pflanzen allgemein

PRODUKTSPEZIFIKATION für
PFLANZEN ALLGEMEIN
Februar 2016
Inhalt
Seite
Einleitung
2
Begriffsbestimmungen
2
I. Mindestanforderungen für den Handel
6
II. Qualitäts- und Sortierungsvorschrift
8
III. Verpackungsvorschrift
14
IV. Kennzeichnungsvorschrift
14
V. Empfehlungen
15
Die allgemeine Spezifikation für Pflanzen gilt ab dem 15. Februar 2016 sowohl für Zimmer- als auch für Gartenpflanzen für alle
dem Verband niederländischer Blumenversteigerungen (VBN) angeschlossenen Versteigerungsbetriebe und Rhein-Maas.
Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Herausgebers (Vereniging van Bloemenveilingen in
Nederland) durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder auf sonstige Art vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden.
Pflanzen 26.01.2016
1
Einleitung
Die allgemeinen Spezifikationen für Pflanzen gelten für alle Arten, Varietäten und Kultivare, die als
Zimmerpflanze oder Gartenpflanze für den unmittelbaren Konsumentengebrauch über die bei der
Vereinigung Niederländischer Blumenversteigerungen (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland,
VBN) angeschlossenen Versteigerungsbetriebe und die Auktion Rhein-Maas angeboten und in den Handel
gebracht werden.
Alle über die Versteigerungen verkauften Produkte sind ausschließlich zu Dekorationszwecken und nicht
nicht zum Verzehr bestimmt, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bei dem Produkt angegeben. Die
Produkte können bei unsachgemäßer Anwendung, unsachgemäßem Verzehr, Berührung bzw.
Überempfindlichkeit schädliche Folgen bei Mensch bzw. Tier hervorrufen.
Die allgemeinen Spezifikationen enthalten Anforderungen an Qualität, Sortierung, Verpackung und
Kennzeichnung. Von diesen Anforderungen kann nur dann abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich
vorher zwischen dem Anlieferer und dem Käufer vereinbart wurde und dieser Vertrag durch den
Direktverkauf über einen VBN-Versteigerungsbetrieb geschlossen wurde.
Für ergänzende Anforderungen pro Produkt wird auf die jeweiligen Produktspezifikationen
verwiesen. Das sind Anlagen zu den allgemeinen Spezifikationen, die für jedes Produkt herausgegeben
werden. Die in den allgemeinen Spezifikationen gestellten Anforderungen gelten für alle Pflanzen,
sofern in den Produktspezifikationen nichts anderes erwähnt ist.
Informationen über die Produktspezifikationen finden Sie auf www.vbn.nl .
Begriffsbestimmungen
Abgehärtet
Die Pflanze muss reell zu erwartende Klimaverhältnisse in der Absatzkette vertragen können.
Absterbende Pflanzenteile
Tote Zellen von Wurzel, Stängel, Frucht, Blüte oder Blatt, die den Zier- oder Gebrauchswert des
Produktes beeinträchtigen.
Akklimatisierung
Anpassen einer Pflanze an ein verändertes Klima und andere Lebensbedingungen
(nach dem Transport aus dem ursprünglichen Lebensraum / Lebensumfeld).
Anbinden/Stäbe/Stangen
Das Stützen der Pflanze, wodurch die Pflanze in Form bleibt und Abbrechen vermieden wird.
Angebunden
Eine gut angebundene Pflanze wird auf solche Weise gestützt, dass ihre Form bis zu mindestens 90 %
der Pflanzenhöhe erhalten bleibt.
Befall
Beschädigung an Pflanzenteilen, die von tierischen bzw. pflanzlichen Parasiten verursacht ist.
Beschädigung
Beschädigung von Pflanzenteilen durch Stoßen, Quetschen, Einklemmen, Schneiden usw.
Bewurzelt
Das Vorhandensein junger, neu gebildeter Wurzeln.
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Blattpunkte
Verfärbung durch Absterben von Pflanzenzellen am oberen Ende eines Blattes.
Blumenzwiebel im Topf
Sämtliche bis zum Blütenansatz präparierten, in einen Topf gesetzten Blumenzwiebeln, die
als blühende Zimmerpflanze in den Handel gebracht werden sollen.
Blütenkopf/Blütenschirm
Zusammengesetzter Blütenstand.
Blütenzweig
Das Vorhandensein von mehr als einer Blüte oder Blütenknospe an einem Stiel oder Zweig.
Durchgewurzelt
Zustand des Wurzelballens, wobei die Wurzeln durch den Topf gewachsen sind und im Untergrund
gewurzelt sind (waren).
Durchwurzelt
Zustand des Wurzelballens, wobei an der Außenseite des Ballens lebende Wurzeln zu sehen sind.
Einköpfig/Eintrieber
Unverzweigte Pflanzen mit einem Blütenstand.
Essbare Pflanzen
Essbare Pflanzen sind Pflanzen oder Teile von Pflanzen, die zum Essen geeignet sind (zum Verzehr
geeignet). Für fruchttragende Pflanzen gilt dies für Pflanzen mit sich verfärbenden Früchten.
Gartenpflanzen
Alle Sorten und Kultivare ein-, zwei- oder mehrjähriger Pflanzen, die als Endprodukt über die VBNVersteigerungen in den Handel gebracht werden und die als tatsächliche Bestimmung haben, von
Konsumenten im Freiland gepflanzt, verpflanzt bzw. verwendet werden.
Gekeimt
Sichtbare, neu gebildete, junge Wurzeln.
Guter Schutz
Schutz der Pflanze, der dafür sorgt, dass sie während des Transports nicht beschädigt wird.
Hängepflanze
Zuchtform, bei der die Ranken hängen (über den Topfrand).
Kein Handel
Das Produkt erfüllt nicht die gestellten Anforderungen, um in den Handel gebracht zu werden. Dem
Anlieferer wird die Möglichkeit geboten das Produkt derartig zu verbessern, dass doch damit gehandelt
werden kann.
Kennzeichencodes
Kennzeichencodes bezeichnen ein bestimmtes Partiekennzeichen. Dabei kann es sich um einen
Sortierungscode handeln, z. B. Topfgröße S01, oder um ein anderes Partiekennzeichen, beispielsweise
die Topffarbe S52. Es gibt auch Unternehmenskennzeichen, wie K07 sonstige Lieferanteninformationen
(hierin sind Zertifikate enthalten wie MPS-SQ oder Fairtrade).
Die Kennzeichen und die betreffenden Codes finden sich auf: www.floricode.com .
Kletterpflanze
Zuchtform, bei der die Ranken klettern (selbst haften oder an Stützmaterial angebunden sind).
Mangelerscheinungen
Abweichende Blüten- bzw. Blattfärbung durch Mangel an Nahrungselementen.
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Mindestfeuchtigkeitswert
Feuchtigkeitsgehalt der Topferde/des Substrates, der erwarten lässt, dass die Pflanze die
Vertriebsphase übersteht.
Parasiten
Alle für die Pflanze schädlichen tierischen und pflanzlichen Parasiten wie Insekten, Schimmel,
Bakterien, Viren usw.
Pflanzendurchmesser
Der Durchmesser der Pflanze wird an einer freistehenden, nicht eingehüllten Pflanze an der schmalsten
Seite der Pflanze gemessen. Der Durchmesser der kleinsten Pflanze der Partie ist für den anzugebenden
Durchmesser ausschlaggebend.
Pflanzengewicht
Das Pflanzengewicht ist das Gewicht der Pflanze zuzüglich des Gewicht des Topfs mit Inhalt (Erde /
Substrat).
Pflanzenhöhe
Die Pflanzenhöhe wird an einer freistehenden, nicht eingehüllten Pflanze ab ihrem höchsten Punkt und
einschließlich Topf gemessen. Die gemessene Höhe wird auf ganze Zentimeter nach unten abgerundet.
Ausgangspunkt ist, dass die kleinste Pflanze in der Partie ausschlaggebend für die anzugebende Höhe
ist. Stützmaterial wird nicht mitgemessen. Ausgenommen sind Pflanzen, bei denen ein Moosstock/Stock
verwendet wird und das Gewächs niedriger ist als der Moosstock/Stock. Bei diesen Pflanzen ist die
Länge/Höhe des Stützmaterials die gemessene Höhe.
Für Kletterpflanzen gilt, dass die Pflanze vom unteren Rand des Topfs bis zum obersten Punkt des
Stützmaterials gemessen wird. Ranken, die über das Stützmaterial hinausreichen, werden nicht
mitgemessen.
Produktinformationen
Die richtige Namensangabe des Produktes und die genauen Pflege- und Verwendungshinweise für die
Konsumenten, die an jeder Pflanze oder jedem Topf auf Steck- oder Hängeetikett, einer (bedruckten)
Hülle oder einem (bedruckten) Topf angebracht sind.
Produktspezifikationen
Hierin stehen die Vorschriften, welche die Produkte für den Handel über die VBN-Versteigerungen
erfüllen müssen. Produktspezifikationen bestehen aus allgemeinen Spezifikation für Pflanzen und einer
produktspezifischen Anlage je Pflanze oder Pflanzengruppe. Zur Unterstützung ist Bildmaterial für die
Reife- oder Dickestadien vorhanden. Die Produktspezifikationen stehen auf www.vbn.nl .
Rankenlänge
Die Rankenlänge wird an einer freistehenden, nicht eingehüllten Pflanze gemessen. Dazu wird bei der
längsten Ranke die Länge von der Wuchsspitze bis zur Mitte der Pflanze gemessen.
Rückstände bzw. Verschmutzung
Anschlag auf Pflanzenteilen, der das Aussehen der Pflanze verunziert.
Runner
Überirdische Ausläufer, die aus der Pflanzenmitte entstehen und aus denen sich neue Pflanzen
entwickeln können.
Sonderformen
Abweichende Pflanzenform als Ergebnis einer speziellen und zielgerichteten Kulturweise, für die sich
der Produzent bewusst und erkennbar entschieden hat.
Stabil im Topf
Zustand, in dem die Pflanze so im Topf steht, dass die Stabilität der Pflanze garantiert ist.
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4
Stauden
Alle mehrjährigen, nicht verholzenden und winterharten Arten und Kulturformen, die als
Wurzelpflanze, Topfpflanze oder Containerpflanze und als Endprodukt über die VBN-Versteigerungen in
den Handel gebracht werden und die als offensichtliche Bestimmung haben, von Konsumenten im
Freiland gepflanzt, verpflanzt und/oder verwendet zu werden.
Teilblatt
Gesondertes Blatt als Teil eines zusammengesetzten Blattes.
Topffarbe
Bei Pflanzen mit Übertopf wird mit der Topffarbe die Farbe des Übertopfs bezeichnet.
Topfgröße
Die Topfgröße gibt die Größe des Anzuchttopfs an, auch wenn ein Übertopf verwendet wird. Wie
die Topfgröße gemessen wird, wird in Abschnitt 1.3.1 beschrieben.
Topf-Pflanzen-Verhältnis
Ein gutes Topf-Pflanzen-Verhältnis bedeutet, dass das Verhältnis zwischen Topf und Pflanze so ist, dass
die Pflanze stabil genug steht, über einen ausreichenden Nahrungsspeicher verfügt und einen guten
Zierwert besitzt.
Transporthöhe
Als Transporthöhe gilt der Abstand von der Unterseite des Topfs, Kartons oder Trays bis zum höchsten
Punkt. Der höchste Punkt kann die Spitze der höchsten Pflanze sein oder der höchste Punkt der bei der
Anlieferung verwendeten Verpackung, wenn diese höher ist als die längste Pflanze.
Tuff
Eine einzige Pflanze, bei der mehrere (getrennte) Pflanzen in einem Topf zusammengebracht sind.
Verblüht
Die Freisetzung von Blütenstaub aus der Blüte bzw. das Verwelken von Blütenteilen.
Vernichten
Die Produkte sind nicht für den Handel geeignet, werden für untauglich erklärt und danach von der
Versteigerung vernichtet.
Völlig frei. Keine mit den Augen feststellbaren tierischen und/oder pflanzlichen Parasiten
Die Pflanze ist völlig frei von tierischen bzw. pflanzlichen Parasiten, so weit dies mit den Augen
festzustellen ist, ohne die Pflanze auszuschütteln oder auszuklopfen.
Wuchsstörungen
Unvollkommenheiten an Pflanzenteilen, die durch Wuchsstörungen während des Anbaus entstehen.
Zwiebeldurchmesser
Wenn der Zwiebeldurchmesser angegeben wird, ist dies die Zwiebelgröße.
Zimmerpflanzen
Alle Sorten und Kultivare ein-, zwei- oder mehrjähriger Gewächse, die als Endprodukt über die VBNVersteigerungen in den Handel gebracht werden und die als voraussichtliche Bestimmung haben, von
Konsumenten im Haus verwendet zu werden.
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I. Mindestanforderungen für den Handel
Alle Produkte, die über die VBN-Versteigerungen in den Handel gebracht werden, müssen nachstehende
Mindestanforderungen erfüllen. Mit Pflanzen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, wird nicht
gehandelt und sie werden erforderlichenfalls vernichtet.
1.
MINDESTQUALITÄT FÜR TOPFPFLANZEN










2.
Der Topf muss mindesten zu 90 % mit Topferde/Substrat gefüllt sein.
Es hängen keine großen Teile Topferde/Substrat über den Topf.
Der Topfballen entspricht dem Mindestfeuchtigkeitsgehalt.
Der Topf muss sauber sein.
Der Topfballen muss durchwurzelt sein.
Zimmerpflanzen, die als Hängepflanzen vorgesehen sind, müssen in einem Hängetopf mit
Untertopf bzw. Wasserreservoir und Hängevorrichtung angeliefert werden.
Im Topf angelieferte Blumenzwiebeln müssen so behandelt worden sein, dass eine gute Blüte
gewährleistet ist.
Die Blumenzwiebeln müssen fest im Topf stehen.
(Pflanzen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden nicht in den Handel gebracht.)
Die Pflanze muss Zeichen von Wachstum vorweisen.
Die Pflanze erfüllt mindestens die B1-Qualitätsanforderungen.
(Pflanzen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden vernichtet.)
REIFE (NUR FÜR BLÜHENDE PFLANZEN)
 Als Mindestanforderung für die Reife gilt, dass der Blütenstand gut entwickelt sein muss. Dies
ist Fotostadium 1 der Reifestadienfotos der jeweiligen Produktgruppe.
 Als maximale Anforderung für die Reife gilt, dass die Blüten keine Zeichen von Alterung oder
Welke aufweisen dürfen.
(Pflanzen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden nicht in den Handel gebracht.)
3.
ESSBARE PFLANZEN
 Anlieferer müssen verdeutlichen können, dass die gesetzlichen Anforderungen abgesichert
sind und die unabhängige Probenahme gewährleistet ist. Diese Anforderungen werden durch
Folgendes erfüllt:
 das Zertifikat MPS-Fruit & Vegetables
 das Zertifikat MPS-Proof (auf Basis von MPS-ABC-Qualifizierung mit Tagesregistrierung,
Zuverlässigkeitsindex und Pflanzenprobenahme)
 das Zertifikat GlobalGAP Fruit and Vegetables bzw. Kräuter
 ein nachweislich inhaltlich vergleichbares System
 Beim Handel muss sichtbar sein, dass das Unternehmen zertifiziert ist.
 Beim Handel muss deutlich sein, dass es sich um essbare Pflanzen handelt.
 Essbare Pflanzen oder Teile von Pflanzen werden mit dem Kennzeichencode S77
„essbar/nicht essbar“ gekennzeichnet.
Hierzu gibt es folgende Codes:
3.1.
Code 1 Zum Verzehr geeignet
3.2.
Code 2 Essbare Pflanze
3.3.
Code 3 Essbare Früchte
3.4.
Code 4 Essbare Blumen
3.5.
Code 6 Erzeugt essbare Früchte
Anlieferer können dies auch bei den Produktinformationen auf dem Produkt angeben. Dies kann
auf einem Steck- oder Hängeetikett, einer (bedruckten) Hülle oder auf einem (bedruckten)
Topf, etc. sein.
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6
 Produkte, die selbstverständlich essbar sind (z. B. Küchenkräuter), dürfen nicht als „nicht
zum Verzehr geeignet“ gehandelt werden. Diese Produkte dürfen nur als „essbar“ verkauft
werden und müssen die dafür geltenden Produktanforderungen erfüllen.
 Für essbare Pflanzen gilt die gesetzliche EU-Etikettierungspflicht für Obst und Gemüse:
o Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch als Lebensmittel und wenn auch in
entsprechender Verpackung (z. B. Topf mit Schnittlauch in einer Hülle, oder Gruppe
von 6 Küchenkräutern) muss je Einheit (Topf oder Gruppe) ein Etikett vorhanden sein,
das Folgendes enthält:
 Name des Produkts
 Ursprungsland
 Der Produzent (Rückschluss auf diesen muss möglich sein) Es empfiehlt sich, die
MPS-Nummer bzw. die Global-GAP-Nummer aufzuführen.
o Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als Gartenpflanze (also z. B. zum Einpflanzen im
Garten) braucht kein Etikett verwendet zu werden. Pflanzen müssen allerdings die
weiteren Vorschriften für essbare Pflanzen erfüllen (Zertifikat MPS Fruit and Vegetables
oder vergleichbares Zertifikat).
o Für die vollständigen Vorschriften verweisen wir auf das niederländische Amt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA (www.vwa.nl).
o Möglicherweise essbare Produkte, die als „nicht zum Verzehr geeignet“
gehandelt werden
 Beim Handel mit „nicht essbaren Produkten“ aus einer Pflanzengruppe, die sowohl essbare
als auch nicht essbare Produkte enthält, muss der Anlieferer dies mittels Sortierkennzeichen
S77 (essbar/nicht essbar) angeben, und zwar mit dem Code:
o Code 9 Nicht zum Verzehr geeignet
Vorschrift ist, dass „nicht zum Verzehr geeignet“ bei den Produktinformationen
deutlich sichtbar auf dem Produkt steht.
Dies ist über ein Steck- oder Hängeetikett, eine Hülle (eventuell bedruckt) oder einen
Topf usw. möglich.
 Produkte, die selbstverständlich essbar sind (z. B. Küchenkräuter), dürfen nicht als „nicht
zum Verzehr geeignet“ gehandelt werden. Diese Produkte dürfen nur als „essbar“ verkauft
werden und müssen die dafür geltenden Produktanforderungen erfüllen.
NB: Die allgemeinen Produktspezifikationen enthalten als Anlage eine Liste mit möglicherweise
essbaren Pflanzen.
4.
GESETZLICHE VORSCHRIFTEN


Zum Handel angebotene Produkte müssen die gesetzlichen Vorschriften erfüllen,
einschließlich der Bestimmungen des niederländischen Amts für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit NVWA hinsichtlich der EU-Pflanzenschutz-Richtlinien.
Für Produkte, für die ein Pflanzenpass vorgeschrieben ist, gilt, dass der Anlieferer
mindestens für jede Pflanze bzw. jede Verpackungseinheit einen Pflanzenpass beifügen muss.
Hierbei gilt Folgendes:
o Für die Lieferung an die Versteigerung muss mindestens die kleinste Verkaufseinheit (z. B.
ein Tray) mit einem Pflanzenpass ausgestattet sein. Wenn die kleinste Verkaufseinheit ein
Topf ist, muss also jeder Topf mit einem Pflanzenpass ausgestattet sein.
o Auch beim Direktverkauf ist es sehr wünschenswert, dass mindestens die kleinste
Verkaufseinheit mit einem Pflanzenpass ausgestattet ist, sodass bei der Verteilung über
mehrere Teilpartien immer ein Pflanzenpass vorhanden ist. Eventuell kann der Handel
bzw. Zwischenhandel selbst neue Pflanzenpässe an den Teilpartien befestigen, doch dann
muss der betreffende Händler bzw. Zwischenhändler dazu vom Prüfdienst autorisiert
worden sein. Überdies muss seine Buchführung die Rückverfolgbarkeit zur ursprünglichen
Partie gewährleisten.
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 Anlieferer aus den Niederlanden müssen bei einem vom niederländischen Amt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA bevollmächtigten Prüfdienst (zum
Beispiel beim niederländischen Qualitätsdienst für den Gartenbau N.A.K.T. oder dem
niederländischen Qualitätskontrollbüro KCB) registriert sein.
 Für Anlieferer aus anderen Ländern als den Niederlanden gilt, dass sie selbst dafür sorgen
müssen, dass die nicht in den Niederlanden gezüchteten Pflanzen, die angeliefert werden,
über einen Pflanzenpass verfügen. Die Organisation, die damit von dem betreffenden
Ministerium in dem Land beauftragt wurde, wird eine Betriebsinspektion durchführen und
muss die Genehmigung zur Verwendung von Pflanzenpässen erteilen.
(Falls Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen, werden sie nicht gehandelt.)
II. Qualitäts- und Sortierungsvorschrift
1.1 QUALITÄTS- UND SORTIERUNGSANFORDERUNGEN
An die zur Versteigerung angebotenen Partien werden nachstehende Anforderungen gestellt.















Die Partie muss eine gute innere Qualität aufweisen.
Die Partei muss frisch sein.
Die Partei muss abgehärtet sein.
Die Partie muss frei sein von tierischen und/oder pflanzlichen Parasiten sein (visuell frei).
Die Partie muss frei sein von Befall und/oder Beschädigung durch tierische oder pflanzliche
Parasiten.
Die Partie muss frei sein von Beschädigungen bzw. Mängeln bzw. Abweichungen bzw.
Verschmutzungen an:
– Blüte/Blütenstand/Blütenknospe
– Wurzel/Wurzelgeflecht
– Zweig/Stiel
– Blatt/Nadel/Dorn
Form, Aufbau, Blüten- und Blattfarbe der Partie müssen gut sein.
Die Pflanzen müssen stabil und gerade im Topf stehen.
Die Pflanzen müssen das richtige Topf-Pflanzen-Verhältnis haben.
Die Pflanzen müssen gut bewurzelt sein.
Das Substrat, in dem die Pflanzen stehen, muss ausreichend feucht sein.
Umgepflanzte oder umgetopfte Pflanzen müssen einen unbeschädigten Wurzelballen
aufweisen. Beim Umtopfen muss die Topfgröße des neuen Topfs mindestens gleich der Größe
des ursprünglichen Topfs sein, damit der Ballen nicht beschädigt wird.
Als Zimmerpflanzen angelieferte Kletterpflanzen müssen:
 gut angebunden/gestützt sein, insbesondere die Spitzen der Ranken. Die Ranken dürfen
höchstens zu 25 % (der Höhe des Stützmaterials) über das Stützmaterial hinausgewachsen
sein, vorausgesetzt die Ranken wachsen kräftig nach oben.
 Das Stützmaterial muss rundum gleichmäßig mit der Pflanze bewachsen sein.
 mindestens zu 90 % der Höhe bewachsen sein.
Farbe und Volumen der Partie müssen einheitlich sein.
Die Partie muss einheitlich und in der richtigen Weise sortiert sein, u.a. nach
– Topf
– Pflanzenhöhe
– Pflanzendurchmesser
– Dicke
– Reife
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 Die Partie muss in der richtigen Weise und einheitlich verpackt sein.
 Wenn das Produkt künstliche Ergänzungen hat (z. B. Kunstblumen oder -beeren), muss dies
explizit aufgeführt werden.
1.2 ANFORDERUNGEN UND PRÜFUNGSVERMERKE
Wenn eine Partie von einer oder mehreren Anforderungen abweicht, kann die betreffende
Partie mit einem Prüfungsvermerk (und dazugehörigem Prüfungscode) versteigert werden. Die
Schwere der Abweichung bestimmt, ob die Partie ohne Prüfungsvermerk, mit einem leichten
Prüfungsvermerk oder mit einem schweren Prüfungsvermerk in den Handel gebracht wird. Ein
Prüfungsvermerk wird gemäß der folgenden Tabelle erteilt.
Tabelle 1: Prüfungsvermerke bei Abweichung von den oben genannten Anforderungen
Abweichung
Anzahl
Pflanzen in der Partie
leichte Abweichung
schwere Abweichung
Weniger als 5 %*
kein Prüfungsvermerk
leichter Prüfungsvermerk
5 % und mehr**
leichter Prüfungsvermerk
schwerer Prüfungsvermerk
100 %
schwerer Prüfungsvermerk
kein Handel
*)
**)
Bei Zimmerpflanzen gilt für die Anforderung in Bezug auf das Vorhandensein tierischer und/oder
pflanzlicher Parasiten „visuell frei“ statt „weniger als 5 %“.
Bei Zimmerpflanzen gilt für die Anforderung in Bezug auf das Vorhandensein tierischer und/oder
pflanzlicher Parasiten „1 % oder mehr“ statt „5 % oder mehr“.
1.3 ERGÄNZENDE SORTIERUNGSANFORDERUNGEN JE PARTIE
Produktabhängig gelten ergänzend die folgenden Anforderungen bei der Sortierung von Pflanzen
nach Topf, Pflanzenhöhe, Pflanzendurchmesser, Rankenlänge, Reife, Dicke oder nach einem
sonstigen Merkmal.
 Für die Anforderungen gelten die in der Tabelle in Abschnitt 1.2 angegebenen Toleranzen.
Eine Abweichung in leichtem Maße liegt vor, wenn die Sortierung 1 Klasse Unterschied zeigt.
Eine schwere Abweichung liegt bei einem Sortierungsunterschied von 2 und mehr Klassen vor.
 Die Regelung für den Unterschied der Pflanzenhöhe innerhalb einer Partie gilt nicht für
Partien, bei denen die Transporthöhe S15 als vorgeschriebenes Merkmal festgelegt und in den
Partiedaten enthalten ist.
 Bei gemischten Partien gilt für die Pflanzenhöhe eine größere Toleranz. Eine leichte
Abweichung liegt vor, wenn die Sortierung 2 Klassen auseinander liegt. Eine schwere
Abweichung liegt bei einem Sortierungsunterschied von 3 und mehr Klassen vor.
 Die Sortiercodetabellen stehen auf www.floricode.com .
1.3.1 SORTIERUNG NACH TOPF
Topfgrößen
Für das Messen der Topfgröße (S01) gelten folgende Vorschriften:
 Bei allen Töpfen wird das Außenmaß an der Oberseite des Topfs gemessen.
 Für die Messung des Durchmessers oder der Seite gilt die unten stehende Tabelle:
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Topfform
rund
quadratisch
rechteckig
andere Formen
messen
Durchmesser
Seite
längste Seite
größten Durchmesser
 Die Töpfe in der Partie müssen unbeschädigt sowie einheitlich in Größe, Farbe und Material
sein.
 Die Topfgröße kann gemäß Tabelle 2 mit dem Kennzeichen S01 im Sortierungscode angegeben
werden.
Tabelle 2: Sortierung nach Topfgröße
Topfgröße
Kennzeichencode S01
001
Satz
Ballen
002
4
cm
004
5
cm
005
5,5 cm
505
6
cm
006
6,5 cm
506
..
..
usw. in Schritten von 0,5
12,5 cm
512
13
cm
013
14
cm
014
15
cm
015
..
..
usw. in Schritten von 1
62 cm
062
65 cm
065
70 cm
070
..
..
usw. in Schritten von 5
100 cm
100
110 cm
110
120 cm
120
135 cm
135
140 cm
140
sonstige
999
1.3.2 SORTIERUNG NACH PFLANZENHÖHE
 Sortiert wird in Klassen: von 5 bis 30 cm in Schritten von 2,5 cm, von 30 bis 200 cm in
Schritten von 5 cm und ab 200 cm in Schritten von 10 cm.
 Die Höhensortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S02 gemäß
Tabelle 3 im Sortierungscode angegeben werden. Angegeben wird die Höhe der kürzesten
Pflanze der Partie, und zwar nach unten abgerundet.
Tabelle 3: Sortierung nach Pflanzenhöhe
Pflanzenhöhe (cm)
5
- 7,5
7,5
10
12,5
- 10
- 12,5
- 15
..
Kennzeichencode S02
005
007
010
012
..
Pflanzen 26.01.2016
10
27,5
30
35
190
195
200
usw. in Schritten von 2,5
- 30
027
- 35
030
- 40
035
usw. in Schritten von 5
195
190
200
195
210
200
usw. in Schritten von 10
1.3.3 SORTIERUNG NACH PFLANZENDURCHMESSER
 Sortiert wird in Klassen: von 5 bis 30 cm in Schritten von 2,5 cm,
von 30 bis 50 cm in Schritten von 5 cm
und ab 50 cm in Schritten von 10 cm.
 Die Durchmessersortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S04
gemäß Tabelle 4 im Sortierungscode angegeben werden. Angegeben wird der
Pflanzendurchmesser der schmalsten Pflanze der Partie, und zwar nach unten abgerundet.
Tabelle 4: Sortierung nach Pflanzendurchmesser
Pflanzendurchmesser (cm) Kennzeichencode S04
7,5
10
12,5
27,5
30
35
40
45
50
60
- 10
007
- 12,5
010
- 15
012
..
..
usw. in Schritten von 2,5
- 30
027
- 35
030
- 40
035
- 45
040
- 50
045
- 60
050
- 70
060
usw. in Schritten von 10
1.3.3 SORTIERUNG NACH RANKENLÄNGE
 Sortiert wird in Klassen: von 5 bis 30 cm in Schritten von 2,5 cm, von 30 bis 50 cm in Schritten
von 5 cm und ab 50 cm in Schritten von 10 cm.
 Die Rankenlängensortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S32
gemäß Tabelle 5 im Sortierungscode angegeben werden.
Tabelle 5: Sortierung nach Rankenlänge
Rankenlänge (cm)
7,5
10
12,5
27,5
30
35
40
45
50
60
Kennzeichencode S32
- 10
007
- 12,5
010
- 15
012
..
..
usw. in Schritten von 2,5
- 30
027
- 35
030
- 40
035
- 45
040
- 50
045
- 60
050
- 70
060
usw. in Schritten von 10
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1.3.5 SORTIERUNG NACH REIFE
 Sortiert wird nach Klassen, wobei zwei aufeinanderfolgende Reifestadien in einer Klasse
vorkommen dürfen (gemäß den Reifestadienfotos).
 Die Reifesortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S05 im
Sortierungscode angegeben werden. Das niedrigste Reifestadium wird im Sortierungscode
aufgeführt.
 Die Sortierung nach Reife kann im Sortierungscode mit dem Merkmal S05 angegeben werden.
Angegeben wird die Verteilung innerhalb der Partie, wobei die erste Ziffer das in der Partie
vorkommende unreife Stadium angibt (1, 2, 3 oder 4) und die zweite Ziffer das reifste
Stadium (1, 2, 3 oder 4).
 Sortiert wird in Klassen, wobei gemäß den Reifestadienfotos (siehe Tabelle 1) zwei
aufeinanderfolgende Reifestadien in einer Klasse vorliegen dürfen. Bei mehr als zwei Stadien
muss ein Prüfungscode zugefügt werden.
 Bei den Produkten, für die die übliche Reifecodierung nicht gilt (zum Beispiel Pflanzen ohne
Blüte), muss Code 099 (nicht zutreffend) verwendet werden.
Tabelle 1: Sortierung nach Reife
Reifestadium
Reifecodierung
S05
mindestens
höchstens
Prüfungscode
Prüftext
Qualitätsgruppe
1
1
011
-
A1
1
2
012
-
A1
1
3
013
858
Einige mit ungleicher
A2
Reife
1
4
014
859
2
2
022
-
2
3
023
-
2
4
024
858
Ungleiche Reife
B1
A1
A1
Einige mit ungleicher
A2
Reife
3
3
033
-
A1
3
4
034
-
A1
4
4
044
-
A1
Die Reifestadien entsprechen den Referenzfotos auf www.vbn.nl
1.3.6 SORTIERUNG NACH DICKE
 Sortiert wird in 4 Klassen gemäß den Dickesortierungsfotos.
 Die Dickesortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S08 im
Sortierungscode angegeben werden.
1.3.7 SORTIERUNG NACH SONSTIGEN KENNZEICHEN
 Produktabhängig wird in Klassen sortiert nach der Anzahl der Blüten, Blütenknospen,
Blütenzweige, Stecklinge/Pflanzen pro Topf, Stämmchen usw.
 Die Sortierung kann mit dem betreffenden Kennzeichencode im Sortierungscode angegeben
werden.
Pflanzen 26.01.2016
12
1.4 SORTIERUNGSCODE
Informationen über die Sortierung werden im Sortierungscode mit Kennzeichen /
Kennzeichencodes angegeben.
Die Angabe von Kennzeichen / Kennzeichencodes ist je nach Produkt vorgeschrieben oder wird
empfohlen. Sortierungscodes finden sich auf www.floricode.com oder auf www.vbn.nl. Für jeden
Produktcode ist dort angegeben, welche Kennzeichen / Kennzeichencodes vorgeschrieben sind
bzw. empfohlen werden und an welcher Stelle im Sortierungscode sie angegeben werden sollen.
1.5 ANFORDERUNGEN FÜR GEMISCHTE PARTIE
 Die Partie darf unter der Bezeichnung „gemischt“ angeliefert werden, wenn pro
Verpackungseinheit mindestens drei deutlich von einander zu unterscheidende Sorten /
Kultivare oder Farben / Farbtöne vorliegen. Dabei dürfen höchstens 50 % der Pflanzen in der
Partie aus einer Sorte oder Farbe bestehen.
Innerhalb der Partie muss das Mischverhältnis zwischen den Verpackungseinheiten
untereinander bzw. Stapelwagen untereinander einheitlich sein.
 Die Partie darf unter der Bezeichnung „Mixkar“ angeliefert werden, wenn je
Verpackungseinheit ein einziger Kultivar / eine einzige Farbe angeliefert wird, wobei jedoch
je Stapelwagen mehrere Verpackungseinheiten mit jeweils einem anderen Kultivar / einer
anderen Farbe angeliefert werden, wobei die Zusammenstellung des Stapelwagens in Ebenen
oder pro Ablagefach gemischt sein kann.
 In diesem Fall ist die Mindestabnahme beim Verkauf 1 Stapelwagen.
 Bei gemischten Partien gilt für die Pflanzenhöhe eine größere Toleranz. Siehe hierzu Punkt
1.3 der ergänzenden Sortierungsanforderungen je Partie.
2.
QUALITÄTSGRUPPEN NACH PRÜFUNGSCODES
Je nach ihrer Erfüllung der Qualitäts- und Sortierungsanforderungen (siehe Kapitel 1) können
Pflanzen in 3 Qualitätsgruppen in den Handel gebracht werden, und zwar A1, A2 und B1.
2.1
PRÜFUNGSCODES
Das Maß, in dem die Partie den Qualitäts- und Sortierungsanforderungen entspricht, wird in den
der Partie beigefügten negativen Prüfungsvermerken ausgedrückt. Die Prüfungsvermerke werden
nach folgendem Prinzip in einen dazugehörigen negativen Prüfungscode (Kennzeichen K01 und
K02) übertragen:
Prüfungsvermerk
negativer Prüfungscode
K01/K02
keiner
0.00
leichter
Prüfungsvermerk
gerader Prüfungscode
schwerer
Prüfungsvermerk
ungerader Prüfungscode
2.2 Einteilung in Qualitätsgruppen
Die Prüfungscodes bestimmen dann nach folgendem Schema, in welcher Qualitätsgruppe die
Partie in den Handel gebracht wird:
Pflanzen 26.01.2016
13
PRÜFUNGSCODE
Qualitätsgruppe
kein Prüfungscode (0)
A1
1 gerader Prüfungscode (leichter Vermerk)
-------- ausgenommen Codes, die mit 3 beginnen
-------- ausgenommen Codes, die mit 6 beginnen:
A2
B1
kein Handel
2 gerade Prüfungscodes
-------- ausgenommen Codes, die mit 3 oder 6 beginnen
B1
kein Handel
1 ungerade Prüfungscode
-------- ausgenommen Codes, die mit 3 oder 6 beginnen
B1
kein Handel
alle anderen Kombinationen
kein Handel
III. Verpackungsvorschrift
1
ALLGEMEINES
 Die Verpackung muss so gewählt sein, dass die Pflanzen während des Transports und des
Vertriebs in der weiteren Kette hinreichend geschützt sind.
 Es ist Vorschrift, Pflanzen in einer von der VBN anerkannten Verpackung zu verpacken.
 Die mehrfache Verwendung von Einwegverpackungen ist nicht zulässig.
 Produkte, die z.B. Dornen, Nadeln, harte Zweigformen bzw. scharfe Blattränder aufweisen,
sowie Produkte mit (hervorstehendem) Stützmaterial müssen so verpackt sein, dass dadurch
jegliche Form von Verletzungen bzw. Schaden an Mensch bzw. Umgebung während des
Vertriebs vermieden wird.
 Wenn auf Hüllen bzw. anderen Verpackungen bzw. Steck-/Hängeetiketten Abbildungen des
Produkts stehen, müssen diese Abbildungen mit dem verpackten Produkt übereinstimmen
 Blumenzwiebeln im Topf als Zimmerpflanze in Topfgröße 8 cm Es oder größer müssen
obligatorisch mit Produktinformationen versehen werden.
2
BELADUNG
 Der Freiraum zwischen dem Produkt und dem darüber befindlichen Ablegefach im
Stapelwagen muss mindestens 5 cm betragen.
IV. Kennzeichnungsvorschrift
1
LIEFERSCHEIN
Jeder Stapelwagen muss mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Lieferschein versehen
sein, auf dem der Anlieferer mindestens folgende Informationen angegeben hat:






Anliefererdaten: Betriebsname, Adresse, Anlieferernummer
Versteigerungs- oder Verkaufsdatum
Anzahl Verpackungseinheiten
Stückzahl je Behältereinheit / Verpackungseinheit
VBN-Verpackungscode
VBN-Produktcode: dabei muss der Code gewählt werden, der das Produkt so genau wie
möglich beschreibt
 Sortierungscode
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14





2
dazugehörige Prozessbeschreibung
Stapelwagentyp: Versteigerungsstapelwagen oder CC-Container (sofern zutreffend)
Versteigerungs- oder Produktgruppe (sofern zutreffend)
positiver Prüfungsvermerk (sofern zutreffend)
Vertriebsweise
PARTIEFOTO
Partien müssen obligatorisch mit einem repräsentativen Partiefoto versehen sein.
Eine Ausnahme hierzu bilden Versteigerungsgruppen, für welche die jeweilige Versteigerung bzw.
die jeweiligen Versteigerungen explizit angegeben hat bzw. haben, dass Partiefotos
empfohlen werden.
3
GENTECHNISCH VERÄNDERTE PRODUKTE
Gentechnisch veränderte Produkte müssen anhand einer korrekten diesbezüglichen Angabe in
den Produktinformationen deutlich als solche erkennbar sein.
V. Empfehlungen




Es wird empfohlen, dem Produkt Produktinformationen beizufügen.
Es wird empfohlen, Pflanzen ab Topfgröße 9 cm Es wahlweise auf dem Topf, auf der Hülle
oder auf einem Schildchen (Steck- oder Hängeetikett) mit folgendem Informationstext zu
versehen: „Dieses Produkt ist ausschließlich zu Dekorationszwecken und nicht zum Verzehr
bestimmt. Das Produkt kann bei unsachgemäßer Anwendung, Verzehr, Berührung bzw.
Überempfindlichkeit zu schädlichen Folgen bei Mensch bzw. Tier führen.“ Bei Platzmangel
auf einem Steck- oder Hängeetikett genügt die Angabe des Textes: „Nur für
Dekorationszwecke, nicht zum Verzehr geeignet“. Informationen können auch anhand von
Piktogrammen angegeben werden.
Beim Gebrauch einer Hülle wird bei Zimmerpflanzen dringend empfohlen, eine an der
Unterseite geschlossene Hülle zu verwenden.
Sollte kein VBN-Produktcode vorliegen, wird empfohlen den Kultivar bei der Partie
anzugeben und das Produkt schnellstens registrieren zu lassen, um einen Produktcode zu
erhalten.
Pflanzen 26.01.2016
15
ANHANG ZU DEN ALLGEMEINE SPEZIFIKATION FÜR PFLANZEN 15. Februar 2016
Liste mit Produkten, bei denen das Kennzeichen S77 essbar / nicht essbar aufgeführt
werden muss
GARTENPFLANZEN
VBN-Gruppe
Name
31007101
Artemisia
30513201
Citrofortunella
30513301
Citrus
30500701
Corylus
31099909
Cucurbita
30516301
Cydonia oblonga
31019101
Foeniculum
31000201
Fragaria
30904201
Gemüsepflanzen
30517301
Juglans
30520501
Laurus
30505501
Lavandula
30505902
Malus x domestica
31013001
Mentha
30506001
Morus
31020901
Myosotis
31004401
Origanum
30518201
Passiflora
30507601
Pyrus
31014601
Rheum
30519801
Rosmarinus officinalis
30507401
Rubus
31024701
Rumex acetosa
31000901
Salvia
30516901
Sambucus
31002601
Thymus
31099904
andere Gartenkräuter
30507201
Vaccinium
30507301
Vitis
Produktcode
Vollständiger Produktname
40054
Achillea millefolium
40057
Achillea millefolium 'Cerise Queen'
319782
Achillea millefolium Desert Eve Cream
319781
Achillea millefolium Desert Eve Deep Rose
321692
Achillea millefolium 'Desert Eve Light Yellow'
319707
Achillea millefolium Desert Eve Red
321693
Achillea millefolium Desert Eve Yellow
Pflanzen 26.01.2016
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Produktcode
Vollständiger Produktname
40062
Achillea millefolium 'Hoffnung'
40064
Achillea millefolium 'Lachsschönheit'
40066
Achillea millefolium 'Lilac Beauty'
51614
Achillea millefolium 'Summer Pastels'
40070
Achillea millefolium 'Summerwine'
40072
Achillea millefolium 'White Queen'
109589
Allium porrum
40294
Allium schoenoprasum
40295
Allium schoenoprasum 'Forescate'
40304
Allium tuberosum
109646
Aloysia citrodora
114779
Anethum graveolens
40528
Anthriscus sylvestris
40537
Apium graveolens
30372
Arbutus unedo
40692
Armoracia rusticana
30393
Aronia melanocarpa
26806
Beta vulgaris 'Bright Lights'
109585
Beta vulgaris ssp. cicla
6746
Brassica oleracea
20118
Brassica oleracea (gekräuselt)
109714
Brassica oleracea var. gongylodes
31269
Castanea sativa sonstige
109647
Coriandrum sativum
41978
Cynara cardunculus
41979
Cynara scolymus
109650
Diplotaxis tenuifolia
32584
Eriobotrya japonica
109648
Eruca vesicaria ssp. sativa
32788
Ficus carica
39435
Ficus carica 'Brown Turkey'
39435
Ficus carica 'Brown Turkey'
4980
Sonstige Obstbäume und -sträucher
109660
Gemüsepflanzen gemischt
109651
Gynostemma pentaphyllum
43300
Helichrysum italicum
43850
Humulus lupulus
43863
Hyssopus officinalis
323102
Ipomoea batatas Sweet Potato Beauregard
117101
Ipomoea 'Floramia Nero'
44448
Levisticum officinale
33917
Lycium barbarum
5307
Malus, sonstige
101916
Matricaria recutita
Pflanzen 26.01.2016
17
Produktcode
Vollständiger Produktname
44748
Melissa officinalis
34246
Mespilus germanica
319129
Ocimum basilicum 'Magic Mountain'
34303
Olea europaea
49629
Petroselinum crispum
109644
Phyla dulcis
45579
Physalis alkekengi
45580
Physalis alkekengi franchettii
38008
Pinus pinea
34959
Punica granatum
34960
Punica granatum 'Nana'
46048
Rheum
46076
Rosmarinus officinalis
46107
Rumex acetosa
109654
Salsola soda
109610
Salvia confertiflora
109609
Salvia viridis
109609
Salvia viridis
46184
Santolina chamaecyparissus
109612
Satureja
35515
Schisandra chinensis
116080
Solanum lycopersicum Tomtato
109658
Stevia rebaudiana
VBN-Gruppe
Name
20102001
Capsicum annuum
20111701
Citrofortunella
VBN-Gruppe
Name
20111501
Solanum
20111502
Solanum lycopersicum
Produktcode
Vollständiger Produktname
110578
Citrus latifolia
110577
Citrus meyeri
9886
Ficus carica
113748
Fortunella 'Fukushu'
25640
Pistacia lentiscus
ZIMMERPFLANZEN
Pflanzen 26.01.2016
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SCHNITTBLUMEN
VBN-Gruppe
Name
10703602
Zierobst pro Behälter
10703601
Zierobst pro Stück
10703603
Zierobst pro Zweig
Pflanzen 26.01.2016
19