2. Prasentation Reise Fahrtkosten 2015

Reise-/Fahrtkosten
für
Teilnehmer Freiwilligendienste
FSJ/BFD
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Nr. 1
Reise-/Fahrtkosten für Teilnehmer
Freiwilligendienste
FSJ/BFD
1. Allgemeines
2. Theoretische Ausbildung (Fachlehrgang)
3. Klinisches Praktikum
4. Rettungswachen Praktikum
5. Abschlussprüfungswoche
6. Formular
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Nr. 2
1. Allgemeines
Für jeden Ausbildungsblock (Fachlehrgang, Klinik, RW Praktikum und
Abschlusswoche) füllen Sie jeweils ein separates Formular aus.
Das Formular ist bis spätestens 4 Wochen nach dem jeweiligen
Ausbildungsblock vollständig ausgefüllt an den:
DRK-Landesverband RLP e.V.
Bildungsinstitut
Bereich Rettungsdienst
Bauerngasse 7
55116 Mainz
zu senden.
Die eventuelle Benutzung privateigener Fahrzeuge erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigene Kosten des Teilnehmers.
Fahrtkosten werden in Anlehnung an die Kosten für den ÖPNV
berechnet.
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Nr. 3
Allgemeines 2
Ohne Nachweise (zumindest Kopie der Fahrkarten) ist keine Erstattung
möglich.
Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse erstattet.
Es gilt immer die kürzeste und preisgünstigste Strecke als Grundlage
für die Berechnung.
Eventuell muss in einigen Krankenhäusern/Kliniken die
Gemeinschaftsverpflegung in Vorleistung erbracht werden. Diese
Kosten können gegen Vorlage der Belege auf dem
Reisekostenabrechungsformular eingetragen und damit für eine
Rückerstattung geltend gemacht werden.
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Nr. 4
Fachlehrgang
Anreise und Rückreise plus Wochenendheimreise zwischen Wohnort und
Ausbildungsort werden erstattet.
Die Erstattungen gelten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse. Die zu
erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die
Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet.
Fahrtkosten zwischen der bereitgestellten Unterkunft und dem Ausbildungsort
werden für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse erstattet. Die zu erstattenden
Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die Kosten des
öffentlichen Verkehrs berechnet.
TN, die die angebotene Unterkunft nicht in Anspruch nehmen und weiter als 30
Kilometer vom Ausbildungsort entfernt leben, müssen die täglichen Fahrten
(außer Anreise bzw. Rückreise und Wochenendheimreise) selbst tragen.
TN, die näher als 30 Kilometer zum Ausbildungsort leben, kann eventuell eine
Wochen/Monatsfahrkarte 2. Klasse erstattet werden.
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Nr. 5
Klinisches Praktikum
Anreise und Rückreise plus Wochenendheimreise zwischen Wohnort
und Krankenhaus werden erstattet.
Die Erstattungen gelten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse. Die zu
erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung
an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet.
Fahrtkosten zwischen der bereitgestellten Unterkunft und dem
Ausbildungsort werden für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse erstattet.
Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in
Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet.
TN, die die angebotene Unterkunft nicht in Anspruch nehmen und
weiter als 30 Kilometer vom Ausbildungsort entfernt leben, müssen die
täglichen Fahrten (außer Anreise bzw. Rückreise und
Wochenendheimreise) selbst tragen.
TN, die näher als 30 Kilometer zum Ausbildungsort leben, kann
eventuell eine Wochen/Monatsfahrkarte 2. Klasse erstattet werden.
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Nr. 6
Rettungswachen Praktikum
Die täglich preisgünstigste Anreise und Rückreise vom Wohnort zur
Rettungswache werden erstattet.
Die Erstattungen gelten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse. Die zu
erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung
an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet.
Während des Rettungswachen-Praktikums wird keine Unterkunft und
Verpflegung gestellt.
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Nr. 7
Abschlußwoche
Anreise und Rückreise vom Wohnort zum Ausbildungsort werden
erstattet.
Die Erstattungen gelten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse. Die zu
erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung
an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet.
Fahrtkosten zwischen der bereitgestellten Unterkunft und dem
Ausbildungsort werden für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse erstattet.
Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in
Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet.
TN, die die angebotene Unterkunft nicht in Anspruch nehmen und
weiter als 30 Kilometer vom Ausbildungsort entfernt leben, müssen die
täglichen Fahrten (außer Anreise bzw. Rückreise) selbst tragen.
TN, die näher als 30 Kilometer zum Ausbildungsort leben, kann
eventuell eine Wochenkarte 2. Klasse erstattet werden.
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Nr. 8
Formular I
Max Mustermann
Sparkasse Musterstadt
BLZ 540519XX
Muster RD GmbH
RD/xxx/xx
x
x
x
Wunschhausen
Wunschhausen
x
x
x
X+3
x
evtl. fürs klinische Praktikum
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Nr. 9
KNR: 19002XXXX
Formular II
x
DB Zug
Muster-
Mainz
29,99
stadt
VXW
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Nr. 10
245
XX-KL-XXX
xxx
Formular III
x
22 €
BUS
Musterort
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Nr. 11
01.01.2012
Maxine
Musterfrau