VATER.M UT 1RER.SCH ULE. Ein Begleiter für Eltern im Saalekreis Liebe Eltern, mit dem Eintritt in die Schule oder dem Übergang von einer Schulform in die andere beginnt für Ihre Kinder, aber auch für Sie als Eltern, ein neuer Lebensabschnitt. Ihre Kinder müssen sich vielen Herausforderungen stellen - Sie ebenfalls. Sie sind die wichtigsten Unterstützer Ihres Kindes auf dem Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss. Immer wieder stellen sich iedoch Fragen, wie die Begleitung gut gelingen kann, damit Vater, Mutter und Kind gemeinsam gut durch „die Schulzeit kommen". In diesem Heft finden Sie vielfältige Fragen rund um Themenfelder wie Schulabschluss, Lernen und Medien. Die Antworten sollen Ihnen Unterstützung und Hilfemöglichkeiten bieten. In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist. Schule intern Emotion, Motivation und Sozialverhalten ---------- Medien, Sucht und Jugendschutz Was ist der Unterschied zwischen Klassen- und Gesamtkonferenzen? In Klassenkonferenzen werden klassenbezogene Themen wie die allgemeine Situation der Klasse, der Leistungsstand der Schüler und Versetzungsgefährdungen besprochen. Sie finden zwei Mal im Jahr statt. Stimmberechtigte Teilnehmer sind Schulleitung, Klassenlehrer, alle Fachlehrer der Klasse und pädagogische Mitarbeiter. Eltern und Schüler haben eine beratende Funktion. In den Klassenstufen 5 und 6 finden zwei zusätzliche Klassenkonferenzen statt. Hier soll besprochen werden, wie die Schüler sich eingelebt haben, wie sie als Klasse zusammengewachsen sind, ob es Förderbedarf gibt und Überprüfungen notwendig sind, wie es mit den Hausaufgaben klappt, Ergebnisse von Schu 1u ntersuchu ngen werden besprochen und Nachtei lsa usg leiche geplant. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Regelverstößen durch Schüler können außerordentliche Klassenkonferenzen einberufen werden. In der Konferenz, bei der der betreffende Schüler und die Erziehungsberechtigten anwesend sind, werden Ordnungsmaßnahmen beschlossen. In Gesamtkonferenzen werden alle Belange, die die Schule betreffen, besprochen. Dazu zählt u. a., welche Schulbücher gekauft werden, die Festlegung der finanziellen Höhe von Klassenfahrten, die Essensversorgung, das Schulkonzept und die Schulentwicklung und welche Projekte durchgeführt werden. Gesamtkonferenzen finden zwei Mal im Jahr statt. Inhalte vom Unterricht werden hier nicht besprochen. Stimmberechtigte Teilnehmer sind die Schulleitung, eine Vertretung der Lehrerkräfte und der pädagogischen Mitarbeiter, die Eltern- und Schülervertretung und eine Vertretung des Schulträgers. Schulsozialarbeiter und Vertrauenslehrer können eine beratende Stimme haben. (Nähere Informationen: Schulgesetz Sachsen-Anhalt, § 29) Darf unser Kind ein Handy in der Schule benutzen? Ob die Schüler in der Schule ihr Handy benutzen dürfen, regelt die schulinterne Hausordnung. Jede Schule hat ihre eigene Hausordnung. Darin wird im Normalfall auch die Handynutzung auf dem Schulgelände und im Schulhaus geregelt. Die Regeln der Hausordnung werden in der Gesamtkonferenz beschlossen, so dass auch die Elternvertreter Einfluss auf deren Gestaltung nehmen können. Beispielsweise gibt es Schulen, in denen die Handys vor dem Unterrichtsbeginn eingesammelt und am Ende wieder ausgegeben werden. Unser Kind hat Probleme mit einem Lehrer. Wie sollten wir uns verhalten? Sprechen Sie mit Ihrem Kind und versuchen Sie herauszufinden, worin genau die Probleme bestehen. Ist Ihr Kind alt genug, kann es die Probleme vielleicht schon allein lösen. Wenn das nicht möglich ist, dann unterstützen Sie Ihr Kind. Suchen Sie als erstes immer das persönliche Gespräch mit dem betreffenden Lehrer. Überlegen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam, ob es bei dem Gespräch dabei sein sollte. Sie können sich zur Vorbereitung einige Notizen machen: Was ist konkret vorgefallen und was ist Ihr Anliegen an den Lehrer? Verzichten Sie im Gespräch auf Vorwürfe. Erzählen Sie, wie Ihr Kind die Situation erlebt und was es dabei empfunden hat. Ziel sollte es sein, gemeinsam eine Lösung zu finden, um damit u. a. auch das Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Lehrer wieder herzustellen. Wenn der Konflikt so nicht gelöst werden kann, dann wenden Sie sich an den Vertrauenslehrer und/oder an die Schulleitung. Wie kann ich mich als Elternteil in der Schule engagieren? Die klassische Art der Elternarbeit in der Schule ist das Engagement als gewählte Elternvertretung. Als Elternvertretung nehmen Sie an Klassenkonferenzen und Gesamtkonferenzen der Schule teil. Darüber hinaus können Sie sich bei schulischen Veranstaltungen einbringen, z. B. bei Festen, Klassenfahrten, Projekt- und Wandertagen. Eltern können die Schülerfirmen (z. B. ein Schülercafe) unterstützen, Spiele reparieren oder in einer Leselernpatenschaft tätig sein. Oder Sie bieten Bastei- und Spielenachmittage an. In Absprache mit der Schule lassen sich viele Möglichkeiten finden, den Schulalltag zu bereichern. Was macht ein Schulpsychologe? Schulpsychologen unterstützen alle am Schulleben Beteiligten: Schüler und ihre Bezugspersonen, Lehrkräfte und Schulleitungen und unterliegen der Schweigepflicht. Eine psychologische Beratung ist immer freiwillig. Schulpsychologen bieten Hilfe zur Selbsthilfe an, d. h. sie unterstützen die Rotsuchenden bei der Lösung ihrer Probleme. Themen der Beratung von Schülern und deren Bezugspersonen können sein: • Fragen zur Schullaufbahn • Lern- und Leistungsprobleme • Verhaltensauffälligkeiten Regional arbeiten die Schulpsychologen mit den verschiedenen Partnern des innerschulischen und außerschulischen Hilfenetzes zusammen. Eine Anmeldung zur Beratung erfolgt in der Regel über die Schule. Dort erfahren Sie, wer als Schulpsychologe für Ihre Schule zuständig ist. Was ist Schulsozialarbeit? Wobei kann sie uns als Eltern unterstützen? Das Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit ist sehr umfangreich. Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche. Hier soll Schulsozialarbeit u. a. Unterstützung beim Lösen kurzfristiger oder verfestigter schulischer, beruflicher, sozialer und/oder persönlicher Probleme leisten. Dazu gehören z. B. Schulangst, Spielsucht, Drogen, mangelndes Selbstwertgefühl, Gefährdung des Schulabschlusses oder Probleme mit Mitschülern. Schulsozialarbeit berät Kinder und Jugendliche, unterstützt in Krisensituationen und begleitet auch über einen längeren Zeitraum. Bei dieser Einzelfallbegleitung können Gespräche mit den Eltern oder Hausbesuche erforderlich sein. Weiterhin ist die Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulleitung und bei Bedarf mit weiteren Institutionen wichtig. Neben den Kindern und Jugendlichen sind auch Sie als Eltern Zielgruppe der Schulsozialarbeit. Eltern können u. a. Unterstützung bei Erziehungsfragen, der Verbesserung schwieriger Beziehungen zwischen Eltern und Kind oder Eltern und Schule sowie generellen Problemsituationen finden. Hier bietet Schulsozialarbeit die Möglichkeit der Beratung und Vermittlung, der Einzelgespräche, der offenen Elternsprechstunden und Elterntreffs. Schulsozialarbeit kann mit gezielten Projekten Problemsituationen ganzer Klassen oder kleinerer Schülergruppen bearbeiten oder von vornherein verhindern. Außerdem unterstützt Schulsozialarbeit die Schule bei der Weiterentwicklung der Schulprogrammarbeit. Gespräche mit dem Schulsozialarbeiter sind immer freiwillig, kostenlos und streng vertraulich! Nur mit elterlicher Einwilligung dürfen Gesprächsinhalte mit dem Lehrpersonal oder der Schulleitung besprochen werden. Schulsozialarbeiter sind bei freien Trägern der Jugendhilfe angestellt und nicht bei der Schule. Unser Kind wird voraussichtlich die 10. Klasse nicht schaffen. Wie geht es weiter? Ihr Kind kann die l 0. Klasse wiederholen und den Abschluss noch schaffen. Besprechen Sie gemeinsam mit dem Klassenlehrer, wie dies gelingen kann. Eine Wiederholung ist ausgeschlossen, wenn Ihr Kind bereits Klassen wiederholt hat und die Schulpflicht erfüllt ist. Sollte eine Wiederholung der Klassen nicht möglich sein, erlangt Ihr Kind (je nach Notenstand) den Hauptschulabschluss. Danach kann in einer Berufsfachschule der Realschulabschluss erlangt werden. Diese Angebote gibt es aber nicht in jedem Landkreis (siehe: http://www.regional.planet-beruf.de/agentur.jsp?oid= 101100700). Der Berufsberater der Agentur für Arbeit entscheidet über die Ausbildung an einem anderen Standort. Mit dem Hauptschulabschluss ist auch eine betriebliche Ausbildung möglich. Unterstützung und Beratung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit und der Handwerkskammer. Um eine Ausbildung zu erleichtern, kann ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) hilfreich sein. Dort wird eine Grundbildung in einem ausgewählten Berufsfeld erworben. Auch eine schulische Ausbildung bei Berufsfachschulen und berufsbildenden Schulen ist möglich. Die Agentur für Arbeit gibt Hinweise zum Nachholen des Schulabschlusses oder zur beruflichen Orientierung, wozu z. B. die Einstiegsqualifizierung (EQ) oder die Berufsvorbereitende Maßnahme (BvB) zählt. Es gibt keinen Anspruch oder ein Recht auf eine bestimmte Maßnahme. Es wird immer einzelfallbezogen entschieden. Möglich ist auch ein Freiwilligendienst, der zusätzliche Erfahrungen in unterschiedlichsten Bereichen vermitteln kann. (siehe: http://www. engagiert-in-sachsen-anhalt. de/wege-zum-engagement/) Holen Sie sich Beratung und Unterstützung bei der Berufsberatung, bei der Handwerkskammer oder bei der Schulsozialarbeit. Was ist das Produktive Lernen (PL) und für welche Jugendlichen ist es geeignet? Geeignet ist das PL für Schüler ab der 8. Klasse, die an einer Regelschule abschlussgefährdet sind. An zwei Tagen gibt es Unterricht in Mathe, Deutsch und Englisch. An drei Tagen arbeiten die Schüler in einem gewählten Praktikumsbetrieb. Hauptschul-, qualifizierter Hauptschul- und später Realschulabschluss können erreicht werden. Das PL beginnt mit einer 6-wöchigen Orientierungsphase (nur Unterricht). Nach dieser Zeit kann entschieden werden, ob das PL für den Jugendlichen geeignet ist. Beratung und Antragstellung übernimmt in der Regel die Schule. Die Eltern können sich bei Fragen oder zur Anmeldung auch selbst an das PL wenden. Zuständige Schulen für den nördlichen Saalekreis sind die Heine-Schule in Halle, das Schulzentrum Könnern und die BBS Merseburg; für den südlichen Saalekreis die Sekundarschulen in Schkopau und in Bad Dürrenberg. http://www.mk.bildung-lsa.de/bildung/er-pl 2011.pdf Unser Kind kann sich in der Schule nicht konzentrieren. Gibt es Hilfe? Oft wird die Konzentrationsfähigkeit bei Kindern überschätzt. Im Schulalter geht man davon aus, dass die Konzentrationsdauer bei anstrengenden Aufgaben ca. das Doppelte des Lebensalters beträgt (bei l 0 bis 12-Jährigen ca. 25 Minuten). Nach dieser Zeit sorgen kurze Pausen dafür, die Konzentrationsfähigkeit wiederzuerlangen. Je länger die Arbeitsphase andauert, desto länger sollte die Pause sein. Zu Hause kann die Konzentrationsfähigkeit durch einige Faktoren positiv beeinflusst werden, z. B. durch Spielen, ausreichend Schlaf, stetige Motivation oder gemeinsame Entspannungsübungen. Letztere können Eltern mit ihren Kindern erlernen und durchführen. Auch ganz viel Lob für erledigte Aufgaben tut Kindern gut. Es gibt Spiele, die helfen, die Konzentrationsfähigkeit zu verbessern. Hier kommen vor allem Spiele in Frage, bei denen eine schnelle Reaktion, genaues Hinsehen, Hinhören usw. wichtig sind. Sollte trotz Förderung beim Kind auch nach einiger Zeit keine Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit festgestellt werden, können Sie sich an Fachleute, wie z. B. Kinderärzte, Lerntherapeutische Praxen und Erziehungsberatungsstellen wenden. Sie bieten neben Einzelberatungen häufig spezielle Konzentrationstrainingsprogramme an. Gemeinsam wird nach den Ursachen für die Konzentrationsschwäche geschaut und zu Fördermöglichkeiten beraten. Ganz wichtig ist in erster Linie ein guter Kontakt zur Schule, zu den Lehrkräften oder der Schulsozialarbeit. Ich habe den Eindruck, dass unserem Kind das reine "Auswendiglernen aus dem Hefter" nicht viel bringt. Welche Lernmethoden gibt es noch? Reines Auswendiglernen ist sehr selten das Mittel der Wahl. Ob ein Kind 11 nur" auswendig lernt, hängt oft auch davon ab, ob es den Lernstoff verstanden hat und/oder ein Interesse am Lernstoff besteht. Kommen Sie deshalb möglichst häufig mit ihm über Gelerntes ins Gespräch, zeigen Sie Interesse und lassen Sie sich am besten ab und zu einmal den Lernstoff durch Ihr Kind erklären. Nicht nur jüngeren Kindern hilft es oft, wenn sie den Lernstoff im wahrsten Sinne des Wortes 11 begreifen" können, also etwas ausprobieren und mit den Dingen experimentieren können. Durch das konkrete 11 Machen" lernen Menschen am besten. Dabei sind viele Sinne beteiligt. Allerdings sind die Sinne bei jedem unterschiedlich ausgeprägt. Das ist auch der Grund, warum nicht alle gutgemeinten Lern-Tipps für alle Kinder geeignet sind und erfolgsversprechend genutzt werden können. Es ist wichtig, gemeinsam mit den Kindern nach den passendsten Lernmethoden zu schauen. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten - von Merkzetteln, Arbeit mit Karteikarten über Lernplakate und Eselsbrücken. Im Handel gibt es zahlreiche gut aufbereitete Lernmethodikbücher mit Erklärungen zu verschiedenen Techniken und entsprechenden Lerntipps, die Ihrem Kind helfen können, die hilfreichen Methoden herauszufinden. Welchen Umfang dürfen Hausaufgaben haben und wie können wir unser Kind bei den Hausaufgaben unterstützen? Umfang und Inhalt von Hausaufgaben sind im Erlass „Hausaufgaben an den allgemeinbildenden Schulen" geregelt. Den kompletten Wortlaut des Erlasses finden Sie unter: http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT ID= 195#art9375. Grundsätzlich stehen Hausaufgaben in engem Zusammenhang mit dem Unterricht. Sie dienen in erster Linie der Si~.herung und Festigung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes und der Ubung erlernter Techniken zur Lösung unterschiedlicher Aufgaben. Sie sollen neue Arbeitsschritte und Inhalte vorbereiten, bei den Schülern das Interesse am Fach fördern und sie über den Unterricht hinaus Kenntnisse und Einsichten gewinnen lassen. Laut Erlass sollte sich die Gesamtdauer in folgendem Rahmen bewegen: Schuljahrgänge/ Bereiche Orientierungsrahmen für den Zeitaufwand in Minuten 1. und 2. Schuljahrgang bis 30 3. und 4. Schuljahrgang bis 60 5. bis 7. Schuljahrgang bis 90 8. bis 10. Schuljahrgang bis 120 Qua lifi kationsphase bis 180 Eltern, die ihren Kindern einen guten Arbeitsplatz einrichten und auf konsequente Durchführung der Hausaufgaben achten, leisten bereits gute Hilfe. Wer seine Kinder beim Finden von Lösungen unterstützt, fördert den Lernprozess ganz erheblich. Denn nehmen Sie Ihrem Kind oft die Hausaufgaben ab, lernt es schnell: Warum sollen sie sich anstrengen, wenn die Eltern die Lösungen präsentieren oder die Verantwortung für die Hausaufgaben übernehmen? Kinder brauchen nur so viel Unterstützung wie nötig. Mit Lob und Geduld können Kinder oft mehr leisten als Eltern glauben. Eltern helfen am besten, wenn sie ihrem Kind immer wieder Chancen bieten, selbstständig und mit Vertrauen in die eigene Leistung ihre Hausaufgaben erfolgreich zu erledigen. Welche Möglichkeiten der Nachhilfe gibt es und wie kann diese finanziert werden? Es gibt Nachhilfeinstitute und Privatpersonen, wie z. B. Studenten, Selbstständige mit entsprechender Lehrbefähigung oder pensionierte Lehrpersonen, die Nachhilfe anbieten. Der Unterricht bei Nachhilfeinstituten findet meist in Gruppen von drei bis fünf Schülern statt und eignet sich deshalb besonders für Schüler, die lieber in der Gruppe lernen und sich in der Gruppe besser motivieren können. Einige Nachhilfeinstitute bieten auch Einzelunterricht an. Dieser ist jedoch meist teurer. Ein gutes Nachhilfeinstitut arbeitet mit fachlich und pädagogisch qualifizierten Lehrkräften zusammen. Nachhilfeinstitute können Sie im Internet recherchieren oder bei anderen Eltern nach Erfahrungen und Anbietern fragen. Auch die Kreisvolkshochschule Saalekreis bietet Nachhilfe an. Der Schwerpunkt bei Privatpersonen ist der Einzelunterricht. Ihr Kind kann hier individuell gefördert werden und geht nicht in der Gruppe unter. Wichtig dabei ist, dass sich Schüler und Lehrer gut verstehen. Hier sind die Angebote meist günstiger als bei Nachhilfeinstituten. Die Kosten für Nachhilfe müssen in der Regel Sie als Eltern tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lernförderung über Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden, siehe auch: http: //www. saa lekreis. de/ de//eistu ngen-fuer-bi ld u ng-u nd-tei Ihabe. htm I Ausführlichere Infos unter: http://www. bildungsxperten. net/bildungschannels/ schule/wann/oh nt-sich-nach hi lfe/ Unser Kind kommt schulisch nicht mehr „gut mit 11 • Was können wir tun? Wenn Sie merken, dass Ihr Kind in der Schule Probleme hat, den Anforderungen gerecht zu werden, ist es wichtig, mit Ihrem Kind in Ruhe über Ihre Beobachtung zu sprechen. Vielleicht erfahren Sie dadurch von Ihrem Kind, ob es durch die schulischen Anforderungen oder durch andere Einflüsse überfordert ist. Ein wichtiger Ansprechpartner ist auch der Klassenlehrer, der eine fachliche Einschätzung über den Leistungsstand Ihres Kindes geben kann und Ihnen mögliche Fördermöglichkeiten nennt. Stärken Sie Ihr Kind und unterstützen Sie eine positive Einstellung. Motivieren Sie, indem Sie die Erfolge im Blick behalten und loben, was gut gelungen ist. Helfen Sie Ihrem Kind da, wo es Lücken hat und planen Sie Übungs- und Lernzeiten mit dem Kind gemeinsam. Es ist sinnvoll, lieber wenige Dinge intensiv zu üben, anstatt viele unterschiedliche Dinge auf einmal anzugehen. Versuchen Sie, Übungen im Alltag zu integrieren und/oder viele Spiele und unterschiedliche Materialien zur Förderung zu nutzen. Welche Anforderungen können wir an unser Kind bezüglich der schulischen Leistung stellen? Jedes Kind ist anders. Sprechen Sie mit den Lehrkräften. Diese können die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes meist gut einschätzen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Kind über- oder unterfordert ist, besteht auch die Möglichkeit, eine Leistungsdiagnostik durchführen zu lassen. Dazu können Sie sich an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Helfen Sie Ihrem Kind, mit Fehlschlägen besser umzugehen und machen Sie sich bewusst, dass kein Kind absichtlich schlechte Noten schreibt. Stehen Sie bei Misserfolgen Ihrem Kind bei. Vergrößern Sie den Erwartungsdruck nicht, sondern reduzieren Sie ihn. Würdigen und loben Sie die Anstrengungen und kleinen Verbesserungen. Zeigen Sie unbedingt Ihrem Kind, dass Ihre Zuneigung unabhängig von der schulischen Leistung ist. Ein guter Schulabschluss ist zwar wichtig, aber nicht um den Preis eines unglücklichen Kindes. Unser Kind hat Angst vor Leistungskontrollen und Klassenarbeiten. Wie können wir unser Kind unterstützen? Der erste Schritt ist herauszufinden, was die Ursachen für die Angst sind. Es könnte sein, dass sich Ihr Kind nicht genug vorbereitet hat. Hier können Sie Ihr Kind unterstützen und gemeinsam für Tests bzw. Klassenarbeiten lernen. Ihr Kind könnte Angst haben, allein vor der ganzen Klasse zu stehen, z. B. beim Vortragen von Gedichten oder Liedern. Vielleicht gibt es einzelne Schüler, mit denen Ihr Kind ein Problem hat. In solchen Fällen sollte man das Gespräch mit dem Lehrer suchen und gemeinsam ein Lösung finden. Wenn die Angst schon in Panik übergE!.ht und körperliche Symptome wie Herzrosen, Schweißausbrüche und Ubelkeit auftreten, ist es sinnvoll, einen Psychologen oder den Schulpsychologen einzubeziehen. langfristig ist es jedoch hilfreich, dass Ihr Kind lernt, mit der Angst besser umzugehen und im besten Fall die Angst zu überwinden. Vielleicht ist unser Kind hochbegabt. Wer kann uns dazu beraten? Vermuten Sie als Eltern eine Hochbegabung Ihres Kindes, sollten Sie zunächst das Gespräch mit den Lehrkräften suchen. Darüber hinaus finden Sie Unterstützung und Beratung rund um das Thema Hochbegabung hier: • bei Schulpsychologen (Beratung) • in der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hochbegabungsförderung am LISA: www.bildung-lsa.de/hochbegabung (Beratung) • Beratungsstelle BRAIN in Sachsen Anhalt: http://www.phi/fak3.uni-halle.de/ paedagogik/psycho-erz/brain/ (Beratung und ausführliche Testung) • Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kinde.V., Regionalverein Sachsen und Sachsen-Anhalte.V.: http://www.dghk.de/regionalvereine/sachsen- sachsen-anha/t/kontakt/beratungste/efon-fuer-lehrkraefte/ (kostenpflichtige telefonische Beratung und Selbsthilfeelterngruppen) In der Klasse unseres Kindes ist ein Kind, das für Klassenarbeiten und Kurzkontrollen mehr Zeit erhält. Warum ist das so und hat unser Kind auch Anspruch darauf? Vermutlich erhält das Kind einen sogenannten Nachteilsausgleich. Dieser kann bei Lernstörungen durch das Landesschulamt erteilt werden. In Abhängigkeit von der Lernleistungsentwicklung und vom aktuellen Leistungsstand wird die Höhe/der Umfang festgelegt. Der Nachteilsausgleich kann z. B. bedeuten, dass die Bewertung der schulischen Leistung anders erfolgen kann oder mehr Zeit bei Klassenarbeiten gewährt wird. Ob auch Ihr Kind diese Form der besonderen Förderung in Anspruch nehmen kann, hängt von vielen Faktoren sib. Empfehlenswert ist immer, das Gespräch mit der Schule zu suchen. Uber die Schule können Sie sich an den Schulpsychologen oder individuell an einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen wenden. Ob eine besondere Förderung möglich und notwendig ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Unser Kind ist auffällig im Verhalten. Man hört so viel über ADHS/ADS - wir machen uns Sorgen, dass unser Kind das auch hat. An wen können wir uns wenden? ADS und ADHS sind zunächst nur Verhaltensauffälligkeiten. Die Kinder sind "schusselig", können sich nicht konzentrieren, machen vieles falsch, was sie eigentlich gut können oder sie lernen viel schlechter, als es ihrer Begabung entspricht und sind sehr unruhig. Grundsätzlich bedeutet das Vorliegen eines AD(H)S noch keine Erkrankung. Eine Behandlungsnotwendigkeit entsteht erst, wenn die auftretenden Symptome zu ernsthaften Störungen führen. Als Ursache vermutet man eine Stoffwechselstörung im Nervensystem. Es ist für betroffene Eltern oft wichtig, vom Arzt oder Psychologen zu hören, dass das Verhalten des Kindes nicht auf Erziehungsfehler oder auf Charaktermängel des Kindes zurückzuführen ist. Wenn Sie sich wegen der Unruhe oder Ablenkbarkeit Ihres Kindes Sorgen machen, sollt~n Sie sich an die zuständigen Klassen- oder Fachlehrer wenden. Uber die Schule können Sie einen Termin mit dem Schulpsychologen vereinbaren. Sie können auch Ihren Kinderarzt oder einen Kinder- und Jugendpsychiater aufsuchen, um die medizinischen Hintergründe und Behandlungsmöglichkeiten abklären zu lassen. Auch Erziehungsberatungsstellen oder das IZH Merseburg (Integratives Zentrum zur Förderung hyperkinetischer Kinder, Tel.: 03461 232403, http://www.izh-adhs.de/) können hilfreiche Anlaufstellen sein. Patentrezepte für die Behandlung gibt es nicht. Um jedoch eine dauerhafte Verhaltensänderung zu erreichen, muss nicht nur das Kind neues Verhalten erwerben. Auch seine Umgebung muss lernen, anders auf das Kind einzugehen. An wen wenden wir uns, wenn wir als Eltern bei unserem Kind eine Lernstörung vermuten, z. B. im Lesen oder im Rechnen? Vermuten Sie als Eltern eine Lernstörung, z. B. eine Dyskalkulie (Störung im Rechnen) oder eine Legasthenie (Störung im Lesen/Schreiben), ist es empfehlenswert, das Ge~präch mit dem zuständigen Klassen- oder Fachlehrer zu suchen. Uber die Schule können Sie sich an den Schulpsychologen oder individuell an einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen wenden. Diese führen die entsprechende Diagnostik durch und erstellen ein Gutachten. Ob eine besondere Förderung z. B. in Form eines Nachteilsausgleiches möglich und notwendig ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Mit einer entsprechenden Überweisung können Sie sich dann z. B. im Sozialpädiatrischen Zentrum im Krankenhaus 11 St. Elisabeth und St. Barbara" in Halle (http: //krankenhaus-halle-saa le. de/ unser-kran kenhaus/k/i niken-u nd-abtei lungen/sozialpaed iatrisches-zentrum/konta kt/) beraten und helfen lassen. Daneben gibt es für die Behandlung von Lernstörungen auch private Lerninstitute, logopädische oder ergotherapeutische Praxen, die jedoch immer eine Diagnose vom Facharzt benötigen. Wir haben entdeckt, dass unser Kind „sich ritzt''. Wir machen uns große Sorgen und wissen nicht weiter. Wie sollen wir uns verhalten? Verarzten Sie, wenn möglich, die Wunden gemeinsam. Vermeiden Sie hier Vorwürfe oder Diskussionen, wichtig ist aber zu trösten. Kinder sind oft selbst erschrocken darüber, dass sie sich selbst verletzt haben und brauchen Trost und Zuwendung. Sprechen Sie dann in einem ruhigen Moment Ihr Kind darauf an. Auslöser für das Ritzen sind meist Situationen, in denen sich die Kinder überfordert fühlen, z.B. bei Konflikten in der Familie, bei Trennung der Eltern, Unfällen oder chronischen Erkrankungen. Ritzen ist ein Hilferuf. Kommt es immer wieder zu selbstverletzendem Verhalten, sollten die Jugendlichen zu einer Therapie motiviert werden, in der sie u. a. lernen, die Spannungen anders abzubauen und über ihre Gefühle zu sprechen, statt sie in selbstverletzendem Verhalten zu äußern. In dringenden Fällen können Sie sich an die Ambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Merseburg wenden. Kann die Erziehungs- und Familienberatung auch bei schulischen Problemen helfen? Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind spezialisierte Fachberatungsstellen. Sie stellen pädagogisch-psychologisches Wissen bereit, um Kinder, Jugendliche, Eltern und ggf. pädagogische Fachkräfte bei Erziehungsfragen oder Familien- und Schulproblemen frühzeitig zu unterstützen. Alle auftauchenden psychologischen und pädagogischen Probleme können zum Gegenstand einer Erziehungsberatung werden. Somit bieten Erziehungsberatungsstellen auch bei schulischen Problemen Unterstützung an, z. B. bei Sorgen wegen Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsproblemen in der Schule. Außerdem bieten viele Erziehungsberatungsstellen präventive Leistungen wie Elternabende oder Elterntrainings an. Rotsuchende Eltern, aber auch Kinder und Jugendliche, können sich unmittelbar an eine Beratungsstelle am Ort bzw. im Landkreis wenden. Die Beratung ist persönlich, vertraulich, auf Wunsch anonym und kostenfrei. Bitte informieren Sie sich über Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten: http: //www.sachsen-a nha lt. de/zg/fa m il ien-und-gemeinschaften/ familienratgeber/adressen/erziehungsberatungsstellen/ Unsere Tochter ist in der 9. Klasse und schwanger. Wie kann es mit der Schule weitergehen? Gesetzliche Grundlage bildet in diesem Fall das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA). Gemäß § 40 Abs. 7 SchulG LSA ist eine Schülerin drei Monate vor und zwei Monate nach der Geburt ihres Kindes nicht verpflichtet, die Schule zu besuchen. Außerdem kann die Schulbehörde (Schulverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt) die Schulpflicht auf Antrag einer schulpflichtigen Mutter mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten (im Regelfall die Eltern) widerruflich ruhen lassen, wenn sie durch den Besuch der Schule daran gehindert würde, ihr Kind in ausreichendem Maße zu betreuen. Sollte die Schwangerschaft und die damit verbundene Freistellung ursächlich für das Nichterreichen des Klassenziels sein, besteht die Möglichkeit, die entsprechende Klassenstufe zu wiederholen. Generell ist es empfehlenswert, sich mit der Schulleitung zusammenzusetzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Außerdem ist eine Schwangerschaftsberatungsstelle immer ein guter Anlaufpunkt. Hier erhalten Interessierte Hilfe bei allen Fragen zur Schwangerschaft, u. a. auch bei der Beantragung finanzieller Unterstützung. Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung für Ausgaben, die mit der Schule zusammenhängen, z. B. für Klassenfahrten oder Schulmaterial? finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten und Schulmaterial erhalten Eltern unter bestimmten Voraussetzungen beim Eigenbetrieb für Arbeit oder beim Sozialamt. Sie müssen einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme vor der Klassenfahrt stellen. Der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf wird den Leistungsberechtigten automatisch mit der Regelleistung, zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zum Schulhalbjahr 30 Euro, überwiesen. Nähere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie hier: http: //www.efa-sk.de/ cms/ leistu ngen/ 95-leistu ng/ bi ld ung-u nd-tei /habe Nach Absprache mit der ganzen Klasse lassen sich eventuell verschiedene Aktionen planen, um die Klassenkasse aufzubessern wie Kuchenbasare oder Flohmärkte. Das dabei verdiente Geld kann so aufgeteilt werden, dass die Kosten für die Klassenfahrt für jeden Einzelnen sinken. Ganz nebenbei wird dabei auch der Gemeinschafts- und Sozialsinn der Schüler gefördert. Zudem engagiert sich die Klasse als eine Gruppe und kann gemeinsam ein tolles Erfolgserlebnis feiern, was das Zusammengehörigkeitsgefühl stärkt. In vielen Schulen gibt es Fördervereine, die sich um die Belange der hilfsbedürftigen Schüler und Eltern kümmern. Hat die Schule keinen Förderverein, kann man sich auch an den Schulelternrat wenden. Ich komme aus einem anderen Land und verstehe die Anliegen der Schule nicht. Wo erhalte ich Unterstützung? Es gibt in Merseburg drei Beratungsstellen, bei denen Migranten Unterstützung finden können. Der Caritas Regionalverband Halle e.V. bietet die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer an. Die intensive Integrationsbegleitung umfasst alle Lebensbereiche. Der Jugendmigrationsdienst Halle in Trägerschaft des Internationalen Bundes (IB) unterstützt Jugendliche mit Migrationshintergrund (12-17 Jahre} und deren Familien in Halle und im Saalekreis bei ihrer sprachlichen, schulischen, beruflichen und sozialen Integration. Bleibeberechtigte Flüchtlinge, Asylbewerber und ausreisepflichtige Personen (Geduldete} werden bei der Beratungsstelle für Migranten in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. beraten. Kontakt: Jugendmigrationsdienst Halle Dammstraße 8 0621 7 Merseburg Frau Obst Telefon : 03461 249611 Heimeweg 4 06122 Halle Herr Becker Telefon : 0345 8046017 Nebenstelle: Burgstraße 5, 06217 Merseburg E-Mail: migranten @carita s-halle .de E-Mail: JMDHalle@ internationaler-bund.de Caritas Regionalverband Halle e.V. Beratungsstelle für Migranten nach dem Landesaufnahmegesetz Sixtistraße l 6a 0621 7 Merseburg Herr Tawil Telefon : 03461 200989 E-Mail: htawil@ mdlv. paritaet.org Unser Kind hat Probleme in der Schule. Wir denken, es wird gemobbt und wissen nicht, wie wir richtig helfen können. Was können wir tun? Es gibt ein paar typische Verhaltensweisen, die auf Mobbing hindeuten können. Gemobbte Kinder wirken oft niedergeschlagen, wenn sie nach Hause kommen. Das Kind zieht sich immer mehr zurück, meidet Gruppen, fühlt sich allein und ist ängstlich. Oftmals verschlechtern sich auch die schulischen Leistungen. Manche Kinder zeigen gehäuft körperliche Beschwerden wie z. B. Bauch- oder Kopfschmerzen. Auch Schlafstörungen, Albträume oder Appetitlosigkeit können auftreten. Mobbing bedeutet, dass ein junger Mensch über einen längeren Zeitraum belästigt, schikaniert oder ausgegrenzt wird. In der Regel gibt es in einer Klasse einen bis mehrere Täter, einige Mitläufer, viele Unbeteiligte und ein Opfer. Oft herrscht ein Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Opfer und Täter. Dadurch gerät das Opfer in eine absolut hilflose Situation und braucht fast immer die Hilfe anderer Personen. Sie als Eltern sollten vor allem Ihrem Kind gegenüber deutlich machen, dass Sie ganz auf seiner Seite stehen. Ermöglichen Sie Ihrem Kind Erfolgserlebnisse (z. B. bei Hobbys), die Ihr Kind stärken und selbstbewusster machen. Unternehmen Sie nichts hinter dem Rücken Ihres Kindes, sondern besprechen Sie gemeinsam, wie die nächsten Schritte aussehen sollen. Sprechen Sie mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Professionelle Unterstützung finden Sie bei der JUBP - Sozialpädagogische Beratungsstelle für Jugendliche. Ansprechpartnerin: Frau Köhlmann; Tel.: 03461 446269, E-Mail: c.koehl [email protected]. Auch Schulsozialarbeiter sind gute Ansprechpartner. Unser Kind schwänzt die Schule. Was können wir tun? Was kann die Schule tun? Wenn Ihr Kind nicht in die Schule gehen will, kann das unterschiedliche Ursachen haben. Versuchen Sie, diese in einem ruhigen und vertrauensvollen Gespräch herauszufinden. Ihr Kind könnte z. B. im Unterricht über- oder unterfordert sein. Vielleicht fehlen soziale Kontakte oder Ihr Kind wird gemobbt. Andere Ursachen könnten sein: Gruppenzwang, Drogenkonsum, exzessives Computerspielen oder Probleme mit den Eltern oder Lehrkräften. Nach dem Gespräch mit Ihrem Kind sollten Sie das Problem auf jeden Fall in der Schule ansprechen. Wenden Sie sich an den Klassenlehrer, den Vertrauenslehrer oder den Schulsozialarbeiter. Gemeinsam können Sie nach Lösungen suchen. Beziehen Sie zu einem geeigneten Zeitpunkt Ihr Kind mit ein. Denn geht Ihr Kind nicht zur Schule, muss die Schule die Fehlzeiten dem Ordnungsamt melden. Das Ordnungsamt legt u. a. Bußgelder fest, welche bei Minderjährigen die Eltern zahlen müssen. Ab 14 Jahren kann das Kind zum Leisten von Arbeitsstunden verpflichtet werden. Wenn Ihr Kind nicht in die Schule will, sollten Sie auf jeden Fall frühzeitig reagieren. Je eher Sie reagieren, umso größer sind die Chancen, dass sich wieder positive Verhaltensmuster in Bezug auf den Schulbesuch entwickeln. Momentan interessiert sich unser Kind nur wenig für die Schule. Wie schaffen wir es, dass trotz Pubertät auch die schulischen Anforderungen nicht völlig aus dem Blick geraten? Pubertät ist für viele Eltern und Jugendliche Stress pur. Die Angst von Eltern ist groß, dass die Jugendlichen durch ihr Desinteresse oder ihre Anti-Haltung keinen guten Schulabschluss schaffen. Das führt in Familien oft zu Streit: Der Jugendliche lernt zu wenig und ist bockig, die Eltern machen sich Sorgen und reagieren mit Schimpfen, Druck und Strafen. Darauf reagiert das Kind oft mit einer noch stärkeren Verweigerungshaltung. Sinnvoller ist es deshalb, Lob und Ermutigung in schulischen Dingen auszusprechen und sich über kleine Erfolge zu freuen. Dennoch sollten Sie als Eltern auf die Erledigung bestimmter schulischer Verpflichtungen bestehen. Gleichzeitig ist es motivierend, wenn Interessen und Hobbys Ihrer Kinder gefördert werden. Dies kann ein guter emotionaler Ausgleich sein. Ebenfalls hilfreich ist es, Verständnis für das pubertierende Kind zu haben und zu verstehen, welche Umwandlungsprozesse wirken. Konflikte können so zwar nicht verhindert, aber mit etwas mehr Gelassenheit von allen Beteiligten besser bewältigt werden. Zum Thema Schule sollten Sie versuchen, offen zu sein und auch über Zukunftsvorstellungen Ihres Kindes sprechen. Wichtig ist, klare Zeiten für das Lernen und dabei die Mediennutzung auszuhandeln. Sollten trotz Ihrer Bemühungen die schulischen Leistungen stark nachlassen, scheuen Sie sich nicht, Rat zu holen, z. B. bei Erziehungsberatungsstellen, Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern, Lehrkräften oder anderen Eltern. Patentrezepte gibt es keine. Vielmehr werden Sie mit einer guten Mischung aus Verständnis und gezielter Förderung Ihren eigenen Weg finden. In der Schule gibt es einige Schüler und Schülerinnen, die wiederholt wegen rechtsextremistischer Äußerungen auffallen. Uns missfällt das sehr. Was können wir tun? Sollten Sie als Eltern durch Ihre Kinder von solchen Äußerungen Kenntnis bekommen, dann informieren Sie zunächst die Lehrkräfte. Entwickeln Sie ggf. gemeinsam mit der Schule und anderen Eltern eine geeignete und der Sachlage gngemessene Strategie. Außern sich Schüler rechtsextrem, sollte dies auf jeden Fall in der Klasse diskutiert werden. Denn nicht nur die betreffenden Schüler sollten in den Blick genommen werden, sondern auch die schweigende Mehrheit, die sich ebenfalls eine Meinung bildet und genau beobachtet, wie mit dem Thema umgegangen wird. Es ist wichtig, dass Sie für Ihr Kind als Ansprechpartner da sind und mit ihm gemeinsam die Themen besprechen. Bestärken Sie es in einer kritischen Haltung. Die Schule und Sie müssen klar in ihrer Haltung sein und Grenzen setzen. Schulen können sich Hausordnungen geben, in der z. B. rechtsextreme Symbole und Kleidermarken in der Schule verboten werden. Sie als Eltern können selbstverständlich ebenso bestimmte Dinge in Ihrem Haus untersagen. Diskutieren Sie mit Ihrem Kind darüber und begründen Sie Verbote! $.prechen Sie auch über die strafrechtliche Relevanz verfassungsfeindlicher Außerungen. Das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus unterstützt Menschen, die mit rechtsextremen Ereignissen konfrontiert sind und hilft bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um diesen Vorkommnissen zu begegnen. Die Beratung ist kostenfrei. Kontakt: Freiwilligen-Agentur Halle-Saalkreis e.V. Regionales Beratungsteam Süd-West Leipziger Str. 37 06108 Halle Tel.: 0345 69492180 E-Ma i 1: [email protected] Woran erkenne ich, dass mein Kind illegale Drogen konsumiert? Eindeutigkeit und Klarheit sind sehr selten. Viele Eltern versuchen, ihre »Wahrnehmung« zu beweisen. Das gelingt kaum. Fast alle Symptome, die durch Rausch- und Suchtmittel hervorgerufen werden, können einzeln auch andere Ursachen haben. Aber jede besorgniserregende Veränderung bei Kindern und Jugendlichen sollte ernst genommen werden. Wenden Sie sich dem Kind oder Jugendlichen offen zu, stärken Sie das Vertrauen oder bauen es auf. So ergibt sich eine Chance für intensive Gespräche. Nur bei eigener Einsicht und Bereitschaft der Betroffenen kann Hilfe wirksam greifen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, helfen Ihnen Suchtberatungsstellen weiter. http://www.saa lekreis. de/de/ soziale-landkarte. htm / Ab wann darf ich meinem 15-iährigen Sohn Alkoholkonsum erlauben? Der Erwerb und Konsum von nichtbranntweinhaltigen alkoholischen Getränken wie Bier, Wein, Sekt usw. ist laut Jugendschutzgesetz ab dem 16. Geburtstag erlaubt. Eine Ausnahme beim Verzehr von gegorenen Getränken besteht, wenn Jugendliche das 14. Lebensjahr erreicht haben und von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Der Erwerb und Konsum von Spirituosen wie Schnaps, Rum, Likör, Alkopops usw. ist erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. http://www. kenn-dein-limit. info/gesetz/iche-rege/ungen. html Ich bin selbst Raucher, möchte aber nicht, dass mein Sohn (13 Jahre) zur Zigarette greift. Was kann ich tun? Rauchen wird im Alter Ihres Sohnes zunehmend interessanter. Rauchen hilft, sich erwachsener zu fühlen, Unsicherheiten zu überspielen, Stress abzubauen, das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Clique herzustellen. Gerade wenn Sie selbst rauchen, geben Sie Ihrem Sohn genügend Gründe für das Rauchen. Gleichwohl ist heute nachgewiesen, dass eine ablehnende Haltung der Eltern gegenüber dem Rauchen die größte präventive Wirkung bei Kindern zeigt. Welche Haltung haben Sie gegenüber dem Rauchen? Sind Sie selbst gerne oder leidenschaftlicher Raucher? Oder würden Sie Ihr Rauchen am liebsten aufgeben, oder haben Sie bereits mehrfach erfolglos versucht aufzuhören? Kommen Sie mit Ihrem Sohn ins Gespräch. Seien Sie ehrlich und teilen Sie ihm Ihre Sorgen mit. informieren Sie Ihren Sohn, dass 30 Prozent aller Probierer abhängige Raucher werden. Je später der Einstieg in das Rauchen, desto erfolgversprechender und schneller kann das Rauchen in der Zukunft wieder aufgegeben werden. Wer also unbedingt rauchen möchte, sollte dies so spät wie möglich tun! Orientieren Sie sich am Jugendschutzgesetz! Hier ist festgelegt, dass Jugendliche erst ab einem Alter von 18 Jahren Zigaretten erwerben und konsumieren dürfen. http ://www.rauchfrei-info.de/ fileadmin / main / data / Dokumente/ Raucht_mein_Kind.pdf Ich habe das Gefühl, meine Tochter verliert ständig an Gewicht. Ich befürchte, sie hat eine Essstörung. Was kann ich tun? Wenn Sie bemerken, dass Ihr Kind unverhältnismäßig ab- oder zunimmt, sich ständig alles nur noch um das Thema 11 Essen" dreht oder gesundheitliche Symptome wie Schwindel oder ständiges Frieren auftreten, sollten Sie gemeinsam einen Arzt aufsuchen. Ihr Kind könnte das Angebot als Eingriff in seine Privatsphäre auffassen, dennoch ist Ihre Anwesenheit unverzichtbar. Berichten Sie aus Ihrer Sicht über Veränderungen, auch v:'.enn das für Ihr Kind unangenehm ist. Offnen Sie sich und zeigen Sie Verständnis. Zögern Sie nicht, Ihre Unsicherheit und Ihre Sorgen mitzuteilen. Achten Sie auf Ihre eigenen Wahrnehmungen und nehmen Sie die Sorgen Ihrer Tochter ernst, auch wenn Sie diese nicht immer nachvollziehen können. Will Ihr Kind jetzt nicht über sich sprechen, signalisieren Sie Ihre grundsätzliche Unterstützungsbereitschaft. Besprechen Sie vertrauensvoll, welche Hilfe aus Ihrer Sicht für Ihre Tochter sinnvoll wäre. Holen Sie auch für sich selbst Hilfe! Versuchen Sie nicht, die Belastungen allein zu tragen oder die Erkrankung selbst zu bewältigen. Essstörungen sind schwerwiegende psychosomatische Erkrankungen, die zu einer Belastung aller Beteiligten führen. Holen Sie sich Hilfe in der Suchtberatungsstelle, bei Psychologen, in Kliniken oder bei ebenfalls betroffenen Eltern. http://www.bzga-essstoerungen.de/ oder http://www.dick-und-duenn-berlin.de Unser Kind ist oft und lange im Internet unterwegs. Welche Gefahren lauern dort und wie kann ich mein Kind unterstützen, damit es sicher im Internet unterwegs ist? Neben den vielfältigen Chancen und Möglichkeiten, die das Internet bietet, sind dort natürlich auch negative Formen und Prozesse zu beobachten. Für Kinder und Jugendliche ist hier speziell das Thema CyberMobbing und Cyber-Grooming zu nennen, die im Internet besonders in den sozialen Netzwerken wie "Facebook" oder "what's app" vorkommen. Weitere Gefahrenpotenziale stellen die Infizierung des Computers/ Smartphones mit Schadsoftware dar sowie die Konfrontation mit Erwachseneninhalten, unerwünschten (Körper-)Vorbildern oder gesundheitsgefährdenden Praktiken (Pornografie, Magersucht-Verherrlichung, Branding, Ritzenforen etc.) Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet. Surfen Sie öfter gemeinsam. Erklären Sie die grundlegenden Funktionen des Browsers. Filtersoftware ist bei jüngeren Kindern sinnvoll und eine unterstützende Schutzmaßnahme. Seien Sie offen bei Nachfragen Ihres Kindes. Es sollte jederzeit das Gefühl haben, sich an Sie wenden zu können. Hier finden Sie weitere Informationen: Ein Portal für Jugendliche und Eltern rund um das Thema Internetsicherheit: http://www. klicksafe. de Ein Portal für Kinder und Eltern mit Schritt-für-Schritt Anleitungen: http://www.internet-abc.de Ein Elternratgeber zur Mediennutzung, der Erziehende dabei unterstützt, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken: http://www.schau-hin.de Eine Initiative von Politik, Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes zur Schaffung eines attraktiven und sicheren Surfraums für Kinder: http://www.ein-netz-fuer-kinder.de Wie viele Stunden Mediennutzung am Tag sind noch gesund für meine Tochter (12 Jahre)? Heute nutzen Kinder und Jugendliche zunehmend den Computer (PC), das Internet, den Fernseher (TV) und das Handy. Als altersgemäß geben Experten für die Nutzung von PC und TV folgende Zeiten an: Vorschulalter und l. Klasse: rund 30 Minuten am Tag; 2. bis 4. Klasse: rund 45 Minuten am Tag; 5. bis 7. Klasse: rund l Stunde am Tag. Ab 14 Jahren sollten Sie mit Ihren Kindern ein Stundenkontingent vereinbaren. Der Fernseher, aber auch der Computer sollte generell nicht zum Zentrum des Familienlebens werden. Besprechen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern, was, wann und wie lange genutzt werden kann. Das Aufstellen gemeinsamer Regeln bringt für alle Parteien Verbindlichkeit und Sicherheit. Auf einen Fernseher im Kinderzimmer sollte verzichtet und auf Altersfreigaben und Sendezeiten geachtet werden. Setzen Sie 11 Computer und Co" nicht als Belohnung oder Bestrafung ein, damit die Medien nicht auf diese Weise einen besonderen Reiz bekommen. Allgemein sollten Sie für Alternativen sorgen (z. B. regelmäßige Spiele-Abende oder Familienausflüge in die Natur) und medienfreie Zeiten Ihres Kindes fördern (z. B. Sport, freundschaftliche Kontakte, Haustier). Tauschen Sie sich mit Ihren Kindern über Medien aus. Sprechen Sie dabei nicht nur negative Seiten an, sondern auch positive, schöne Medienerlebnisse. Weitere Informationen und zahlreiche Publikationen rund um das Thema 11 Medien" finden Eltern auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://www.bmfsfi.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did= 131814.html Mein Kind beschäftigt sich den ganzen Tag mit seinem Smartphone. Wie soll ich mich verhalten? Es geht darum, das Thema 11 Smartphone und mobile Kommunikation" in der ganzen Familie zu besprechen und gemeinsam Regeln zu einer altersgemäßen und verantwortungsvollen Nutzung aufzustellen. Es wird empfohlen, sich bereits vor der Anschaffung eines Smartphones mit Ihrem Kind über Regeln der Nutzung auszutauschen und verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Beispielsweise kann eine smartphonefreie Küche allen Familienmitgliedern ein Abendessen mit Gesprächen ermöglichen. Geben Sie Ihrem Kind erst dann ein Smartphone, wenn Sie den Eindruck haben, dass es sich gut mit der Funktionsweise und den Risiken des Internets auskennt. Zudem sollten Sie Ihrem Kind ausreichend vertrauen können, dass es bestehende Absprachen zur Handynutzung einhält. Erklären Sie Ihrem Kind, dass öffentliche WLANs in Cafes und Schnellrestaurants mitunter auch ungesichert sein können. Trainieren Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen vernünftigen und verantwortungsvollen Umgang mit Internet und Smartphone, indem Sie sich gemeinsam geeignete Websites mit Tipps und Hinweisen ansehen und konkrete Regeln vereinbaren. http://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/smartphones/ smartphones-kinderiugendliche/s/smartphone/ Mein Kind (17) pokert regelmäßig mit seinen Freunden. Jetzt will er sich bei einem öffentlichen Wettbewerb anmelden. Darf er das? Pokern ist eine Form des Glücksspiels mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial. Minderjährigen ist die Teilnahme an Glücksspielen jeglicher Art verboten (vgl. Jugendschutzgesetz und Glücksspielstaatsvertrag). Was Sie tun können: • Wenn Sie zu Hause spielen, verzichten Sie auf Geld als Einsatz. • Sprechen Sie mit Ihrem Kind, wo einem Glücksspiele überall begegnen können. • Erklären Sie Ihrem Kind den Unterschied zwischen Geschicklichkeit und Glück. Geschicklichkeit lässt sich trainieren, Glück nicht! • Ermutigen Sie zu Diskussionen über das Glücksspielen - zu Gewinnwahrscheinlichkeiten und Risiken, Geldeinsätzen und Dauer. • informieren Sie Ihr Kind darüber, dass Glücksspiele für unter 18-Jährige verboten sind, auch in den unkontrollierten Bereichen des Internets. • Sie sind auch beim Spielen Vorbild für Ihre Kinder. Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatungsstelle oder fragen Sie online bei ELSA: https: //www.elternberatung-sucht.de Weitere 1nformationen: https://www.elternberatung-sucht.de/news023 Deutsche Telekom - Partner der Nummer gegen Kummer Das Elterntelefon ist ein bundesweites telefonisches Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot, das Sie in den oft schwierigen Fragen der Erziehung Ihrer Kinder schnell, kompetent und anonym unterstützt. anonym und kostenlos erreichbar: über das deutsche Festnetz und Handy montags bis freitags 9 - 11 Uhr und dienstags und donnerstags 17 - 19 Uhr Sie können übe.~ Ihre alltäglichen Sorgen, Angste oder Unsicherheiten im Umgang mit Kindern sprechen und Unterstützung bei der Lösung von Problemen erhalten. Impressum: AWO Erz iehungsh ilfe Ha lle (Saa le) gGmbH Zerbster Straße 14, 06 124 Ha lle (Saa le) Dieses Heft ist ein Pro jekt der: Netzwerkstelle für Schulerfolg im Saalekreis Sixtistraße l 6a, 062 1 7 Merseburg Tel.: 0346 1 259200 E-Mai l: netzwerk-schule-saa lekreis@ awo-ha lle-merseburg.de Gefördert und unterstützt durch: und der: Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis Sixtistraße l 6a, 0621 7 Mersebu rg Te l. : 03461 259206 E-Mai l: suchtprävention @ awo-ha ll e-merseburg.de Geförde rt von: (~ Saalekre:s ~ Dieses Heft wurde mitfinanziert vo m : Jugendamt Saalekreis AWO Erziehungshilfe Ha lle (Saale) gGmbH QWo www. awo-ha l le-m e rsebu rg. d e/netzwerkstel 1e-f uer-sch u 1erfo lg- saa 1ekreis
© Copyright 2024 ExpyDoc