Reise-/Fahrtkosten für Teilnehmer Freiwilligendienste FSJ/BFD Folie Nr. 1 Reise-/Fahrtkosten für Teilnehmer Freiwilligendienste FSJ/BFD 1. Allgemeines 2. Theoretische Ausbildung (Fachlehrgang) 3. Klinisches Praktikum 4. Rettungswachen Praktikum 5. Abschlussprüfungswoche 6. Formular Folie Nr. 2 1. Allgemeines Für jeden Ausbildungsblock (Fachlehrgang, Klinik, RW Praktikum und Abschlusswoche) füllen Sie jeweils ein separates Formular aus. Das Formular ist bis spätestens 4 Wochen nach dem jeweiligen Ausbildungsblock vollständig ausgefüllt an den: DRK-Landesverband RLP e.V. Bildungsinstitut Bereich Rettungsdienst Bauerngasse 7 55116 Mainz zu senden. Die eventuelle Benutzung privateigener Fahrzeuge erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigene Kosten des Teilnehmers. Fahrtkosten werden in Anlehnung an die Kosten für den ÖPNV berechnet. Folie Nr. 3 Allgemeines 2 Ohne Nachweise (zumindest Kopie der Fahrkarten) ist keine Erstattung möglich. Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse erstattet. Es gilt immer die kürzeste und preisgünstigste Strecke als Grundlage für die Berechnung. Eventuell muss in einigen Krankenhäusern/Kliniken die Gemeinschaftsverpflegung in Vorleistung erbracht werden. Diese Kosten können gegen Vorlage der Belege auf dem Reisekostenabrechungsformular eingetragen und damit für eine Rückerstattung geltend gemacht werden. Folie Nr. 4 Fachlehrgang Anreise und Rückreise plus Wochenendheimreise zwischen Wohnort und Ausbildungsort werden erstattet. Die Erstattungen gelten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse. Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet. Fahrtkosten zwischen der bereitgestellten Unterkunft und dem Ausbildungsort werden für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse erstattet. Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet. TN, die die angebotene Unterkunft nicht in Anspruch nehmen und weiter als 30 Kilometer vom Ausbildungsort entfernt leben, müssen die täglichen Fahrten (außer Anreise bzw. Rückreise und Wochenendheimreise) selbst tragen. TN, die näher als 30 Kilometer zum Ausbildungsort leben, kann eventuell eine Wochen/Monatsfahrkarte 2. Klasse erstattet werden. Folie Nr. 5 Klinisches Praktikum Anreise und Rückreise plus Wochenendheimreise zwischen Wohnort und Krankenhaus werden erstattet. Die Erstattungen gelten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse. Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet. Fahrtkosten zwischen der bereitgestellten Unterkunft und dem Ausbildungsort werden für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse erstattet. Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet. TN, die die angebotene Unterkunft nicht in Anspruch nehmen und weiter als 30 Kilometer vom Ausbildungsort entfernt leben, müssen die täglichen Fahrten (außer Anreise bzw. Rückreise und Wochenendheimreise) selbst tragen. TN, die näher als 30 Kilometer zum Ausbildungsort leben, kann eventuell eine Wochen/Monatsfahrkarte 2. Klasse erstattet werden. Folie Nr. 6 Rettungswachen Praktikum Die täglich preisgünstigste Anreise und Rückreise vom Wohnort zur Rettungswache werden erstattet. Die Erstattungen gelten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse. Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet. Während des Rettungswachen-Praktikums wird keine Unterkunft und Verpflegung gestellt. Folie Nr. 7 Abschlußwoche Anreise und Rückreise vom Wohnort zum Ausbildungsort werden erstattet. Die Erstattungen gelten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse. Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet. Fahrtkosten zwischen der bereitgestellten Unterkunft und dem Ausbildungsort werden für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse erstattet. Die zu erstattenden Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug werden in Anlehnung an die Kosten des öffentlichen Verkehrs berechnet. TN, die die angebotene Unterkunft nicht in Anspruch nehmen und weiter als 30 Kilometer vom Ausbildungsort entfernt leben, müssen die täglichen Fahrten (außer Anreise bzw. Rückreise) selbst tragen. TN, die näher als 30 Kilometer zum Ausbildungsort leben, kann eventuell eine Wochenkarte 2. Klasse erstattet werden. Folie Nr. 8 Formular I Max Mustermann Sparkasse Musterstadt BLZ 540519XX Muster RD GmbH RD/xxx/xx x x x Wunschhausen Wunschhausen x x x X+3 x evtl. fürs klinische Praktikum Folie Nr. 9 KNR: 19002XXXX Formular II x DB Zug Muster- Mainz 29,99 stadt VXW Folie Nr. 10 245 XX-KL-XXX xxx Formular III x 22 € BUS Musterort Folie Nr. 11 01.01.2012 Maxine Musterfrau
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