PRODUKTSPEZIFIKATION für PFLANZEN ALLGEMEIN Februar 2016 Inhalt Seite Einleitung 2 Begriffsbestimmungen 2 I. Mindestanforderungen für den Handel 6 II. Qualitäts- und Sortierungsvorschrift 8 III. Verpackungsvorschrift 14 IV. Kennzeichnungsvorschrift 14 V. Empfehlungen 15 Die allgemeine Spezifikation für Pflanzen gilt ab dem 15. Februar 2016 sowohl für Zimmer- als auch für Gartenpflanzen für alle dem Verband niederländischer Blumenversteigerungen (VBN) angeschlossenen Versteigerungsbetriebe und Rhein-Maas. Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Herausgebers (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland) durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder auf sonstige Art vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. Pflanzen 26.01.2016 1 Einleitung Die allgemeinen Spezifikationen für Pflanzen gelten für alle Arten, Varietäten und Kultivare, die als Zimmerpflanze oder Gartenpflanze für den unmittelbaren Konsumentengebrauch über die bei der Vereinigung Niederländischer Blumenversteigerungen (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland, VBN) angeschlossenen Versteigerungsbetriebe und die Auktion Rhein-Maas angeboten und in den Handel gebracht werden. Alle über die Versteigerungen verkauften Produkte sind ausschließlich zu Dekorationszwecken und nicht nicht zum Verzehr bestimmt, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bei dem Produkt angegeben. Die Produkte können bei unsachgemäßer Anwendung, unsachgemäßem Verzehr, Berührung bzw. Überempfindlichkeit schädliche Folgen bei Mensch bzw. Tier hervorrufen. Die allgemeinen Spezifikationen enthalten Anforderungen an Qualität, Sortierung, Verpackung und Kennzeichnung. Von diesen Anforderungen kann nur dann abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vorher zwischen dem Anlieferer und dem Käufer vereinbart wurde und dieser Vertrag durch den Direktverkauf über einen VBN-Versteigerungsbetrieb geschlossen wurde. Für ergänzende Anforderungen pro Produkt wird auf die jeweiligen Produktspezifikationen verwiesen. Das sind Anlagen zu den allgemeinen Spezifikationen, die für jedes Produkt herausgegeben werden. Die in den allgemeinen Spezifikationen gestellten Anforderungen gelten für alle Pflanzen, sofern in den Produktspezifikationen nichts anderes erwähnt ist. Informationen über die Produktspezifikationen finden Sie auf www.vbn.nl . Begriffsbestimmungen Abgehärtet Die Pflanze muss reell zu erwartende Klimaverhältnisse in der Absatzkette vertragen können. Absterbende Pflanzenteile Tote Zellen von Wurzel, Stängel, Frucht, Blüte oder Blatt, die den Zier- oder Gebrauchswert des Produktes beeinträchtigen. Akklimatisierung Anpassen einer Pflanze an ein verändertes Klima und andere Lebensbedingungen (nach dem Transport aus dem ursprünglichen Lebensraum / Lebensumfeld). Anbinden/Stäbe/Stangen Das Stützen der Pflanze, wodurch die Pflanze in Form bleibt und Abbrechen vermieden wird. Angebunden Eine gut angebundene Pflanze wird auf solche Weise gestützt, dass ihre Form bis zu mindestens 90 % der Pflanzenhöhe erhalten bleibt. Befall Beschädigung an Pflanzenteilen, die von tierischen bzw. pflanzlichen Parasiten verursacht ist. Beschädigung Beschädigung von Pflanzenteilen durch Stoßen, Quetschen, Einklemmen, Schneiden usw. Bewurzelt Das Vorhandensein junger, neu gebildeter Wurzeln. Pflanzen 26.01.2016 2 Blattpunkte Verfärbung durch Absterben von Pflanzenzellen am oberen Ende eines Blattes. Blumenzwiebel im Topf Sämtliche bis zum Blütenansatz präparierten, in einen Topf gesetzten Blumenzwiebeln, die als blühende Zimmerpflanze in den Handel gebracht werden sollen. Blütenkopf/Blütenschirm Zusammengesetzter Blütenstand. Blütenzweig Das Vorhandensein von mehr als einer Blüte oder Blütenknospe an einem Stiel oder Zweig. Durchgewurzelt Zustand des Wurzelballens, wobei die Wurzeln durch den Topf gewachsen sind und im Untergrund gewurzelt sind (waren). Durchwurzelt Zustand des Wurzelballens, wobei an der Außenseite des Ballens lebende Wurzeln zu sehen sind. Einköpfig/Eintrieber Unverzweigte Pflanzen mit einem Blütenstand. Essbare Pflanzen Essbare Pflanzen sind Pflanzen oder Teile von Pflanzen, die zum Essen geeignet sind (zum Verzehr geeignet). Für fruchttragende Pflanzen gilt dies für Pflanzen mit sich verfärbenden Früchten. Gartenpflanzen Alle Sorten und Kultivare ein-, zwei- oder mehrjähriger Pflanzen, die als Endprodukt über die VBNVersteigerungen in den Handel gebracht werden und die als tatsächliche Bestimmung haben, von Konsumenten im Freiland gepflanzt, verpflanzt bzw. verwendet werden. Gekeimt Sichtbare, neu gebildete, junge Wurzeln. Guter Schutz Schutz der Pflanze, der dafür sorgt, dass sie während des Transports nicht beschädigt wird. Hängepflanze Zuchtform, bei der die Ranken hängen (über den Topfrand). Kein Handel Das Produkt erfüllt nicht die gestellten Anforderungen, um in den Handel gebracht zu werden. Dem Anlieferer wird die Möglichkeit geboten das Produkt derartig zu verbessern, dass doch damit gehandelt werden kann. Kennzeichencodes Kennzeichencodes bezeichnen ein bestimmtes Partiekennzeichen. Dabei kann es sich um einen Sortierungscode handeln, z. B. Topfgröße S01, oder um ein anderes Partiekennzeichen, beispielsweise die Topffarbe S52. Es gibt auch Unternehmenskennzeichen, wie K07 sonstige Lieferanteninformationen (hierin sind Zertifikate enthalten wie MPS-SQ oder Fairtrade). Die Kennzeichen und die betreffenden Codes finden sich auf: www.floricode.com . Kletterpflanze Zuchtform, bei der die Ranken klettern (selbst haften oder an Stützmaterial angebunden sind). Mangelerscheinungen Abweichende Blüten- bzw. Blattfärbung durch Mangel an Nahrungselementen. Pflanzen 26.01.2016 3 Mindestfeuchtigkeitswert Feuchtigkeitsgehalt der Topferde/des Substrates, der erwarten lässt, dass die Pflanze die Vertriebsphase übersteht. Parasiten Alle für die Pflanze schädlichen tierischen und pflanzlichen Parasiten wie Insekten, Schimmel, Bakterien, Viren usw. Pflanzendurchmesser Der Durchmesser der Pflanze wird an einer freistehenden, nicht eingehüllten Pflanze an der schmalsten Seite der Pflanze gemessen. Der Durchmesser der kleinsten Pflanze der Partie ist für den anzugebenden Durchmesser ausschlaggebend. Pflanzengewicht Das Pflanzengewicht ist das Gewicht der Pflanze zuzüglich des Gewicht des Topfs mit Inhalt (Erde / Substrat). Pflanzenhöhe Die Pflanzenhöhe wird an einer freistehenden, nicht eingehüllten Pflanze ab ihrem höchsten Punkt und einschließlich Topf gemessen. Die gemessene Höhe wird auf ganze Zentimeter nach unten abgerundet. Ausgangspunkt ist, dass die kleinste Pflanze in der Partie ausschlaggebend für die anzugebende Höhe ist. Stützmaterial wird nicht mitgemessen. Ausgenommen sind Pflanzen, bei denen ein Moosstock/Stock verwendet wird und das Gewächs niedriger ist als der Moosstock/Stock. Bei diesen Pflanzen ist die Länge/Höhe des Stützmaterials die gemessene Höhe. Für Kletterpflanzen gilt, dass die Pflanze vom unteren Rand des Topfs bis zum obersten Punkt des Stützmaterials gemessen wird. Ranken, die über das Stützmaterial hinausreichen, werden nicht mitgemessen. Produktinformationen Die richtige Namensangabe des Produktes und die genauen Pflege- und Verwendungshinweise für die Konsumenten, die an jeder Pflanze oder jedem Topf auf Steck- oder Hängeetikett, einer (bedruckten) Hülle oder einem (bedruckten) Topf angebracht sind. Produktspezifikationen Hierin stehen die Vorschriften, welche die Produkte für den Handel über die VBN-Versteigerungen erfüllen müssen. Produktspezifikationen bestehen aus allgemeinen Spezifikation für Pflanzen und einer produktspezifischen Anlage je Pflanze oder Pflanzengruppe. Zur Unterstützung ist Bildmaterial für die Reife- oder Dickestadien vorhanden. Die Produktspezifikationen stehen auf www.vbn.nl . Rankenlänge Die Rankenlänge wird an einer freistehenden, nicht eingehüllten Pflanze gemessen. Dazu wird bei der längsten Ranke die Länge von der Wuchsspitze bis zur Mitte der Pflanze gemessen. Rückstände bzw. Verschmutzung Anschlag auf Pflanzenteilen, der das Aussehen der Pflanze verunziert. Runner Überirdische Ausläufer, die aus der Pflanzenmitte entstehen und aus denen sich neue Pflanzen entwickeln können. Sonderformen Abweichende Pflanzenform als Ergebnis einer speziellen und zielgerichteten Kulturweise, für die sich der Produzent bewusst und erkennbar entschieden hat. Stabil im Topf Zustand, in dem die Pflanze so im Topf steht, dass die Stabilität der Pflanze garantiert ist. Pflanzen 26.01.2016 4 Stauden Alle mehrjährigen, nicht verholzenden und winterharten Arten und Kulturformen, die als Wurzelpflanze, Topfpflanze oder Containerpflanze und als Endprodukt über die VBN-Versteigerungen in den Handel gebracht werden und die als offensichtliche Bestimmung haben, von Konsumenten im Freiland gepflanzt, verpflanzt und/oder verwendet zu werden. Teilblatt Gesondertes Blatt als Teil eines zusammengesetzten Blattes. Topffarbe Bei Pflanzen mit Übertopf wird mit der Topffarbe die Farbe des Übertopfs bezeichnet. Topfgröße Die Topfgröße gibt die Größe des Anzuchttopfs an, auch wenn ein Übertopf verwendet wird. Wie die Topfgröße gemessen wird, wird in Abschnitt 1.3.1 beschrieben. Topf-Pflanzen-Verhältnis Ein gutes Topf-Pflanzen-Verhältnis bedeutet, dass das Verhältnis zwischen Topf und Pflanze so ist, dass die Pflanze stabil genug steht, über einen ausreichenden Nahrungsspeicher verfügt und einen guten Zierwert besitzt. Transporthöhe Als Transporthöhe gilt der Abstand von der Unterseite des Topfs, Kartons oder Trays bis zum höchsten Punkt. Der höchste Punkt kann die Spitze der höchsten Pflanze sein oder der höchste Punkt der bei der Anlieferung verwendeten Verpackung, wenn diese höher ist als die längste Pflanze. Tuff Eine einzige Pflanze, bei der mehrere (getrennte) Pflanzen in einem Topf zusammengebracht sind. Verblüht Die Freisetzung von Blütenstaub aus der Blüte bzw. das Verwelken von Blütenteilen. Vernichten Die Produkte sind nicht für den Handel geeignet, werden für untauglich erklärt und danach von der Versteigerung vernichtet. Völlig frei. Keine mit den Augen feststellbaren tierischen und/oder pflanzlichen Parasiten Die Pflanze ist völlig frei von tierischen bzw. pflanzlichen Parasiten, so weit dies mit den Augen festzustellen ist, ohne die Pflanze auszuschütteln oder auszuklopfen. Wuchsstörungen Unvollkommenheiten an Pflanzenteilen, die durch Wuchsstörungen während des Anbaus entstehen. Zwiebeldurchmesser Wenn der Zwiebeldurchmesser angegeben wird, ist dies die Zwiebelgröße. Zimmerpflanzen Alle Sorten und Kultivare ein-, zwei- oder mehrjähriger Gewächse, die als Endprodukt über die VBNVersteigerungen in den Handel gebracht werden und die als voraussichtliche Bestimmung haben, von Konsumenten im Haus verwendet zu werden. Pflanzen 26.01.2016 5 I. Mindestanforderungen für den Handel Alle Produkte, die über die VBN-Versteigerungen in den Handel gebracht werden, müssen nachstehende Mindestanforderungen erfüllen. Mit Pflanzen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, wird nicht gehandelt und sie werden erforderlichenfalls vernichtet. 1. MINDESTQUALITÄT FÜR TOPFPFLANZEN 2. Der Topf muss mindesten zu 90 % mit Topferde/Substrat gefüllt sein. Es hängen keine großen Teile Topferde/Substrat über den Topf. Der Topfballen entspricht dem Mindestfeuchtigkeitsgehalt. Der Topf muss sauber sein. Der Topfballen muss durchwurzelt sein. Zimmerpflanzen, die als Hängepflanzen vorgesehen sind, müssen in einem Hängetopf mit Untertopf bzw. Wasserreservoir und Hängevorrichtung angeliefert werden. Im Topf angelieferte Blumenzwiebeln müssen so behandelt worden sein, dass eine gute Blüte gewährleistet ist. Die Blumenzwiebeln müssen fest im Topf stehen. (Pflanzen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden nicht in den Handel gebracht.) Die Pflanze muss Zeichen von Wachstum vorweisen. Die Pflanze erfüllt mindestens die B1-Qualitätsanforderungen. (Pflanzen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden vernichtet.) REIFE (NUR FÜR BLÜHENDE PFLANZEN) Als Mindestanforderung für die Reife gilt, dass der Blütenstand gut entwickelt sein muss. Dies ist Fotostadium 1 der Reifestadienfotos der jeweiligen Produktgruppe. Als maximale Anforderung für die Reife gilt, dass die Blüten keine Zeichen von Alterung oder Welke aufweisen dürfen. (Pflanzen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden nicht in den Handel gebracht.) 3. ESSBARE PFLANZEN Anlieferer müssen verdeutlichen können, dass die gesetzlichen Anforderungen abgesichert sind und die unabhängige Probenahme gewährleistet ist. Diese Anforderungen werden durch Folgendes erfüllt: das Zertifikat MPS-Fruit & Vegetables das Zertifikat MPS-Proof (auf Basis von MPS-ABC-Qualifizierung mit Tagesregistrierung, Zuverlässigkeitsindex und Pflanzenprobenahme) das Zertifikat GlobalGAP Fruit and Vegetables bzw. Kräuter ein nachweislich inhaltlich vergleichbares System Beim Handel muss sichtbar sein, dass das Unternehmen zertifiziert ist. Beim Handel muss deutlich sein, dass es sich um essbare Pflanzen handelt. Essbare Pflanzen oder Teile von Pflanzen werden mit dem Kennzeichencode S77 „essbar/nicht essbar“ gekennzeichnet. Hierzu gibt es folgende Codes: 3.1. Code 1 Zum Verzehr geeignet 3.2. Code 2 Essbare Pflanze 3.3. Code 3 Essbare Früchte 3.4. Code 4 Essbare Blumen 3.5. Code 6 Erzeugt essbare Früchte Anlieferer können dies auch bei den Produktinformationen auf dem Produkt angeben. Dies kann auf einem Steck- oder Hängeetikett, einer (bedruckten) Hülle oder auf einem (bedruckten) Topf, etc. sein. Pflanzen 26.01.2016 6 Produkte, die selbstverständlich essbar sind (z. B. Küchenkräuter), dürfen nicht als „nicht zum Verzehr geeignet“ gehandelt werden. Diese Produkte dürfen nur als „essbar“ verkauft werden und müssen die dafür geltenden Produktanforderungen erfüllen. Für essbare Pflanzen gilt die gesetzliche EU-Etikettierungspflicht für Obst und Gemüse: o Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch als Lebensmittel und wenn auch in entsprechender Verpackung (z. B. Topf mit Schnittlauch in einer Hülle, oder Gruppe von 6 Küchenkräutern) muss je Einheit (Topf oder Gruppe) ein Etikett vorhanden sein, das Folgendes enthält: Name des Produkts Ursprungsland Der Produzent (Rückschluss auf diesen muss möglich sein) Es empfiehlt sich, die MPS-Nummer bzw. die Global-GAP-Nummer aufzuführen. o Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als Gartenpflanze (also z. B. zum Einpflanzen im Garten) braucht kein Etikett verwendet zu werden. Pflanzen müssen allerdings die weiteren Vorschriften für essbare Pflanzen erfüllen (Zertifikat MPS Fruit and Vegetables oder vergleichbares Zertifikat). o Für die vollständigen Vorschriften verweisen wir auf das niederländische Amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA (www.vwa.nl). o Möglicherweise essbare Produkte, die als „nicht zum Verzehr geeignet“ gehandelt werden Beim Handel mit „nicht essbaren Produkten“ aus einer Pflanzengruppe, die sowohl essbare als auch nicht essbare Produkte enthält, muss der Anlieferer dies mittels Sortierkennzeichen S77 (essbar/nicht essbar) angeben, und zwar mit dem Code: o Code 9 Nicht zum Verzehr geeignet Vorschrift ist, dass „nicht zum Verzehr geeignet“ bei den Produktinformationen deutlich sichtbar auf dem Produkt steht. Dies ist über ein Steck- oder Hängeetikett, eine Hülle (eventuell bedruckt) oder einen Topf usw. möglich. Produkte, die selbstverständlich essbar sind (z. B. Küchenkräuter), dürfen nicht als „nicht zum Verzehr geeignet“ gehandelt werden. Diese Produkte dürfen nur als „essbar“ verkauft werden und müssen die dafür geltenden Produktanforderungen erfüllen. NB: Die allgemeinen Produktspezifikationen enthalten als Anlage eine Liste mit möglicherweise essbaren Pflanzen. 4. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN Zum Handel angebotene Produkte müssen die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, einschließlich der Bestimmungen des niederländischen Amts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA hinsichtlich der EU-Pflanzenschutz-Richtlinien. Für Produkte, für die ein Pflanzenpass vorgeschrieben ist, gilt, dass der Anlieferer mindestens für jede Pflanze bzw. jede Verpackungseinheit einen Pflanzenpass beifügen muss. Hierbei gilt Folgendes: o Für die Lieferung an die Versteigerung muss mindestens die kleinste Verkaufseinheit (z. B. ein Tray) mit einem Pflanzenpass ausgestattet sein. Wenn die kleinste Verkaufseinheit ein Topf ist, muss also jeder Topf mit einem Pflanzenpass ausgestattet sein. o Auch beim Direktverkauf ist es sehr wünschenswert, dass mindestens die kleinste Verkaufseinheit mit einem Pflanzenpass ausgestattet ist, sodass bei der Verteilung über mehrere Teilpartien immer ein Pflanzenpass vorhanden ist. Eventuell kann der Handel bzw. Zwischenhandel selbst neue Pflanzenpässe an den Teilpartien befestigen, doch dann muss der betreffende Händler bzw. Zwischenhändler dazu vom Prüfdienst autorisiert worden sein. Überdies muss seine Buchführung die Rückverfolgbarkeit zur ursprünglichen Partie gewährleisten. Pflanzen 26.01.2016 7 Anlieferer aus den Niederlanden müssen bei einem vom niederländischen Amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA bevollmächtigten Prüfdienst (zum Beispiel beim niederländischen Qualitätsdienst für den Gartenbau N.A.K.T. oder dem niederländischen Qualitätskontrollbüro KCB) registriert sein. Für Anlieferer aus anderen Ländern als den Niederlanden gilt, dass sie selbst dafür sorgen müssen, dass die nicht in den Niederlanden gezüchteten Pflanzen, die angeliefert werden, über einen Pflanzenpass verfügen. Die Organisation, die damit von dem betreffenden Ministerium in dem Land beauftragt wurde, wird eine Betriebsinspektion durchführen und muss die Genehmigung zur Verwendung von Pflanzenpässen erteilen. (Falls Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen, werden sie nicht gehandelt.) II. Qualitäts- und Sortierungsvorschrift 1.1 QUALITÄTS- UND SORTIERUNGSANFORDERUNGEN An die zur Versteigerung angebotenen Partien werden nachstehende Anforderungen gestellt. Die Partie muss eine gute innere Qualität aufweisen. Die Partei muss frisch sein. Die Partei muss abgehärtet sein. Die Partie muss frei sein von tierischen und/oder pflanzlichen Parasiten sein (visuell frei). Die Partie muss frei sein von Befall und/oder Beschädigung durch tierische oder pflanzliche Parasiten. Die Partie muss frei sein von Beschädigungen bzw. Mängeln bzw. Abweichungen bzw. Verschmutzungen an: – Blüte/Blütenstand/Blütenknospe – Wurzel/Wurzelgeflecht – Zweig/Stiel – Blatt/Nadel/Dorn Form, Aufbau, Blüten- und Blattfarbe der Partie müssen gut sein. Die Pflanzen müssen stabil und gerade im Topf stehen. Die Pflanzen müssen das richtige Topf-Pflanzen-Verhältnis haben. Die Pflanzen müssen gut bewurzelt sein. Das Substrat, in dem die Pflanzen stehen, muss ausreichend feucht sein. Umgepflanzte oder umgetopfte Pflanzen müssen einen unbeschädigten Wurzelballen aufweisen. Beim Umtopfen muss die Topfgröße des neuen Topfs mindestens gleich der Größe des ursprünglichen Topfs sein, damit der Ballen nicht beschädigt wird. Als Zimmerpflanzen angelieferte Kletterpflanzen müssen: gut angebunden/gestützt sein, insbesondere die Spitzen der Ranken. Die Ranken dürfen höchstens zu 25 % (der Höhe des Stützmaterials) über das Stützmaterial hinausgewachsen sein, vorausgesetzt die Ranken wachsen kräftig nach oben. Das Stützmaterial muss rundum gleichmäßig mit der Pflanze bewachsen sein. mindestens zu 90 % der Höhe bewachsen sein. Farbe und Volumen der Partie müssen einheitlich sein. Die Partie muss einheitlich und in der richtigen Weise sortiert sein, u.a. nach – Topf – Pflanzenhöhe – Pflanzendurchmesser – Dicke – Reife Pflanzen 26.01.2016 8 Die Partie muss in der richtigen Weise und einheitlich verpackt sein. Wenn das Produkt künstliche Ergänzungen hat (z. B. Kunstblumen oder -beeren), muss dies explizit aufgeführt werden. 1.2 ANFORDERUNGEN UND PRÜFUNGSVERMERKE Wenn eine Partie von einer oder mehreren Anforderungen abweicht, kann die betreffende Partie mit einem Prüfungsvermerk (und dazugehörigem Prüfungscode) versteigert werden. Die Schwere der Abweichung bestimmt, ob die Partie ohne Prüfungsvermerk, mit einem leichten Prüfungsvermerk oder mit einem schweren Prüfungsvermerk in den Handel gebracht wird. Ein Prüfungsvermerk wird gemäß der folgenden Tabelle erteilt. Tabelle 1: Prüfungsvermerke bei Abweichung von den oben genannten Anforderungen Abweichung Anzahl Pflanzen in der Partie leichte Abweichung schwere Abweichung Weniger als 5 %* kein Prüfungsvermerk leichter Prüfungsvermerk 5 % und mehr** leichter Prüfungsvermerk schwerer Prüfungsvermerk 100 % schwerer Prüfungsvermerk kein Handel *) **) Bei Zimmerpflanzen gilt für die Anforderung in Bezug auf das Vorhandensein tierischer und/oder pflanzlicher Parasiten „visuell frei“ statt „weniger als 5 %“. Bei Zimmerpflanzen gilt für die Anforderung in Bezug auf das Vorhandensein tierischer und/oder pflanzlicher Parasiten „1 % oder mehr“ statt „5 % oder mehr“. 1.3 ERGÄNZENDE SORTIERUNGSANFORDERUNGEN JE PARTIE Produktabhängig gelten ergänzend die folgenden Anforderungen bei der Sortierung von Pflanzen nach Topf, Pflanzenhöhe, Pflanzendurchmesser, Rankenlänge, Reife, Dicke oder nach einem sonstigen Merkmal. Für die Anforderungen gelten die in der Tabelle in Abschnitt 1.2 angegebenen Toleranzen. Eine Abweichung in leichtem Maße liegt vor, wenn die Sortierung 1 Klasse Unterschied zeigt. Eine schwere Abweichung liegt bei einem Sortierungsunterschied von 2 und mehr Klassen vor. Die Regelung für den Unterschied der Pflanzenhöhe innerhalb einer Partie gilt nicht für Partien, bei denen die Transporthöhe S15 als vorgeschriebenes Merkmal festgelegt und in den Partiedaten enthalten ist. Bei gemischten Partien gilt für die Pflanzenhöhe eine größere Toleranz. Eine leichte Abweichung liegt vor, wenn die Sortierung 2 Klassen auseinander liegt. Eine schwere Abweichung liegt bei einem Sortierungsunterschied von 3 und mehr Klassen vor. Die Sortiercodetabellen stehen auf www.floricode.com . 1.3.1 SORTIERUNG NACH TOPF Topfgrößen Für das Messen der Topfgröße (S01) gelten folgende Vorschriften: Bei allen Töpfen wird das Außenmaß an der Oberseite des Topfs gemessen. Für die Messung des Durchmessers oder der Seite gilt die unten stehende Tabelle: Pflanzen 26.01.2016 9 Topfform rund quadratisch rechteckig andere Formen messen Durchmesser Seite längste Seite größten Durchmesser Die Töpfe in der Partie müssen unbeschädigt sowie einheitlich in Größe, Farbe und Material sein. Die Topfgröße kann gemäß Tabelle 2 mit dem Kennzeichen S01 im Sortierungscode angegeben werden. Tabelle 2: Sortierung nach Topfgröße Topfgröße Kennzeichencode S01 001 Satz Ballen 002 4 cm 004 5 cm 005 5,5 cm 505 6 cm 006 6,5 cm 506 .. .. usw. in Schritten von 0,5 12,5 cm 512 13 cm 013 14 cm 014 15 cm 015 .. .. usw. in Schritten von 1 62 cm 062 65 cm 065 70 cm 070 .. .. usw. in Schritten von 5 100 cm 100 110 cm 110 120 cm 120 135 cm 135 140 cm 140 sonstige 999 1.3.2 SORTIERUNG NACH PFLANZENHÖHE Sortiert wird in Klassen: von 5 bis 30 cm in Schritten von 2,5 cm, von 30 bis 200 cm in Schritten von 5 cm und ab 200 cm in Schritten von 10 cm. Die Höhensortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S02 gemäß Tabelle 3 im Sortierungscode angegeben werden. Angegeben wird die Höhe der kürzesten Pflanze der Partie, und zwar nach unten abgerundet. Tabelle 3: Sortierung nach Pflanzenhöhe Pflanzenhöhe (cm) 5 - 7,5 7,5 10 12,5 - 10 - 12,5 - 15 .. Kennzeichencode S02 005 007 010 012 .. Pflanzen 26.01.2016 10 27,5 30 35 190 195 200 usw. in Schritten von 2,5 - 30 027 - 35 030 - 40 035 usw. in Schritten von 5 195 190 200 195 210 200 usw. in Schritten von 10 1.3.3 SORTIERUNG NACH PFLANZENDURCHMESSER Sortiert wird in Klassen: von 5 bis 30 cm in Schritten von 2,5 cm, von 30 bis 50 cm in Schritten von 5 cm und ab 50 cm in Schritten von 10 cm. Die Durchmessersortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S04 gemäß Tabelle 4 im Sortierungscode angegeben werden. Angegeben wird der Pflanzendurchmesser der schmalsten Pflanze der Partie, und zwar nach unten abgerundet. Tabelle 4: Sortierung nach Pflanzendurchmesser Pflanzendurchmesser (cm) Kennzeichencode S04 7,5 10 12,5 27,5 30 35 40 45 50 60 - 10 007 - 12,5 010 - 15 012 .. .. usw. in Schritten von 2,5 - 30 027 - 35 030 - 40 035 - 45 040 - 50 045 - 60 050 - 70 060 usw. in Schritten von 10 1.3.3 SORTIERUNG NACH RANKENLÄNGE Sortiert wird in Klassen: von 5 bis 30 cm in Schritten von 2,5 cm, von 30 bis 50 cm in Schritten von 5 cm und ab 50 cm in Schritten von 10 cm. Die Rankenlängensortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S32 gemäß Tabelle 5 im Sortierungscode angegeben werden. Tabelle 5: Sortierung nach Rankenlänge Rankenlänge (cm) 7,5 10 12,5 27,5 30 35 40 45 50 60 Kennzeichencode S32 - 10 007 - 12,5 010 - 15 012 .. .. usw. in Schritten von 2,5 - 30 027 - 35 030 - 40 035 - 45 040 - 50 045 - 60 050 - 70 060 usw. in Schritten von 10 Pflanzen 26.01.2016 11 1.3.5 SORTIERUNG NACH REIFE Sortiert wird nach Klassen, wobei zwei aufeinanderfolgende Reifestadien in einer Klasse vorkommen dürfen (gemäß den Reifestadienfotos). Die Reifesortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S05 im Sortierungscode angegeben werden. Das niedrigste Reifestadium wird im Sortierungscode aufgeführt. Die Sortierung nach Reife kann im Sortierungscode mit dem Merkmal S05 angegeben werden. Angegeben wird die Verteilung innerhalb der Partie, wobei die erste Ziffer das in der Partie vorkommende unreife Stadium angibt (1, 2, 3 oder 4) und die zweite Ziffer das reifste Stadium (1, 2, 3 oder 4). Sortiert wird in Klassen, wobei gemäß den Reifestadienfotos (siehe Tabelle 1) zwei aufeinanderfolgende Reifestadien in einer Klasse vorliegen dürfen. Bei mehr als zwei Stadien muss ein Prüfungscode zugefügt werden. Bei den Produkten, für die die übliche Reifecodierung nicht gilt (zum Beispiel Pflanzen ohne Blüte), muss Code 099 (nicht zutreffend) verwendet werden. Tabelle 1: Sortierung nach Reife Reifestadium Reifecodierung S05 mindestens höchstens Prüfungscode Prüftext Qualitätsgruppe 1 1 011 - A1 1 2 012 - A1 1 3 013 858 Einige mit ungleicher A2 Reife 1 4 014 859 2 2 022 - 2 3 023 - 2 4 024 858 Ungleiche Reife B1 A1 A1 Einige mit ungleicher A2 Reife 3 3 033 - A1 3 4 034 - A1 4 4 044 - A1 Die Reifestadien entsprechen den Referenzfotos auf www.vbn.nl 1.3.6 SORTIERUNG NACH DICKE Sortiert wird in 4 Klassen gemäß den Dickesortierungsfotos. Die Dickesortierung kann während des Handelsprozesses mit dem Kennzeichen S08 im Sortierungscode angegeben werden. 1.3.7 SORTIERUNG NACH SONSTIGEN KENNZEICHEN Produktabhängig wird in Klassen sortiert nach der Anzahl der Blüten, Blütenknospen, Blütenzweige, Stecklinge/Pflanzen pro Topf, Stämmchen usw. Die Sortierung kann mit dem betreffenden Kennzeichencode im Sortierungscode angegeben werden. Pflanzen 26.01.2016 12 1.4 SORTIERUNGSCODE Informationen über die Sortierung werden im Sortierungscode mit Kennzeichen / Kennzeichencodes angegeben. Die Angabe von Kennzeichen / Kennzeichencodes ist je nach Produkt vorgeschrieben oder wird empfohlen. Sortierungscodes finden sich auf www.floricode.com oder auf www.vbn.nl. Für jeden Produktcode ist dort angegeben, welche Kennzeichen / Kennzeichencodes vorgeschrieben sind bzw. empfohlen werden und an welcher Stelle im Sortierungscode sie angegeben werden sollen. 1.5 ANFORDERUNGEN FÜR GEMISCHTE PARTIE Die Partie darf unter der Bezeichnung „gemischt“ angeliefert werden, wenn pro Verpackungseinheit mindestens drei deutlich von einander zu unterscheidende Sorten / Kultivare oder Farben / Farbtöne vorliegen. Dabei dürfen höchstens 50 % der Pflanzen in der Partie aus einer Sorte oder Farbe bestehen. Innerhalb der Partie muss das Mischverhältnis zwischen den Verpackungseinheiten untereinander bzw. Stapelwagen untereinander einheitlich sein. Die Partie darf unter der Bezeichnung „Mixkar“ angeliefert werden, wenn je Verpackungseinheit ein einziger Kultivar / eine einzige Farbe angeliefert wird, wobei jedoch je Stapelwagen mehrere Verpackungseinheiten mit jeweils einem anderen Kultivar / einer anderen Farbe angeliefert werden, wobei die Zusammenstellung des Stapelwagens in Ebenen oder pro Ablagefach gemischt sein kann. In diesem Fall ist die Mindestabnahme beim Verkauf 1 Stapelwagen. Bei gemischten Partien gilt für die Pflanzenhöhe eine größere Toleranz. Siehe hierzu Punkt 1.3 der ergänzenden Sortierungsanforderungen je Partie. 2. QUALITÄTSGRUPPEN NACH PRÜFUNGSCODES Je nach ihrer Erfüllung der Qualitäts- und Sortierungsanforderungen (siehe Kapitel 1) können Pflanzen in 3 Qualitätsgruppen in den Handel gebracht werden, und zwar A1, A2 und B1. 2.1 PRÜFUNGSCODES Das Maß, in dem die Partie den Qualitäts- und Sortierungsanforderungen entspricht, wird in den der Partie beigefügten negativen Prüfungsvermerken ausgedrückt. Die Prüfungsvermerke werden nach folgendem Prinzip in einen dazugehörigen negativen Prüfungscode (Kennzeichen K01 und K02) übertragen: Prüfungsvermerk negativer Prüfungscode K01/K02 keiner 0.00 leichter Prüfungsvermerk gerader Prüfungscode schwerer Prüfungsvermerk ungerader Prüfungscode 2.2 Einteilung in Qualitätsgruppen Die Prüfungscodes bestimmen dann nach folgendem Schema, in welcher Qualitätsgruppe die Partie in den Handel gebracht wird: Pflanzen 26.01.2016 13 PRÜFUNGSCODE Qualitätsgruppe kein Prüfungscode (0) A1 1 gerader Prüfungscode (leichter Vermerk) -------- ausgenommen Codes, die mit 3 beginnen -------- ausgenommen Codes, die mit 6 beginnen: A2 B1 kein Handel 2 gerade Prüfungscodes -------- ausgenommen Codes, die mit 3 oder 6 beginnen B1 kein Handel 1 ungerade Prüfungscode -------- ausgenommen Codes, die mit 3 oder 6 beginnen B1 kein Handel alle anderen Kombinationen kein Handel III. Verpackungsvorschrift 1 ALLGEMEINES Die Verpackung muss so gewählt sein, dass die Pflanzen während des Transports und des Vertriebs in der weiteren Kette hinreichend geschützt sind. Es ist Vorschrift, Pflanzen in einer von der VBN anerkannten Verpackung zu verpacken. Die mehrfache Verwendung von Einwegverpackungen ist nicht zulässig. Produkte, die z.B. Dornen, Nadeln, harte Zweigformen bzw. scharfe Blattränder aufweisen, sowie Produkte mit (hervorstehendem) Stützmaterial müssen so verpackt sein, dass dadurch jegliche Form von Verletzungen bzw. Schaden an Mensch bzw. Umgebung während des Vertriebs vermieden wird. Wenn auf Hüllen bzw. anderen Verpackungen bzw. Steck-/Hängeetiketten Abbildungen des Produkts stehen, müssen diese Abbildungen mit dem verpackten Produkt übereinstimmen Blumenzwiebeln im Topf als Zimmerpflanze in Topfgröße 8 cm Es oder größer müssen obligatorisch mit Produktinformationen versehen werden. 2 BELADUNG Der Freiraum zwischen dem Produkt und dem darüber befindlichen Ablegefach im Stapelwagen muss mindestens 5 cm betragen. IV. Kennzeichnungsvorschrift 1 LIEFERSCHEIN Jeder Stapelwagen muss mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Lieferschein versehen sein, auf dem der Anlieferer mindestens folgende Informationen angegeben hat: Anliefererdaten: Betriebsname, Adresse, Anlieferernummer Versteigerungs- oder Verkaufsdatum Anzahl Verpackungseinheiten Stückzahl je Behältereinheit / Verpackungseinheit VBN-Verpackungscode VBN-Produktcode: dabei muss der Code gewählt werden, der das Produkt so genau wie möglich beschreibt Sortierungscode Pflanzen 26.01.2016 14 2 dazugehörige Prozessbeschreibung Stapelwagentyp: Versteigerungsstapelwagen oder CC-Container (sofern zutreffend) Versteigerungs- oder Produktgruppe (sofern zutreffend) positiver Prüfungsvermerk (sofern zutreffend) Vertriebsweise PARTIEFOTO Partien müssen obligatorisch mit einem repräsentativen Partiefoto versehen sein. Eine Ausnahme hierzu bilden Versteigerungsgruppen, für welche die jeweilige Versteigerung bzw. die jeweiligen Versteigerungen explizit angegeben hat bzw. haben, dass Partiefotos empfohlen werden. 3 GENTECHNISCH VERÄNDERTE PRODUKTE Gentechnisch veränderte Produkte müssen anhand einer korrekten diesbezüglichen Angabe in den Produktinformationen deutlich als solche erkennbar sein. V. Empfehlungen Es wird empfohlen, dem Produkt Produktinformationen beizufügen. Es wird empfohlen, Pflanzen ab Topfgröße 9 cm Es wahlweise auf dem Topf, auf der Hülle oder auf einem Schildchen (Steck- oder Hängeetikett) mit folgendem Informationstext zu versehen: „Dieses Produkt ist ausschließlich zu Dekorationszwecken und nicht zum Verzehr bestimmt. Das Produkt kann bei unsachgemäßer Anwendung, Verzehr, Berührung bzw. Überempfindlichkeit zu schädlichen Folgen bei Mensch bzw. Tier führen.“ Bei Platzmangel auf einem Steck- oder Hängeetikett genügt die Angabe des Textes: „Nur für Dekorationszwecke, nicht zum Verzehr geeignet“. Informationen können auch anhand von Piktogrammen angegeben werden. Beim Gebrauch einer Hülle wird bei Zimmerpflanzen dringend empfohlen, eine an der Unterseite geschlossene Hülle zu verwenden. Sollte kein VBN-Produktcode vorliegen, wird empfohlen den Kultivar bei der Partie anzugeben und das Produkt schnellstens registrieren zu lassen, um einen Produktcode zu erhalten. Pflanzen 26.01.2016 15 ANHANG ZU DEN ALLGEMEINE SPEZIFIKATION FÜR PFLANZEN 15. Februar 2016 Liste mit Produkten, bei denen das Kennzeichen S77 essbar / nicht essbar aufgeführt werden muss GARTENPFLANZEN VBN-Gruppe Name 31007101 Artemisia 30513201 Citrofortunella 30513301 Citrus 30500701 Corylus 31099909 Cucurbita 30516301 Cydonia oblonga 31019101 Foeniculum 31000201 Fragaria 30904201 Gemüsepflanzen 30517301 Juglans 30520501 Laurus 30505501 Lavandula 30505902 Malus x domestica 31013001 Mentha 30506001 Morus 31020901 Myosotis 31004401 Origanum 30518201 Passiflora 30507601 Pyrus 31014601 Rheum 30519801 Rosmarinus officinalis 30507401 Rubus 31024701 Rumex acetosa 31000901 Salvia 30516901 Sambucus 31002601 Thymus 31099904 andere Gartenkräuter 30507201 Vaccinium 30507301 Vitis Produktcode Vollständiger Produktname 40054 Achillea millefolium 40057 Achillea millefolium 'Cerise Queen' 319782 Achillea millefolium Desert Eve Cream 319781 Achillea millefolium Desert Eve Deep Rose 321692 Achillea millefolium 'Desert Eve Light Yellow' 319707 Achillea millefolium Desert Eve Red 321693 Achillea millefolium Desert Eve Yellow Pflanzen 26.01.2016 16 Produktcode Vollständiger Produktname 40062 Achillea millefolium 'Hoffnung' 40064 Achillea millefolium 'Lachsschönheit' 40066 Achillea millefolium 'Lilac Beauty' 51614 Achillea millefolium 'Summer Pastels' 40070 Achillea millefolium 'Summerwine' 40072 Achillea millefolium 'White Queen' 109589 Allium porrum 40294 Allium schoenoprasum 40295 Allium schoenoprasum 'Forescate' 40304 Allium tuberosum 109646 Aloysia citrodora 114779 Anethum graveolens 40528 Anthriscus sylvestris 40537 Apium graveolens 30372 Arbutus unedo 40692 Armoracia rusticana 30393 Aronia melanocarpa 26806 Beta vulgaris 'Bright Lights' 109585 Beta vulgaris ssp. cicla 6746 Brassica oleracea 20118 Brassica oleracea (gekräuselt) 109714 Brassica oleracea var. gongylodes 31269 Castanea sativa sonstige 109647 Coriandrum sativum 41978 Cynara cardunculus 41979 Cynara scolymus 109650 Diplotaxis tenuifolia 32584 Eriobotrya japonica 109648 Eruca vesicaria ssp. sativa 32788 Ficus carica 39435 Ficus carica 'Brown Turkey' 39435 Ficus carica 'Brown Turkey' 4980 Sonstige Obstbäume und -sträucher 109660 Gemüsepflanzen gemischt 109651 Gynostemma pentaphyllum 43300 Helichrysum italicum 43850 Humulus lupulus 43863 Hyssopus officinalis 323102 Ipomoea batatas Sweet Potato Beauregard 117101 Ipomoea 'Floramia Nero' 44448 Levisticum officinale 33917 Lycium barbarum 5307 Malus, sonstige 101916 Matricaria recutita Pflanzen 26.01.2016 17 Produktcode Vollständiger Produktname 44748 Melissa officinalis 34246 Mespilus germanica 319129 Ocimum basilicum 'Magic Mountain' 34303 Olea europaea 49629 Petroselinum crispum 109644 Phyla dulcis 45579 Physalis alkekengi 45580 Physalis alkekengi franchettii 38008 Pinus pinea 34959 Punica granatum 34960 Punica granatum 'Nana' 46048 Rheum 46076 Rosmarinus officinalis 46107 Rumex acetosa 109654 Salsola soda 109610 Salvia confertiflora 109609 Salvia viridis 109609 Salvia viridis 46184 Santolina chamaecyparissus 109612 Satureja 35515 Schisandra chinensis 116080 Solanum lycopersicum Tomtato 109658 Stevia rebaudiana VBN-Gruppe Name 20102001 Capsicum annuum 20111701 Citrofortunella VBN-Gruppe Name 20111501 Solanum 20111502 Solanum lycopersicum Produktcode Vollständiger Produktname 110578 Citrus latifolia 110577 Citrus meyeri 9886 Ficus carica 113748 Fortunella 'Fukushu' 25640 Pistacia lentiscus ZIMMERPFLANZEN Pflanzen 26.01.2016 18 SCHNITTBLUMEN VBN-Gruppe Name 10703602 Zierobst pro Behälter 10703601 Zierobst pro Stück 10703603 Zierobst pro Zweig Pflanzen 26.01.2016 19
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