microTOOL GmbH – Antikorruptionsrichtlinie

microTOOL GmbH
Antikorruptionsrichtlinie
Stand: Oktober 2015.
Einleitung
Zweck
Das Vertrauen unserer Kunden ist für die microTOOL GmbH von zentraler Bedeutung. Wir müssen alles dafür
tun, dieses Vertrauen zu erhalten. Die strikte Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regeln ist hierfür
außerordentlich wichtig.
Unser Verhaltenskodex besagt, dass wir niemanden bestechen. Diese Richtlinie legt die jeweiligen Grundsätze
und Regeln dar und erklärt, wie sie umgesetzt werden müssen.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit
Diese Richtlinie gilt für alle Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter der microTOOL GmbH.
Richtlinien der microTOOL GmbH
1. Das Anbieten und die Annahme von Bestechungen
Die microTOOL GmbH vertritt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Bestechungen:
 Angestellten einschließlich Zeitarbeitern und Subunternehmern ist es niemals erlaubt,
Bestechungen anzubieten oder zuzuwenden;
 Es ist ihnen niemals erlaubt, eine Bestechung zu fordern oder anzunehmen;
 Es ist ausgeschlossen, dass ein Angestellter jemals Degradierungen, Strafen oder andere
nachteilige Konsequenzen dafür erleidet, dass er die Annahme oder die Zahlung einer
Bestechung ablehnt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich aus der Ablehnung geschäftliche
Nachteile für die microTOOL GmbH ergeben sollten.
2. Geschenke & Bewirtung
Geschenke, Einladung/Bewirtung und Unterhaltung müssen von bescheidenem Wert und
angemessen sein und dürfen einzelnen Empfängern nur gelegentlich gewährt werden.
3. Interessenkonflikte
Die Angestellten der microTOOL GmbH sollen Interessenkonflikte möglichst vermeiden. Dazu
gehören u.a. folgende Situationen:
 Ein Angestellter darf keine Zahlung an externe Organisationen oder Wohlfahrtseinrichtungen
freigeben, mit denen er als Treuhänder, Vorstandsmitglied, Direktor oder anderer Amtsinhaber
verbunden ist;
 Geschäftsentscheidungen, insbesondere Einstellungen oder die Vergabe von Aufträgen,
dürfen nicht durch die persönlichen Beziehungen- egal ob familiär oder anderweitig – oder
durch Mitgliedschaften in sozialen, religiösen oder politischen Vereinigungen, zu der der
Zugang durch Zahlungen, Wahlen, Treueide oder besondere Geheimhaltungsverpflichtungen
limitiert ist, beeinflusst werden.
4. Geschäftsbeziehungen und Kontakte
Jede Geschäftsbeziehung mit öffentlichen Amtsträgern, Privatpersonen und Unternehmen muss
offen und transparent gestaltet sein sowie in einem ordnungsgemäßen und angemessenen
Rahmen stattfinden. Hierdurch wird sichergestellt, dass keine Bestechung oder Korruption
stattfindet. Zudem wird bereits einem derartigen Eindruck entgegengewirkt.
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5. Schmiergelder
Schmiergelder sind Zahlungen an öffentliche Amtsträger zur Sicherstellung oder Beschleunigung
von Routinehandlungen oder notwendigen Handlungen, auf die der Zahlende einen Anspruch
hat, wie z.B. die Erteilung einer Erlaubnis, einer Lizenz, eines Visums etc..
Derartige Schmiergelder sind illegale Bestechungsgelder und daher niemals akzeptabel.
6. Mittelsleute, Vermittler und andere Geschäftspartner
Die microTOOL GmbH kann für das Verhalten von Mittelsleuten, Vermittlern und anderen
Geschäftspartnern (einschließlich Lieferanten und Subunternehmern) verantwortlich gemacht
werden, deshalb
 arbeitet die microTOOL GmbH ausschließlich mit solchen Mittelsleuten, Vermittlern und
anderen Geschäftspartnern zusammen, deren Eignung durch die Geschäftsführung anerkannt
wurde;
 muss jegliche Vergütung für Mittelsleute, Vermittler oder andere Geschäftspartner, die für die
microTOOL GmbH tätig sind, der entsprechenden Dienstleistung angemessen sein; und
 sind Zahlungen niemals in bar oder über Off-shore Konten, sondern ausschließlich auf
seriösem Weg zu leisten.
7. Geschäftsbücher und finanzielle Unterlagen
Die Führung stets transparenter und ordnungsgemäßer Geschäftsbücher, Unterlagen und
Finanzberichte ist ein Grundsatz der microTOOL GmbH und gilt auch für alle Dritten, die für die
microTOOL GmbH tätig sind.
8. Meldungen von Unregelmäßigkeiten
Sofern einem Angestellten Vorfälle von Bestechung oder Korruption oder auch nur
Verdachtsmomente hierfür innerhalb der microTOOL GmbH oder im Zusammenhang mit der
microTOOL GmbH zur Kenntnis gelangen, hat der Angestellte dies unverzüglich seinem
Vorgesetzten oder der Geschäftsführung zu melden.
Verstöße gegen diese Richtlinie werden nicht toleriert und können Disziplinarmaßnahmen und
andere Schritte bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.
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