LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlp erio d e Drucksache 16/ 02. 02. 2016 6130 Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeieinsatz Erstaufnahmeeinrichtung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3996 vom 11. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem Stegskopf im Westerwald haben sich am 23. Dezember 2015 mehrere hundert Männer geprügelt. Ein Iraner wurde dabei leicht verletzt. Die Polizei war mit etwa 90 Beamten aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Sie nahm fünf besonders aggressive Beteiligte vorübergehend fest und brachte sie woanders unter. Zu den Auseinandersetzungen war es zunächst bei einem Fußballspiel zwischen Iranern und Syrern gekommen. Später gerieten erneut etwa 300 Bewohner unterschiedlicher Nationalitäten aneinander. Laut Polizei hatten einige Männer Alkohol getrunken. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte waren am 23. Dezember 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem Stegskopf im Westerwald im Einsatz? 2. Gab es verletzte Polizeibeamte oder Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes? 3. Wie oft wurden schon die Bundespolizei und die Polizei aus Nordrhein-Westfalen um Unterstützung in die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem Stegskopf im Westerwald gebeten? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden am 23. Dezember 2015 eingeleitet und welche? 5. Erhalten die Landesbediensteten der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber eine Art „Gefahrenzulage“ für ihre anspruchsvolle und teils gefährliche Tätigkeit? Wenn nein, warum nicht? 6. Könnte man zur Vermeidung solcher Vorfälle, wo anscheinend Alkoholkonsum eine Rolle gespielt hat, ein Alkoholverbot in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber erlassen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zur Bewältigung der Einsatzlage am 23. Dezember 2015 wurden 90 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt. Zu Frage 2: Im Verlauf des Einsatzes wurden ein Polizeibeamter (Stirnprellung) und ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes (Rückenprellung) jeweils leicht verletzt. Zu Frage 3: Am 23. Dezember 2015 wurden zur Einsatzbewältigung an der Aufnahmeeinrichtung in Emmerzhausen (Stegskopf) Unterstützungskräfte unmittelbar benachbarter Polizeidienststellen der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen angefordert. Weitere Unterstützungsanforderungen von Kräften aus den benachbarten Bundesländern oder von Kräften der Bundespolizei waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. März 2016 b. w. Drucksache 16/ 6130 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Zu Frage 4: Anlässlich der Einsatzlage am 23. Dezember 2015 wurden insgesamt sechs Ermittlungsverfahren eingeleitet. Drei dieser Strafanzeigen wurden wegen Verdacht der gefährlichen Körperverletzung, zwei Strafanzeigen wegen „einfacher“ Körperverletzung und eine Strafanzeige wegen Diebstahls gefertigt. Zu Frage 5: Die Landesbediensteten der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende erhalten ein tarifvertraglich festgelegtes Entgelt nach der Entgeltgruppe, der sie zugeordnet sind. Sie sind grundsätzlich der Entgeltgruppe zugeordnet, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Aufgrund der tarifrechtlichen Regelungen werden besondere Erschwerniszuschläge nicht gezahlt. Besondere Erschwerniszuschläge für Arbeiten mit besonderer Gefährdung werden aufgrund der tarifrechtlichen Regelungen nicht gezahlt. Die Zulagengewährung ist tarifvertraglich abschließend geregelt. Für die vorliegende Tätigkeit haben die Tarifvertragsparteien Zulagen nicht vorgesehen. Am Standort Emmerzhausen (Stegskopf) sind keine Stammkräfte aus dem Landesdienst eingesetzt. Die Betreuung der Einrichtung erfolgt durch einen Sozialverband sowie durch von anderen Dienststellen abgeordnete Kräfte. Zu Frage 6: In allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt ein allgemeines und striktes Alkoholverbot, welches in den Hausordnungen aller Aufnahmeeinrichtungen aufgeführt ist. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär
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