Polizeieinsatz Erstaufnahmeeinrichtung in Rheinland

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
16. Wahlp erio d e
Drucksache 16/
02. 02. 2016
6130
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU)
und
Antwort
des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
Polizeieinsatz Erstaufnahmeeinrichtung in Rheinland-Pfalz
Die Kleine Anfrage 3996 vom 11. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut:
In der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem Stegskopf im Westerwald haben sich am 23. Dezember 2015 mehrere
hundert Männer geprügelt. Ein Iraner wurde dabei leicht verletzt. Die Polizei war mit etwa 90 Beamten aus Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Sie nahm fünf besonders aggressive Beteiligte vorübergehend fest und brachte sie woanders
unter. Zu den Auseinandersetzungen war es zunächst bei einem Fußballspiel zwischen Iranern und Syrern gekommen. Später
gerieten erneut etwa 300 Bewohner unterschiedlicher Nationalitäten aneinander. Laut Polizei hatten einige Männer Alkohol
getrunken.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Polizeibeamte waren am 23. Dezember 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem Stegskopf im
Westerwald im Einsatz?
2. Gab es verletzte Polizeibeamte oder Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes?
3. Wie oft wurden schon die Bundespolizei und die Polizei aus Nordrhein-Westfalen um Unterstützung in die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem Stegskopf im Westerwald gebeten?
4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden am 23. Dezember 2015 eingeleitet und welche?
5. Erhalten die Landesbediensteten der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber eine Art „Gefahrenzulage“ für ihre anspruchsvolle und teils gefährliche Tätigkeit? Wenn nein, warum nicht?
6. Könnte man zur Vermeidung solcher Vorfälle, wo anscheinend Alkoholkonsum eine Rolle gespielt hat, ein Alkoholverbot in
den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber erlassen? Wenn nein, warum nicht?
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben
vom 2. Februar 2016 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Zur Bewältigung der Einsatzlage am 23. Dezember 2015 wurden 90 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt.
Zu Frage 2:
Im Verlauf des Einsatzes wurden ein Polizeibeamter (Stirnprellung) und ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes (Rückenprellung)
jeweils leicht verletzt.
Zu Frage 3:
Am 23. Dezember 2015 wurden zur Einsatzbewältigung an der Aufnahmeeinrichtung in Emmerzhausen (Stegskopf) Unterstützungskräfte unmittelbar benachbarter Polizeidienststellen der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen angefordert. Weitere
Unterstützungsanforderungen von Kräften aus den benachbarten Bundesländern oder von Kräften der Bundespolizei waren bis zu
diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016
b. w.
Drucksache 16/
6130
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode
Zu Frage 4:
Anlässlich der Einsatzlage am 23. Dezember 2015 wurden insgesamt sechs Ermittlungsverfahren eingeleitet. Drei dieser Strafanzeigen wurden wegen Verdacht der gefährlichen Körperverletzung, zwei Strafanzeigen wegen „einfacher“ Körperverletzung und
eine Strafanzeige wegen Diebstahls gefertigt.
Zu Frage 5:
Die Landesbediensteten der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende erhalten ein tarifvertraglich festgelegtes Entgelt nach der
Entgeltgruppe, der sie zugeordnet sind. Sie sind grundsätzlich der Entgeltgruppe zugeordnet, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten
von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Aufgrund der tarifrechtlichen Regelungen werden besondere Erschwerniszuschläge nicht gezahlt. Besondere Erschwerniszuschläge für Arbeiten mit besonderer Gefährdung werden aufgrund der tarifrechtlichen Regelungen nicht gezahlt. Die Zulagengewährung ist tarifvertraglich abschließend geregelt. Für die vorliegende Tätigkeit haben die Tarifvertragsparteien Zulagen nicht vorgesehen. Am Standort Emmerzhausen (Stegskopf) sind keine
Stammkräfte aus dem Landesdienst eingesetzt. Die Betreuung der Einrichtung erfolgt durch einen Sozialverband sowie durch von
anderen Dienststellen abgeordnete Kräfte.
Zu Frage 6:
In allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt ein allgemeines und striktes Alkoholverbot, welches in den Hausordnungen
aller Aufnahmeeinrichtungen aufgeführt ist.
In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär