Gesellenprüfung – Das Gesellenstück

Info-Veranstaltung für Mitglieder
der GesellenprüfungsAusschüsse
14. Januar 2016
Lünen
Folie 1
23.04.2016
Zwischenprüfung
Folie 2
23.04.2016
Zwischenprüfung
• Ein Kontrollinstrument für Ausbildende und
Auszubildende vor dem Ende des zweiten
Ausbildungsjahres
• Hat keine rechtlichen Folgen für die Fortsetzung des
Ausbildungsverhältnisses
• Geht nicht in die Bewertung der GP ein, allerdings:
 Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung
für die Zulassung zur Gesellenprüfung
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23.04.2016
Die Durchführung der Zwischenprüfung –
Kenntnisprüfung und praktischer Teil
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23.04.2016
Zwischenprüfung
• Die passenden Rahmenbedingungen zur Durchführung
der Prüfung müssen geschaffen werden
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23.04.2016
Zwischenprüfung
• Prüfung erfolgt an zwei oder drei Terminen
1. Die theoretische Prüfung (Kenntnisprüfung)
2. Die praktische Prüfung (Arbeitsprobe)
3. Ggfls. Fachgespräch
• Berichtshefte sind von den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses während der Prüfung zu
kontrollieren
• Bei mangelhafter Führung: Benachrichtigung des
Ausbildungsbetriebes
• Bei Fehlzeiten von 20% und mehr (entschuldigt und
unentschuldigt) sollte der Prüfungs-Ausschuss im
Einzelfall prüfen, ob das Ausbildungsziel erreicht werden
kann
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23.04.2016
Zwischenprüfung
Kenntnisprüfung
• Der zeitliche Rahmen ist auf max. 150
Minuten festgesetzt.
• Der theoretische Teil besteht aus einem
 handlungsorientierten Teil (60 %)und
 einem konventionellen Teil (40 %).
• Geprüft werden 4 Fächer
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23.04.2016
Zwischenprüfung
Bewertung der Kenntnisprüfung
• Gestaltung und Konstruktion
• Planung und Fertigung
• Fachbezogenes Rechnen
• Wirtschaft und Sozialkunde
max. 50 Punkte
max. 50 Punkte
max. 50 Punkte
max. 25 Punkte
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23.04.2016
Zwischenprüfung
Arbeitsprobe
• Dauer: sechs Stunden
• Eine Arbeitsaufgabe
(Kundenauftrag)
Beurteilung der Arbeitsprobe
(gleichwertige Einzelnoten):
•
•
•
•
Anreißen
Maschinenarbeiten
Passen der Verbindungen
Maß- und Formgenauigkeit in Übereinstimmung mit der
Zeichnung
• Oberflächengüte
• Fachgespräch (max. 10 min.), während oder nach der
Arbeitsprobe
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23.04.2016
Zwischenprüfung
Fachgespräch
 Nach der AP
 Gespräch über
das Werkstück
 Während des
Unterrichts
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23.04.2016
Gesellenprüfung – theoretischer Teil
Folie 11
23.04.2016
Gesellenprüfung – theoretischer Teil
Die schriftliche Kenntnisprüfung im Leitfaden:
Ein HOP-Teil:
60% der Gesamtpunkte (1. Prfg.Teil)
(mit umfangreichen erlaubten Hilfsmitteln)
Ein konventioneller Teil:
40% der Gesamtpunkte (2. Prfg.Teil)
(ohne besondere Hilfsmittel)
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23.04.2016
Schriftliche Kenntnisprüfung
Die Prüfungsbereiche:
Gestaltung und Konstruktion (max. 120 Min. Prüfzeit)
30 % der
Gesamtleistung
Planung und Fertigung (max. 120 Min. Prüfzeit)
30 % der
Gesamtleistung
Montage und Service (max. 60 Min. Prüfzeit)
20 % der
Gesamtleistung
Wirtschaft und Sozialkunde (max. 60 Min. Prüfzeit)
20 % der
Gesamtleistung
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23.04.2016
Schriftliche Kenntnisprüfung
Umsetzung der Ausbildungsordnung (AO)
Ausbildungsordnung [im Wortlaut (§3) ] und Fachverband betonen
als Ausbildungsziel, eine/n im Betrieb und gegenüber Kunden
selbständig denkende/r und handelnde/r Facharbeiter/in
hervorzubringen.
Die neue AO verlangt
als Basis für die
Prüfungsteile ein
„Erzeugnis“.
(hier ein
Systemmöbel)
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23.04.2016
Schriftliche Kenntnisprüfung
Der Fachverband legt diese Vorgabe „Erzeugnis“ oft als
Raumsituation aus, die einen „Zentralen Arbeitsauftrag“ ergibt.
Erzeugnis:
Systemmöbel
Raumsituation:
Ausstellungsraum
Im handlungsorientierten Teil ist zu
bearbeiten:
• Fertigung der Systemmöbel
• Entwurf der neuen Tür zum
Ausstellungsraum
Im konventionellen Teil zu bearbeiten:
• Planung und Fertigung eines
Schreibtisches
• Planung und Fertigung eines
Schubkastencontainers aus dem
Systemmöbelsortiment
• abgehängte Decke des
Ausstellungsraumes
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23.04.2016
Schriftliche Kenntnisprüfung
Weitere Grundprinzipien sind:
• Handlungsorientierung (HO) ist das Leitprinzip
• Immer ein Thema aus Möbelbau- und Bautischlerbereich im
HO-Teil
• Aufgaben des konventionellen Teils sollten sich auf den
Zentralen Arbeitsauftrag beziehen und den HO-Teil sinnvoll
ergänzen.
Bestehen:
• In drei Prüfungsbereichen des schriftlichen Teils der Prüfung
mindestens ausreichende Leistungen
• Im weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils keine
ungenügenden Leistungen
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23.04.2016
Schriftliche Kenntnisprüfung
BEWERTUNG:
• Ein Prüfungsbereich, z.B. Gestaltung und Konstruktion (60% im
HO-Teil und 40% im konv. Teil) führt erst komplett betrachtet zu
einer gerechten Bewertung dieses Bereiches.
• Bei grenzwertiger Bewertung aller Prüfungsteile (ca. 50%
Gesamtergebnis) sollte eine Beratung im Prüfungsausschuss
erfolgen. (vgl. Mündliche Ergänzungsprüfung bzw. Wiederholungsprüfung)
• Wie bei allen anderen Prüfungsteilen bewertet der gesamte
Prüfungsausschuss.
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23.04.2016
Schriftliche Wiederholungsprüfung
Bei Nicht-Bestehen der Prüfung kommt es zur
Wiederholung der Prüfungsteile (-bereiche), die mangelhafte
oder ungenügende Leistungen aufweisen.
Beispiel:
In Gestaltung und Konstruktion (GuK): ungenügend; sonst
ausreichend
•
•
•
Im HO-Teil müsste MuS, PuF, und Wiso soweit vorgegeben werden, wie es
für die Bewertung im Prüfungsbereich Gestaltung und Konstruktion
notwendig erscheint. Gewertet wird nur Gestaltung und Konstruktion.
Außerdem muss der konventionelle Teil, also GuK erbracht werden.
Zusammen muss der Prüfling in beiden Teilen (von GuK) mindestens 30%
erreichen, wenn er dadurch auf insgesamt mind. 50% kommt.
Beratung der Prüflinge vorab dringend zu empfehlen
Die Prüfung kann max. zweimal wiederholt werden.
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23.04.2016
Mündliche Ergänzungsprüfung
§9 Abs. 5 der AO lautet:
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des
Prüflings oder nach Ermessen des
Prüfungsausschusses in einzelnen
Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu
ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung
den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich
geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen
bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden
Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im
Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
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23.04.2016
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die mündliche Ergänzungsprüfung im Leitfaden:
 Rechtzeitige Information der betroffenen vor Ende
Auszubildenden durch die KH
des letzten
 der Prüfungsausschuss sorgt für
Prüfungsteils
prüfungstaugliche Rahmenbedingungen
Erfahrungswerte zu „prüfungstaugliche
Rahmenbedingungen“:
• Zeitpunkt und Ort der Prüfung sinnvoll wählen.
• Für angenehme Prüfungsatmosphäre sorgen.
• Wertorientiertes Prüferhandeln im Ausschuss
thematisieren
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23.04.2016
prüfungstaugliche Rahmenbedingungen allgemein
Um es
gerecht zu
machen,
bekommt Ihr
alle die
gleiche
Aufgabe:
Klettert auf
den Baum!
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23.04.2016
prüfungstaugliche Rahmenbedingungen
allgemein
Was ist wertorientiertes Prüferhandeln?
• Achtung der Würde des Prüflings.
• Respekt vor allen am Prüfungswesen Beteiligten.
• Chancengleichheit für alle Prüflinge
• Gewährleistung gleicher Prüfungsanforderungen nach
Maßgabe der AO;
• Fairness bei der Stellung von Prüfungsaufgaben und der
Führung des Fachgespräches;
• Gerechtigkeit durch Anwendung stets gleicher
Bewertungsmaßstäbe;
• Zuverlässigkeit durch stets rechtskonforme Prüfungsverfahren;
• Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge.
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23.04.2016
prüfungstaugliche Rahmenbedingungen
allgemein
„Es ist die Aufgabe der Verantwortlichen im
Prüfungswesen, die Werte unaufhörlich so zu
vertreten, dass alle Beteiligten sie zunehmend
verinnerlichen und sie so zum Handlungs- und
Entscheidungsantrieb werden.
Insbesondere ist es erforderlich, dass neue Prüfer
mental in ihren Ausschüssen zusammenfinden und
gemeinsam wertorientiert handeln.“
(Wilhelm H. Bähr in: Prüfungspraxis, Nr. 55, Dez. 2015)
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe
Folie 24
23.04.2016
Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe
Arbeitsaufgabe 1
Arbeitsaufgabe 1 /
Arbeitsprobe
(Gesellenprüfung)
Mai / Juni



Ausgabe der Holzlisten für die
Arbeitsprobe an Azubis
Sicherung / Bereitstellung der
erforderlichen Materialien,
Räume, Maschinen, etc.
Erinnerung an Visualisierung
zur
Kenntnisprüfung
Bemerkung:
(unterschiedliche Vorgehensweisen der
Materialbereitstellung)
Materialien werden
- komplett durch die Innung
- durch die Prüflinge bereitgestellt
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe
Arbeitsaufgabe 1
Praktischer Teil der Prüfung in insgesamt höchstens
sieben Stunden
Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
1. Herstellen eines Erzeugnisses aus unterschiedlichen
Materialien
2. Einbauen und Montieren von Erzeugnissen
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe
b. Anforderungen an die Arbeitsprobe
- Das gängige Handwerkzeug ist mitzubringen
(siehe Anlage 1 - je nach Arbeitsprobe ergänzen)
- Ggf. Handmaschinen sind bereitzustellen
- Das Material anhand der Materialliste ist vorzubereiten
(Die hierfür erforderliche Vorbereitungszeit fließt nicht in
die
Vorgabezeit mit ein - Vorgabezeiten entsprechen
Prüfungszeiten)
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe
b. Anforderungen an die Arbeitsprobe
Anmerkung:
Versand der Holzlisten erfolgt seitens des Verbandes an
die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse und muss
verteilt werden
Fertigungszeichnung soll gleichzeitig verschickt werden
Eine Visualisierung des Prüfungsstückes wird in der
Regel 10 Tage vor dem Prüfungstermin unter
http://www.tischler-nrw.de/arbeitsprobe zur Verfügung
gestellt
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe
b. Anforderungen an die Arbeitsprobe
- Erforderliche Zubehörteile (Materialien und Werkzeuge)
sind zu ermitteln und bereitzustellen
- Benötigte Maschinen, Maschinenwerkzeuge und
Vorrichtungen sind bereitzustellen
- Die Maschinen müssen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen
(Nach den jeweils gegebenen Örtlichkeiten sind
entsprechende Vorbereitungen zu treffen)
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe
b. Anforderungen an die Arbeitsprobe
- Angegebene Arbeitsgänge sind zu beachten
- Die Oberflächenbearbeitung bezieht sich auf das Putzen
und Schleifen sowie auf das Brechen aller Kanten von
Hand
- Besondere Hinweise sind zu beachten
- Für die Durchführung der Arbeitsprobe ist ein Zeitrahmen
von max. 7 Stunden vorgesehen
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe
c. Bewertung
Für die Beurteilung der Arbeitsprobe gelten in der Regel
folgende Bewertungskriterien:
Maß- und Formgenauigkeit, Anreißen, Aufriss
20 %
Passen der Verbindungen
30 %
Oberflächengüte
10 %
Maschinenarbeit (Einrichten, Rüsten, Bedienen)
20 %
Verwendung eines Halbzeuges
20 %
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
Folie 32
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
Arbeitsaufgabe 2
Anmeldung
Prüfung der Anmeldeunterlagen:
- Formblatt zur Anmeldung ausgefüllt
und unterschrieben
- Kopie der Teilnahmebescheinigungen der
überbetrieblichen Lehrgänge
(GTI, TSM 1-3, TSO 1-2)
- Kopie der Bescheinigung über die
Zwischenprüfung
- Berichtsheft
Februar/
März
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
Arbeitsaufgabe 2
Fertigungsreifer
Entwurf
Genehmigung des Entwurfes durch den
Prüfungsausschuss
um Ostern
Bemerkung:
optional Formularausgabe:
Arbeitsablaufplan (AAP) und
Materialliste
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
Arbeitsaufgabe 2
Fachgespräch
zweiteilig
Teil I
Schwerpunkt: Planung in Verbindung
mit den Planungsunterlagen
Teil II
Schwerpunkt:
Rückblick in Verbindung mit dem
Gesellenstück
alternativ
Fachgespräch
einteilig
Teil I entfällt
Teil II
Schwerpunkt:
Rückblick in Verbindung mit dem
Gesellenstück
zum
Zeitpunkt der
Entwurfsgenehmigung
zum
Zeitpunkt der
Bewertung
des Stückes
zum
Zeitpunkt der
Bewertung
des Gesellenstückes
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
Arbeitsaufgabe 2
Fertigungsphase

PA sorgen für geeignete
Rahmenbedingungen
Juni / Juli
Bewertung und
Bestehen

Anlieferung des Gesellenstückes zu
dem angegebenen Termin und Ort
Prüfung der erforderlichen
Unterlagen
Prüfungsausschüsse entscheiden
über Bestehen / Nichtbestehen
Bekanntgabe der Ergebnisse durch
den PrüfungsausschussVorsitzenden
Juni / Juli



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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
b. Anforderungen an das Gesellenstück
Das Gesellenstück muss eine komplette Tischlerarbeit
darstellen
Ein Teil eines Produktes kann kein Gesellenstück sein
Erzeugnisse aus dem Möbel- und Innenausbau und aus
der Bautischlerei sind als Gesellenstücke zu genehmigen
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
b. Anforderungen an das Gesellenstück
Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades wird mit der in
der Anlage 2 beigefügte Punkteliste empfohlen
Hinweis:
Jeder Prüfling kann die Anforderungen seines
Gesellenstückes selbstständig zusammenstellen
Zeitfenster von 100 Stunden berücksichtigen
Das Gesellenstück wird genehmigt, wenn mindestens 10
Punkte dieser Liste erreicht werden
Je Kriterium wird nur die volle Punktzahl vergeben
Folie 38
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
b. Anforderungen an das Gesellenstück
Hinweis (siehe auch bei c):
Die Größe sollte bei Möbeln 1,5 m²
und bei anderen Erzeugnissen (z.B. Haustüren, etc.) 2,5
m² nicht übersteigen
Andere Größen können in Ausnahmefällen vom
Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Das Stück sollte einen individuellen Charakter haben
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
c. Planung und Entwurf des Gesellenstücks
Bis Mitte des letzten Ausbildungsjahres Gedanken über
das Gesellenstück machen
Grundsätzlich hat der Ausbildungsbetrieb das
Vorschlagsrecht
Der Auszubildende kann jedoch in den meisten Fällen ein
Gesellenstück seiner Wahl anfertigen
Zur Regelung des Eigentumsrechts am Gesellenstück
sind die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen
Bestimmt der Ausbilder das Gesellenstück, soll es den
Leistungsanforderungen entsprechen
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
c. Planung und Entwurf des Gesellenstücks
Es bestehen Aussichten, einen Gestaltungspreis bei
einem Innungs- oder Landeswettbewerb zu erringen
Hilfen sind durchaus erlaubt und werden gern gegeben
Die Anforderungen sollen die Lerninhalte des
Ausbildungsrahmenplans und die
Fertigungsschwerpunkte des Ausbildungsbetriebes
berücksichtigen
Siehe auch b:
Die Größe sollte bei Möbeln 1,5 m² ……
Folie 41
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
d. Zeichnen des Gesellenstücks
Die Zeichnungen gliedern sich in die Entwurfszeichnung
und in die Fertigungszeichnung.
Die Entwurfszeichnung soll folgende Elemente
beinhalten:
- Die Ansicht des Gesellenstücks im Maßstab 1:10
- Teilschnittzeichnungen im Maßstab 1:1
- Die Entwurfszeichnung ist vom Ausbilder zu
unterzeichnen
- Eine Kurzbeschreibung des Gesellenstücks ist
anzufügen
Die Entwurfszeichnung ist Grundlage für das
Beratungsgespräch (geteiltes Fachgespräch)
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
d. Zeichnen des Gesellenstücks
Fertigungszeichnung als zu bewertendes Kriterium:
Die Fertigungszeichnung ist nach EN/DIN 919 zu erstellen
Sie ist vom Ausbilder zu unterzeichnen
Die Fertigungszeichnung ist durch die Materialliste und
den Arbeitsablaufplan zu ergänzen
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
e. Anfertigung des Gesellenstücks
Das Gesellenstück muss vom Auszubildenden allein
gefertigt werden
Notwendige Hilfestellungen, ohne die, die Anfertigung
nicht möglich wäre, sind jedoch zulässig
Während der Anfertigung des Gesellenstücks sind die
Entwurfszeichnung und die Fertigungszeichnung bereit
zu halten
Folie 44
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
e. Anfertigung des Gesellenstücks
Fertigungsnotwendige Änderungen müssen mit dem
Prüfungsausschuss abgesprochen werden
Alle Änderungen müssen schriftlich begründet und durch
eine Zeichnung dokumentiert bei der Abgabe beigelegt
werden
Beschläge und andere Zulieferteile sind rechtzeitig zur
Überprüfung und zu beschaffen
Eine unterschriebene Erklärung ist vorzulegen, in der
bestätigt wird, dass das Gesellenstück eine selbstständig
erbrachte Leistung ist
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
f. Bewertung
Das Gesellenstück wird nach den folgenden Kriterien
bewertet:
- Fertigungszeichnung (Sauberkeit, DIN 919), Arbeitsablaufplan, Material- und Stückliste (20% der
Gesamtnote):
Bewertet wird die Teilschnittzeichnung mit Ansichten
nach
- Sauberkeit der Darstellung
- Vollständigkeit der Bemaßung
- Beschriftung
- DIN-gerechter Ausführung
- Materialauswahl und -zusammenstellung wird bewertet
Folie 46
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
f. Bewertung
Es kann in
- Bleistift auf Zeichenkarton
- Tusche auf Pergament
- CAD-System
gezeichnet werden
Das Blattformat sollte DIN A3 oder DIN A2 sein
Die CAD-spezifische Norm DIN ISO 128-50 ist zu beachten
Dem Ausdruck ist die jeweilige zugrunde liegende Datei
beizufügen
Arbeitsablaufplan und die Stückliste sind anzufertigen
Folie 47
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
f. Bewertung
- Maß- und Formgenauigkeit in Übereinstimmung mit der
Zeichnung (10% der Gesamtnote):
Die Zeichnungsmaße und die Ausführung des
Gesellenstücks
eine Unterbemaßung führt zum Punktabzug
- Verbindungen und Beschläge (30% der Gesamtnote):
Die Ausführung von Holzverbindungen, die
Fugendichtheit, die Furniertechnik sowie die
Holzfaserrichtung
Die Genauigkeit und Sauberkeit beim Einlassen der
Beschläge, die Gängigkeit von Schubkästen, Schiebeund Drehtüren
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23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
f. Bewertung
- Oberflächenqualität (20% der Gesamtnote):
Die Oberfläche wird auf richtige Bearbeitung überprüft
Gebeizte Fläche wird auf Gleichmäßigkeit und
unzulässige Farbunterschiede geprüft
Entspricht die Oberflächenbehandlung der späteren
Belastung
- Gestaltung (10% der Gesamtnote):
Erfüllt das Stück die im Entwurf geplante Funktion
Die Planungselemente Gestaltung, Funktion und
Werkstoff sollten in einem fachgerechten Verhältnis
stehen
Holzauswahl bzw. Furnierbild werden ebenfalls
berücksichtigt
Folie 49
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
f. Bewertung
-
Fachgespräch (10% der Gesamtnote):
Der Prüfungsausschuss führt mit der/dem
Auszubildenden ein 30-minütiges Fachgespräch über das
Gesellenstück durch
In diesem Gespräch soll der Prüfling zeigen, dass er:
-Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
-Informations- und Kommunikationssysteme nutzen,
-Arbeitsergebnisse kontrollieren,
-Maßnahmen zur Sicherheit + Gesundheitsschutz
ergreifen
-seine Vorgehensweise begründen kann
Alternativ: Geteilte Gesprächsphasen
Folie 50
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
f. Bewertung
5. Mündliche Prüfung
Sofern es zum Bestehen der Prüfung dienen kann, ist
eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen
Die Bewertung erfolgt im Verhältnis 2:1
(bisherige Ergebnisse : Ergebnisse der mündlichen
Prüfung)
Zur Protokollierung sind die dafür vorgesehenen
Formulare zu verwenden.
.
Folie 51
23.04.2016
Gesellenprüfung – Das Gesellenstück
f. Bewertung
6. Bestehens-Regelung
Sowohl im praktischen Teil als auch im theoretischen
Prüfungsteil sind mindestens ausreichende Leistungen
zu erbringen
Es darf keine ungenügende Note vorhanden sein
Auch keine zwei mangelhaft benotete Fächer im
Theorieteil
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23.04.2016
Gesellenstück
Nutzung des Hamburger Bewertungsmodells
Im Leitfaden heißt es:
„…
Das Gesellenstück wird von der fachlichen Seite her
genehmigt, wenn aufgrund von Konzept und
Fertigungszeichnung mindestens 10 Punkte der Liste
erreicht werden. Je Kriterium kann nur die volle Punktzahl
vergeben werden, eine Teilbepunktung ist nicht zulässig.“
Anlage 2 zum Leitfaden- HH-Modell - Spezielle Anforderungen an
das Gesellenstück.docx
Folie 53
23.04.2016
Das Hamburger Bewertungsmodell – Beispiele
Beispiel: Reicht!
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23.04.2016
Folie 55
23.04.2016
Das Hamburger Bewertungsmodell
Beispiel: Reicht nicht?
Folie 56
23.04.2016
Folie 57
23.04.2016
Das
Hamburger
Bewertungs
modell,
Beispiel:
Reicht mit
wieviel
Punkten?
Folie 58
23.04.2016
Hamburger Modell - Erfahrungen
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23.04.2016
Hamburger Modell - Erfahrungen
• Rechtzeitige Information der Prüflinge und Betriebe
notwendig
• Betreuung vom Fachlehrer und Ausbilder
• Liste bei der Zulassung vorlegen
• Mit einem Modell zusammen eine gute Grundlage für das
erste Fachgespräch
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23.04.2016
Hamburger Modell - Erfahrungen
Verbesserungsvorschläge
• Einzelne Punkte des Hamburger Modells genauer
beschreiben und einzelne Schwierigkeiten besser
definieren (Def. Oberflächen)
• Die Liste der Punkteverteilung für die Gesellenstücke
überarbeiten (Schlösser, Beschläge: 2 Punkte)
• Bei der Bewertung von Türen muss der
Schwierigkeitsgrad erhöht werden: Eckverbindung
Zapfen /Doppelzapfen
• Wenn Schubkästen, dann handgezinkt?
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23.04.2016
Hamburger Modell - Erfahrungen
Fazit
•
•
•
•
•
Positive Erfahrungen
Gestaltung kann mehr Gewicht bekommen
Größere Freiräume bei der Planung
Das Niveau sinkt nicht
Wir machen weiter mit einer überarbeiteten Liste!
Fragen???
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23.04.2016
Das Fachgespräch
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23.04.2016
Das Fachgespräch
Aus dem Leitfaden:
…der Prüfungsausschuss wird mit der/dem Auszubildenden ein bis zu 30-minütiges Fachgespräch
über das Gesellenstück führen.
Zeitpunkte:
 Nach Abgabe des Gesellenstückes oder
 in zwei Phasen
 anlässlich der Abgabe der Entwurfszeichnung
 Im Zuge der Bewertung des abgegebenen Gesellenstücks
In diesem Gespräch soll der Prüfling zeigen, dass er:
• Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher,
technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und
durchführen,
• Informations- und Kommunikationssysteme nutzen,
• Arbeitsergebnisse kontrollieren,
• Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit zum
Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen sowie
• seine Vorgehensweise begründen
kann.
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23.04.2016
Fachgespräch GP-Innung neutral.doc
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23.04.2016
Der Urlaubsanspruch im 3. Ausbildungsjahr
 Es besteht der volle (gesetzliche) Urlaubsanspruch, wenn
das Ausbildungsverhältnis länger als 6 Monate
bestanden hat
 Problem: später Ferientermin, Prüfung wird erst im Juli
beendet;
tariflicher Urlaubsanspruch: 7/12 = 14 Tage
gesetzlicher Anspruch:
20 Tage
(gilt nur bei Wechsel vom Ausbildungsbetrieb zu anderem Betrieb)
 Entscheidung des BB-Ausschusses:
Termine für die Prüfung werden möglichst nah an die
Ferien gelegt!
 Lösungs-Vorschlag:
Urlaubs-Bescheinigung!
Folge: Wenn 20 Tage gewährt, dann Kürzung bei nächstem AG!
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23.04.2016
Danke
für Ihre
Aufmerksamkeit !
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23.04.2016