dargeboten“ (Schwäb. Tagblatt). „Geistreich, frech und dicht. Am Ende wurde sogar der echte Papst Franziskus liebevoll parodiert, ein kleines Theater vom Feinsten … Amen“ (Reutl. Generalanzeiger). Eintritt: 12 , erm. 8 Kartenreservierung: 07571 3333 Bezirkskantorat Sigmaringen Adventssingen am 29.11.2015 um 17 Uhr in der Pfarrkirche St. Johann Das Adventssingen wird vom Kinder- und Jugendchor St. Fidelis/ St. Johann und dem Chor St. Johann gestaltet. An der Orgel von St. Johann spielt Zeno Bianchini. Die Leitung liegt bei Bezirkskantor Klaus Krämer. Beim Adventssingen sind alle Besucher eingeladen, bekannte Adventslieder gemeinsam und im Wechsel mit den Chören zu singen. Der Eintritt ist frei. Um Spenden für die musikalische Jugendarbeit wird gebeten. Orgelmusik zur Marktzeit Am Samstag, 5. Dezember 2015, findet eine Orgelmusik zur Marktzeit zum Advent statt. In der Pfarrkirche St. Johann spielt an der Koenig-Orgel Bezirkskantor Klaus Krämer Choralbearbeitungen über das bekannte Adventslied „Nun komm der Heiden Heiland“. Es erklingen Kompositionen der bekannten norddeutschen Orgelmeister Nicolaus Bruhns, Dietrich Buxtehude und Johann Sebastian Bach. Die Orgelmusik dauert 30 Minuten, Beginn ist um 10.30 Uhr. Der Eintritt ist frei, am Ausgang wird um eine Spende zur weiteren Finanzierung der musikalischen Jugendarbeit gebeten. Die Seelsorgeeinheit Sigmaringen, die Pfarrei St. Johann und das Bezirkskantorat laden alle Interessierten herzlich zu dieser Orgelmusik ein! Gesellschaft für Kunst und Kultur e.V. KULTUR IN SIGMARINGEN Theater-Jahresprogramm 2015/2016 in der Stadthalle Mittwoch, 16.12.2015, 19.00 Uhr Der kleine Prinz nach Saint Exupéry als Musical Ateliers im Alten Schlachthof e.V. Mittwoch, 2.3.2016, 20.00 Uhr Nora von Henrik Ibsen, LT Tübingen Endstation Pfanne - was bleibt ist eine Gänsehaut! Musikkabarett mit „Schwarze Grütze“ Am Donnerstag, 26. November, 20 Uhr, gastiert die KabarettTruppe „Schwarze Grütze“ (Stefan Klucke, Dirk Pursche) in ihrem 20. Bühnenjahr auch auf der Schlachthof-Bühne. Ihr Weihnachtsprogramm ist inzwischen Kult. Eintritt: 12 , erm. 8 Bitte Karten reservieren: 07571 3333 Mittwoch, 4.5.2016, 20.00 Uhr Die Räuber von F. Schiller, LT Tübingen Gastspiel Zimmertheater Tübingen - Irdische Liebe Ein Theaterstück aus dem 9. Jahrhundert von F. K. Waechter In der Version für eine Schauspielerin und einen Schauspieler Am Donnerstag, 10. Dezember, 20 Uhr, gibt es für alle Liebhaber des Zimmertheaters Tübingen zum letzten Foto: Alexander Gonschior Mal die Gelegenheit, auf der Schlachthof-Bühne „Irdische Liebe“ anzuschauen, inszeniert und ausgestattet von Axel Krauße, gespielt von Agnes Decker und Johannes Karl („Lenz“, Schlachthofbühne 2014). Dienstag, 14.6.2016, 20.00 Uhr Wie im Himmel von Kay Pollak, LT Tübingen Taboris „Mein Kampf“ Termin wird noch bekannt gegeben. Nutzen Sie das Abo-Angebot: 5 Veranstaltungen 80/70 für Mitglieder Eintrittspreise: 20 /für Mitglieder 18 /ermäßigt 10 , schulpflichtige Kinder in Begleitung von Eltern oder Großeltern haben freien Eintritt Abo kann unter der Tel.-Nr. 07571 13081 Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder per E-Mail: [email protected] bestellt werden. Heimatmuseum "Runder Turm" Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag von 14.00 bis 17.00 Uhr Heimatmuseum, Antonstraße 22, 72488 Sigmaringen, Tel. 07571 62974 Stadtspiegel Stadtkapelle Sigmaringen Jahreskonzert der Stadtkapelle Sigmaringen Das Konzert der Stadtkapelle Sigmaringen findet in diesem Jahr am Samstag, 28. November, statt. Das 25-jährige Jubiläum von Dirigent David Gilson bietet sich dazu an, einige musikalische Höhepunkte der vergangenen Jahre Revue passieren zu lassen. Dabei darf die Musik des bekannten englischen Komponisten Philip Sparke natürlich nicht fehlen. Aus seiner Feder stammen die atemberaubenden Werke „Jubilee Overture“ und „Music for a Festival“. Auch die „First Suite in Es“ von Gustav Holst, mit der die Stadtkapelle bei einem Wertungsspiel in Friedrichshafen sagenhafte 99 Punkte erzielen konnte, wurde in das Konzertprogramm aufgenommen. Daneben wird wieder ein weiter musikalischer Bogen gespannt werden, der von der „Entführung aus dem Serail“ von Wolfgang Amadeus Mozart bis hin in die Neuzeit zur Musik des Films „Titanic“ von James Horner reicht. Das Konzert findet in der Stadthalle bei ausgefahrener Zuschauertribüne statt und beginnt um 20 Uhr. Karten können im Vorverkauf beim Bürgerbüro der Stadt Sigmaringen erworben werden. UMWELT UND KLIMA Altpapierannahme Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.30 Uhr nimmt die Kolpingsfamilie in Hedingen (neben der Gärtnerei Bach) Altpapier an. Die Erlöse fließen einem guten Zweck (hauptsächlich Leprakranken) zu. WEITERBILDUNG Akademie für Gesundheit und Soziales Sigmaringen Angebote Alle Angebote finden in der Akademie für Gesundheit und Soziales in Laiz, Schulstraße 9 (auf dem Grundschulgelände, hinteres Gebäude) in 72488 Sigmaringen-Laiz statt. Nähere Informationen oder Fragen unter Tel. 07571 645806-3 oder E-Mail: info@ akademie-gs.de. Pflegefachtag „Den Tagen mehr Leben geben…“ – unter diesem Motto steht der 2. Sigmaringer Pflegefachtag am 28.11.2015 in Laiz. Von 9.00 bis 16.30 Uhr erwartet die Gäste ein Programm mit insgesamt fünf Vorträgen. Der Tag widmet sich den besonderen Anforderungen und Herausforderungen der Pflege am Lebensende. Eröffnen wird den Vortrag die renommierte Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Angelika Zegelin von der Universität Witten/Herdecke. Die Pflegeexpertin wird zum Thema Hoffnung referieren. Nicht weniger spannend wird der Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang M. George sein. Er stellt die Ergebnisse seiner Gießener Sterbestudie vor. Hier erwartet die Teilnehmer ein Überblick über die stationäre Versorgung Sterbender in Deutschland. Ebenso hat Prof. George Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen mit im Gepäck. Der Moraltheologe und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Herr Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff von der Universität Freiburg wird die Zuhörerinnen und Zuhörer unter dem Titel „Was heißt menschenwürdig sterben? Zur Debatte um die Suizidbeihilfe“ zum Nachdenken und zur Diskussion anregen. .UMMERªª sª ª.OVEMBERª 23 Weitere Vorträge widmen sich den Themen Sterbebegleitung und palliative Pflege bei Menschen mit Demenz und bei Menschen mit geistiger Behinderung. Begleitet wird die Veranstaltung von einer Fachausstellung unterschiedlicher Firmen und Fachbuchverlage. Der 2. Sigmaringer Pflegefachtag richtet sich an Pflegekräfte aus allen Handlungsfeldern, aber durchaus auch an pflegende Angehörige oder Interessierte. Weitere Informationen unter www.akademie-gs.de/pflegefachtag. Anmeldungen sind über die Homepage, per Mail: [email protected] oder unter Tel. 07571 6458063 möglich. Bildungszentrum Gorheim Vortrag Am Donnerstag, 3. Dezember, um 19.00 Uhr wird im Bildungszentrum Gorheim in Sigmaringen ein Vortrag „Lachen ist Licht, Lächeln ist Hoffnung, Sterbende brauchen Hoffnungslichter“ von Ludger Hoffkamp, Clown und Zauberer, Klinikclown bei der Stiftung „Humor hilft heilen“ (Eckart v. Hirschhausen), Humorcoach bei Humorcare Deutschland Österreich e.V., kath. Seelsorger und Pastoralreferent mit viel Erfahrung in Trauerbegleitung angeboten. Der Vortrag möchte die Bedeutung von guten Bildern, von Humor und Hoffnungszeichen bei Sterben und Trauer aufzeigen. Was brauchen Sterbende und Trauernde? Kann ich mit Sterbenden noch lachen und Freude erleben? Diese Fragen werden in vielen erlebten Geschichten und Beispielen aus dem Klinikclownalltag und der praktischen Seelsorge angesprochen und reflektiert. Weitere Infos unter www.bildungszentrum-gorheim.de oder unter Tel. 07571 51518, Mail: [email protected]. AUS DER GESCHÄFTSWELT Burger würdigt Stiftung Ideenfabrik Landtagsabgeordneter Klaus Burger besuchte die Stiftung Ideenfabrik und zeigte dabei großes Interesse an dem Konzept. Die Stiftung Ideenfabrik unterstützt und berät kostenlos alle, die eine Idee umsetzen möchten und alleine nicht weiterkommen. Besonders beeindruckt zeigte sich Burger von dem breiten V.l. Urlich Bregenzer, Hans Börjes, Netzwerk aus Spezialisten alKlaus Burger, Giacomo Burgio ler Bereiche, die sich ehrenFoto: Börjes amtlich in der Stiftung Ideenfabrik engagieren und ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Verfügung stellen. Der Sitz der Stiftung Ideenfabrik befindet sich seit einigen Wochen im Gebäude der Wirtschaftsförderung auf dem Gelände der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne. Zweifacher Sieg beim Bankentest in Sigmaringen Südwestbank überzeugt mit bester Beratung Zum ersten Mal stellen die Tageszeitung „Die Welt“ und das Deutsche Institut für Beratungsqualität in diesem Jahr die Beratungsleistung von Geldinstituten auf den Prüfstand. Die Südwestbank in Sigmaringen überzeugt doppelt: Sie erhält das Testurteil „Sehr gut“ sowohl für die Privat- als auch für die Firmenkundenberatung. Die „Mystery Shopper“ beziehen bei ihrem Test 30 Aspekte, die die Bundesbürger als wichtige Kriterien bei einer Bank erachten, ein. In rund 200 deutschen Städten geben die unabhängigen Tester vor, auf der Suche nach einem neuen Finanzinstitut zu sein. Wichtig für die Bewertung sind unter anderem die Interaktion des Beraters mit dem Kunden und die Ausarbeitung von jeweils passenden Lösungen. 24 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Mitarbeiterin feiert 10-jähriges Jubiläum beim Malerbetrieb Henkel und Lehn Im Rahmen einer Betriebsfeier wurde die zehnjährige Tätigkeit von Claudia Holderried beim Malerbetrieb Henkel und Lehn gewürdigt. Die gelernte Industriekauffrau wird für sämtliche Büroarbeiten eingesetzt. „Frau Holderried ist für uns eine außerordentlich wichtige Mitarbeiterin, die uns das Arbeitsleben erleichtert“, so Henkel und Foto: Lehn Lehn. Bei der Feier wurde Claudia Holderried eine Urkunde der Handwerkskammer Reutlingen und ein Geschenk überreicht. VERANSTALTUNGEN aktuell Veranstaltungskalender Donnerstag, 26.11.2015, 16:00 Uhr Für Hund und Katz ist auch noch Platz Bilderbuchkino für Kinder ab 5 Jahren Dauer: ca. 40 Min, keine vorherige Anmeldung erforderlich Veranstalter: Stadtbibliothek Sigmaringen, Schulhof 4, Sigmaringen Tel. 07571 106260 Donnerstag, 26.11.2015, 16:00 Uhr Begegnungen und Gespräche Geschwister - Band fürs Leben Referentin: Anna Barbara Schrön, Sigmaringen Sigmaringen, evangelisches Gemeindehaus, Karlstraße 24 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Donnerstag, 26.11.2015, 19:00 Uhr Ellen Schwiers liest aus ihren Memoiren Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] Donnerstag, 26.11.2015, 19:15 Uhr Alles gesund? - Perspektiven und Grenzen der molekularen Diagnostik der Zukunft Referent: Prof. Dr. Dieter Stoll, HSAS Veranstalter: Hochschule Albstadt-Sigmaringen www.hs-albsig.de Donnerstag, 26.11.2015, 20:00 Uhr „Endstation Pfanne - was bleibt ist eine Gänsehaut!“ Das Kabarett Kult-Weihnachtsprogramm von „Schwarze Grütze“ Sigmaringen, Ateliers im Alten Schlachthof, Georg-Zimmerer-Straße Veranstalter: Ateliers im Alten Schlachthof Tel. 07571 3333 Freitag, 27.11.2015, 10:00 - 11:30 Uhr Dialog-Café Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Stadtspiegel Samstag, 28.11.2015, 9:00 - 18:00 Uhr Weihnachtsmarkt der Schulen und Vereine Sigmaringen, Innenstadt Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen Ansprechpartnerin: Andja Pepe Tel. 07571 106-224, [email protected] Samstag, 28.11.2015, 10:00 - 12:30 Uhr K 21 Holzwerkstatt: Advent für 8 bis 12 Jahre, mit Gabi Maier und Daniela Müller Eine schriftliche Anmeldung ist dringend erforderlich! Sigmaringen, Jugendkunstschule im Bildungszentrum Gorheim Tel. 07571 51518, [email protected] Samstag, 28.11.2015, 13:30 - 16:30 Uhr Die Magie des Goldes - Besuch in der Vergolderwerkstatt Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren. Führung mit Überlänge. Teilnahme nur mit rechtzeitiger Voranmeldung möglich. Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern Tel. 07571 729 230, [email protected] Samstag, 28.11.2015, 14:00 Uhr Adventnachmittag für Groß und Klein Sigmaringen, evangelisches Gemeindehaus, Karlstraße 24 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Samstag, 28.11.2015, 18:00 und 20:00 Uhr Jugendforum Kino Sigmaringen, Alte Schule Veranstalter: Jugendforum Sigmaringen Ansprechpartner: Jürgen Mangold, [email protected] Samstag, 28.11.2015, 20:00 Uhr Jahreskonzert Stadtkapelle Sigmaringen 25 Jahre David Gilson Sigmaringen, Stadthalle Veranstalter: Stadtkapelle Sigmaringen Ansprechpartner: Markus Kramer, Tel. 0172 7239499 Sonntag, 29.11.2015 Adventsbasar in der Kreuzkirche nach dem Gottesdienst Sigmaringen, Kreuzkirche, Binger Straße 9 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Sonntag, 29.11.2015, 10:00 - 16:00 Uhr Weihnachtszauber auf Schloss Sigmaringen für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren Sigmaringen, Schloss Sigmaringen, Karl-Anton-Platz 8 Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern Tel. 07571 729230, [email protected] Montag, 30.11.2015, 20:00 Uhr Eine Reise um den K2, dem zweithöchsten Berg der Welt Vortragsreihe. Referent Bertram Rueb, Gengenbach Aula der Alten Schule, Schulhof 4, Sigmaringen Veranstalter: DAV- Sektion Sigmaringen Dienstag, 01.12.2015, 14:00 - 17:00 Uhr Dialog-Art-Café Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Straße 9 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Freitag, 27.11.2015, 10:00 - 11:30 Uhr Philosophie - Nietzsche mit Dr. Lars Kaminski Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Sigmaringen, Bildungszentrum Gorheim, Gorheimer Str. 28 Tel. 07571 51518, [email protected] Dienstag, 01.12.2015, 16:00 Uhr Najem Wali liest in Arabisch und Deutsch aus „Engel des Südens“ Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] Freitag, 27.11.2015, 19:00 Uhr Katerina Jacob liest aus „Oh (Weia) Kanada Mein Traum vom Auswandern“ Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] Dienstag, 01.12.2015, 17:00 - 18:00 Uhr Neue Kurse im Tanzstudio Sigmaringen: Zumba-Kids ab Dez. dienstags 17:00 - 18:00 Uhr Bitte für diesen Kurs anmelden unter Tel. 07576 3380104 Sigmaringen, Bittelschießer Str. 88, Tanzstudio Sigmaringen Ansprechpartner: Martina Sedlaczek Tel. 07576 9626610, [email protected] Stadtspiegel Dienstag, 01.12.2015, 17:00 Uhr Sigmaringer Adventskalender 2015 Alle Kinder und Erwachsenen sind nach dem Öffnen täglich um 17:00 Uhr in das „Adventszimmer“ (hist. Sitzungssaal) eingeladen, um dort dem Angebot der jew. Einrichtung zu folgen. Sigmaringen, Rathausplatz, Fürst-Wilhelm-Straße Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen Ansprechpartnerin: Ulrike Sieber Dienstag, 01.12.2015, 18:30 - 21:30 Uhr Ein königliches Hochzeitsmenü für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren Sigmaringen, Schloss Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern Tel. 07571 729-230, [email protected] Dienstag, 01.12.2015, 19:00 Uhr Najem Wali liest aus seinem neuesten Buch „Bagdad“ Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] Mittwoch, 02.12.2015, 10:00 - 11:30 Uhr Dialog-Café Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Mittwoch, 02.12.2015, 10:00 Uhr Najem Wali liest aus seinem Buch „Reise in das Herz des Feindes“ Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] Mittwoch, 02.12.2015, 16:00 - 17:30 Uhr K 17 - Tonen: Kleine Lichtgefäße für 8 bis 14 Jahre, mit Anne Schnepper Eine schriftliche Anmeldung ist dringend erforderlich! Sigmaringen, Jugendkunstschule im Bildungszentrum Gorheim Tel. 07571 51518, [email protected] Donnerstag, 03.12.2015, 17:00 - 18:00 Uhr Neue Kurse im Tanzstudio Sigmaringen Moderner Kindertanz 6 - 7 Jahre ab 03.12.2015 immer donnerstags 17:00 - 18:00 Uhr Sigmaringen, Bittelschießer Str. 88, Tanzstudio Sigmaringen Veranstalter: Tanzstudio Sigmaringen Ansprechpartner: Martina Sedlaczek Tel. 07576 9626610, [email protected] Donnerstag, 03.12.2015, 19:00 Uhr Vortrag: Jiamini - ein Waisenhaus mit Zukunft! Sigmaringen, evangelisches Gemeindehaus, Karlstraße 24 Veranstalter: Sinja Stötzner, [email protected] Donnerstag, 03.12.2015, 19:00 Uhr Wir Geiseln der SS - dokumentarischer Spielfilm (D) 2014 Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Freitag, 04.12.2015, 10:00 - 11:30 Uhr Dialog-Café Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Samstag, 05.12.2015, 11:00 Uhr - Feierliche Eröffnung „Sigmaringen on Ice“ Sigmaringen, Rathausplatz, Fürst-Wilhelm-Straße Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen Ansprechpartnerin: Katja Ungern-Sternberg Tel. 07571 106 224, [email protected] Samstag, 05.12.2015, 18:00 Uhr Radio7 - Eisdisco „Sigmaringen on Ice“ Sigmaringen, Rathausplatz, Fürst-Wilhelm-Straße Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen Ansprechpartnerin: Katja Ungern-Sternberg Tel. 07571 106 224, [email protected] Samstag, 05.12.2015, 10:00 - 12:30 Uhr K 14 Malen wie James Rizzi - Sigmaringen wimmelt ab 10 Jahren, mit Annegret Hoffmann Eine schriftliche Anmeldung ist dringend erforderlich! Sigmaringen, Jugendkunstschule des Bildungszentrum Gorheim Gorheimer Str. 28 Tel. 07571 51518, [email protected] Samstag, 05.12.2015, 13:00 - 15:30 Uhr K 20 Weihnachts- und Schutzengel für 8 bis 14 Jahre, mit Anne Schnepper Eine schriftliche Anmeldung ist dringend erforderlich. Sigmaringen, Jugendkunstschule des Bildungszentrum Gorheim Gorheimer Str. 28 Tel. 07571 51518, [email protected] Samstag, 05.12.2015, 19:00 Uhr Caryl Swift in „Mother Meyra and her children“ engl. Fassung Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] Samstag, 05.12.2015, 20:00 Uhr Theater aus dem Nichts Eine Improshow mit „spieltrieb“ in Kooperation mit dem Kreiskulturforum im Landkreis Sigmaringen, Kulturschwerpunkt 2015 „Kleinkunst“ Sigmaringen, Georg-Zimmerer-Straße 7, Ateliers im Alten Schlachthof Tel. 07571 3333 Sonntag, 06.12.2015, 10:00 - 16:00 Uhr Der Nikolaus im Schloss Sigmaringen, Schloss, Karl-Anton-Platz 8 Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern Tel. 07571 729-230, [email protected] Sonntag, 06.12.2015, 10:00 - 16:00 Uhr Weihnachtszauber auf Schloss Sigmaringen für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren Sigmaringen, Schloss Sigmaringen, Karl-Anton-Platz 8 Veranstalter: Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern Tel. 07571 729230, [email protected] Donnerstag, 03.12.2015, 19:00 Uhr Lachen ist Licht, Lächeln ist Hoffnung, Sterbende brauchen Hoffnungslichter Vortrag mit Ludger Hoffkampp Sigmaringen, Bildungszentrum Gorheim, Gorheimer Str. 28 Tel. 07571 51518, [email protected] Montag, 07.12.2015, 15:30 Uhr „Wie weihnachtelt man?“ Bilderbuchkino und basteln Eine Weihnachtsgeschichte für Kinder ab 5 Jahren. Im Anschluss wird noch gemeinsam eine Kleinigkeit gebastelt. Anmeldung in der Stadtbibliothek: Tel. 07571 106260 Stadtbibliothek Sigmaringen, Schulhof 4 Veranstalter: Stadtbibliothek Sigmaringen Donnerstag, 03.12.2015, 19:15 Uhr Lehren und Lernen im Wandel: Zwischen Unterstützung, Herausforderung, Unterhaltung, Digitalisierung und Verantwortung Veranstalter: Hochschule Albstadt-Sigmaringen www.hs-albsig.de Montag, 07.12.2015, 19:00 Uhr Martin Graff liest aus „Weihnachten für alle Fälle“ Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Dienstag, 08.12.2015, 14:00 - 17:00 Uhr Dialog-Art-Café Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9 Veranstalter: evang. Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Mittwoch, 09.12.2015, Feuershow „Circus of Fire“ „Sigmaringen on Ice“ Der »Circus of Fire« ist ein sozialpädagogisches Feuerakrobatikprojekt des Kinderheims Haus Nazareth in Sigmaringen. Erleben Sie, wie Jugendliche verschiedenen Alters gemeinsam ihre Künste mit dem Element Feuer vorstellen und dabei mit ihrem spannenden und faszinierenden Programm Alt und Jung in ihren Bann ziehen. Sigmaringen, Rathausplatz, Fürst-Wilhelm-Straße Veranstalter: Stadtverwaltung Sigmaringen Ansprechpartnerin: Katja Ungern-Sternberg Tel. 07571 106 224, [email protected] Mittwoch, 09.12.2015, 19:00 Uhr Musikalische Reise durch Europa mit Wiltrud Weber und Ensemble Longum Mare Sigmaringer Kulturherbst Sigmaringen, Hoftheater, Fürst-Wilhelm-Straße 40 Veranstalter: Hoftheater Sigmaringen Tel. 07571 685320, [email protected] Mittwoch, 09.12.2015, 10:00 - 11:30 Uhr Dialog-Café Sigmaringen, Gemeinderäume der Kreuzkirche, Binger Str. 9 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Donnerstag, 10.12.2015, 15:30 Uhr „Bücherbärchen“ und „ABC-Bande“ mit einer Geschichte für die Weihnachtszeit Vorgelesen wird eine stimmungsvolle Geschichte für die Adventszeit. Sigmaringen, Stadtbibliothek Sigmaringen, Schulhof 4 Veranstalter: Stadtbibliothek Sigmaringen, Tel. 07571 106260 Donnerstag, 10.12.2015, 16:00 Uhr Begegnungen und Gespräche Adventsfeier: vorweihnachtlicher Nachmittag mit Gedichten, Kurzgeschichten und Liedern Sigmaringen, evangelisches Gemeindehaus, Karlstraße 24 Veranstalter: evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Tel. 07571 683010, [email protected] Donnerstag, 10.12.2015, 20:00 Uhr Gastspiel Zimmertheater Tübingen Irdische Liebe Sigmaringen, Ateliers im Alten Schlachthof, Georg-Zimmerer-Straße Veranstalter: Ateliers im Alten Schlachthof Kartenreservierung: Tel. 07571 3333 VEREINSNACHRICHTEN Caritasverband Sigmaringen Aktion gegen häusliche Gewalt Bettina Häberle, Innungsobermeister Gerold Rebholz und Stefanie Thiel sind überzeugt, dass die Tütenaktion gegen häusliche Gewalt eine wirklich gute Sache ist. Foto: Caritas 85.000 Papiertüten mit der Aufschrift „Gewalt gegen Frauen kommt nicht in die Tüte“ gehen vom 23. November bis 4. Dezemberin rund 60 Bäckereien und ihren Filialen im Kreis Sigmaringen über die Ladentheken. Mit dieser Aktion des Caritasverbandes Sigmaringen willman u.a. darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland jede vierte Frau im Alter zwischen 16 und 85 Jahren eine Form der körperlichen und/oder sexuellen Gewalt durch einen Stadtspiegel Beziehungspartner erlebt. Generell geht es darum, das Thema „häusliche Gewalt“ aus seiner Tabuzone zu holen und auf das Hilfsangebot im Landkreis hinzuweisen. Schirmherrin ist Landrätin Stefanie Bürkle. Partner der Aktion ist die Bäckerinnung Kreis Sigmaringen. Finanzielle Unterstützung bekommt die Kampagne dieses Jahr von verschiedenen ServiceClubs aus Sigmaringen, u.a. Rotary Club, Round Table, Lady Circle und dem Tangent Club sowie von der Firma Geberit und dem Landratsamt Sigmaringen. Ohne Sprachkenntnisse geht nicht Ehrenamtliche geben Kurse für Flüchtlinge Hohe Motivation bei den Teilnehmern Zwischen Ankunft in Deutschland und Anerkennung des Asylantrags liegen oft viele Monate. Asylbewerber haben in dieser Zeit kein Recht auf einen offiziellen Deutschkurs. Der erste Schritt ist oft ein von ehrenamtlichen Lehrkräften und Helfern durchgeführter Deutschkurs. So wie in der Grundschule in SigmarinFoto: Caritas gen-Laiz. Der Sprachkurs in Laiz wird vom Caritasverband Sigmaringen angeboten. Für die Teilnehmer ist er kostenlos – und freiwillig. Trotzdem kommen zahlreiche Lernwillige aus Gambia und Eritrea, aus dem Irak und aus Afghanistan regelmäßig hierher. Sie haben begriffen, dass ohne Sprache nichts geht. Sie haben aber auch schon gemerkt, dass die deutsche Sprache schwierig ist. Manche versuchen auch zu schreiben. „Aber das ist nicht unser Ziel“, sagt Elisabeth Weiger. Die ausgebildete Grundschullehrerin ist ehrenamtlich tätig. So wie Samtner, Sheila Pfeffer und GabrieleHellmeier-Ringwelski, die ebenfalls zum Sprachkurs-Team gehören. Wer sich eine ehrenamtliche Mitarbeit bei der Flüchtlingsbetreuung vorstellen kann, der sollte sich bei Gabriele Bernhardt, Koordinierungsstelle für Ehrenamt im Flüchtlingsbereich, melden, Tel. 07571 730117 oder per Mail: [email protected]. Förderverein Ruine Hornstein e.V. Die Ruine Hornstein lädt zum romantischen Weihnachtsmarkt ein Am zweiten Adventswochenende findet in Bingen bereits zum 10. Mal ein Weihnachtsmarkt vor der romantischen Kulisse der Ruine Hornstein statt. Es erwartet die Besucher eine einzigartige Atmosphäre mit Lichtern und Musik, die Weihnachtskrippe in der Schlosskapelle mit Wessobrunner Stuck sowie allerlei kulinarische Köstlichkeiten wie Hornsteiner Schneebälle und Glüh-Met. An den Marktständen werden Kunsthandwerk und andere weihnachtliche Artikel angeboten. Von der Bühne erklingt musikalisches Programm und Foto: Förderverein im Turmzimmer wartet eine Ruine Hornstein e.V. Märchenerzählerin auf die kleinen Gäste. Außerdem wird es in diesem Jahr einen himmlischen Briefkasten geben. Kinder können Gebasteltes, Gemaltes, Wunschzettel oder was sie sonst schon immer Mal dem Christkind sagen wollten in einem Umschlag mitbringen und einwerfen. Wir leiten die Post dann weiter und sie wird ganz bestimmt beantwortet werden. Frankiert sein braucht der Brief nicht, aber der Absender muss .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel unbedingt draufstehen, damit die Antwort auch den Weg zurückfindet. Selbstverständlich wird auch der Nikolaus vor Ort sein und selbstgemachte Leckereien an die Kinder verteilen. Die Marktzeiten sind folgende: Sa., 05.12.2015, ab 15 Uhr und So., 06.12.2015, 11 - 18 Uhr Nähere Informationen unter: www.ruine-hornstein.de Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen JobCafé im Frauenbegegnungszentrum am Freitag, 04.12.2015 von 9:30 bis 11:30 Uhr im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen in der Bahnhofstraße 3 “Tageselterntreff“ im Frauenbegegnungszentrum in Sigmaringen Donnerstag, 3. Dezember 2015 von 9.00 und 11.30 Uhr Tagesmütter (-väter) und solche, die es vielleicht werden wollen, treffen sich zum Erfahrungsaustausch in lockerer Runde am Donnerstag, 3. Dezember 2015, ab 9.00 Uhr im Frauenbegegnungszentrum, Bahnhofstr. 3 in Sigmaringen. Der Tageselterntreff bietet einen kollegialen Austausch für alle Tageseltern an. Auch interessierte Eltern sind herzlich eingeladen. Den Tageseltern werden bei der Teilnahme daran 3 UE als Fortbildung angerechnet. Die Koordinierungsstelle freut sich über jedes Kommen. Bezüglich einer besseren Planung wird um eine kurze telefonische Anmeldung gebeten. Koordinierungsstelle für Tageseltern: Beate Keller, Marlies Hanschke, Katharina Jakob und Bettina Müller-Krimm, Tel. 07571 681163, 07571 7479510 Jeden 1. Donnerstag im Monat außerhalb der Ferien im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen, Bahnhofstr. 3 27 Hilfsprojekt Mariphil e.V. Aktion Reissack 2015 Auch dieses Jahr sucht das Hilfsprojekt Mariphil e.V. wieder Menschen, die bedürftigen Familien in unserem Projektgebiet auf den Philippinen mit einer Reisspende (40 kg) unterstützen möchten. Wir möchten dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen über das Weihnachtsfest nicht hungern müssen. Reis hat in Asien auch eine tiefe emotionale Bedeutung. Die Freude über ein solches Weihnachtsgeschenk ist oft nicht beschreibbar! Bitte überweisen Sie 40 Euro unter dem Stichwort Aktion Reissack auf unser Spendenkonto IBAN DE78600907000863178006 bei der Südwestbank Sigmaringen. Bitte Adresse nicht vergessen, damit Sie einen Brief von den beschenkten Familien erhalten können. Gerlinde Kretschmann wird auch heuer als Mariphil-Botschafterin am Samstag, den 28.11.2015, auf dem Weihnachtsmarkt Sigmaringen mithelfen, Spender für unsere Aktion zu gewinnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.mariphil. com oder von unserem 1. Vorsitzenden Martin Riester unter 0152 06653855 oder [email protected]. Bereits im Voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Daghan Salamat! Karateverein Sigmaringen e.V. Haus der Natur Adventsmarkt im Haus der Natur in Beuron am 1. Advent Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr findet am 29. Novembervon 11 bis 17 Uhr wieder der etwas andere Adventsmarkt in Beuron statt. Das Haus der Natur bietet unter dem Motto „Zuschauen – staunen – selber machen/regional – handgefertigt – nachhaltig“ Vorführungen und Mitmachaktionen. Informationen beim Haus der Natur, Wolterstraße 16, 88631 Beuron, Telefon 07466 9280-0. „Die Drei vom Donautal“ – Menüabend mit heimischem Wild am Freitag, 11. Dezember, 18 Uhr Die Naturpark-Gastronomen Armin Eha (Restaurant Gutshof Käppeler, Beuron-Thiergarten) und Helmut Gröner (Gasthof Zur Traube, Kreenheinstetten) laden zu einem Menüabend rund um das Thema Wald und Wild ins Haus der Natur in Beuron ein. Dabei steht das 4-Gänge-Menü mit Reh, Gämse und Wildschwein im Vordergrund. Aber auch das Thema Wald kommt nicht zu kurz: Markus Ellinger, Ranger des Naturschutzzentrums, führt zu Beginn des Abends durch die Ausstellung „Tiere im Winter“. Außerdem wird die Ausstellung „Geblitzt“ zu sehen sein. Natürlich haben die Gäste auch Gelegenheit, regionale Produkte, wie z.B. Naturpark-Apfelessig und Filzprodukte, zu kaufen. Treffpunkt: Haus der Natur, Wolterstr. 16, 88631 Beuron; 4-Gänge-Menü inkl. Aperitif: 38,- zzgl. Getränke; Anmeldung bis zum 7. Dezember beim Haus der Natur, Tel. 07466 9280-0, info@ nazoberedonau.de Hospizgruppe Sigmaringen e.V. Harfenkonzert mit Frau Dr. Schlögl-Eggert Auf Einladung der Hospizgruppe Sigmaringen e.V. wird Frau Dr. Schlögl-Eggert - wie im vergangenen Jahr - am Vorabend des ersten Adventssonntags, 28. November 2015, 18 Uhr ein Harfenkonzert in der Krankenhauskapelle geben. Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. Marie-Therese Riester erreicht 3. Dan Karate Eine besondere Prüfung in der Sportart Kempo-Karate bestand die Sigmaringer Heilpraktikerin Marie-Therese Riester. Sie legte vor dem eigens aus München angereisten Bundesstilrichtungsreferent des Deutschen Karateverbandes (DKV) Björn Anton sowie Beisitzer und Trainer Klaus Rennwanz ihre Prüfung zum 3. Dan (Meistergrad) im Kempo-Karate ab. Marie-Therese Riester leitet seit längerer Zeit die Abteilung Tai-Chi im Karateverein Sigmaringen e.V. und ist u.a. lizensierte Übungsleiterin für Breitensport, Karate und PräFoto: Karateverein vention. Sie trainiert in Sigmaringen seit Anfang 1999, ihre Prüfung zum 1. Dan bestand sie 2004, der 2. Dan folgte 2008. Dazwischen absolvierte sie zahlreiche Fortbildungen, Lehrgänge und Trainingslager. Kolpingsfamilie Sigmaringen Sie wünschen einen Besuch des heiligen Bischof Nikolaus? Ihren Besuchswunsch können Sie noch bis zum Freitag, den 27.11. beim Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Sigmaringen, Tel. 07571 730930 anmelden. Kolpingsgedenktag am Freitag, 04.12. ab 18:00 Uhr Wie viele andere Kolpingsfamilien gedenkt auch die Kolpingsfamilie Sigmaringen am 04.12. des Todestags von Adolph Kolping, welcher sich in diesem Jahr zum 150. Mal jährt. Achtung Ortswechsel: In diesem Jahr wird der Gottesdienst 28 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª zum Kolpingsgedenktag nicht in der Pfarrkirche St. Fidelis gefeiert, sondern im Rahmen des freitäglichen Abendgottesdienstes um 18 Uhr in Gorheim. Auch das anschließende Beisammensein findet im Pfarrsaal von Gorheim statt. Herbergssuche im Advent Im Advent gibt es im Süden Deutschlands den Brauch der Herbergssuche. Dieser Brauch leitet sich aus dem Evangelium ab, wo es heißt, dass Maria und Josef keine Herberge fanden, als sie nach Betlehem unterwegs waren und die Zeit gekommen war, dass Jesus geboren werden sollte. Schon letztes Jahr hat eine kleine Gruppe der Kolpingsfamilie Sigmaringen diesen Brauch wieder aufleben lassen. Wir tragen ein Bild von Maria von Wohnung zu Wohnung, sprechen mit Ihnen ein paar Gebete und lassen die Muttergottes eine Nacht bei Ihnen. Sie geben in dieser Zeit Maria „Herberge“. Die kleine Feier kann anschließend mit einem gemütlichen Zusammensein bei einer Tasse Tee ausklingen und somitin die Adventszeit ein wenig Ruhe bringen. Je nach Teilnehmerzahl beginnen wir die Herbergsuche ab Mitte Dezember. Wer bei diesem alten Brauch mitmachen möchte, kann sich wegen eines Besuchstermins bei Silvia Bregenzer, Tel. 07571 5414 oder Robert Walz, Tel. 07571 4373 melden. Lauf-Treff Sigmaringen e.V. Anmeldungen zum diesjährigen Silvesterlauf des Lauftreffs Sigmaringen sind möglich Auch dieses Jahr findet wieder der Silvesterlauf des Sigmaringer Lauftreffs statt. Inzwischen ist es die 32. Auflage. Bisher sind gerade mal 14 Anmeldungen eingegangen. Interessierte können sich unter www.lauftreff-sigmaringen.de anmelden und auf der Homepage sind auch umfangreiche Informationen zu diesem Laufevent vorhanden. Die Verantwortlichen des Lauftreffs freuen sich schon jetzt auf die Veranstaltung und sind bereits intensiv mit der Vorbereitung beschäftigt. Auch sind die Verantwortlichen gespannt, ob der Teilnehmerrekord des FC Laiz, der 2014 mit 75 Aktiven teilgenommen hat, dieses Mal nochmal verbessert werden kann. Gespannt sind die Verantwortlichen auch auf die diesjährige Gesamtteilnehmerzahl. 2014 waren es 784 Finisher, die die 5- oder 10-KilometerStrecke, meist entlang der Donau, absolvierten. Dabei lief Michael Leibfarth vom SV Ohmenhausen in 34:34 Minuten die schnellste Zeit über 10 Kilometer. Die schnellste Teilnehmerin war Yvonne Kleiner von der LG Stadtwerke München in 40:59 Minuten. Psychosoziale Beratungsstelle, Fachambulanz für Suchtfragen Offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer am ersten Montag im Monat eine offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken an. Das Angebot richtet sich an alle Angehörigen (Ehe- bzw. Lebenspartner/-innen, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene Söhne/Töchter von suchtkranken Eltern), die Fragen im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung klären und sich über Hilfsangebote für sich selbst und den/die Betroffenen informieren möchten. Eine Anmeldung für diese Sprechstunde ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenfrei und steht selbstverständlich unter Verschwiegenheit. Der Termin für die nächste Sprechstunde ist am Montag, den 7. Dezember 2015, von 16.00 bis 17.00 Uhr an der Suchtberatungsstelle, Karlstr. 29 in Sigmaringen. Der darauffolgende Termin ist am 11.01.2016 von 16.00 bis 17.00 Uhr. Weitere Informationen unter Tel. 07571 4188 (Suchtberatungsstelle) oder Mail [email protected]. Stadtspiegel Schwäbischer Albverein Sigmaringen Barock-Weihnachtsmarkt in Ludwigsburg Die Ortsgruppe bietet am Mittwoch, 2. Dezember eine Busfahrt zu einem besonderen Weihnachtsmarkt an. Abfahrt ist um 12:30 Uhr beim KVB, Zustieg Marstallgebäude 12:35 Uhr. Die Rückkehr ist um 19 Uhr ab Ludwigsburg. Die Kosten betragen 15 , für Gäste 17 . Die Leitung hat Manfred Schulze. Anmeldung bitte kurzfristig bei Erich Schwer, Tel. 07571 746970. Es sind nur noch wenige Plätze frei. Abschluss des Wanderjahres Die Senioren des Schwäbischen Albvereins Sigmaringen treffen sich am Mittwoch, 09.12. im Pfarrsaal Gorheim um 14.30 Uhr zu einem gemütlichen Nachmittag. Mit einem Rückblick auf das vergangene Wanderjahr und einer Bilderschau zur Erinnerung an schöne Wanderungen beschließen wir das Wanderjahr. Bei Kaffee und Kuchen, mit besinnlichen Beiträgen und Liedern lassen wir uns einstimmen in den Advent. Nikolauswanderung und Nikolausfeier Treffpunkt zu dieser Veranstaltung ist am 6. Dezember um 12:30 Uhr am Parkplatz Zoller-Hof. Dort startet die Wanderung unterhalb des Brenzkofer Bergs und unter der B 32 hindurch in das Berberstal. Durch dieses Tal geht es weiter zum Kugelbergweg und auf diesem zurück zur Gaststätte „Zoller-Hof“. Dort beginnt ab 15 Uhr die Nikolausfeier zusammen mit der Familiengruppe. Etwa eine Stunde später kommt der Nikolaus und beschert die Kinder. Zu dieser Wanderung mit anschließender Nikolausfeier sind Jung und Alt sowie Gäste herzlich eingeladen. Jugendgruppe Einladung zum Nikolauserlebnistag Die Überraschungsveranstaltung für jedermann. Gäste sind herzlich willkommen. Abenteuer und Spaß verheißt der abenteuerliche Erlebnistag. Dieser beginnt mit einer kleinen Überraschungswanderung und Spiele. Danach folgt das gemeinsame Abendessen sowie der Besuch des Nikolaus. Mitglieder und Gäste treffen sich am 6. Dezember um 13.00 Uhr am Parkplatz der Brauereigaststätte „Zoller-Hof“. Das Ende der Veranstaltung ist gegen 17.30 Uhr geplant. Die Kosten betragen für Kinder 6 (Gäste 7 ), darin enthalten ist der Nikolausbesuch mit dem vollgefüllten Nikolausstiefel für die Kinder sowie das Abendessen mit einem alkoholfreien Getränk. Erwachsene haben die Kosten des Abendessens selber zu tragen, daher fallen keine Veranstaltungskosten an. Bei schlechter Witterung entfällt die Wanderung und man trifft sich direkt zum gemeinsamen Abendessen mit anschließendem Programm. Die Teilnehmer werden hierzu telefonisch benachrichtigt. Anmeldung bis 29. November an Sven Schulze unter Tel. 0152 29581316. Sozialverband VdK, Ortsverband Sigmaringen VdK-Stammtisch Der nächste VdK-Stammtisch findet statt am Dienstag, 1.12.2015, ab 16.00 Uhr im Gasthof „Alter Fritz,“ Zimmerackerstr. 5, Sigmaringen. Geschäftszeit „zwischen den Jahren“ Die Geschäftsstellen des VdK-Kreisverbandes Sigmaringen und des VdK-Sozialrechtsschutzes sind vom 24.12.2015 bis 6.1.2016 geschlossen. Ab 7.1.2016 sind wir zu den üblichen Geschäftszeiten wieder für Sie da. VdK-Ortsverband Sigmaringen lädt zum Jahresabschluss ein! Zur Jahresabschlussversammlung am morgigen Freitag, 27.11.2015, um 14.30 Uhr im Josefinenstift, Cafeteria, Sigmaringen lädt der VdK-Ortsverband Sigmaringen seine Mitglieder ein. Auch deren Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Bei angenehmen und anregenden Gesprächen wollen wir ein bisschen auf das Jahr 2015 zurückblicken, in das Jahr 2016 hineinschauen und uns auf die beginnende Adventszeit und den bevorstehenden Jahreswechsel einstimmen. Bei dieser Gelegenheit werden auch 13 Mitglieder für ihre langjährige Verbandstreue besonders geehrt. Stadtspiegel Suche nach Ausbildungsplatz zählt für die Rente Die Zeiten der Suche nach einem Ausbildungsplatz können bei der späteren Rente eine bedeutsame Rolle spielen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) teilte kürzlich mit, wer zwischen 17 und 25 Jahre alt sei und sich bei der Agentur für Arbeit für mindestens einen Monat ausbildungsplatzsuchend melde, bekomme dies im DRV-Versicherungsverlauf vermerkt. Die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz zähle dann als sogenannte Anrechnungszeit, obwohl die Agentur für Arbeit keine Sozialleistungen erbringe und auch keine Rentenbeiträge einzahle. So könnten Lücken im Versicherungsverlauf vermieden werden. Diese Anrechnungszeit könne später bei den Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte wichtig werden. Detailauskünfte - auch zu anderen Rentenfragen - gibt es bei der DRV in Stuttgart, Tel. 0711 8480, bei DRV-Außenstelle in Sigmaringen, Tel. 07571 74520 und beim Servicetelefon 0800 100048024. SONSTIGE MITTEILUNGEN Arbeiten. Leben. Arbeiterleben. Chronik über Sigmaringer Arbeiterleben Rudolf Christian wollte eigentlich nur eine Broschüre über das Arbeiterleben in Sigmaringen verfassen. „Aber dann war das Thema so interessant und es gab so viel Material, dass es ein Buch wurde“, schmunzelt Christian. Herausgekommen ist eine 345 Seiten starke Chronik über das Arbeiterleben in Sigmaringen zwischen 1921 und 2008. Aufgelockert wird der Text mit vielen Statistiken, Bildern, Zeitungsausschnitten und Verknüpfungen mit dem jeweils Rudolf Christian übergibt BM aktuellen Weltgeschehen. Schärer ein Exemplar seines Bu- Das Buch ist für 29,00 ches „Leben. Arbeiten. Arbeiter- direkt über Rudolf Christian, leben.“ [email protected] Foto: Stadtverwaltung erhältlich. SWR 1 lacht! Kabarettist Rolf Miller kommt nach Sigmaringen Beim Comedy- und Kabarettfestival werden in Sigmaringen auftreten: Michael Mittermeier, Rolf Miller, Helge und das Udo und Martina Brandl. Heute wird Rolf Miller vorgestellt. Rolf Miller wird mit Recht als ‚konsequentester Minimalist‘ des Kabarettgenres bezeichnet. Kaum ein anderer Kabarettist schafft es, so gekonnt und gleichzeitig urkomisch komplexe Themen ganz banal auf den Punkt zu bringen. Dabei nutzt Miller allein einen Stuhl und eine Wasserflasche als Requisite. Rolf Miller wurde beispielsweise mit dem Deutschen Kabarettpreis, dem Foto: Rolf Miller deutschen Kleinkunstpreis sowie dem bayerischen, dem hessischen und dem saarländischen Kabarettpreis ausgezeichnet. Vergünstigte Karten zum Vorverkaufsstart Im Rahmen der Frühbucheraktion, die bis einschließlich 24. Dezember 2015 gilt, kosten die Eintrittskarten anstatt 24,00 nur 20,00 . Tickets sind über die örtlichen Vorverkaufsstellen, der .UMMERªª sª ª.OVEMBERª 29 Buchhandlung Liehner und dem Sigmaringer Reisebüro, telefonisch unter 07571 106450 sowie online unter www.stadthallesigmaringen.de erhältlich. Weitere Informationen auch unter www.swr1.de. Happy birthday, Frank Sinatra The Original Las Vegas Tribute Show am 23.01.2016 um 20 Uhr in der Stadthalle Unvergessen Frank Sinatras Hits wie „New York, New York“, „Strangers in the night“ oder „My way“ genauso wie seine teilweise sogar Oscar-prämierten Filme. „Happy birthday, Frank Sinatra“ ist eine absolut gelungene Hommage, eine fantastische Las-Vegas-Show, die nach wochenlangen Erfolgen und ausverkauften Casinos in Australien nun erstmals auch eine bundesweite Tournee in Deutschland startet. Und natürlich kommt „Frankie Boy“ nicht allein – seine guten alten Freunde Sammy Davis jr. und Dean Martin hat er mitgebracht. David de Costa als Frank Sinatra, Johnny Edwards als Dean Martin und Nicholas Brooks als Sammy Davis jr. präsentieren die perfekte Mischung aus großen Hits, umwerfenden Gags und smartem Entertainment. 16 limitierte VIP-Arrangements! Ein VIP-Komplettpaket beinhaltet einen Sitzplatz in der jeweiligen Preiskategorie plus Willkommensgetränk, Begrüßungspräsent (Überraschung!), Erinnerungsgeschenk (VIP-Pass mit Lanyard), Tourneeplakat, kostenfreie Garderobe, separaten Einlass, Meet & Greet. Aufpreis zum regulären Ticket 29,90 erhältlich in jeder Kategorie Ermäßigungen: für Kinder von 7 bis 12 Jahren 10 ermäßigt je Ticket; Gruppen ab zehn Personen 5 ermäßigt je Ticket. Kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema Arthrose Knorpelschäden und -verschleiß am Kniegelenk Mittwoch, 09.12.2015, um 19 Uhr Chefarzt Dr. med. Ernst-Wilhelm Bräuchle, Leitender Oberarzt und Koordinator des Endoprothesenzentrums Dr. med. Ralf Wegner und Oberarzt Dr. Philipp Wagner (alle Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am SRH-Krankenhaus Sigmaringen) sowie Oberarzt der Anästhesie und Intensivmedizin Dr. med. Holger Mettenleiter referieren über Beschwerden und Therapie bei Arthrose im Knie. Der Vortrag findet im Hörsaal des SRH-Krankenhauses Sigmaringen statt. Um die Qualität der Versorgung bei Knieendoprothesen zu sichern, hat die orthopädische Fachgesellschaft in Deutschland Impressum: Stadt-Spiegel Amtsblatt der Kreisstadt Sigmaringen Herausgeber: Stadt Sigmaringen Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Verlautbarungen ist Bürgermeister Thomas Schärer oder sein Vertreter im Amt, mit Ausnahme der Rubriken "Aus den Stadtteilen" und „Vereinsnachrichten“. Verantwortlich für den Stadtteil: Laiz - Wolfgang Querner, Untere Weidenstraße 17, Jungnau - Anton Fetscher, Unterschmeien Berthold Hotz, Oberschmeien - Otto Schütz, Gutenstein - Peter Herr Verantwortlich für "Was sonst noch interessiert" und Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt Die Verantwortung des jeweiligen Verfassers für Beiträge der Kirchen, Parteien, Wählervereinigungen und Vereine wird durch diese Regelung nicht berührt. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, www.nussbaum-wds.de Außenstelle: 72144 Dußlingen, Bahnhofstr. 18 Tel. 07072 9286-0, Fax 07033 3207701 Anzeigenberatung: Außenbüro Echterdingen, Manuela Barth, Tel. 0711 99076-24, E-Mail: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Einzelgebühr Vertrieb: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de .UMMERªª sª ª.OVEMBERª eine Zertifizierung nach strengen Regeln der Qualitätsprüfung und -sicherung eingeführt. Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des SRH-Krankenhauses Sigmaringen ist nach diesen Regeln als Endoprothesenzentrum zertifiziert. Josefinenstift Massage-Stuhl begeistert Heimbewohner „Einfach reinsitzen, Schalter anknipsen und genießen!“ Der rote Rückenmassage-Stuhl, der dem Josefinenstift von einer Firma probeweise für vier Wochen zur Verfügung gestellt wurde, ist inzwischen zum Renner für die Bewohner des Pflegeheims geworden. Für zehn Minuten bietet der Massagesessel regelmäßige Rückenmassage zum Wohlfühlen und zur Gesundheitsvorsorge. Jetzt sucht das Josefinenstift Spender für den 4.300 Euro teuren Stuhl, um ihn für die Bewohner regelmäßig verwenden zu können. AUS LAIZ Balkenstrecker Narrenzunft Laiz 1. Laizer Dorfweihnacht Die Narrenzunft Balkenstrecker Laiz, mit Unterstützung örtlicher Vereine, veranstaltet am 12. Dezember ab 14.00 Uhr vor dem Laizer Rathaus ihre 1. Laizer Dorfweihnacht. Die Besucher werden kulinarisch und musikalisch auf die Weihnachtszeit eingestimmt. Stadtspiegel Schwäbischer Albverein Laiz Seniorenabteilung Die Senioren des Albvereins Laiz treffen sich am Mittwoch, den 9. Dezember, um 14.00 Uhr an der Turn- und Festhalle Laiz. Über Umwege wandern wir zum Bürgersaal im Rathaus zu einer gemütlichen Adventsfeier, die um 15.00 Uhr beginnt. Auskunft: Hildegard Kanal, Tel. 52221 Skiclub Laiz Skibazar Die Ski- und Snowboardabteilung des TSV Laiz veranstaltet am Samstag, 5. Dezember, in der Hauptschule in Laiz den diesjährigen Skibazar. Carving-Ski, Snowboards, Ski-/Schlittschuhe und Skibekleidung werden angeboten. Die Annahme der Wintersportartikel ist von 10 bis 12 Uhr. Der Verkauf beginnt um 14 bis 16 Uhr. Die Artikel müssen in funktionsfähigem und gutem Zustand sein! Abholung, Abrechnung von 15.30 bis 16 Uhr. Mit dem Skibazar wird der Flyer für die neue Saison vorgestellt, womit man sich zur Skifreizeit im Januar anmelden kann. Kaffee und Kuchen werden am Nachmittag angeboten. Sozialverband VdK, Ortsverband Laiz Sozialverband lädt ein: Adventsnachmittag in Laiz! Zum traditionellen Adventsnachmittag lädt der VdK-Ortsverband Laiz seine Mitglieder mit Angehörigen und Freunden herzlich ein. Beginn ist am Dienstag, 8. Dezember 2015, ab 14.00 Uhr im Gasthaus „Hasen“ in Laiz. Eine kleine Gesangsgruppe aus Laiz wird uns mit Liedern und Vortragen erfreuen und auch zum Mitsingen einladen. So möchten wir bei frohen und besinnlichen Stunden miteinander auf das Jahr 2015 blicken. Dazu wird Kaffee mit Zopfbrot und Christstollen serviert und weitere Getränke stehen bereit. Wir freuen uns auf einen guten Besuch! Die Vorstandschaft Brigitte Goßner, Vorsitzende AUS JUNGNAU FC LAIZ 1919 e.V. Aus der Ortschaftsratssitzung 06.12.2015 um 14:30 Uhr FC Laiz I gegen TSG Rottenacker um 12:45 Uhr FC Laiz II gegen SG Frohnstetten Erster Tagesordnungspunkt der jüngsten Ortschaftsratssitzung war das durch die Stadt vorgelegte Planungskonzept zum Friedhof Jungnau. Bereits in einem im Vorfeld durchgeführten Vor-OrtTreffen hatten sich die Ortschaftsräte gemeinsam mit Fachleuten wie Ulrike Ströbele und Georg Saum über eine mögliche Gestaltung des Friedhofes beraten. In der OR-Sitzung wurden nun folgende Punkte beschlossen, die dem Gemeinderat vorgelegt werden sollen: Zum Rückrundenbeginn bekommt es die 1. Mannschaft mit zwei Hochkarätern zu tun. Nach den Niederlagen gegen Althausen (Kategorie: vermeidbar) und Altheim (der Tabellenführer war besser) sind das Auswärtsspiel in Bad Schussenried und das Heimspiel gegen Rottenacker die letzten Aufgaben in diesem Jahr. Die Leistungen der Laizer sind einfach zu schwankend, den tollen Spielen gegen Bad Saulgau oder Ebenweiler folgen schwache Auftritte gegen Mengen und Altshausen. Man darf also gespannt sein, wie sich die Mannschaft am Schluss des Jahres präsentiert und ob sich wieder positive Ergebnisse einstellen. Die 2. Mannschaft hat ganz andere „Probleme“. Nach elf (!!) Spielen ohne Niederlage kann man ganz oben anklopfen. Die Gelegenheit zum Anklopfen bietet sich im Heimspiel gegen den Tabellenführer aus Kettenacker, das Hinspiel endete unentschieden 2:2. Die Fans finden die Erfolge der Zweiten richtig gut und hoffen auf eine Fortsetzung der Serie. Was immer gleich hervorragend auf dem Laizer Sportgelände bleibt ist die Bewirtung durch die Helfer des Vereines und denen sei an dieser Stelle einmal herzlich gedankt. - Der OR rückt vom Konzept-Vorschlag der Stadtverwaltung ab und wünscht aktuell weder das Erstellen von Urnenstelen noch das Anlegen von Rasengräbern. - Alternativ soll dem Wunsch nach pflegeleichten und pflegefreien Gräbern durch das Anlegen von Urnengrabinseln entsprochen werden. Hierbei handelt es sich um je vier Urnengräber auf der Fläche eines Doppelgrabes. Diese Inseln sind von vier Seiten zugänglich und sollen sowohl durch einen Gärtner vollgepflegt als auch zur eigenen Pflege und Gestaltung angeboten werden. - Im Bereich links des Haupteingangs sollen die bisherigen Bestattungsformen bleiben. - Im Bereich unterhalb des Kriegerdenkmals sollen durch eine entsprechende Änderung in der Friedhofssatzung auch kleinere Einfassungen für Erdgräber möglich gemacht werden. Die Größe der Grabfläche soll jedoch das Maß von 60 x 60 cm nicht unterschreiten. - Die bereits erstellten und gut angenommenen Urnengräber im vorderen Teil des Friedhofes sollen mit einer Skulptur am Scheitelpunkt der Gräber aufgewertet werden. 29.11.2015 um 14:30 Uhr FC Laiz II gegen SG Kettenacker um 14:30 Uhr FV Bad Schussenried gegen FC Laiz I Stadtspiegel - Statt der bisherigen Wasserstellen sollen in Zukunft Schöpfbrunnen den Friedhof aufwerten. - Die jeweils dritten Gräberreihen werden freigehalten und begrünt. Zur Abtrennung von Rasen- und Kiesflächen sollen Metallschienen eingebracht werden - dies zunächst probeweise in einem kleineren Teil des Friedhofes. - Um verschiedene Optionen für die Zukunft zu haben sollen im Eingangsbereich Flächen zur Erstellung von Urnenstelen und eines überdachten Aussegnungsbereiches freigehalten werden. .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Märchenstunde der Bücherei Zum Tagesordnungspunkt „Nachtrag zur Mittelanforderung“ erläuterte OV Fetscher die aktuelle Situation in den Baugebieten Jungnaus. Aufgrund mehrerer Nachfragen nach Bauplätzen beantragt der Ortschaftsrat das Erschließen weiterer Bauplätze im Gebiet „Herrschaftsäcker“. Jungen Familien soll somit ein Anreiz geboten werden, im Ort zu bauen und zu bleiben. Öffnungszeiten der Ortschaftsverwaltung Jungnau Die Ortschaftsverwaltung bleibt am 27.11.2015 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Sigmaringen, Tel. 07571/106-222. Mini-Winterdorffest wird zum Weihnachtsmärktle Am Samstag, den 12.12.2015, um 17:00 Uhr planen die singenden und musizierenden Vereine Jungnaus ein vorweihnachtliches Konzert in der St.-Anna-Kirche. Direkt im Anschluss an diese Aufführung werden die Konzertbesucher und weitere willkommene Gäste auf den Burgplatz eingeladen. Hier wird ihnen einiges geboten. Dem Aufruf der Vereine an die Jungnauer, sich am Winterdorffest zu beteiligen, sind viele gefolgt. Neben dem Genuss von vielen kulinarischen Köstlichkeiten wie Muffins, wilde Kartoffeln, FFW-Wurst im Wecken, Gulaschsuppe, getrocknete Apfelringe, Lebkuchen, Waffeln, Kinderpunsch, Glühmost, Glühwein und Heißgetränken wird es auch viele Geschenkideen wie Selbstgenähtes, dekorative Gegenstände aus Holz, Beton, Gips und Glas, Duftöle, Würzöle, Seifen, Marmeladen, Schlüsselanhänger, Nudeln, Ziegensalami, gebrannte Mandeln, Weihnachtsbredle, Bücher, Dekoengel u.v.m. zum Kaufen und Mitnehmen geben. Zahlreiche Marktstände werden nun an diesem Abend ein Weihnachtsmarktambiente auf den Burgplatz zaubern. Freuen Sie sich schon heute auf ein wunderschönes Konzert mit anschließendem Weihnachtsmärktle. Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst Am Sonntag, 6. Dezember 2015, feiern wir Familiengottesdienst unter dem Motto „Ein Stück vom Himmel schenken - der hl. Nikolaus“. Die Messe in der St.-Anna-Kirche beginnt um 9.00 Uhr und wird musikalisch begleitet vom Kirchenchor. Während des Gottesdienstes werden die Erstkommunionkinder vorgestellt. Vorankündigung: Am Dienstag, 15. Dezember 2015, um 6.00 Uhr wird in der St.Anna-Kirche Jungnau eine Rorate mit anschließendem Frühstück stattfinden. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Die Forstabteilung informiert Bürgerholz-An-/Abmeldung und Brennholz-/Reisschlag-Bestellung für das Jahr 2016 Die Bestellung nimmt Frau Sammet bis zum 15.12.2015 während der üblichen Dienstzeiten persönlich unter Tel. 07577 3204 entgegen oder per E-Mail [email protected]. „Es war einmal ...“ Viele Kinder folgten der Einladung zur Märchenstunde der Bücherei Jungnau. Recht sicher erkannten sie auf Szenenbildern dargestellte Märchen. Danach ordneten sie verschiedene Gegenstände den Märchen zu. Im Anschluss lasen Monika Grawunder und Sybille Hofelich die Märchen „Der gestiefelte Kater“ und „König Drosselbart“ vor. Bücherherbst in der Bücherei Die Bücherei Jungnau lud zu einem Bücherherbst ein, bei dem unter anderem im Herbst 2015 neu erschienene Bücher durch Sybille Hofelich vorgestellt wurden. „Meine wunderbare Buchhandlung“, „Eine Buchhandlung zum Verlieben“, „Eine Buchhandlung auf Reisen“ und „Das Haus der vergessenen Bücher“ erzählen von Buchhandlungen, die unterschiedlicher nicht sein können. „Ein ganzes halbes Jahr“ und „Ein ganz neues Leben“ berichten über ein Mädchen aus einfachsten Verhältnissen, das als Betreuerin eines sehr kranken Mannes aus reichem Haus versuchen will, ihn vom selbstbestimmten Sterben abzubringen. In dem Roman „Bis ans Ende der Geschichte“ begegnet ein jüdisches Mädchen einem alten Mann, mit dem es sich auf Anhieb gut versteht, bis es erfährt, dass er ein ehemaliger Nazi ist. „Alle Farben Rot“, ein Roman aus dem Gastgeberland der Frankfurter Buchmesse Indonesien, beschreibt die Liebesbeziehung zweier Menschen, die in den politischen Wirren des Landes keine Chance hat. Die Veranstaltung hätte mehr Besucher verdient. Jongner Zigeiner e.V. Guggamusiktreffen Jungnau Am Samstag, 28.11.2015, um 18:30 Uhr veranstaltet der Jongner Zigeiner e.V. sein Guggamusiktreffen - diesmal mit einer Neuerung, dem ersten „Giga-Gugga-Gig“ auf dem Rathausplatz! Zu unseren diesjährigen Guggamusikgästen gehören die Gug- 32 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel gamusik Veringendorf, die Sunshine Gugge, die Guggamusik Gugguba Hechingen, die Duddler Musigg Tuttlingen, die Guggeglöpfer Steisslingen, die Sumpfgumber Guggamusik Wyhlen, die Egger Gassefegger und die Guggamusig Rüti Immerblau Schränzer aus Rüti (Schweiz). Es ist für keinen von uns schön, wenn er mit den Hinterlassenschaften von Hunden und Katzen konfrontiert wird. Bitte helfen Sie alle mit, den momentanen Zustand zu verbessern. Vielen Dank! „Die schrillen Fehlaperlen“ Der Jongner Zigeiner e.V. veranstaltet am Samstag, den 18.06.2016, einen Comedy-Abend. „Die schrillen Fehlaperlen“ sind live zu Gast in Jungnau. Mit ihrem Programm „Summer Special“ werden sie mit Sicherheit jedermanns Lachmuskeln strapazieren! Extra für alle, die noch kein passendes Weihnachtsgeschenk gefunden haben, starten wir ab dem 01.12.2015 den Kartenvorverkauf! Der Preis für eine Karte im Vorverkauf beträgt 13 . Die Vorverkaufsstelle ist das Versicherungsbüro Oliver Sammet, Mühlhofstr. 1, 72488 Sigmaringen-Jungnau, Tel. 07577/92011. Karten sind zu folgenden Öffnungszeiten erhältlich: Montag bis Freitag, 9-12 Uhr und Montag und Mittwoch, 15-19 Uhr. Karten können auch telefonisch zuzüglich Versandkosten bestellt werden. Zudem gibt es die Karten auch beim Jungnauer Winterdorffest am 12.12. beim Stand des Jongner Zigeiner e.V. zu erwerben. Kath. Kindergarten St. Gallus AUS GUTENSTEIN St.-Martins-Umzug 2015 Am 09.11.2015 um 17 Uhr trafen sich alle Kinder vom Kindergarten St. Gallus mit ihren Geschwistern, Eltern, Freunden und Einwohnern in der Kirche zu einem kleinen Gottesdienst. Danach begleiteten die Kinder mit ihren Laternen den St. Martin auf seinem Pferd durch Gutenstein. Das Kindergartenteam und der Elternbeirat bedanken sich ganz herzlich bei Bernd Sax (St. Martin), Ortsvorsteher Peter Herr (für die Nusshörnchen), Kooperator Herr Dulik (für den Gottesdienst), der Feuerwehr (für die Sicherheit), Urban Strobel (für das Schwedenfeuer) und bei allen anderen, die zum Gelingen dieses schönen Laternenumzugs beigetragen haben. Seniorenclub Gutenstein Adventsfeier Unsere diesjährige Adventsfeier findet am 10.12.2015 statt. Wir beginnen um 14.00 Uhr in unserer St.-Gallus-Kirche mit einer Andacht. Anschließend treffen wir uns im Gasthaus „Bahnhof“ bei Kaffee, Kuchen und Abendessen. Gemeinsam wollen wir bei adventlicher Stimmung ein paar schöne Stunden verbringen. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich das Organisations-Team Information für Hundebesitzer Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, aufgrund aktueller Anlässe sehe ich mich gezwungen, auf die Polizeiverordnung der Stadt hinzuweisen! § 9 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. (2) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf oder Zeichen auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Dasselbe gilt für die Uferwege an der Donau zwischen den Stadtteilen Laiz und Sigmaringen. (3) Die Vorschriften der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde bleiben unberührt. § 10 Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Ihr Ortsvorsteher Peter Herr Kindergarten sucht Puppenhaus Der katholische Kindergarten in Gutenstein sucht für die 3- bis 6-jährigen Kinder ein gebrauchtes, gut erhaltenes Puppenhaus. Falls Ihre Kinder dem „Puppenalter“ entwachsen sind und Sie anderen Kindern eine Freude bereiten wollen, dann rufen Sie uns an. Kath. Kindergarten St. Gallus Lindenstraße 9 72488 Sigmaringen-Gutenstein Telefon 07570 226 Unterhaltsame Premierenaufführung Die Laienspieler des Theatervereins brachten die Premiere der „Gspenstermacher“ im ausverkauften Bürgerhaus bravourös über die Bühne. Das Publikum war von der Aufführung begeistert und belohnte die spritzige Darbietung mit zahlreichem Szenenapplaus. Die Rollen waren treffend besetzt, lustige Dialoge Foto: Helmut Stroppel und Wortwitz sorgten immer wieder für Lacher. Wie zum Beispiel die Dorfverrückte Philomena, die einen Wein testete. „Riechen tut er nach gar nichts, hat eine Farbe wie eine Novemberpfütze – es muss ein Württemberger sein.“ Oder der Dialog zwischen den beiden Gespenstern: „Da verreck!“ „Des han i schau hinter mir.“ Der Dreiakter von Ralph Wallner spielt sich in einer heruntergekommenen Kneipe im Donautal ab, in der die Donauwirtin Rosa Moderer, hervorragend dargestellt von Heidi Rzepka, kein Blatt vor den Mund nimmt. Dieter Fischer und Albin Feig mimen überzeugend die bettelarmen und einfachen Totengräber Schippe und Schaufel. Die verwitwete Großbäuerin Vevi Mühlhofer (Petra Käppeler-Fischer schlüpft gekonnt in diese Rolle) stellt mit Rosa dem ewigen Junggesellen Schuster-Jackl, von Michael Rauch toll inszeniert, nach. Die Totengräber müssen erfahren, dass zukünftig ihr Gehalt gestrichen wird und stattdessen nur noch eine geringe Prämie pro Begräbnis bezahlt wird. Eine Flasche Gift lässt da schnell finstere Gedanken aufkommen. „Nur a Leich macht mi reich.“ Der fesche Schnuckelknecht Leo und die zugereiste Lena sorgen für weitere Verwirrungen. Ralph Fischer und Nadja Rösch glänzen in diesen Rollen. Der Part der Dorfverrückten Philomena ist mit Heike Ruhnau treffend besetzt, ihr Fluch tut ein Weiteres und fidele Gespenster geistern durch den Ort ... Ein lustig-makabrer Schwank war angekündigt, es überwogen die lustigen Momente. Eine durchweg gelungene und äußerst unterhaltsame Veranstaltung, die mit lang anhaltendem Schlussapplaus belohnt wurde. „Ich bin begeistert von den Reimen von Philomena und ihren Lebensweisheiten“, äußerte sich Bürgermeister Thomas Schärer, der hörbar Gefallen fand wie auch die Feuerwehrkapelle aus Stetten am kalten Markt und die Gymnastikgruppe aus Rengetsweiler. Auch Ortsvorsteher Peter Herr war begeistert: „Unsere Theatergruppe ist wie immer eine Bank, man kommt sehr zum Lachen, eine nette Abwechslung gerade in der jetzigen Zeit.“ Verantwortlich für das Bühnenbild zeichnet Robert Bosch. Die Requisiten wie beispielweise alte Blechwerbetafeln und Jagdtrophäen haben alle zusammengetragen. Gaby Stroppel ist als Souffleuse tätig, um die Frisuren kümmert sich Elisabeth Roman. Das Schminken liegt in den Händen von Ute Ruhnau. Thea und Walter Kerzenmacher geben sich immer viel Mühe mit den Kostümen. Siegfried Ruhnau ist für die Technik zuständig. Weitere Aufführungen sind am Freitag, 27.11, Samstag, 28.11., Samstag, 5.12. und Samstag, 12.12., jeweils um 19.30 Uhr im Gutensteiner Bürgerhaus. Platzreservierungen nimmt Elisabeth Kleiner, Tel. 07570/1220 oder 0172/1404338, in der Zeit von 19 bis 21 Stadtspiegel Uhr entgegen. Da nur noch eine begrenzte Anzahl an Karten zur Verfügung steht, wird empfohlen, die Reservierung möglichst schnell vorzunehmen. Theater- und Fasnachtsverein Felsenpicker Gutenstein e.V. Gutensteiner Theatertermine Theaterstück „Gspenstermacher“ von Ralph Wallner in 3 Akten Die Aufführungen sind im Bürgerhaus in Gutenstein wie folgt vorgesehen: Freitag, 27.11.2015; Samstag, 28.11.2015; Samstag, 05.12.2015; Samstag, 12.12.2015, jeweils um 19.30 Uhr Karten können telefonisch bei Lise Kleiner, Tel. 07570/1220 oder 0172/1404338, in der Zeit von 19.00 bis 20.30 Uhr reserviert werden. AUS OBERSCHMEIEN Freiwillige Feuerwehr Oberschmeien Jugendfeuerwehr besucht Atemschutzgerätestrecke Am 18.11.2015 besuchte die Jugendfeuerwehrabteilung Oberschmeien die Atemschutzstrecke in Sigmaringen. Atemschutzausbilder Bernd Nussbaum erklärte den Jugendlichen die Atemschutzgerätestrecke und den Ablauf einer Atemschutzausbildung. In deren Anschluss durften die Jugendlichen mit nachgebauten Atemschutzgeräten einen Durchgang durch die Strecke absolvieren und die Geräte testen. Zum Abschluss wurde uns die Atemschutzwerkstatt gezeigt und die Abläufe Fotos: S. Rebholz erklärt. Ein Dank ergeht an Bernd Nussbaum für die interessante Führung durch die Atemschutzstrecke. Landjugend Oberschmeien Seniorennachmittag Auch in diesem Jahr möchten wir die Adventszeit zum Anlass nehmen, mit den Oberschmeier Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren einen gemütlichen Sonntagmittag zu verbringen. Aus diesem Grund laden wir Euch und Eure Ehegatten am 6. Dezember 2015 recht herzlich ins Foyer der Schmeientalhalle ein. Das gemütliche Beisammensein beginnt um 14 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Gemeinsam haben wir ein kleines Programm vorbereitet, um den vorweihnachtlichen Sonntag abzurunden. Auf Euer Kommen freuen wir uns. Wer abgeholt werden möchte, darf sich gerne bei Adrian Rumpel (07573/1680) melden. Eure Landjugend Oberschmeien Hoo, hoo, hoo Ja, er kommt auch in diesem Jahr wieder! Wir sagen nicht wer, doch wenn, dann kommt er am 5. oder 6. Dezember 2015 ab 17.00 Uhr. Einfach unter 07573/1680 (Adrian Rumpel) registrieren lassen! Mit freundlichen Grüßen Die Landjugend Oberschmeien Musikkapelle Oberschmeien Jahreskonzert Blas- und Volksmusikabend der Musikkapelle Oberschmeien am 28. November Am Samstag vor dem 1. Advent findet in Oberschmeien der .UMMERªª sª ª.OVEMBERª 33 alljährliche Blas- und Volksmusikabend der Musikkapelle „Harmonie“ Oberschmeien statt. „Musik ist Trumpf“ heißt es dann ab 20.00 Uhr. Unser Jahreskonzert wird in diesem Jahr erstmalig unter der Leitung von Dirigent Michael Muntowitz präsentiert. Hierzu hat er mit uns Musikerinnen und Musikern ein sehr abwechslungsreiches Programm einstudiert. Neben moderner und volkstümlicher Blasmusik finden sich auch konzertante sowie rockige Musikstücke. Besondere Highlights sind in diesem Jahr der Konzert-Marsch „Salemonia“ oder auch die Festival-Overture“. Rockig wird es dann mit „A tribute to Elvis‘“ sowie mit der RockPolka „Musikanten mit Herz“. Filmmelodien aus „Winnetou & Old Shatterhand“ und der Ohrwurm „Storie di Tutti i Giorni“ runden diesen Abend harmonisch ab. Es erwartet Sie ein spannender Abend in der Schmeientalhalle Oberschmeien. Die Musikerinnen und Musiker der Musikkapelle „Harmonie“ Oberschmeien würden sich sehr freuen, wenn sie viele Musikliebhaber, Freunde und Bekannte aus nah und fern bei ihrem Konzert in der Schmeientalle in Oberschmeien am Samstag, den 28. November, um 20.00 Uhr begrüßen könnten und wünschen Ihnen schon jetzt viel Spaß und gute Unterhaltung. Senioren Oberschmeien Nikolaus kommt zu den Senioren Zur Nikolausfeier sind alle Seniorinnen und Senioren recht herzlich eingeladen. Mit ein paar fröhlichen Stunden wollen wir das alte Jahr beschließen und den Nikolaus willkommen heißen. Mittwoch, 02.12.2015, um 14 Uhr im Gasthaus „Adler“ in Oberschmeien AUS UNTERSCHMEIEN Dörflicher Advent am 12.12.2015 Die Bürgerstiftung „Dorfgemeinschaft Unterschmeien“ wird am 12.12.2015 ab 16.00 Uhr wiederum einen „Dörflichen Advent“ veranstalten. Dieser kleine, aber feine Weihnachtsmarkt beim Alten Schulhaus in Unterschmeien findet inzwischen zum vierten Mal statt. Die festlich geschmückten Stände bieten verschiedene Köstlichkei ten. Musikalische Beiträge stimmen Sie in familiärer Atmosphäre in die Weihnachtszeit ein. Auch der „Schmeientaler 2015“ wird wieder angeboten. Neben kulinarischen Leckereien können zudem Christbäume gekauft werden. Wer sich jetzt schon einen Weihnachtsbaum sichern will, kann die Vorbestellung bei Tobias Frick, Tel. 07571/7317248, aufgeben. Die Vertreter der Bürgerstiftung freuen sich auf Ihren Besuch Die Ledigen Unterschmeien Liebe Unterschmeier, auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit an, dass der Nikolaus Ihren Kindern eine Freude macht. Am Samstag, 05. Dezember, ab 17:00 Uhr würde er für eine kleine Anreisegebühr auch an Ihrer Haustür klingeln. Genauer Termin nach Absprache. Wenn Sie das möchten, melden Sie sich bei Roman Dreher, Tel. 07571/7473289 E-Mail: [email protected] bis spätestens 04.12.2015 an. 34 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel SV Unter/Oberschmeien Männergesangverein Schmeien e.V. Ergebnis 13. Spieltag SV Schmeien - SG Frohnstetten/Storzingen (Reserve 4:8) Adventsfeier in Oberschmeien Am kommenden Sonntag, 29.11.2015, veranstaltet der Männergesangverein Schmeien wieder eine dörfliche Adventsfeier in der Schmeientalhalle zu Oberschmeien. Bei Kaffee und Kuchen sowie Vesper haben Besucher die Gelegenheit, den Beginn der Adventszeit feierlich zu begehen. Kinder und Jugendliche können auf einem eigenen Weihnachtsflohmarkt gebrauchte Spielsachen verkaufen oder für Weihnachtsgeschenke erwerben. Die Adventsfeier beginnt um 14:30 Uhr. 0:1 Rückrundenstart 14. Spieltag, 21.11.2015: spielfrei Vorschau 15. Spieltag Samstag, 28.11.2015, 14:30 Uhr (Reserve 12:45 Uhr) SV Schmeien - TSV Neufra 16. Spieltag Sonntag, 06.12.2015, 14:30 Uhr (Reserve 12:45 Uhr) TSV Mägerkingen - SV Schmeien Vor- und Nachberichte zu den Spielen finden Sie unter www.sv-schmeien.de oder auf unserer Facebookseite. Informationsveranstaltung für den Schiedsrichter-Neulingskurs Die Schiedsrichtergruppe Sigmaringen lädt zur Informationsveranstaltung für den Schiedsrichter-Neulingskurs ein. Wann: Samstag, 28.11.2015 Wo: Vereinsheim des TSV Rulfingen in Rulfingen am Sportplatz Wer: Eingeladen sind die Interessenten und eventuell die Eltern der Interessenten. Auf unserer Homepage www.sv-schmeien.de unter der Rubrik „Schiedsrichter-Kurs“ finden Sie die Termine und die Ansprechperson für den Neulingskurs im Januar. AUS OBERSCHMEIEN AUS UNTERSCHMEIEN Weihnachtsmarkt in Storzingen am 28. und 29.11.2015 um und im Gemeindehaus Weckenstein Samstag ab 14 Uhr, Sonntag ab 13 Uhr Christbaumverkauf, Weihnachtsmarkt, kulinarische Spezialitäten. Modelleisenbahnausstellung, Kaffee und Kuchen Samstag ab 17 Uhr Lichterglanz um das Gemeindehaus, Nikolausfeier für die Kleinen mit Adventsfeuer, Fackeln, Laternenmarsch und Bescherung durch den Nikolaus 20 Uhr: Hillu´s Herzdropfa – das schwäbische Comedy-Duo mit dem Jubiläumsprogramm „Woisch no Lacha isch xond“, Einlass 19 Uhr, Eintritt: AK 14 , VVK 12 Sonntag, 14.30 Uhr: Kinderprogramm „Der Zauberer“ - Eine Show zum Mitmachen und Staunen, Eintritt frei ab 17 Uhr Lichterglanz um das Gemeindehaus Gemeinsame Ortschaftsratsitzung Unter- und Oberschmeien Am Freitag, 04.12.2015, findet um 19.00 Uhr im „Alten Schulhaus“ in Unterschmeien eine öffentliche Sitzung der Ortschaftsräte Unterschmeien und Oberschmeien statt. Tagesordnung: 1. Waldwirtschaft in Oberschmeien und in Unterschmeien - Sachstandsbericht 2. Sonstiges Interessierte sind herzlich eingeladen. STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN In der Zeit vom 09.11. bis 20.11.2015 wurden vom Standesamt Sigmaringen folgende Beurkundungen vorgenommen (die Genehmigung zur Veröffentlichung hat vorgelegen): Eheschließung 14.11.2015 Daniela Maria Kohler und Daniel Robert Hartmann Sigmaringen, Stadtteil Laiz, Ergat 16 Geburten 31.10.2015 Marlena Dorothee Ott Stephanie Gretl Ott und Florian Johannes Senn Sigmaringen, Stadtteil Unterschmeien, Im Äckerle 8 04.11.2015 Leon-Jamal Reichardt Andrea Flügel, Sigmaringen, Am Ziegelacker 8 und Timo Reichardt, Sigmaringen, Römerweg 5 Sterbefälle 12.11.2015 Maria Kirchner geb. Kandybowa, Sigmaringen, Dr.-Kayser-Str. 46 15.11.2015 Anton Chavillier, Sigmaringen, Stadtteil Laiz, Keltenstr. 27 18.11.2015 Dieter Antonio Edelkott, Sigmaringen, Hohe Tannen 13 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Seelsorgeeinheit Sigmaringen Donnerstag, 26. November - hl. Konrad, Bischof 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz 9.00 Uhr Sigmaringen (Fidelishaus) Fideliskapelle: Eucharistiefeier 17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz Freitag, 27. November 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz 10.00 Uhr Sigmaringen (Josefinenstift) Kapelle: Eucharistiefeier 17.30 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Friedensgebet gestaltet von der Kolpingsfamilie 18.00 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Eucharistiefeier Samstag, 28. November 18.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Gottesdienst in polnischer Sprache mit Taufe von Martina Beata Potrykus Sonntag, 29. November - 1. Adventssonntag Jer 33,14-16,1 Thess 3,12-4,2, Ev: Lk 21, 25-28.34-36 9.00 Uhr Sigmaringen (Krankenhaus) Kapelle: Wortgottesfeier 9.30 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Eucharistiefeier Stadtspiegel 10.00 Uhr Sigmaringen (Josefinenstift) Cafeteria: Wortgottesfeier 11.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Familiengottesdienst mit den Erstkommunionkindern; Aufnahme neuer Ministranten 14.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Taufe von Jonathan Bregenzer 17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Adventssingen Chor St. Johann 18.00 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Eucharistiefeier mit neuen geistlichen Liedern Montag, 30. November - hl. Andreas, Apostel 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz Dienstag, 1. Dezember Kollekte: Weltmissionstag der Kinder 6.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Rorategottesdienst mit den Erstkommunionkindern, gestaltet vom Ausschuss Ehe und Familie 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz 17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) kein Rosenkranz 19.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Adventskonzert des HZG Mittwoch, 2. Dezember 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz 17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz 17.30 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) 2. Weggottesdienst zur Erstkommunionvorbereitung 19.15 Uhr Sigmaringen (Krankenhaus) Kapelle: Eucharistiefeier Donnerstag, 3. Dezember hl. Franz Xaver, Ordenspriester, Glaubensbote 6.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rorategottesdienst 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz 17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz 17.30 Uhr Sigmaringen (Gorheim) 2. Weggottesdienst zur Erstkommunionvorbereitung Freitag, 4. Dezember sel. Adolph Kolping; hl. 7.45 Uhr Sigmaringen 10.00 Uhr Sigmaringen 10.00 Uhr Sigmaringen 18.00 Uhr Sigmaringen zum Kolpinggedenktag Barbara, Märtyrin, Herz-Jesu-Freitag (Gorheim) Laudes und Rosenkranz (Fideliswiesen) Cafeteria: Eucharistiefeier (Josefinenstift) Kapelle: Eucharistiefeier (Gorheim) Eucharistiefeier Samstag, 5. Dezember 10.30 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Orgelmusik zur Marktzeit Sonntag, 6. Dezember - 2. Adventssonntag Bar 5,1-9, Phil 1,4-6.8-11, Ev: Lk 3,1-6 9.30 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Eucharistiefeier 10.00 Uhr Sigmaringen (Josefinenstift) Cafeteria: Wortgottesfeier 11.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Eucharistiefeier 18.00 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kirchenchor Montag, 7. Dezember - hl. Ambrosius, Bischof, Kirchenlehrer 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz Dienstag, 8. Dezember Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria Gen 3, 9-15.20, Eph 1, 3-6.11-12, Ev: Lk 1, 26-38 6.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Rorategottesdienst mitgestaltet vom Gospelchor „Promised Land“ 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz 17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz .UMMERªª sª ª.OVEMBERª St. Anna Jungnau, St. Georg Oberschmeien und St. Anna Unterschmeien Samstag, 28. November 18.00 Uhr Jungnau: Eucharistiefeier Dienstag, 1. Dezember 17.30 Uhr Jungnau: Rosenkranz 18.00 Uhr Jungnau: Wortgottesfeier Samstag, 5. Dezember 18.00 Uhr Oberschmeien: Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunionkinder Sonntag, 6. Dezember - 2. Adventssonntag Bar 5,1-9, Phil 1, 4-6.8-11, Ev: Lk 3,1-6 9.00 Uhr Jungnau: Eucharistiefeier 9.00 Uhr Jungnau: Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunionkinder, mitgestaltet vom Kirchenchor Dienstag, 8. Dezember Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria Gen 3, 9-15.20, Eph 1, 3-6.11-12, Ev: Lk 1, 26-38 6.00 Uhr Unterschmeien: Rorategottesdienst, anschließend gemeinsames Frühstück im alten Schulhaus 17.30 Uhr Jungnau: Rosenkranz 18.00 Uhr Jungnau: Andacht Weitere Samstag- und Sonntaggottesdienste in der Seelsorgeeinheit Samstag, 28. November 17.00 Uhr Bingen: Kindergottesdienst Adventskalender 18.00 Uhr Bingen: Vesper gestaltet vom Kirchenchor, anschließend Hauptversammlung im Gemeindehaus Sonntag, 29. November - 1. Adventssonntag Jer 33,14-16,1 Thess 3,12-4, 2, Ev: Lk 21, 25-28.34-36 9.00 Uhr Bingen: Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunionkinder 10.30 Uhr Sigmaringendorf: Eucharistiefeier 18.00 Uhr Bingen: Rosenkranz Samstag, 5. Dezember 18.00 Uhr Bingen: Rosenkranz Sonntag, 6. Dezember - 2. Adventssonntag Bar 5,1-9, Phil 1, 4-6.8-11, Ev: Lk 3,1-6 9.00 Uhr Bingen: Wortgottesfeier 10.30 Uhr Sigmaringendorf: Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Kirchenchor 10.30 Uhr Sigmaringendorf: Saal (Gemeindehaus): Kindergottesdienst 18.00 Uhr Bingen: Rosenkranz Büroöffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros St. Johann, Kirchberg 2 Mo., Di., Do., Fr.: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr mittwochs geschlossen Tel. 07571 730930, Fax 07571 7309 31 E-Mail: [email protected] Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul/Laiz www.kath-laiz-leibertingen.de Sonntag, 29. November 10.30 Uhr Eucharistiefeier - Kirchenchor Mittwoch, 9. Dezember 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz 8.00 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Wortgottesfeier der Frauen 17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz 19.15 Uhr Sigmaringen (Krankenhaus) Kapelle: keine Eucharistiefeier Dienstag, 1. Dezember 19.30 Uhr Pfarrgemeinderatssitzung im Verenasaal Engelswies Donnerstag, 10. Dezember 6.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rorategottesdienst 7.45 Uhr Sigmaringen (Gorheim) Laudes und Rosenkranz 9.00 Uhr Sigmaringen (St. Fidelis) Wortgottesfeier der Frauen 17.00 Uhr Sigmaringen (St. Johann) Rosenkranz Donnerstag, 3. Dezember 18.30 Uhr Sternstunde Mittwoch, 2. Dezember 6.00 Uhr Rorategottesdienst, anschl. Frühstück im Pfarrgemeindehaus Freitag, 4. Dezember 9.00 Uhr Rosenkranz 9.30 Uhr Eucharistiefeier .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel Sonntag, 6. Dezember 10.30 Uhr Eucharistiefeier 18.00 Uhr kirchenmusikalische Besinnungsstunde Freitag, 11. Dezember 14.30 Uhr Gottesdienst Fideliswiesen anschl. Kaffeetrinken im Café „Classic“ (Pfarrerin K. Fingerle) 18.30 Uhr Andacht zum Advent, evang. Stadtkirche Montag, 7. Dezember 18.30 Uhr Eucharistiefeier 19.30 Uhr ökumenisches Hausgebet „Machet die Tore weit“ Veranstaltungen evang. Gemeindehaus, Karlstraße 24, Kreuzkirche, Binger Str. 9 Donnerstag, 10. Dezember 18.30 Uhr Sternstunde, anschl. Adventsfeier der Frauengemeinschaft Samstag, 12. Dezember 15.30 Uhr Taufe Sonntag, 13. Dezember 10.30 Uhr evangelischer Gottesdienst Kath. Kirchengemeinde Sigmaringen-Gutenstein St. Gallus www.kath-laiz-leibertingen.de Sonntag, 29. November 9.00 Uhr Eucharistiefeier Dienstag, 1. Dezember 18.30 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 9. Dezember 6.00 Uhr Rorategottesdienst, anschl. Frühstück im Pfarrhaus Donnerstag, 10. Dezember 14.00 Uhr Adventsandacht Sonntag, 13. Dezember 10.30 Uhr Eucharistiefeier Evang. Kirchengemeinde Sigmaringen www.evang-sig.de Gottesdienste Stadtkirche, Karlstraße, Kreuzkirche, Binger Str. 9 Freitag, 27. November 18.30 Uhr Andacht zum Advent, evang. Stadtkirche Sonntag, 29. November - 1. Sonntag im Advent 9.30 Uhr Gottesdienst in der evang. Stadtkirche für Groß und Klein (Pfarrerin K. Fingerle) 10.00 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche mit dem Posaunenchor (Pfarrer M. Fingerle) Freitag, 4. Dezember 18.30 Uhr Andacht zum Advent, evang. Stadtkirche Sonntag, 6. Dezember - 2. Sonntag im Advent 8.30 Uhr Gottesdienst in der Krankenhauskapelle (Codekan Knoch) 9.30 Uhr Gottesdienst in der evang. Stadtkirche (Pfarrerin K. Fingerle) 9.30 Uhr Gottesdienst in Krauchenwies, Pfarrheim (Pfarrer M. Fingerle) 10.00 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche mit dem Kindergarten (Codekan Knoch) 11.00 Uhr Gottesdienst in Sigmaringendorf, Bruckkapelle (Pfarrer M. Fingerle) Dienstag, 8. Dezember 14.30 Uhr Abendmahlgottesdienst im Advent evang. Stadtkirche (Codekan Knoch) 16.00 Uhr Gottesdienst im Haus „Löwen,“ Sigmaringendorf (Pfarrer M. Fingerle) Donnerstag, 26. November 16.00 Uhr Begegnungen und Gespräche evang. Gemeindehaus, Karlstr. 24 Geschwister - Band fürs Leben Keine Beziehung ist länger als die zwischen Geschwistern, sie dauert ein ganzes Leben. Wer keine familiären Geschwister hat, sucht sich welche. Es ist kaum mehr Vertrautheit möglich als unter Geschwistern, gleichzeitig sind wenige Beziehungen so konfliktreich und emotional wie sie. Wie Geschwister uns prägen (und wir sie), welche Auswirkungen das hat, was die Forschung sagt und aus welcher Perspektive das Thema betrachtet werden kann, wird an diesem Nachmittag zu erfahren sein. Referentin: Anna Barbara Schrön, Sigmaringen Freitag, 27. November 19.30 Uhr, KGR-Sitzung, evang. Gemeindehaus, Karlstr. 24 Samstag, 28. November 10.00 Uhr Vorbereitung für das Krippenspiel in der Stadtkirche Gemeindehaus, Karlstraße 24, im Familiengottesdienst am Heiligen Abend, 24. Dezember 2015. Weitere Probentermine sind immer am Samstag, 5., 12. und 19. Dezember, um 10.00 Uhr und am 19. Dezember ist der KidsChor mit dabei. Samstag, 28. November 14.00 Uhr Adventsnachmittag für Groß und Klein Gemeindehaus, Karlstr. 24 Bei Kaffee und Kuchen, besinnlichen Gedanken, Zeit für Gespräche und mit unserem neuen KidsChor wollen wir uns besinnlich auf die Adventszeit einstimmen. Wer möchte, kann einen Kuchen backen und sich gerne telefonisch im Gemeindebüro (07571 683010) melden oder in den ausgelegten Listen in der Stadtkirche, Kreuzkirche oder im Gemeindehaus eintragen. Sonntag, 29. November - 1. Advent Adventsbasar, Kreuzkirche Am 1. Advent musiziert der Posaunenchor im Gottesdienst und anschließend als Kurrende in der Stadt und einzelnen Häusern und um 14.00 Uhr im Krankenhaus, 14.30 Uhr in der Seniorenwohnanlage Fideliswiesen und um 15.00 Uhr im Anna-Haus. Angeboten werden Holzengel in allen Variationen, Holzsterne, Teelichthalter, Weihnachtskarten, Marmelade, Gebäck, Selbstgebasteltes und vieles mehr. Adventskränze: Dieses Jahr werden nur bestellte Adventskränze angefertigt und keine im freien Verkauf angeboten. Bestellungen für die Adventskränze (Größe, Kerzenfarbe, Kugeln, Bänder, etc.) können gerne schriftlich an das Gemeindebüro in der Kreuzkirche und in der Karlstraße abgegeben werden. Für Fragen stehen Ihnen Fr. Stoll, Tel. 07571 1590 oder Fr. Haring, Tel. 07571 681732 zur Verfügung. Der Erlös des Adventsbasars geht an die Kinderspeisung in Lima. Dienstag, 1. Dezember 9.00 Uhr Frauengesprächskreis im Gemeindesaal der Kreuzkirche Wir singen Adventslieder mit Margit Barsch und hören besinnliche Worte von Edeltraud Sigel. Donnerstag, 3. Dezember Jiamini - Ein Waisenhaus mit Zukunft! evang. Gemeindehaus, Karlstr. 24 Ein Vortrag von Frau Sinja Stötzner, Sigmaringen. Sie gründete im Februar 2015 zusammen mit Josephine Mwangi das Waisenhaus „Jiamini Family“ in Thika (Kenia). Dienstag, 8. Dezember 14.30 Uhr Seniorennachmittag Abendmahlgottesdienst im Advent Es findet um 14.30 Uhr ein Abendmahlgottesdienst im Advent in .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Stadtspiegel der Stadtkirche, Karlstraße, mit Codekan Albrecht Knoch statt. Anschließend herzliche Einladung zum Kaffeetrinken und Gedankenaustausch ins Gemeindehaus. Neuapostolische Kirchengemeinde Sigmaringen Donnerstag, 10. Dezember 16.00 Uhr Begegnungen und Gespräche, ev. Gemeindehaus, Karlstr. Adventsfeier Vorweihnachtlicher Nachmittag mit Gedichten, Kurzgeschichten und Liedern. Ingrid Traub liest ausgewählte Dichtungen und gestaltet einen Advents- und Neujahrsgruß. Freitag, 27. November 15.00 Uhr Seniorenchorprobe in Stockach 20.00 Uhr Jugendchorprobe in Singen a.H. Diakonie in der Kirchengemeinde Sigmaringen, Karlstr. 24 Hilfe in schwierigen Lebenslagen - Sozial- und Lebensberatung Ansprechpartnerin: Michaela Fechter, Tel. 07571 683012 Offene Sprechstunde: Montag, 9.00 - 10.30 Uhr Sprechstunde für vereinbarte Termine: Montag, 10.30 - 12.00 Uhr Donnerstag, 9.00 - 12.30 Uhr Regelmäßigen Gruppen und Kreise Montag 9.00 - 10.30 Uhr Diakonie - offene Sprechstunde Gemeindehaus, Karlstr. 24 10.30 - 12.00 Uhr Diakonie - Termine nach Vereinbarung Gemeindehaus, Karlstr. 24 14.00 Uhr Handarbeitskreis, Gemeindehaus, Karlstr. 24 18.15 - 19.15 Uhr Posaunen-Kids und Posaunen-Teens Gemeinderäume, Kreuzkirche 19.30 - 21.00 Uhr Posaunenchor, Gemeinderäume, Kreuzkirche 20.00 Uhr Kantorei Gemeindehaus, Karlstr. 24 Dienstag 9.00 Uhr Frauengesprächskreis (monatlich) Gemeinderäume, Kreuzkirche 14.00 - 17.00 Uhr Dialog-Art-Plus-Café Gemeinderäume, Kreuzkirche 14.30 Uhr Veranstaltungen für Senioren (monatlich) Gemeindehaus, Karlstr. 24 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis für Studierende Gemeinderäume, Kreuzkirche 20.00 Uhr Hauskreis für Frauen (2 x monatlich) 20.00 Uhr AA-Gruppe, Gemeindehaus, Karlstr. 24 Mittwoch 9.00 - 11.30 Uhr Deutschkurs (Anfänger) Gemeindehaus, Karlstr. 24 10.00 - 11.30 Uhr Dialog-Café, Gemeinderäume, Kreuzkirche 14.30 - 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe I und II Gemeindehaus, Karlstr. 24 Konfirmandenunterricht Gruppe III Gemeinderäume, Kreuzkirche 15.00 - 17.00 Uhr Kleiderkammer, Gemeindehaus, Karlstr. 24 17.15 - 18.00 Uhr KidsChor, Gemeindehaus, Karlstr. 24 18.30 - 20.00 Uhr TeensClub, Gemeinderäume, Kreuzkirche 19.30 Uhr Flötenkreis (14-täglich) Gemeindehaus, Karlstr. 24 Donnerstag 9.00 - 11.30 Uhr Deutschkurs (Fortgeschrittene) Gemeindehaus, Karlstr. 24 9.00 - 12.30 Uhr Diakonie - Termine nach Vereinbarung Gemeindehaus, Karlstr. 24 9.00 - 12.00 Uhr Kleiderkammer, Gemeindehaus, Karlstr. 24 10.00 - 11.30 Uhr Krabbelgruppe, Gemeindehaus, Karlstr. 24 14.30 Uhr Pensionärstreff (monatlich) Gemeinderäume, Kreuzkirche 19.30 - 21.00 Uhr meditatives Tanzen Gemeindehaus, Karlstr. 24 Freitag 10.00 - 11.30 Uhr Dialog-Café Gemeinderäume, Kreuzkirche 37 Sonntag, 29. November 10.00 Uhr Adventsgottesdienst „Freude in Christus“ Jeder ist herzlich willkommen! Anschließend Brunch. 11.00 Uhr Jugendgottesdienst in Singen a.H., Ringstraße 8 (Bezirke Albstadt, Tübingen, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen) Montag, 30. November 20.00 Uhr gemeinsamer Jugendabend in Tuttlingen Dienstag, 1. Dezember Keine Chorprobe Mittwoch, 2. Dezember 20.00 Uhr Gottesdienst Samstag, 5. Dezember 17.30 Uhr Abschlusskonzert „Adventliche Chortage“ in Singen a.H., Ringstraße 8 - Eintritt frei! Sonntag, 6. Dezember 9.30 Uhr Gottesdienst mit Pr. M. Armgardt (Vorsteheraustausch) Zugleich Vorsonntagsschule, danach Konfirmandenunterricht. Dienstag, 8. Dezember 14.30 Uhr Seniorentreffen 20.00 örtliche Chorprobe Mittwoch, 9. Dezember 20.00 Uhr Gottesdienst Freie Christengemeinde Sigmaringen Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (KdöR) Achbergstraße 44, Tel. 07571 52879, www.fcg-sig.de Gottesdienste: sonntags, 9.30 Uhr, jeden 1. Sonntag im Monat mit Abendmahl Parallel zu den Sonntags-Gottesdiensten: „Gute Nachricht“ für Kids - spannend, abwechslungsreich mit Musik und Tiefgang Christliche Pfadfinder Royal Ranger für Jungen und Mädchen von 7 bis 17 Jahren jeden Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr (nicht in den Ferien) Kinderheim Haus Nazareth 35 Jahre im Haus Nazareth Fast dreiviertel der 400 Mitarbeiter nutzten den Mitarbeiterabend des Kinderheims zum gemütlichen Beisammensein bei leckerem Speisebuffet in der Vilsinger Keltenhalle. Direktor Peter Baumeister und sein Stellvertreter André Poußet moderierten den Abend abwechselnd mit Informationen zur Entwicklung des Hauses im vergangenen Jahr, herausragenden pädagogischen Projekten wie dem Kurt-HahnPokal oder das Festival „Zirkus Nazarelli.“ Viel Beifall und Anerkennung ihrer VorgesetzFoto: Roser ten und Kollegen erhielten zahlreiche langjährige Mitarbeiter. Sr. Beate Seifritz wurde als Dienstälteste für 35 Jahre geehrt (siehe Foto). Seit 1980 wirkte sie im Hause als beliebte Erzieherin, in Hauswirtschaft und Sakristei. 38 .UMMERªª sª ª.OVEMBERª Christliche Versammlung (Brüdergemeinde) Sigmaringen Zeppelinstr. 1 Regelmäßige Zusammenkünfte: Mittwoch: 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis Sonntag: 10.45 Uhr Wortverkündigung Alle Veranstaltungen sind öffentlich. Jehovas Zeugen Sigmaringen Königreichssaal, Sutorstraße 9 Samstag, 28. November 18.00 Uhr Vortrag für die Öffentlichkeit: „Das Seufzen der Menschheit - wann wird es enden?“ 18.40 Uhr Bibelstudium anhand des Wachtturms: „Wie können wir Jehovas Liebe erwidern?“ (1. Johannes 4:19) Mittwoch, 2. Dezember 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium: „Ahmt ihren Glauben nach“ Kap. 3: „Der Vater all derer, die Glauben haben.“ Abs. 14 - 21, Kasten auf S. 30 und Fragen zum Nachdenken auf S. 32 19.35 Uhr Wie ernst ist dreistes Verhalten (Zügellosigkeit)? 20.15 Uhr Was haben wir erreicht? Samstag, 5. Dezember 18.00 Uhr Vortrag für die Öffentlichkeit: „Wahre Christen lassen Gottes Lehren anziehend wirken.“ 18.40 Uhr Bibelstudium anhand des Wachtturms: „Siehst du Jehovas Hand in deinem Leben?“ (Jesaja 66:14) Mittwoch, 9. Dezember 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium: „Ahmt ihren Glauben nach.“ Kap. 4: „Wohin du gehst, werde ich gehen.“ Abs. 1 - 15, Kasten auf S. 39 19.35 Uhr Epaphroditus Thema: Vertrauenswürdige Männer verdienen unsere Achtung. 20.15 Uhr „Die Propheten als Vorbild - Habakuk.“ Der Eintritt ist frei! Es finden keine Geldsammlungen statt. Weitere Informationen unter: www.jehovaszeugen.de oder www.jw.org Wassonstnochinteressiert Aus dem Verlag Für unsere gewerblichen Anzeigenkunden: Anzeigenplaner 2016 Mit übersichtlich gegliedertem Infomaterial möchten wir unseren Kunden eine unkomplizierte Anzeigenplanung ermöglichen. Deshalb wurde der Anzeigenplaner 2016 überarbeitet. Bitte investieren Sie etwas Zeit und planen Sie bereits jetzt Ihre Anzeigenschaltungen für das Jahr 2016. So verpassen Sie keine für Sie wichtige Anzeigenveröffentlichung und obendrein sichern Sie sich – zum Beispiel bei „Rund ums Haus“ oder „Auto und Zweirad“ – Ihre Gratis-Anzeige. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Anzeigenplaner 2016, den Sie auf unserer Homepage herunterladen können. Stadtspiegel Malwettbewerb für Kinder bis 12 Jahre Mach mit bei unserem Malwettbewerb und gewinne einen von fünf tollen Schlitten! Im Zoo ist der Winter ausgebrochen. Es hat geschneit und nun freuen sich die Tiere über das bezaubernde Winterwunderland. Male uns doch ein Bild vom Winter im Zoo – zeige uns, wie die Tiere ihr Winterwunderland erleben und was sie dort alles anstellen. Sende uns dein Bild bis zum 06.12.2015 an folgende Adresse: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG z. Hd. Zentrales Marketing Merklinger Str. 20 71263 Weil der Stadt Bitte vergiss nicht, deinen Namen, deine Adresse, deine Telefonnummer und dein Alter auf die Rückseite des Bildes zu schreiben. Gerne nehmen wir dein Motiv auch per E-Mail unter [email protected] entgegen. Alle eingereichten Bilder werden in einer Bildergalerie auf www.gemeindeklick.de veröffentlicht. Möglicherweise wird dein Bild sogar in unserem Weihnachtsgrußteil in der letzten Ausgabe des Jahres gedruckt. Weihnachtliche Gewürze Lebkuchen und Co. Es liegt was in der Luft - ja genau der besondere Duft der weihnachtlichen Gewürze. Diese Düfte bringen uns in die vorweihnachtliche Stimmung. Sie haben aber auch positive Einflüsse auf unsere Gesundheit und eine jahrtausendelange Geschichte zu erzählen. Anis, Zimt, Koriander, Piment, Gewürznelken und Kardamom sind die typischen Lebkuchengewürze. Sie bilden die Grundlage der Weihnachtsbäckerei, sie werden aber auch in pikanten Gerichten gerne verwendet. In der römischen Kultur und im europäischen Mittelalter galten sie als wahre Schätze. Es wurden Unsummen bezahlt und auch weite Wege zurückgelegt, um an die kostbaren Gewürze zu kommen. Anis ist ein wichtiger Bestandteil der weihnachtlichen Gebäcke (Weihnachtsbrot, Springerle). Die getrockneten Samen der Anispflanze werden auch der süße Kümmel genannt. Durch das ätherische Öl Anethol schmeckt es leicht nach Lakritze. Anis wirkt mit seinen ätherischen Ölen krampflösend in Magen und Darm, er ist somit ein gutes Mittel gegen Blähungen. Kleiner Tipp: Eine Messerspitze Anis in einem Glas mit warmer Milch hilft beim Einschlafen. Anistee wirkt auch hustenund schleimlösend. Lager- und Anwendungstipps Gewürze sind sehr sensible Naturprodukte, die Lagerung von Gewürzen und der Umgang mit Gewürzen haben beim Kochen einen entscheidenden Einfluss auf den genussvollen Würzzauber. Gewürze sollten luftdicht und dunkel gelagert werden. Es empfiehlt sich, die Gewürze unzerkleinert zu kaufen und selber kurz vor dem Gebrauch zu mahlen. Dazu benötigt werden eine Gewürzmühle, Idealerweise mit Keramik-Mahlwerk oder ein Handmörser aus Porzellan. In vielen Küchen stehen die Gewürze direkt über dem Herd (Wasserdampf und Hitzequelle) auf einem Regal in einer hellen Gewürzdose. Dabei geht natürlich das Aroma verloren. Gewürze sind sensible Naturprodukte und sollten deshalb möglichst dunkel und trocken gelagert werden. Quelle: Kaffee oder Tee, Mo.-Fr. 16.05 – 18.00 Uhr im SWR
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