Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7618 15. Wahlperiode 27. 10. 2015 Antrag der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Integration Erstaufnahmestandorte bedarfsgemäß ertüchtigen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.wie viele Flüchtlinge im September und Oktober durchschnittlich pro Tag in Baden-Württemberg ankamen, bei denen eine medizinische Eingangsuntersuchung stattfinden muss (mit Angabe, wie lange es derzeit durchschnittlich dauert, bis ein Flüchtling tatsächlich eingangsuntersucht wurde); 2.an wie vielen und welchen der Erstaufnahmestandorte im Land (in LEA und BEA) die technischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, um die Eingangsuntersuchungen durchzuführen (mit Angabe, wie das für die Untersuchungen notwendige Personal in den Erstaufnahmestellen gewonnen, versichert und entlohnt wird); 3.wie sie das Konzept der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bewertet (mit Angabe, an welchen medizinischen Einrichtungen bisher Eingangsuntersuchungen vorgenommen werden, wenn diese Untersuchungen nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden); 4.wie die Versorgung und Anlieferung mit Medikamenten in den Erstaufnahmestellen gesichert wird; 5.zu welchem Zeitpunkt die geplanten 40 „Verfahrensstraßen“, in denen die Flüchtlinge auch ihre Erfassung und Gesundheitsuntersuchung durchlaufen sollen, vollumfänglich zur Verfügung stehen und wie viele Röntgenuntersuchungen dann im Drehkreuz Patrick-Henry-Village pro Tag durchgeführt werden können; 1 Eingegangen: 27. 10. 2015 / Ausgegeben: 26. 11. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7618 6.ob sie plant, die Erstaufnahmestandorte (LEA und BEA) im Land – außer dem Drehkreuz in Heidelberg – hinsichtlich ihrer Ausstattung weiter zu ertüchtigen; 7.welche Erkenntnisse ihr über gesundheitliche Gefährdungslagen – beispielsweise durch multiresistente Keime, HIV, Hepatitis, Tuberkulose oder Poliomyelitis – vorliegen und welche Schlussfolgerungen für die allgemeine ärztliche Versorgung sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst – auch im Hinblick auf Impfungen und Therapien – sie ziehen wird; 8.inwieweit ihr bekannt ist, dass es aufgrund von europäischen Vergaberichtlinien zu Verzögerungen insbesondere bei der Beschaffung von Röntgengeräten kommt. 27. 10. 2015 Glück, Dr. Rülke, Dr. Timm Kern, Haußmann, Dr. Goll, Dr. Bullinger, Reith FDP/DVP Begründung Die Asylverfahren sollen weiter beschleunigt werden. Dazu müssen hinreichende Möglichkeiten gegeben sein, um die gesundheitliche Eingangsuntersuchung zeitnah bei jedem Flüchtling vornehmen zu können. Inwieweit der Ausbau der Erstaufnahmestandorte im Land entsprechend dieser Prämisse geschieht, soll dieser Antrag klären. Darüber hinaus muss ein Augenmerk auf mögliche Gefährdungslagen durch teilweise wesentlich höhere Prävalenz für bestimmte Krankheiten je nach Herkunftsland gerichtet werden, um rechtzeitig geeignete Schritte einleiten zu können. Stellungnahme Mit Schreiben vom 19. November 2015 Nr. 2-0414.5/15/7618 nimmt das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Innenministerium und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.wie viele Flüchtlinge im September und Oktober durchschnittlich pro Tag in Baden-Württemberg ankamen, bei denen eine medizinische Eingangsuntersuchung stattfinden muss (mit Angabe, wie lange es derzeit durchschnittlich dauert, bis ein Flüchtling tatsächlich eingangsuntersucht wurde); Zu 1.: Alle Flüchtlinge, die nach der Registrierung nicht in andere Bundesländer weitergeleitet werden, sind gemäß § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) einer Gesundheitsuntersuchung zuzuführen. Die Untersuchungen beinhalten sowohl eine ärztliche Inaugenscheinnahme als auch eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane. Die Durchführung der Untersuchung obliegt den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern. Im Rahmen der Registrierung wird in der Regel innerhalb eines Zeitraums von drei Tagen ein Termin zur Inaugenscheinnahme durch das zuständige Gesundheitsamt vergeben. Die zwingend notwendige Röntgenuntersuchung findet – mit Ausnahme für Schwangere und Kinder unter 14 Jahren – meist direkt im Anschluss an die Inaugenscheinnahme statt, andernfalls wird sie zeitnah noch während des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen nachgeholt. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7618 Im Monat September 2015 belief sich der Zugang von Flüchtlingen mit Verbleib in Baden-Württemberg auf 15.030, im Oktober 2015 auf 17.508 Flüchtlinge. Dies entspricht einem täglichen Durchschnitt von 533 Personen, die einer Erstuntersuchung in Baden-Württemberg zugeführt werden müssen bzw. mussten. Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Erstaufnahme und Gesundheitsuntersuchung kann nur für Flüchtlinge ermittelt werden, die sich derzeit (Stand: 16. November 2015) noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden. Auf der Grundlage der bereits registrierten, gesundheitsuntersuchten und untersuchungsbeschiedenen Personen, vergehen derzeit im Durchschnitt 16 Tage (arithmetisches Mittel) zwischen Registrierung und komplettem Abschluss der Gesundheitsuntersuchung (GU). Bei der Hälfte der Flüchtlinge ist die GU jedoch bereits nach 10 Tagen (Median) vollständig abgeschlossen. 2.an wie vielen und welchen der Erstaufnahmestandorte im Land (in LEA und BEA) die technischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, um die Eingangsuntersuchungen durchzuführen (mit Angabe, wie das für die Untersuchungen notwendige Personal in den Erstaufnahmestellen gewonnen, versichert und entlohnt wird); Zu 2.: Insgesamt obliegt acht Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg die Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylG als Dienstaufgabe. Dazu zählen nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum Vollzug des § 62 AsylVfG (neu: AsylG) vom 29. Mai 2007 sowie ergänzender Schreiben die für die Erstaufnahmestandorte in Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Wertheim, Ellwangen, Meßstetten, Sigmaringen und Donaueschingen/VillingenSchwenningen zuständigen Gesundheitsämter. Die vorgenannte Verwaltungsvorschrift ist formal durch Zeitablauf außer Kraft getreten, die inhaltlichen Vorgaben bleiben jedoch innerbehördlich bis zum Inkrafttreten der Neufassung verbindlich. Die Personalverantwortung für die Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern unterliegt dem Sozialministerium. Die Personalgewinnung erfolgt über öffentliche Ausschreibungen. Die Beschäftigung der Ärztinnen und Ärzte erfolgt in der Regel im Rahmen zeitlich befristeter tariflicher Beschäftigungsverhältnisse. Bei der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylG handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit, insofern greift hier die Amtshaftung (Staatshaftung). Sofern eine Arztstelle nicht schnell genug besetzt werden kann (beispielsweise weil Kündigungsfristen eingehalten werden müssen), stehen Haushaltsmittel für die temporäre Beschäftigung von Honorarärzten (externe Dienstleister) zur Verfügung. Hierbei schließen die Gesundheitsämter Honorarverträge in eigener Zuständigkeit. Die Kosten hierfür werden vom Sozialministerium erstattet. Auch bei Honorarkräften, die bei der Durchführung der Gesundheitsuntersuchung eingesetzt werden, greift im Außenverhältnis die Staatshaftung, da es sich bei der Eingangsuntersuchung um eine hoheitliche Aufgabe handelt, die die Honorarkräfte im staatlichen Auftrag erfüllen. Allerdings ist der Innenregress gegenüber Honorarkräften – anders als gegenüber Angestellten des öffentlichen Dienstes und Beamten – nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Somit können Honorarkräfte im Innenverhältnis unbeschränkt in Regress genommen werden und sollten daher für Ihre Tätigkeit für die Gesundheitsämter entsprechend berufshaftpflichtversichert sein. Die Hilfskräfte (mittlerer/gehobener Dienst) sowie die Sachmittel für die Gesundheitsuntersuchungen einschließlich der Röntgenuntersuchungen sind nach § 52 Landkreisordnung formal von den Kreisen bereitzustellen. Die Beschäftigung des notwendigen Hilfspersonals erfolgt entsprechend durch die Kreise. Das Sozialministerium erstattet den Kreisen die hierfür entstehenden Kosten über eine Pauschale pro untersuchtem Flüchtling außerhalb der geltenden Kostentragungsregelungen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7618 3.wie sie das Konzept der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bewertet (mit Angabe, an welchen medizinischen Einrichtungen bisher Eingangsuntersuchungen vorgenommen werden, wenn diese Untersuchungen nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden); Zu 3.: Das von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) am 21. September 2015 vorgelegte Konzept ist aus Sicht der Landesregierung eine Möglichkeit, die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen zu organisieren. Es zielt in erster Linie auf Sammelunterkünfte ab circa 50 Personen ab, könnte nach Auffassung der KVBW aber auch für Erstaufnahmeeinrichtungen umgesetzt werden. Nach der Vorstellung der KVBW könnte in jeder Sammelunterkunft eine Sanitätsstelle eingerichtet werden, die sowohl von Vertragsärztinnen und -ärzten als auch von Nichtvertragsärztinnen und -ärzten stundenweise besetzt würde. In diesem Zusammenhang wurde auch vorgeschlagen, pensionierte Ärztinnen und Ärzte einzusetzen. Diese Möglichkeit besteht, da pensionierte Ärztinnen und Ärzte in der Regel ihre Approbation behalten und daher grundsätzlich jederzeit wieder (zumindest Privat-)Patientinnen und Patienten behandeln können. Einige Vorschläge des Konzepts werden bereits in verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen praktiziert. Die näheren Einzelheiten, wie beispielsweise Abrechnungs- und Vergütungsfragen müssen zwischen den Vertragspartnern der vertragsärztlichen Versorgung und den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden geklärt werden. Das Integrationsministerium hat im Einvernehmen mit dem Sozialministerium hierzu die beteiligten Akteure für den 23. November 2015 zu einer Besprechung des Konzeptes eingeladen. Hier werden das weitere Vorgehen sowie Möglichkeiten der Realisierung der im Konzept enthaltenen Vorschläge besprochen. Die Flüchtlinge werden in der Regel nicht vor Abschluss der Gesundheitsuntersuchung in die Stadt- und Landkreise verlegt. Im Rahmen vorübergehender Regelungen, beispielsweise im Winter 2014/2015, wonach Asylbewerber aus einigen Herkunftsländern vor Abschluss der Röntgenuntersuchung in die Kreise verlegt wurden, wurde die Röntgenuntersuchung durch die Gesundheitsämter sichergestellt. Die Durchführung der Röntgenuntersuchung erfolgte dabei zu einem kleinen Teil in den Gesundheitsämtern, zum weit überwiegenden Teil in Kooperation mit Krankenhäusern oder radiologischen Praxen. 4.wie die Versorgung und Anlieferung mit Medikamenten in den Erstaufnahmestellen gesichert wird; Zu 4.: Die Arzneimittelversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird derzeit unter Einbeziehung der bestehenden Strukturen, insbesondere der öffentlichen Apotheken und der Rettungsdienste, sichergestellt. 5.zu welchem Zeitpunkt die geplanten 40 „Verfahrensstraßen“, in denen die Flüchtlinge auch ihre Erfassung und Gesundheitsuntersuchung durchlaufen sollen, vollumfänglich zur Verfügung stehen und wie viele Röntgenuntersuchungen dann im Drehkreuz Patrick-Henry-Village pro Tag durchgeführt werden können; Zu 5.: Derzeit werden im Zentralen Registrierungszentrum im Patrick-Henry-Village in Heidelberg die baulichen Voraussetzungen geschaffen, um mit 40 Registrierstationen einschließlich der zugehörigen Gesundheitsuntersuchungen und der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die geplante Kapazität zu erreichen. Die baulichen Maßnahmen für die Inaugenscheinnahme und das Röntgen sowie für die ersten 20 Registrierstationen sind abgeschlossen. Die weiteren 20 Registrierstationen können bis Ende des Jahres in Betrieb genommen werden. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7618 Danach kann die Kapazität beim Einsatz von 20 Registrierstationen, die derzeit bei rund 300 Personen pro Tag liegt, weiter erhöht werden. Mit 40 Registrierstationen können 600 Personen pro Tag aufgenommen werden. Ziel ist es, diese Kapazität bis Ende des Jahres zu erreichen. Dann werden die bei dieser Personenzahl auch erforderlichen Röntgenuntersuchungen täglich durchgeführt. 6.ob sie plant, die Erstaufnahmestandorte (LEA und BEA) im Land – außer dem Drehkreuz in Heidelberg – hinsichtlich ihrer Ausstattung weiter zu ertüchtigen; Zu 6.: Eine weitere Einrichtung von zentralen Registrierungseinrichtungen einschließlich der zugehörigen Gesundheitsuntersuchung entsprechend der Erstaufnahmeeinrichtung im Patrick-Henry-Village in Heidelberg ist derzeit von der Landesregierung nicht geplant. Allerdings erfolgen auch an den in der Antwort zu 2. genannten LEA-Standorten alle Verfahrensschritte. Die hierfür erforderlichen Ressourcen werden bedarfsorientiert angepasst. 7.welche Erkenntnisse ihr über gesundheitliche Gefährdungslagen – beispielsweise durch multiresistente Keime, HIV, Hepatitis, Tuberkulose oder Poliomyelitis – vorliegen und welche Schlussfolgerungen für die allgemeine ärztliche Versorgung sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst – auch im Hinblick auf Impfungen und Therapien – sie ziehen wird; Zu 7.: Zur Frage der gesundheitlichen Gefährdungslage aufgrund der epidemiologischen Situation von Infektionskrankheiten in den Hauptherkunftsländern der Asylbewerber wird auf die Stellungnahme zu Frage 1 des Antrags der Abgeordneten Dr. Bernhard Lasotta u. a. CDU „Sicherstellung der Gesundheitsuntersuchung von Flüchtlingen durch das Land“ (Drucksache 15/5980) verwiesen. Die Möglichkeit des Imports von hierzulande seltenen Infektionskrankheiten durch Flüchtlinge und Asylsuchende nach Deutschland wird vom Robert KochInstitut (RKI) aktuell als sehr gering eingeschätzt. Nach Einschätzung des RKI sind Asylsuchende grundsätzlich durch die gleichen Infektionskrankheiten gefährdet wie die ansässige Bevölkerung. Aufgrund der anstrengenden Reise, des oft fehlenden Impfschutzes und der engen räumlichen Situation in den Aufnahmeeinrichtungen ist die Gruppe der asylsuchenden Menschen jedoch empfänglicher gegenüber Infektionskrankheiten. Insofern stellen Asylsuchende eher selbst eine gefährdete Gruppe dar als eine Gruppe, von der für andere eine Gefahr ausgeht. Diese Einschätzung spiegelt sich wider in den verfügbaren Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Eine erste Auswertung der Meldedaten für Asylsuchende, die aufgrund der Ende September 2015 vonseiten des RKI veranlassten Erfassung zusätzlicher Angaben auf Grundlage des § 11 Absatz 1 Nummer 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) möglich ist, zeigt, dass neben Tuberkulose, insbesondere Windpocken und verschiedene Magen-Darm-Erkrankungen wie Rotavirus-Erkrankungen und Norovirus-Erkrankungen bei Asylsuchenden gemeldet werden. Aufgrund des aerogenen Übertragungswegs, der Schwere der Erkrankung sowie der Häufigkeit kommt dabei der Tuberkulose mit 142 Fällen bei Asylbewerbern von insgesamt 582 Tuberkulosefällen im Jahr 2015 (bis zum Stichtag 5. November 2015) die größte Bedeutung zu. Im Hinblick auf multiresistente Erreger, HIV und Hepatitiden liegen auf der Grundlage der Meldedaten nach dem IfSG keine spezifischen Erkenntnisse für Asylbewerber vor. Es ist jedoch bekannt, dass Infektionen mit diesen Erregern in einigen Herkunftsländern deutlich häufiger vorkommen als in Deutschland. Die wichtigste Maßnahme zur Prävention von Infektionskrankheiten ist die Sicherstellung des Impfschutzes entsprechend der STIKO-Empfehlung (Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut). Insofern kommt dem Hinwirken auf einen möglichst umfassenden Impfschutz sowohl bei der ansässigen Bevölkerung 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7618 als auch bei Asylsuchenden durch niedergelassene Ärzte sowie den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine große Bedeutung zu. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird derzeit ein flächendeckendes systematisches Impfangebot etabliert. Bei sexuell übertragbaren Krankheiten, zu denen u. a. HIV und Hepatitis B zählen, ist die Aufklärung über geeignete Schutzmaßnahmen von zentraler Bedeutung. Entsprechende Informationsangebote bieten die Gesundheitsämter. Zur Prävention und Kontrolle von (multi-)resistenten Krankheitserregern in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen liegen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert KochInstitut vor. Bei der risikobasierten Empfehlung zur Durchführung von Screening-Maßnahmen bei Aufnahme in ein Krankenhaus wird u. a. die Herkunft aus Regionen mit bekannt hohem Vorkommen an (multi-)resistenten Krankheitserregern berücksichtigt. 8.inwieweit ihr bekannt ist, dass es aufgrund von europäischen Vergaberichtlinien zu Verzögerungen insbesondere bei der Beschaffung von Röntgengeräten kommt. Zu 8.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Verzögerungen bei der Beschaffung von Röntgengeräten aufgrund von europäischen Vergaberichtlinien vor. In Karlsruhe erfolgte eine Ausschreibung der gesamten Röntgenleistungen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylG (Durchführung der Röntgenuntersuchung mit eigenem Personal und Befundung, einschließlich der Aufstellung eines Röntgengerätes in der dortigen Landeserstaufnahmeeinrichtung). Aufgrund der europäischen Vergaberichtlinien gestaltete sich das Ausschreibungsverfahren einschließlich der erforderlichen juristischen Vorprüfungen entsprechend aufwändig, was zu einer zeitlichen Verzögerung des Vergabeverfahrens führte. Öney Ministerin für Integration 6
© Copyright 2025 ExpyDoc