Internationale Deutsche Motocross Meisterschaft Deutsche

Internationale Deutsche Motocross Meisterschaft
Deutsche Motocross-Meisterschaft Seitenwagen
DMSB Motocross-Junioren Meisterschaft MX2
DMSB Motocross-Meisterschaft Open/
DMSB Motocross-Meisterschaft Seitenwagen
DMSB Motocross-Pokal MX 2/
DMSB Motocross-Pokal Open/
DMSB Motocross-Pokal Seitenwagen/
DMSB Motocross-Quad-Meisterschaft
Stand: 08.03.2016 – Änderungen sind kursiv abgedruckt
Diese Prädikat-Wettbewerbe werden für den in diesen Prädikatsbestimmungen unter Punkt 2 im Detail
aufgeführten Teilnehmerkreis, in den unter Art. 5 festgelegten Klassen, ausgeschrieben.
Die Austragung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Deutschen Motorrad-Sportgesetzes des DMSB,
diesen
Prädikatsbestimmungen,
dem
DMSB-Motocross-Reglement
und
der
jeweiligen
Veranstaltungsausschreibung.
Den DMSB-Prädikatklassen ist immer Vorrang vor den Nicht-Prädikatklassen einzuräumen.
Evtl. Änderungen und/oder Ergänzungen von Seiten des DMSB, insbesondere die Festlegung von
Werberichtlinien, bleiben vorbehalten.
Die Prädikatbestimmungen der Internationalen Deutschen Motocross Meisterschaft, die im Rahmen
der ADAC MX Masters Serie ausgetragen wird, sind auf der Webseite des DMSB www.dmsb.de
veröffentlicht und werden den eingeschriebenen Fahrern vom ADAC e.V. zur Verfügung gestellt.
1. Veranstaltungen / Zusätzliche organisatorische Vorschriften
Die Prädikatläufe der verschiedenen Klassen sind aus dem aktuellen DMSB- MotorradsportTerminkalender bzw. den ergänzenden Termin-Veröffentlichungen des DMSB ersichtlich. Bei
Ausfall einer Veranstaltung behält sich der DMSB vor, eine Ersatzveranstaltung zu benennen.
Die Durchführung der Prädikatläufe in den übrigen Klassen ist den Veranstaltern unter
Beachtung der einschlägigen Trainings- und dem DMSB-Motocross-Reglement freigestellt.
Bei Prädikatläufen der DMSB-Meisterschafts-Klassen sind eine Zeitnahme mit
Computerauswertung sowie ein Ergebnismonitor im Helferraum vorgeschrieben, bei allen
anderen Prädikat-Veranstaltungen empfohlen. In allen Prädikatklassen ist eine
Transponder-Zeitnahme vorgeschrieben, die Fahrer müssen eigene Transponder zu den
Veranstaltungen mitbringen.
Alle Trainings- und Rennergebnisse sind kurzfristig nach Beendigung jedes
Trainingsabschnittes bzw. jedes Laufes durch Aushang bekannt zu geben und zumindest bei
den Prädikatsläufen nach Homologation durch die Sportkommissare ausgedruckt in
ausreichender Zahl für Presse, Fahrer/Beifahrer und Bewerber bereitzuhalten.
2. Teilnehmer
Berechtigt zur Teilnahme in Wertung an einem der Prädikat-Wettbewerbe sind nur Fahrer bzw.
in der Seitenwagen-Klasse Teams (Fahrer und Beifahrer), die eine für den betreffenden
Wettbewerb vorgeschriebene Lizenz besitzen. Außerhalb der Prädikatwertung können unter
Beachtung nachstehender Festlegungen, soweit die entsprechende Klasse international oder
Europa- offen ausgeschrieben ist, auch Lizenznehmer der gemäß dem Status der
Veranstaltung/ Klasse in Frage kommenden Mitgliedsföderation der FIM bzw. FIM-Europe
teilnehmen.
Von Lizenznehmern anderer Föderationen ist neben der Lizenz eine für die Veranstaltung
gültige FMN- Startgenehmigung vorzulegen. Diese kann auch auf der Lizenz aufgedruckt sein.
Über diese Festlegungen hinaus dürfen Nennungen von nicht in Wertung teilnehmenden inoder ausländischen Fahrern/Teams bis zur, gemäß Streckenabnahmeprotokoll maximalen
Starterzahl jedoch nur dann bestätigt werden, wenn keine fristgerechten Nennungen vorrangig
zu berücksichtigender Fahrer abgelehnt wurden. Bei Ablehnung solcher Fahrer behält sich der
DMSB ein Einspruchsrecht vor.
Ein Doppelstart von Fahrern/Beifahrern bei einem Prädikatlauf ist generell nicht gestattet.
Darüber hinaus sind bei den Prädikat-Wettbewerben der verschiedenen Klassen im Einzelnen
folgende zusätzlichen Festlegungen zu beachten:
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2.1 DMSB Motocross- Junioren Meisterschaft MX 2
Die Klasse ist Europa-offen auszuschreiben
Teilnahmeberechtigt in Wertung sind Fahrer, die im einer gültigen DMSB - Inter-/A/B-Lizenz
sind und nicht älter als 25 Jahre sind (Jahrgangsregelung)
Außerhalb der Prädikat-Wertung sind Fahrer mit einer Int./Nat. Lizenz der Leistungsklasse “A”
/ “B” für Motocross einer FIM/FIM Europe- Mitgliedsföderation zugelassen.
Die Veranstalter sind verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Nennungen von DMSBLizenznehmern zu bestätigen, so weit das Nennungsergebnis nicht um mehr als 120 % über
der zu den Wertungsläufen zuzulassenden Starterzahl liegt. Vorrangig zu bestätigen sind alle
fristgerecht eingegangene Nennungen der Fahrer, die in einer Meisterschaftsklasse im
Endklassement der Deutschen- Motocross-Meisterschaft des Vorjahres, der Deutschen dmsj
Jugend- Motocross- Meisterschaft des Vorjahres oder im Deutschen- Motocross-Pokal des
Vorjahres in einer Klasse auf den Plätzen 1–15 gewertet worden sind, sowie Fahrer, die zum
Zeitpunkt des Nennungsschlusses in der laufenden Meisterschaftssaison bereits
Meisterschaftspunkte errungen haben.
2.2 DMSB Motocross- Meisterschaft “Open“
Die Klasse ist international und europa-offen auszuschreiben. Teilnahmeberechtigt in Wertung
sind nur Fahrer mit einer gültigen DMSB-Inter-/A/B-Lizenz für Motocross. Außerhalb der
Prädikat-Wertung sind Fahrer mit einer Int./Nat. Lizenz der Leistungsklasse “A” / “B” für
Motocross einer FIM/FIM Europe- Mitgliedsföderation zugelassen.
Die Veranstalter sind verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Nennungen von DMSBLizenznehmern zu bestätigen, so weit das Nennungsergebnis nicht um mehr als 120 % über
der zu den Wertungsläufen zuzulassenden Starterzahl liegt. Vorrangig zu bestätigen sind alle
fristgerecht eingegangene Nennungen der Fahrer, die in einer Meisterschaftsklasse im
Endklassement der Deutschen Motocross-Meisterschaft des Vorjahres bzw. im Deutschen
Motocross- Pokal des Vorjahres in einer Klasse auf den Plätzen 1 – 15 gewertet worden sind,
sowie Fahrer, die zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses in der laufenden
Meisterschaftssaison bereits Meisterschaftspunkte errungen haben.
2.3 Deutsche DMSB Motocross-Meisterschaft – Seitenwagen
Die Klasse ist International und Europa-offen auszuschreiben.
Teilnahmeberechtigt in Wertung sind Fahrer, die im Besitz einer gültigen DMSB - Inter-/A/BLizenz oder einer Int./Nat. Lizenz der Leistungsklasse “A” für Motocross einer FIM/FIM Europe
- Mitgliedsföderation sind.
V- Lizenzfahrer/Beifahrer sind außerhalb der Prädikatwertung startberechtigt.
Ebenso können außerhalb der Prädikatwertung auch Fahrer/Beifahrer mit C-Lizenz
teilnehmen, (Altersregelung im DMSB-Motocross-Reglement beachten), wenn ihr Wohnort im
Einzugsbereich der Veranstaltung liegt.
Die Veranstalter sind verpflichtet, alle für die Deutsche DMSB-Meisterschafts-/DMSB Pokal
Klasse fristgerecht eingehenden Nennungen von DMSB- Inter/A-B- Lizenznehmern zu
bestätigen, so weit das Nennungsergebnis nicht um mehr als 120 % über der zu den
Wertungsläufen zuzulassenden Starterzahl liegt. Vorrangig zu bestätigen sind alle fristgerecht
eingegangene Nennungen der Fahrer/Beifahrer (Deutsche DMSB-Meisterschaft und DMSBPokal), die zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses in der laufenden Meisterschaftssaison
bereits Meisterschaftspunkte errungen haben, bzw. die im Endklassement der Deutschen
Motocross- Meisterschaft Seitenwagen oder dem Deutschen Motocross Pokal Seitenwagen
des Vorjahres auf den Plätzen 1 – 15 gewertet worden sind (gilt nur für die erste Veranstaltung
des aktuellen Jahres)
Innerhalb der Rennen zur Deutschen DMSB-Motocross-Meisterschaft-Seitenwagen erfolgt
eine zusätzliche Wertung aller B-Lizenz Inhaber um den
DMSB-Motocross-PokalSeitenwagen.
2.4 DMSB Motocross-Pokal
Teilnahmeberechtigt in Wertung sind nur Inhaber einer gültigen B-Lizenz, die den MindestAltersbestimmungen der jeweiligen Klasse entsprechen.
Unter Beachtung von Pkt. 6.1 des DMSB-Motocross-Reglements für Motocross können in den
Solo -Pokalklassen eingeschränkt auch Inter/A-Lizenznehmer des DMSB außerhalb der
Prädikatwertung an den Start gehen.
Ebenso können außerhalb der Prädikatwertung, entsprechend dem jeweiligen Status der
Veranstaltung, Lizenzfahrer der Leistungsklasse “B” anderer Mitgliedsföderationen der FIM
Europe starten.
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Bei den Solo-Veranstaltungen können auch Fahrer mit C- oder J-Lizenz in der Klasse 125
(Mindestalter 14 Jahre, Jahrgangsregelung) starten, wenn ihr Wohnort im Einzugsbereich der
Veranstaltung liegt.
Ein gemeinsamer Start von I-A/B/J und C-Lizenzfahrern ist jedoch ausgeschlossen. Die
jeweilige Veranstaltungs-Ausschreibung gibt Auskunft darüber, ob die jeweilige Klasse für IA/B/J- oder für B/J/C-Lizenzfahrer ausgeschrieben ist.
Die Austragung des DMSB-Motocross-Pokals-Seitenwagen erfolgt zusammen und in einem
Fahrerfeld im Rahmen der Deutschen DMSB-Motocross-Meisterschaft-Seitenwagen. Die
Wertung erfolgt nach Platzierung der Pokalfahrer, beginnend mit 30 Punkten auf Platz 1 bis 1
Punkt auf Platz 30 nach errungener Platzierung im Gesamtfahrerfeld.
Die Veranstalter sind verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Nennungen von in Wertung
teilnahmeberechtigten Fahrern zu bestätigen, so weit das Nennungsergebnis die insgesamt für
5 Vorläufe in den Solo-Klassen gemäß Streckenabnahmeprotokoll zugelassene Starterzahl
nicht überschreitet. Zu bestätigen sind in jedem Fall alle fristgerecht eingehenden Nennungen
von in Wertung teilnahmeberechtigten Fahrern, die im vorangegangenen Jahr in der
entsprechenden Klasse Prädikatpunkte errungen haben sowie von Fahrern, die zum Zeitpunkt
des Nennungsschlusses in der laufenden Saison bereits Pokalpunkte in der betreffenden
Klasse erzielten.
2.5 DMSB Motocross-Quad-Meisterschaft
Die Klasse ist europa-offen auszuschreiben.
Teilnahmeberechtigt in Wertung sind Fahrer, die im Besitz einer gültigen DMSB - Inter-A/BLizenz oder einer Int./Nat. Lizenz der Leistungsklasse “A” / “B” für Motocross einer FIM Europe
- Mitgliedsföderation sind.
Der Hubraum der von den Fahrern eingesetzten Quads, die nicht im Veranstaltungsjahr
mindestens das 16. Lebensjahr vollenden ist auf max. 250 2T/500ccm 4T beschränkt.
Die Veranstalter sind verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Nennungen von DMSBLizenznehmern zu bestätigen, so weit das Nennungsergebnis nicht um mehr als 120 % über
der zu den Wertungsläufen zuzulassenden Starterzahl liegt.
Maßgebend ist hier die Zulassungszahl für die Seitenwagen-Klasse. Zu bestätigen sind in
jedem Fall alle fristgerecht eingehenden Nennungen von in Wertung teilnehmenden Fahrern,
die im vorangegangenen Jahr in der Deutschen-Motocross-Quad-Meisterschaft
Prädikatpunkte errungen haben, sowie von Fahrern, die zum Zeitpunkt des
Nennungsschlusses in der laufenden Saison bereits Meisterschaftspunkte erzielten.
Außerhalb der Prädikatwertung können auch DMSB-C- Lizenzfahrer dann teilnehmen, wenn
keine wertungsberechtigten Fahrer abgelehnt wurden und wenn ihr Wohnort im
Einzugsbereich der Veranstaltung liegt.
3. Nenngeld
Für die Teilnahme an diesen Prädikaten ist ein einheitliches Nenngeld von 30 € festgelegt.
4. Dauerstartnummern
In den Prädikatklassen der Int. Deutschen Motocross Meisterschaft, der DMSB- MotocrossJunioren-Meisterschaft-MX2 und DMSB-Motocross-Meisterschaft-Open, der Deutschen
DMSB-Motocross-Meisterschaft-Seitenwagen
sowie
der
DMSBMotocross-QuadMeisterschaft werden Dauerstartnummern vergeben.
Dauerstartnummern werden nur an Inter/A und B-Lizenzfahrer vergeben.
Beantragt ein Fahrer eine Dauerstartnummer die er auf Grund seiner Teilnahme an Welt- oder
Europa-Meisterschaftsläufen erhalten hat, kann er diese bekommen.
Die Dauerstartnummer 1 der Soloklassen kann nur an den Meister der Internationalen
Deutschen Motocross Meisterschaft vergeben werden, sofern der Fahrer diese wünscht.
Fahrer, die im vorangegangenen Jahr noch keine Dauerstartnummer erhalten hatten, können
diese nach dem 01.01. schriftlich oder per E-Mail beim DMSB beantragen.
Bei Überschneidungen entscheidet der DMSB über die Zuteilung der Dauerstartnummer,
daher mehrere mögliche Nummern zusätzlich angeben.
Die Dauerstartnummern sind erst nach Veröffentlichung auf der DMSB-Web-Seite
verbindlich.
Bei Anbringung dieser Dauerstartnummer auf den Fahrerhemden sind die in den Techn.
Bestimmungen der FIM, Art. 01.76, getroffenen Festlegungen einzuhalten.
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Der Besitz einer Dauerstartnummer entbindet die Fahrer jedoch nicht von der Pflicht zur
Abgabe einer form- und fristgerechten Nennung. Nimmt der Inhaber einer Dauerstartnummer
an einer Veranstaltung nicht teil, so bleibt die Startnummer frei.
5. Klasseneinteilung
Die Motocross-Prädikat-Wettbewerbe werden jeweils in folgenden Klassen ausgetragen:
DMSB-Motocross-Junioren-Meisterschaft MX 2 =
Motorräder über 100 – 125 ccm 2T und über 175 – 250 ccm 4T.
DMSB-Motocross-Pokal- MX 2=
Motorräder über 100 – 125 ccm 2T und über 175 – 250 ccm 4T
DMSB-Meisterschaft-Open =
Motorräder über 100 – 125 ccm 2T und über 175 – 250 ccm 4T,
über 175 – 250 ccm 2T und über 290ccm – 450ccm 4T,
über 290 – 500 ccm-2T/ und über 475 – 650 ccm-4T
DMSB-Pokal- Open =
Motorräder über 100 – 125 ccm 2T und über 175 – 250 ccm 4T,
über 175 – 250 ccm 2T und über 290ccm – 450ccm 4T und
über 290 – 500 ccm-2T über 475 – 650 ccm-4T
DMSBDeutsche-Meisterschafts- und Pokal-Klasse-Seitenwagen =
Motorräder mit Seitenwagen über 350 – 750 ccm-2T
bzw. – 1000 ccm-4T/max. 2 Zyl.
DMSB- Meisterschaft- Quad =
Quads bis 750 ccm.*)
*) Fahrer die im Veranstaltungsjahr nicht mind. das 16. Lebensjahr vollenden: bis max. 250 ccm 2T 500ccm 4-Takt
6. Technische Bestimmungen / Technische Abnahme
Die Motorräder, Gespanne und Quads müssen unter Beachtung der vorstehenden HubraumFestlegungen im Übrigen den Techn. Bestimmungen der FIM/des DMSB entsprechen.
Die Techn. Abnahme des ersten Motorrades/ Quads muss bis 30 Minuten vor Beginn des Zeittrainings
der betr. Klasse abgeschlossen sein. Im Übrigen gelten die Festlegungen gem. DMSB-MotocrossReglement.
7. Training / Startaufstellung
Für die verschiedenen Prädikat-Veranstaltungen ist, soweit nicht anders festgelegt, unter Beachtung
nachstehender Festlegungen ein vorläufiger Zeitplan zu erstellen und in der Ausschreibung
aufzuführen oder spätestens, mit der Nennungsbestätigung bekannt zu geben.
7.1 DMSB-Motocross-Junioren-Meisterschaft MX 2
Vorgeschrieben ist sowohl ein freies Training als auch ein Zeittraining von jeweils 30 Minuten.
Zwischen dem freien Training und dem Zeittraining bzw. zwischen dem Zeittraining und dem 1.
Wertungslauf muss eine Pause von mindestens 60 Minuten liegen.
Training und Rennen in der Klasse MX 2 sollten unter Beachtung von Pkt. 9.1 der
Austragungsbedingungen geschlossen an einem Veranstaltungstag durchgeführt werden. In
begründeten Ausnahmefällen ist die Verlegung des freien Trainings auf den Vortag zulässig.
Liegt die Teilnehmerzahl über der laut Streckenabnahme- Protokoll für das Training
zugelassenen Starterzahl, so ist das Zeittraining in zwei, so weit möglich gleich großen
Gruppen, abzuwickeln.
In einem solchen Fall erfolgt die Einteilung der Fahrer bei der ersten
Meisterschaftsveranstaltung der Saison unter Berücksichtigung der Dauerstartnummern der
anwesenden Fahrer in ständigem Wechsel in aufsteigender Reihenfolge, beginnend mit der
Trainingsgruppe A sowie nachfolgend ebenfalls in ständigem Wechsel.
Bei späteren Veranstaltungen erfolgt die Gruppeneinteilung entsprechend dem aktuellen
Meisterschaftsstand ebenfalls in ständigem Wechsel und Zulosung nicht platzierter Fahrer.
Soweit notwendig ist eine Gruppeneinteilung unmittelbar nach Schluss der Techn. Abnahme
vom Rennleiter unter Aufsicht der Sportkommissare vorzunehmen, eine Liste der beiden
Trainingsgruppen zu erstellen und zum Aushang zu bringen.
Eine Aufteilung der Fahrer in Trainingsgruppen beim freien Training ist nicht vorgeschrieben.
Um zu den Wertungsläufen zugelassen zu werden, muss jeder Fahrer mindestens insgesamt
3 von der Zeitnahme oder der offiziellen Rundenzählung registrierte Runden in den
Trainingsabschnitten der betreffenden Klasse absolviert haben. Ausgenommen bei freien
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Startplätzen, muss mind. Eine dieser Runden im Zeittraining zurückgelegt worden sein. Die
Auswahl und Startaufstellung der für das Rennen zugelassenen Fahrer, einschließlich der 2
Reservefahrer, erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Zeittrainings.
Bei Durchführung des Zeittrainings in Trainingsgruppen qualifizieren sich jeweils 50% der an
den Wertungsläufen teilnahmeberechtigten Fahrer, zzgl. 1 Reservefahrer aus jeder der beiden
Trainingsgruppen.
Die Startaufstellung ergibt sich in diesem Fall unter Berücksichtigung der Platzierung der
Fahrer in der jeweiligen Gruppe in ständigem Wechsel, beginnend mit dem zeitschnellsten
Fahrer in einer dieser Gruppen.
Reservefahrer dürfen nur nach besonderer Aufforderung zur Startlinie vorziehen und nehmen
im Fall ihres Einsatzes die letzten Startplätze ein.
7.2 DMSB-Motocross-Meisterschaft “Open” und Deutsche Motocross Meisterschaft
Seitenwagen (einschl. Pokal Seitenwagen)
Vorgeschrieben ist sowohl ein freies Training als auch ein Zeittraining von jeweils 30 Minuten.
Werden beide Trainingsabschnitte am Tag vor dem Rennen durchgeführt, so ist zu Beginn des
Renntages nochmals ein freies Training von 30 Minuten für alle qualifizierten Fahrer (inkl.
Reservefahrer) durchzuführen.
Training und Rennen in der Klasse Open sollten unter Beachtung von Pkt. 9.1 der
Prädikatsbestimmungen geschlossen an einem Veranstaltungstag durchgeführt werden. In
begründeten Ausnahmefällen ist die Verlegung des freien Trainings auf den Vortag zulässig.
Sowohl zwischen den einzelnen Trainingsabschnitten als auch zwischen dem Training und
dem 1. Wertungslauf muss eine Pause von mind. 60 Minuten liegen.
Bezüglich einer evtl. notwendigen Gruppeneinteilung sowie des zu erfüllenden
Mindesttrainings gelten die Festlegungen gemäß Pkt. 7.1.
7.3 DMSB-Motocross-Pokal (Solo)
Unter Berücksichtigung der sich aus dem Nennungsergebnis ergebenden Durchführung ist
das Training bei den vorgenannten Prädikat-Wettbewerben unter Beachtung von Punkt 10 des
DMSB-Motocross-Reglements gemäß Punkt 10.2 (bei Durchführung gemäß 11.4) bzw. 10.1
(bei Durchführung gemäß 11.2 oder 11.3) abzuwickeln.
Bei Durchführung des Trainings gemäß Punkt 10.1 des DMSB-Motocross-Reglements muss
jeder Fahrer, um zum Rennen zugelassen zu werden, mindestens insgesamt 3 von der
Zeitnahme oder der offiziellen Rundenzählung registrierte Runden in den beiden
Trainingsabschnitten absolviert haben, wobei jedoch mindestens eine dieser Runden im
Zeittraining zurückgelegt sein muss.
Bei Durchführung des Trainings gemäß Punkt 10.2 des DMSB-Motocross-Reglements sind im
Zeittraining mindestens 2 Runden zu absolvieren.
7.4 DMSB-Motocross-Quad-Meisterschaft
Vorgeschrieben ist sowohl ein freies Training als auch ein Zeittraining von jeweils 30 Minuten.
Werden beide Trainingsabschnitte am Tag vor dem Rennen durchgeführt, so ist zu Beginn des
Renntages nochmals ein freies Training von 30 Minuten für alle qualifizierten Fahrer (inkl.
Reservefahrer) durchzuführen.
Sowohl zwischen den einzelnen Trainingsabschnitten als auch zwischen dem Training und
dem 1. Wertungslauf muss eine Pause von mind. 60 Minuten liegen.
Bezüglich einer evtl. notwendigen Gruppeneinteilung sowie des zu erfüllenden
Mindesttrainings gelten die Festlegungen gemäß Pkt. 7.1.
8. Qualifikation / Startaufstellung
Die Qualifikation und Startaufstellung zu den Läufen (ggf. Vor-, Halbfinal- und/oder
Wertungsläufen) ergeben sich unter Beachtung der Trainingsbestimmungen sowie unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Durchführung gemäß 11.2, 11.3 oder 11.4 des DMSBMotocross-Reglements unabhängig davon, ob der Fahrer für den Prädikatwettbewerb gewertet
wird oder nicht.
9. Durchführung der Prädikat-Wettbewerbe
9.1. DMSB-Motocross-Meisterschaft – Junioren-MX 2, Open und Deutsche Motocross
Meisterschaft Seitenwagen (einschl. Pokal Seitenwagen)
Durchgeführt werden bei jeder Veranstaltung zwei Wertungsläufe über jeweils 30 Minuten plus
2 Runden. Zwischen den beiden Läufen ist in der Klasse MX 2 und Open ein Abstand von
mindestens 75 Minuten, bei den Seitenwagen einer von 90 Minuten vorgeschrieben.
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Wenn sich bei einem Lauf zur DMSB-Motocross Meisterschaft Open mehr als 15 Fahrer nicht
für die zwei Läufe qualifizieren (ohne die 2 Reservefahrer) wird für diese ein Sonderlauf von 20
Minuten plus 2 Runden durchgeführt. Bei der DMSB-Motocross-Junioren-Meisterschaft MX 2
wird dies unbedingt empfohlen. Die Startaufstellung erfolgt nach der Platzierung im
Zeittraining.
Die Pause beginnt, nachdem der erstplatzierte Fahrer die Ziellinie überfahren hat.
Im Allgemeinen müssen die Wertungsläufe um 17.00 Uhr beendet sein.
9.2 DMSB-Motocross-Pokal (Solo)
Bei den Veranstaltungen erfolgt die Durchführung in den unter Beachtung von Artikel 11 des
DMSB-Motocross-Reglements gemäß Art. 11.4, in Vorläufen und Halbfinalläufen über jeweils
15 Min. + 2 Rd. Und 1 Wertungslauf über 25 Min. + 2 Rd.
Zwischen einem Vorlauf und einem Halbfinallauf bzw. zwischen einem Halbfinallauf und einem
Wertungslauf an dem ggf. der gleiche Fahrer beteiligt ist, muss eine Pause, beginnend nach
der Zieldurchfahrt des erstplatzierten Fahrers, im vorangegangenen Lauf, von mindestens 60
Minuten liegen.
Eine Abweichung von dieser Regelung ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den DMSB
dann gestattet, wenn das Nennungsergebnis die für die betreffende Strecke laut
Abnahmeprotokoll zugelassene Starterzahl:
a) um nicht mehr als 100 % übersteigt. In einem solchen Fall kann die Durchführung in den
Soloklassen gemäß Art. 11.3 des DMSB-Motocross-Reglements in 2 Halbfinalläufen über
15 Min. + 2 Runden und 1 Wertungslauf über 25 Min. + 2 Rd. Erfolgen;
b) um nicht mehr als 20 % übersteigt. In einem solchen Fall kann die Durchführung in den
Soloklassen gemäß Art. 11.2 des DMSB-Motocross-Reglements in 2 Wertungsläufen über
je 20 Min. + 2 Runden erfolgen.
In jedem dieser Wertungsläufe erhalten die 20 erstplatzierten Fahrer dann jedoch nur die
Hälfte der in Punkt 10 festgelegten Wertungspunkte.
9.3 DMSB-Motocross-Quad-Meisterschaft
Durchgeführt werden bei jeder Veranstaltung zwei Wertungsläufe über jeweils 20 Minuten plus
2 Runden. Zwischen den beiden Läufen ein Abstand von mindestens 90 Minuten
vorgeschrieben.
Die Startaufstellung erfolgt nach der Platzierung im Zeittraining.
Die Pause beginnt, nachdem der erstplatzierte Fahrer die Ziellinie überfahren hat.
10. Prädikatwertung
Unabhängig von der Tageswertung erhalten die in Wertung an einem der Prädikat-Wettbewerbe
teilnehmenden Fahrer/Seitenwagen-Teams bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung der
Platzierung im Wertungslauf/in den Wertungsläufen nachstehende Prädikatpunkte
Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte
1
25
6
15
11
10
16
5
2
22
7
14
12
9
17
4
3
20
8
13
13
8
18
3
4
18
9
12
14
7
19
2
5
16
10
11
15
6
20
1
= 221 Punkte
Wird eine Prädikat-Veranstaltung, deren Durchführung laut Prädikatsbestimmungen gemäß Art. 11.3
oder 11.4 des DMSB-Motocross-Reglements vorgesehen war, aufgrund der tatsächlichen Starterzahl
gemäß Art. 11.2 dieser Bestimmungen durchgeführt, so werden bei dieser Veranstaltung für jeden
Wertungslauf nur 50 % der vorgenannten Punkte vergeben.
Bei Punktegleichheit in der Veranstaltungswertung entscheidet die bessere Platzierung im letzten Lauf.
Nicht für die Prädikatwertung zugelassene Fahrer/Seitenwagen-Teams bleiben bei der Erstellung des
Wertungsergebnisses unberücksichtigt. Evtl. nachfolgende Fahrer/Teams rücken auf. In diesem Fall
ist ein Tagesergebnis, sowie zusätzlich ein separates Meisterschaftsergebnis unter Beachtung der in
Wertung zugelassenen Fahrer zu erstellen.
Für die Prädikatwertung im DMSB-Motocross-Pokal-Seitenwagen werden die Platzierungen aller BLizenz-Inhaber im Rahmen der Deutschen DMSB-Meisterschaft-Seitenwagen herangezogen. Die
Wertung erfolgt nach Platzierung beginnend mit 30 Punkten für den besten B-Lizenz- Fahrer und
Beifahrer auf Platz 1 bis 1 Punkt auf Platz 30 nach errungener Platzierung im Gesamtfahrerfeld.
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Bei Kürzung der Laufzeit oder Abbruch eines Wertungslaufes, so weit dieser nicht wieder
aufgenommen wird, erhalten die Fahrer folgende Prädikatpunkte, wenn mit der neuen Laufzeit
nachstehende Prozentwerte erreicht wurden:
– über 50 % der vorgeschriebenen Laufzeit*: volle Punktzahl
– über 25 % der vorgeschriebenen Laufzeit*: 50 % der Punkte
– bis 25 % der vorgeschriebenen Laufzeit*: keine Punkte
* Laufzeit in Minuten
Die beim Start des jeweiligen Rennens festgelegte Fahrzeit ist maßgeblich.
Für alle übrigen Rennen (ggf. Vorläufe und/oder Halbfinalläufe) gelten die Festlegungen gemäß Art.
12.1 des DMSB-Motocross-Reglements.
11. Reisekostenvergütung / Punktgeld/ Ehrenpreise
Unabhängig von der Vergabe von Prädikatpunkten kommen bei den einzelnen PrädikatVeranstaltungen nachstehende Reisekostenvergütung bzw. Mindestpunktgeld unter
Beachtung der für die verschiedenen Prädikat-Wettbewerbe zusätzlich getroffenen
Regelungen zur Auszahlung.
Der Tagessieger jeder Klasse erhält außerdem einen Ehrenpreis.
Reisekostenvergütung, sofern nachstehend vorgesehen, erhalten alle für die Wertungsläufe
qualifizierten Fahrer, vorbehaltlich der Wahrnehmung ihrer Startchancen bei den
verschiedenen Läufen. Anspruchsberechtigt sind auch die Reservefahrer, selbst wenn sie
nicht zum Einsatz kommen. Eine Kürzung oder Streichung dieser Reisekostenvergütung bleibt
vorbehalten, wenn ein Fahrer ohne eine von den Sportkommissaren oder dem Rennleiter
akzeptierte Entschuldigung an einem oder mehreren Läufen nicht teilnimmt.
Die Reisekostenvergütung wird ebenfalls gekürzt, wenn die Veranstaltung am Renntag vor
Beginn der Wertungsläufe abgesagt werden muss.
Bei Absage vor dem ordnungsgemäßen Abschluss des Zeittrainings erhalten alle anwesenden
Fahrer 50% der Reisekostenvergütung. Bei Absage nach ordnungsgemäßem Abschluss des
Zeittrainings erhalten alle qualifizierten Fahrer 75% der Reisekostenvergütung.
Neben der Reisekostenvergütung kommt in jedem Lauf der Meisterschaftsprädikate Punktgeld
zur Auszahlung. Die Berechnung des Punktgelds basiert auf der Tageswertung. Wird in einem
Lauf aufgrund eines Abbruchs keine Prädikatwertung erstellt, erhalten in den
Meisterschaftsprädikaten alle gestarteten Fahrer an Stelle des Punktgelds eine einheitliche
Teilnahmevergütung von 20 €, falls dieser nicht mehr gestartet wird.
Kann einer der Läufe/Wertungslauf nach Entscheidung der Sportkommissare nicht gestartet
werden, erhalten alle qualifizierten Fahrer (inkl. Reservefahrer) neben ihrer
Reisekostenvergütung an Stelle des Punktgelds eine Teilnahmevergütung wie vorstehend
aufgeführt.
Werden aufgrund einer Kürzung eines Laufes/Wertungslaufes nur 50% der Punkte vergeben,
wird das Punktgeld trotzdem in voller Höhe ausgezahlt.
Wird die Veranstaltung verlegt oder abgesagt bzw. der Wettbewerb nicht durchgeführt, gelten
die Festlegungen gemäß des Deutschen Motorrad-Sportgesetzes.
11.1 Reisekostenvergütung
DMSB-Motocross-Junioren-Meisterschaft MX 2: 55 €, Deutsche DMSB-MotocrossMeisterschaft-Seitenwagen sowie DMSB-Motocross-Pokal-Seitenwagen: 75 €, -Open und Quad je 60 €
Wenn in der DMSB-Motocross Junioren-Meisterschaft MX 2 oder DMSB-MotocrossMeisterschaft-Open ein Sonderlauf durchgeführt wird, erhalten alle daran teilnehmenden
Fahrer 15 €.
In anderen Prädikaten müssen keine Reisekostenvergütungen bezahlt werden.
11.2 Punktgeld
DMSB-Motocross-Meisterschaften- Junioren MX 2, Open und Quad: In den beiden
Wertungsläufen pro Punkt 6.- €.
Deutsche DMSB-Motocross-Meisterschaft-Seitenwagen: In beiden Wertungsläufen pro Punkt
8.- €.
DMSB-Motocross-Pokal Seitenwagen: In beiden Wertungsläufen analog der Platzierung zur
DM Prädikatwertung 8.-€ pro Punkt.
11.3 DMSB-Motocross-Pokal (Solo)
Bei jeder Prädikat-Veranstaltung kommt das nachstehende Punktgeld an die entsprechend
platzierten Fahrer im Wertungslauf zur Auszahlung:
Alle Solo Pokal-Klassen : pro Punkt 4,00€
Bei Durchführung in 2 Wertungsläufen Art. 10 beachten.
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12. Titel- bzw. Pokalvergabe
In den Meisterschafts- und Pokalklassen sowie in der Quadklasse werden, unter Beachtung der
Festlegungen in Punkt 10 alle Läufe gewertet.
Die Fahrer der Pokalklassen, die in 2 aufeinander folgenden Jahren in der gleichen Pokalklasse in der
Jahres-Endwertung den ersten Platz belegen müssen im darauf folgenden Jahr in die Inter/-A Lizenz
aufsteigen.
In der Seitenwagen-Klasse werden die Beifahrer nur dann gewertet, wenn sie zusammen mit den
jeweiligen Fahrern mehr als 50 % von deren gewerteter Prädikatpunktzahl errungen haben. Ansonsten
entfällt eine Wertung der Beifahrer.
In den ausgeschriebenen Prädikaten bzw. Prädikat-Klassen erringt jeweils der Fahrer bzw. Beifahrer
mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Titel:
„Internationaler Deutscher Motocross Meister 2016”
bzw.
„Deutscher -Motocross-Meister-Seitenwagen Fahrer 2016“
bzw.
„Deutscher -Motocross-Meister-Seitenwagen-Beifahrer 2016“
bzw.
„ DMSB-Motocross-Junioren-Meister 2016”
bzw.
„DMSB-Motocross-Meister Open 2016“
bzw.
„ DMSB-Motocross-Meister-Seitenwagen Fahrer 2016“
bzw.
„DMSB-Motocross-Meister-Seitenwagen-Beifahrer 2016“
bzw.
„DMSB-Motocross-Quad-Meister 2016”
bzw.
„Sieger- DMSB-Motocross-Pokal-MX 2 2016“
bzw.
„Sieger-DMSB-Motocross-Pokal-Open 2016“
bzw.
„Sieger-DMSB-Motocross-Pokal-Seitenwagen-Fahrer 2016“
bzw.
„Sieger-DMSB-Motocross-Pokal-Seitenwagen-Beifahrer 2016“
In allen Prädikatklassen ergibt sich die weitere Platzierung ebenfalls aus der Höhe der insgesamt
erreichten Meisterschafts-, Pokal- bzw. Cuppunkte.
Bei Punktgleichheit in der Jahresendwertung entscheidet:
1. die Majorität (Anzahl) der besseren Plätze auf den Punkträngen,
2. in nachstehender Reihenfolge die bessere Platzierung auf den Punkträngen im letzten, vorletzten,
drittletzten, usw. durchgeführten Wertungslauf.
2016 R PB Motocross MS 080316080316
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