Hygienegerechte Fußböden in Arztpraxen

Hygienegerechte Fußböden in Arztpraxen
An Fußböden in Empfangsbereichen, Fluren zu Wartezimmern und Sprechzimmern
sowie Sprechzimmern, die lediglich zur ärztlichen Konsultation (also ähnlich einem
Büro) genutzt werden, werden keine besonderen Anforderungen an den Fußboden gestellt.
Hier kann die gesamte Palette von Bodenbelägen zum Einsatz kommen – je nach Einrichtungsstil von gediegen bis wohnlich. Der Patient soll sich wohlfühlen und nicht an die Anmutung von Krankenhausfluren erinnert werden. Beläge mit geschlossenen Oberflächen haben
reinigungstechnisch Vorteile gegenüber textilen Belägen.
Die Böden sollten mit den üblichen Reinigungsverfahren wie Saugen und Wischen, leicht zu
reinigen sein. Stark frequentierte Bereiche, wie z. B. Eingangsbereiche, sollten entsprechend
widerstandsfähig sein, deshalb ist auf die entsprechende Beanspruchungsklasse nach DIN
EN 685 zu achten.
Vor und im Eingangsbereich ist, wie in anderen Einrichtungen mit Publikumsverkehr – insbesondere in der nassen Jahreszeit –, eine Sauberlaufzone mit entsprechenden Schmutzfängern zu empfehlen.
In Untersuchungs- und Behandlungsräumen wird gleichlautend von den LandesGesundheitsämtern (LGA), zuständig für die Überwachung von Arztpraxen nach dem Infektionsschutzgesetz, und auch der Bundesärztekammer in den „Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen“ für Fußböden gefordert: „fugendicht und feucht abwischbar“.
Abhängig vom Hygienemanagement der medizinischen Praxis bzw. von der Facharztrichtung, ist Art und Umfang der täglichen Unterhaltsreinigung zu klären, z. B. tägliche manuelle
Reinigung des Bodens von Schmutz mit einem Mikrofasermopp mit oder ohne anschließender Desinfektion bzw. Dekontamination ggf. unter Einsatz von Reinigungsmaschinen. Hier
stoßen Holzfußböden, wegen der Feuchte- und Desinfektionsmittelverträglichkeit, sehr
schnell an ihre Grenzen; sei es, dass die Oberfläche angegriffen wird, oder lackversiegelte
Oberflächen milchig werden. Problematisch ist auch die Feuchtebelastung insbesondere
beim Einsatz von Reinigungsmaschinen. Hier haben sich PVCs als Bahnenware, wegen der
Materialeigenschaften – insbesondere der Fugenfreiheit – bewährt.
Besondere Problembereiche für den Boden sind die Bereiche von Handwaschbecken mit
obligatorischen Desinfektionsmittelspendern oder an den Wänden befestigten Desinfektionsmittelspendern. Hier ist die Chemikalienverträglichkeit mit dem Bodenbelagshersteller zu
klären.
Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen: Noch weitergehende Anforderungen
werden an Fußböden in Krankenhäusern und Pflegeheimen in den „Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention – RKI“ gestellt: Die Fußböden haben glatt, fugendicht, abwaschbar und mit vom Bundesgesundheitsamt anerkannten Mitteln desinfizierend zu sein. Für Operationsräume wird ein flüssigkeitsdicht verfugter Fußboden,
scheuerdesinfektionsfest gefordert. (Pl)
Berlin, den 13. Januar 2016 - Pl/irw
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