Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald Stufenbau der Rechtsordnung (Bundes-)Gesetz Kollektivvertrag/Verordnung Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Kollektivvertrag Abgeschlossen zwischen AG- und AN-Vertretung gilt unmittelbar für AG und AN einseitig zwingend: nur günstigere Regelung erlaubt Betriebsvereinbarung Abgeschlossen zwischen BetriebsinhaberIn und Betriebsrat Schriftliche Vereinbarung Kundmachung Gilt unmittelbar und einseitig zwingend Unterscheidung echte und freie Betriebsvereinbarung Echte Betriebsvereinbarung Regelungsbereiche durch KV oder Gesetz vorgegeben Freie Betriebsvereinbarung Werden durch regelmäßige Anwendung Teil des Dienstvertrages Änderungsvorbehalt empfehlenswert Dienstvertrag Abschluss: Arbeitsvertrag = Konsensualvertrag – kommt bereits mit Willensübereinkunft zustande Formfreiheit: Schriftlichkeit nicht erforderlich (aber ratsam!) Dienstzettel = einseitig vom AG formulierte Wissenserklärung (Beweisurkunde) über eine bereits getroffene Vereinbarung Dienstvertrag = Willensübereinkunft von AG u AN Dienstvertrag - Inhalte Gesetzlich vorgeschriebene Inhalte – Empfehlenswerte Inhalte Probezeit: max. 1 Monat nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses zulässig Lösungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen Befristung: grds. zeitlich unbegrenzt möglich (Vorsicht bei mehrmaliger Befristung – Kettenarbeitsverträge!) Ende der Befristung objektiv bestimmbar Arbeitszeit: Ausmaß und Lage der Normalarbeitszeit Arten von Arbeitsverhältnissen Angestellte Lehrlinge Freie Dienstnehmer Werkverträge Praktikanten BAGS-KV Abgeschlossen zwischen BAGS und Gewerkschaft GPA-DJP Geltungsbereich Satzungserklärung Begriffsbestimmungen BAGS-KV Arbeitszeit 38 Stunden pro Woche 7-Tage-Woche 2 Wochenenden pro Monat frei Ausdehnung der Normalarbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag bei Gleitzeit/4-Tage-Woche 24.12. und 31.12. BAGS-KV Teilzeitbeschäftigte Mehrstunden und Zuschläge Mögliche Durchrechnungszeiträume 2 Monate bzw. 8 Wochen: 16 Stunden ohne Zuschlag Mit Betriebsvereinbarung: 3 Monate bzw. 13 Wochen: 26 Stunden o 4 Monate bzw. 17 Wochen: 34 Stunden ohne Zuschlag BAGS-KV Vollzeitbeschäftigte Mögliche Durchrechnungszeiträume 2 Monate bzw. 8 Wochen: max. 50 Wochenstunden, max. 10 Stunden/Tag Mit Betriebsvereinbarung: 3 Monate bzw. 13 Wochen: max. 48 Wochenstunden 4 Monate bzw. 17 Wochen: max. 45 Wochenstunden 6 Monate bzw. 26 Wochen: max. 45 Wochenstunden Mitnahme von Zeitguthaben möglich BAGS-KV Arbeitsbereitschaft Definition Mit BV Möglichkeit der Ausdehnung der Arbeitszeit 12 Stunden/Tag bis zu 24 Stunden/Tag möglich in einzelnen Wochen bis zu 72 Stunden möglich BAGS-KV Nachtbereitschaft zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 50% des Grundstundenlohnes Nachtarbeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr Pro Stunde 5,77 € Nachtdienstpauschale 33,04 € BAGS-KV Zulagen Sonn- und Feiertage 3,80 € pro Stunde Bei Außendiensteinsätzen in den mobilen Diensten: 50 % Sonntagszuschlag 60 % Feiertagszuschlag BAGS-KV Überstunden Zulässigkeit Zuschläge: 50 % Zuschlag 100 % Zuschlag BAGS-KV Ruhezeiten, Wochenendruhe tägliche Ruhezeit 11 Stunden (9 Stunden mit BV möglich) wöchentliche Ruhezeit 2 Kalendertage wöchentliche Ruhezeiten zu 50 % an Wochenenden Ausnahmen BAGS-KV Rufbereitschaft Unterscheidung Arbeitsbereitschaft - Rufbereitschaft 2,55 € pro Stunde max. an 30 Tagen pro Monat Dienstplan 1 Monat vorher erstellen BAGS-KV Urlaub Ausmaß nach Betriebszugehörigkeit Karenz Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes Sonderbestimmung im BAGS-KV BAGS-KV Dienstverhinderungen bei besonderen Verhinderungsgründen Entgeltfortzahlung Urlaubszuschuss und Weihnachtsrenumeration begründet im KV und nicht durch Gesetz BAGS-KV Verwendungsgruppen Einstufung nach Tätigkeit Widerspruch - Aufzählung von Qualifikationen Hinweise für Einstufung Vergleichbare Tätigkeit Vergleichbare Ausbildung BAGS-KV Anrechnung Vordienstzeiten facheinschlägige Vordienstzeiten: tätigkeitsbezogen nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten: maximal 4 Jahre und davon 50 % insgesamt nicht mehr als 10 Jahre BAGS-KV Zulagen und Zuschläge SEG Zulage Leitungszulage Fortbildung Verbesserung oder Vertiefung der Qualifikation verpflichtende Fortbildung freiwillige Fortbildung BAGS-KV Supervision Sabbatical Dienstreise Altersteilzeit BAGS-KV Auflösung des Dienstverhältnisses einvernehmliche Auflösung AN/AG Kündigung: Fristen Austritt/Entlassung Verfall von Ansprüchen binnen 6 Monaten Danke fürs Hinhören, Mitdenken und Fragen!
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